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Mittlere Dumme und Püggener Moor
Das Gebiet umfasst das Püggener Moor, das Schreyahner Moor, die Köhlener Bachniederung, Gistenbecker und Bülitzer Moor sowie die Clenzer Bachniederung und die Dummeniederung. Auf feuchten bis nassen, grundwasserbeeinflussten Gley- und Moorböden setzt sich die halboffene bis gekammerte Fluss- und Moorniederung aus einem hohen Anteil von mesophilem und Nassgrünland, Feuchtwäldern sowie naturnahen Fließgewässern zusammen. Weiterhin umfasst das Gebiet die Salzflora bei Schreyahn mit einer im Binnenland extrem seltenen Halophytenflora. Das Gebiet dient zahlreichen bestandsbedrohten Vogelarten als Brut- und Nahrungsgebiet. Die Fließgewässer stellen einen Lebensraum für seltene Fisch- und Libellenarten dar. Die im NSG liegenden zahlreichen ungenutzten Stillgewässer dienen stark gefährdeten Amphibienarten als Laichhabitat. Das NSG dient dem Schutz desFFH-Gebietes 075 "Landgraben- und Dummeniederung"und desEU-Vogelschutzgebietes V29 "Landgraben- und Dummeniederung". Zuständig ist derLandkreis Lüchow-Dannenbergals untere Naturschutzbehörde. Wählen Sie in der Infospalte weitere Informationen über das Gebiet aus...
Der Forstort Bennerstedt befindet sich in der Gemarkung Scharnebeck. Das Teilgebiet nördlich der Kreisstraße 29 bildet das NSG. Das Gebiet ist geprägt von Beständen des Hainbuchen-Stieleichenwaldes mit Übergängen zum Eichen-Buchenwald, Drahtschmielen-Buchenwald, Erlen-Birken-Stieleichenwald bis hin zum Erlen- und Erlen-Eschen-Bruchwald. Die heutige Bewaldung entspricht weitgehend der potenziell natürlichen Vegetation. Der Ausbau der Neetze sowie der Bau des Elbe-Seitenkanals in den 1960er Jahren haben zum Ausbleiben der bis dahin stattfindenden Überflutungen und zu einer großflächigen Grundwasserabsenkung geführt. Durch wasserrückhaltende Maßnahmen soll möglichst ein Ausgleich geschaffen werden. Zuständig ist derLandkreis Lüneburgals untere Naturschutzbehörde. Natur erleben ohne zu stören: Bleiben Sie bitte auf den Wegen und führen Sie Hunde an der Leine. Wählen Sie in der Infospalte weitere Informationen über das Gebiet aus...
Das Gebiet grenzt unmittelbar östlich an dasNaturschutzgebiet WE 316 „Lethe“, der westliche Talbereich im LK Cloppenburg wird durch dasLandschaftsschutzgebiet CLP 10 "Lethetal"geschützt. Der Fluss und seine Aue bestimmen das Landschaftsbild sowie seine abiotische und biotische Ausstattung. Die Böden des Lethetals sind geprägt durch grundwasserbeeinflusste, anmoorige Sande und Niedermoorböden Das Schutzgebiet ist charakterisiert durch auetypische Elemente wie entsprechende Waldbiotope, standortgerechte heimische Röhrichte, feuchte Hochstaudenfluren und weitere außerordentlich nasse und trockene Biotope im Wechsel mit teilweise extensiv genutzten land- und forstwirtschaftlichen Flächen. Das Gebiet ist Lebensraum für teilweise seltene, schutzbedürftige und schutzwürdige Tier- und Pflanzenarten sowie Standort einer Vielzahl schutzbedürftiger und gesetzlich geschützter Biotope. Das LSG dient dem Schutz des FFH-Gebietes Nr. 12 "Sager Meer, Ahlhorner Fischteiche und Lethe". Zuständig ist derLandkreis Oldenburgals untere Naturschutzbehörde.
Das ca. 283 ha große Naturschutzgebiet (NSG) "Bornbachtal"befindet sich im Süden des Landkreises Uelzen. Es umfasst den Bornbach mit seiner Niederung von Nienwohlde bis Niendorf II sowie Teile des Schöneblecksenbaches und Alten Geheges mit kleinen naturnahen Bachläufen und Stillgewässern. Die grundwasserbeeinflusste Niederung ist geprägt durch den zum Teil naturnah ausgeprägten, mäandrierenden Bornbach mit seinen Zuflüssen. Während im südlichen Abschnitt naturnahe Feuchtwälder mit eingestreuten Sümpfen, Riedern sowie teils aufgegebene Fischteichanlagen dominieren, wird der nördliche Abschnitt des Bornbaches durch einen fast durchgehenden Gehölzsaum begleitet. An den Talrändern wachsen oft Kiefernforste sowie kleinflächig Eichen-Mischwälder und Eichen-Hainbuchen-Mischwälder. Im NSG steht die Erhaltung, Pflege und naturnahe Entwicklung des Bachtals mit dem Fließgewässer Bornbach einschließlich seiner Zuläufe als Lebensstätte schutzbedürftiger Tier- und Pflanzenarten und deren Lebensgemeinschaften im Vordergrund. Das NSG dient dem Schutz desFFH-Gebietes 071 "Ilmenau mit Nebenbächen". Zuständig ist derLandkreis Uelzenals untere Naturschutzbehörde. Wählen Sie in der Infospalte weitere Informationen über das Gebiet aus...
Mit dem Schutzgebiet sollen die Erhaltung und die naturnahe Entwicklung der Lopau als naturnahes, sommerkaltes, durchgängiges Fließgewässer einschließlich der typischen grundwasserbeeinflussten Auelebensräume und Quellbereiche erreicht werden. Es ist geprägt von besonders geschützten Biotopen sowie von FFH-Lebensraumtypen. Das Obere Lopautal bietet Lebensraum für zahlreiche gefährdete und in ihrem Bestand bedrohte Arten. Zu den vorkommenden Arten gehören Fischotter, Kammmolch, Groppe, Bachneunauge, Große Moosjungfer (Leucorrhinia pectoralis), Späte Adonislibelle (Ceriagrion tenellum), Goldener Scheckenfalter (Euphydryas aurinia),Eisvogel und Kranich. Schwarzstorch und Seeadler sind regelmäßig als Nahrungsgäste anzutreffen. Das Naturschutzgebiet dient dem Schutz desFFH-Gebietes 212 "Gewässersystem der Luhe und Unteren Neetze". Zuständig ist derLandkreis Heidekreisals untere Naturschutzbehörde. Wählen Sie in der Infospalte weitere Informationen über das Gebiet aus...
Das Naturschutzgebiet "Ilmenau-Luhe-Niederung" befindet sich nördlich der Stadt Winsen (Luhe) im Landkreis Harburg und ist rd. 434 ha groß. Die "Ilmenau-Luhe-Niederung" ist eine Marschenlandschaft, die von den Flüssen Ilmenau und Luhe durchflossen und von zahlreichen Gräben und Prielen durchzogen wird. Das Gebiet gehört zum Naturraum der Harburger Elbmarschen. Durch den Tideeinfluss der Elbe unterliegt das Gebiet einer besonderen Dynamik. Hierdurch prägen häufige Überschwemmungen und hohe Grundwasserstände die Niederung. Zweck der Unterschutzstellung ist insbesondere die Erhaltung und Entwicklung naturnaher, größtenteils tidebeeinflusster Fließgewässer, Süßwasserwatten und weiterer niederungstypischer Lebensräume sowie einer offenen bis halboffenen, strukturreichen Niederungslandschaft mit überwiegend extensiv genutztem Feuchtgrünland. Das Gebiet dient als Lebensraum charakteristischer, zum Teil bestandsbedrohter Tier- und Pflanzenarten (wie z. B. Weißstorch, Kiebitz, Bekassine, Biber, Fischotter, Fluss- und Meerneunauge) und Lebensgemeinschaften. Das NSG dient dem Schutz desFFH-Gebietes 212 "Gewässersystem der Luhe und Unteren Neetze"und desEU-Vogelschutzgebiets V20 "Untere Seeve und Untere Luhe-Ilmenau-Niederung". Zuständig ist der LandkreisHarburgals untere Naturschutzbehörde. Wählen Sie in der Infospalte weitere Informationen über das Gebiet aus...
Das FFH-Gebiet „Klein Lafferder Holz“ südlich von Peine nahe der Ortschaft Klein Lafferde zeichnet sich durch artenreiche Eichen-Hainbuchenwälder feuchter Ausprägung aus. Das kleine Waldgebiet liegt im Naturraum Braunschweig-Hildesheimer Lössbörde und somit in einer vorwiegend durch Landwirtschaft geprägten Landschaft. Die vorherrschenden Tonsteine der Kreide sind im Gebiet lössbedeckt. Durch die stauenden Schichten im Untergrund sowie partiellen Grundwassereinfluss sind die teils basenreichen Böden feucht bis nass. Begünstigt durch diese Standortfaktoren haben sich im Gebiet großflächig feuchte Eichen-Hainbuchenwälder erhalten. Auch eine frühere Mittelwaldnutzung förderte die Verbreitung dieser Wälder. Das heutige Erscheinungsbild der naturnahen Wälder verrät aber kaum noch etwas über diese früheren Nutzungsformen: Hochgewachsene Hainbuchen und Eichen haben den früheren, durch niedrige und knorrige Hainbuchen geprägten Charakter der Mittelwälder ersetzt. Durch den partiell hohen Anteil an Alt- und Totholz stellen die Eichen- und Hainbuchenwälder des Klein Lafferder Holzes einen wertvollen Lebensraum für verschiedene Tier- und Pflanzenarten dar, darunter die streng geschützte Mopsfledermaus.
Das NSG "Obere Dummeniederung“ umfasst die obere Dumme, ihre Zuflüsse und die Niederung zwischen Harpe und dem Gain mit den naturraumtypischen Gewässer-, Wald- und Offenlandbiotopen. Es ist besonders geprägt durch die naturnahen, auf weiten Strecken nicht ausgebauten Gewässerläufe der Dumme und des Schnegaer Mühlenbaches. In der Niederung herrschen Niedermoorböden mit natürlicherweise hohen Grundwasserständen vor. Der oberhalb von Belau relativ enge Talraum mit bachbegleitenden, naturnahen Laubwäldern weitet sich bei Belau deutlich auf und zieht sich als breite, überwiegend offene Niederung bis zum Gain. Dieser Raum ist gekennzeichnet durch ausgedehntes Feuchtgrünland in enger räumlicher und funktionaler Verzahnung mit verschiedenen naturnahen Lebensräumen des Offen- und Halboffenlandes. Vereinzelt sind Ackerflächen vorhanden. Innerhalb der Ortschaft Bergen verengt sich das NSG im Wesentlichen auf den Lauf der Dumme. Die ganz Vielfalt und Schönheit der "Oberen Dummeniederung" lässt sich auf dem mit Informationstafeln ausgestatteten Rundweg mit Startpunkt in Bergen an der Dumme erleben. Im Nordosten grenzt das NSGLÜ 254 "Gain"an, im Nordwesten das NSGLÜ 283 "Schnegaer Mühlenbachtal". Das NSG dient dem Schutz desFFH-Gebietes 075 "Landgraben- und Dummeniederung"und desEU-Vogelschutzgebietes V29 "Landgraben- und Dummeniederung". Zuständig ist derLandkreis Lüchow-Dannenbergals untere Naturschutzbehörde. Wählen Sie in der Infospalte weitere Informationen über das Gebiet aus...
Das EU-Vogelschutzgebiet „Schweimker Moor und Lüderbruch“ liegt im Naturraum Südheide westlich des Elbe-Seitenkanals zwischen den Ortschaften Lüder im Norden und Hankensbüttel im Süden. Der Lüderbruch ist ein großflächiger, stau- und grundwasserbeeinflusster, naturnaher Bruchwaldkomplex mit Erlen und Birken, in dessen Randbereichen sich weitere feuchte Mischwälder und Niedermoorgrünländer anschließen. In den durch maschinellen Torfabbau weitgehend zerstörten zentralen Hochmoorflächen des Schweimker Moores wurde eine Wiedervernässung eingeleitet. Parallel zu der südlichen Gebietsgrenze verläuft der zumFFH-Gebiet 292 „Ise mit Nebenbächen“gehörende Gosebach. Der kleinräumige Wechsel von Pfeifengrasfluren, Torfstichgewässern, Wälder und Wiesen bietet sowohl Brutvögeln wie Neuntöter oder Gartenrotschwanz geeignete Bruthabitate, als auch für durchziehende Gast- und Rastvögel einen hochwertigen Rastplatz. Ein besonderer Wert gilt dem Kranich, der hier unter idealen Bedingungen in hoher Dichte brütet. Die abgelegenen feuchten Bruchwälder dienen ihm als Brutplatz, während er die umgebenden offenen Feuchtareale und Grünlandflächen als Nahrungsräume nutzt.
Das ca. 123 ha große Naturschutzgebiet "Husumer Tal" liegt östlich von Northeim. Es befindet sich naturräumlich am Nordwestrand des "Eichsfelder Beckens". Seine westliche Begrenzung bildet der Northeimer Stadtwald, im Norden schließt die Ortslage Hammenstedt an. Das Tal wird durch den Hammenstedter Bach und die angrenzenden Auebereiche bestimmt, deren Erscheinungsbild durch eine lange teichwirtschaftliche Nutzung geprägt worden ist. Die Talränder zeichnen sich durch Eichen-/Hainbuchen-Mischwaldbestände aus. Hanglagen, hohe Grundwasserstände und ungünstige agrarstrukturelle Verhältnisse führten in der Vergangenheit vielerorts zu einer extensiven Nutzung als Grünland und Feuchtgrünland. Das Naturschutzgebiet dient dem Schutz, der Erhaltung und der Entwicklung des Hammenstedter Bachtals mit seinen charakteristischen Landschaftsformen wie dem eigentlichen Bachlauf, naturnahen Stillgewässern, Grünland und Feuchtgrünland, Verlandungsgebieten, Bruchwäldern sowie dem Talrand mit seinen naturnahen Wäldern einschließlich den an diese Lebensräume gebundenen und in ihrem Bestand teilweise bedrohten Tier- und Pflanzenarten sowie deren Lebensgemeinschaften. Zuständig ist derLandkreis Northeimals untere Naturschutzbehörde. Natur erleben ohne zu stören: Bleiben Sie bitte auf den Wegen und führen Sie Hunde an der Leine. Wählen Sie in der Infospalte weitere Informationen über das Gebiet aus...