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Ochsenweide, Schafhauser Wald und Feuchtwiesen bei Esens
Das Gebiet setzt sich aus verschiedenen Teilgebieten zusammen. Beim „Kernbereich Ochsenweide“ handelt es sich um ein bereits seit 1984 als Naturschutzgebiet ausgewiesene Moorgebiet mit renaturierten Hochmoorarealen mit Moorheiden, Sümpfen, „lebendem Hochmoor“ sowie renaturierungsfähigen Hoch- und Übergangsmooren. Westlich davon liegt der im Aufbau befindliche Kompensationsflächenpool „Lange Werde“, ca. 80 % der Gesamtfläche dieses Bereichs haben bereits die Funktion einer Kompensationsfläche. Östlich des „Kernbereichs Ochsenweide“ liegt die „Neue Ochsenweide“, in deren gesamten Bereich die Niedersächsischen Landesforsten großflächige Wiedervernässungs- und Renaturierungsmaßnahmen umgesetzt haben. Das Teilgebiet „Schafhauser Wald“ ist geprägt u. a. von alten, bodensauren Buchen- und Eichenwäldern sowie Hainsimsen-Buchenwäldern auf Mineralboden und Moorwäldern auf Moorböden, die naturnah bewirtschaftet bzw. der natürlichen Waldentwicklung überlassen sind. Im Teilbereich „Feuchtwiesen bei Esens“ finden sich auf ausgedehnten Moorstandorten Grünländereien mit eingestreuten Gehölzparzellen, Röhrichtparzellen sowie Borstgrasrasen und Pfeifengraswiesen. Das NSG dient dem Schutz desFFH-Gebietes 177 "Ochsenweide, Schafhauser Wald und Feuchtwiesen bei Esens". Zuständig ist derLandkreis Wittmundals untere Naturschutzbehörde.
Das Gebiet umfasst den Rest einer hier früher ausgedehnten Heidelandschaft. Es ist geprägt durch ein bewegtes Bodenrelief: Sandige Kuppen, die teilweise bronzezeitliche Grabhügel darstellen, wechseln mit zeitweise feuchten Mulden ab, in denen sich hochmoortypische Pflanzen ansiedeln. Großflächig wird das Gebiet von Sandheiden eingenommen, die von alten Kiefergruppen gegliedert sind. Im Westen befindet sich ein nährstoffarmes Heideschlatt, das in niederschlagsarmen Jahren fast vollständig austrocknet, im Osten ein Kieferwald. Die schützenswerte Heidevegetation wird durch das Aufwachsen von jungen Kiefern, Birken und Faulbäumen gefährdet. Daher sind regelmäßig Pflegemaßnahmen erforderlich, durch die die Gehölze entfernt werden. Seit 2015 findet eine Beweidung mit Pferden statt. Zuständig ist derLandkreis Heidekreisals untere Naturschutzbehörde. Wählen Sie in der Infospalte weitere Informationen über das Gebiet aus...
Das Naturschutzgebiet "Haaßeler Bruch" befindet sich östlich der Gemeinde Selsingen im Landkreis Rotenburg (Wümme) und ist rd. 120 ha groß. Das weitestgehend unzerschnittene Gebiet liegt innerhalb des Naturraumes "Beverner Geest". Hier erstreckt sich ein breiteres, noch im wesentlichen naturnah ausgestattetes und prägendes Bachtal mit Feuchtwaldbereichen, die weiter nördlich in einen mesophilen Eichen-Mischwald mit bodensaurem Buchenwald übergehen. Auf anmoorigem Standort befindet sich extensiv genutztes artenreiches Feucht- und Nassgrünland mit eingestreuten Sümpfen. Das Gebiet bietet wichtige Lebensräume für Vogelarten wie Großer Brachvogel, Kiebitz und Neuntöter, weiterhin für Kleinspecht, Mittelspecht und Hohltaube sowie für Bartfledermaus, Breitflügelfledermaus, Großen Abendsegler und Zwergfledermaus. Zuständig ist derLandkreis Rotenburg (Wümme)als untere Naturschutzbehörde. Wählen Sie in der Infospalte weitere Informationen über das Gebiet aus...
Auf einem Dünengelände mit Niedermoor- und trocknen Sandstandorten gedeihen verschiedene Waldtypen. Insbesondere sind für das Naturschutzgebiet Kiefern- und Birken- sowie bodensaure Eichen-Mischwälder prägend. Die Krautschicht der Waldtypen ist artenarm bis artenreich. Ferner kennzeichnen brach gefallene Grünlandflächen mit ausgedehnten Rohrkolben- und Hochstaudenbeständen sowie Flatterbinsenriedern das Gebiet. In den Wäldern wie auch auf dem Grünland sind zahlreiche Schlatts eingestreut. Diese sind von Pfeifengras-Torfmoos-Vegetation umgeben und sofern sie verlanden, hat sich Wollgras-Torfmoos-Schwingrasen gebildet. Kleine offene Wasserstellen bieten verschiedenen Lebensgemeinschaften einen naturnahen Lebensraum. Auf einer Sanddüne sind Fragmente von Sandmagerrasen zu finden. Zuständig ist dieRegion Hannoverals untere Naturschutzbehörde. Natur erleben ohne zu stören: Bleiben Sie bitte auf den Wegen und führen Sie Hunde an der Leine. Wählen Sie in der Infospalte weitere Informationen über das Gebiet aus...
Der II. Oldenburgische Deichband führt derzeit die weitere Erhöhung und Verstärkung des Wapelergroden-Deiches durch. Hierzu ist das Aufbringen von bindigem Deichbaumaterial (Klei) notwendig. Dieser deichfähige Klei soll auf einer ca. 20 ha großen Abbaufläche im Alten Wapeler Groden, Gemeinde Jade im Landkreis Wesermarsch, gewonnen werden. In direkter Nachbarschaft befinden sich bereits die zwei abgeschlossenen Abbauvorhaben Alter Wapeler Groden I und II, s. Abb. 2. Ein Raumordnungsverfahren ist nach Prüfung durch den Landkreis Wesermarsch nicht erforderlich. Für das Genehmigungsverfahren werden folgende Gutachten vorgelegt: - landschaftspflegerischer Begleitplan (LBP) mit integriertem UVP-Bericht, - spezielle artenschutzrechtliche Prüfung (SAP), s. Unterlage C.1, - FFH-Verträglichkeitsprüfung, s. Unterlage C.2, - Antrag auf Ausnahmegenehmigung der LSG-Verordnung, s. Unterlage C.3, - Entwässerungskonzept, s. Unterlage D.1 und - Bodengutachten, s. Unterlage D.2 bis D.4, - Schalltechnisches Gutachten, s. Unterlage D.5. Im Rahmen des Vorhabens wird das Graben- und Entwässerungssystem der Abbaufläche geändert. Die für die wasserrechtliche Genehmigung erforderlichen Unterlagen sind v.a. in der Unterlage D.1 enthalten. Die naturschutzrechtliche Eingriffsregelung gem. §§ 14 ff. BNatSchG für die geplanten Maßnahmen ist in diesem Erläuterungstext integriert.
Der Deichverband der II. Meile Alten Landes hat die Planfeststellung für die Änderung des mit Beschluss vom 28.03.2022 genehmigten Antrages auf Planfeststellung für die Errichtung des Hochwasserentlastungspolders Bullenbruch gemäß §12 des Niedersächsischen Deichgesetzes (NDG) i. V. m. §§ 68 ff Wasserhaushaltsgesetz (WHG) sowie den §§ 72 bis 78 des Verwaltungsverfahrensgesetzes (VwVfG) beantragt. Der Änderungsantrag umfasst im Wesentlichen, die im Abschnitt Poggenpohl genehmigte Spundwand mit mobilen Abschnitten durch einen grünen Deich zu ersetzen. Darüber hinaus umfasst der Änderungsantrag geänderte Transportwege für den Antransport von Schüttgütern im Bereich Ilsmoorbach, Poggenpohl, Hinterdeich, den Wegfall bzw. die Änderung von benötigten Flächen, insbesondere im Bereich der Bodenentnahmestelle 1, der Kompensationsmaßnahme 8 A sowie weiterer Flächen. Das Vorhaben wirkt sich im Bereich der Hansestadt Buxtehude, der Samtgemeinde Horneburg, der Gemeinde Jork, der Samtgemeinde Lühe sowie im Zusammenhang mit der Maßnahme notwendig werdender naturschutzrechtlicher Ausgleichs- bzw. Ersatzmaßnahmen auch im Bereich der Hansestadt Stade aus.
Das FFH-Gebiet „NSG Baumweg“ liegt nordöstlich von Cloppenburg und ist durch seine alten und naturnahen Laubwälder ein bedeutender Lebens- und Rückzugsraum verschiedenster Tier-, Pilz- und Pflanzenarten im Naturraum Cloppenburger Geest. Die alt- und totholzreichen Wälder weisen noch heute Merkmale einer ehemaligen Hutewaldnutzung auf – eine Beweidung förderte unterwuchsfreie, oftmals von Eichen (wertvolle Mastbäume) dominierte und daher lichte Wälder mit teils knorrigen Baumgestalten. Auch durch die lange Habitatkontinuität, befindet sich das Gebiets doch auf einem sogenannten alten Waldstandort, konnten sich die charakteristischen Strukturen und Lebensgemeinschaften naturnaher Laubwälder vergleichsweise ungestört entwickeln. Neben bodensauren Eichenwäldern mit Stieleiche wachsen auf den frischen, basenarmen Böden auch Hainsimsen-Buchenwälder. Kleine, teils mit Mulm gefüllte Höhlen in Altbaumbeständen stellen geeignete Habitate für den Eremiten dar, eine streng geschützte Käferart.
Das Gebiet ist im Süden geprägt von naturnahen Wäldern. Nördlich schließen Ackerfluren, Gebüsche und Grünland einer historisch gewachsenen Kulturlandschaft an, welche in der schmalen Aue des Pepperbaches und am Südhang des Sonnenberges liegen. Die Gebüsche und Grünlandflächen tragen zur Sicherung des Bodens in erosionsgefährdeten Hangflächen bei und vermindern den Bodeneintrag in die Gewässer. Besonders schutzbedürftig sind die Populationen mehrerer Amphibienarten (u. a. des Kammmolchs) und die artenreichen Laubwälder. Das Landschaftsschutzgebiet dient dem Schutz des FFH-Gebietes Nr. 388 "Kammmolch-Biotop Röderhofer Teiche". Zuständig ist derLandkreis Hildesheimals untere Naturschutzbehörde. Das Landschaftsschutzgebiet Röderhofer Teiche und Egenstedter Forst liegt im Süden von Egenstedt und etwa 10 km südöstlich von Hildesheim am Nordrand des Hildesheimer Waldes in Niedersachsen. Das 1967 ausgewiesene Landschaftsschutzgebiet befindet sich vollständig im Bereich der Gemeinde Diekholzen. Es wird unter der LSG-Kennung HI 00028 (CDDA-Code 323914) geführt und umfasst rund 320 Hektar Wald-, Offenland- und Gewässerflächen.
Das Naturschutzgebiet befindet sich in der Stadt Bremervörde östlich der Ortschaft Bevern im Landkreis Rotenburg (Wümme) und hat eine Größe von circa 196 ha. Es handelt sich um einen naturnahen Waldkomplex mit Nadelholzforsten und naturschutzfachlich wertvollen bodensauren Eichen-Mischwäldern, feuchten Stieleichen-Hainbuchenwäldern, Erlen-Eschenwäldern, Eschen-Hainbuchenwäldern sowie Drahtschmielen-Buchenwäldern. Im Westen, in größtenteils naturnahen Eichen- und Buchenwäldern, befinden sich mehrere Kleingewässer, die als Sommerlebensraum für den Kammmolch (Triturus cristatus) von Bedeutung sind sowie ein Ziegeleisee. Innerhalb des Waldes und randlich befinden sich vereinzelt Grünlandflächen. Im gesamten Waldgebiet sind gut ausgebaute Wege vorhanden, die für die ruhige Erholung zum Wandern und Radfahren genutzt werden können. Das Naturschutzgebiet dient dem Schutz desFFH-Gebiets 030 "Oste mit Nebenbächen". Zuständig ist derLandkreis Rotenburg (Wümme)als untere Naturschutzbehörde. Wählen Sie in der Infospalte weitere Informationen über das Gebiet aus...
Das Naturschutzgebiet ist ein durch Bodenabbau und Entwässerung erheblich verändertes Hochmoorgebiet. Es setzt sich aus vier Teilräumen zusammen. Das FFH-Gebiet "Wolfmeer" im Südwesten besteht im zentralen Teil aus einem Resthochmoorsockel und ist geprägt von einem naturnahen Kleinsthochmoor mit einem verlandenden dystrophen Hochmoorsee, intakten Hoch- und Übergangsmoorstadien und unterschiedlichen Moorbirkenwaldstadien. Daran westlich angrenzende Flächen beherbergen verschiedene Sukzessionsstadien auf Hochmoor oder werden unterschiedlich intensiv als Hochmoorgrünland genutzt. Der nördlich angrenzende Teilraum zeichnet sich durch degradierte, in der Entwicklung befindliche Sukzessionsstadien auf Hochmoor, eine Sandentnahme (Kolk Königsmoor) mit Bedeutung für typische Tierarten, Waldflächen sowie strukturreiches extensiv bis intensiv genutztes Grünland mit randlichen Gehölzstrukturen auf überwiegend abgetorften Hochmoorstandorten aus. Daran östlich angrenzend befindet sich ein Bereich in Hochmoorregeneration auf wiedervernässten Hochmoorstandorten sowie extensivem Hochmoorgrünland und verschiedenen Sukzessionsstadien auf Hochmoor. Im Teilraum östlich der Kreisstraße befinden sich nasse Hochmoorstandorte mit unterschiedlichen Sukzessionsstadien auf abgetorftem Hochmoor und überwiegend extensiv genutztes Hochmoorgrünland. Das NSG dient dem Schutz desFFH-Gebietes 216 "Wolfmeer". Zuständig ist derLandkreis Leerals untere Naturschutzbehörde. Wählen Sie in der Infospalte weitere Informationen über das Gebiet aus...