Logo Logo
  • Start
  • Suche
  • Karte
  • Messwerte
  • Dashboard
  • Über
  • |
  • Kontakt
  • Start
  • Suche
  • Karte
  • Messwerte
  • Dashboard
  • Über
  • Kontakt
  • Impressum
  • Datenschutz
  • Barrierefreiheit
Was suchst Du?
Umweltinformationen werden gesucht. Bitte warten...
Filter filter_list Filter einstellen

Begrenze die Suche räumlich

search
19.869 Ergebnisse
19.869 Ergebnisse
Anzeigen:
Icon Planfeststellungsverfahren- Erschließung und Ausbeutung einer Bodenentnahmestelle (Nassabbau) nordwestlich von Wilkenstorf- Bodenabbau
Planfeststellungsverfahren für die Erschließung und Ausbeutung einer Bodenentnahmestelle (Nassabbau) nordwestlich von Wilkenstorf (Amt Neuhaus) Der Neuhauser Deich- und Unterhaltungsverband (als Gewässerunterhaltungsverband) beantragt die Befreiung von dem Verbot zur Herstellung eines Gewässers gem. §§ 67 und 68 WHG (Wasserhaushaltsgesetz) in Verbindung mit § 109 NWG (Niedersächsisches Wassergesetz) und den Schutzbestimmungen gem. §§ 4 und 6 NElbtBRG (Elbtalaue-Biosphärenreservat-Gesetz). Der Antragsteller beabsichtigt die Erschließung einer Bodenentnahme (Nassabbau) bei Wilkenstorf im Amt Neuhaus in Niedersachsen und beantragt als Träger des Vorhabens die Planfeststellung. Aktuell wird für das geplante Deichvorhaben im Bereich zwischen Wehningen (Amt Neuhaus) und der Landesgrenze zu Mecklenburg-Vorpommern (Rüterberg) zusätzlicher Auelehm und Sand benötigt, so dass in diesem Zusammenhang eine neue Bodenentnahmestelle für beide Rohstoffe bis zu einer Tiefe von 6 m erschlossen werden soll. Zwischen 2025 und 2045 sollen Mengen bis max. 49.000 m³ Auelehm und 118.000 m³ Sand gefördert werden. Das Vorhaben dient dem Hochwasserschutz des Amtes Neuhaus und dem des angrenzenden Bundeslandes Mecklenburg-Vorpommern. Für das geplante Vorhaben wurde gem. § 7 UVPG (Umweltverträglichkeitsprüfungsgesetz) in Verbindung mit Anlage 1 zum NUVPG (Niedersächsisches Gesetz über die Umweltverträglichkeitspüfung) Nr. 1 eine standortbezogene Vorprüfung des Einzelfalls durchgeführt. Die Prüfung ergab, dass aufgrund der zu erwartenden Projektwirkungen die Pflicht zur Durchführung einer UVP besteht und der Vorhabenträger der zuständigen Behörde einen UVP-Bericht vorzulegen hat (§ 16 Abs. 1 UVPG). Auslegungsbehörde ist die Gemeinde Amt Neuhaus. Der Antrag und die Planunterlagen liegen in der Zeit vom 21.12.2023 (einschließlich) bis 22.01.2024 einschließlich öffentlich aus. Die Gemeinde Amt Neuhaus hat die Auslegung zuvor ortsüblich bekannt gemacht.
Zuletzt aktualisiert: 28.07.2026
Icon UVP-Vorhaben
open_in_new
Icon Antrag auf Planfeststellung zur Erweiterung eines Bodenabbaus im Nassabbauverfahren in der Gemeinde Holdorf
Antrag auf Planfeststellung gem. § 68 WHG zur Erweiterung und Abbauvertiefung im Nassabbauverfahren des bestehenden Sandabbaus in der Gemeinde und Gemarkung Holdorf, in der Flur 10, auf den Flurstücken 5, 7, 8/9, 9/2, 10/2, 12/10, 12/11, 13, 14/2, 15/3, 15/4, 17/2, 18/2, 19 und 20 sowie Umnutzung von Teilflächen der Flurstücke 10/1, 12/10, 14/2 und 15/3 durch die Firma Kalksandsteinwerk Holdorf Theodor Schnepper GmbH & Co. KG, Weißer Stein 12, D-49451 Holdorf.
Zuletzt aktualisiert: 04.07.2025
Icon UVP-Vorhaben
open_in_new
Icon Laubwälder zwischen Braunschweig und Wolfsburg
Der Schwarzspecht besiedelt ausgedehnte, geschlossene Wälder. Insbesondere der hohe Altholzanteil der Buchenbestände ermöglicht es der Art, ihre großen Bruthöhlen bevorzugt in ausreichend breite, astfreie Stämme mit freiem Anflug zu zimmern. Im Vergleich zum Schwarzspecht, der auch holzbewohnende Insekten frisst, ernährt sich der Grauspecht noch ausgeprägter von Ameisen und Ameisenlarven. Der Grauspecht hält sich häufig am Boden um vermodernde Baumstümpfe an sonnigen Waldlichtungen und strukturreichen Waldrändern auf, da dort vermehrt Ameisennester zu finden sind. Das Vogelschutzgebiet stellt eines der nördlichsten zusammenhängenden Vorkommen des Grauspechts in Niedersachsen dar. Auch der Rotmilan ist für das Vogelschutzgebiet wertbestimmend. Die Art brütet hier in lichten Laubwaldbeständen. Die angrenzende Offen- und Halboffenlandschaft dient dem Rotmilan als Nahrungsraum für die Jagd nach Kleinsäugern und Vögeln. Das Gebiet ist nicht nur für den Schutz der Vogelwelt von Bedeutung, sondern auch für Lebensraumtypen und Arten gemäß der FFH-Richtlinie. Eine Beschreibung hierzu findet sich auf den oben verlinkten Webseiten der FFH-Gebiete 101 „Eichen-Hainbuchenwälder zwischen Braunschweig und Wolfsburg" und 102 „Beienroder Holz".
Zuletzt aktualisiert: 28.07.2009
place Umweltdaten
/ Vogelschutzgebiet
arrow_right_alt
Icon Antrag auf Planfeststellung zur Herstellung von Schilfröhricht (Bodenabbau Klei "Elsflether Sand")
Die JadeWeserPort-Marketing GmbH & Co. KG hat eine Planfeststellung zur Herstellung von Gewässern durch den Abbau von Klei gemäß den §§ 68 Wasserhaushaltsgesetz (WHG) i.V.m. 108, 109 Niedersächsisches Wassergesetz (NWG) zur Umsetzung von Maßnahmen zur vorgezogenen Kohärenzsicherung auf dem Elsflether Sand in der Gemeinde Berne und in der Stadt Elsfleth beantragt. Ziel des Bodenabbaus ist die Herstellung von Schilfröhricht und offenen Gewässern. Das Vorhaben unterliegt gemäß § 5 des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) der Verpflichtung zur Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung.
Zuletzt aktualisiert: 23.09.2024
Icon UVP-Vorhaben
open_in_new
Icon Planfeststellungsverfahren zur Neuaufnahme eines Bodenabbaus zur Gewinnung von Kies und Sand unter Freilegung des Grundwassers im Bereich
Die Fa. SAS Rohstoffe u. Entsorgung GmbH hat zur Sicherung der Rohstoffversorgung in der Region Hannover die Neuaufnahme eines Bodenabbaus zur Gewinnung von Kies und Sand unter Freilegung des Grundwassers im Bereich der Stadt Lehrte – Steinwedel auf einer Fläche von ca. 23,8 ha beantragt. Zur Entscheidung über den Antrag hat die Region Hannover ein Planfeststellungsverfahren nach § 68 Wasserhaushaltsgesetz (WHG) eingeleitet, in dem auch die Umweltverträglichkeit nach UVPG des geplanten Vorhabens geprüft wird.
Zuletzt aktualisiert: 04.09.2020
Icon UVP-Vorhaben
open_in_new
Icon Silberberg
Das FFH-Gebiet „Silberberg“ liegt nordwestlich von Hagen am Teutoburger Wald und gehört zusammen mit dem nordöstlich gelegenen Hüggel zu einer geologisch vielfältigen Landschaft im Naturraum Tecklenburger Osning. Eine Besonderheit des vorwiegend waldbedeckten Silberbergs sind anstehende Kalksteine des Zechsteins, in welchen teils oberflächennahe Erzvorkommen liegen. Zeugnis über den Abbau dieser Erze geben einige im Gebiet liegende Stollen und sogenannte Pingen, die sich als oberflächliche Vertiefungen in der Geländestruktur darstellen. Spezielle Pflanzenarten wie das seltene Galmei-Hellerkraut zeigen eine Schwermetallkonzentration im Boden an und schaffen dort das charakteristische, niedrigwüchsige Erscheinungsbild der Schwermetallrasen. Von den ehemaligen Bergwerksstollen profitieren einige Fledermausarten wie die Bechsteinfledermaus, die Teichfledermaus und das Große Mausohr, die hier aufgrund des kühlen, feuchten, aber frostfreien Milieus geeignete Winterquartiere vorfinden. Zwischen ausgedehnten Laubwäldern liegen am Silberberg mit artenreichen Kalktrockenrasen wertvolle Biotope des Offenlands. Auf oberflächlich versauerten Standorten gehen die Kalktrockenrasen in trockene Zwergstrauchheiden über. Insbesondere auf kalkreichen Böden finden sich einige botanische Besonderheiten. So wachsen im Gebiet verschiedene Orchideenarten wie die Fliegen-Ragwurz und das Schwertblättrige Waldvöglein.
Zuletzt aktualisiert: 26.11.2015
place Umweltdaten
/ Fauna-Flora-Habitat-Gebiet (FFH)
arrow_right_alt
Icon Buchen- und Eichenwälder in der Göhrde (mit Breeser Grund)
Das FFH-Gebiet „Buchen- und Eichenwälder in der Göhrde (mit Breeser Grund)“ umfasst insbesondere bodensaure Laubwälder in dem ausgedehnten, sich durch eine lange Habitatkontinuität auszeichnenden Waldgebiet der Göhrde – dem nordwestlichen Teil der hügeligen Endmoränenlandschaft des Drawehn. Zwischen Bad Bevensen im Westen und Hitzacker im Osten gelegen, wird das Gebiet dem Naturraum Ostheide zugeordnet. Die Wälder der Göhrde unterliegen bereits seit langer Zeit einer Nutzung durch den Menschen. Wurden früher zumeist Eichenwälder, zum Beispiel zur Hutewaldnutzung, gefördert, wurden ab dem 19. Jahrhundert verstärkt Nadelbäume angepflanzt. Im Gebiet haben sich zwischen einigen Nadelforsten aber bedeutende Vorkommen mitunter sehr alter Buchen- und Eichenbestände erhalten, die teilweise noch deutliche Merkmale früherer Hutewaldnutzung aufweisen: Breitkronige Stiel- und vor allem Traubeneichen verleihen der Landschaft einen parkähnlichen Charakter. Der hohe Anteil von Alt- und Totholz schafft für zahlreiche Tier-, Pflanzen- und Pilzarten geeignete Lebensbedingungen. So kommen im Gebiet unter anderem die beiden streng geschützten Käferarten Eremit und Hirschkäfer vor. Während der Eremit auf einen strukturreichen Altholzbestand mit geeigneten Baumhöhlen angewiesen ist, profitiert der Hirschkäfer von Totholz am und im Boden, welches er für seine Larvalentwicklung benötigt.
Zuletzt aktualisiert: 26.11.2015
place Umweltdaten
/ Fauna-Flora-Habitat-Gebiet (FFH)
arrow_right_alt
Icon Pfeifengras-Wiesen und Binnensalzstelle bei Grasleben
Das FFH-Gebiet „Pfeifengras-Wiesen und Binnensalzstelle bei Grasleben“ umfasst ein Mosaik naturnaher Laubwälder und kleiner artenreicher Offenbiotope auf teils stau- oder grundwasserbeeinflussten Böden nördlich von Helmstedt im Norden des Lappwalds – ein vorwiegend aus Sand- und Tonsteinen des Jura aufgebauter Höhenzug im Naturraum Ostbraunschweigisches Flachland. Innerhalb der flächenmäßig dominierenden Waldmeister-Buchenwälder liegen mehrere Vorkommen seltener Pfeifengraswiesen. Hier wachsen, begünstigt durch die feuchten, basenreichen Böden und extensive Nutzung, mehrere teilweise stark gefährdete Pflanzenarten, zu welchen die Färber-Scharte und die Wiesen-Silge gehören. Ergänzt werden diese wertvollen Feuchtwiesen von Waldtypen feuchter Standorte wie Eichen-Hainbuchenwälder und Auenwälder mit Erlen und Eschen. Im Norden des Gebiets sind magere Flachland-Mähwiesen zu finden. Angrenzend an diese liegt als besonderes Kleinsthabitat eine Salzwiese des Binnenlandes im Areal einer ehemaligen Kalihalde. Hier wachsen, begünstigt durch eine hohe Salzkonzentration im Boden, einige salzliebende oder salztolerante Pflanzenarten wie der Gewöhnliche Kurzähren-Queller, deren Verbreitungsschwerpunkt in den Küstenregionen liegt. Für den Schutz und Erhalt dieser hoch spezialisierten Lebensgemeinschaften sowie der seltenen Pfeifengraswiesen ist das FFH-Gebiet von besonderer Bedeutung.
Zuletzt aktualisiert: 26.11.2015
place Umweltdaten
/ Fauna-Flora-Habitat-Gebiet (FFH)
arrow_right_alt
Icon Barger Meer
Das FFH-Gebiet „Barger Meer“ umfasst unterschiedlich große Stillgewässer und angrenzende Waldflächen im Jümmiger Hammrich östlich von Leer im Naturraum Emsmarschen. Die beiden größeren Stillgewässer, von denen nur eines innerhalb des FFH-Gebiets liegt, sind durch Sandabbau entstanden, während einige kleinere als Artenschutzgewässer angelegt wurden. Ein Gewässer im Gebiet entspricht dem Lebensraumtyp der nährstoffarmen bis mäßig nährstoffreichen Stillgewässer mit Strandlings- oder Zwergbinsenvegetation. Diese Pflanzengesellschaften sind durch Vorkommen kurzlebiger, konkurrenzschwacher und niedrigwüchsiger Pflanzenarten charakterisiert. Auf dem während der Vegetationsperiode zeitweilig trockenfallenden oder nur flach überstauten Gewässerboden entwickeln sich die Pflanzen aus einer bestehenden Samenbank im Boden innerhalb weniger Monate. In dieser hochspezialisierten Lebensgemeinschaft amphibischer Lebensräume an flachen, nährstoffarmen Gewässern wachsen gefährdete Pflanzenarten wie der Fadenenzian und der Sumpf-Bärlapp. Außerdem kommt in den Uferbereichen des Gewässers das streng geschützte Froschkraut vor, sodass dem Gebiet eine hohe Bedeutung für den Schutz und Erhalt dieser seltenen Pflanzenart zukommt. Die Stillgewässer sind von Gehölzbeständen umgeben, die als bodensaure Eichenwälder mit Stieleichen einen weiteren wertvollen Lebensraum darstellen. Durch natürliche Sukzession hat sich in einem verlandeten Teich ein torfmoosreiches Übergangs- und Schwingrasenmoor entwickelt.
Zuletzt aktualisiert: 26.11.2015
place Umweltdaten
/ Fauna-Flora-Habitat-Gebiet (FFH)
arrow_right_alt
Icon Hügelgräbergelände in der Gemeinde Goldbeck
Das Hügelgräbergelände in Goldbeck ist ein Landschaftsschutzgebiet im Ortsteil Goldbeck der Gemeinde Beckdorf im niedersächsischen Landkreis Stade. Es befindet sich auf der Geesthöhe zwischen Goldbeck und Rahmstorf. Der Landkreis konnte 1926 durch den Ankauf des Geländes mit 70 Hügelgräbern etwa die Hälfte der ehemals vorhandenen Denkmäler sichern. Auf dem kreiseigenen Gelände blieb die alte Heidelandschaft erhalten. Sie umfasst auch ein altes Wölbackersystem mit Breiten zwischen 8 und 12 m. Das Gräberfeld wurde durch Pflege des Bewuchses und Ausbesserung der Grabhügel zu einem Hügelgräberpark umgestaltet und ist von der Straße zwischen Goldbeck und Rahmstorf mit dem Hinweis „Urgeschichtliche Grabhügel“ ausgeschildert. Zwischen den größeren Grabhügeln liegen Gruppen kleinerer Hügel. Während die großen Hügel, in denen sich Steinkisten befinden können, der älteren Bronzezeit angehören, stammen die kleineren, aus der jüngeren Bronzezeit oder der älteren Eisenzeit. Dies gilt nicht nur für die erhaltenen 70 Hügelgräber im Schutzgebiet, sondern auch für das sich einst westlich bis Goldbeck und darüber hinaus erstreckende Hügelgräberfeld. Durch landwirtschaftliche Kultivierungen und großräumigen Bodenabbau wurden hier die meisten Denkmäler zerstört. Zu Beginn der Landschaftsumgestaltung im Jahre 1891 entdeckte man in einem Hügel von 2,2 m Höhe und 24,0 m Durchmesser eine aus plattigen Steinen erbaute Steinkiste. Sie hat eine lichte Weite von 1,9 × 0,8 m, bei einer lichten Höhe von 0,65 m und war mit einem Deckstein von 2,4 m Länge und 1,0 m Breite bedeckt. Funde und Befunde waren dürftig. Westlich des Hügels mit der Steinkiste wurde zu Beginn der 1960er Jahre eine sich schnell ausdehnende Kiesgrube eröffnet. Am Rande der Grube lagen sieben Hügelgräber, teilweise im Ackerland bereits überpflügt, partiell noch in Busch und Heide. Alle Denkmäler waren bereits früher durch „Kopfstich“ angegraben worden. Ein weiterer, einst großer Grabhügel lag etwas entfernt von der Gruppe als Torso im Ackerland. Die meisten der Hügel enthielten in ihrer Mitte als Primärbestattung ein so genanntes „Untergrab“ mit Beigaben der Einzelgrabkultur. Die Toten lagen auf der Seite und waren in Hockerstellung in Gruben beigesetzt. Man hatte ihnen Steingeräte und Tongefäße mitgegeben. Die „geschweiften Becher“, lassen in Form und Verzierung verschiedene typologische Entwicklungsstufen erkennen. Ansonsten gab man sehr gut gearbeitete Streitäxte und Dolche, Feuersteinbeile und -klingen mit. In zwei Fällen lagen die Toten in einer auf dem gewachsenen Boden errichteten Holzkammer. Ein Hügel enthielt in einem großen Totenhaus drei durch Holzwände getrennte Bestattungen. Die Toten hatten Keramik, Steingeräte und in einem Fall eine Bernsteinperle mitbekommen. Die anderen Gräber mit zentralem Untergrab enthielten darüber weitere Zentralbestattungen. Als Beispiel sei die Bestattungsfolge in Hügel I angeführt. Die primäre Hockerbestattung lag in einem Untergrab, das 1,20 m in den gewachsenen Boden eingetieft war. Als Beigaben waren ein großer geschweifter Becher, ein doppelter Klingenkratzer aus Feuerstein sowie ein großes Feuersteinbeil mitgegeben worden. Holzreste deuten darauf hin, dass die Grube mit Holzplanken ausgeschalt war. Über der Hockerbestattung lag eine Körperbestattung in Rückenlage. Das nur 0,4 m in den gewachsenen Boden eingetiefte Grab war rechteckig mit einer Größe von 3,0 × 1,0 m und mit acht großen Feldsteinen in lockerem Verband umstellt sowie mit Heide- bzw. Grasplaggen zugedeckt. Auf der Grabsohle wurden in dunkler Verfärbung einige nicht näher bestimmbare Knochenreste erkannt. An der westlichen Schmalseite lag die Klinge eines Bronzedolches mit vier Nieten. Sie war noch von Resten der Holzscheide umgeben. Der Griff des Bronzedolches bestand aus Hirschgeweih. Der Dolch datiert die Bestattung eindeutig in die Periode I der Frühen Bronzezeit nach Montelius. Über dieser Bestattung folgte, etwas seitlich versetzt, eine Leichenbrandbestattung mit Urnenresten vom Ende der Jüngeren Bronzezeit. Es wird deutlich, dass innerhalb des Gräberfeldes von Goldbeck nicht nur große und kleine Hügel aus verschiedenen Zeiten stammen, sondern dass auch innerhalb der Grabhügel der Ablauf verschiedener Kulturstufen durch Veränderungen des Bestattungsbrauches und des Grabinventars sichtbar wird.
place Umweltdaten
/ Landschaftsschutzgebiet
arrow_right_alt
1481 - 1490 von 19.869 Ergebnissen
first_page arrow_left_alt 145 146 147 148
149
150 151 152 153 arrow_right_alt last_page

Räumliche Begrenzung der Suche festlegen

Umweltinformationsportal des Landes Niedersachsen
Logo
©
Niedersächsisches Ministerium für
Umwelt, Energie und Klimaschutz
Über Kontakt Impressum Datenschutz Barrierefreiheit
MVP