Die Bruttonennleistung beschreibt die maximal erreichbare elektrische Leistung der Anlagen in Megawatt (MW).
Der Ausbau der Erneuerbaren Energien (EE) in Niedersachsen schreitet kräftig voran. Ende 2024 waren insgesamt rund 29.000 MW elektrische Leistung in Form von Anlagen zur Nutzung EE installiert. Davon entfallen rund 8.900 MW (31%) auf Photovoltaik-Anlagen (PV) und rund 13.000 MW (45%) auf Windenergieanlagen an Land.
Bei einem direkten Vergleich der einzelnen EE-Technologien ist gleichwohl zu beachten, dass diese ein unterschiedliches Potenzial der Stromerzeugung aufweisen. Die jährliche Stromerzeugung einer modernen Windenergieanlage an Land fällt bspw. etwa 2-3 mal höher aus die einer PV gleicher installierter Leistung.
Die Stromerzeugung mittels EE ist ja nach Energieform mehr oder minder dargebotsabhängig. Wind- und Solaranlagen können beispielsweise nur in dem Maße Strom erzeugen, wie der Wind weht bzw. der Sonnenschein ausfällt. Entsprechend bedeutsam ist, dass parallel zum Ausbau der EE, Flexibilitätspotenziale auf Seiten der Stromerzeugung und des -verbrauchs etwa durch Speicher, flexible Fahrweise von Verbrauchseinheiten wie Wärmepumpen sowie durch Ausbau und Digitalisierung der Stromnetze erschlossen werden.
Unter EE fallen Energieträger, die sich auf natürliche Weise regenerieren und grundsätzlich als unerschöpflich angesehen werden können. Sie verursachen im Betrieb keine oder nur sehr geringe Treibhausgasemissionen im Vergleich zu fossilen Energieträgern wie Kohle, Erdgas oder Erdöl.
Zu den wichtigsten erneuerbaren Energien zählen:
Windenergie: Nutzung der kinetischen Energie des Windes zur Stromerzeugung durch Windenergieanlagen.
Solarenergie: Umwandlung von Sonnenlicht in elektrische Energie (Photovoltaik) oder Wärme (Solarthermie).
Bioenergie: Nutzung der Energie aus organischen Materialien wie Holz, Pflanzenabfällen oder Biogas.
Wasserkraft: Nutzung der Bewegungsenergie von fließendem oder fallendem Wasser, meist in Wasserkraftwerken.
Datengrundlage: Die Datenbasis bildet die im Marktstammdatenregister erfassten Inbetriebnahmen und weiteren Anlagendaten, welche täglich aktualisiert wird. Für die Meldung der Inbetriebnahme an das Marktstammdatenregister durch die Anlagenbetreiber besteht eine Frist von einem Monat. Die Werte sind insofern erst einen Monat rückblickend als abschließend anzusehen.