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6.014 Ergebnisse
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Icon Göttinger Wald
Das ca. 2.673 ha große Gebiet liegt in den naturräumlichen Einheiten „Göttingen-Northeimer Wald“ und „Eichsfelder Becken" und schließt sich an den Göttinger Wald auf dem Gebiet der Stadt Göttingen an. Es wird geprägt durch große und repräsentative Bestände von sehr artenreichen, frischen Waldmeister-Buchenwäldern auf Kalk. Der Göttinger Wald gehört zu den drei FFH-Gebieten in Niedersachsen, in denen dieser Lebensraum am ausgedehntesten und besten entwickelt ist. Die großflächigen Waldmeister-Buchenwälder sind auf trockenen Kalkhängen vergesellschaftet mit Orchideen-Buchenwäldern sowie auf frischen, luftfeuchten Standorten mit Schlucht- und Hangmischwäldern. Vereinzelt treten Kalkfelsen sowie Buntsandsteinfelsen an die Oberfläche. In Buntsandstein-Felsspalten siedelt auch der Prächtige Dünnfarn, der sein Hauptverbreitungsgebiet in Niedersachsen im Landkreis Göttingen hat. Auf Buntsandstein sind Bestände von Hainsimsen-Buchenwäldern vertreten. Vereinzelt durchziehen naturnahe Bachläufe mit begleitenden Erlen-Eschen-Galeriewäldern die Buchenbestände. Das Landschaftsschutzgebiet dient dem Schutz desFFH-Gebietes 138 „Göttinger Wald“sowie desEU-Vogelschutzgebietes V19 "Unteres Eichsfeld". Zuständig ist derLandkreis Göttingenals untere Naturschutzbehörde.
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/ Landschaftsschutzgebiet
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Icon Kamm des Wesergebirges
Das Gebiet erstreckt sich über Teile des Wesergebirges. Überwiegende Teile des Gebietes, insbesondere der Kamm wie auch die Oberhänge der Höhenzüge, sind mit den naturraumtypischen Buchenwaldgesellschaften bewachsen, die der potentiell natürlichen Vegetation entsprechen. Es handelt sich hierbei ausschließlich um historisch alte Waldstandorte. Von besonderer Bedeutung sind die arten- und strukturreichen, vielfach in Kontakt mit Fels- und Gesteinsbiotopen stehenden Waldbestände in den Oberhängen und Kammlagen. Hier finden zahlreiche gefährdete Pflanzen- und Tierarten und ihre Lebensgemeinschaften eine Lebensstätte. Die trockenwarmen Standorte sind durch Orchideen-Buchenwälder gekennzeichnet, stellenweise finden sich Anklänge an Eichen-Mischwald trockenwarmer Kalkstandorte sowie an Ahorn-Lindenwald trockenwarmer Kalkschutthänge. Mesophile Buchenwälder kalkärmerer Standorte sowie z. T. bodensaure Buchenwälder haben sich auf den tiefgründigeren Braunerden ausgebildet. In den Kammlagen und an den Oberhängen kommen mesophile Kalkbuchenwälder vor. In zerklüfteten, felsigen, luftfeuchten Schatthängen unterhalb der Paschenburg tritt der Ahorn-Eschen-Schluchtwald auf. Das NSG dient dem Schutz desFFH-Gebietes 112 "Süntel, Wesergebirge, Deister". Zuständig ist derLandkreis Schaumburgals untere Naturschutzbehörde. Wählen Sie in der Infospalte weitere Informationen über das Gebiet aus...
Zuletzt aktualisiert: 31.12.2021
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/ Naturschutzgebiet
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Icon Klippen im Okertal
Das im Harz gelegene EU-Vogelschutzgebiet „Klippen im Okertal“ umfasst die Steilhänge links und in geringerem Umfang rechts der Oker zwischen der Rabenklippe im Süden und der Adlerklippe im Norden. Die Flanken des eng eingeschnittenen Flusstals nördlich der Okertalsperre sind überwiegend mit Fichtenforsten bestockt, die teilweise mit Birken- und Kiefernbeständen durchsetzt sind. Prägend sind eindrucksvolle, hoch aufragende Felsformationen aus Gesteinen des Erdaltertums. Nachdem der Wanderfalke im letzten Jahrhundert in Niedersachsen zwischenzeitlichen als ausgestorben galt, erfolgte ab 1978, auch dank eines verbesserten Schutzes, eine Wiederbesiedlung. In der Folge werden seit 1984 die Felsstandorte im Okertal wieder von Wanderfalken als Brutplatz genutzt. Aufgrund der stetigen Besiedlung und der Anzahl der Brutpaare gehört das Gebiet zu den wichtigsten natürlichen Brutstandorten der Art in Niedersachsen. Es trägt dazu bei, dass im Jahr 2020 wieder 140 Brutpaare des extrem schnellen Luftraumjägers in Niedersachsen vorkamen. Das Gebiet ist nicht nur für den Schutz der Vogelwelt bedeutend, sondern auch für Lebensraumtypen und Arten gemäß der FFH-Richtlinie. Eine Beschreibung hierzu findet sich auf der oben verlinkten Webseite zum FFH-Gebiet 214 „Felsen im Okertal“.
Zuletzt aktualisiert: 28.07.2009
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/ Vogelschutzgebiet
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Icon Mausohr-Jagdgebiet Leinholz
Das FFH-Gebiet „Mausohr-Jagdgebiet Leinholz“ umfasst naturnahe Buchenwälder auf dem niedersächsischen Teil der Erhebung Sandholz. Das Gebiet liegt nördlich des hessischen Ortes Witzenhausen im Naturraum Unteres Werratal. Auf den vorwiegend aus Buntsandstein entwickelten Böden wachsen ausgedehnte Hainsimsen-Buchenwälder, die vom Großen Mausohr als Jagdrevier genutzt werden. In einigen nahen Ortschaften außerhalb des Gebiets befinden sich überdies geeignete, zumeist auf den Dachböden alter Gebäude gelegene Sommer- und Wochenstubenquartiere dieser streng geschützten Fledermausart. Auch die ebenfalls streng geschützte Bechsteinfledermaus kommt im Gebiet vor – sie profitiert von dem stellenweise hohen Altbaumanteil, da sie als Wochenstubenquartier insbesondere Baumhöhlen nutzt. An wenigen Standorten wachsen im Gebiet auch Waldmeister-Buchenwälder. An dem naturnahen Weißebach, von welchem ein kurzer Abschnitt innerhalb der Gebietsgrenzen liegt, wächst ein schmaler Saum aus Auenwäldern mit Erlen und Eschen. Vereinzelt kommt an luftfeuchten Felsen im Gebiet der streng geschützte Prächtige Dünnfarn vor. Dieser Farn bildet in Niedersachsen zumeist keine Farnwedel aus, sondern verbleibt und vermehrt sich als unauffällige fädige Pflanze im sogenannten Gametophytenstadium.
Zuletzt aktualisiert: 26.11.2015
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/ Fauna-Flora-Habitat-Gebiet (FFH)
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Icon Gipskarstlandschaft bei Ührde
Das ca. 705 ha große Schutzgebiet südwestlich der Stadt Osterode am Harz ist ein repräsentativer Bestandteil der Gipskarstlandschaft des Südharzes. Aufgrund der hohen Löslichkeit des Gipsgesteins ist das Gebiet intensiv verkarstet und weist einige typische Karstphänomene wie beispielsweise Erdfälle, Dolinen, Bachschwinden, Höhlen und Karrenfelder sowie ein außergewöhnlich bewegtes Kleinrelief auf. Aufgrund der geologisch bedingten Standortvielfalt ist das Gebiet Lebensraum einer artenreichen und seltenen Tier- und Pflanzenwelt. Das Bild einer harmonischen Kulturlandschaft ist geprägt durch überwiegend naturnahe Buchenwälder und Schluchtwälder vor allem in luftfeuchten Erdfällen sowie extensiv bis mäßig intensiv genutztes Grünland. Lediglich die unmittelbar an das Schutzgebiet angrenzenden aktiven Gipssteinbrüche beeinträchtigen naturgemäß das Landschaftsbild auch innerhalb des Schutzgebietes stark. Sie werden aber spätestens mit Beendigung des Abbaus soweit renaturiert sein, dass ihre Wiedereingliederung in das Landschaftsbild und in den Naturhaushalt zumindest als langfristiges Ziel bestehen bleiben kann. Das NSG dient dem Schutz desFFH-Gebietes 133 "Gipskarstgebiet bei Osterode". Im Südosten grenzt dasNSG BR 033 "Gipskarstlandschaft Hainholz"an. Zuständig ist derLandkreis Göttingenals untere Naturschutzbehörde. Wählen Sie in der Infospalte weitere Informationen über das Gebiet aus...
Zuletzt aktualisiert: 26.04.2007
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/ Naturschutzgebiet
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Icon Dollern
Dollern ist eine Gemeinde im Landkreis Stade in Niedersachsen. Sie ist Mitgliedsgemeinde der Samtgemeinde Horneburg, wo auch die Verwaltungsaufgaben der Gemeinde Dollern wahrgenommen werden.
Zuletzt aktualisiert: 31.05.2021
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/ Gemeinde
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Icon Errichtung und Betrieb eines neuen Technologie- und Logistikgebäudes Emsland (TLE)
Umgang mit sonstigen radioaktiven Stoffen gemäß § 12 StrlSchG in einem neu zu errichtenden Technologie- und Logistikgebäude Emsland (TLE) gemäß § 59 i. V. m. §§ 63 und 64 NBauO Bek. d. MU v. 28.3.2022 — PT-KKE-40311/09/83/30 — Gemäß § 12 i. V. m. § 181 Abs. 1 StrlSchG i. d. F. vom 27.6.2017 (BGBl. I S. 1966), zuletzt geändert durch Artikel 1 und 2 des Gesetzes vom 20.5.2021 (BGBl I S. 1194; 2022 I S. 15), und § 4 Abs. 1 AtVfV i. d. F. vom 3.2.1995 (BGBl. I S. 180), zuletzt geändert durch Artikel 3 der Verordnung vom 11.11.2020 (BGBl. I S. 2428), wird bekannt gemacht: Die Kernkraftwerke Lippe-Ems GmbH (KLE), Am Hilgenberg 2, 49811 Lingen (Ems), hat mit Schreiben vom 29.8.2019 den Antrag auf Erteilung einer Genehmigung zum Umgang mit sonstigen radioaktiven Stoffen in einem neu zu errichtenden Technologie- und Logistikgebäude Emsland (TLE) gemäß § 12 StrlSchG gestellt. Dieser Antrag wurde mit Schreiben vom 8.7.2020 geändert und mit Schreiben vom 22.2.2021 sowie vom 20.1.2022 ergänzt. Mit Schreiben vom 3.12.2019 wurde zudem die Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) beantragt. Daneben wurde ein Antrag auf Befreiung von der Ablieferungspflicht gemäß §§ 5 und 6 AtEV mit Datum vom 16.11.2021 gestellt. Für die Errichtung des TLE wurde am 7.12.2020 sowie am 3.5.2021 für die Außenanlagen des TLE der Antrag auf Erteilung einer Baugenehmigung gemäß § 59 i. V. m. §§ 63 und 64 NBauO gestellt. Daneben liegt ein Abweichungs-/Ausnahme-/Befreiungsantrag gemäß § 66 NBauO vom 9.11.2021 zum Brandschutzkonzept vor. Der Antrag auf Entwässerung vom 10.12.2020, weiter ergänzt durch Antrag vom 3.5.2021, wurde ebenfalls eingereicht. Der Standort des TLE befindet sich rechtsseitig der Ems und südlich der Stadt Lingen (Ems) im Gebiet der Stadt Lingen (Ems) im Landkreis Emsland im Bundesland Niedersachsen. Beantragt wird nach § 12 Abs. 1 Nr. 3 StrlSchG die Erteilung einer Genehmigung für die genehmigungsbedürftigen Tätigkeiten zum Umgang mit sonstigen radioaktiven Stoffen in einem neu zu errichtenden TLE. Die sonstigen radioaktiven Stoffe sind: — sonstige radioaktive Stoffe aus dem Betrieb (einschließlich Nachbetrieb, Restbetrieb) und dem Abbau der Anlage Kernkraftwerk Emsland (KKE), — fachgerecht verpackte radioaktive Abfälle aus dem Betrieb und dem Abbau der Anlage Kernkraftwerk Lingen (KWL), — sonstige radioaktive Stoffe, die beim Betrieb des TLE anfallen, — Prüfstrahler, — fremdkontaminierte, mobile Gegenstände und Materialien, z. B. Werkzeuge, — „äquivalente radioaktive Abfälle“ im Sinne der Richtlinie zur Kontrolle radioaktiver Abfälle vom 19.11.2008, d. h. Abfälle, die mit vergleichbaren Abfällen extern konditioniert wurden. Der Umgang mit den sonstigen radioaktiven Stoffen umfasst: — alle Tätigkeiten und Maßnahmen, die für die sichere Aufbewahrung der sonstigen radioaktiven Stoffe erforderlich sind, — alle Tätigkeiten und Maßnahmen, die für die Behandlung mit dem Ziel der fachgerechten Verpackung in standardisierte Endlagerbehälter erforderlich sind. Die Gesamtaktivität im TLE beträgt einschließlich der Behandlung 3,0 E17 Becquerel (Bq). Der Umgang mit sonstigen radioaktiven Stoffen bei der Behandlung mit dem Ziel der fachgerechten Verpackung in standardisierte Endlagerbehälter umfasst eine Gesamtaktivität in Höhe von 1,0 E14 Bq. Das TLE besteht aus einem Logistikbereich 1, einem Logistikbereich 2/Behandlung sowie einem Verladebereich, einem Infrastrukturbereich mit Personenzugang und dem zum Betrieb des TLE gehörenden Gelände. Die in das TLE einzubringenden radioaktiven Stoffe werden in geeigneten Behältnissen oder in sonstigen transportgerechten Verpackungen im Verladebereich angeliefert. Im Logistikbereich 1 werden die sonstigen radioaktiven Stoffe in geeigneten Verpackungen aufbewahrt. Im Logistikbereich 1 erfolgt keine Behandlung radioaktiver Stoffe. Der Logistikbereich 2/Behandlung wird ebenfalls zur Aufbewahrung von sonstigen radioaktiven Stoffen in geeigneten Verpackungen genutzt. Im Logistikbereich 2/Behandlung ist eine Behandlung von radioaktiven Abfällen aus dem KKE mit dem Ziel der fachgerechten Verpackung in standardisierte Endlagerbehälter vorgesehen. Die außerhalb des TLE zu entsorgenden sonstigen radioaktiven Stoffe werden in transportgerechten Verpackungen an Einrichtungen Dritter abgegeben. Für die Errichtung des TLE beantragt die Kernkraftwerke Lippe-Ems GmbH eine separate Genehmigung nach der NBauO. Es wurde ebenfalls ein Antrag gemäß §§ 5 und 6 AtEV mit folgendem Inhalt gestellt: Beim Betrieb des beantragten TLE fallen im Kontrollbereich geringe Mengen von festen und flüssigen Stoffen an, die als radioaktiver Abfall entsorgt werden müssen. Diese radioaktiven Abfälle sollen nicht gemäß § 5 Abs. 1 Nr. 5 AtEV an eine Anlage des Bundes zur Sicherstellung und zur Endlagerung radioaktiver Abfälle abgeliefert werden. Es ist geplant, die im Kontrollbereich des TLE anfallenden radioaktiven Abfälle in externen Einrichtungen zu konditionieren und gemeinsam mit den radioaktiven Abfällen des Kernkraftwerkes Emsland an einen vom Bund mit der Wahrnehmung der Zwischenlagerung beauftragten Dritten abzugeben. Hierzu beantragt die KLE mit Schreiben vom 16.11.2021 die Befreiung von der Ablieferungspflicht gemäß § 6 Abs. 1 Satz 1 AtEV. Der Umgang mit sonstigen radioaktiven Stoffen in einem neu zu errichtenden TLE bedarf gemäß § 12 StrlSchG der Genehmigung. Das MU ist die zuständige Genehmigungsbehörde. Für die Erteilung der Baugenehmigung gemäß § 59 i. V. m. §§ 63 und 64 NBauO ist das Bauaufsichtsamt der Stadt Lingen (Ems) die zuständige Genehmigungsbehörde. Gemäß § 7 Abs. 1 i. V. m. Nummer 11.4 der Anlage 1 UVPG wäre im Rahmen des Genehmigungsverfahrens eine Umweltverträglichkeitsvorprüfung durchzuführen. In Entsprechung des Antrags der Vorhabenträgerin auf Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung ohne vorangehende Vorprüfung vom 3.12.2019 hat das MU die Pflicht zur Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung gemäß § 5 Abs. 1 Nr. 1 UVPG festgestellt. Federführende Behörde ist gemäß § 5 Abs. 1 Nr. 1 NUVPG das MU. Gemäß § 2 a Abs. 1 Satz 2 Atomgesetz — im Folgenden: AtG — sowie § 181 Abs. 1 Sätze 2 und 4 StrlSchG i. V. m. § 31 Abs. 2 Satz 4 UVPG ist das Vorhaben gemäß den Vorschriften der AtVfV durchzuführen; die Umweltverträglichkeitsprüfung ist gemäß § 4 UVPG und § 2 a AtG ein unselbstständiger Teil des Genehmigungsverfahrens. Sie umfasst gemäß § 1 a Satz 1 AtVfV die Ermittlung, Beschreibung und Bewertung der für die Prüfung der Zulassungsvoraussetzungen bedeutsamen Auswirkungen auf 1. Menschen, insbesondere die menschliche Gesundheit, 2. Tiere, Pflanzen und die biologische Vielfalt, 3. Fläche, Boden, Wasser, Luft, Klima und Landschaft, 4. kulturelles Erbe und sonstige Sachgüter sowie 5. die Wechselwirkungen zwischen den in den Nummern 1 bis 4 genannten Schutzgütern. Ein UVP-Bericht mit Angaben, die nach § 16 UVPG erforderlich sind, wurde gemäß § 3 Abs. 2 AtVfV vorgelegt. Es wird auf die Durchführung einer grenzüberschreitenden Beteiligung der Niederlande nach § 7 a AtVfV hingewiesen. Eine mögliche Entscheidung i. S. des § 5 Abs. 4 Nr. 2 AtVfV zum Abschluss des Genehmigungsverfahrens ist die Erteilung einer Genehmigung nach § 12 StrlSchG und einer Baugenehmigung gemäß § 59 NBauO i. V. m. §§ 63 und 64 NBauO. Das MU ist die Behörde, bei der weitere Informationen gemäß § 5 Abs. 4 Nr. 6 AtVfV über das Vorhaben erhältlich sind und der Fragen übermittelt werden können. Gemäß § 5 Abs. 1 Satz 2 Nr. 1, § 6 Abs. 1 und 2, § 19 b AtVfV und § 6 UVPG werden folgende Anträge und Unterlagen ausgelegt: — Antrag der Kernkraftwerke Lippe-Ems GmbH auf Genehmigung nach § 12 Abs. 1 StrlSchG vom 29.8.2019, — Änderung des Antrages vom 29.8.2019 durch Schreiben vom 8.7.2020, — Konkretisierung des Antrages vom 8.7.2020 durch Schreiben vom 22.2.2021, — Klarstellung des Antrages vom 8.7.2020 durch Schreiben vom 20.1.2022, — Antrag auf Befreiung von der Ablieferungspflicht gemäß §§ 5, 6 AtEV vom 16.11.2021, — Antrag auf Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung vom 3.12.2019, — Sicherheitsbericht „TLE Technologie- und Logistikgebäude Emsland, Sicherheitsbericht“ (Stand März 2022), — Kurzbeschreibung „TLE Technologie- und Logistikgebäude Emsland, Kurzbeschreibung“ (Stand März 2022), — UVP-Bericht „Errichtung und Betrieb des Technologie- und Logistikgebäudes Emsland (TLE), Bericht zur Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP-Bericht)“ (Stand 2.3.2022), — Antrag auf Baugenehmigung gemäß § 59 NBauO i. V. m. § 63, 64 NBauO für den „Neubau eines Technologie- und Logistikgebäudes (TLE)“ vom 7.12.2020, eingereicht mit Schreiben vom 8.12.2020, — Antrag auf Baugenehmigung gemäß § 59 NBauO i. V. m. § 63, 64 NBauO für die „Außenanlagen eines Technologie- und Logistikgebäudes Emsland (TLE)“ vom 3.5.2021, — Abweichungs-/Ausnahme-/Befreiungsantrag gemäß § 66 NBauO vom 9.11.2021 zum Brandschutzkonzept, eingereicht mit Schreiben vom 23.11.2021, — Entwässerungsantrag gemäß §§ 8, 9 und 10 WHG vom 10.12.2020, — Ergänzung des Entwässerungsantrages vom 10.12.2020 durch Antrag vom 3.5.2021, — Formular Baubeschreibung des TLE vom 9.11.2021, — Formular Betriebsbeschreibung des TLE vom 9.11.2021, — Brandschutzkonzept TLE, Revision B vom 27.10.2021 — Lageplan, Zeichnungen Schnitte: — Zeichnung Liegenschaftskarte (1 : 2 000), — Zeichnung Lageplan (1 : 500), — Zeichnung KKET-1264798-A, Baueingabe-/Architekturplan Ansicht Nordwest, Nordost, — Zeichnung KKET-1264799-A, Baueingabe-/Architekturplan Ansicht Südwest, Südost. Entsprechend § 3 Abs. 1 PlanSiG i. d. F. vom 20. 5. 2020 (BGBl. I S. 1041), zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 18.3.2021 (BGBl. I S. 353), erfolgt die Auslegung durch Veröffentlichung im Internet. Die Anträge und die weiteren o. g. Auslegungsunterlagen sind auf folgenden Internetseiten vom 21.4. bis einschließlich 20.6.2022 einsehbar: — www.umwelt.niedersachsen.de und dort über den Pfad „Themen > Atomaufsicht & Strahlenschutz > Kerntechnische Anlage > Kernkraftwerk Emsland > Auslegung von Antrag und Unterlagen der Genehmigungsverfahren zu — Stilllegung und Abbau des Kernkraftwerkes Emsland, — Errichtung und Betrieb eines Technologie- und Logistikgebäudes“. — www.lingen.de und dort über den Pfad „Startseite > Politik, Rathaus & Service > Veröffentlichungen > Bekanntmachungen — Stilllegung und Abbau des Kernkraftwerkes Emsland, — Errichtung und Betrieb eines Technologie- und Logistikgebäudes“. Daneben liegen die Anträge und die weiteren o. g. Auslegungsunterlagen im o. g. Zeitraum auch im Dienstgebäude — des Niedersächsischen Ministeriums für Umwelt, Energie, Bauen und Klimaschutz, Archivstraße 2, 30169 Hannover, Pförtnerloge, Tel. 0511 120-3599, montags bis freitags in der Zeit von 7.00 bis 16.00 Uhr sowie — der Stadt Lingen (Ems), Bürgerbüro, Elisabethstr. 14 — 16, 49808 Lingen (Ems), Tel. 0591 9144-333, montags bis mittwochs in der Zeit von 9.00 bis 16.00 Uhr, donnerstags in der Zeit von 9.00 bis 17.00 Uhr, freitags in der Zeit von 9.00 bis 12.30 Uhr, samstags in der Zeit von 9.00 bis 12.00 Uhr zur Einsichtnahme aus. Vor dem Hintergrund der COVID-19-Pandemie ist eine Einsichtnahme nur nach vorheriger Terminabsprache und unter Beachtung der vor Ort geltenden Schutzmaßnahmen möglich. Soweit infolge der COViD-19-Pandemie behördliche Auslegungsstellen vorübergehend für den Publikumsverkehr geschlossen werden müssen oder aufgrund einer angeordneten Ausgangssperre ein Zugang nicht möglich sein sollte, erfolgt währenddessen die Offenlegung ausschließlich im Internet gemäß § 3 Abs. 1 PlanSiG. In einem solchem Fall können Personen, denen kein Internetzugang zur Verfügung steht, Unterlagen in Papierform beim MU anfordern. Bek., Anträge und Unterlagen werden auch im zentralen Internetportal nach § 20 UVPG i. V. m. § 4 NUVPG i. d. F. vom 18.12.2019 (Nds. GVBl. S. 437) unter der Adresse https://uvp.niedersachsen.de in der Kategorie „Kernenergie“ veröffentlicht (§ 6 Abs. 5 AtVfV). Es wird gemäß § 5 Abs. 1 Satz 2 Nr. 2 und § 7 Abs. 1 Satz 1 AtVfV dazu aufgefordert, etwaige Einwendungen gegen das Vorhaben bei einer der vorgenannten Dienststellen innerhalb der Auslegungsfrist schriftlich oder zur Niederschrift vorzubringen. Einwendungen können auch auf elektronischem Weg erhoben werden. Dafür stehen folgende Möglichkeiten zur Verfügung: — Die Einwendung kann durch ein elektronisches Dokument, das mit einer qualifizierten elektronischen Signatur versehen ist, erhoben werden. Dieses Dokument ist an die E-Mail-Adresse KKE-TLE@mu.niedersachsen.de zu richten. Hinweis: Bei der Verwendung der elektronischen Form sind besondere technische Rahmenbedingungen zu beachten, zu denen unter www.bundesnetzagentur.de/QES weitere Informationen abgerufen werden können. — Daneben kann die Einwendung auf elektronischem Wege auch durch Übermittlung über das elektronische Gerichts- und Verwaltungspostfach (EGVP) erhoben werden. Mit Ablauf der Auslegungsfrist werden gemäß § 7 Abs. 1 Satz 2 AtVfV alle Einwendungen ausgeschlossen, die nicht auf besonderen privatrechtlichen Titeln beruhen. Es wird darauf hingewiesen, dass auf Grundlage des Artikels 6 Abs. 1 Satz 1 Buchst. e DSGVO die bei der Erhebung von Einwendungen übermittelten personenbezogenen Daten im Rahmen der Gesetze soweit erforderlich verarbeitet werden. Ein Informationsblatt zu den Datenschutzhinweisen, die für das Genehmigungsverfahren gelten, wird zusammen mit den Verfahrensunterlagen ausgelegt und ebenfalls auf der o. g. Internetseite des MU bereitgestellt. Es wird ebenfalls darauf hingewiesen, dass bei Vorliegen von rechtzeitig erhobenen Einwendungen ein Erörterungstermin stattfinden wird. Im Erörterungstermin werden die Einwendungen auch bei Ausbleiben der Antragstellerin oder von Personen, die Einwendungen erhoben haben, oder einer oder eines Beteiligten erörtert. Gegebenenfalls finden die Regelungen des PlanSiG Anwendung. Der Termin und die Einzelheiten zur Durchführung werden in der gleichen Weise wie das Vorhaben bekannt gemacht werden. Gemäß § 15 Abs. 3 Satz 1 AtVfV wir die Entscheidung über den Genehmigungsantrag der Antragstellerin und den Personen, die Einwendungen erhoben haben zugestellt. Außerdem wird die Entscheidung öffentlich bekannt gemacht. Sollten außer an die Antragstellerin mehr als 300 Zustellungen vorzunehmen sein, wird die Zustellung der Entscheidung durch eine öffentliche Bekanntmachung ersetzt. Es wird darauf hingewiesen, dass die Kernkraftwerke Lippe-Ems GmbH, Am Hilgenberg 2, 49811 Lingen (Ems), für die Stilllegung und den Abbau des Kernkraftwerkes Lingen gemäß § 7 Abs. 3 AtG einen separaten Antrag gestellt hat. Die Bekanntmachung und die Auslegung von Anträgen und Unterlagen erfolgen separat.
Zuletzt aktualisiert: 07.10.2024
Icon UVP-Vorhaben
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Icon Norderney
Norderney [nɔɐ̯dɐˈnaɪ] (ostfriesisches Plattdeutsch: Nördernee [nœədəˈneɛɪ]) ist eine der Ostfriesischen Inseln in der Nordsee, die dem Festland des Landes Niedersachsen zwischen der Ems- und Wesermündung in der Deutschen Bucht vorgelagert sind. Mit einer Fläche von 26,29 Quadratkilometern ist die Düneninsel Norderney nach Borkum die zweitgrößte Insel dieser Inselgruppe. Die Stadt Norderney, eine Einheitsgemeinde, umfasst die gesamte Insel Norderney. Sie gehört nach der Gebietsreform in Niedersachsen von 1978 zum Landkreis Aurich und ist mit 5343 Einwohnern die der Bevölkerung nach größte Gemeinde der Ostfriesischen Inseln. Zur Gemeinde, der am 5. August 1948 das Stadtrecht verliehen wurde, gehören neben dem Ortskern von Norderney die drei Stadtteile Fischerhafen (der Hafen und das angrenzende Gewerbegebiet), Nordhelm, eine ehemalige Kasernensiedlung und seit 2019 Ostende. Die drei Stadtteile liegen in enger Nachbarschaft im äußersten Westen der Insel. Die restliche Fläche der Insel ist kaum bewohnt und bebaut. Ausnahmen bilden wenige Gebäude um den in der Inselmitte stehenden Leuchtturm Norderney sowie der Inselgolfplatz mit den angrenzenden Siedlungen Am Leuchtturm und Grohde im Zentrum der Insel und der nahe gelegene Flugplatz Norderney, die westlich davon gelegene Jugendherberge Norderney Dünensender sowie die östlich davon gelegenen ehemaligen Gebäude der Staatsdomänen Eiland und Tünnbak. Der Hauptwirtschaftszweig des am 3. Oktober 1797 zur ersten Königlich-Preußischen Seebadeanstalt an der deutschen Nordseeküste ernannten heutigen Staatsbades und Luftkurortes ist der Fremdenverkehr. Das Nordseeheilbad verfügt über vier Badestrände. 2007 wurden mehr als 400.000 Tages- und Kurgäste gezählt, in den Jahren 2008 und 2009 wurden insgesamt über drei Millionen Übernachtungen registriert; davon in größeren Beherbergungsbetrieben rund 1,6 Millionen Übernachtungen (2019). Östlich der Stadtgrenze gehören insgesamt 85 Prozent der Inselfläche zum Nationalpark Niedersächsisches Wattenmeer.
Zuletzt aktualisiert: 31.01.2020
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/ Gemeinde
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Icon Wurmberg
Das etwa 183 ha große Naturschutzgebiet "Wurmberg" befindet sich nördlich von Braunlage im Naturraum Oberharz. Es umfasst die nordwestlichen bis südwestlichen Hanglagen des Wurmbergs. Der Wurmberg ist mit 971 m der höchste Berg Niedersachsens. Das Naturschutzgebiet erstreckt sich von 600 – 835 m ü. NN. Sein geologischer Untergrund wird vom Granitblock des Brockenmassivs gebildet. Sehr hohe Niederschläge, hohe Luftfeuchtigkeit, viele Nebeltage und raue Temperaturen kennzeichnen das Klima der montanen Lage. Unterhalb der Wurmbergkuppe wachsen anstelle der natürlicherweise hier vorkommenden Laub- und Mischwälder gegenwärtig strukturarme Fichtenbestände. Besonders prägende Landschaftselemente und aufgrund der besonderen Standortbedingungen Extremstandorte für die Vegetationsentwicklung sind Felsen, Felskomplexe und natürliche Block- und Geröllhalden mit ihrer charakteristischen Vegetation aus Flechten, Drahtschmiele und Zwergsträuchern wie Heidelbeere und Heidekraut. Weitere Biotoptypen, die zur strukturellen Vielfalt der zurzeit einförmigen Fichtenwälder beitragen, sind kleinflächig auftretende Fichtenwälder und Fichten-Bruchwälder entwässerter Hoch- und Übergangsmoore und mittelgebirgstypische Bäche mit ihren Quellbereichen und typischen Erlen-Eschenwäldern oder Weiden-Sumpfgebüschen. Auf nassen, quelligen und basenarmen Standorten einerseits und den extremen Standorten der Felsen und Blockhalden andererseits häufen sich seltene und gefährdete Pflanzenarten. Das Mosaik verschiedener Biotope und unterschiedlicher Strukturen bietet zahlreichen gefährdeten Pflanzen- und Tierarten Lebensraum und verleiht dem Naturschutzgebiet seine Eigenart und besondere Schönheit. Das Naturschutzgebiet "Wurmberg" soll als Lebensstätte für an diese Lebensräume gebundenen Pflanzen- und Tierarten sowie deren Lebensgemeinschaften durch geeignete Maßnahmen der Biotopgestaltung auf Dauer erhalten und entwickelt werden. Zuständig ist derLandkreis Goslarals untere Naturschutzbehörde. Natur erleben ohne zu stören: Bleiben Sie bitte auf den Wegen und führen Sie Hunde an der Leine. Wählen Sie in der Infospalte weitere Informationen über das Gebiet aus...
Zuletzt aktualisiert: 24.05.2018
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/ Naturschutzgebiet
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Icon Engdener Wüste
Das EU-Vogelschutzgebiet „Engdener Wüste“ liegt östlich von Nordhorn am Ems-Vechte-Kanal und umfasst eine weitgehend gehölzfreie Heidelandschaft, die in weiten Bereichen für militärische Schießübungen genutzt wird. Das Gebiet wird dem Naturraum Nordhorn-Bentheimer Sandniederung zugeordnet. Prägend für das Gebiet sind die ausgedehnten Zwergstrauchheiden, in denen insbesondere die Besenheide große Bestände bildet. Die militärische Nutzung sowie auch Pflegemaßnahmen verjüngen die Heideflächen regelmäßig durch die Schaffung neuer Strukturen und verhindern so ein Vordringen von Gehölzen. Nur in einigen Randbereichen gibt es fließende Übergänge zu lichten Pionierwäldern. Der Nordosten des Vogelschutzgebietes umfasst mit seinen Nadelholzbeständen einen Ausschnitt des angrenzenden größeren Forstgebietes. In die teils aufgelichteten Bestände aus Kiefer, Lärche und Fichte sind Kleingewässer und Offenbodenstellen auf freigestellten Binnendünen eingestreut. Südlich der Heidefläche schließen sich Acker- und Grünlandflächen an. Der Wechsel aus Zwergsträuchern, offenen Sandflächen und trocken-warmen Waldrandbereichen stellt insbesondere für die wertbestimmenden Brutvogelarten einen günstigen Lebensraum dar: Die Heidelerche besitzt in der Ems-Hunte Geest aus landesweiter Sicht bedeutende Brutvorkommen in diesem Gebiet. Insbesondere die auch als Ziegenmelker bekannte Nachtschwalbe weist landesweit bedeutende Brutvorkommen in der Engdener Wüste auf. Die Nachtschwalbe ruht tagsüber überwiegend in den lichten Gehölzen, gut getarnt am Boden oder auf Ästen. Zur nächtlichen Jagd sucht sie dagegen die offenen Sandheideflächen auf. Die wärmeren bodennahen Luftschichten der Offenareale werden von nachtaktiven Insekten (z. B. Schmetterlinge, Käfer) bevorzugt und bieten der Nachtschwalbe daher ideale Jagdbedingungen. Die Reviere der Heidelerche konzentrieren sich vor allem auf die strukturreichen Mosaike aus Wald- und Heidekomplexen. Da das Vogelschutzgebiet aus Sicherheitsgründen für die Öffentlichkeit gesperrt ist, ist zudem die besondere Störungsarmut bedeutsam. Auch andere, zum Teil gefährdete Arten der Sandheiden finden hier geeignete Lebensräume. Das Gebiet ist nicht nur für den Schutz der Vogelwelt von Bedeutung, sondern auch für Lebensraumtypen und Arten gemäß der FFH-Richtlinie. Eine Beschreibung hierzu findet sich auf der oben verlinkten Webseite zum FFH-Gebiet 057 „Heseper Moor, Engdener Wüste“.
Zuletzt aktualisiert: 28.07.2009
place Umweltdaten
/ Vogelschutzgebiet
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