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Rohdaten der Hubschrauber-Elektromagnetik (HEM) Gebiet 109 Hadelner Marsch
Die BGR führte eine flächenhafte Befliegung im Raum der Hadelner Marsch in Zusammenarbeit mit dem GGA-Institut (heute LIAG) sowie den Wasserversorgungsverbänden Land Hadeln und Wingst durch. Das Messgebiet Hadelner Marsch (2004) wird durch die Elbe im Norden und in etwa durch die Ortschaften Bederkesa und Lamstedt im Süden begrenzt. Die Gebietsgröße beträgt etwa 700 km² und 20 Messflüge mit einer Gesamtprofillänge von 3019 km (771.397 Messpunkte) wurden zur Abdeckung des gesamten Messgebiets benötigt. Der Sollabstand der 117 OSO-WNW-Messprofile beträgt 250 m, der Sollabstand der 13 NNO-SSW-Kontrollprofile beträgt 2000 m. Die beiden ASCII-Datendateien beinhalten die Rohdaten sowie die prozessierten HEM-Daten zu jeweils fünf Messfrequenzen (0,4 - 140 kHz).
Das Gebiet im Norden der Stadtmitte von Bergen zwischen dem Rathaus und der Bahnstrecke Soltau-Celle soll in Bezug auf der verkehrliche Erschließung und Freihaltung des Tales des Berger Baches geordnet werden. Zu diesem Zweck hat der Rat der Stadt die Aufstellung des vorliegenden planes Beschloßen. Im Flächennutzungsplan der Stadt sind die Bauflächen so dargestellt wie in diesem Bebauungsplan. Das Gelände der Molkerei im Nordwesten ist im vorbereitenden Bauleitplan als Gewerbegebiet vorgesehen. Als Erläuterung der Straßenprofile, der möglichen Aufteilung des noch unbebauten Gebietes und des Ordnungsgebietes am Engpass der B3 sowie zur Darstellung der bestehenden Bebauung und des Baumbestandes ist zu dieser Begründung ein Bebauungs-Entwurf ausgearbeitet worden.
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BHKPROFIL - Kohlenstoffreiche Böden in Niedersachsen nach Profilbeschreibung der Bodenkunde
Die Karte stellt die Lagepunkte der im Niedersächsischen Bodeninformationssystem (NIBIS) nachgewiesenen moorkundlichen Standorte dar. Detailangaben zum Profilaufbau und den Merkmalen der jeweiligen Horizonte können abgerufen und grafisch als Bohrsäule angezeigt werden. Aus 70 Jahren Kartierung sind landesweit rund 40.000 Moorkundliche Bohrungen mit insgesamt ca. 180.000 Horizontbeschreibungen unterschiedlichen Alters und aus verschiedenen Erhebungsprojekten erfasst und geben den Zustand zum Zeitpunkt der Aufnahme wieder. Sie bilden mit Angaben zur Torfart und -mächtigkeit, Genese, Grad der Torfzersetzung sowie der anthropogenen Überprägung die Vielzahl der möglichen Ausprägungen von kohlenstoffreichen Böden und deren Varianten ab und stellen eine wesentliche Informationsquelle bereit, die die Beschreibung der Moorgebiete von Schneekloth et al. deutlich ergänzt.
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Hubschrauber-Magnetik (HMG) Gebiet 133 Jever
Die BGR führte im Projekt „Deutschlandweite Aerogeophysik-Befliegung zur Kartierung des nahen Untergrundes und seiner Oberfläche“ (D-AERO) flächenhafte Befliegungen an der deutschen Nordseeküste durch. Das Messgebiet Jever (2010/14) wird im Norden und Nordosten durch die Küste, im Osten durch die Stadt Wilhelmshaven und die A27, im Süden durch die Ortschaft Friedeburg sowie im Westen durch die Ortschaft Werdum begrenzt. Die Gebietsgröße beträgt etwa 490 km² und 13 Messflüge mit einer Gesamtprofillänge von 2139 km (565.733 Messpunkte) wurden zur Abdeckung des gesamten Messgebiets benötigt. Der Sollabstand der 90 N-S-Messprofile beträgt 250 m, der Sollabstand der 13 O-W-Kontrollprofile beträgt 2000 m. Die Karte stellt die Anomalien des erdmagnetischen Feldes dar.
Ein Heilquellenschutzgebiet (HQSG) ist ein gemäß § 53 Abs. 4 Wasserhaushaltsgesetz (WHG) i. V. m. § 94 Niedersächsisches Wassergesetz (NWG) durch Verordnung festgesetztes Einzugsgebiet von Heilquellenentnahmestellen, um die Heilquelle gegen nachteilige Einwirkungen zu schützen. Dabei kann das Heilquellenschutzgebiet in Zonen mit unterschiedlichen Schutzbestimmungen unterteilt werden. Die Schutzbestimmungen sind nach Schutzzonen gegliedert der jeweiligen Schutzgebietsverordnung zu entnehmen (siehe Link in Attributtabelle unter „RQ_LINK“).Es sind sowohl „festgesetzte HQSG“ als auch „HQSG im Verfahren“ mit Verordnungsentwürfen dargestellt.Diese Daten sind auch im INSPIRE Datenmodell „Annex 3: Bewirtschaftungsgebiete/Schutzgebiete/geregelte Gebiete und Berichterstattungseinheiten“ erhältlich. Die Bereitstellung erfolgt über die Bundesanstalt für Gewässerkunde (BfG) per Darstellungs- und Downloaddienst, deren URLs in den Transferoptionen angegeben sind.
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Netzgebiet für die Wasserversorgung der Stadtwerke Peine GmbH
Das Wasser-Versorgungsnetz beinhaltet die Wasserleitungen des Stadtgebietes der Stadt Peine. Bei berechtigtem Interesse haben sowohl Privatpersonen, als auch Firmen die Möglichkeit sich Informationen zu dem Netz als PDF-Datei per Email anzufordern. Firmen steht auf Antrag zusätzlich die Möglichkeit des Zugriffs auf unser Onlineplanauskunftsportal zur Verfügung. Wir sind ein kommunales Energiedienstleistungsunternehmen, das sich aktiv für die Entwicklung von Peine und des Peiner Landes einsetzt. Erzielte Gewinne fließen zurück an die Menschen in unserer Region. Wir schaffen Arbeits- und Ausbildungsplätze, fördern Kultur, Sport, Bildung und soziale Infrastruktur. Wir übernehmen bewusst Verantwortung für den Schutz von Umwelt und Klima und setzen auf eine nachhaltige und ressourcenschonende Energieversorgung.
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Eigenschaften der Böden in Deutschland (WMS)
Böden können nach wichtigen und typischen Bodeneigenschaften klassifiziert werden. Eine solch grundlegende Eigenschaft ist die Zusammensetzung des Bodens bzw. die Bodenart. Die Bodenart beschreibt die Größe der Mineralpartikel, aus denen ein Boden aufgebaut ist. Der Gehalt an organischer Substanz im Oberboden entscheidet darüber, wieviel Wasser oder wieviel Nährstoffe im Boden gespeichert werden können. Die Bodenmächtigkeit beschreibt den von Pflanzen durchwurzelbaren Raum unter der Erdoberfläche. In die Themenkarten zu den Eigenschaften der Böden in Deutschland fließen bodenkundliche Kennwerte aus der nutzungsdifferenzierten Bodenübersichtskarte von Deutschland 1:1.000.000 (BÜK1000N), mehr als 9000 qualitätsgesicherte Bodenprofile der Länder aus einem zwanzigjährigen Zeitraum sowie Landnutzungsdaten aus dem Datensatz CORINE Land Cover 2006 (UBA) ein.
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B-Plan Nr. 2 "Kraunsdahl", 1. Änderung, Gemeinde Hambühren
Die im rechtsverbindlichen Bebauungsplan der ehemaligen Gemeinde Oldau ausgewiesene Waldfläche und die Fläche für den Kinderspielplatz sollen bebaut oder anders aufgeteilt werden. Der vorgesehene Kinderspielplatz auf dem Grundstück 45/30 soll auf einem Teilstück des Grundstücks 44/26, das ist östlich der Straße" An den Eichen ", untergebracht werden. Das Flurstück 45/30 ist zu 8 Baugrundstücken aufzuteilen, In dem Flurstück 44/26 ergeben sich neben dem Kinderspielplatz noch 2 weitere Baugrundstücke, Das Flurstück 33 und ein Teilstück aus 32/5 sollen dem Baugebiet angegliedert werden, Diese Fläche ist entsprechend dem Bebauungsentwurf in 5 etwa gleich große Parzellen aufzuteilen, Ein besonderer Bebauungsentwurf ist wegen der geringen Ausdehnung des Planes nicht ausgearbeitet worden.
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Bericht: "Sanddornschädling Goldafter auf ostfriesischen Inseln (1972)"
Gegen Anfang der dreißiger Jahre ist der Goldafter (Euproctis chrysorrhoea L.), von den westfriesischen Inseln kommend, auf die ostfriesischen Inseln vorgedrungen. Die Raupen sind hier auf Sanddorn als Futterpflanze nahezu spezialisiert. Es kommt häufig zu Massenauftreten, welche die Sanddornbestände gefährden und darüber hinaus den Badebetrieb beeinträchtigen, da die Haare der Raupen Hautentzündungen hervorrufen. Verschiedene Wege dr Bekämpfung wurden beschritten: Ausschneiden und Verbrennen der Gespinste, Spritzung mit Insektiziden und mit Thuricide, einen kombinierten chemisch-bakteriologischen Präparat. Von den Schäden sind bisher nur die Inseln von Borkum bis Baltrum betroffen, während Langeoog, Spiekeroog und Wangerooge verschont blieben. Es bleibt abzuwarten, ob der Schädling seine Wanderung nach Osten fortsetzen wird.
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Kohlenstoffreichen Böden in Niedersachsen 1: 50 000 mit Bedeutung für den Grünlanderhalt ohne versiegelte Flächen (WFS Dienst)
Laut §5 Abs. 2 S. 5 Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG) ist auf erosionsgefährdeten Hängen, in Überschwemmungsgebieten, auf Standorten mit hohem Grundwasserstand sowie auf Moorstandorten ein Grünlandumbruch zu unterlassen. Das Ziel eines Grünlandumbruchverbots ist es, den Verlust an ökologisch wertvollem Dauergrünland zu unterbinden. Mit der Vereinbarung des niedersächsischen Weges zwischen Landwirtschaft, Naturschutz und Politik wurde ein bußgeldbewehrtes Grünlandverbot für Moorstandorte ausgesprochen, das im §2a des niedersächsischen Ausführungsgesetzes zum BNatSchG (NAGBNatSchG) rechtlich formuliert ist. Die Moorstandorte, für die das Grünlandumbruchverbot gilt, wurden in der Auslegungshinweise des MU genau beschreiben und werden auf dieser Karte gezeigt. Hierzu gehören die Bodenkategorien Hochmoor, Niedermoor, flach überdecktes Moor, Organomarsch mit Niedermoorauflage und Sanddeckkultur.