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Hier gelten gesetzlich geregelte Schutz- und Entwicklungsziele
Beschreibung
Das Landschaftsschutzgebiet (LSG) „Steinhuder Meerbach und Nebengewässer (mit Leeser Erlen-Riede)“ umfasst mit den Fließgewässern Steinhuder Meerbach, Fulde, Nordbach und Südbach ein Teilgebiet des FFH-Gebietes „Steinhuder Meer (mit Randbereichen)“. Der Steertschlaggraben, der nahe der Nordgrenze des FFH-Gebietes in den Meerbach mündet, stellt die Verbindung zum Waldgebiet Leeser Erlen-Riede her, das anteilig ebenfalls zum FFH-Gebiet gehört. In und an den Gewässern kommen die FFH-Arten Schlammpeitzger, Steinbeißer, Helm-Azurjungfer, Fischotter und Europäischer Nerz vor. Die Ufer sind typische Wuchsorte des FFH-Lebensraumtyps „Feuchte Uferhochstauden“ und dienen mit den Gewässern als Lebensraum der FFH-Art Teichfledermaus. Im nordwestlichen Teil des Schutzgebietes liegt die Leeser Erlen-Riede. Neben Erlen-Eschenwäldern kommen im LSG vor allem andere Laub- und Laubmischwaldbestände, wie z. B. Buchen- und Eichenwälder vor. Die FFH-Lebensraumtypen der Hainsimsen-Buchenwälder, der bodensauren Eichenwälder und der Erlen- und Eschenwälder sind wertgebend für das FFH-Gebiet. Weiterhin bilden die alten Waldbestände und besonders die 160-200 jährigen Eichenwälder einen potenziellen Lebensraum für den selten gewordenen Hirschkäfer. Das Landschaftsschutzgebiet dient dem Schutz desFFH-Gebietes 094 „Steinhuder Meer (mit Randbereichen)“sowie desEU-Vogelschutzgebiets V42 „Steinhuder Meer". Zuständig ist derLandkreis Nienburgals untere Naturschutzbehörde.