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Icon Fehntjer Tief und Umgebung Nord
Das Naturschutzgebiet „Fehntjer Tief und Umgebung Nord“ dient, zusammen mit dem NaturschutzgebietWE 209 „Fehntjer Tief und Umgebung Süd“und den LandschaftsschutzgebietenAUR 33 „Fehntjer Tief und Umgebung Nord“sowieLER 22 „Fehntjer Tief und Umgebung Süd“dem Schutz der Fehntjer Tief-Niederung. Diese setzt sich vor allem aus den Niederungen der Fließgewässer Krummes Tief, Flumm und Bagbander Tief zusammen, die sich zum Fehntjer Tief vereinigen. Die Fehntjer Tief-Niederung ist ein repräsentativer Bereich für eine vermoorte Flussniederung mit Feuchtwiesen und Weiden auf organogenem, von Grundwasser beeinflusstem Boden im tiefliegenden Übergangsbereich zwischen Geest und Marsch. Charakterisiert wird die Niederung durch vielfältige Lebensräume wie Feuchtwiesen, mäßig intensiv bewirtschaftete, bodenfeuchte Mähweiden, natürliche Fließ- und Stillgewässer, Gräben/Kanäle, Röhrichte, Seggenriede, Hochstaudenfluren und Feuchtgebüsche. In Teilbereichen kommen Lebensraumtypen der FFH-Richtlinie wie Pfeifengraswiesen und Borstgrasrasen vor, die zusammen mit extensiv bewirtschafteten Grünlandflächen einen essentiellen Beitrag zur Erhaltung der Wiesenvogelpopulation leisten. Daneben begünstigen die durch hohe Grundwasserstände geprägten Übergangs- und Schwingrasenmooren sowie feuchten Hochstaudenfluren das Vorkommen spezialisierter Tier- und Pflanzenarten. Aquatisch geprägte Lebensraumtypen wie das Sandwater und das Boekzeteler Meer tragen als natürliche nährstoffreiche Stillgewässer zusammen mit kleineren nährstoffarmen Gewässern zur Vielfältigkeit dieses Ökosystemkomplexes bei. Vogelarten wie Großer Brachvogel, Uferschnepfe, Kiebitz, Sumpfohreule, Bekassine und Schilfrohrsänger repräsentieren unterschiedliche Lebensraumansprüche und belegen mit weiteren zum Teil vom Aussterben bedrohten Vogelarten die nationale Bedeutung des Gebietes. Saum-Segge (Carex hostiana), Froschkraut (Luronium natans), Arnika (Arnica montana), Lungenenzian (Gentiana pneumonanthe), Englische Kratzdistel (Cirsium dissectum), Traubige Trespe (Bromus racemosus), Flutende Moorbinse (Isolepis fluitans), Sumpf-Platterbse (Lathyrus palustris), Waldläusekraut (Pedicularis sylvatica) und Sumpfläusekraut (Pedicularis palustris) sind neben Teichfledermaus, Schlammpeitzger und Steinbeißer als hochgradig gefährdete Arten hervorzuheben. Das NSG dient dem Schutz desFFH-Gebietes 005 "Fehntjer Tief und Umgebung"und desEU-Vogelschutzgebiets V07 "Fehntjer Tief". Zuständig ist derLandkreis Aurichals untere Naturschutzbehörden. Wählen Sie in der Infospalte weitere Informationen über das Gebiet aus...
Zuletzt aktualisiert: 15.05.2021
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/ Naturschutzgebiet
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Icon Planfeststellungsverfahren Wasserstoffleitung Nr. 503 H2ercules Nordsee-Ruhr-Link III (NRL III) von Bunde nach Wettringen - Abschnitt Niedersachsen
Die Open Grid Europe GmbH plant die Errichtung und den Betrieb der Wasserstoffleitung Nr. 503 H2ercules Nordsee-Ruhr-Link III (NRL III) von Bunde nach Wettringen. Gemäß § 43 l Abs. 1 S. 1, Abs. 2 i. V. m. § 43 Abs. 1 Nr. 5 EnWG ist für die Errichtung und den Betrieb von Wasserstoffleitungen mit einem Durchmesser von mehr als 300 Millimeter ein Planfeststellungsverfahren zu führen. Die vorliegenden Planungen sehen die Errichtung und den Betrieb einer Leitung von ca. 121,5 km mit einem Durchmesser von DN 1200 (ca. 1,2 m) vor, wobei der antragsgegenständliche niedersächsische Teil der Leitung etwa 117,5 km lang ist. Die Leitung verläuft durch die Landkreise Leer, Emsland und Grafschaft Bentheim und berührt die Städte/Gemeinden Bunde, Weener, Rhede, Dörpen, Heede (Ems), Dersum, Walchum, Lathen, Sustrum, Haren (Ems), Niederlangen, Oberlangen, Meppen, Geeste, Wietmarschen, Schüttorf, Samern, Emsbüren, Salzbergen und Ohne. Aufgrund der Nähe zu den Niederlanden wird eine grenzüberschreitende Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung durchgeführt. Es ist eine Umweltverträglichkeitsprüfung nach dem Gesetz über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) erforderlich. Die Antragsunterlagen enthalten unter anderem einen UVP-Bericht, einen Erläuterungsbericht, die Planunterlagen samt Übersichtsplan, Lageplänen und Trassierungsplänen, einen Landschaftspflegerischen Begleitplan gemäß § 17 Abs. 4 BNatSchG, einen Artenschutzrechtlichen Fachbeitrag gemäß § 44 BNatSchG, Natura 2000-Verträglichkeitsuntersuchungen sowie Fachbeiträge zum Denkmalschutz, zum Klima, zur Wasserrahmenrichtlinie und zum Boden. Die Auslegung erfolgt gem. § 73 Abs. 3 VwVfG für die Dauer eines Monats. Die Auslegung erfolgt gemäß § 43a EnWG i. V. m. § 73 Abs. 2 des Verwaltungsverfahrensgesetzes (VwVfG) in elektronischer Form. Die Planunterlagen konnten in der Zeit vom 06.11.2025 bis 05.12.2025 (jeweils einschließlich) hier im UVP-Portal und auf der Internetseite des LBEG eingesehen werden. Einwendungen und Stellungnahmen konnten bis zum bis zum 07.01.2026 (einschließlich) erhoben werden. Mit Antrag vom 13.05.2026 hat die Vorhabenträgerin eine Planänderung gemäß § 73 Abs. 8 VwVfG beantragt. Die von der Planänderung Betroffenen sind durch das LBEG zu beteiligen. Die Änderungsunterlagen stehen zum Download unter "weitere Unterlagen" bereit.
Zuletzt aktualisiert: 12.06.2026
Icon UVP-Vorhaben
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Icon Fehntjer Tief und Umgebung Nord
Das Landschaftsschutzgebiet „Fehntjer Tief und Umgebung Nord“ dient, zusammen mit den NaturschutzgebietenWE 201 „Fehntjer Tief und Umgebung Nord“undWE 209 „Fehntjer Tief und Umgebung Süd“sowie dem LandschaftsschutzgebietWE 209 „Fehntjer Tief und Umgebung Süd“, dem Schutz der Fehntjer Tief-Niederung. Diese setzt sich vor allem aus den Niederungen der Fließgewässer Krummes Tief, Flumm und Bagbander Tief zusammen, die sich zum Fehntjer Tief vereinigen. Die Fehntjer Tief-Niederung ist ein repräsentativer Bereich für eine vermoorte Flussniederung mit Feuchtwiesen und Weiden auf organogenem, von Grundwasser beeinflusstem Boden im tiefliegenden Übergangsbereich zwischen Geest und Marsch. Charakterisiert wird die Niederung durch vielfältige Lebensräume wie Feuchtwiesen, mäßig intensiv bewirtschaftete, bodenfeuchte Mähweiden, natürliche Fließ- und Stillgewässer, Gräben/Kanäle, Röhrichte, Seggenriede, Hochstaudenfluren und Feuchtgebüsche. In Teilbereichen kommen Lebensraumtypen der FFH-Richtlinie wie Pfeifengraswiesen und Borstgrasrasen vor, die zusammen mit extensiv bewirtschafteten Grünlandflächen einen essentiellen Beitrag zur Erhaltung der Wiesenvogelpopulation leisten. Aufgrund des weitgehenden Fehlens vertikaler Strukturen ist das Gebiet in der Emsmarsch durch seine Offenheit und Weite geprägt. Daher gehört es, in Verbindung mit weiteren Teilen der Emsmarsch, zu den avifaunistisch bedeutenden Gebieten im westlichen Niedersachsen. Nach Osten schließt die Niederung des Bagbander Tiefs an, welche nördlich und südlich in die Wallheckenbereiche der Geest übergeht. Aufgrund der Heterogenität des Landschaftsschutzgebietes lassen sich verschiedene Teilgebiete klar voneinander abgrenzen: Fehntjer Tief, Fellandsweg, Sandwater Süd und Bagbander Tief. Bei den Gewässern imTeilgebiet „Fehntjer Tief“handelt es sich um sehr langsam fließende Flüsse der Marschen. Die Ufervegetation besteht größtenteils aus Schilf-/Röhrichtbeständen und Gras-/Staudenfluren feuchter Standorte. Angrenzend dominiert Intensivgrünland feuchter Standorte. Die Gewässer selber weisen u. a. Bestände von Gelber Teichrose, Weißer Seerose und Großmuscheln wie Gemeine Teichmuschel (Anodonta cygnea) und Malermuschel (Unio pictorum) auf. DasTeilgebiet „Fellandsweg“ist durch intensiv genutztes Grünland geprägt und wird von Gräben und Grüppen in Nord-Süd-Ausrichtung durchzogen. Innerhalb der Gräben und Grüppen kommt das Schwimmende Froschkraut (Luronium natans) als FFH-Anhang-II-Art in landesweit bedeutenden Beständen vor. ImTeilgebiet „Sandwater Süd“dominiert ebenso intensiv genutztes Grünland das Landschaftsbild. Als Teil des Vogelschutzgebietes ist es Brut- und Nahrungsraum für Limikolen, wie Großer Brachvogel, Bekassine, Kiebitz, Uferschnepfe und Austernfischer. DasBagbander Tiefführt einen Teil des vom Ostfriesischen Geestrücken abfließenden Niederschlagwassers über den Sauteler Kanal und dann über das Siel- und Schöpfwerk Sautel in die Ems ab. Das Bagbander Tief zeichnet sich durch seinen Gewässerrandstreifen mit Röhrichten aus. Das Gewässer gehört zum europäisch geschützten Lebensraumtyp „Fließgewässer mit flutender Wasservegetation“ (LRT 3260). Im Teilgebiet „Bagbander Tief“ und zum Teil in seinen Nebengewässern kommen die FFH-Anhang-II Fischarten Steinbeißer und Schlammpeitzger vor. Das Landschaftsschutzgebiet dient dem Schutz der FFH-Gebiete005 "Fehntjer Tief und Umgebung",183 Teichfledermaus-Gewässer im Raum Aurichsowie desEU-Vogelschutzgebietes V07 "Fehntjer Tief". Zuständig ist derLandkreis Aurichals untere Naturschutzbehörde.
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/ Landschaftsschutzgebiet
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Icon Grundwasserentnahmen für die landwirtschaftliche Feldberegnung im Landkreis Celle; wasserrechtliche Erlaubnisanträge durch 16 Beregnungsverbände
Im Landkreis Celle einschließlich der Stadt Celle ist die landwirtschaftliche Flächenbewirtschaftung aufgrund der natürlichen Standortvoraussetzungen (Klima und Boden) an die Voraussetzung einer gut strukturierten Feldberegnung gebunden. In den Jahren 1991 und 1993 wurden wasserrechtliche Erlaubnisse für die Feldberegnung im Kreis- und Stadtgebiet Celle erlassen, die bis zum 31.12.2009 befristet waren. Auf der Grundlage dieser Erlaubnisse konnten bis zu 80 mm pro Jahr beziehungsweise in Summe bis zu 18,46 Millionen m³ pro Jahr verregnet werden. Seit 2010 wurden für die Feldberegnung wiederholt Übergangserlaubnisse mit kurzer Laufzeit (ein bis zwei Jahren) und reduzierter Entnahmemenge erteilt. Im Dezember 2025 reichten sechzehn Beregnungsverbände (Ahnsbeck, Beedenbostel, Bergen, Bonstorf, Eldingen, Eldingen Süd, Eschede, Flotwedel, Hambühren-Wietze, Hermannsburg-Müden, Höfer, Hohne, Langlingen, Neu-Lutterloh, Wathlingen und Winsen/Aller) Anträge auf Erteilung langfristiger Erlaubnisse gemäß §§ 8, 9 Abs. 1 Nr. 5 Wasserhaushaltsgesetz (WHG) zur Förderung von Grundwasser zu Beregnungszwecken ein. Zwei weitere Beregnungsverbände (Celle-Nord und Celle-Süd) reichten entsprechende Anträge bei der Stadt Celle ein. Die Förderung soll aus insgesamt 2.563 Brunnen mit einer maximalen Entnahmemenge von ca. 31,9 Millionen m³ pro Jahr erfolgen. Die Anzahl der Brunnen und die beantragte maximale Entnahmemenge verteilt sich auf die Gebiete der Beregnungsverbände und somit auch auf die Einzelanträge wie folgt: BV Ahnsbeck: 123 Brunnen, 2.181.105 m³; BV Beedenbostel: 25 Brunnen, 600.976 m³; BV Bergen: 146 Brunnen, 3.574.920 m³; BV Bonstorf: 16 Brunnen, 337.504 m³; BV Celle-Nord: 159 Brunnen, 2.440.800 m³; BV Celle-Süd: 157 Brunnen, 902.928 m³; BV Eldingen: 35 Brunnen, 1.121.643 m³; BV Eldingen-Süd: 48 Brunnen, 1.525.203 m³; BV Eschede: 158 Brunnen, 3.136.329 m³; BV Flotwedel: 471 Brunnen, 3.006.384 m³; BV Hambühren-Wietze: 93 Brunnen, 969.864 m³; BV Hermannsburg-Müden: 162 Brunnen, 3.004.232 m³; BV Höfer: 53 Brunnen, 1.373.931 m³; BV Hohne: 114 Brunnen, 1.489.488 m³; BV Langlingen: 285 Brunnen, 1.812.152 m³; BV Neu-Lutterloh: 7 Brunnen, 120.968 m³; BV Wathlingen: 285 Brunnen, 2.367.440 m³; BV Winsen/Aller: 226 Brunnen, 1.941.840 m³. Es wurde festgestellt, dass für die beantragten Grundwasserentnahmen UVP-Pflicht besteht, da es sich um kumulierende Vorhaben i. S. v. § 10 Abs. 4 Umweltverträglichkeitsprüfungsgesetz (UVPG) handelt, welche zusammen den Leistungswert nach Anlage 1 Nr. 13.3.1 UVPG übersteigen. Zuständig für die Durchführung der Verfahren zur Erteilung der beantragten wasserrechtlichen Erlaubnisse einschließlich der Umweltverträglichkeitsprüfungen sind der Landkreis und die Stadt Celle als Untere Wasserbehörden. Der Stadt und dem Landkreis wurden im Zuge der Antragstellung folgende Unterlagen vorgelegt: 1. Erläuterungsbericht, 2. Modelldokumentation, 3. Hydrogeologisches Fachgutachten, 4. Umweltverträglichkeitsstudie (entspricht dem UVP-Bericht gemäß § 16 Umweltverträglichkeits-prüfungsgesetz), 5. FFH-Verträglichkeitsuntersuchung, 6. Artenschutzbeitrag, 7. Fachbeitrag Wasserrahmenrichtlinie, 8. Landschaftspflegerischer Begleitplan, 9. Boden-kundliches Gutachten, 10. Beweissicherungskonzept, 11. Anlagen und Karten. Für die beim Landkreis gestellten Anträge erfolgt die Auslegung der Antragsunterlagen einschließlich aller Gutachten, Pläne und sonstigen Nachweise durch Veröffentlichung im Internet, siehe http://www.landkreis-celle.de/feldberegnung, und durch digitale Bereitstellung der Unterlagen in den u. g. Rathäusern der kreisangehörigen Gemeinden. Die Auslegung fand vom 20.02.2026 bis zum 20.03.2026 über die Homepage des Landkreises Celle sowie durch Auslegung in den Kommunen in Stadt und Landkreis Celle statt. Jede Person, deren Belange durch die beim Landkreis Celle beantragten Erlaubnisse zur Grundwasserentnahme berührt werden, kann gemäß § 21 Abs. 2 UVPG noch bis einschließlich zum 20.04.2026 Einwendungen erheben. Einwendungen können schriftlich, per E-Mail an Feldberegnungsverfahren@lkcelle.de oder zur Niederschrift beim Landkreis Celle (Trift 27, 29221 Celle) oder bei jeder auslegenden Kommune erhoben werden. Vereinigungen, die aufgrund einer Anerkennung nach anderen Rechtsvorschriften befugt sind, Rechtsbehelfe nach der Verwaltungsgerichtsordnung gegen die Entscheidung einzulegen, können innerhalb dieser Frist Stellungnahmen abgeben. Mit Ablauf der Einwendungs- und Äußerungsfrist sind Einwendungen und Stellungnahmen ausgeschlossen, die nicht auf besonderen privatrechtlichen Titeln beruhen (§ 73 Abs. 4 VwVfG). Einwendungen wegen nachteiliger Wirkung der Benutzung können später nur nach § 14 Abs. 6 WHG geltend gemacht werden. Einwendungen müssen den Namen und die vollständige Anschrift der Einwenderin / des Einwenders enthalten und unterschrieben sein. Es wird dabei ebenso vorausgesetzt, dass aus ihnen zumindest der geltend gemachte Belang sowie die Art der befürchteten Beeinträchtigung hervorgehen. Bei Einwendungen, die von mehr als 50 Personen auf Unterschriftslisten unterzeichnet oder in Form vervielfältigter gleichlautender Texte eingereicht werden (gleichförmige Eingaben), ist auf jeder mit einer Unterschrift versehenen Seite ein Unterzeichner mit Namen, Beruf und Anschrift als Vertreter der übrigen Unterzeichner zu bezeichnen, soweit er nicht von ihnen als Bevollmächtigter bestellt worden ist. Vertreter kann nur eine natürliche Person sein. Anderenfalls können diese Einwendungen unberücksichtigt bleiben. Gleiches gilt, wenn Unterzeichner ihren Namen oder ihre Anschrift nicht oder unleserlich angegeben haben (§ 17 VwVfG). Sollten fristgerecht Einwendungen gegen das Vorhaben erhoben werden, findet nach Ablauf der Auslegungsfrist ein Erörterungstermin statt, dessen Zeitpunkt zu gegebener Zeit ortsüblich bekannt gemacht wird. Diejenigen, die rechtzeitig Einwendungen erhoben haben (bzw. bei gleichförmigen Einwendungen der Vertreter), sowie Vereinigungen, die Stellungnahmen abgegeben haben, werden von dem Termin gesondert benachrichtigt. Sind mehr als 50 Benachrichtigungen oder Zustellungen der späteren Entscheidung über die Einwendungen vorzunehmen, so können sie durch öffentliche Bekanntmachung ersetzt werden. Die Vertretung durch einen Bevollmächtigten ist möglich. Die Bevollmächtigung ist durch eine schriftliche Vollmacht nachzuweisen, die zu den Akten der Anhörungsbehörde zu geben ist. Bei Ausbleiben eines Beteiligten in dem Erörterungstermin kann auch ohne ihn verhandelt werden. Das Anhörungsverfahren ist mit Abschluss des Erörterungstermins beendet. Der Erörterungstermin ist nicht öffentlich. Zur Bearbeitung der Einwendungen werden die erforderlichen personenbezogenen Daten der einwendenden Person(en) verarbeitet (§ 88 WHG, Art. 6 Datenschutz-Grundverordnung i. V. m. § 3 Nds. Datenschutzgesetz). Durch Einsichtnahme in die Unterlagen, Erhebung von Einwendungen, Abgabe von Stellungnahmen, Teilnahme am Erörterungstermin oder Vertreterbestellung entstehende Kosten werden nicht erstattet. Über die Einwendungen wird nach Abschluss des Anhörungsverfahrens durch die verfahrensführende Behörde entschieden.
Zuletzt aktualisiert: 23.03.2026
Icon UVP-Vorhaben
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Icon Fehntjer Tief und Umgebung Süd
Das Landschaftsschutzgebiet „Fehntjer Tief und Umgebung Süd“ dient, zusammen mit den NaturschutzgebietenWE 201 „Fehntjer Tief und Umgebung Nord“undWE 209 „Fehntjer Tief und Umgebung Süd“sowie dem LandschaftsschutzgebietAUR 33 „Fehntjer Tief und Umgebung Nord“, dem Schutz der Fehntjer Tief-Niederung. Diese setzt sich vor allem aus den Niederungen der Fließgewässer Krummes Tief, Flumm und Bagbander Tief zusammen, die sich zum Fehntjer Tief vereinigen. Die Fehntjer Tief-Niederung ist ein repräsentativer Bereich für eine vermoorte Flussniederung mit Feuchtwiesen und Weiden auf organogenem, von Grundwasser beeinflusstem Boden im tiefliegenden Übergangsbereich zwischen Geest und Marsch. Charakterisiert wird die Niederung durch vielfältige Lebensräume wie Feuchtwiesen, mäßig intensiv bewirtschaftete, bodenfeuchte Mähweiden, natürliche Fließ- und Stillgewässer, Gräben/Kanäle, Röhrichte, Seggenriede, Hochstaudenfluren und Feuchtgebüsche. In Teilbereichen kommen Lebensraumtypen der FFH-Richtlinie wie Pfeifengraswiesen und Borstgrasrasen vor, die zusammen mit extensiv bewirtschafteten Grünlandflächen einen essentiellen Beitrag zur Erhaltung der Wiesenvogelpopulation leisten. Aufgrund des weitgehenden Fehlens vertikaler Strukturen ist das Gebiet in der Emsmarsch durch seine Offenheit und Weite geprägt. Daher gehört es, in Verbindung mit weiteren Teilen der Emsmarsch, zu den avifaunistisch bedeutenden Gebieten im westlichen Niedersachsen. Nach Osten schließt die Niederung des Bagbander Tiefs an, welche nördlich und südlich in die Wallheckenbereiche der Geest übergeht. Aufgrund der Heterogenität lassen sich verschiedene Teilgebiete klar voneinander abgrenzen: Oldersumer Sieltief/Fehntjer Tief, Östlich der Bundesautobahn, Pudde-/Kielweg, Boekzeteler Meer Süd und Bagbander Tief. Bei den Gewässern imTeilgebiet „Oldersumer Sieltief/Fehntjer Tief“handelt es sich um sehr langsam fließende Flüsse der Marschen. Die Ufervegetation besteht größtenteils aus Schilf-/Röhrichtbeständen und Gras-/Staudenfluren feuchter Standorte. Angrenzend dominiert Intensivgrünland feuchter Standorte. Die Gewässer selber weisen u. a. Bestände von Gelber Teichrose(Nuphar lutea), Weißer Seerose(Nymphaea alba)und Großmuscheln, wie Gemeine Teichmuschel(Anodonta cygena)und Malermuschel(Unio pictorum), auf. In denTeilgebieten "Heikelandsweg" sowie „Östlich der Bundesautobahn“dominiert intensiv genutztes Grünland das Landschaftsbild. Als Teil des Vogelschutzgebietes ist es Brut- und Nahrungsraum für Limikolen wie Großer Brachvogel, Bekassine, Kiebitz, Uferschnepfe und Austernfischer. DasTeilgebiet „Pudde-/Kielweg“zeichnet sich überwiegend durch intensiv genutztes Grünland aus und wird von Gräben und Grüppen, teilweise mit Schilf-/Röhrichtbeständen, durchzogen. Die Gewässer weisen Vorkommen von Amphibien wie z. B. Seefroschauf. An Brutvögeln kommen vor allem Kiebitzund Großer Brachvogel vor. Es ist ein wichtiges Nahrungshabitat für rastende Regenbrachvögel. Im Süden wird das Teilgebiet vom Rorichumer Tief begrenzt, in dem die FFH-Anhang-II Fischart Steinbeißervorkommt. DasTeilgebiet „Greetje-/ Tweedemeer"wird durch die verlandeten Niedermoorseen geprägt, deren Wasserflächen wiederhergestellt worden sind. Die Ufer des Stillgewässers werden von durchfluteten Schilf-/ Röhrichtbeständen eingenommen. Westlich und östlich davon grenzen intensiv genutzte Grünlandflächen an. Im westlichen Bereich sind die Flächen periodisch sehr feucht und werden insbesondere von Gastvögeln, wie Bläss-, Grau- sowie Weißwangengans genutzt. ImTeilgebiet „Boekzeteler Meer Süd“überwiegt mäßig bis intensiv genutztes Grünland, nur im Südosten kommen Ackerflächen vor. Das Teilgebiet wird als Rast- und Nahrungshabitat vor allem von Bläss-, Grau-sowie Weißwangengansgenutzt und steht in direkter Verbindung mit dem nördlich angrenzenden „Boekzeteler Meer“, welches als Schlafplatz dieser Arten dient. DasBagbander Tiefzeichnet sich durch seinen Gewässerrandstreifen mit Röhrichten aus. Das Gewässer gehört zu den europäisch geschützten Lebensraumtypen und wird als „Fließgewässer mit flutender Wasservegetation“ (LRT 3260) bezeichnet. Im Teilgebiet „Bagbander Tief“ und zum Teil in seinen Nebengewässern kommen die FFH-Anhang-II-Fischarten Steinbeißerund Schlammpeitzgervor. Im Bereich Bagbander Tief/Sauteler Kanal wurde durch Rückdeichung ein Retentionsraum geschaffen, der der Sukzession überlassen ist. Es entwickeln sich Gebüsche aus Schwarzerleund Weiden. Das Landschaftsschutzgebiet dient dem Schutz desFFH-Gebietes 005 "Fehntjer Tief und Umgebung"sowie desEU-Vogelschutzgebietes V07 "Fehntjer Tief". Zuständig ist derLandkreis Leerals untere Naturschutzbehörde.
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/ Landschaftsschutzgebiet
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Icon Grundwasserentnahmen für die landwirtschaftliche Feldberegnung in der Stadt Celle; wasserrechtliche Erlaubnisanträge durch 2 Beregnungsverbände
Im Landkreis Celle einschließlich der Stadt Celle ist die landwirtschaftliche Flächenbewirtschaftung aufgrund der natürlichen Standortvoraussetzungen (Klima und Boden) an die Voraussetzung einer gut strukturierten Feldberegnung gebunden. In den Jahren 1991 und 1993 wurden wasserrechtliche Erlaubnisse für die Feldberegnung im Kreis- und Stadtgebiet Celle erlassen, die bis zum 31.12.2009 befristet waren. Auf der Grundlage dieser Erlaubnisse konnten bis zu 80 mm pro Jahr beziehungsweise in Summe bis zu 18,46 Millionen m³ pro Jahr verregnet werden. Seit 2010 wurden für die Feldberegnung wiederholt Übergangserlaubnisse mit kurzer Laufzeit (ein bis zwei Jahren) und reduzierter Entnahmemenge erteilt. Im Dezember 2025 reichten sechzehn Beregnungsverbände des Landkreises Celle Anträge auf Erteilung langfristiger Erlaubnisse gemäß §§ 8, 9 Abs. 1 Nr. 5 Wasserhaushaltsgesetz (WHG) zur Förderung von Grundwasser zu Beregnungszwecken ein. Zwei Beregnungsverbände (Celle-Nord und Celle-Süd) reichten entsprechende Anträge bei der Stadt Celle ein. Die Förderung soll aus insgesamt 2.563 Brunnen mit einer maximalen Entnahmemenge von ca. 31,9 Millionen m³ pro Jahr erfolgen. Die Anzahl der Brunnen und die beantragte maximale Entnahmemenge verteilt sich auf die Gebiete der Beregnungsverbände und somit auch auf die Einzelanträge wie folgt: BV Ahnsbeck: 123 Brunnen; 2.181.105 m³ BV Beedenbostel: 25 Brunnen; 600.976 m³ BV Bergen: 146 Brunnen; 3.574.920 m³ BV Bonstorf: 16 Brunnen; 337.504 m³ BV Celle-Nord: 159 Brunnen; 2.440.800 m³ BV Celle-Süd: 157 Brunnen; 902.928 m³ BV Eldingen: 35 Brunnen; 1.121.643 m³ BV Eldingen-Süd: 48 Brunnen; 1.525.203 m³ BV Eschede: 158 Brunnen; 3.136.329 m³ BV Flotwedel: 471 Brunnen; 3.006.384 m³ BV Hambühren-Wietze: 93 Brunnen; 969.864 m³ BV Hermannsburg-Müden: 162 Brunnen; 3.004.232 m³ BV Höfer: 53 Brunnen; 1.373.931 m³ BV Hohne: 114 Brunnen; 1.489.488 m³ BV Langlingen: 285 Brunnen; 1.812.152 m³ BV Neu-Lutterloh: 7 Brunnen; 120.968 m³ BV Wathlingen: 285 Brunnen; 2.367.440 m³ BV Winsen/Aller: 226 Brunnen; 1.941.840 m³. Es wurde festgestellt, dass für die beantragten Grundwasserentnahmen UVP-Pflicht besteht, da es sich um kumulierende Vorhaben i. S. v. § 10 Abs. 4 Umweltverträglichkeitsprüfungsgesetz (UVPG) handelt, welche zusammen den Leistungswert nach Anlage 1 Nr. 13.3.1 UVPG übersteigen. Zuständig für die Durchführung der Verfahren zur Erteilung der beantragten wasserrechtlichen Erlaubnisse einschließlich der Umweltverträglichkeitsprüfungen sind der Landkreis und die Stadt Celle als Untere Wasserbehörden. Der Stadt und dem Landkreis wurden im Zuge der Antragstellung folgende Unterlagen vorgelegt: 1. Erläuterungsbericht, 2. Modelldokumentation, 3. Hydrogeologisches Fachgutachten, 4. Umweltverträglichkeitsstudie (entspricht dem UVP-Bericht gemäß § 16 Umweltverträglichkeitsprüfungsgesetz), 5. FFH-Verträglichkeitsuntersuchung, 6. Artenschutzbeitrag, 7. Fachbeitrag Wasserrahmenrichtlinie, 8. Landschaftspflegerischer Begleitplan, 9. Bodenkundliches Gutachten, 10. Beweissicherungskonzept, 11. Anlagen und Karten. Für die bei der Stadt Celle gestellten Anträge erfolgt die Auslegung der Antragsunterlagen einschließlich aller Gutachten, Pläne und sonstigen Nachweise durch Veröffentlichung im Internet unter http://www.celle.de/feldberegnung und durch digitale Bereitstellung im Rathaus der Stadt Celle, Am Französischen Garten 1, 29221 Celle, Raum 259. Die Auslegung findet statt vom 20.02.2026 bis zum 20.03.2026. In dieser Zeit können die Unterlagen mittels bereitgestellter Bildschirmgeräte (stationärer PC) während der jeweiligen Öffnungszeiten eingesehen werden. Jede Person, deren Belange durch die bei der Stadt Celle beantragten Erlaubnisse zur Grundwasserentnahme berührt werden, kann gemäß § 21 Abs. 2 UVPG innerhalb eines Monats nach Ablauf der Auslegungsfrist Einwendungen erheben. Einwendungen können schriftlich, per E-Mail an Feldberegnung@celle.de oder zur Niederschrift bei der Stadt Celle, Am Französischen Garten 1, 29221 Celle, erhoben werden. Vereinigungen, die aufgrund einer Anerkennung nach anderen Rechtsvorschriften befugt sind, Rechtsbehelfe nach der Verwaltungsgerichtsordnung gegen die Entscheidung einzulegen, können innerhalb dieser Frist Stellungnahmen abgeben. Mit Ablauf der Einwendungs- und Äußerungsfrist sind Einwendungen und Stellungnahmen ausgeschlossen, die nicht auf besonderen privatrechtlichen Titeln beruhen (§ 73 Abs. 4 VwVfG). Einwendungen wegen nachteiliger Wirkung der Benutzung können später nur nach § 14 Abs. 6 WHG geltend gemacht werden. Einwendungen müssen den Namen und die vollständige Anschrift der Einwenderin / des Einwenders enthalten und unterschrieben sein. Es wird dabei ebenso vorausgesetzt, dass aus ihnen zumindest der geltend gemachte Belang sowie die Art der befürchteten Beeinträchtigung hervorgehen. Bei Einwendungen, die von mehr als 50 Personen auf Unterschriftslisten unterzeichnet oder in Form vervielfältigter gleichlautender Texte eingereicht werden (gleichförmige Eingaben), ist auf jeder mit einer Unterschrift versehenen Seite ein Unterzeichner mit Namen, Beruf und Anschrift als Vertreter der übrigen Unterzeichner zu bezeichnen, soweit er nicht von ihnen als Bevollmächtigter bestellt worden ist. Vertreter kann nur eine natürliche Person sein. Anderenfalls können diese Einwendungen unberücksichtigt bleiben. Gleiches gilt, wenn Unterzeichner ihren Namen oder ihre Anschrift nicht oder unleserlich angegeben haben (§ 17 VwVfG). Sollten fristgerecht Einwendungen gegen das Vorhaben erhoben werden, findet nach Ablauf der Auslegungsfrist ein Erörterungstermin statt, dessen Zeitpunkt zu gegebener Zeit ortsüblich bekannt gemacht wird. Diejenigen, die rechtzeitig Einwendungen erhoben haben (bzw. bei gleichförmigen Einwendungen der Vertreter), sowie Vereinigungen, die Stellungnahmen abgegeben haben, werden von dem Termin gesondert benachrichtigt. Sind mehr als 50 Benachrichtigungen oder Zustellungen der späteren Entscheidung über die Einwendungen vorzunehmen, so können sie durch öffentliche Bekanntmachung ersetzt werden. Die Vertretung durch einen Bevollmächtigten ist möglich. Die Bevollmächtigung ist durch eine schriftliche Vollmacht nachzuweisen, die zu den Akten der Anhörungsbehörde zu geben ist. Bei Ausbleiben eines Beteiligten in dem Erörterungstermin kann auch ohne ihn verhandelt werden. Das Anhörungsverfahren ist mit Abschluss des Erörterungstermins beendet. Der Erörterungstermin ist nicht öffentlich. Zur Bearbeitung der Einwendungen werden die erforderlichen personenbezogenen Daten der einwendenden Person(en) verarbeitet (§ 88 WHG, Art. 6 Datenschutz-Grundverordnung i. V. m. § 3 Nds. Datenschutzgesetz). Durch Einsichtnahme in die Unterlagen, Erhebung von Einwendungen, Abgabe von Stellungnahmen, Teilnahme am Erörterungstermin oder Vertreterbestellung entstehende Kosten werden nicht erstattet. Über die Einwendungen wird nach Abschluss des Anhörungsverfahrens durch die verfahrensführende Behörde entschieden.
Zuletzt aktualisiert: 24.03.2026
Icon UVP-Vorhaben
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Icon Trebel
Trebel ist eine Gemeinde in Niedersachsen. Verwaltungsmäßig ist sie ein Teil der Samtgemeinde Lüchow (Wendland).
Zuletzt aktualisiert: 26.01.2021
place Umweltdaten
/ Gemeinde
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Icon Planfesstellung Nassabau Freter
Planfestsellungsverfahren Erweiterung Bodenabbau auf Nassabbau
Zuletzt aktualisiert: 03.07.2024
Icon UVP-Vorhaben
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Icon Gebiet Nr. 2922195
Biotoptypen:
  • Bodensaurer Buchenwald - Bodensaure Buchenwälder des Tieflandes
place Umweltdaten
/ Biotopkartierung
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Icon Gebiet Nr. 3308002
Biotoptypen:
  • Bodensaurer Buchenwald - Bodensaure Buchenwälder des Tieflandes
place Umweltdaten
/ Biotopkartierung
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Niedersächsisches Ministerium für
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