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Icon Giesener Wald
Der Höhenzug der Giesener Berge ist ein nördlicher Ausläufer des kontinental geprägten Innersteberglandes und Grenze zur atlantisch geprägten Braunschweig-Hildesheimer Lössbörde im Norddeutschen Tiefland. Typisch sind u. a. geologisch seltenere Muschelkalkaufwölbungen. Der Giesener Wald ist größtenteils ein alter Waldstandort auf zum Teil äußerst fruchtbarem Boden, die auch in den angrenzenden umgebenden Lössbörden prägen, wo die natürliche Waldvegetation nahezu vollständig Ackerland weichen musste. Nur auf den Höhenzügen und -rücken und auf nassen Standorten mit vergleyten Böden blieben kleine Laubmischwälder mit hohem Eichenanteil erhalten. Der Giesener Wald ist durch einen großen Anteil an nutzungsbedingten Eichen-Mischwäldern und naturnahen, strukturreichen Rotbuchenwälder geprägt. Bemerkenswert sind vor allem die im Nordwesten und Westen erhaltenen ehemaligen Mittelwälder mit artenreicher Krautschicht und mächtigen Uralt-Eichen. Überall verstreut treten in den Flächen Schneitel-Hainbuchen auf. Auf den Kalkrücken sind z. T. kleinräumig Eichenmischwälder mit Leberblümchen, Wunder-Veilchen oder Wald-Labkraut zu finden. Dabei handelt es sich um eine trockene Ausprägung, die durch Mittelwaldnutzung entstanden ist. Feuchtere Wälder sind entlang eines kleineren Baches im Norden der Giesener Berge mit einem (Erlen-)Eschenwald (LRT 91E0) sowie an den Übergängen zum oberen der Giesener Teiche mit feuchten Eichen-Hainbuchenwäldern vertreten. Die Böden im Schutzgebiet weisen hinsichtlich ihrer Naturnähe und Seltenheit eine regional sehr hohe und hohe Schutzwürdigkeit auf. Im Nordwesten des Gebietes befinden sich kulturhistorisch bedeutsame Hügelgräber. Im Südosten des Gebietes liegt eine ehemalige Standortschießanlage der Bundeswehr mit den dazugehörigen Gebäuden, die seit Jahren nicht mehr genutzt wird. Das NSG dient dem Schutz desFFH-Gebietes 115 "Haseder Busch, Giesener Berge, Gallberg, Finkenberg". Zuständig sind derLandkreis Hildesheimund dieStadt Hildesheimals untere Naturschutzbehörden. Wählen Sie in der Infospalte weitere Informationen über das Gebiet aus...
Zuletzt aktualisiert: 04.06.2020
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/ Naturschutzgebiet
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Icon Schaumburger Wald
Das EU-Vogelschutzgebiet „Schaumburger Wald“ ist ein großes zusammenhängendes Waldgebiet zwischen Minden und dem Steinhuder Meer. Es erstreckt sich entlang des Mittellandkanals und der niedersächsischen Landesgrenze über ca. 20 km mit einer Breite von 1-4,5 km. Die strukturreichen Bestände bestehen zu einem großen Teil aus Eichen- und Buchenlaubwald mit einem wesentlichen Anteil an Altholzbeständen. Teilweise finden sich eingestreute Nadelbaumforste. Das Gebiet ist durchsetzt von zahlreichen Lichtungen mit Grünland, Wildacker und Schlagfluren, kleinen Stillgewässern und einigen im Sommer oft trockenfallenden Bächen. Der Schaumburger Wald ist besonders als Lebensraum für Vogelgemeinschaften alt- und totholzreicher Laubwälder von Bedeutung, zu denen insbesondere die wertbestimmenden Spechtarten Mittelspecht, Schwarzspecht und Grauspecht gehören. Der Mittelspecht weist in diesem Gebiet mit die höchste Bestandsdicht in Niedersachsen auf. Die Art ist zur Nahrungssuche auf grobborkige Bäume, wie sie in den alten Eichenbeständen zu finden sind, angewiesen. Der Mittelspecht sucht die Bäume ab und stochert mit seinem im Vergleich zum Buntspecht schmächtigeren Schnabel in der Borke nach Insekten. Der Schwarzspecht besiedelt ausgedehnte, geschlossene Wälder. Insbesondere der hohe Altholzanteil der Buchenbestände ermöglicht es der Art, ihre großen Bruthöhlen bevorzugt in ausreichend breite, astfreie Stämme mit freiem Anflug zu zimmern. Im Vergleich zum Schwarzspecht, der auch holzbewohnende Insekten frisst, ernährt sich der Grauspecht noch ausgeprägter von Ameisen und Ameisenlarven. Der Grauspecht hält sich häufig am Boden um vermodernde Baumstümpfe an sonnigen Waldlichtungen und strukturreichen Waldrändern auf, da dort vermehrt Ameisennester zu finden sind. Das Vogelschutzgebiet stellt eines der nördlichsten zusammenhängenden Vorkommen des Grauspechts in Niedersachsen dar. Das Gebiet ist nicht nur für den Schutz der Vogelwelt wichtig, sondern in Abschnitten auch für Lebensraumtypen und Arten gemäß der FFH-Richtlinie von Bedeutung. Eine Beschreibung hierzu findet sich auf der oben verlinkten Webseite zum FFH-Gebiet 340 „Schaumburger Wald“.
Zuletzt aktualisiert: 28.07.2009
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/ Vogelschutzgebiet
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Icon Ostfriesische Seemarsch zwischen Norden und Esens
Das EU-Vogelschutzgebiet „Ostfriesische Seemarsch zwischen Norden und Esens“ grenzt – nur vom Hauptdeich getrennt – binnendeichs an den Nationalpark Niedersächsisches Wattenmeer an, der alsEU-Vogelschutzgebiet V01ausgewiesen ist. Der überwiegend etwa zwei bis drei Kilometer landeinwärts reichende Ausschnitt der Küstenmarsch ist durch intensive Landwirtschaft geprägt. Insbesondere die fruchtbaren Böden der deichnahen jungen Marsch werden überwiegend ackerbaulich genutzt. Die Acker- und Grünlandflächen werden durch ein dichtes Netz von schilfbestandenen Gräben und Sielen entwässert. Die Landschaft hat einen ausgeprägten Offenlandcharakter, in dem sich der Baumbestand auf die Grundstücke der verstreut liegenden Einzelhöfe beschränkt. Ein weiteres Merkmal des Vogelschutzgebietes sind naturnahe Stillgewässer in ehemaligen Kleientnahmestellen, den so genannten Pütten. Durch die Nähe zum Nationalpark Niedersächsisches Wattenmeer sind die Marschflächen für zahlreiche Wat- und Wasservögel von zentraler Bedeutung. Sie dienen als Nahrungsraum oder Hochwasserrastplatz, wenn die nahe gelegenen, nahrungsreichen Wattflächen während des Tide-Hochwassers überspült sind. Wertbestimmende Rast- und Nahrungsgäste für das Vogelschutzgebiet sind Goldregenpfeifer, Brachvogel und Weißwangengans sowie Lach- und Sturmmöwe. Die störungsarme Landschaft der ostfriesischen Seemarsch ist für die Zug- und Gastvögel wichtig, um z. B. Nahrungsreserven für den Zug in die Brutgebiete anzulegen. Die mit Altschilf bestandenen Gräben bieten geeignete Bedingungen für Röhricht bewohnende Arten wie Blaukehlchen und Schilfrohrsänger. Beide Arten erreichen im Gebiet einen der höchsten Brutbestände innerhalb der niedersächsischen Vogelschutzgebiete. Auch für die in Niedersachsen vom Aussterben bedrohte Wiesenweihe ist die Marsch ein wichtiges Brut- und Nahrungsgebiet. Ursprünglich brütete die Art ihrem Namen entsprechend in den selten gewordenen Wiesen der feuchten Niederungen. Inzwischen werden die Nester zunehmend, wie hier im Vogelschutzgebiet, gut versteckt am Boden in Getreidefeldern angelegt. Auf einer extensiv genutzten Grünlandfläche östlich des Flugplatzes Norden-Norddeich finden sich hohe Bestände des Kiebitzes sowie neuerdings auch ein Vorkommen der Uferschnepfe. Feuchte Senken und ein Flachgewässer innerhalb einer ausgedehnten Feuchtwiese bietet Wiesenbrütern einen geeigneten Brutlebensraum.
Zuletzt aktualisiert: 28.07.2009
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/ Vogelschutzgebiet
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Icon Engdener Wüste
Das EU-Vogelschutzgebiet „Engdener Wüste“ liegt östlich von Nordhorn am Ems-Vechte-Kanal und umfasst eine weitgehend gehölzfreie Heidelandschaft, die in weiten Bereichen für militärische Schießübungen genutzt wird. Das Gebiet wird dem Naturraum Nordhorn-Bentheimer Sandniederung zugeordnet. Prägend für das Gebiet sind die ausgedehnten Zwergstrauchheiden, in denen insbesondere die Besenheide große Bestände bildet. Die militärische Nutzung sowie auch Pflegemaßnahmen verjüngen die Heideflächen regelmäßig durch die Schaffung neuer Strukturen und verhindern so ein Vordringen von Gehölzen. Nur in einigen Randbereichen gibt es fließende Übergänge zu lichten Pionierwäldern. Der Nordosten des Vogelschutzgebietes umfasst mit seinen Nadelholzbeständen einen Ausschnitt des angrenzenden größeren Forstgebietes. In die teils aufgelichteten Bestände aus Kiefer, Lärche und Fichte sind Kleingewässer und Offenbodenstellen auf freigestellten Binnendünen eingestreut. Südlich der Heidefläche schließen sich Acker- und Grünlandflächen an. Der Wechsel aus Zwergsträuchern, offenen Sandflächen und trocken-warmen Waldrandbereichen stellt insbesondere für die wertbestimmenden Brutvogelarten einen günstigen Lebensraum dar: Die Heidelerche besitzt in der Ems-Hunte Geest aus landesweiter Sicht bedeutende Brutvorkommen in diesem Gebiet. Insbesondere die auch als Ziegenmelker bekannte Nachtschwalbe weist landesweit bedeutende Brutvorkommen in der Engdener Wüste auf. Die Nachtschwalbe ruht tagsüber überwiegend in den lichten Gehölzen, gut getarnt am Boden oder auf Ästen. Zur nächtlichen Jagd sucht sie dagegen die offenen Sandheideflächen auf. Die wärmeren bodennahen Luftschichten der Offenareale werden von nachtaktiven Insekten (z. B. Schmetterlinge, Käfer) bevorzugt und bieten der Nachtschwalbe daher ideale Jagdbedingungen. Die Reviere der Heidelerche konzentrieren sich vor allem auf die strukturreichen Mosaike aus Wald- und Heidekomplexen. Da das Vogelschutzgebiet aus Sicherheitsgründen für die Öffentlichkeit gesperrt ist, ist zudem die besondere Störungsarmut bedeutsam. Auch andere, zum Teil gefährdete Arten der Sandheiden finden hier geeignete Lebensräume. Das Gebiet ist nicht nur für den Schutz der Vogelwelt von Bedeutung, sondern auch für Lebensraumtypen und Arten gemäß der FFH-Richtlinie. Eine Beschreibung hierzu findet sich auf der oben verlinkten Webseite zum FFH-Gebiet 057 „Heseper Moor, Engdener Wüste“.
Zuletzt aktualisiert: 28.07.2009
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/ Vogelschutzgebiet
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Icon Dorm
Das FFH-Gebiet „Dorm“ wird insbesondere von naturnahen Laubwäldern geprägt und liegt nordöstlich von Königslutter im Naturraum Ostbraunschweigisches Hügelland. Die schmale, durch Salztektonik schwach aufgewölbte, in Nordwest-Südost-Richtung streichende Sattelstruktur des Dorm zeichnet sich durch oberflächlich anstehende Gesteine des Buntsandstein und des Muschelkalk aus, die im südöstlichen Gebiet partiell von glazialen Sedimenten bedeckt sind. Auf basenreichen Böden wachsen ausgedehnte Waldmeister-Buchenwälder, die in einigen Bereichen der nordost- oder südwestexponierten Hänge mit oberflächlich anstehendem Muschelkalk in kleine Orchideen-Buchenwälder übergehen. Im Südosten des Gebiets sind mitunter größere Bestände von feuchten Eichen-Hainbuchenmischwäldern zu finden, die in Niedersachsen Relikte früherer Waldnutzungen darstellen: Im Zuge der Mittelwaldwirtschaft wurden durch regelmäßige Holzentnahmen austriebsstarke Baumarten wie die Hainbuche gefördert. Einige Eichen – wertvolle Mastbäume und Bauholzlieferanten – wurden in den Wäldern belassen und prägen noch heute zusammen mit den zumeist knorrig gewachsenen Hainbuchen das Erscheinungsbild dieser artenreichen Wälder, die oft einen hohen Anteil an Alt- und Totholz aufweisen. Hiervon profitiert unter anderem der streng geschützte Hirschkäfer, der für die Eiablage auf morsches Holz im oder am Boden angewiesen ist. Auch für die ebenfalls streng geschützten Tierarten Wildkatze, Bechsteinfledermaus und Großes Mausohr stellen die naturnahen Laubwälder geeignete Lebensräume dar. Neben den Wäldern trockener Standorte sind auch einige Feuchthabitate im Gebiet von großer Bedeutung für verschiedene Tier- und Pflanzenarten. Über Tonsteinen des Buntsandstein sind teilweise stauwasserbeeinflusste Böden ausgebildet, auf denen Quellwälder mit Erlen und Eschen sowie feuchte Hochstaudenfluren wachsen. Von mehreren kleinen Stillgewässern im Gebiet, die zum Teil in Erdfällen liegen, profitieren mitunter streng geschützte Amphibienarten wie der Kammmolch und der Springfrosch. Ein mäßig nährstoffreiches, kalkhaltiges Stillgewässer weist einen von verschiedenen Armleuchteralgen geprägten Bewuchs auf. Vereinzelte Kalktuffquellen stellen besondere Kleinsthabitate dar. Auch die am Rande einer ehemaligen Kalihalde bei Beienrode ausgebildete Salzwiese des Binnenlandes ist von großer Bedeutung für einige an derartige Standorte angepasste Pflanzenarten.
Zuletzt aktualisiert: 26.11.2015
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/ Fauna-Flora-Habitat-Gebiet (FFH)
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Icon Timmerlaher Busch, Gleidinger Holz und angrenzende Landschaftsteile
Das Landschaftsschutzgebiet Timmerlaher Busch, Gleidinger Holz und angrenzende Landschaftsteile besteht aus den zusammenhängenden Laubmischwaldgebieten Timmerlaher Busch und Geitelder Holz sowie deren angrenzende Ackerflächen und liegt in Niedersachsen im Landkreis Peine und der Stadt Braunschweig. Das westlich gelegene Gleidinger Holz ist etwa 70 ha groß und beim Landkreis Peine unter dem Kennzeichen LSG PE 41 registriert. Das Gebiet Timmerlaher Busch umfasst etwa 140 ha und hat das Kennzeichen LSG BS 13. In den Flächenangaben sind die angrenzenden Fluren enthalten. Lage und Bodenbeschaffung Das Gebiet liegt zwischen dem zur Gemeinde Vechelde gehörenden Klein Gleidingen im Westen und den Braunschweiger Ortsteilen Lamme im Norden, Timmerlah im Süden sowie der Weststadt im Osten. Dort schließen sich das deutlich kleinere Broitzemer Holz (LSG BS 005) sowie der Westpark mit ausgedehnten Grün- und Naherholungsflächen an. Im Nordosten liegt das Naturdenkmal Raffteich. Im Südosten reicht die Bebauung der Weststadt und im Süden die von Timmerlah bis an das Schutzgebiet heran. In den übrigen Bereichen ist das Gebiet von Ackerflächen umgeben. Der Boden besteht aus Löss-Ablagerungen der Saale-Kaltzeit vor etwa 300.000 Jahren. Gleidinger Holz Das Waldgebiet ist etwa 40 ha groß. Das Schutzgebiet im Landkreis Peine enthält die nördlich beider Waldgebiete liegenden Ackerflächen bis zum Großen Graben und bis zum Raffteichgebiet und erreicht dadurch fast die doppelte Fläche. Das Gleidinger Holz ist ein forstwirtschaftlich genutzter Laubmischwald. Der Große Graben entspringt an der Grenze beider Forsten und ist ein Nebengewässer der Aue (Erse) Timmerlaher Busch Das Schutzgebiet umfasst neben dem Waldgebiet mit etwa 90 ha auch die südlich beider Wälder liegenden Ackerfluren, die bis zur Kreisstraße K56 bzw. bis zum Ortsrand von Timmerlah reichen. Auch der Timmerlaher Busch ist ein forstwirtschaftlich genutztes Laubmischwaldgebiet, in dem vorwiegend Buchen und Eschen wachsen. Im Osten sind Reste der alten Braunschweiger Landwehr erhalten, die den Wald vom Broitzemer Holz abgrenzen. Durch einen Wirtschaftsweg getrennt schließen sich im Nordosten die Grünflächen von Kleingärten und Westpark an, beim Raffteich befindet sich im Wald ein Hochseilgarten.
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/ Landschaftsschutzgebiet
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Icon Timmerlaher Busch, Gleidinger Holz und angrenzende Landschaftsteile
Das Landschaftsschutzgebiet Timmerlaher Busch, Gleidinger Holz und angrenzende Landschaftsteile besteht aus den zusammenhängenden Laubmischwaldgebieten Timmerlaher Busch und Geitelder Holz sowie deren angrenzende Ackerflächen und liegt in Niedersachsen im Landkreis Peine und der Stadt Braunschweig. Das westlich gelegene Gleidinger Holz ist etwa 70 ha groß und beim Landkreis Peine unter dem Kennzeichen LSG PE 41 registriert. Das Gebiet Timmerlaher Busch umfasst etwa 140 ha und hat das Kennzeichen LSG BS 13. In den Flächenangaben sind die angrenzenden Fluren enthalten. Lage und Bodenbeschaffung Das Gebiet liegt zwischen dem zur Gemeinde Vechelde gehörenden Klein Gleidingen im Westen und den Braunschweiger Ortsteilen Lamme im Norden, Timmerlah im Süden sowie der Weststadt im Osten. Dort schließen sich das deutlich kleinere Broitzemer Holz (LSG BS 005) sowie der Westpark mit ausgedehnten Grün- und Naherholungsflächen an. Im Nordosten liegt das Naturdenkmal Raffteich. Im Südosten reicht die Bebauung der Weststadt und im Süden die von Timmerlah bis an das Schutzgebiet heran. In den übrigen Bereichen ist das Gebiet von Ackerflächen umgeben. Der Boden besteht aus Löss-Ablagerungen der Saale-Kaltzeit vor etwa 300.000 Jahren. Gleidinger Holz Das Waldgebiet ist etwa 40 ha groß. Das Schutzgebiet im Landkreis Peine enthält die nördlich beider Waldgebiete liegenden Ackerflächen bis zum Großen Graben und bis zum Raffteichgebiet und erreicht dadurch fast die doppelte Fläche. Das Gleidinger Holz ist ein forstwirtschaftlich genutzter Laubmischwald. Der Große Graben entspringt an der Grenze beider Forsten und ist ein Nebengewässer der Aue (Erse) Timmerlaher Busch Das Schutzgebiet umfasst neben dem Waldgebiet mit etwa 90 ha auch die südlich beider Wälder liegenden Ackerfluren, die bis zur Kreisstraße K56 bzw. bis zum Ortsrand von Timmerlah reichen. Auch der Timmerlaher Busch ist ein forstwirtschaftlich genutztes Laubmischwaldgebiet, in dem vorwiegend Buchen und Eschen wachsen. Im Osten sind Reste der alten Braunschweiger Landwehr erhalten, die den Wald vom Broitzemer Holz abgrenzen. Durch einen Wirtschaftsweg getrennt schließen sich im Nordosten die Grünflächen von Kleingärten und Westpark an, beim Raffteich befindet sich im Wald ein Hochseilgarten.
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/ Landschaftsschutzgebiet
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Icon Fehntjer Tief und Umgebung Süd
Das Naturschutzgebiet „Fehntjer Tief und Umgebung Süd“ dient, zusammen mit dem NaturschutzgebietWE 201 „Fehntjer Tief und Umgebung Nord“und den LandschaftsschutzgebietenAUR 33 „Fehntjer Tief und Umgebung Nord“sowieLER 22 „Fehntjer Tief und Umgebung Süd“dem Schutz der Fehntjer Tief-Niederung. Diese setzt sich vor allem aus den Niederungen der Fließgewässer Krummes Tief, Flumm und Bagbander Tief zusammen, die sich zum Fehntjer Tief vereinigen. Die Fehntjer Tief-Niederung ist ein repräsentativer Bereich für eine vermoorte Flussniederung mit Feuchtwiesen und Weiden auf organogenem, von Grundwasser beeinflusstem Boden im tiefliegenden Übergangsbereich zwischen Geest und Marsch. Charakterisiert wird die Niederung durch vielfältige Lebensräume wie Feuchtwiesen, mäßig intensiv bewirtschaftete, bodenfeuchte Mähweiden, natürliche Fließ- und Stillgewässer, Gräben/Kanäle, Röhrichte, Seggenriede, Hochstaudenfluren und Feuchtgebüsche. In Teilbereichen kommen Lebensraumtypen der FFH-Richtlinie wie Pfeifengraswiesen und Borstgrasrasen vor, die zusammen mit extensiv bewirtschafteten Grünlandflächen einen essentiellen Beitrag zur Erhaltung der Wiesenvogelpopulation leisten. Daneben begünstigen die durch hohe Grundwasserstände geprägten Übergangs- und Schwingrasenmooren sowie feuchten Hochstaudenfluren das Vorkommen spezialisierter Tier- und Pflanzenarten. Aquatisch geprägte Lebensraumtypen wie das Sandwater und das Boekzeteler Meer tragen als natürliche nährstoffreiche Stillgewässer zusammen mit kleineren nährstoffarmen Gewässern zur Vielfältigkeit dieses Ökosystemkomplexes bei. Vogelarten wie Großer Brachvogel, Uferschnepfe, Kiebitz, Sumpfohreule, Bekassine und Schilfrohrsänger repräsentieren unterschiedliche Lebensraumansprüche und belegen mit weiteren zum Teil vom Aussterben bedrohten Vogelarten die nationale Bedeutung des Gebietes. Saum-Segge (Carex hostiana), Froschkraut (Luronium natans), Arnika (Arnica montana), Lungenenzian (Gentiana pneumonanthe), Englische Kratzdistel (Cirsium dissectum), Traubige Trespe (Bromus racemosus), Flutende Moorbinse (Isolepis fluitans), Sumpf-Platterbse (Lathyrus palustris), Waldläusekraut (Pedicularis sylvatica) und Sumpfläusekraut (Pedicularis palustris) sind neben Teichfledermaus, Schlammpeitzger und Steinbeißer als hochgradig gefährdete Arten hervorzuheben. Das NSG dient dem Schutz desFFH-Gebietes 005 "Fehntjer Tief und Umgebung"und desEU-Vogelschutzgebiets V07 "Fehntjer Tief". Zuständig ist derLandkreis Leerals untere Naturschutzbehörden. Wählen Sie in der Infospalte weitere Informationen über das Gebiet aus...
Zuletzt aktualisiert: 29.10.2022
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/ Naturschutzgebiet
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Icon Fehntjer Tief und Umgebung Nord
Das Naturschutzgebiet „Fehntjer Tief und Umgebung Nord“ dient, zusammen mit dem NaturschutzgebietWE 209 „Fehntjer Tief und Umgebung Süd“und den LandschaftsschutzgebietenAUR 33 „Fehntjer Tief und Umgebung Nord“sowieLER 22 „Fehntjer Tief und Umgebung Süd“dem Schutz der Fehntjer Tief-Niederung. Diese setzt sich vor allem aus den Niederungen der Fließgewässer Krummes Tief, Flumm und Bagbander Tief zusammen, die sich zum Fehntjer Tief vereinigen. Die Fehntjer Tief-Niederung ist ein repräsentativer Bereich für eine vermoorte Flussniederung mit Feuchtwiesen und Weiden auf organogenem, von Grundwasser beeinflusstem Boden im tiefliegenden Übergangsbereich zwischen Geest und Marsch. Charakterisiert wird die Niederung durch vielfältige Lebensräume wie Feuchtwiesen, mäßig intensiv bewirtschaftete, bodenfeuchte Mähweiden, natürliche Fließ- und Stillgewässer, Gräben/Kanäle, Röhrichte, Seggenriede, Hochstaudenfluren und Feuchtgebüsche. In Teilbereichen kommen Lebensraumtypen der FFH-Richtlinie wie Pfeifengraswiesen und Borstgrasrasen vor, die zusammen mit extensiv bewirtschafteten Grünlandflächen einen essentiellen Beitrag zur Erhaltung der Wiesenvogelpopulation leisten. Daneben begünstigen die durch hohe Grundwasserstände geprägten Übergangs- und Schwingrasenmooren sowie feuchten Hochstaudenfluren das Vorkommen spezialisierter Tier- und Pflanzenarten. Aquatisch geprägte Lebensraumtypen wie das Sandwater und das Boekzeteler Meer tragen als natürliche nährstoffreiche Stillgewässer zusammen mit kleineren nährstoffarmen Gewässern zur Vielfältigkeit dieses Ökosystemkomplexes bei. Vogelarten wie Großer Brachvogel, Uferschnepfe, Kiebitz, Sumpfohreule, Bekassine und Schilfrohrsänger repräsentieren unterschiedliche Lebensraumansprüche und belegen mit weiteren zum Teil vom Aussterben bedrohten Vogelarten die nationale Bedeutung des Gebietes. Saum-Segge (Carex hostiana), Froschkraut (Luronium natans), Arnika (Arnica montana), Lungenenzian (Gentiana pneumonanthe), Englische Kratzdistel (Cirsium dissectum), Traubige Trespe (Bromus racemosus), Flutende Moorbinse (Isolepis fluitans), Sumpf-Platterbse (Lathyrus palustris), Waldläusekraut (Pedicularis sylvatica) und Sumpfläusekraut (Pedicularis palustris) sind neben Teichfledermaus, Schlammpeitzger und Steinbeißer als hochgradig gefährdete Arten hervorzuheben. Das NSG dient dem Schutz desFFH-Gebietes 005 "Fehntjer Tief und Umgebung"und desEU-Vogelschutzgebiets V07 "Fehntjer Tief". Zuständig ist derLandkreis Aurichals untere Naturschutzbehörden. Wählen Sie in der Infospalte weitere Informationen über das Gebiet aus...
Zuletzt aktualisiert: 15.05.2021
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/ Naturschutzgebiet
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Icon Planfeststellungsverfahren Wasserstoffleitung Nr. 503 H2ercules Nordsee-Ruhr-Link III (NRL III) von Bunde nach Wettringen - Abschnitt Niedersachsen
Die Open Grid Europe GmbH plant die Errichtung und den Betrieb der Wasserstoffleitung Nr. 503 H2ercules Nordsee-Ruhr-Link III (NRL III) von Bunde nach Wettringen. Gemäß § 43 l Abs. 1 S. 1, Abs. 2 i. V. m. § 43 Abs. 1 Nr. 5 EnWG ist für die Errichtung und den Betrieb von Wasserstoffleitungen mit einem Durchmesser von mehr als 300 Millimeter ein Planfeststellungsverfahren zu führen. Die vorliegenden Planungen sehen die Errichtung und den Betrieb einer Leitung von ca. 121,5 km mit einem Durchmesser von DN 1200 (ca. 1,2 m) vor, wobei der antragsgegenständliche niedersächsische Teil der Leitung etwa 117,5 km lang ist. Die Leitung verläuft durch die Landkreise Leer, Emsland und Grafschaft Bentheim und berührt die Städte/Gemeinden Bunde, Weener, Rhede, Dörpen, Heede (Ems), Dersum, Walchum, Lathen, Sustrum, Haren (Ems), Niederlangen, Oberlangen, Meppen, Geeste, Wietmarschen, Schüttorf, Samern, Emsbüren, Salzbergen und Ohne. Aufgrund der Nähe zu den Niederlanden wird eine grenzüberschreitende Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung durchgeführt. Es ist eine Umweltverträglichkeitsprüfung nach dem Gesetz über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) erforderlich. Die Antragsunterlagen enthalten unter anderem einen UVP-Bericht, einen Erläuterungsbericht, die Planunterlagen samt Übersichtsplan, Lageplänen und Trassierungsplänen, einen Landschaftspflegerischen Begleitplan gemäß § 17 Abs. 4 BNatSchG, einen Artenschutzrechtlichen Fachbeitrag gemäß § 44 BNatSchG, Natura 2000-Verträglichkeitsuntersuchungen sowie Fachbeiträge zum Denkmalschutz, zum Klima, zur Wasserrahmenrichtlinie und zum Boden. Die Auslegung erfolgt gem. § 73 Abs. 3 VwVfG für die Dauer eines Monats. Die Auslegung erfolgt gemäß § 43a EnWG i. V. m. § 73 Abs. 2 des Verwaltungsverfahrensgesetzes (VwVfG) in elektronischer Form. Die Planunterlagen können in der Zeit vom 06.11.2025 bis 05.12.2025 (jeweils einschließlich) hier im UVP-Portal und auf der Internetseite des LBEG eingesehen werden. Jede Person, deren Belange durch das Vorhaben berührt werden, kann bis einen Monat nach Ablauf der Auslegungsfrist, also bis zum 07.01.2026 (einschließlich), Einwendungen gegen den Plan schriftlich oder zur Niederschrift bei nachfolgenden Stellen erheben: - Landesamt für Bergbau, Energie und Geologie, An der Marktkirche 9, 38678 Clausthal-Zellerfeld oder - Landesamt für Bergbau, Energie und Geologie, Außenstelle Meppen, Vitusstraße 6, 49716 Meppen oder - per E-Mail an poststelle.clz@lbeg.niedersachsen.de Vereinigungen, die auf Grund einer Anerkennung nach anderen Rechtsvorschriften befugt sind, Rechtsbehelfe nach der Verwaltungsgerichtsordnung gegen die Entscheidung nach § 74 VwVfG einzulegen, können innerhalb der o. g. Frist, also bis zum 07.01.2026 (einschließlich), Stellungnahmen zu dem Plan abgeben. Weitere Informationen können dem Bekanntmachungstext entnommen werden.
Zuletzt aktualisiert: 03.11.2025
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