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Planfeststellungsverfahren für die Herstellung von Gewässern einschl. integrierter Prüfung der Umweltverträglichkeit im Zuge der 1. Erweiterung eines Bodenabbaus in den Gemarkungen Stolzenau und Schinna, Samtgemeinde Mittelweser
Die Firma Heidelberg Materials Mineralik DE GmbH (vormals Heidelberger Sand und Kies GmbH) beantragt im Zuge der 1. Erweiterung zwei Teilflächen. Die nordwestliche rd. 9,2 ha große Teilfläche liegt nordöstlich des Klosters Schinna und schließt an die nordwestliche bereits planfestgestellte Fläche in der Gemarkung Schinna an. Weiter soll der Kieswerkstandort in der Gemarkung Stolzenau südlich der "Großen Brinkstraße" und nördlich der Weser in das Abbauvorhaben einbezogen werden. Diese Betriebsfläche umfasst rd. 3,5 ha.
Verlängerung der Straße Obenholt in der Samtgemeinde Emlichheim in der Gemarkung Emlichheim
Verlängerung der Straße Obenholt in der Samtgemeinde Emlichheim in der Gemarkung Emlichheim Bekanntmachung Planfeststellungsbeschluss für die Verlängerung der Straße Obenholt in der Gemeinde Emlichheim von Bau-km 1+003,295 – 2+068,394 in der Gemarkung Emlichheim Mit Planfeststellungsbeschluss des Landkreises Grafschaft Bentheim vom 17.12.2021 ist der Plan der Samtgemeinde Emlichheim (Vorhabenträgerin) für die Verlängerung der Straße Obenholt in der Gemeinde Emlichheim von Bau-km 1+003,295 – 2+068,394 in der Gemarkung Emlichheim festgestellt worden. Der Planfeststellungsbeschluss enthält Nebenbestimmungen, insbesondere zu den Belangen Natur- und Landschaftsschutz, Wasser, Immissionsschutz, Verkehr, Versorgungsanlagen und -leitungen, Boden und Abfall sowie Denkmalschutz. Im Planfeststellungsbeschluss ist über die im Beteiligungsverfahren erhobenen Einwendungen und über die Stellungnahmen von Vereinigungen entschieden worden. Weitere Informationen sind der unten hinterlegten Bekanntmachung vom 22.12.2021 zu entnehmen.
Planfeststellungsverfahren für die Freilegung von Grundwasser im Zuge der 2. Erweiterung eines Bodenabbaus in der Gemeinde/Gemarkung Estorf, Samtgemeinde Mittelweser, durch die Firma Rhein-Umschlag Kieswerke GmbH & Co. KG, Oldenburg
Die Firma Rhein-Umschlag Kieswerke GmbH § Co. KG, Dalbenstraße 17, 26135 Oldenburg, plant, die bestehende Abbaustätte westlich von Estorf in Richtung Nordosten um ca. 90 ha zu erweitern. Die Erweiterung liegt innerhalb des westlich, nördlich und östlich angrenzenden Weserbogens. Die Ortschaft Leeseringen befindet sich südöstlich des Erweiterungsvorhabens. Die weiteren Einzelheiten des Vorhabens können den Antragsunterlagen entnommen werden.
Das Gebiet wird geprägt durch das in Nord-Süd-Richtung verlaufende weite Tal der Nette und die einmündenden Seitentäler der Beffer und des Sennebaches. Die Fließgewässer weisen überwiegend naturnahe Gewässerstrukturen auf. Ufergehölze gliedern die Niederungslandschaft, welche in Teilbereichen als Grünland, überwiegend jedoch als Ackerland genutzt wird. Die naturnahen Auenflächen und die Gewässer tragen mit ihren charakteristischen Arten- und Lebensgemeinschaften zur Leistungsfähigkeit des Naturhaushaltes bei und bedürfen des besonderen Schutzes. Die noch vorhandenen Grünlandflächen tragen zur Sicherung des Boden in Überschwemmungsbereichen und erosionsgefährdeten Flächen bei. Das Landschaftsbild der Aue ist durch natürliche und kulturlandschaftliche Elemente geprägt, in Teilabschnitten auch durch historische Bauensembles, wie z. B. bei Henneckenrode. Schutzziel ist auch der Erhalt und die Entwicklung von Nahrungsräumen für den Schwarzstorch, den Rotmilan und den Schwarzmilan sowie der Lebensräume von Wildkatze, Fischotter, Elritze und Äsche. Das LSG dient dem Schutz des FFH-Gebietes Nr. 389 "Nette und Sennebach". Zuständig ist derLandkreis Hildesheimals untere Naturschutzbehörde.
K 342 - Radwegeneubau von der K 316 bis zur L 87, Gemeinde Belm, Gemarkung Powe, Abs. 10, Stat. 3 bis Stat. 2419
Der Landkreis Osnabrück hat für das o.a. Bauvorhaben die Durchführung eines Planfeststellungsverfahrens nach § 38 Niedersächsisches Straßengesetz (NStrG) in Verbindung mit den §§ 72 bis 78 des Verwaltungsverfahrensgesetzes (VwVfG) beantragt. An der Kreisstraße K 342 in der Gemeinde Belm, Gemarkung Powe, ist der Neubau eines Radweges von der Kreisstraße K 316 bis zur Landesstraße L 87 geplant. Der Radweg ist durchgängig auf der Ostseite der K 342 mit einer Breite von 2,50 m vorgesehen. Die Trassierung orientiert sich am vorhandenen Fahrbahnverlauf. Für das Bauvorhaben werden Grundstücke in der Gemeinde Belm, Gemarkung Powe beansprucht. Die Fläche der landschaftspflegerischen Ersatzmaßnahme liegt auf dem Gebiet der Stadt Georgsmarienhütte, Gemarkung Oesede. Die Notwendigkeit einer Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) gemäß § 5 Abs. 1 nach dem Niedersächsischen Gesetz über die Umweltverträglichkeitsprüfung (NUVPG) wurde bei dem Bauvorhaben im Rahmen der UVP-Vorprüfung festgestellt, da das Vorhaben erhebliche Umweltauswirkungen auf die Schutzgüter Boden und Wasser hat.
Im Bereich des Naturschutzgebietes liegen der Idtberg und der Heimberg, die als sogenannte Zeugenberge in der Hilsmulde dieselbe geologische Schichtung aufweisen, wie die tieferliegende Hilsmulde. Auf den Kreidekalkböden wachsen bedeutende Vorkommen von Waldmeister- und Orchideen-Buchenwäldern. Im Osten des Gebiets sind durch Nieder- und Mittelwaldnutzung Labkraut-Eichen-Hainbuchenwälder entstanden. Kleinflächig wächst im Südwesten auf saurem Boden auch Hainsimsen-Buchenwald. Auf flach anstehenden Kalkverwitterungsböden am südlichen Waldrand des Idtberges sind durch extensive landwirtschaftliche Nutzung artenreiche Halbtrockenrasen mit reliefbedingten Übergangsformen zu extensiv und intensiv genutztem Grünland entstanden. Artenreiche Trockengebüsche gliedern den Hang und bieten zahlreichen Arten Lebensräume. Am Talgrund verläuft der nur temporär wasserführende und stellenweise naturnahe Dornbach. Das Gebiet ist Jagdlebensraum des Fledermausart Großes Mausohr. Das Naturschutzgebiet dient dem Schutz desFFH-Gebietes 114 "Ith". Zuständig ist derLandkreis Holzmindenals untere Naturschutzbehörde. Wählen Sie in der Infospalte weitere Informationen über das Gebiet aus...
Das FFH-Gebiet „Großes und Weißes Moor“ liegt südlich von Rotenburg und umfasst ein durch Entwässerung und Torfabbau überprägtes, in Teilen aber noch bzw. wieder naturnahes Hochmoor im Naturraum Achim-Verdener Geest. Große, lichte Moorwälder wachsen auf den Torfböden des Gebiets. Insbesondere die Wald-Kiefer prägt hier zusammen mit Beständen aus Moor-Birken und Bulten des Gewöhnlichen Pfeifengrases das Landschaftsbild. Polster aus Torf- und anderen Laubmoosen bedecken stellenweise den Boden und erhöhen die Strukturvielfalt der Wälder. Zwischen den Gehölzen kommen in kleineren Bereichen auch renaturierungsfähige, degradierte Hochmoorflächen vor, in welchen teilweise hochmoortypische Pflanzenarten wachsen. Nur kleinflächig finden sich Zeugnisse eines ehemaligen Torfabbaus: Wassergefüllte Torfstiche entsprechen dem Lebensraumtyp der dystrophen, das heißt nährstoffarmen, durch Huminsäuren bräunlich gefärbten Stillgewässer. Bedeutend sind auch die natürlich entstandenen Moorkolke im Zentrum des Gebiets. Vereinzelt haben sich, insbesondere in den Verlandungszonen der dystrophen Stillgewässer, torfmoosreiche Übergangs- und Schwingrasenmoore sowie nasse Torfmoor-Schlenken entwickelt.
Der Schwarzspecht besiedelt ausgedehnte, geschlossene Wälder. Insbesondere der hohe Altholzanteil der Buchenbestände ermöglicht es der Art, ihre großen Bruthöhlen bevorzugt in ausreichend breite, astfreie Stämme mit freiem Anflug zu zimmern. Im Vergleich zum Schwarzspecht, der auch holzbewohnende Insekten frisst, ernährt sich der Grauspecht noch ausgeprägter von Ameisen und Ameisenlarven. Der Grauspecht hält sich häufig am Boden um vermodernde Baumstümpfe an sonnigen Waldlichtungen und strukturreichen Waldrändern auf, da dort vermehrt Ameisennester zu finden sind. Das Vogelschutzgebiet stellt eines der nördlichsten zusammenhängenden Vorkommen des Grauspechts in Niedersachsen dar. Auch der Rotmilan ist für das Vogelschutzgebiet wertbestimmend. Die Art brütet hier in lichten Laubwaldbeständen. Die angrenzende Offen- und Halboffenlandschaft dient dem Rotmilan als Nahrungsraum für die Jagd nach Kleinsäugern und Vögeln. Das Gebiet ist nicht nur für den Schutz der Vogelwelt von Bedeutung, sondern auch für Lebensraumtypen und Arten gemäß der FFH-Richtlinie. Eine Beschreibung hierzu findet sich auf den oben verlinkten Webseiten der FFH-Gebiete 101 „Eichen-Hainbuchenwälder zwischen Braunschweig und Wolfsburg" und 102 „Beienroder Holz".
Das FFH-Gebiet „Silberberg“ liegt nordwestlich von Hagen am Teutoburger Wald und gehört zusammen mit dem nordöstlich gelegenen Hüggel zu einer geologisch vielfältigen Landschaft im Naturraum Tecklenburger Osning. Eine Besonderheit des vorwiegend waldbedeckten Silberbergs sind anstehende Kalksteine des Zechsteins, in welchen teils oberflächennahe Erzvorkommen liegen. Zeugnis über den Abbau dieser Erze geben einige im Gebiet liegende Stollen und sogenannte Pingen, die sich als oberflächliche Vertiefungen in der Geländestruktur darstellen. Spezielle Pflanzenarten wie das seltene Galmei-Hellerkraut zeigen eine Schwermetallkonzentration im Boden an und schaffen dort das charakteristische, niedrigwüchsige Erscheinungsbild der Schwermetallrasen. Von den ehemaligen Bergwerksstollen profitieren einige Fledermausarten wie die Bechsteinfledermaus, die Teichfledermaus und das Große Mausohr, die hier aufgrund des kühlen, feuchten, aber frostfreien Milieus geeignete Winterquartiere vorfinden. Zwischen ausgedehnten Laubwäldern liegen am Silberberg mit artenreichen Kalktrockenrasen wertvolle Biotope des Offenlands. Auf oberflächlich versauerten Standorten gehen die Kalktrockenrasen in trockene Zwergstrauchheiden über. Insbesondere auf kalkreichen Böden finden sich einige botanische Besonderheiten. So wachsen im Gebiet verschiedene Orchideenarten wie die Fliegen-Ragwurz und das Schwertblättrige Waldvöglein.
Buchen- und Eichenwälder in der Göhrde (mit Breeser Grund)
Das FFH-Gebiet „Buchen- und Eichenwälder in der Göhrde (mit Breeser Grund)“ umfasst insbesondere bodensaure Laubwälder in dem ausgedehnten, sich durch eine lange Habitatkontinuität auszeichnenden Waldgebiet der Göhrde – dem nordwestlichen Teil der hügeligen Endmoränenlandschaft des Drawehn. Zwischen Bad Bevensen im Westen und Hitzacker im Osten gelegen, wird das Gebiet dem Naturraum Ostheide zugeordnet. Die Wälder der Göhrde unterliegen bereits seit langer Zeit einer Nutzung durch den Menschen. Wurden früher zumeist Eichenwälder, zum Beispiel zur Hutewaldnutzung, gefördert, wurden ab dem 19. Jahrhundert verstärkt Nadelbäume angepflanzt. Im Gebiet haben sich zwischen einigen Nadelforsten aber bedeutende Vorkommen mitunter sehr alter Buchen- und Eichenbestände erhalten, die teilweise noch deutliche Merkmale früherer Hutewaldnutzung aufweisen: Breitkronige Stiel- und vor allem Traubeneichen verleihen der Landschaft einen parkähnlichen Charakter. Der hohe Anteil von Alt- und Totholz schafft für zahlreiche Tier-, Pflanzen- und Pilzarten geeignete Lebensbedingungen. So kommen im Gebiet unter anderem die beiden streng geschützten Käferarten Eremit und Hirschkäfer vor. Während der Eremit auf einen strukturreichen Altholzbestand mit geeigneten Baumhöhlen angewiesen ist, profitiert der Hirschkäfer von Totholz am und im Boden, welches er für seine Larvalentwicklung benötigt.