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20.065 Ergebnisse
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Icon Lührsbockeler Moor
Das rd. 187 ha große NSG befindet sich zwischen Soltau und Wietzendorf im Landkreis Heidekreis. Beim Lührsbockeler Moor handelt es sich um abgetorfte Hochmoorflächen, die nach Beendigung des Torfabbaus wieder vernässt und renaturiert wurden. Die Flächen sind heute geprägt von großflächigen, dystrophen Flachgewässern. Teilweise haben sich bereits Wollgras- und Torfmoosbestände in den Wasserflächen bzw. an deren Rand etabliert. In den Randbereichen der Abbauflächen befindet sich im fortgeschrittenen Regenerationsstadium bereits typische Hochmoorvegetation mit Feuchtheiden mit Glockenheide, Rosmarinheide und mit Mittlerem Sonnentau (Drosera intermedia). Im nördlichen Teil liegen extensiv beweidete Grünlandflächen sowie vernässte Waldflächen. Besonderen Wert hat das Lührsbockeler Moor aus faunistischer Sicht. Mehrere Kranichpaare sowie Kiebitz, Bekassine, Waldwasserläufer, Tüpfelsumpfhuhn, Raubwürger und Wasserralle haben hier ihr Brutgebiet. Vom Aussterben bedrohte Falterarten wie die Torfmooreule, Haworths Moorwieseneule, Moorbläuling, Blaues Ordensband, Gelbbraune Rindeneule, Heidekräuterrasen-Erdeule sowie stark gefährdete Libellenarten wie Speer-Azurjungfer, Kleine Moosjungfer und Hochmoor-Mosaikjungfer kommen im Gebiet vor. Ziel ist die Erhaltung und naturnahe Entwicklung der Abtorfungsbereiche zu Übergangs- und Hochmoorflächen einschließlich aller Entwicklungsstadien als Lebensraum typischer Tier- und Pflanzenarten, insbesondere für die bereits vorkommenden bodenbrütenden Vogelarten. Zu diesem Zweck haben die Sicherung des Wasserstandes sowie die Vermeidung von Nährstoffeinträgen oberste Priorität. Verschiedene Entwicklungsstadien, einschließlich natürlicher Zerfallsstadien von Moorwald, sollen gefördert und erhalten werden. Weiterhin dient die Erhaltung und Entwicklung von extensiv genutzten Grünlandflächen in Teilbereichen des Schutzgebietes als Teillebensraum für Wiesenvögel, Greifvögel und typischen Insekten. Zu diesem Zweck sollen die Grünlandflächen zu feuchten, nährstoffarmen, möglichst artenreichen Wiesen und Weiden und zurzeit intensiv genutzte Acker- und Grünlandflächen nach Möglichkeit zu extensiv genutzten Grünlandflächen entwickelt werden. Natur erleben ohne zu stören: Bleiben Sie bitte auf den Wegen und führen Sie Hunde an der Leine. Wählen Sie in der Infospalte weitere Informationen über das Gebiet aus...
Zuletzt aktualisiert: 01.08.2013
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/ Naturschutzgebiet
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Icon Wälder im Solling bei Lauenberg
Das Naturschutzgebiet liegt mit seinen drei Teilgebieten am Nordostrand des von Buntsandstein geprägten Mittelgebirges Solling. Die Waldgebiete werden vorherrschend von bodensauren Eichenmischwäldern, mit in Teilen buchenreicher Ausprägung, dominiert und durch Hainsimsen-Buchenwälder ergänzt. Innerhalb des Gebietes befinden sich sehr strukturreiche Hutewald-Relikte mit über 400 Jahre alten Uralteichen. Die Offenlandbereiche beschränken sich auf die Bachläufe der Ochsenwiese im Osten zwischen Großen Ohrenberg und Birkenberg sowie der Wakenbornwiese westlich des Burghals. In beiden Teilgebieten handelt es sich um naturnahe Bachabschnitte mit kleinflächigen Bereichen von feuchten Hochstaudenfluren. Im Bereich der Ochsenwiese wird dieser von einem gut ausgeprägten Erlen-Auenwald begleitet; im Bereich der Wakenbornwiese grenzen magere Flachland-Mähwiesen an den Quellbach an. Die Wälder, insbesondere die Hutewald-Relikte, sind ein wertvoller Lebensraum für waldbewohnende Arten, die auf großflächige und zusammenhängende, naturnahe, lichte, alt- und totholzreiche sowie störungsarme Waldgebiete angewiesen sind. Das Gebiet ist von besonderer Bedeutung für die streng geschützten Totholzkäferarten Eremit und Hirschkäfer sowie Lebensraum zahlreicher weiterer gefährdeter Käferarten. Es liegt im Einzugsbereich mehrerer Wochenstubenquartiere des Großen Mausohrs und eignet sich insbesondere aufgrund der flächigen Hainsimsen-Buchenwaldpartien mit in Teilen unterwuchsarmen Hallenwaldcharakter am Birkenberg als Jagdhabitat für diese Art. Auch eine erhebliche Anzahl von auf Altholzbestände angewiesene Vogelarten, darunter die mit Abstand höchste Individuenzahl von Mittel-, Klein-, Grau- und Schwarzspecht im Solling, konnten im Gebiet nachgewiesen werden. Der Schwarzstorch brütet seit mehreren Jahren erfolgreich in dem Gebiet, das sich ansonsten auch durch seine überdurchschnittlich hohe Dichte von Rotmilan- und Bussardhorsten auszeichnet. Darüber hinaus ist das Gebiet u. a. auch Lebensraum für Wildkatze, Luchs und Feuersalamander. Das Naturschutzgebiet dient dem Schutz desFFH-Gebietes 399 "Wälder im Solling bei Lauenberg". Zuständig ist derLandkreis Northeimals untere Naturschutzbehörde. Wählen Sie in der Infospalte weitere Informationen über das Gebiet aus...
Zuletzt aktualisiert: 15.10.2020
place Umweltdaten
/ Naturschutzgebiet
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Icon Erweiterung der Deponie Haschenbrok
Die Bodenkontor Steinhöhe GmbH, Industriepark 6a, 27777 Ganderkesee, hat am 22.08.2022 einen Antrag auf Planfeststellung für Errichtung und Betreib der Erweiterungsfläche der Mineralstoffdeponie Haschenbrok in Großenkneten, Krumlander Straße, eingereicht. Die Bodenkontor Steinhöhe GmbH betreibt in der Krumlander Straße in Großenkneten seit Januar 2020 eine Mineralstoffdeponie. Die Mineralstoffdeponie Haschenbrok umfasst bisher eine Gesamtfläche von 15 Hektar, von denen 11,05 Hektar als gedichteter Ablagerungsbereich für mineralische Abfälle (DK I) planfestgestellt sind. Zur Arrondierung der Grundfläche beabsichtigt die Vorhabenträgerin die Erweiterung der Deponie um das östlich angrenzende Flurstück Nr. 49, Flur 4, der Gemarkung Großenkneten mit einer Fläche von 4.391 m². Die Erweiterungsfläche ist bewaldet und grenzt unmittelbar an die planfestgestellten Bauabschnitte II und III an. Das Flurstück ist mit seiner dreieckigen Grundfläche an zwei von drei Außengrenzen von der Deponiefläche umgeben. Alternative Standorte mit ähnlich günstigen Bedingungen existieren für das geplante Vorhaben nicht. Um die Erweiterungsfläche an die Sohle des planfestgestellten Deponiebaus anzubinden, ist ein Rückbau des Oberbodens sowie des Sandvorkommens von der Geländeoberkante bis zum Niveau des Deponieplanums erforderlich. Dieser Rückbau schließt die Gewinnung von rund 37.700 m³ Oberboden und Sand in unmittelbarer Anbindung an die ehemalige Sandgrube ein. Die Planung umfasst die folgenden Maßnahmen: 1. Waldumwandlung: Rodung des Laubwalds mit eingebundener Kieferpflanzung. 2. Externe Ersatzaufforstung und Durchführung von Ausgleichsmaßnahmen für beeinträchtigte Schutzgüter und betroffene Arten. 3. Abbau und Abfuhr des rund 32.000 m³ umfassenden Sandvorkommens zur Anbindung an das Niveau der Deponiesohle. 4. Bau der Basisabdichtung mit Sickerwasserfassung. 5. Deponiebetrieb: Verfüllung mit mineralischen Abfällen der Deponieklasse I. 6. Oberflächenabdichtung und Rekultivierung. Zur Kompensation des umgewandelten Waldes auf der geplanten Erweiterungsfläche der Deponie soll in der Gemeinde Wardenburg; auf einer Teilfläche des Flurstücks 281, Flur 49 der Gemarkung Wardenburg eine verfüllte und derzeit als Acker genutzte Sandabbaufläche aufgeforstet werden. Die wesentliche Änderung der Deponie bedarf der Planfeststellung gemäß § 35 Abs. 2 Kreislaufwirtschaftsgesetzes (KrWG). In dem Planfeststellungsverfahren ist eine Umweltverträglichkeitsprüfung nach den Vorschriften des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) durchzuführen. Das Staatliche Gewerbeaufsichtsamt Oldenburg ist gemäß § 4 Abs. 2 Nr. 1 der Verordnung über Zuständigkeiten auf den Gebieten des Abfallrechts und des Bodenschutzrechts (ZustVO-Abfall) zuständig für die Durchführung des Planfeststellungsverfahrens. Aufgrund § 35 Abs. 3 Nr. 2 KrWG in Verbindung mit §§ 3 und 3b und der Nummer 12 der Anlage 1 zum Gesetz über die Umweltverträglichkeitsprüfung unterliegt das Vorhaben der geplanten Deponie dem Anwendungsbereich des UVPG. Die UVP-Pflicht des Vorhabens wurde festgestellt (§ 5 UVPG). Das Planfeststellungsverfahren beinhaltet die Beteiligung der Öffentlichkeit.
Zuletzt aktualisiert: 14.09.2022
Icon UVP-Vorhaben
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Icon Deichnacherhöhung an der Elbe auf Krautsand
Der Deichverband Kehdingen-Oste hat die Planfeststellung für die Deichnacherhöhung an der Elbe auf Krautsand von Elbdeichkilometer 537+300 bis 542+300 gemäß §12 des Niedersächsischen Deichgesetzes (NDG) i. V. m. §§ 68 ff Wasserhaushaltsgesetz (WHG) sowie den §§ 72 bis 78 des Verwaltungsverfahrensgesetzes (VwVfG) beantragt. Zuständige Behörde für die Durchführung dieses Planfeststellungsverfahrens ist der Niedersächsische Landesbetrieb für Wasserwirtschaft, Küsten- und Naturschutz (NLWKN), Direktion, Standort Lüneburg, Adolph-Kolping-Straße 6, 21337 Lüneburg. Mit Schreiben vom 16.02.2021 des niedersächsischen Umweltministeriums wurde die Küstenschutzstrategie 2020, die eine Erhöhung des Vorsorgemaßes von 50cm auf 100cm berücksichtigt, verbindlich umgesetzt. Der Wellenauflauf wurde von der Forschungsstelle Küste des NLWKN neu ermittelt, wobei die daraus resultierende Bestickhöhe als Planungsgrundlage verwendet wurde. Es ist geplant, den Elbdeich vom Sperrwerk Wischhafen bis in die Ortschaft Krautsand von Elbdeichkilometer 537+300 bis 542+300 auf einer Länge von ca. 5 Kilometern zu verstärken und zu erhöhen. Das Wischhafener Sperrwerk ist nicht Teil der Baumaßnahme. Der Deichkörper soll im Zuge der Maßnahme gemäß des abgestimmten Bestickvorschlages auf + 9,90 bzw. + 10,10 Meter über Normalhöhennull (m. ü. NHN) erhöht werden. Der Höhenunterschied ist durch die Lage der Deichlinie zum Gewässer und Änderung der Wellenangriffsrichtung begründet. Die Deichhöhe ist abhängig von der Lage des Hauptdeiches zur Elbe. Die Deichböschungen sind in der Regelbauweise mit 1:3 (binnen) und 1:4 (außen) gleichbleibend, wodurch sich das Deichprofil erweitert. Der Treibselräumweg ist im Zuge der Deichnacherhöhung teilweise neu bzw. gemäß den Bestickvorgaben höher zu legen, so dass dieser bei einem Neubau des Deiches den allgemein anerkannten Regeln der Technik entspricht. Ebenso wird die Deichberme zwischen Deichböschung und Treibselräum- oder Deichverteidigungsweg verbreitert, so dass auch bei einer weiteren Erhöhung des Deiches die Wege nicht erneuert werden müssen. Der Deichverteidigungsweg wird stellenweise durch Verbreiterung der Berme nach binnen und Überbauung des bestehenden Weges neugebaut werden. Der benötigte Kleiboden wird aus der Bodenentnahme auf Krautsand in der Nähe der Maßnahme gewonnen. Zur Abtrocknung des neu gewonnenen Materials aus der Bodenentnahme wird der Kleiboden auf angepachteten Flächen bzw. der Bodenentnahmefläche zwischengelagert. Das Vorhaben wirkt sich im Bereich der Gemeinde Drochtersen sowie im Zusammenhang mit der Maßnahme notwendig werdenden Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen auch im Bereich der Samtgemeinde Nordkehdingen und der Samtgemeinde Oldendorf-Himmelpforten aus.
Zuletzt aktualisiert: 17.07.2024
Icon UVP-Vorhaben
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Icon Drömling
Das FFH-Gebiet „Drömling“ ist ein vielfältiges Niederungsgebiet östlich von Wolfsburg und liegt in dem von Schmelzwassern der Saale-Kaltzeit geformten Breslau-Bremer Urstromtal. Das durch den Mittellandkanal gegliederte Gebiet wird von grundwasserbeeinflussten, organischen Niedermoorböden und – insbesondere entlang der im südlichen Gebietsteil fließenden Aller – Auenböden geprägt. Der Naturraum Drömling setzt sich jenseits der niedersächsischen Landesgrenze in Sachsen-Anhalt fort. Die Niederung des Drömling galt lange als unkultivierbar und war daher bis ins 18. Jahrhundert hinein von ausgedehnten Feucht- und Sumpfwäldern bestanden. Heute finden sich insbesondere im Giebelmoor im nördlichen Gebietsteil noch Relikte dieser vormals großflächigen Bruchwälder. In den Teilgebieten Kaiserwinkel und Kötherwiesen sowie Bruch- und Allerwiesen im Nordosten bzw. Südwesten wird die Landschaft hingegen von mageren Flachland-Mähwiesen und anderen zumeist feuchten Offenbiotopen geprägt, die von zahlreichen Gräben durchzogen sind. Diese wurden im Rahmen der Rimpauschen Moordammkultur angelegt – ein Verfahren, durch welches insbesondere im 19. Jahrhundert die großflächige landwirtschaftliche Nutzung der Niederung maßgeblich ermöglicht wurde. Heute sind die Gräben mit Anbindung an die Aller nicht nur ein wichtiges kulturhistorisches Zeugnis, sondern auch ein wertvoller Lebensraum für einige seltene Fischarten wie den Schlammpeitzger und den Bitterling. Auch verschiedene Amphibien wie Kammmolch, Knoblauchkröte, Laub- und Moorfrosch leben in und an den Gewässern, die teilweise dem Lebensraumtyp der naturnahen nährstoffreichen Stillgewässer entsprechen: Vereinzelt werden die Gräben von feuchten und artenreichen Hochstaudenfluren begleitet. Auf einigen Flächen finden sich überdies die charakteristischen Pflanzengemeinschaften der seltenen Brenndolden-Auenwiesen. Entlang der Aller zeigt sich in einigen Bereichen eine weitere Facette der vielfältigen Landschaft des Drömling: Hier wachsen Auenwälder mit Erlen, Eschen und verschiedenen Weidenarten. Auch strukturreiche Hartholzauwälder sind in der Flussaue ausgebildet. Im Nordwesten und Südosten des Gebiets finden sich beispielsweise auf stauwasserbeeinflussten Geestböden größere Vorkommen alter bodensaurer Eichenwälder sowie feuchter Eichen- und Hainbuchenwälder, die zusammen mit den Auenwäldern, Nasswiesen und offenen Wasserflächen die Habitatvielfalt des Drömling und den damit einhergehenden Tier- und Pflanzenartenreichtum begründen. Das Gebiet ist nicht nur für den Schutz von Lebensraumtypen und Arten der FFH-Richtlinie wichtig, sondern auch für die Vogelwelt gemäß der EU-Vogelschutzrichtlinie von Bedeutung. Eine Beschreibung hierzu findet sich auf der oben verlinkten Webseite zum EU-Vogelschutzgebiet V46 „Drömling“.
Zuletzt aktualisiert: 26.11.2015
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/ Fauna-Flora-Habitat-Gebiet (FFH)
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Icon Allertal zwischen Gifhorn (B 4) und Flettmar (Kreisgrenze)
Das Naturschutzgebiet umfasst das Allertal im engeren Sinne zwischen dem westlichen Gifhorner Stadtrand und der 15 km nordwestlich gelegenen Kreisgrenze Gifhorn/Celle bei Flettmar sowie auf der nördlichen Talseite gelegene nacheiszeitliche Dünenfelder des Aller-Urstromtales. Da das Tal nur von 50 m bei Gifhorn auf 46 m ü. NN unterhalb Flettmar abfällt, ist die Aller in diesem Abschnitt ein träge dahinfließender Flachlandfluss. Sein ursprünglich viel stärker gewundener Verlauf war schon vor 1900 weitgehend begradigt und erfuhr in den 1960er Jahren einen weiteren Ausbau, aus dem die heute verbliebenen Altarme hervorgingen. Das geologische Ausgangsmaterial besteht in Flussnähe aus Auesedimenten, an den Talrändern aus Flugsanden über weichselzeitlichen Flussablagerungen sowie Flugsandaufwehungen zu Dünen. Die Böden sind entsprechend Gleye, Gley-Podsole und Podsole. Das NSG liegt in vollem Umfang im FFH-Gebiet 90 „Aller (mit Barnbruch), untere Leine, untere Oker“, zu dessen Sicherung es vorrangig ausgewiesen wurde. Weiterer wesentlicher Schutzgegenstand sind die gebietstypischen Dünen. Zur Erhaltung ihrer Charakteristik wurden Maßgaben zu ihrer forstlichen Bewirtschaftung festgeschrieben. Für die Sicherung des FFH-Gebietes liegt das Haupt-Augenmerk auf dem FFH-Lebensraumtyp 6510 „Magere Flachland-Mähwiesen“, der mit 4 % Flächenanteil vertreten ist und für dessen Erhaltung das FFH-Gebiet 90 den zweithöchsten Rang in Niedersachsen innehat. Ähnliches gilt für den Hartholzauwald (3. Rang) und die Alten bodensauren Eichenwälder (5. Rang). Für diese Lebensraumtypen wurden konkrete Bestimmungen zu ihrer Erhaltung erlassen. Die Aller gilt, was die Gewässergüte angeht, als mäßig belastet und wird überwiegend der Strukturgüteklasse 5 (stark verändert) zugerechnet. Zum FFH-Lebensraumtyp 3260 Fließgewässer mit flutender Wasservegetation muss sie deshalb in diesem Abschnitt erst entwickelt werden. Immerhin wurden 2013 sechs gefährdete und zwei stark gefährdete Fischarten zu einem eigentlich ungünstigen Zeitpunkt festgestellt, darunter der Bitterling als Art des Anhangs II der FFH-Richtlinie. Die Herstellung der aquatischen Durchgängigkeit des Flussabschnittes ist eine vorrangige Maßnahme im Zusammenhang mit der Umsetzung der Ziele der FFH-Richtlinie. Das Naturschutzgebiet ist Bindeglied zwischen den bestehenden SchutzgebietenFahle Heide, Gifhorner Heide,Okeraue zwischen Meinersen und Müden,Okeraue bei Volkse,Okeraue bei DidderseundNördliche Okeraue zwischen Hülperode und Neubrück. Das NSG dient dem Schutz desFFH-Gebietes 090 "Aller (mit Barnbruch), untere Leine, untere Oker". Zuständig ist derLandkreis Gifhornals untere Naturschutzbehörde. Wählen Sie in der Infospalte weitere Informationen über das Gebiet aus...
Zuletzt aktualisiert: 01.02.2014
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/ Naturschutzgebiet
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Icon Ilme
Das Gebiet umfasst den überwiegend naturnahen Gewässerlauf der Ilme und erstreckt sich von den Quellbereichen sowie dem Oberlauf mit den Seitenbächen Wolfsbach, Lummerke und Riepenbach im östlichen Solling über die Niederungen ab Relliehausen über Dassel und Markoldendorf bis zur Mündung in die Leine östlich von Einbeck. Auch das Quellgebiet des Hanebachs auf der Ahlsburg und die Niederungen der Dieße nördlich von Lauenberg bis zu ihrer Mündung in die Ilme hinter Holtensen sind Bestandteil des LSG. Das Schutzgebiet besteht aus überwiegend naturnahen Fließgewässerabschnitten, angrenzenden Uferstaudenfluren und Auenwald, Acker- und Grünlandflächen sowie weiteren überwiegend kleinflächig vorkommenden Biotopen wie Stillgewässern, Quell-, Sumpf- und Moorbereichen. In den Quellbereichen des Solling dominieren, umgeben von Buchenwäldern, nährstoffarme Sümpfe und Übergangsmoore. Im Oberlauf im Solling wird die Ilme von den Seitenbächen Wolfsbach, Lummerke und Riepenbach gespeist. Bei allen Gewässern handelt es sich um naturnahe Bäche des Berg- und Hügellandes mit Schottersubstrat und flutender Wasservegetation bzw. Wassermoosen, die naturnahe Auenwälder und Waldwiesen durchfließen. Bis zur Mündung des Riepenbachs kurz vor Relliehausen ist die Ilme nahezu naturnah, danach weitet sich ihr Bachbett auf und verliert an Dynamik. Der in der Ahlsburg entspringende naturnahe Hanebach mündet kurz vor Wellersen in die Dieße. Seine Quellbereiche sind von Hainsimsen- und Waldmeister-Buchenwald sowie sonstigem Bodensauren Eichenmischwald geprägt. Im breiten Talgrund sind bachbegleitend Erlen-Eschen-Auenwälder mit hohem Altholzanteil vorzufinden, die sich nahezu über die gesamte Aue erstrecken. In der Niederung von Ilme und Dieße wechseln sich naturnähere mit leicht begradigten und anthropogen überformten Bereichen ab, wobei teilweise die Durchgängigkeit durch Querbauwerke eingeschränkt ist. Der Gewässerverlauf der Ilme wird fast durchgängig von eng miteinander verzahnten Lebensräumen wie Bach- und Uferstaudenfluren sowie Auenwäldern aus Erlen, Eschen und Weiden begleitet, überwiegend als linienhaft ausgeprägte Galerie- oder Bachuferwälder. Flächige Waldbestände kommen entlang des Oberlaufes der Ilme und in der Aue des Hanebachs vor. Hier sind die Bestände in Teilen auch als Erlen-Quellwald ausgeprägt. Die Auenbereiche von Ilme und Dieße außerhalb des Sollings und der Ahlsburg sind überwiegend landwirtschaftlich genutzt, wobei Grünland überwiegt. Die artenreichsten und magersten Grünländer sowie zwei Borstgrasrasen befinden sich auf den extensiv bewirtschafteten Hängen der steil eingeschnittenen Täler von Ilme, Lummerke und Riepenbach im Solling. Die Ilme ist ein wichtiges Element des Biotopverbundes zwischen Leinetal und Solling. Ihre naturnahe Ausprägung ist von besonderer Bedeutung für Fischarten wie Groppe, Bachneunauge und Äsche, die von der guten Habitatausstattung profitieren. Das Vorkommen der Äsche ist von landesweiter Bedeutung. Die Ufer sind Lebensraum für den Eisvogel und die angrenzenden Auen Nahrungs- und Jagdhabitat für Großvögel wie Schwarzstorch und Rotmilan. Das Landschaftsschutzgebiet dient dem Schutz desFFH-Gebietes 128 "Ilme". Zuständig ist derLandkreis Northeimals untere Naturschutzbehörde.
place Umweltdaten
/ Landschaftsschutzgebiet
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Icon Gewässersystem der Luhe und unteren Neetze
Das FFH-Gebiet „Gewässersystem der Luhe und unteren Neetze“ umfasst ein ausgedehntes Fließgewässernetz in der niedersächsischen Geest sowie den Elbmarschen. Die Luhe entspringt südwestlich von Bispingen und fließt anschließend in nordöstliche Richtung durch die Hohe Heide. Hinter Amelinghausen nimmt sie die von Süden kommende und ebenfalls im FFH-Gebiet liegende Lopau auf und richtet hiernach ihre Fließrichtung nach Norden aus. Der über weite Strecken relativ naturnahe Flusslauf quert den Naturraum Luheheide, um nördlich von Winsen (Luhe), nun im Naturraum Stader Elbmarschen, in die Ilmenau zu münden, welche kurz darauf bei Hoopte in die Elbe fließt (FFH-Gebiet 182 „Elbe zwischen Geesthacht und Hamburg“). Zum Gebiet gehören auch das Gewässernetz, welches die untere Ilmenau und die untere Neetze einschließlich mehrerer Kanäle östlich der Luhe bilden, sowie einige Nebenbäche von Luhe und Ilmenau. Die Niederungen der Fließgewässer sind von weiten Grünlandflächen geprägt, die überwiegend intensiv genutzt werden. Nördlich von Winsen (Luhe) aber haben sich im Winkel von Luhe und Ilmenau unter extensiver Nutzung wertvolle Grünlandflächen erhalten. Neben mageren Flachland-Mähwiesen kommen hier auch seltene Brenndolden-Auenwiesen vor. Erlen-Eschen-Auenwälder oder Weiden-Auenwälder nehmen insbesondere an Lopau und Luhe größere Flächen ein. An der Neetze haben sich vereinzelt wertvolle Hartholzauenwälder erhalten, die infolge der großflächigen Kultivierung der Flussauen heute sehr selten geworden sind. In einigen Waldgebieten wie dem Bahlburger Bruch oder dem Laßbrook bei Wulfsen sind mit feuchten Eichen-Hainbuchenwäldern, Hainsimsen-Buchenwäldern, bodensauren Eichenwäldern und Waldmeister-Buchenwäldern weitere Laubwälder zu finden. Die teils naturnahen Niederungen und Fließgewässer werden von Biber und Fischotter als Lebensraum angenommen. Während Luhe und Lopau über weite Strecken als Fließgewässer mit flutender Wasservegetation ausgewiesen sind, ist von den in den Elbmarschen fließenden Gewässern nur ein kleiner Abschnitt der Neetze diesem Lebensraumtyp zugeordnet. Insbesondere die untere Ilmenau wurde verlegt und kanalartig ausgebaut. Durch die hohe Vielfalt unterschiedlicher Gewässertypen – von naturnahen Fließgewässern über Altarme bis hin zu Kanälen – kommen im Gebiet Tierarten mit unterschiedlichen ökologischen Ansprüchen vor: Neben der Groppe, die meist am Grund von klaren, sauerstoffreichen Bächen zu finden ist, und Bach-, Fluss- und Meerneunauge, kommen auch die an langsam fließende oder stehende Gewässer angepassten Arten Steinbeißer, Schlammpeitzger und Bitterling vor. In der Elbniederung liegen außerdem mehrere kleinere und größere naturnahe und nährstoffreiche Stillgewässer – teils Aufweitungen der Kanäle und Fließgewässer, teils Altwasser. Wie die Stillgewässer entlang der Geestbäche und -flüsse sind sie unter anderem für verschiedene Amphibienarten, zum Beispiel für den Kammmolch, geeignete Habitate.
Zuletzt aktualisiert: 26.11.2015
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/ Fauna-Flora-Habitat-Gebiet (FFH)
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Icon Harly, Ecker und Okertal nördlich Vienenburg
Das FFH-Gebiet „Harly, Ecker und Okertal nördlich Vienenburg“ umfasst Abschnitte der Flüsse Oker und Ecker sowie den Höhenzug des Harlybergs in der Harzrandmulde im Nördlichen Harzvorland bei Vienenburg. Es lassen sich zwei Teilgebiete abgrenzen – einerseits der überwiegend von Laubwäldern verschiedener Ausprägungen bestandene Harly und andererseits die Flusstäler der beiden im Oberharz entspringenden Fließgewässer Ecker und Oker mit ihren charakteristischen Lebensgemeinschaften. Der Harlyberg ist aus Buntsandstein, Muschelkalk und Gesteinen der Kreide aufgebaut, die durch Salztektonik, das heißt durch das Aufsteigen tieferer Zechsteinsalze, emporgehoben wurden. Auf frischen, basenreichen Böden wachsen hier ausgedehnte Waldmeister-Buchenwälder, die an trockenwarmen, flachgründigen Hangbereichen in kleinere Orchideen-Buchenwälder übergehen. Als Relikt historischer Waldbewirtschaftungsformen sind im Gebiet stellenweise artenreiche Labkraut-Eichen-Hainbuchenwälder ausgebildet. An bodensauren Standorten wachsen Hainsimsen-Buchenwälder. Die naturnahen Laubwälder mit dem teilweise hohen Anteil an Alt- und Totholz werden unter anderem von den streng geschützten Fledermausarten Mopsfledermaus und Großes Mausohr als Lebensraum genutzt. Für den seltenen Hirschkäfer stellen insbesondere lichte Eichenwälder mit altem Baumbestand ein potentielles Habitat dar. Im Osten grenzt an den Harlyberg das Flusstal der Oker, in welche nördlich von Vienenburg die Ecker einmündet. Unter- und Mittellauf der Ecker liegen, ebenso wie die Oker zwischen Vienenburg und Schladen, innerhalb des FFH-Gebiets. Im Gegensatz zur ebenfalls im Oberharz entspringenden Ecker ist das Wasser der Oker mit Schwermetallen belastet, die sich in den flussbegleitenden Schotterbänken abgelagert haben. Dies begünstigt die an derartige Sonderstandorte angepassten Pflanzengemeinschaften der seltenen Schwermetallrasen, in denen beispielsweise die Galmei-Grasnelke und die Galmei-Frühlingsmiere wachsen. Als schmaler Gehölzsaum sind entlang von Oker und Ecker Auenwälder mit Erlen und Eschen oder verschiedenen Weidenarten ausgebildet. Die Fließgewässer selbst entsprechen über weite Strecken dem Lebensraumtyp der Fließgewässer mit flutender Wasservegetation. Sie werden unter anderem von der am Gewässergrund lebenden Groppe und dem Bachneunauge als Lebensraum angenommen. Auch der Fischotter profitiert von den vielfältigen Feuchtbiotopen im Gebiet, zu welchen auch einige naturnahe nährstoffreiche Seen gehören. Das Gebiet ist nicht nur für den Schutz von Lebensraumtypen und Arten der FFH-Richtlinie wichtig, sondern auch für die Vogelwelt gemäß der EU-Vogelschutzrichtlinie von Bedeutung. Eine Beschreibung hierzu findet sich auf der oben verlinkten Webseite zum EU-Vogelschutzgebiet V58 „Okertal bei Vienenburg“.
Zuletzt aktualisiert: 26.11.2015
place Umweltdaten
/ Fauna-Flora-Habitat-Gebiet (FFH)
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Icon Lutter, Lachte, Aschau (mit einigen Nebenbächen)
Das FFH-Gebiet „Lutter, Lachte, Aschau (mit einigen Nebenbächen)“ umfasst mit den kleinen Geestflüssen Lutter, Lachte und Aschau sowie mehreren Nebenbächen ein verzweigtes Fließgewässernetz nordöstlich von Celle und liegt zum größten Teil im Naturraum Südheide. Auch durch die Anbindung an das südlich gelegene FFH-Gebiet 090 „Aller (mit Barnbruch), untere Leine, untere Oker“ ist das Gebiet von großer Bedeutung für Lebensgemeinschaften der Fließgewässer und angrenzender Lebensräume auf nährstoffarmen, teils trockenen, zumeist aber feuchten bis nassen Standorten der niedersächsischen Geest. Lutter, Lachte und Aschau entsprechen über weite Strecken dem Lebensraumtyp der Fließgewässer mit flutender Wasservegetation. Die naturnah mäandrierenden und strukturreichen kleinen Geestflüsse stellen wertvolle Habitate für unter anderem Groppe, einen am Gewässergrund lebenden Kleinfisch, und Bachneunauge dar. Von besonderer Bedeutung ist die Lutter als Lebensraum für die sehr seltene und streng geschützte Flussperlmuschel, die aufgrund ihres komplexen Lebenszyklus hohe Ansprüche an das Habitat stellt und überdies an das Vorkommen spezifischer Wirtsfische wie die Bachforelle gebunden ist. Die Lachte entspringt bei Sprakensehl und nimmt, ebenso wie ihre beiden Nebenflüsse Aschau und Lutter, mehrere kleine Bachläufe auf. In Celle mündet die Lachte in die Aller ein. Die bach- und flussbegleitende Landschaft ändert sich von der Quelle zur Mündung: Während an den unteren Abschnitten von Lutter, Lachte und Aschau unter anderem Auenwälder mit Erlen, Eschen oder Weiden sowie alte bodensaure Eichenwälder und Hainsimsen-Buchenwälder wachsen, dominieren an den Oberläufen und in den Quellgebieten vermoorte Standorte mit feuchten Heiden, Übergangs- und Schwingrasenmooren, nassen Torfmoor-Schlenken, Moorwäldern, kleinen lebenden Hochmooren und dystrophen Kleingewässern. Hier findet unter anderem die Große Moosjungfer, eine streng geschützte Libellenart, geeignete Habitate. Von den zahlreichen Stillgewässern in den Niederungen, teils als naturnahe und nährstoffreiche, teils als nur mäßig nährstoffreiche Gewässer mit Strandlings- oder Zwergbinsenvegetation ausgebildet, profitiert auch der Kammmolch. Besonders reich an Gewässern sind die Aschauteiche nordöstlich von Eschede – eine seit Anfang des 20. Jahrhunderts bestehende, extensiv genutzte Teichwirtschaft. Andere bedeutsame Biotope der Kulturlandschaft sind artenreiche magere Flachland-Mähwiesen. Von den Lebensräumen in und an den Fließgewässern profitieren beispielsweise der Fischotter und verschiedene Libellenarten wie die Grüne Flussjungfer. Das Gebiet ist nicht nur für den Schutz von Lebensraumtypen und Arten der FFH-Richtlinie wichtig, sondern auch für die Vogelwelt gemäß der EU-Vogelschutzrichtlinie von Bedeutung. Eine Beschreibung hierzu findet sich auf der oben verlinkten Webseite zum EU-Vogelschutzgebiet V34 „Südheide und Aschauteiche bei Eschede“. Zudem liegt das FFH-Gebiet in der Kulisse desIP-LIFE - Projektes "Atlantische Sandlandschaften".
Zuletzt aktualisiert: 26.11.2015
place Umweltdaten
/ Fauna-Flora-Habitat-Gebiet (FFH)
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