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Hier gelten gesetzlich geregelte Schutz- und Entwicklungsziele
Beschreibung
Bei dem Gebiet handelt es sich um den tidebeeinflussten Abschnitt der Hunte zwischen Oldenburg und der Mündung in die Weser. Als Bundeswasserstraße stellt die „Untere Hunte“ die seewärtige Zufahrt zum Hafen Oldenburg dar. Dieser Abschnitt der Hunte ist kanalartig ausgebaut, vertieft und begradigt, die Ufer sind massiv befestigt und nur in einigen Bereichen von Ufervegetation gesäumt, Vorland ist nur im Bereich von Alt- und Totarm-Resten vorhanden. Das Gewässer ist stellenweise von feuchten Hochstaudenfluren, Röhrichten und vereinzelten Auwaldstrukturen gesäumt, es grenzen stellenweise Alt- und Totarmreste oder geflutete Polderbereiche an. Das Schutzgebiet dient der Erhaltung und Entwicklung der Unteren Hunte mit ihren spezifischen Lebensraumbedingungen u. a. für den Fischotter oder als Wandergebiet für Fisch- und Rundmaularten wie Flussneunauge, Meerneunauge und Lachs zwischen den Laichgebieten in den Oberläufen des Huntesystems und den im Meer gelegenen Nahrungshabitaten. Das Gebiet ist zudem Teil eines wichtigen Rastgebietes für Gastvögel, wie z. B. Pfeifente und Löffelente. Das Landschaftsschutzgebiet dient dem Schutz desFFH-Gebietes 174 "Mittlere und Untere Hunte (mit Barneführer Holz und Schreensmoor)"und desEU-Vogelschutzgebietes V11 "Hunteniederung". Zuständig sind derLandkreis Wesermarsch, derLandkreis Oldenburgsowie dieStadt Oldenburgals untere Naturschutzbehörde.