Umweltdaten
EU-Vogelschutzgebiete

Wesertalaue bei Landesbergen

Beschreibung

Das EU-Vogelschutzgebiet „Wesertalaue bei Landesbergen“ besteht aus zwei etwa 6 km voneinander entfernt liegenden Teilgebieten in der Mittelweseraue bei Landesbergen und Stolzenau. Der nördliche Bereich besteht aus einem Abschnitt der gestauten Weser sowie der Wellier Schleife, einem Altarm, an den zwei kleine ehemalige Kiesteiche angrenzen. Der Altarm liegt zwischen Ackerflächen und ist von einem schmalen Saum aus Röhrichten, Hochstaudenfluren und Gehölzen umgeben. Der südliche Teil setzt sich aus mehreren größeren Bodenabbaugewässern zusammen. Die Gewässer sind teilweise untereinander verbunden und haben Anschluss an die Weser. Der Kiesabbau ist im Vogelschutzgebiet beendet. Lediglich zwei Verarbeitungswerke für das angrenzend weiterhin abgebaute Material befinden sich im Gebiet. Das Gebiet erfüllt wichtige Vernetzungsfunktionen zu weiteren naheliegenden Vogelschutzgebieten wieV42 „Steinhuder Meer“,V39 „Dümmer“undV40 „Diepholzer Moorniederung“. Auf Inseln in den Abbaugewässern im südlichen Teilgebiet gab es ein in Niedersachsen seltenes Brutvorkommen der Schwarzkopfmöwe, die dort jedoch im Zuge der natürlichen Sukzession nach Beendigung der Abbautätigkeiten mit dem Aufkommen von Gebüschen und Bäumen keinen geeigneten Lebensraum mehr fand. In den Baumbeständen entlang des Altarms im nördlichen Bereich brütet der Kormoran. Zeitweilig handelte es sich um die größte niedersächsische binnenländische Kolonie des Kormorans. Das Gebiet ist auch als Rast- und Schlafplatz neben dem Kormoran ebenso für den Gänsesäger von Bedeutung. Singschwäne nutzen die Flächen vor allem in strengen Wintern zum Überwintern, Weißstörche sind regelmäßige Nahrungsgäste. Das EU-Vogelschutzgebiet überschneidet sich mit dem FFH-Gebiet 289 „Teichfledermaus-Gewässer im Raum Nienburg“ und dient somit nicht nur dem Schutz der Vogelwelt, sondern auch Lebensraumtypen und Arten gemäß der FFH-Richtlinie.

Wissen

EU-Vogelschutzgebiete gehört zum Thema:

Vogelschutzgebiete sind Teil des europäischen Natura-2000-Netzwerks. Sie sichern wichtige Brut-, Rast- und Überwinterungsplätze seltener und gefährdeter Vogelarten. Grundlage ist die EU-Vogelschutzrichtlinie.

Ziel ist es, Lebensräume dauerhaft zu erhalten und die Artenvielfalt der Vogelwelt zu schützen – ein wichtiger Beitrag zur Vielfalt der europäischen Vogelwelt.

Quellen und Lizenzen

Objekt-ID: nlwkn-bsg-v43
Niedersächsischer Landesbetrieb für Wasserwirtschaft, Küsten- und Naturschutz, https://www.nlwkn.niedersachsen.de/startseite/
Datenlizenz Deutschland - Namensnennung - Version 2.0, https://www.govdata.de/dl-de/by-2-0
(letzter Abruf 17.12.25)
Weitere Informationen zum Datensatz stehen auf den zugehörigen Fachportalen zur Verfügung:
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