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Icon Bekanntmachung Ergebnis UVP (63DH 3117/2021/71)
Die Schierloh Engineering GmbH, Süstedter Dorfstr. 22 in 27305 Bruchhausen-Vilsen, hat am 23.07.2021 einen immissionsschutzrechtlichen Vorbescheid zur planungs- und luftverkehrsrechtlichen (militärisch und zivil) Zulässigkeit der Errichtung und des Betriebes von 3 Windenergieanlagen Windenergieanlage (WEA) mit einer Nennleistung von 5,56 MW, einer Nabenhöhe von 166m und einem Rotordurchmesser von 160m nach § 9 des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (BImSchG) vom 17.05.2013 (BGBl. I S. 1274, ber. S. 3753) - in der zurzeit gültigen Fassung - beantragt. Ebenso wird die Funktionsfähigkeit von Funkstellen und Radaranlagen durch die WEA nicht beeinträchtigt.
Zuletzt aktualisiert: 25.01.2024
Icon UVP-Vorhaben
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Icon Dollern
Dollern ist eine Gemeinde im Landkreis Stade in Niedersachsen. Sie ist Mitgliedsgemeinde der Samtgemeinde Horneburg, wo auch die Verwaltungsaufgaben der Gemeinde Dollern wahrgenommen werden.
Zuletzt aktualisiert: 31.05.2021
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/ Gemeinde
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Icon Antrag auf Änderung einer Tierhaltungsanlage in Diepholz
Beantragt wird von Herrn Michael Wendt, Diepholz nach §§ 4 und 16 des Gesetzes zum Schutze vor schädlichen Umwelteinwirkungen durch Luftverunreinigungen, Geräusche, Erschütterungen und ähnliche Vorgänge (Bundes-Immissionsschutzgesetz) vom 26.09.2002 (BGBl. I. S. 3830) - in der zurzeit geltenden Fassung – in Verbindung mit § 1 Abs. 1 der Vierten Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (Verordnung über genehmigungsbedürftige Anlagen – 4. BImSchV) vom 02.05.2013 (BGBl. I S. 973) und Nr. 7.1.11.1, Buchstabe G, des Anhanges zur gleichnamigen Verordnung, die Genehmigung für die Änderung einer Anlage zum Halten von Mastschweinen, Sauen und Ferkeln auf dem Betriebsgrundstück in Diepholz.
Zuletzt aktualisiert: 10.10.2022
Icon UVP-Vorhaben
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Icon Antrag auf Errichtung und Betrieb einer Windenergieanlage in Drentwede
Die Pommer & Schwarz Verwaltungs- und Beteiligungs GmbH Am Wildbach 25 26639 Wiesmoor beantragt nach §§ 4 und 16 des Gesetzes zum Schutze vor schädlichen Umwelteinwirkungen durch Luftverunreinigungen, Geräusche, Erschütterungen und ähnliche Vorgänge (Bundes-Immissionsschutzgesetz) vom 26.09.2002 (BGBl. I. S. 3830)- in der zurzeit geltenden Fassung – in Verbindung mit § 1 Abs. 1 der Vierten Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (Verordnung über genehmigungsbedürftige Anlagen – 4. BImSchV) vom 02.05.2013 (BGBl. I S. 973) und Nr. 1.6.1, Buchstabe G,des Anhanges zur gleichnamigen Verordnung, die Genehmigung für die Errichtung und den Betrieb einer Windenergieanlage auf dem Betriebsgrundstück der Gemarkung Drentwede, Flur 3, Flurstück 5/1 in der Samtgemeinde Barnstorf.
Zuletzt aktualisiert: 16.08.2022
Icon UVP-Vorhaben
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Icon 380-kV-Ltg Wesel-Meppen GA7 Haddorfer See-Meppen DB3
Planfeststellungsverfahren für den Neubau und den Betrieb der 380-kV-Höchstspannungsfreileitung Wesel – Meppen, hier: Abschnitt Haddorfer See – Meppen, Änderung der 110-kV-Hochspannungsfreileitung Anschluss Hanekenfähr (teilweiser Rückbau) und Änderung der 110-kV-Bahnstromleitung Salzbergen-Haren (teilweiser Rückbau), 3. Planänderung Die Niedersächsische Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr (NLStBV), Dezernat 41 „Planfeststellung“, Göttinger Chaussee 76 A, 30453 Hannover, führt auf Antrag der Amprion GmbH, Rheinlanddamm 24, 44139 Dortmund für das o. a. Vorhaben ein Planfeststellungsverfahren gemäß §§ 43a ff. Energiewirtschaftsgesetz (EnWG) in Verbindung mit den §§ 72 bis 78 des Verwaltungsverfahrensgesetzes (VwVfG) durch. Die bei Einleitung des Verfahrens vorliegenden Planungen haben bereits vom 26.09.2017 bis einschließlich 25.10.2017 in den Gemeinden Emsbüren, Geeste, Salzbergen, Twist und Wietmarschen, den Samtgemeinden Emlichheim, Land Hadeln, Neuenhaus, Salzhausen, Schüttorf und Uelsen sowie den Städten Bad Bentheim, Lingen, Meppen und Nordhorn ausgelegen. Die ursprüngliche Planung hat sich auch aufgrund der zur damaligen Auslegung vorgetragenen Äußerungen geändert bzw. ist ergänzt und aktualisiert worden. Die Vorhabenträgerin hat aufgrund der eingegangenen Stellungnahmen und Einwendungen mit der 1. Deckblattänderung eine Änderung der Planung im Bereich der Masten Nr. 310 bis 319 auf dem Gebiet der Gemeinde Geeste sowie im Bereich der Masten Nr. 325 bis 329 auf dem Gebiet der Stadt Meppen beantragt. Im Rahmen der Änderung wurde ein Mast (Nr. 318A) ergänzt. Die öffentliche Auslegung gemäß § 43b EnWG i.V.m. § 73 Abs. 8 VwVfG erfolgte im Zeitraum von 20.07. bis 19.08.2021. In der 2. Deckblattänderung erfolgte eine Reduzierung der Masthöhen der Maste Nr. 238, 239, 246, 252, 253, 254 sowie eine geringfügige Verschiebung des Maststandortes Nr. 253. Ebenso erfolgte eine Änderung des Masttyps und der Höhe von Mast Nr. 3449 (DB Energie), eine Anpassung des Schutz-streifens im Mastbereich Nr. 232 – 238 sowie eine Korrektur von Angaben in den Mastschemazeichnungen und der Masttabelle des Antrags vom 29.05.2015. Zuletzt wurde im Bereich von Mast Nr. 302 eine neue Richtfunkstrecke in die Planunterlagen aufgenommen. Der von der 2. Deckblattänderung berührte Bereich beschränkt sich auf die Gebiete der Gemeinden Emsbüren und Geeste. Eine Beteiligung Betroffener gemäß § 43b EnWG i.V.m. § 73 Abs. 8 VwVfG erfolgte mit Schreiben der Niedersächsischen Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr vom 24.03.2022 bis zum 22.04.2022. Die Planänderungen der 3. Deckblattänderung betreffen im Wesentlichen: • Großräumige Änderung der Leitungsführung der Bl. 4201 im Bereich der Gemeinden Emsbüren, Wietmarschen und der Stadt Lingen (Ems) im Bereich der Maste Nr. 255 bis 272 • Geringfügige Verschiebung und Neubau von Mast Nr. 3412 (DB) auf dem Gebiet der Gemeinde Wietmarschen • Bezeichnungsänderung der Maste Nr. 272 und 273 in „Pkt. Lohne Süd“ sowie „Pkt. Lohne“ auf dem Gebiet der Gemeinde Wietmarschen • Aktualisierte Darstellung der Richtfunkstrecken im Mastbereich 274 • Redaktionelle Korrektur der Darstellung von Zuwegungen im Bereich der Maste Nr. 272 – 274 Im Rahmen der Beteiligung der Träger öffentlicher Belange im Planfeststellungsverfahren hat das Bundesamt für Infrastruktur, Umweltschutz und Dienstleistungen der Bundeswehr (BAIUDBw) der Neuerrichtung von Strommasten im Gebiet des Luft- und Bodenschießplatzes Nordhorn (kurz: „Nordhorn Range“) innerhalb des Bausperrbereichs widersprochen und im Bereich des Baubeschränkungsgebiets der Errichtung von Strommasten nur bis zu einer maximalen Höhe von 152 m über Grund zugestimmt. Darüber hinaus wird der 380-kV-Leitung nur dann zugestimmt, wenn sie parallel zu der Bestandstrasse geführt und nicht höher als diese errichtet wird. Daher wurde die Trassenführung zwischen Mast 255 und Mast 272 angepasst: 1. Die Masthöhen im Bereich des Bausperrbereiches der Nordhorn Range, insvesondere im Bereich von Autobahnquerungen, wurden verringert und weisen nun eine maximale Bauhöhe von 77,50 m auf (zum Teil bereits mit der 2. Deckblattänderung umgesetzt). 2. Der neue Trassenverlauf zwischen Mast Nr. 255 und 272 wurde bis auf einen Maststandort bzw. zwei Spannfelder parallel zu Bestandsleitungen der Amprion sowie Fremdleitungen der DB Energie und der Westnetz geführt, um den flugbetrieblichen Erfordernissen zu entsprechen. 3. Die Masthöhen im Parallelverlauf mit den Bestandsleitungen orientieren sich an den Masthöhen der Bestandsleitungen. Die mit Antrag von 29.05.2015 beantragte ursprüngliche Trasse sah im Bereich der Maste Nr. 255 – 265 eine Bündelung mit der BAB 31 vor. Ab dem Spannfeld 265 – 266 erfolgte eine Verschwenkung in nordöstliche Richtung, infolge dessen die Trasse auf den (ehemaligen) Punkt Lohne zulief. Der Trassenverlauf im Landkreis Grafschaft Bentheim und dem Landkreis Emsland wird nachfolgend von Süden nach Norden beschrieben: Ab Mast Nr. 255 wird der Parallelverlauf zur BAB 31 der beantragten Freileitungstrasse aufgegeben und ein Parallelverlauf auf der westlichen Seite der 380-kV-Freileitungen Bl. 4305 (Gronau – Hanekenfähr) und Bl. 4307 (Hanekenfähr – Gersteinwerk) geplant. Die Höhe der Masten orientiert sich an den Höhen der bestehenden Freileitungen. Aus technischen Gründen sind die Maststandorte im Parallelverlauf der 380-kV-Freileitungen so gewählt, dass diese im Gleichschritt verlaufen. Damit ist gewährleistet, dass die Leitungen beim Ausschwingen den nach DIN EN 50341 notwendigen Abstand zueinander haben und somit ein Kurzschluss verhindert wird, welcher eine Gefährdung der Netzstabilität bedeuten würde. Die Maststandorte sollen so nah wie möglich an das vorhandene Trassenband platziert werden. Allerdings verläuft westlich der Bestandstrasse eine Gashochdruckleitung, die eine stärkere Bündelung begrenzt. Darüber hinaus wird durch die Wahl der Maststandorte die Sichtbarkeit der Freileitung aus dem Bereich des Siedlungskörpers des Ortsteiles Elbergen (Gemeinde Emsbüren) minimiert. Zwischen den Masten Nr. 255 und Nr. 256 wird ein Baumbestand überspannt, der bereits vom angrenzenden Waldgebiet (Masebergs Holz) durch die Bestandsleitungen getrennt wird. Ab dem Mast Nr. 256 bis Mast Nr. 264 verläuft die Leitung ca. drei km über landwirtschaftliche Flächen. Aufgrund der Leiterseilhöhen von mindestens 16 m über Grund erfolgt eine Einschränkung der Bewirtschaftung nur direkt an den Maststandorten. Ab dem Mast Nr. 265 mit Ausnahme von Mast Nr. 266 und Mast Nr. 271E liegen alle Maste bis zum Mast Nr. 272 im Waldgebiet. Ab dem Mast Nr. 267 wird die Parallelfüh-rung zum 380-kV-Leitungsband aufgegeben und eine Verschwenkung zum Trassenband der beiden vorhandenen 110-kV-Freileitungen Bl. 0830 (Westnetz GmbH, Anschluss Hanekenfähr) und DB Nr. 0541 (DB Energie, Salzbergen – Haren) ausgeführt. Mit dem Mast Nr. 268 ändert sich der eingesetzte Masttyp. Ist für die Masten Nr. 255 bis Nr. 268 der Masttyp D48 vorgesehen, so soll für die folgenden Maste der Masttyp D46 eingesetzt werden (vgl. Anlage 4.1 DB3). Zudem reduzieren sich die Masthöhen ab dem Mast Nr. 268 deutlich und überschreiten eine Höhe von 62 m über Erdoberkante (EOK) nicht. Die Maste Nr. 255 bis 267 wiederum haben eine Höhe von über 70 m über EOK, ausgenommen davon sind Mast Nr. 257 mit einer Höhe von 68,5 m und Mast Nr. 262 mit einer Höhe von 67,5 m. Hintergrund der Masttypänderung sind die gegenüber den 380-kV-Bestandsleitungen wesentlich niedrigeren 110-kV-Leitungen, an deren Höhe sich Amprion orientiert, um den Forderungen des BAIUDBw nachzukommen. Aufgrund der maximalen Masthöhen, die nach Rücksprache mit dem Träger öffentlicher Belange einzuhalten sind, ist eine Mitnahme der 110-kV-Stromkreise auf einem Freileitungsgestänge im Bereich der Parallelführung zu den 110-kV-Leitungen nicht möglich. Entsprechend wird in diesem Bereich eine neue 380-kV-Trasse längsseits zu dem 110-kV-Trassenband geplant. In Parallelführung mit dem vorhandenen Trassenband der 110-kV-Leitungen erfolgt der Verlauf nun in nordwestliche Richtung. Der Gleichschritt der Maststandorte zu den 110-kV-Leitungen wird hierbei aufgegeben, um die Spannfeldlängen zu maximieren und die Anzahl der Maste zu minimieren. Um eine Kurzschlussgefahr durch die Schwingbewegung der Leitungen zu verhindern, wird der Schutzstreifen respektive der Abstand zu den 110-kV-Leitungen der DB Energie sowie der Westnetz GmbH vergrößert. Für die Masten Nr. 271E und Nr. 271F muss die unmittelbare Parallelführung aufgegeben werden, weil ansonsten ein aufgrund seiner Archivfunktion denkmalschutzrechtlich geschützter Wölbacker durch bau- oder anlagebedingte Auswirkungen beeinträchtigt wäre. Nur durch den ausreichenden Abstand des Maststandortes Nr. 271F als auch der Baustelleneinrichtungsflächen und Zuwegungen kann eine Beeinträchtigung ausgeschlossen werden. Nördlich von Mast Nr. 271F erfolgt die Anbindung an den Mast Nr. 272 (Pkt. Lohne Süd), dessen Standort unverändert bleibt. Am Mast Nr. 272 (Pkt. Lohne Süd) erfolgt die Aufnahme der Stromkreise der DB Nr. 0541. Aus technischen sowie betrieblichen Gründen ist es erforderlich, den Mast Nr. 3412 um ca. 35 m in Richtung des Masten Nr. 3411 (DB) zu verschieben und dort neu zu errichten. Durch diese Maßnahme liegt der neue Standort des Masts Nr. 3412 (DB) außerhalb des Schutzstreifens der Bl. 4201 und erfüllt damit die sicherheitsrelevanten Anforderungen. Dabei verlängert sich das Spannfeld zwischen dem Masten Nr. 3412 (DB) und dem Mast Nr. 272 von 99,4 m auf 134,4 m Länge. Geplant ist hier der Gestängetyp Ebf 30000 (vgl. Anl. 4.2 DB3 bzw. Tab. 2). Durch die geänderte Trassenführung sowie zur Anbindung der DB-Stromkreise erfolgt darüber hinaus gegenüber der bisherigen Planung eine leichte Drehung des Masten Nr. 272 entgegen dem Uhrzeigersinn. Am darauffolgenden Mast Nr. 273 (Punkt Lohne) werden die Stromkreise der Bl. 0830 der Westnetz GmbH auf das Gestänge der geplanten Bl. 4201 aufgenommen. Aus redaktionellen Gründen erfolgt mit dieser Deckblattänderung eine Änderung der Punktbezeichnung der Maste Nr. 272 und Nr. 273. Der Mast Nr. 272 wird fortan als Pkt. Lohne Süd bezeichnet, während der Mast Nr. 273 als Pkt. Lohne bezeichnet wird. Im Rahmen dieser Deckblattänderung erfolgt darüber hinaus die Korrektur eines redaktionellen Fehlers im Bereich der Maste Nr. 272 – Nr. 274. In den Lageplänen der Antragsunterlagen des Antrages vom 29.05.2015 erfolgte die Darstellung der Zuwegungen (blau gepunktete Darstellung) fälschlicherweise von den Baueinrichtungsflächen und Maststandorten bis zum nächstgelegenen Weg. Richtigerweise führen diese jedoch bis zur nächstgelegenen öffentlich gewidmeten Straße („Am Geestkamp“). Diese Änderung ist in den Lageplänen der Anl. 7.1.11 DB3 Blatt 20 und 21 erfolgt. Eine Auswirkung auf die umweltfachliche Bilanzierung ergibt sich durch diesen Umstand nicht, da diese bereits mit den Antragsunterlagen vom 29.05.2015 korrekt erfolgte. Einzelheiten sind aus den geänderten Planunterlagen ersichtlich. Eine Zusammenstellung der Planänderungen ist den Unterlagen vorangestellt. Die Änderungen der 3. Deckblattänderung im Text und die Eintragungen in Plänen sind in Braun gehalten.
Zuletzt aktualisiert: 01.06.2023
Icon UVP-Vorhaben
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Icon Bad Karlshafen
Bad Karlshafen (bis 1977 Karlshafen, niederdeutsch Korlshoawen) ist eine Kurstadt im Landkreis Kassel sowie die nördlichste Gemeinde Hessens. Im Stadtgebiet, das sich auf 14,85 km² Fläche ausbreitet, leben 3778 Einwohner, davon 2300 im Stadtteil Bad Karlshafen und 1600 im Stadtteil Helmarshausen (Luftkurort, selbständige Gemeinde bis 1972). Seit 1977 trägt Karlshafen als staatlich anerkanntes Heilbad den Zusatz Bad im Namen und wird auch als Barockstadt beworben. Das historische Weserhafenbecken wurde in den 1920er Jahren von der Weser abgeschnitten. Seit 2018 ist es wieder für Wasserfahrzeuge erreichbar. Eine Schleuse in der Zufahrt hält den Wasserstand im Hafen konstant.
place Umweltdaten
/ Stadt/Gemeinde (HE)
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Icon Göttinger Wald
Das ca. 2.673 ha große Gebiet liegt in den naturräumlichen Einheiten „Göttingen-Northeimer Wald“ und „Eichsfelder Becken" und schließt sich an den Göttinger Wald auf dem Gebiet der Stadt Göttingen an. Es wird geprägt durch große und repräsentative Bestände von sehr artenreichen, frischen Waldmeister-Buchenwäldern auf Kalk. Der Göttinger Wald gehört zu den drei FFH-Gebieten in Niedersachsen, in denen dieser Lebensraum am ausgedehntesten und besten entwickelt ist. Die großflächigen Waldmeister-Buchenwälder sind auf trockenen Kalkhängen vergesellschaftet mit Orchideen-Buchenwäldern sowie auf frischen, luftfeuchten Standorten mit Schlucht- und Hangmischwäldern. Vereinzelt treten Kalkfelsen sowie Buntsandsteinfelsen an die Oberfläche. In Buntsandstein-Felsspalten siedelt auch der Prächtige Dünnfarn, der sein Hauptverbreitungsgebiet in Niedersachsen im Landkreis Göttingen hat. Auf Buntsandstein sind Bestände von Hainsimsen-Buchenwäldern vertreten. Vereinzelt durchziehen naturnahe Bachläufe mit begleitenden Erlen-Eschen-Galeriewäldern die Buchenbestände. Das Landschaftsschutzgebiet dient dem Schutz desFFH-Gebietes 138 „Göttinger Wald“sowie desEU-Vogelschutzgebietes V19 "Unteres Eichsfeld". Zuständig ist derLandkreis Göttingenals untere Naturschutzbehörde.
place Umweltdaten
/ Landschaftsschutzgebiet
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Icon Kamm des Wesergebirges
Das Gebiet erstreckt sich über Teile des Wesergebirges. Überwiegende Teile des Gebietes, insbesondere der Kamm wie auch die Oberhänge der Höhenzüge, sind mit den naturraumtypischen Buchenwaldgesellschaften bewachsen, die der potentiell natürlichen Vegetation entsprechen. Es handelt sich hierbei ausschließlich um historisch alte Waldstandorte. Von besonderer Bedeutung sind die arten- und strukturreichen, vielfach in Kontakt mit Fels- und Gesteinsbiotopen stehenden Waldbestände in den Oberhängen und Kammlagen. Hier finden zahlreiche gefährdete Pflanzen- und Tierarten und ihre Lebensgemeinschaften eine Lebensstätte. Die trockenwarmen Standorte sind durch Orchideen-Buchenwälder gekennzeichnet, stellenweise finden sich Anklänge an Eichen-Mischwald trockenwarmer Kalkstandorte sowie an Ahorn-Lindenwald trockenwarmer Kalkschutthänge. Mesophile Buchenwälder kalkärmerer Standorte sowie z. T. bodensaure Buchenwälder haben sich auf den tiefgründigeren Braunerden ausgebildet. In den Kammlagen und an den Oberhängen kommen mesophile Kalkbuchenwälder vor. In zerklüfteten, felsigen, luftfeuchten Schatthängen unterhalb der Paschenburg tritt der Ahorn-Eschen-Schluchtwald auf. Das NSG dient dem Schutz desFFH-Gebietes 112 "Süntel, Wesergebirge, Deister". Zuständig ist derLandkreis Schaumburgals untere Naturschutzbehörde. Wählen Sie in der Infospalte weitere Informationen über das Gebiet aus...
Zuletzt aktualisiert: 31.12.2021
place Umweltdaten
/ Naturschutzgebiet
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Icon Klippen im Okertal
Das im Harz gelegene EU-Vogelschutzgebiet „Klippen im Okertal“ umfasst die Steilhänge links und in geringerem Umfang rechts der Oker zwischen der Rabenklippe im Süden und der Adlerklippe im Norden. Die Flanken des eng eingeschnittenen Flusstals nördlich der Okertalsperre sind überwiegend mit Fichtenforsten bestockt, die teilweise mit Birken- und Kiefernbeständen durchsetzt sind. Prägend sind eindrucksvolle, hoch aufragende Felsformationen aus Gesteinen des Erdaltertums. Nachdem der Wanderfalke im letzten Jahrhundert in Niedersachsen zwischenzeitlichen als ausgestorben galt, erfolgte ab 1978, auch dank eines verbesserten Schutzes, eine Wiederbesiedlung. In der Folge werden seit 1984 die Felsstandorte im Okertal wieder von Wanderfalken als Brutplatz genutzt. Aufgrund der stetigen Besiedlung und der Anzahl der Brutpaare gehört das Gebiet zu den wichtigsten natürlichen Brutstandorten der Art in Niedersachsen. Es trägt dazu bei, dass im Jahr 2020 wieder 140 Brutpaare des extrem schnellen Luftraumjägers in Niedersachsen vorkamen. Das Gebiet ist nicht nur für den Schutz der Vogelwelt bedeutend, sondern auch für Lebensraumtypen und Arten gemäß der FFH-Richtlinie. Eine Beschreibung hierzu findet sich auf der oben verlinkten Webseite zum FFH-Gebiet 214 „Felsen im Okertal“.
Zuletzt aktualisiert: 28.07.2009
place Umweltdaten
/ Vogelschutzgebiet
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Icon Mausohr-Jagdgebiet Leinholz
Das FFH-Gebiet „Mausohr-Jagdgebiet Leinholz“ umfasst naturnahe Buchenwälder auf dem niedersächsischen Teil der Erhebung Sandholz. Das Gebiet liegt nördlich des hessischen Ortes Witzenhausen im Naturraum Unteres Werratal. Auf den vorwiegend aus Buntsandstein entwickelten Böden wachsen ausgedehnte Hainsimsen-Buchenwälder, die vom Großen Mausohr als Jagdrevier genutzt werden. In einigen nahen Ortschaften außerhalb des Gebiets befinden sich überdies geeignete, zumeist auf den Dachböden alter Gebäude gelegene Sommer- und Wochenstubenquartiere dieser streng geschützten Fledermausart. Auch die ebenfalls streng geschützte Bechsteinfledermaus kommt im Gebiet vor – sie profitiert von dem stellenweise hohen Altbaumanteil, da sie als Wochenstubenquartier insbesondere Baumhöhlen nutzt. An wenigen Standorten wachsen im Gebiet auch Waldmeister-Buchenwälder. An dem naturnahen Weißebach, von welchem ein kurzer Abschnitt innerhalb der Gebietsgrenzen liegt, wächst ein schmaler Saum aus Auenwäldern mit Erlen und Eschen. Vereinzelt kommt an luftfeuchten Felsen im Gebiet der streng geschützte Prächtige Dünnfarn vor. Dieser Farn bildet in Niedersachsen zumeist keine Farnwedel aus, sondern verbleibt und vermehrt sich als unauffällige fädige Pflanze im sogenannten Gametophytenstadium.
Zuletzt aktualisiert: 26.11.2015
place Umweltdaten
/ Fauna-Flora-Habitat-Gebiet (FFH)
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