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20.057 Ergebnisse
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Icon Schweineberg
Das Naturschutzgebiet erstreckt sich auf der Bergkuppe des Schweinebergs und ist geprägt von sehr alten, naturnahen Waldmeister-Buchenwaldgesellschaften im weiten Stand und einer sehr gut entwickelten Krautschicht. Der Wald ist aus einer Ackeraufforstung zu Beginn des 20 Jahrhundert hervorgegangen. Es wurden schon in frühen Jahren der forstlichen Bewirtschaftung markante Einzelbäume gefördert. Charakteristisch sind im Frühjahr die zahlreichen Märzenbecher, die dort gehäuft vorkommen aufgrund des Kalkbodens, des speziellen Kleinklimas und des Schutzes durch die mittelalten Buchen (60-80 Jahre). Dieser Blütenteppich erstreckt sich auf einer Fläche von 1,2 km Länge und 300 m Breite und ist für die Gegend des Weserberglandes einmalig. Da die Buchen im zeitigen Frühjahr noch kein Laub entwickelt haben, kommen noch weitere Frühjahrsblüher wie Buschwindröschen und einzelne Lerchensporne vor und prägen den besonderen Frühjahrsaspekt des Schweinebergs. Zur Märzenbecherblüte werden geführte Naturwanderungen durch Fachpersonal angeboten. Zuständig ist die StadtHamelnals untere Naturschutzbehörde. Natur erleben ohne zu stören: Bleiben Sie bitte auf den Wegen und führen Sie Hunde an der Leine. Wählen Sie in der Infospalte weitere Informationen über das Gebiet aus...
Zuletzt aktualisiert: 06.01.1948
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/ Naturschutzgebiet
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Icon Fintlandsmoor und Dänikhorster Moor
Das FFH-Gebiet „Fintlandsmoor und Dänikhorster Moor“ umfasst vier räumlich getrennt liegende Hochmoorrestflächen in der Hunte-Leda-Moorniederung südwestlich von Bad Zwischenahn. Das früher ausgedehnte Fintlandsmoor wurde durch Entwässerung, Torfabbau und schließlich durch Kultivierung und landwirtschaftliche Nutzung stark überprägt. Im Gebiet konnten sich aber insbesondere in den Teilflächen Fintlandsmoor im Norden und Dänikhorster Moor im Süden einige hochmoortypische Strukturen erhalten bzw. durch Renaturierungsmaßnahmen wieder entwickeln. Flächenmäßig dominieren im Gebiet strukturreiche Moorwälder, die von Moor-Birken und den Bulten des Pfeifengrases geprägt werden. An waldfreien Standorten kommen renaturierungsfähige, degradierte Hochmoorflächen vor, in welchen neben den verbreiteten Pflanzenarten Besenheide und Pfeifengras auch hochmoortypische Arten wie der Rundblättrige Sonnentau wachsen. Die ehemaligen Torfstiche sind, auch durch die teilweise Wiedervernässung des Moors, wassergefüllt und entsprechen dem Lebensraumtyp der dystrophen, das heißt nährstoffarmen, durch Huminsäuren braun gefärbten Stillgewässer. Kleinflächig ist auf nassem Torfboden die licht wachsende, niedrige Vegetation der Torfmoor-Schlenken zu finden.
Zuletzt aktualisiert: 26.11.2015
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/ Fauna-Flora-Habitat-Gebiet (FFH)
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Icon Alter Steinbruch Liekwegen
Das Naturschutzgebiet „Alter Steinbruch Liekwegen“ umfasst einen 22 ha großen ehemaligen Sandsteinbruch am Nordhang der Bückeberge im Eigentum des Landkreises Schaumburg. Ziel der Verordnung ist der Erhalt und die Entwicklung des nach Abbauende entstandenen Mosaiks aus offenen Sohlflächen, flachen Kleingewässern, Steilwänden und Geröllhalden. Durch diesen Strukturreichtum stellt das Gebiet einen bedeutsamen Lebensraum für zahlreiche, auch vom Aussterben bedrohte Tier- und Pflanzenarten, insbesondere für Pionierarten von Amphibien dar. Regelmäßige Pflegemaßnahmen durch Abschieben von Oberboden, Anlage von Kleingewässern, Gehölzentnahmen und Beweidung sind notwendig, um diesen Lebensraum auf Dauer zu erhalten. Im Naturschutzgebiet wurde ein Naturerlebnispfad eingerichtet. Dort können sich Besucher auf 2 Rundwegen (1,7 km und 2,3 km Länge) und an derzeit 5 Stationen in Form einer Umweltbildung über die Bedeutung des Lebensraumes Steinbruch und seiner Artenvielfalt informieren. Zuständig ist derLandkreis Schaumburgals untere Naturschutzbehörde. Natur erleben ohne zu stören: Bleiben Sie bitte auf den Wegen und führen Sie Hunde an der Leine. Wählen Sie in der Infospalte weitere Informationen über das Gebiet aus...
Zuletzt aktualisiert: 27.02.2010
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/ Naturschutzgebiet
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Icon Nemitzer Heide
Das FFH-Gebiet „Nemitzer Heide“ liegt in Ostniedersachsen im bereits kontinental geprägten Wendland zwischen Trebel im Nordwesten und Prezelle im Südosten. Als Teil der Gartower Tannen war auch die Nemitzer Heide bis in die 1970er Jahre von ausgedehnten Kiefernforsten bestanden. Durch einen Waldbrand wurden diese auf weiter Fläche zerstört und großflächig durch Zwergstrauchheiden ersetzt, die heute durch Pflegemaßnahmen als wertvoller Lebensraum verschiedener Tier- und Pflanzenarten erhalten werden. Prägend für den östlichen Teil des Naturraums Lüchower Niederung sind die durch flachwellige Dünenfelder überlagerten Talsandflächen. Auf den nährstoffarmen Sanden der Binnendünen und Talsandniederungen kommen im Gebiet in einem teils kleinflächigen Mosaik von der Besenheide dominierte Zwergstrauchheiden, Silbergrasfluren und Offenbodenbereiche vor. Zwischen den Heideflächen finden sich Kiefernforste. Vereinzelte angelegte Teiche entsprechen, je nach Wasserqualität und Vegetationsausprägung, dem Lebensraumtyp der mäßig nährstoffreichen Stillgewässer mit Strandlings- oder Zwergbinsenvegetation oder der dystrophen, das heißt nährstoffarmen, durch Huminsäuren bräunlich gefärbten Stillgewässer. Im Süden und Westen des Gebiets finden sich auf besser mit Wasser und Nährstoffen versorgten Böden kleinflächig magere Flachland-Wiesen.
Zuletzt aktualisiert: 26.11.2015
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/ Fauna-Flora-Habitat-Gebiet (FFH)
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Icon Wollingster See mit Randmoor
Das FFH-Gebiet „Wollingster See mit Randmoor“ liegt nordöstlich von Beverstedt im Naturraum Wesermünder Geest und umfasst den Wollingster See, einen Geestsee, sowie sich südlich anschließende Habitate auf Hochmoortorfen. Der Wollingster See ist – darauf jedenfalls deuten die derzeitigen Erkenntnisse hin – ein im Permafrostboden während der jüngsten Weichsel-Kaltzeit entstandener sogenannter Pingo: Eine sich im Untergrund gebildete Eislinse wölbte die über sich liegenden Substratschichten auf, die durch teilweises Abrutschen als Wall an den Hängen abgelagert wurden. Nach Abschmelzen und Einbruch der aufgewölbten Schichten kam es zur Ausbildung eines Stillgewässer. Der sehr tiefe Wollingster See mit dem nordöstlich vorgelagerten und wallartig ausgebildeten Seeberg besitzt viele der Merkmalsstrukturen eines Pingos. Zudem liegt das FFH-Gebiet in der Kulisse desIP-LIFE - Projektes "Atlantische Sandlandschaften".
Zuletzt aktualisiert: 26.11.2015
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/ Fauna-Flora-Habitat-Gebiet (FFH)
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Icon Steinbrinker-Ströhener Masch
Das NSG liegt im südöstlichen Ausläufer des Vogelschutzgebiets und Feuchtgebiets internationaler Bedeutung „Diepholzer Moorniederung“ sowie im gleichnamigen Naturraum. Den weitaus größten Teil nehmen extensiv bewirtschaftete Wiesen und Weiden auf Niedermoorboden unterschiedlicher Feuchtestufen ein. Im westlichen Randbereich liegen Ackerflächen sowie ein kleinerer Waldbestand. Die hohe Bedeutung der Steinbrinker-Ströhener Masch beruht vorrangig auf ihrer Funktion als Brut- und Nahrungsraum für verschiedene seltene Wiesenvögel wie die Uferschnepfe, die Bekassine, den Rotschenkel, den Kiebitz und den Großen Brachvogel. Die Vögel der benachbarten Naturschutzgebiete Uchter Moor im Osten und Nordeler Bruch im Süden suchen das Gebiet ebenfalls auf. Die Ackerflächen im NSG werden von Vogelarten der offenen Feldflur wie Wachtel und Feldlerche sowie dem Kiebitz genutzt; Wald und sonstige Gehölzbestände ungenutzter Bereiche dienen beispielsweise dem Pirol und dem Baumfalken als Lebensstätte. Das Gebiet dienst dem Schutz desEU-Vogelschutzgebietes V40 „Diepholzer Moorniederung“. Zuständig sind die LandkreiseNienburgundDiepholzals untere Naturschutzbehörden. Wählen Sie in der Infospalte weitere Informationen über das Gebiet aus...
Zuletzt aktualisiert: 18.05.2018
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/ Naturschutzgebiet
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Icon Göttinger Wald
Das FFH-Gebiet „Göttinger Wald“ umfasst große Teile des zumeist von naturnahen Laubwäldern bestandenen gleichnamigen Höhenzugs östlich von Göttingen und liegt überwiegend im Naturraum Göttingen-Northeimer Wald. Der insbesondere aus Muschelkalk aufgebaute Göttinger Wald ist leicht zur westlich gelegenen Leine-Ilme-Senke geneigt und fällt vor allem zum Eichsfelder Becken im Osten hin steil ab. Auf frischen, basenreichen Böden wachsen ausgedehnte, naturnahe Waldmeister-Buchenwälder. Sie gehen an flachgründigen, trockenwarmen Standorten in Orchideen-Kalk-Buchenwälder über, die Standort einiger seltener Pflanzenarten wie des stark gefährdeten Schwertblättrigen Waldvögleins sind. Auch für das europaweit bedeutsame, zumeist an der Rinde von Laubbäumen wachsende Grüne Gabelzahnmoos stellen die Buchenwälder im Göttinger Wald einen geeigneten Lebensraum dar. Insbesondere im Westen des Gebiets sind mit mageren Flachland-Mähwiesen und partiell orchideenreichen Kalktrockenrasen wertvolle Biotope des Offenlands zu finden. Kleine Labkraut-Eichen-Hainbuchenwälder, Relikte früherer Waldnutzungsformen, kommen vor allem nahe der Siedlungen vor. An steilen Hängen, zum Beispiel an der gerundeten, nach Osten ausgerichteten Seite des Göttinger Walds, finden sich Hang- und Schluchtwälder sowie Kalkfelsen mit einer von verschiedenen Moosen, Farnen und Flechten dominierten Felsspaltenvegetation. Mehrere Bäche, oft von einem schmalen Saum aus Erlen und Eschen begleitet, durchfließen die Laubwälder des Göttinger Walds. Auch vereinzelte Kalktuffquellen und, teils wassergefüllte, Erdfälle finden sich in den Wäldern. Letztere sind im Zuge von Verkarstung, also durch Lösungsprozesse im Kalkstein, entstanden. Der Muschelkalk wird im Osten des Gebiets von Buntsandstein abgelöst. Mit dem geologischen Ausgangssubstrat ändert sich auch die Vegetation: Bodensaure Buchenwälder und einige exponierte Sandsteinfelsen – teils mit Felsspaltenvegetation, in welcher vereinzelt der unauffällige und streng geschützte Prächtige Dünnfarn wächst – prägen hier das Landschaftsbild. Der Göttinger Wald bietet mit den weitläufigen Laubwäldern, artenreichen Offenhabitaten und zerstreuten Feuchtbiotopen vielen Tier- und Pflanzenarten geeignete Lebensräume. Hierzu gehören auch die streng geschützten Arten Großes Mausohr, Kammmolch, Wildkatze und Zauneidechse. Das Gebiet ist nicht nur für den Schutz von Lebensraumtypen und Arten der FFH-Richtlinie wichtig, sondern auch für die Vogelwelt gemäß der EU-Vogelschutzrichtlinie von Bedeutung. Eine Beschreibung hierzu findet sich auf der oben verlinkten Webseite zum EU-Vogelschutzgebiet V19 „Unteres Eichsfeld“.
Zuletzt aktualisiert: 26.11.2015
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/ Fauna-Flora-Habitat-Gebiet (FFH)
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Icon FFH-Gebiet Fledermauslebensraum Wiehengebirge bei Osnabrück
Das Gebiet umfasst Teile des von Nordwesten nach Südosten verlaufenden Hauptzuges des Wiehengebirges und besteht aus drei Teilflächen, die insgesamt durch größere Höhenunterschiede und eine hohe Reliefenergie gekennzeichnet sind. Es ist weitgehend bewaldet, Laubwaldbestände nehmen gut ein Drittel der Gesamtfläche ein, Nadelholzbestände die Hälfte. Unter den Laubwaldgesellschaften herrschen bodensaure und mesophile Buchenwälder vor. Hinzu kommen überwiegend feuchte, zumeist basenarme Eichen-Hainbuchenwälder und Erlen-Eschenwälder sowie eine Reihe weiterer Waldgesellschaften bzw. Forstkulturen aus größtenteils einheimischen Laubholzarten. Grünland nimmt ca. 5 % der Gesamtfläche ein, wobei artenarmes Intensivgrünland vorherrscht. Mit geringeren Flächenanteilen sind auch mesophiles Grünland sowie Nassgrünland, Grünlandeinsaaten und Ackernutzung zu finden. Bei den im Gebiet entspringenden kleinen Bächen handelt es sich vorwiegend um naturnahe Bäche mit Feinsubstrat. Stillgewässer beschränken sich auf naturnahe Abgrabungsgewässer, Waldtümpel und einzelne naturferne Gewässer. Unter den Säugetieren sind die Fledermäuse und hier insbesondere das Große Mausohr und die Bechsteinfledermaus hervorzuheben. Das Gebiet besitzt eine besondere Bedeutung als quartiernahes Jagdgebiet der Weibchen aus der in Kirche in Engter beheimateten Mausohrkolonie (FFH-Gebiet 335). Etwa ein Viertel der Gesamtwaldfläche ist strukturell für die von den Großen Mausohren bevorzugt ausgeübte Bodenjagd auf überwiegend flugunfähige Laufkäfer geeignet. Darüber hinaus befinden sich im LSG Männchen- und Paarungsquartiere. Am West- und Ostrand des Schutzgebiets lebt je eine Kolonie der Bechsteinfledermaus, deren Wochenstubenquartiere im Wald liegen. Weitere im Gebiet vorkommende Fledermausarten sind u. a. Großer und Kleiner Abendsegler, Braunes Langohr, Fransenfledermaus, Große und Kleine Bartfledermaus. Das Gebiet bietet Lebensraum auch für zahllose andere waldbewohnende Tierarten, wie z. B. für alt- und totholzbewohnende Käfer, Spechtarten (Schwarz- und Mittelspecht) sowie für weitere Säugetierarten. Aufgrund der Habitatstrukturen werden die Wälder als potenzieller Wiederbesiedlungsraum der Wildkatze angesehen. Ebenso enthalten offene Tongrubenränder, Waldlichtungen und -ränder Teillebensräume für Reptilien, wie z. B. Waldeidechsen und Blindschleichen. Die vorhandenen Gewässer ermöglichen das Vorkommen von Amphibien, darunter auch der Kammmolch. Das Landschaftsschutzgebiet dient dem Schutz desFFH-Gebietes 446 "Fledermauslebensraum Wiehengebirge bei Osnabrück". Zuständig ist derLandkreis Osnabrückals untere Naturschutzbehörde.
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/ Landschaftsschutzgebiet
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Icon Planfeststellungsverfahren für die Errichtung und den Betrieb der Energietransportleitung „ETL 186 Peine – Hallendorf (Salzgitter)“ für Wasserstoff
Die Fa. Gasunie Deutschland Transport Services GmbH mit Sitz in Hannover plant die Errichtung und den Betrieb einer Energietransportleitung für Wasserstoff unter dem Projektnamen „ETL 186 Peine – Hallendorf (Salzgitter)“ im Landkreis Peine und der Stadt Salzgitter. Durch das Vorhaben betroffen sind Gemeinden Lengede und Vechelde sowie die Städte Peine und Salzgitter. Für die Errichtung und den Betrieb von Wasserstoffleitungen mit einem Durchmesser von mehr als 300 Millimeter ist ein Planfeststellungsverfahren durchzuführen. Die vorliegenden Planungen sehen die Errichtung und den Betrieb einer Leitung von ca. 23 km mit einem Durchmesser von DN 800 (ca. 80 cm) vor. Das Vorhaben umfasst zudem die Errichtung und den Betrieb eines Armaturenplatzes in Vallstedt sowie der Station Watenstedt als Übergabepunkt an das Werk der Salzgitter Flachstahl GmbH. Innerhalb der Stationen verlaufen die Rohrleitungen oberirdisch, während die ETL 186 im Übrigen unterirdisch mit einer Mindestüberdeckung von 1,0 m verlegt wird. Die Leitung wird überwiegend in offener Grabenbauweise verlegt, einzelne Abschnitte werden in geschlossener Bauweise (bspw. mittels Horizontalbohrverfahren) hergestellt. Das Vorhaben beinhaltet ebenfalls alle bauzeitlich erforderlichen Flächen und Anlagen sowie die für den Betrieb der Gasleitung erforderliche dauerhafte Sicherung eines 10 m breiten Schutzstreifens (jeweils 5 m beidseitig der Rohrachse) und die Gewährleistung entsprechender Betriebszufahrten. Im Planfeststellungsverfahren ist eine Umweltverträglichkeitsprüfung nach dem Gesetz über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) durchzuführen. Die Antragsunterlagen enthalten unter anderem eine  Allgemeinverständliche nichttechnische Zusammenfassung zum Vorhaben und seinen Auswirkungen, einen  Erläuterungsbericht,  Bauanträge für die Stationen,  Anträge auf wasserrechtliche Erlaubnisse und Genehmigungen zur Gewässerbenutzung und zum Gewässerausbau,  Anträge auf Ausnahmen und Befreiungen von naturschutzrechtlichen Ge- und Verboten, einen  forstrechtlichen Antrag für Waldumwandlungen, einen  UVP-Bericht, einen  Landschaftspflegerischen Begleitplan,  Natura 2000-Verträglichkeitssstudien sowie  Unterlagen zum Artenschutz, Bodenschutz (Bodenschutzkonzept), Gewässerschutz (Wasserrahmenrichtlinie) und Immissionsschutz. Die Auslegung der Antragsunterlagen erfolgt vom 05.06. bis 06.07.2026 ausschließlich in elektronischer Form hier auf dieser Internetseite (Download Infospalte rechte Seite) sowie im UVP-Portal unter https://www.uvp-verbund.de/. Jede Person, deren Belange durch das Vorhaben berührt werden, kann Einwendungen gegen den Plan bis zum 06.08.2026 erheben. Einwendungen sind per E-Mail an das Funktionspostfach des LBEG ETL186@lbeg.niedersachsen.de zu übermitteln. Einwendungen können auch mündlich nach tel. Voranmeldung unter Tel. 05141 88887-15 beim LBEG in 29221 Celle, Hannoversche Straße 30a, abgegeben werden. Mit Ablauf dieser Frist sind bis zur Feststellung des Planes alle Einwendungen ausgeschlossen, die nicht auf besonderen privatrechtlichen Titeln beruhen. Vereinigungen, die auf Grund einer Anerkennung nach anderen Rechtsvorschriften befugt sind, Rechtsbehelfe nach der Verwaltungsgerichtsordnung gegen einen Planfeststellungsbeschluss einzulegen, können innerhalb der o.g. Frist ebenfalls Stellungnahmen zu dem Plan abgeben. Weitere wichtige Informationen für Betroffene können dem Bekanntmachungstext (Download-Dokument) entnommen werden.
Zuletzt aktualisiert: 27.05.2026
Icon UVP-Vorhaben
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Icon Antrag der Harzwasserwerke GmbH (HWW) auf Bewilligung für eine Grundwasserentnahme zur Trinkwassergewinnung aus dem Wasserwerk Ramlingen gemäß § 8 Wasserhaushaltsgesetz (WHG)
Die Harzwasserwerke (HWW) GmbH hat bei der Unteren Wasserbehörde der Region Hannover die Erteilung einer Bewilligung nach § 8 Wasserhaushaltsgesetz (WHG) zur Grundwasserentnahme in Höhe von 4,5 Mio. m³/a für die öffentliche Wasserversorgung für das Wasserwerk Ramlingen beantragt. Das Grundwasser soll aus den in den Gemarkungen Wettmar und Ramlingen befindlichen Brunnen gefördert werden. Das Wasserwerk Ramlingen wird von der HWW GmbH seit 1964 betrieben. Zum Werk gehören 6 Vertikalfilterbrunnen, die sich in den o.g. Gemarkungen befinden. Das geförderte Grundwasser wird im Wasserwerk Ramlingen aufbereitet und als Trink- und Brauchwasser an verschiedene Kunden in der Region vergeben. Die Harzwasserwerk GmbH betreiben neben den vier Grundwasserwerken Ristedt, Liebenau II, Ramlingen und Schneeren, die Talsperrenwasserwerke Grane, Söse und Ecker. Die HWW ist im Gegensatz zu anderen Trinkwasserversorgungsunternehmen nicht in der Endkundenversorgung tätig, sondern fungieren als Vorlieferant. Zur Gewährleistung der Versorgungssicherheit versorgen die HWW ihre Kunden über ein Verbundleitungsnetz. Über dieses Leitungssystem steht auch das WW Ramlingen im Verbund mit anderen Oberflächenwasserwerken. Das WW Ramlingen versorgt den nordöstlichen Bereich der Region Hannover mit Trinkwasser. Hier werden u.a. Ortschaften der Städte Burgdorf, Lehrte und Sehnde über deren jeweiligen Wasserverbände oder Stadtwerke versorgt. Der Trinkwasserbedarf wird zurzeit über eine Zulassung im vorzeitigen Beginn abgesichert. Die zur bisher bewilligten Entnahme unverändert beantragte Grundwasserentnahme liegt im dringenden öffentlichen Interesse. Sie ist für die Wasserversorgung der Bevölkerung im Versorgungsgebiet der Harzwasserwerke notwendig. Die Antragsunterlagen sind zweiteilig aufgebaut: Sie umfassen einen Erläuterungsbericht (Teil A) und umfangreiche Fachgutachten bzw. weitergehende Ausführungen (Teil B). Teil A A 1.Erläuterungsbericht mit - Übersichtskarte und Detailkarten -Lage der Brunnen und Messstellen - Übersichtsgrafik des Versorgungsraumes - Brunnengrundstücke (Flurstücke und Eigentümer) - Schichtenverzeichnisse, Ausbaupläne und Stammdaten der Förderbrunnen - Qualitätsparameter Vorfeldmessstellen - Qualitätsparameter Reinwasser - Qualitätsparameter Brunnen - Qualitätsparameter Rohmischwasser - Übersichtskarte und Tabelle Altablagerungen Teil B B1. Geohydrologisches Gutachten B2. Hydrologisches Gutachten B3-1. Bodenkundliches Gutachten - Landwirtschaft B3-2. Bodenkundliches Gutachten - Forst B4. Fauna-Flora-Habitat (FFH)-Verträglichkeitsuntersuchung B5. Artenschutzrechtlicher Fachbeitrag B6. Gewässerkundlicher Fachbeitrag nach Wasserrahmenrichtlinie (WRRL) B7. Umweltverträglichkeitsstudie (UVS) B8. Naturschutzrechtliche Eingriffsregelung B9. Konzept zur Beweissicherung Aufgrund des Antrages der Vorhabensträgerin auf Durchführung eines Scoping-Termins vom 12.01.2017 wurde bereits zu diesem Zeitpunkt gemäß § 3 b Abs. 1 des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG, a.F.) i.V.m. Anlage 1 Ziffer 13.3.1 zum UVPG (a.F.) geprüft, ob die Verpflichtung zur Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) besteht. Eine UVP ist erforderlich. Das Ergebnis wurde mit Datum vom 02.02.2017 festgestellt. Ein entsprechender Vermerk ist als Anlage beigefügt.
Zuletzt aktualisiert: 07.08.2026
Icon UVP-Vorhaben
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