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22.123 Ergebnisse
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Icon Laubwälder südlich Seelze
Bei dem Gebiet handelt es sich überwiegend um einen naturnahen Laubwaldbereich, der sich in zwei räumlich getrennte Teilgebiete, den „Kirchwehrener Wald“ (auch Großes Holz) und den „Almhorster Wald“ (auch Lohnder Holz), aufteilt. Beide Waldbereiche weisen historisch alte und naturnahe Waldbodenstrukturen auf. Das nördliche Teilgebiet des Almhorster Waldes wird von mäßig feuchten bis feuchten Eichen- und Hainbuchenmischwäldern dominiert. Insbesondere im östlichen Bereich kommen größere Bestände mesophiler Buchenwälder kalkärmerer Standorte des Tieflands vor. Der Waldbereich wird vom Lohnder Bach durchflossen, der teilweise noch naturnah ausgeprägt ist und an dem sich kleinere Erlen- und Eschenbruchwälder, finden. Das südliche Teilgebiet des Kirchwehrener Waldes besteht nahezu vollständig aus Eichen- und Hainbuchenmischwäldern in mäßig feuchten bis feuchten Ausprägungen. Buchenwaldbestände kommen nur kleinräumig vor. Der Wald wird von der überwiegend naturnah ausgeprägten Kirchwehrener Landwehr mit vereinzelten Erlen- und Eschenbruchwälder durchzogen. In unmittelbarer Randlage des Waldbereiches finden sich einzelne Grünlandbereiche, die wertvolle Lebensräume für Insekten sowie Jagdhabitate für Fledermäuse und Greifvögel darstellen. Im Naturschutzgebiet kommt eine Vielzahl geschützter und gefährdeter Tierarten vor, insbesondere Fledermäuse wie Bechsteinfledermaus, Großes Mausohr, Wasserfledermaus, Großer Abendsegler, Fransenfledermaus sowie Zwergfledermaus. Die Waldbereiche sind Brut- und Nahrungsgebiet u. a. von Schwarzspecht und Rotmilan. Im nördlichen Bereich des Almhorster Waldes gibt es ein lokales Vorkommen des Feuersalamanders. Das NSG dient dem Schutz desFFH-Gebietes 343 "Laubwälder südlich Seelze". Zuständig ist dieRegion Hannoverals untere Naturschutzbehörde. Wählen Sie in der Infospalte weitere Informationen über das Gebiet aus...
Zuletzt aktualisiert: 15.11.2019
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/ Naturschutzgebiet
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Icon Planfeststellungsverfahren für die Errichtung und den Betrieb einer
Die Firma Open Grid Europe GmbH (OGE) plant die Errichtung und den Betrieb der Wilhelmshaven-Küstenlinie (WKL), einer Doppelleitung zum Transport von Wasserstoff (H2) und Erdgas (CH4), und hat die Zulassung dieses Vorhabens bei der Planfeststellungsbehörde, dem LBEG, beantragt. Die WKL-Erdgasleitung soll an die Gasversorgungsleitung Nr. 109 (WAL 2) im Bereich der bestehenden Gasdruckregel- und Messanlage (GDRM) Wilhelmshaven Voslapper Groden anbinden. Die WKL-Wasserstoffleitung soll ihren Startpunkt in einer Molchschleuse westlich unmittelbar neben der bestehenden GDRM Wilhelmshaven haben und bis zur GDRM Wilhelmshaven Voslapper Groden parallel zur WAL 2 verlaufen. Von dort aus sollen die beiden Stränge der WKL in Parallellage bis zum Endpunkt auf dem Gelände der Nord-West Oelleitung GmbH geführt werden. Die Einzelstränge werden eine Nennweite von jeweils DN 1 000 haben (entspricht einem Durchmesser von ca. 1 000 mm) und können mit einem maximal zulässigen Betriebsdruck von 100 bar betrieben werden. Die Leitungsstränge werden überwiegend in offener Bauweise verlegt, einzelne Abschnitte werden in geschlossener Bauweise (bspw. mittels Horizontalbohrverfahren) errichtet. Die Erdgasleitung hat eine Länge von ca. 9,16 km, die Wasserstoffleitung aufgrund des unter-schiedlichen Startpunktes eine Länge von ca. 11,18 km. Von der Maßnahme sind Gebiete im Bereich der Stadt Wilhelmshaven betroffen. Errichtung und Betrieb der Leitung bedürfen der Planfeststellung gem. § 43 Abs. 1 Nr. 5 des Energiewirtschaftsgesetzes (EnWG). Für das Vorhaben besteht die Pflicht zur Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung nach dem Umweltverträglichkeitsprüfungsgesetz (UVPG). Aufgrund geänderter Antragsunterlagen, u.a. im Rahmen von Planänderungen, war eine Neuauslegung der Antragsunterlagen und daraus folgend eine Neubeteiligung der Öffentlichkeit erforderlich. Bereits während der ersten Öffentlichkeitsbeteiligung (Auslegung vom 05.02.2024 bis zum 04.03.2024, Einwendungsfrist bis zum 04.04.2024) erhobene Einwendungen und Stellungnahmen behalten ihre Gültigkeit, soweit sie auch auf die im Rahmen der Neuauslegung ausgelegten Antragsunterlagen noch zutreffen. Die Antragsunterlagen enthalten unter anderem einen UVP-Bericht, einen Landschaftspflegerischen Begleitplan, Unterlagen zum speziellen Artenschutz, Natura 2 000-Verträglichkeitsvoruntersuchungen sowie Fachgutachten zur EU-Wasserrahmenrichtlinie, zum Bodenschutz, zur Archäologie und zum Klimaschutz. Die Auslegung der Antragsunterlagen erfolgt gemäß § 43 a EnWG i.V.m. § 73 Abs. 2 des Verwaltungsverfahrensgesetzes (VwVfG) in elektronischer Form. Die Planunterlagen können vom 23.01.2025 bis zum 24.02.2025 eingesehen werden. Auf Verlangen eines Beteiligten, das während der Dauer der Auslegung an das LBEG zu richten ist, wird ihm gemäß § 43 a EnWG eine alternative, leicht zu erreichende Zugangsmöglichkeit zur Verfügung gestellt; dies ist in der Regel die Übersendung eines gängigen elektronischen Speichermediums, auf dem die auszulegenden Unterlagen gespeichert sind. Maßgeblich ist der Inhalt der Veröffentlichung im Internet. Gemäß § 75 Abs. 1 VwVfG werden durch die Planfeststellung die Zulässigkeit des Vorhabens einschließlich der notwendigen Folgemaßnahmen an anderen Anlagen im Hinblick auf alle von ihm berührten öffentlichen Belange festgestellt; neben der Planfeststellung sind andere behördliche Entscheidungen, ins-besondere öffentlich-rechtliche Genehmigungen, Verleihungen, Erlaubnisse, Bewilligungen, Zustimmungen und Planfeststellungen, nicht erforderlich. Jeder, dessen Belange durch das Vorhaben berührt werden, kann gemäß § 21 Abs. 2 UVPG bis einen Monat nach Ablauf der Auslegungsfrist, also bis zum 24.03.2025, Einwendungen gegen den Plan schriftlich oder zur Niederschrift bei den folgenden Stellen erheben: Landesamt für Bergbau, Energie und Geologie An der Marktkirche 9 38678 Clausthal-Zellerfeld oder Landesamt für Bergbau, Energie und Geologie Vitusstraße 6 49716 Meppen Mit Ablauf dieser Frist sind gemäß § 73 Abs. 4 VwVfG und § 21 Abs. 4 UVPG bis zur Feststellung des Planes alle Einwendungen ausgeschlossen, die nicht auf besonderen privatrechtlichen Titeln beruhen. Einwendungen müssen erkennen lassen, welches Rechtsgut oder Interesse aus Sicht des Einwenders verletzt wird. Vereinigungen, die auf Grund einer Anerkennung nach anderen Rechtsvorschriften befugt sind, Rechtsbehelfe nach der Verwaltungsgerichtsordnung gegen eine Entscheidung nach § 74 VwVfG (Planfeststellungsbeschluss, Plangenehmigung) einzulegen, können ebenfalls bis einen Monat nach Ablauf der Auslegungsfrist, also ebenfalls bis zum 24.03.2025 Stellungnahmen zu dem Plan abgeben.
Zuletzt aktualisiert: 20.01.2025
Icon UVP-Vorhaben
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Icon Syen-Venn
Das NSG Syen-Venn ist ein durch früheren Torfabbau und Entwässerung beeinträchtigtes Hochmoor mit verschiedenen Degenerations- und Regenerationsstadien. In dem Gebiet kommen praktisch alle für Hochmoore typischen FFH-Lebensraumtypen (LRT) vor. Vorherrschend sind sekundäre, z. T. torfmoosreiche Birken-Moorwälder. Besonders bedeutsam sind die Vorkommen des prioritären LRT 7110 (Lebende Hochmoore), wobei sehr bemerkenswert ist, dass sich die naturnahe Hochmoorvegetation wieder sekundär entwickeln konnte. Besonders herauszustellen sind die sekundären Ausbildungen naturnaher Bult-Schlenken-Komplexe. Daneben stellen auch feuchte Heidestadien, Schnabelried-Stadien und Wollgras-Torfmoos-Schwingrasen besonders wertvolle Biotope dar. Im Gebiet wurden mehrere Rote-Liste-Pflanzenarten, wie z. B. Rosmarinheide, Gewöhnliche Moosbeere und Mittlerer Sonnentau nachgewiesen. Damit hat das FFH-Gebiet insgesamt eine hohe Bedeutung für den Schutz hochmoortypischer Blütenpflanzen. Als weitere herausragende Zielarten des Naturschutzes sind der Große Heufalter, der Enzianbläuling, die Hochmoorbodeneule und der Ziegenmelker zu nennen. Das Syen-Venn ist das größte Hochmoor des Naturraums Nordhorn-Bentheimer Sandgebiete mit gut ausgeprägter Moorvegetation, ausgedehnten Birken-Moorwäldern, z. T. torfmoosreichen und nährstoffarmen Stillgewässern. Das Naturschutzgebiet ist nahezu vollständig von einem ca. 250 ha großen Grünlandgürtel umgeben, der als Lebensraum für Wiesenvögel extensiv bewirtschaftet wird. Das NSG dient dem Schutz desFFH-Gebietes 058 "Syen-Venn" Zuständig ist derLandkreis Grafschaft Bentheimals untere Naturschutzbehörde. Wählen Sie in der Infospalte weitere Informationen über das Gebiet aus...
Zuletzt aktualisiert: 21.07.2016
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/ Naturschutzgebiet
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Icon Großes Moor bei Wistedt
Das FFH-Gebiet „Großes Moor bei Wistedt“ liegt westlich von Tostedt im Naturraum Wümmeniederung und umfasst ein durch Entwässerung und Torfabbau überprägtes, in Teilen aber noch naturnahes Hochmoor. Die flache Niederung – einst als Sander vor den Gletschern der Saale-Kaltzeit entstanden – ist in weiten Bereichen von Hoch- und Niedermooren sowie von grundwasserbeeinflussten Böden geprägt. So sind die Lebensräume des Gebiets auch durch die räumliche Nähe zu weiteren naturnahen Moorbiotopen, zum Beispiel im FFH-Gebiet 038 „Wümmeniederung“, bedeutsam für den Schutz und Erhalt der charakteristischen Lebensgemeinschaften der Moore. Im zentralen Gebiet prägen renaturierungsfähige, degradierte Hochmoorflächen das Landschaftsbild. Kleinflächig haben sich in lebenden Hochmooren auch hochmoortypische Bulten- und Schlenkenkomplexe erhalten bzw. wieder entwickelt. Offene Wasserflächen in ehemaligen Torfstichen entsprechen dem Lebensraumtyp der dystrophen, also nährstoffarmen, durch Huminsäuren bräunlich gefärbten Stillgewässer. Partiell haben sich in den Torfstichen auch nasse Torfmoor-Schlenken entwickelt – der Torfboden weist hier eine oftmals nur spärliche Vegetationsbedeckung mit unter anderem verschiedenen Torfmoosarten und dem Weißen Schnabelried auf. Die weitgehend gehölzfreien Moorbiotope sind von lichten, reich strukturierten Moorwäldern umgeben, die sekundär auf den Hochmoortorfen aufwachsen konnten und weitere wertvolle Habitate für verschiedene Tier- und Pflanzenarten darstellen. Das Gebiet ist nicht nur für den Schutz von Lebensraumtypen und Arten der FFH-Richtlinie wichtig, sondern auch für die Vogelwelt gemäß der EU-Vogelschutzrichtlinie von Bedeutung. Eine Beschreibung hierzu findet sich auf der oben verlinkten Webseite zum EU-Vogelschutzgebiet V22 „Moore bei Sittensen“.
Zuletzt aktualisiert: 26.11.2015
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/ Fauna-Flora-Habitat-Gebiet (FFH)
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Icon Herzogsberge
Die weitläufigen Offenlandbereiche des ehemaligen Standortübungsplatzes bei Cremlingen werden seit Jahrzehnten nur extensiv genutzt. Sie bieten aufgrund der Nährstoffarmut der Böden und der z. T. extremen Standortbedingungen (trocken bis nass) einer großen Anzahl von Tier- und Pflanzenarten, die z. T. stark gefährdet oder sogar vom Aussterben bedroht sind, Lebensraum, z. B. Wiesen-Margerite, Kuckucks-Lichtnelke, Wiesen-Kammgras, Knolliger Hahnenfuß oder Heil-Ziest. Durch das Offenhalten des Wiesengebietes wird auch der Lebensraum selten gewordener Brutvögel wie Wiesenpieper, Feldlerche, Schwarzkehlchen, Rebhuhn oder Kiebitz erhalten. Mosaikartig eingestreut in die Offenlandbereiche sind kleinflächige Sandmagerrasen, Offenbodenstellen, kleine Abbaugruben, Röhrichte, dauerhaft und zeitweise wasserführende Stillgewässer, Fließgewässer sowie kleinere Gehölzflächen. Die Kleingewässer beherbergen sehr seltene Arten wie Kammmolch, Springfrosch, Kreuzkröte, Knoblauchkröte oder Moorfrosch. Im Norden der Herzogsberge befindet sich eine Salzquelle mit angrenzender Nasswiese. Strukturreiche Eichen- und Buchenmischwälder grenzen an die Offenländer an. Fledermausarten wie Großes Mausohr, Bechsteinfledermaus, Fransenfledermaus und Großer Abendsegler sind hier genauso anzutreffen wie der Schwarzspecht. Das NSG dient dem Schutz desFFH-Gebietes 365 "Wälder und Kleingewässer zwischen Mascherode und Cremlingen". Zuständig ist derLandkreis Wolfenbüttelals untere Naturschutzbehörde. Wählen Sie in der Infospalte weitere Informationen über das Gebiet aus...
Zuletzt aktualisiert: 19.07.2019
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/ Naturschutzgebiet
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Icon Meißendorfer Teiche
Das Gebiet umfasst einen ausgedehnten Teichkomplex mit gut ausgeprägter Verlandungs- und Teichbodenvegetation, die angrenzenden Hochmoorgebiete „Ostenholzer Moor“ im Norden, „Bannetzer Moor“ im Süden und „Thörener Bruch“ im Westen mit Moorwäldern und gut ausgeprägten Moorheidestadien sowie die Meiße als Gewässerlauf mit ihrer Aue. Die Unterschutzstellung dient insbesondere dem Schutz und der Entwicklung eines reich strukturierten Teichkomplexes mit ausgedehnten und vielfältigen Verlandungszonen und Teichbodengesellschaften, der Erhaltung und naturnahen Entwicklung der Meiße mit ihrer Aue einschließlich einer naturnahen Überschwemmungsdynamik, dem Schutz und der Entwicklung von Feuchtbrachen, Feuchtgebüschen, Sümpfen, Röhrichten und Rieden, naturnahen Hochmoorkomplexe sowie degradierten und renaturierungsfähigen Hochmooren. Weiterhin sollen das artenreiche Grünland, insbesondere Nass- und Feuchtgrünland, mesophiles Grünland auf grundwasserferneren Standorten sowie naturnahe Waldkomplexe, wie insbesondere Moorwald, Birken- und Kiefern-Bruchwald, Erlen-Bruchwald, Eichen-Mischwälder und Erlen-und Eschen-Auenwälder geschützt, entwickelt bzw. wiederhergestellt werden. Das Gebiet ist auch Lebensraum einer Vielzahl gefährdeter Tier- und Pflanzenarten. Dazu zählen u. a. Fischotter, Bachneunauge, Schlammpeitzger und Steinbeißer, Kreuzotter, Schlingnatter und Zauneidechse, Libellen, wie insbesondere Speer-Azurjungfer, Grüne Mosaikjungfer, Grüne Flussjungfer und Große Moosjungfer sowie Kammmolch und Moorfrosch. Auch verschiedene Fledermausarten, wie Bechsteinfledermaus, Teichfledermaus oder Mückenfledermaus sowie Pflanzenarten wie Schwimmendes Froschkraut (Luroniumnatans), Pillenfarn (Pilularia globulifera) oder Dreimänniger Tännel (Elatine triandra) sind im Schutzgebiet zu finden. Das NSG dient dem Schutz desFFH-Gebietes 091 "Meißendorfer Teiche, Ostenholzer Moor"und desEU-Vogelschutzgebietes V31 "Ostenholzer Moor und Meißendorfer Teiche". Zuständig ist derLandkreis Celleals untere Naturschutzbehörde. Wählen Sie in der Infospalte weitere Informationen über das Gebiet aus...
Zuletzt aktualisiert: 14.07.2021
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/ Naturschutzgebiet
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Icon Entenfang Boye und Grobebach
Das Gebiet liegt in einer flachen Talmulde zwischen Dünengürtel und Geestplatten und ist im nordwestlichen Teilbereich durch große Wasserflächen sowie grundwassernahe und regelmäßig überschwemmte Grünland- und Waldstandorte geprägt. Im weiteren Verlauf bis zur Aller beschränkt sich das Naturschutzgebiet auf den Gewässerlauf des Bruchbachs, ein auf überwiegender Fließstrecke künstlich überformtes Fließgewässer ("Grobebach"), einschließlich seiner jeweils 5 m breiten Gewässerrandstreifen und begleitenden Galerie- oder Auwäldern. Gewässerbegleitend zu den Teichen und dem in diesem Abschnitt als "Heidgraben" bzw. "Moorgraben" bezeichneten Bruchbach liegen Moor-, Sumpf-, Au- und Bruchwälder sowie Moor- und Sumpfgebüsche. Eine Grünlandbewirtschaftung in unterschiedlichen Feuchtegraden und Nutzungsintensitäten, teilweise auch durch zeitlich angepasste und an kulturhistorisch tradierte Nutzungsformen angepasste Beweidung und Hutung, bestimmt die Landnutzung im südwestlichen Umfeld der Teiche, daneben auch vereinzelt in Randlage der östlichen und nordöstlichen Waldbereiche. Eingestreut sind weiterhin Seggenriede, Röhrichte, Hochstaudenfluren sowie naturfernere Wälder. Aus dem fast ganzjährig unterhalb der Teichanlage aufgestauten Bruchbach wird der extensiv genutzte, überwiegend naturnah ausgeprägte Heideweiher des Entenfangs Boye gespeist. Die nährstoffarmen bis mäßig nährstoffreichen, durch Dämme untergliederten Teichen beherbergen einer wertvolle Teichboden-, Unterwasser-, Verlandungs-, Ried-, Röhricht- und Sumpfvegetation. Das Teichgebiet unterliegt seit mehr als 300 Jahren besonderen jagdlichen und jagdrechtlichen Anforderungen der Wildhege; insbesondere wurde die allgemeine Jagd auf Wasserwild unterbunden und der Lebendfang von Wildenten auf die kulturhistorisch bedeutsame Entenfangkoje beschränkt. Der nordwestliche Teil des Gebietes ist ein weitgehend unzerschnittener Biotopkomplex von besonderer landschaftlicher Eigenart und Schönheit und bietet zahlreichen schutzbedürftigen Arten geeignete Lebensstätten. Der Bruchbach kann hingegen aufgrund der notwendigen Stauhaltung nur eingeschränkt Funktionen der aquatischen Vernetzung zwischen der Aller und dem Gewässersystem der Wittbek erfüllen. Das NSG dient dem Schutz desFFH-Gebietes 301 "Entenfang Boye und Bruchbach". Zuständig sind dieStadt Celleund derLandkreis Celleals untere Naturschutzbehörden. Wählen Sie in der Infospalte weitere Informationen über das Gebiet aus...
Zuletzt aktualisiert: 13.05.2021
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/ Naturschutzgebiet
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Icon Lüneburger Heide
Das FFH-Gebiet „Lüneburger Heide“ umfasst weite Flächen der niedersächsischen Geest zwischen Buchholz und Soltau mit einer von ausgedehnten Heideflächen, Mooren, klaren Heidebächen und naturnahen Laubwäldern geprägten, in ihrer Beschaffenheit einzigartigen Landschaft in den Naturräumen Hohe Heide, Südheide und Wümmeniederung. Insbesondere im Bereich eines Endmoränenzuges der Saale-Kaltzeit, dessen wohl bekannteste Erhebung der Wilseder Berg ist, haben sich durch die traditionelle Heidewirtschaft weitläufige Zwergstrauch- und Wacholderheiden, zerstreut auch artenreiche Borstgrasrasen, entwickelt und durch Pflegemaßnahmen erhalten, die heute Zeugnis geben über das Bild der früher den überwiegenden Teil der Geest einnehmenden Heidelandschaft. Prägend für das Erscheinungsbild dieser nicht nur kulturell, sondern auch für eine Vielzahl von Arten bedeutsamen Landschaft sind die auf den ersten Blick gleichförmigen, in weiten Bereichen von Wacholderbeständen gegliederten Flächen mit Besenheide, die sich auf den zweiten Blick aber als kleinräumiges und dynamisches Standortmosaik erweisen: Unterschiedliche Altersstadien der Besenheide begünstigen das Nebeneinander verschiedener, teils Offenboden, teils dichte Vegetationsbedeckung bevorzugender Lebensgemeinschaften. So profitieren unter anderem die beiden Reptilienarten Zauneidechse und Schlingnatter von der vielfältigen Heidelandschaft. Auf Binnendünen finden sich Übergänge zu Trockenrasen mit Strauß- und Silbergras. In grundwasserbeeinflussten, teils anmoorigen Senken sind feuchte Heiden mit Glockenheide ausgebildet, in welchen die Blütenstände der gefährdeten Moorlilie gelbe Farbakzente setzen. Partiell finden sich Übergänge zur typischen Hochmoorvegetation, die im Pietzmoor südöstlich von Schneverdingen auch in größerer Ausdehnung vorkommen. Durch Entwässerung und Torfabbau überprägt, sind hier zwar sekundäre Moorwälder – die in ihrem Bestand allerdings durch großflächige Entnahmen reduziert werden konnten – und dystrophe, in ehemaligen Torfstichen liegende Stillgewässer vorherrschend; es finden sich aber auch Torfmoor-Schlenken, Übergangs- und Schwingrasenmoore sowie die charakteristischen Strukturen degradierter, kleinflächig auch lebender Hochmoore. Im Gebiet entspringen zahlreiche Heidebäche und -flüsse wie Wümme, Böhme und Seeve. Teilweise entsprechen sie dem Lebensraumtyp der Fließgewässer mit flutender Wasservegetation und werden partiell von Bruch- und Quellwäldern mit Erlen und Eschen begleitet. Rundmäuler und Fische wie Bachneunauge und Groppe, sowie Libellen wie die Grüne Flussjungfer finden hier geeignete Lebensbedingungen. Der Weseler Bach speist außerdem die Holmer Teiche im Nordwesten des Gebiets, eine extensiv genutzte Teichwirtschaft, in der insbesondere mehrere mäßig nährstoffreiche Stillgewässer Standort einiger botanischer Besonderheiten wie des stark gefährdeten Strandlings sind. Von diesen Teichen sowie weiteren Tümpeln, Moorseen und Heideweihern im Gebiet profitieren neben dem Fischotter auch verschiedene Amphibienarten wie Kreuz- und Knoblauchkröte, Spring- und Moorfrosch, Kammmolch sowie die in Niedersachsen vom Aussterben bedrohte Sumpf-Heidelibelle. Die ausgedehnten Heideflächen sind von Nadelforsten und naturnahen Laubwäldern umgeben. In meist kleineren Beständen finden sich bodensaure Eichenwälder mit Stieleiche sowie Hainsimsen-Buchenwälder bzw. Eichen-Buchenwälder mit Stechpalme. Die Wälder sind unter anderem geeignete Jagdreviere für das Große Mausohr. In besonnten Eichenbeständen mit einem hohen Alt- und Totholzanteil, die als Hofgehölze und in Alleen prägend für das ortsnahe Landschaftsbild der Heide sind, findet sich vereinzelt der streng geschützte Hirschkäfer. Die Vielfalt von Arten und Lebensräumen, die insbesondere aus dem Nebeneinander verschiedener kulturell geprägter sowie sich natürlich entwickelnder Biotopen resultiert, unterstreicht die Bedeutung, die die Lüneburger Heide als eines der ältesten Naturschutzgebiete Deutschlands für den Schutz und Erhalt der Biodiversität und vor allem für die heute selten gewordenen Lebensgemeinschaften einer historischen Kulturlandschaft besitzt. Das Gebiet ist nicht nur für den Schutz von Lebensraumtypen und Arten der FFH-Richtlinie wichtig, sondern auch für die Vogelwelt gemäß der EU-Vogelschutzrichtlinie von Bedeutung. Eine Beschreibung hierzu findet sich auf der oben verlinkten Webseite zum EU-Vogelschutzgebiet V24 „Lüneburger Heide“. Zudem liegt das FFH-Gebiet in der Kulisse desIP-LIFE - Projektes "Atlantische Sandlandschaften".
Zuletzt aktualisiert: 26.11.2015
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/ Fauna-Flora-Habitat-Gebiet (FFH)
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Icon Antrag der enercity AG auf Bewilligung einer Grundwasserentnahme aus dem Fuhrberger Feld durch die Wasserwerke Elze-Berkhof und Fuhrberg mit den Fassungen Lindwedel, Berkhof und Fuhrberg
Die enercity AG' versorgt rund 700.000 Menschen in der Landeshauptstadt Hannover, in der Stadt Laatzen, in überwiegenden Teilen der Städte Seelze und Langenhagen sowie in Teilen von Hemmingen, Pattensen und Ronnenberg mit Trinkwasser. Darüber hinaus erfolgt eine indirekte Versorgung großer Teile des Wassergewinnungsgebietes „Fuhrberger Feld" über eine Lieferung von Trinkwasser an den Wasserverband Nordhannover. Zur Deckung des Trinkwasserbedarfs betreibt die enercity AG drei Wasserwerke im Umland von Hannover und bezieht Trinkwasser von der Harzwasserwerke GmbH und der Harzwasser-Kommunale Wasserversorgung GmbH. Die wasserrechtliche Bewilligung zur Grundwasserentnahme „Fuhrberger Feld" aus den Fassungen Lindwedel und Berkhof (Wasserwerk Elze-Berkhof) sowie Fuhrberg (Wasserwerk Fuhrberg) läuft am 31. Dezember 2020 aus. Mit der bis dahin geltenden Bewilligung der ehemaligen Bezirksregierung Hannover vom 02.05.1990 (mit Änderungen vom 28.01.1992, 27.10.1997 und der Region Hannover vom 09.09.2013) ist die Gesamtentnahme auf 41 Mio. m3/a Grundwasser begrenzt. Mit Vorlegen dieser Antragsunterlagen werden die auslaufenden Wasserrechte für die Fassungen Lindwedel, Berkhof und Fuhrberg („Fuhrberger Feld") im selben Umfang wie zuvor über 41 Mio. m3/a beantragt. Gleichzeitig wird mit Vorlage der Antragsunterlagen der Vorzeitige Beginn zur Entnahme von Grundwasser aus den Fassungen Lindwedel, Berkhof und Fuhrberg ab dem 01.01.2021 beantragt. Die beantragte Entnahmemenge mit einer Gesamthöhe von 41 Mio. m3/a verteilt sich auf die einzelnen Fassungen mit 7 Horizontalfilterbrunnen und 68 Vertikalfilterbrunnen wie folgt: Fassung Lindwedel: 2 Brunnen, max. Fördermenge Jahr 6 Mio. m3, max. Fördermenge am Tag 40.000 m3 Fassung Berkhof: 68 Brunnen, max. Fördermenge Jahr 16 Mio. m3, max. Fördermenge am Tag 60.000 m3 Fassung Fuhrberg: 5 Brunnen, max. Fördermenge Jahr 19 Mio. m3, max. Fördermenge am Tag 96.000 m3 Gesamthöhe Entnahme: max. Fördermenge Jahr 41 Mio. m3, max. Fördermenge am Tag 196.000 m3 Gegenüber dem bestehenden Entnahmerecht wurden unter Abwägung ökologischer und betrieblicher Belange folgende Anpassungen vorgenommen: · Optimierung der Förderkonstellationen der Brunnenfassungen zueinander (siehe Kap. 3.6.3, Teil A1 Erläuterungsbericht), · Verzicht auf eine Wiederbeantragung fassungsbezogener Entnahme-Mehrmengen (siehe Kap. 3.5, Teil A1 Erläuterungsbericht), · Reduktion der gemäß der gültigen Rechtsvorgabe zur Bedarfsberechnung (RdErl. d. MU v. 29.05.2015 - 23-62011/010) ansetzbaren Sicherheitszuschläge (siehe Kap. 3.5, Teil A1 Erläuterungsbericht). Die hier beantragte Grundwasserentnahme liegt im dringenden öffentlichen Interesse. Sie ist für die Wasserversorgung der Bevölkerung im Versorgungsgebiet der enercity AG wie auch für die wirtschaftliche Entwicklung der Stadt und Region Hannover notwendig. Die Antragsunterlagen sind zweiteilig aufgebaut: Sie umfassen einen Erläuterungsbericht nebst Anlagen (Teil A) und umfangreiche Fachgutachten bzw. weiterführende Ausführungen (Teil B). Teil A 1. Erläuterungsbericht 2. Übersichtskarte 3. Karte des Versorgungsgebietes und der Rohwasserleitungen 4. Lageplan der Förderbrunnen mit Flurstücksbezeichnungen und Eigentümerverzeichnis 5. Schichtenverzeichnisse, Ausbaupläne und Stammdaten der Förderbrunnen 6. Karte des aktuellen Messstellennetzes und der Pegel 7. Karte des Wasserschutzgebietes 8. Übersichtskarte Altablagerungen 9. Übersichten zur Wasserqualität des Grund-, Roh- und Trinkwassers 10. Wasserbedarfsprognose Teil B 1. Geohydrologisches Gutachten 2. Hydrologisches Gutachten 3. Bodenkundliches Gutachten 4. Fauna-Flora-Habitat (FFH)-Verträglichkeitsuntersuchung 5. Artenschutzrechtlicher Fachbeitrag 6. Gewässerkundlicher Fachbeitrag nach Wasserrahmenrichtlinie (WRRL) 7. Umweltverträglichkeitsstudie (UVS) 8. Naturschutzrechtliche Eingriffsregelung 9. Konzept zur Beweissicherung Der UVP-Bericht ist Bestandteil der Antragsunterlagen Teil B 7. Da sich das Verfahren auch auf Flächen des Landkreises Celle und des Landkreises Heidekreis erstreckt, ist es zweckmäßig, dass das Verfahren einheitlich von einer Behörde durchgeführt wird. Das Niedersächsische Ministerium für Umwelt, Energie und Klimaschutz hat die Region Hannover hierzu als zuständige Behörde bestimmt. Aufgrund des Antrages der Vorhabensträgerin auf Durchführung eines Scoping-Termins vom 12.01.2017 wurde bereits zu diesem Zeitpunkt gemäß § 3 b Abs. 1 des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) (a.F.) i.V.m. Anlage 1 Ziffer 13.3.1 zum UVPG (a.F.) geprüft, ob die Verpflichtung zur Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) besteht. Das Ergebnis wurde mit Datum vom 02.02.2017 festgestellt. Eine UVP ist erforderlich. Ein entsprechender Vermerk ist als Anlage beigefügt.
Zuletzt aktualisiert: 06.11.2023
Icon UVP-Vorhaben
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Icon Elbdeicherhöhung Hinterbrack
Der Deichverband der II. Meile Alten Landes hat beim NLWKN die Zulassung für das Vorhaben "Elbdeicherhöhung Hinterbrack" gem. den §§ 68 ff. des Wasserhaushaltsgesetzes (WHG) i. V. m. § 12 Nds. Deichgesetz (NDG) beantragt. Für die rechtliche Zulassung des Vorhabens ist die Durchführung eines Planfeststellungsverfahrens mit Öffentlichkeitsbeteiligung erforderlich. Der Deichverband der II. Meile Alten Landes plant den Elbdeich von der Landesgrenze zwischen Niedersachsen und der Freien und Hansestadt Hamburg bis zu dem Deichsiel Ost von Hahnöfersand in vorhandener Trasse zu verstärken und zu erhöhen. Die Deichkilometrierung des Elbdeiches befindet sich bei dem Siel Ost bei 581+835 und endet an der Landesgrenze bei 583+895. Der Bauabschnitt hat damit eine Länge von ca. 2,0 km. Der Deichkörper soll im Zuge der Maßnahme gemäß der amtlichen Bestickfestsetzung auf +9,00 bzw. +9,30 m ü. NHN erhöht werden. Die Deichhöhe ist abhängig von der Lage des Hauptdeiches zur Elbe. Die Deichböschungen sind der Regelbauweise entsprechend mit einer Neigung von 1:3 (binnen) und 1:4 (außen) gleichbleibend, dadurch verbreitert sich das Deichprofil. Der Treibselräumweg ist im Zuge der Deichnacherhöhung gemäß den Bestickvorgaben höher zu legen, sodass dieser bei einem Neubau des Deiches den allgemeinen anerkannten Regeln der Technik entspricht. Ebenso wird die Deichberme zwischen Deichaußenböschung und Treibselräumweg verbreitert, sodass auch bei einer weiteren Erhöhung des Deiches der Weg nicht erneuert werden muss. Der benötigte und zum Teil bereits vorhandene und getrocknete Kleiboden wird aus dem Kleilager nahe Hahnöfersand Ost und Neuenschleuse angefahren. Zusätzlich soll Klei aus der in diesem Verfahren mit zu genehmigenden Bodenentnahme Bullenbruch (bei Horneburg) gewonnen werden. Zum Ausgleich der durch die Maßnahme verursachten erheblichen Beeinträchtigungen von Natur und Landschaft sind verschiedene Kompensationsmaßnahmen geplant. Die Maßnahmen sollen sowohl im Bereich der eigentlichen Deichbaumaßnahme als auch in den Samtgemeinden Horneburg, Lühe und Nordkehdingen, der Hansestadt Buxtehude sowie der Hansestadt Stade umgesetzt werden. Für das Vorhaben besteht eine Verpflichtung zur Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung gemäß § 9 i. V. m. § 7 Abs. 3 des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG). Aufgrund der COVID-19-Pandemie und der damit aktuell einhergehenden Beschränkungen erfolgte die Auslegung des Antrages mit den Planunterlagen nach § 3 Abs. 1 Planungssicherstellungsgesetz (PlanSiG) im Internet. Dort konnten die Unterlagen in der Zeit vom 18.08.2021 bis 17.09.2021 (jeweils einschließlich) über dieses zentrale UVP-Portal des Landes Niedersachsen unter dem nachstehenden Link eingesehen werden: https://uvp.niedersachsen.de/ (bitte in der Suchfunktion „Elbdeicherhöhung Hinterbrack“ eingeben) Daneben lagen die Unterlagen als zusätzliches Informationsangebot gemäß § 3 Abs. 2 Satz 1 PlanSiG im o. g. Zeitraum bei der Gemeinde Jork, den Samtgemeinden Horneburg, Lühe und Nordkehdingen sowie den Hansestädten Buxtehude und Stade während der Dienststunden zur Einsichtnahme aus. Maßgeblich ist der Inhalt der im Internet veröffentlichten Unterlagen. Jeder, dessen Belange durch das Vorhaben berührt werden, konnte sich bis einschließlich 18.10.2021 zu der Planung äußern. Des Weiteren wurden die durch das Vorhaben in ihrem Aufgabenbereich berührten Behörden sowie die in Niedersachsen anerkannten Naturschutzvereinigungen beteiligt. Die eingegangenen Stellungnahmen und Einwendungen wurden sodann in Vorbereitung auf den noch anzuberaumenden Erörterungstermin (der ggf. aufgrund der Covid-19-Pandemie in Form einer Onlinekonsultation gem. § 5 PlanSiG durchgeführt wird) ausgewertet. Aufgrund der Stellungnahmen und Einwendungen gab es noch Umplanungen im Bereich des geplanten Siels und bei einer Kohärenzmaßnahme. Aufgrund der COVID-19-Pandemie und der damit immer noch einhergehenden Einschränkungen wird nunmehr eine Online-Konsultation durchgeführt, die gemäß § 5 Abs. 2 und 4 PlanSiG den Erörterungstermin ersetzt. Wesentliches Ziel der Online-Konsultation ist es, die rechtzeitig erhobenen Einwendungen, die rechtzeitig abgegebenen Stellungnahmen von Vereinigungen nach § 73 Abs. 4 S. 5 VwVfG sowie die Stellungnahmen der Behörden zu dem o. a. Plan zu erörtern. Bei der Online-Konsultation tritt an die Stelle der mündlichen Erörterung die Gelegenheit, sich schriftlich zu den bereitgestellten Unterlagen zu äußern. Zu den Unterlagen gehören insbesondere die eingegangenen Stellungnahmen und Einwendungen sowie die diesbezüglichen Erwiderungen des Trägers des Vorhabens. Aus den Unterlagen sind auch die v. g. Umplanungen ersichtlich. Für die Online-Konsultation werden den zur Teilnahme Berechtigten die zu behandelnden Informationen in der Zeit vom 08.02.2023 bis 01.03.2023 über eine Internetseite des Niedersächsischen Landesbetriebs für Wasserwirtschaft, Küsten- und Naturschutz (NLWKN) zugänglich gemacht. Ihnen wird Gelegenheit gegeben, sich bis zum 01.03.2023 (einschließlich) schriftlich oder elektronisch dazu zu äußern (§ 5 Abs. 4 S. 1 und 2 PlanSiG). Die Behörden, der Träger des Vorhabens und diejenigen, die Einwendungen erhoben oder Stellungnahmen abgegeben haben, werden von der Online-Konsultation individuell benachrichtigt. Betroffene, die sich bisher nicht am Verfahren beteiligt haben, sind ebenfalls zur Teilnahme an der Online-Konsultation berechtigt und können beim NLWKN – Direktion, Standort Lüneburg, Geschäftsbereich 6, Adolph-Kolping-Straße 6, 21337 Lüneburg über die E-Mail-Adresse GB6-LG-Poststelle@nlwkn.niedersachsen.de ab sofort bis zum Ende der Äußerungsfrist per E-Mail oder schriftlich (über die o. g. Adresse) den Zugang zur Online-Konsultation anfordern. Über die Online-Konsultation wurde mit ortsüblicher Bekanntmachung der betroffenen Gemeinden informiert. Den Text dieser Bekanntmachung mit weiteren Informationen können Sie unten unter der Rubrik "Erörterungstermin" einsehen. Weiterhin können Sie die Antragsunterlagen des Planfeststellungsverfahrens unten unter der Rubrik "UVP-Bericht/Antragsunterlagen" einsehen.
Zuletzt aktualisiert: 25.01.2023
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