Umweltinformationen werden gesucht. Bitte warten...
Filter
filter_list
Filter einstellen
Begrenze die Suche räumlich
search
5.954
Ergebnisse
5.954
Ergebnisse
Anzeigen:
Neu Wulmstorf
Neu Wulmstorf (; plattdeutsch Vosshusen) (bis Dezember 1964 Wulmstorf benannt) ist eine Einheitsgemeinde im Landkreis Harburg in Niedersachsen. Neu Wulmstorf ist nach dem niedersächsischen Raumordnungsprogramm ein Grundzentrum mit mittelzentralen Teilstrukturen.
Der Naturpark Kellerwald-Edersee ist ein 595,25 km² großer und seit 1. Juni 2001 bestehender, waldgeprägter Naturpark im hessischen Mittelgebirge Kellerwald inklusive der Berglandschaft rund um den Stausee Edersee. Er umfasst eines der größten unzerteilten Buchenwaldgebiete Deutschlands. Ein Teil des Parks bildet seit dem 1. Januar 2004 den strenger geschützten Nationalpark Kellerwald-Edersee. Der Naturpark Kellerwald-Edersee ist ein kommunaler Zweckverband der Gemeinden Edertal, Gilserberg, Haina, Jesberg, Vöhl und Bad Zwesten, den Städten Frankenau, Fritzlar, Lichtenfels, Waldeck und Bad Wildungen sowie dem Schwalm-Eder-Kreis und dem Landkreis Waldeck-Frankenberg. Im Jahr 2019 wurde der Naturpark Kellerwald-Edersee um Flächen der Städte Lichtenfels, Fritzlar, Bad Wildungen und der Gemeinde Vöhl erweitert und vergrößerte sich damit um rund 30 %.
Vechta [ˈfɛçta] (plattdeutsch Vechte) ist die Kreisstadt und gleichzeitig mit 33.728 Einwohnern die größte Stadt des gleichnamigen Landkreises im westlichen Niedersachsen sowie eine selbständige Gemeinde. Die als „Reiterstadt“ bekannte Universitätsstadt ist mit Cloppenburg eine der beiden Kreisstädte im Oldenburger Münsterland und wird in der Raumordnung des Landes Niedersachsen als Mittelzentrum geführt. Seit 1994 bildet Vechta mit den Städten Damme, Diepholz und Lohne das sogenannte Städtequartett. Seit 2006 gehört Vechta zur Metropolregion Nordwest.
Das FFH-Gebiet „Dünengebiet bei Neumühlen“ liegt zwischen Verden und Dauelsen im Naturraum Achim-Verdener Geest und umfasst einerseits das feuchte Bachtal des im Norden des Gebiets fließenden Halsebachs und andererseits durch sehr nährstoffarme Sande gekennzeichnete Binnendünen. Entlang der Aller wurden am Ende der letzten Kaltzeit zahlreiche solcher Binnendünen aufgeweht, die, verstärkt durch die Übernutzung der Böden, teilweise auch heute noch waldfrei sind. Zudem liegt das FFH-Gebiet in der Kulisse desIP-LIFE - Projektes "Atlantische Sandlandschaften".
Das NSG "Kehdinger Moore" besteht aus zwei ca. 2.500 m voneinander entfernten Gebietsteilen. Diese kleinen stark isolierten Hochmoor-Restflächen liegen im zentralen Bereich des weitgehend kultivierten südlichen Kehdinger Moores. Die Teilfläche „Wasserkruger Moor" hat eine Größe von ca. 38 ha. Sie umfasst eine stark vorentwässerte und überwiegend bewaldete, stark verinselte Hochmoor-Restfläche. Der Birken-Bruchwald ist aber noch großflächig torfmoosreich und weist geschlossene Bestände der Krähenbeere auf. Die nassen Bereiche weisen noch hochmoortypische Vegetation auf. Moosbeere, Rosmarinheide, Glockenheide, Scheidiges Wollgras und Beinbrech sind hier zu finden. Die Teilfläche „Asselermoor" hat eine Größe von ca. 21 ha. In diesem wesentlich kleinflächigeren Moor haben sich gehölzarme und sogar noch bedingt naturnahe Hochmoorstadien erhalten, die trotz großräumiger Entwässerung der umgebenden Grünlandflächen noch fragmentarische Bult-Schlenkenkomplexe aufweisen. Etwa in der Mitte der unkultivierten Fläche befindet sich noch ein kleines Moorschlatt umgeben von einem weitgehend baumfreien Bereich. Zu den Randbereichen hin verdichtet sich der Birkenwald. Beide Gebiete sind nicht durch Wege erschlossen. Das NSG dient dem Schutz desFFH-Gebietes 421 "Wasserkruger Moor und Willes Heide". Zuständig ist derLandkreis Stadeals untere Naturschutzbehörde.
Das FFH-Gebiet „Wasserkruger Moor und Willes Heide“ umfasst zwei räumlich getrennt liegende Hochmoorreste im heute weitgehend kultivierten und zumeist als Grünland genutzten Kehdinger Moor. Nordwestlich von Stade, linksseitig der Elbe gelegen, werden die beiden Gebietsteile dem Naturraum Stader Elbmarschen zugeordnet. Auf den durch Entwässerungsmaßnahmen beeinträchtigten Moorböden des Wasserkruger Moors wachsen großflächig reich strukturierte Moorwälder, in welchen Moor-Birken und Wald-Kiefern lichte Bestände ausbilden. Neben den teilweise torfmoosreichen Wäldern finden sich im Gebiet auch renaturierungsfähige, degradierte Hochmoore, in denen sich einige hochmoortypische Pflanzenarten erhalten haben.
Der Kleine und der Große Freeden sind zwei zum Teutoburger Wald gehörende Bergrücken östlich der Stadt Bad Iburg und bilden gemeinsam mit einigen nördlich gelegenen Waldbereichen das 220 ha große Schutzgebiet. Sie bestehen aus Kalkgestein und tragen im wesentlichen prächtigen Buchenwald. Das Gebiet ist berühmt für seine Vielzahl an Frühjahrsblühern, von denen wiederum der Hohle Lerchensporn der bekannteste ist. Jedes Jahr im April überzieht er die Hänge mit einem herrlichen Teppich aus Purpur und Weiß. Das NSG dient dem Schutz desFFH-Gebietes 069 "Teutoburger Wald, Kleiner Berg". Zuständig ist derLandkreis Osnabrückals untere Naturschutzbehörde.