Umweltdaten
Naturschutzgebiete

Mittlere Dumme und Püggener Moor

Beschreibung

Das Gebiet umfasst das Püggener Moor, das Schreyahner Moor, die Köhlener Bachniederung, Gistenbecker und Bülitzer Moor sowie die Clenzer Bachniederung und die Dummeniederung. Auf feuchten bis nassen, grundwasserbeeinflussten Gley- und Moorböden setzt sich die halboffene bis gekammerte Fluss- und Moorniederung aus einem hohen Anteil von mesophilem und Nassgrünland, Feuchtwäldern sowie naturnahen Fließgewässern zusammen. Weiterhin umfasst das Gebiet die Salzflora bei Schreyahn mit einer im Binnenland extrem seltenen Halophytenflora. Das Gebiet dient zahlreichen bestandsbedrohten Vogelarten als Brut- und Nahrungsgebiet. Die Fließgewässer stellen einen Lebensraum für seltene Fisch- und Libellenarten dar. Die im NSG liegenden zahlreichen ungenutzten Stillgewässer dienen stark gefährdeten Amphibienarten als Laichhabitat. Das NSG dient dem Schutz desFFH-Gebietes 075 "Landgraben- und Dummeniederung"und desEU-Vogelschutzgebietes V29 "Landgraben- und Dummeniederung". Zuständig ist derLandkreis Lüchow-Dannenbergals untere Naturschutzbehörde. Wählen Sie in der Infospalte weitere Informationen über das Gebiet aus...

Wissen

Naturschutzgebiete gehört zum Thema:

Naturschutzgebiete sind gesetzlich ausgewiesene Flächen, in denen Natur und Landschaft besonders geschützt werden. Hier sollen seltene Tier- und Pflanzenarten, empfindliche Lebensräume und charakteristische Landschaften erhalten bleiben. Eingriffe durch Landwirtschaft oder Bauvorhaben sind nur in Ausnahmefällen erlaubt.

Wandern oder Radfahren ist meist möglich, wenn man auf den Wegen bleibt und Rücksicht auf die Natur nimmt. Naturschutzgebiete gehören neben Nationalparks zu den strengsten Schutzformen in Deutschland.

Quellen und Lizenzen

Objekt-ID: nlwkn-nsg-nsg-lue-00332
Niedersächsischer Landesbetrieb für Wasserwirtschaft, Küsten- und Naturschutz (NLWKN), https://www.nlwkn.niedersachsen.de/
Datenlizenz Deutschland Namensnennung 2.0, https://www.govdata.de/dl-de/by-2-0
(letzter Abruf 04.12.25)
Weitere Informationen zum Datensatz stehen auf den zugehörigen Fachportalen zur Verfügung:
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