info
Hier gelten gesetzlich geregelte Schutz- und Entwicklungsziele
Beschreibung
Das Landschaftsschutzgebiet „Harz“ mit einer Fläche von ca. 38.975 ha ist das größte LSG im Bereich des Landkreis Goslar und umfasst über ein Drittel der gesamten Landkreisfläche (96.500 ha). Aufgrund der hohen Schutzwürdigkeit vieler Bereiche sind zudem mehrere FFH-Gebiete ausgewiesen. Neben dem von Wald bestandenen Bergland prägen eine Vielzahl unterschiedlicher Biotope, wie die artenreichen Harzer Bergwiesen, Bergbäche, Schlucht- und Bruchwälder, Moore, Schwermetallmagerrasen und naturnahe Fließgewässer mit dazugehörigen Talräumen und Quellbereichen das Schutzgebiet. Eine Besonderheit sind die ehemals für den Bergbau angelegten Stauteiche, Gräben und Wasserläufe einschließlich der an sie gebundenen Vegetation und Tierwelt (Oberharzer Wasserregal – UNESCO-Weltkulturerbe). Das Harzvorland ist geprägt durch ein mit Feldgehölzen durchzogenes Mosaik aus kleinräumigen Acker- und Grünlandflächen. Artenreiche Wiesen, die von Wald und kleinen Ortschaften umgeben sind, bilden den typischen, so genannten „Harzer Dreiklang“. Gefährdete Tierarten wie z.B. Wanderfalke, Uhu, Schwarzstorch, Europäische Wildkatze und Luchs haben hier ihr Vorkommensgebiet und erschließen ausgehend vom Harz neue Lebensräume. Das LSG dient dem Schutz desEU-Vogelschutzgebietes V70 "Klippen im Okertal"sowie der FFH-Gebiete144 "Schwermetallrasen bei Lautenthal",146 "Oberharzer Teichgebiet",171 "Bergwiesen und Teiche bei Zellerfeld",214 "Felsen im Okertal"sowie260 "Bielstein bei Lautenthal". Zuständig ist derLandkreis Goslarals untere Naturschutzbehörde.