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Ohreaue
Das FFH-Gebiet „Ohreaue“ umfasst den Bach- bzw. kleinen Flusslauf der Ohre, die im Gebiet überwiegend auf der Landesgrenze zwischen Niedersachsen und Sachsen-Anhalt fließt, sowie einige artenreiche Auenhabitate und wird zum größten Teil dem Naturraum Ostheide zugeordnet. Die über weite Strecken sanft mäandrierende, teilweise aber auch stärker begradigte Ohre entspricht in Teilen dem Lebensraumtyp der naturnahen Fließgewässer mit flutender Wasservegetation. Das Quellgebiet der Ohre bei Ohrdorf ist durch eine Sandlössauflage geprägt. Hier wachsen in kleineren Beständen alte bodensaure Eichenwälder mit Stieleiche. Im weiteren Verlauf ist die an die Ohre grenzende Landschaft vor allem von Grün- und Ackerland geprägt. Als schmaler Saum sind am Fließgewässer in einigen Bereichen feuchte Hochstaudenfluren ausgebildet; auch die Erlen und Eschen der Auenwälder sind flussbegleitend zu finden. Zum FFH-Gebiet gehört überdies ein kleines Waldgebiet südlich von Brome, in welchem alte bodensaure Eichenwälder, feuchte Eichen- und Hainbuchenwälder, Auenwälder sowie Hainsimsen-Buchenwälder wertvolle Habitate für verschiedene Tier- und Pflanzenarten darstellen. Die Ohre mit ihrer teils naturnah strukturierten Aue ist ein geeigneter Lebensraum und Wanderkorridor für den streng geschützten Biber sowie den ebenfalls streng geschützten Fischotter.
Das FFH-Gebiet „Sundern bei Boimstorf“ nördlich von Königslutter umfasst insbesondere reich strukturierte Laubwälder sowohl trockener als auch feuchter Ausprägung. Es liegt im Naturraum Ostbraunschweigisches Flachland. Entlang der Scheppau, die das Gebiet im südöstlichen Teil quert, sowie über stauenden Lehmböden finden sich wechselfeuchte bis nasse, zum Teil auch moorige Standorte. Hier wachsen feuchte Eichen-Hainbuchenwälder in ausgedehnten Beständen und – entlang des Fließgewässers – Auenwälder mit Erlen und Eschen. Ein naturnahes, nährstoffreiches Stillgewässer liegt in einem ehemaligen Sandabbaugebiet. Von den naturnahen Feuchthabitaten mit den eingestreuten offenen Wasserflächen profitiert unter anderem der streng geschützte Kammmolch. Vor allem im westlichen Gebietsteil werden die Wälder feuchter Standorte von bodensauren Hainsimsen-Buchenwäldern sowie von Waldmeister-Buchenwäldern ergänzt. Auch alte bodensaure Eichenwälder mit Stieleiche sind kleinflächig auf den Sandböden des Gebiets zu finden. Die naturnahen Laubwälder stellen ein geeignetes Jagdrevier für das streng geschützte Große Mausohr dar und sind für viele weitere Tier- und Pflanzenarten ein wichtiger Lebensraum.
Das ca. 31 ha große Naturschutzgebiet liegt im Niederungsbereich der Soeste. Im Gebiet sollen ein vielfältig strukturierter Biotopkomplex mit seinen charakteristischen Tier- und Pflanzenarten gesichert und gleichzeitig die Voraussetzungen für die Entwicklung natürlicher Gewässerrandbedingungen erhalten werden. Zweck der Unterschutzstellung ist auch die Erhaltung, Entwicklung und Wiederherstellung der wenigen verbliebenen Dünenreste einschließlich der Stieleichen-Birkenwälder, der Feuchtgrünland-, Sumpf-, Feuchtgebüsch- und Moorbereiche als wertvolle Lebensräume für daran gebundene wildlebende Tiere und wildwachsende Pflanzen und deren Lebensgemeinschaften. Natur und Landschaft sollen auch aus besonderen wissenschaftlichen, naturgeschichtlichen oder landeskundlichen Gründen sowie wegen ihrer Seltenheit, besonderen Eigenart, Vielfalt oder hervorragenden Schönheit geschützt werden. Maßgeblich für die Erreichung des Schutzzweckes sind im Wesentlichen die durch Trockenheit oder Nässe sowie Nährstoffarmut gekennzeichneten Standortbedingungen. Erhaltungsziele im Natura 2000-Gebiet sind die Erhaltung und Wiederherstellung der FFH-Lebensraumtypen „Moorwälder“, „Übergangs- und Schwingrasenmoore“ sowie „Alte bodensaure Eichenwälder auf Sandböden mit Stieleiche“. Das NSG dient dem Schutz desFFH-Gebietes 235 „Glittenberger Moor“. Zuständig ist derLandkreis Cloppenburgals untere Naturschutzbehörde. Wählen Sie in der Infospalte weitere Informationen über das Gebiet aus...
Das Naturschutzgebiet umfasst das naturnahe Waldgebiet „Kapellenholz“ sowie die umgebenden Grünländer, in die sich das Kapellenholz in Form von Gehölzbändern und schmalen Waldriegeln fortsetzt. Das Kapellenholz wird geprägt durch Erlen-Eschen-Quellwald, bodensauren Eichenmisch- und Buchenwäldern sowie kleinflächig Eichen-Hainbuchen-Mischwald. Überwiegend im Norden des Gebietes befinden sich dagegen teilweise stark entwässerte Quellwaldbestände, in denen ausgedehnte Brombeer- und Brennesselbestände vorherrschen. Im Nordwesten des Gebietes befindet sich ein ca. 4 ha großer, hallenwaldartig ausgeprägter Eichen-Buchenwald mit einem hohen Anteil von stehendem und liegendem Totholz und nur spärlich ausgeprägter, niedriger Krautschicht. Im Nordwesten befindet sich zudem ein kleiner privater Waldfriedhof mit Kapelle. Nachweislich besteht das Waldgebiet Kapellenholz durchgängig seit mindestens 1781. Als Besonderheit wird das Waldgebiet von Süden nach Norden vom Bennemühlener Mühlenbach durchflossen. Dieser ist hier naturnah ausgeprägt. Es handelt sich um einen der wenigen klaren Geestbäche in der Region Hannover. Gespeist wird der Bach hier durch einen ca. 2 ha großen naturnahen Quellbereich, der im Zentrum des Naturschutzgebiets den Bach umgibt. Das NSG dient dem Schutz desFFH-Gebietes 314 "Quellwald bei Bennemühlen". Zuständig ist dieRegion Hannoverals untere Naturschutzbehörde. Wählen Sie in der Infospalte weitere Informationen über das Gebiet aus...
Das Gebiet befindet sich in der Gemeinde Südheide im Landkreis Celle sowie mit geringen Anteilen in der Gemeinde Suderburg, Samtgemeinde Suderburg im Landkreis Uelzen, ca. zwei Kilometer östlich der Ortschaft Unterlüß. Zudem liegt das NSG vollständig im Europäischen Vogelschutzgebiet „Südheide und Aschauteiche bei Eschede“. Die übrigen Teile des insgesamt rund 8.500 ha großen und die drei Landkreise Celle, Gifhorn und Uelzen betreffenden Vogelschutzgebietes V34 werden durch andere Schutzgebiete gesichert. Bei dem Gebiet handelt es sich um ein überwiegend aus strukturreichen Buchenwäldern bestehendes Laubwaldgebiet. Es umfasst verschiedene Waldlebensräume, von denen die FFH-Lebensraumtypen 9110 (Hainsimsen-Buchenwälder) und 9190 (Alte bodensaure Eichenwälder auf Sandböden mit Stieleiche) eine besondere Bedeutung haben und Erhaltungsziele des FFH-Gebietes im NSG sind. Die Flächen befinden sich vollständig im Eigentum der Niedersächsischen Landesforsten. Das NSG dient dem Schutz desFFH-Gebietes 437 „Lünsholz“und desEU-Vogelschutzgebietes V34 „Südheide und Aschauteiche bei Eschede“. Zuständig sind derLandkreis Cellesowie derLandkreis Uelzenals untere Naturschutzbehörden. Wählen Sie in der Infospalte weitere Informationen über das Gebiet aus...
Steinhuder Meerbach und Nebengewässer (mit Leeser Erlen-Riede)
Das Landschaftsschutzgebiet (LSG) „Steinhuder Meerbach und Nebengewässer (mit Leeser Erlen-Riede)“ umfasst mit den Fließgewässern Steinhuder Meerbach, Fulde, Nordbach und Südbach ein Teilgebiet des FFH-Gebietes „Steinhuder Meer (mit Randbereichen)“. Der Steertschlaggraben, der nahe der Nordgrenze des FFH-Gebietes in den Meerbach mündet, stellt die Verbindung zum Waldgebiet Leeser Erlen-Riede her, das anteilig ebenfalls zum FFH-Gebiet gehört. In und an den Gewässern kommen die FFH-Arten Schlammpeitzger, Steinbeißer, Helm-Azurjungfer, Fischotter und Europäischer Nerz vor. Die Ufer sind typische Wuchsorte des FFH-Lebensraumtyps „Feuchte Uferhochstauden“ und dienen mit den Gewässern als Lebensraum der FFH-Art Teichfledermaus. Im nordwestlichen Teil des Schutzgebietes liegt die Leeser Erlen-Riede. Neben Erlen-Eschenwäldern kommen im LSG vor allem andere Laub- und Laubmischwaldbestände, wie z. B. Buchen- und Eichenwälder vor. Die FFH-Lebensraumtypen der Hainsimsen-Buchenwälder, der bodensauren Eichenwälder und der Erlen- und Eschenwälder sind wertgebend für das FFH-Gebiet. Weiterhin bilden die alten Waldbestände und besonders die 160-200 jährigen Eichenwälder einen potenziellen Lebensraum für den selten gewordenen Hirschkäfer. Das Landschaftsschutzgebiet dient dem Schutz desFFH-Gebietes 094 „Steinhuder Meer (mit Randbereichen)“sowie desEU-Vogelschutzgebiets V42 „Steinhuder Meer". Zuständig ist derLandkreis Nienburgals untere Naturschutzbehörde.
Der Bereich Feldhausen-Barkel in der Stadt Schortens ist geprägt durch eine hohe Dichte von größeren und kleineren Waldflächen sowie durch eine hohe Strukturdichte von Hecken und Wallhecken, die die landwirtschaftlich genutzten Flächen gliedern. Weiterhin sind größere und kleinere Stillgewässer eingelagert, die durch Bodenabbau entstanden sind und unterschiedliche Wassertiefen aufweisen. Im Süden des Landschaftsschutzgebiets befindet sich am Rande der Geest im Übergang zur Marsch ein Bereich mit Moorböden. Das Gebiet dient dem Schutz der FFH-Art Teichfledermaus und des FFH-Lebensraumtyps „Natürliche und naturnahe nährstoffreiche Stillgewässer mit Laichkraut- oder Froschbiss-Gesellschaften“. Weiterer Schutzzweck ist u. a. der Schutz und die Entwicklung der reich strukturierten Landschaft, des Nutzungsmosaiks aus unterschiedlich ausgeprägter Grünland- und Ackerbewirtschaftung mit eingelagerten Waldflächen, Hecken, Wallhecken und Feldgehölzen, des „Pöttkenmeers“ als Lebensraum für zahlreiche Amphibienarten und für an Feuchtflächen gebundene Vegetation sowie als Brut- und Rastplatz zahlreicher an Feuchtbiotope gebundener Vogelarten. Weiterhin sollen naturnahe Stillgewässer, strukturreiche Gräben und dass reich strukturierte Landschaftsbild im Raum Feldhausen und Barkel mit den Übergängen von der Geest zur Marsch sowie in das Sietland am Rande der Geest als Voraussetzung für die ruhige Erholung in Natur und Landschaft erhalten werden. Zuständig ist derLandkreis Frieslandals untere Naturschutzbehörde.
Der Westteil des Naturschutzgebietes - der "Sieken" - ist ein Waldgebiet, das als Teil einer Endmoräne von kleinen Bachläufen durchzogen wird und eingestreute Grünland- und Ackerflächen aufweist. Es ist durch ein stark bewegtes Relief und ein vielfältiges Standortmosaik gekennzeichnet. Die standörtlichen Bedingungen reichen hier von basenreich bis bodensauer und von frisch bis nass bzw. quellnass und morastig. Sie bedingen das Vorkommen eines breiten Spektrums naturraumtypischer Laubwälder wie Buchenwälder, Eichen-Mischwälder, Eichen-Hainbuchen-Mischwälder sowie Erlen-Eschenwälder der Talniederungen und Quellbereiche. Der "Ohbeck" - ein Nebengewässer der Ilmenau - stellt die Verbindung des "Sieken" mit dem östlich der B4 gelegenen Ostteil des Naturschutzgebietes, dem "Bruch" dar. Dieser Teil ist neben dem Vorkommen weiterer schutzwürdiger Laubwaldbestände mehr von landwirtschaftlichen Nutzflächen geprägt. Aufgrund der Vielgestaltigkeit des Gebietes stellt es eine wertvolle Lebensstätte für schutzbedürftige Pflanzen- und Tierarten und deren Lebensgemeinschaften dar. Das NSG dient dem Schutz desFFH-Gebietes 071 "Ilmenau mit Nebenbächen". Zuständig ist derLandkreis Uelzenals untere Naturschutzbehörde. Wählen Sie in der Infospalte weitere Informationen über das Gebiet aus...
Das Landschaftsschutzgebiet Steller Heide liegt auf dem Gebiet der Gemeinde Stuhr im niedersächsischen Landkreis Diepholz. Das etwa 78 ha große Gebiet wurde im Jahr 2017 unter der Nr. LSG DH 00082 unter Schutz gestellt und dient dem Schutz des FFH-Gebietes Nr. 252 „Steller Heide“. Es erstreckt sich im nördlichen Teil des Stuhrer Ortsteiles Groß Mackenstedt direkt an der Grenze zum Stadtgebiet von Delmenhorst. Unweit nordöstlich des Gebietes verläuft die A 28 und südlich die A 1. Südöstlich liegen der Steller See und das Autobahndreieck Stuhr. Das Landschaftsschutzgebiet „Steller Heide“ liegt im nördlichen Teil des Ortsteiles Groß Mackenstedt (Gemeinde Stuhr) und umfasst eine Fläche von ca. 78 ha. Wegen ihrer besonderen standörtlichen Vielfalt und der Nähe zur Stadt Bremen wird die Steller Heide für Freizeitaktivitäten und zur landschaftsgebundenen Erholung genutzt. Die Unterschutzstellung dient insbesondere der Erhaltung, Entwicklung oder Wiederherstellung vorhandener Sandheiden und Magerrasen auf Binnendünen, alter bodensaurer Eichenwälder sowie dystropher Stillgewässer als Lebensraum unter anderem für den Kammmolch (Triturus cristatus) und von Libellenarten wie der Großen Moosjungfer (Leucorrhinia pectoralis). Das Landschaftsschutzgebiet dient dem Schutz desFFH-Gebietes 252 „Steller Heide". Zuständig ist derLandkreis Diepholzals untere Naturschutzbehörde.
Das etwa 56 ha große Naturschutzgebiet "Heiliger Hain" liegt nahe der Ortschaft Betzhorn in der Gemeinde Wahrenholz am Ostrand eines eiszeitlichen Endmoränenzuges. Zusammen mit dem angrenzenden Naturschutzgebiet "Niederungsbereich Oerrelbach" und dem Naturschutzgebiet "Rössenbergheide-Külsenmoor" stellt es einen der bedeutendsten Heide- und Übergangsmoorkomplexe im Südostteil der naturräumlichen Region Lüneburger Heide dar. Es besteht überwiegend aus großflächigen Sandheiden, die sich infolge einer traditionellen Nutzungsweise auf den trockenen Geesthügeln eingestellt haben und heute durch Pflegemaßnahmen erhalten werden. Stellenweise haben sich Wacholderhaine entwickelt. Am Hang der Geesthügel befindet sich ein kleines Quellmoor mit Torfmoos-Schwingrasen und Moorheide, in denen Wollgras und die Moorlilie auftritt. Bodensaure Moor- und Eichenwälder und Trockengebüsche befinden sich im Übergangsbereich zur grünlandgeprägten Niederung des Oerrelbaches. Diese Biotop- und Strukturvielfalt verleiht dem Naturschutzgebiet seine Eigenart und besondere Schönheit. Das Naturschutzgebiet "Heiliger Hain" soll als Lebensstätte für zahlreiche, an Heidevorkommen und Kleinstmoore gebundene Pflanzen- und Tierarten sowie deren Lebensgemeinschaften auf Dauer erhalten und durch geeignete Maßnahmen der Biotopgestaltung entwickelt werden. Das Naturschutzgebiet dient dem Schutz desFFH-Gebietes 088 "Rössenbergheide-Külsenmoor, Heiliger Hain". Zuständig ist derLandkreis Gifhornals untere Naturschutzbehörde. Wählen Sie in der Infospalte weitere Informationen über das Gebiet aus...