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Icon Ilmenau mit Nebenbächen
Das FFH-Gebiet „Ilmenau mit Nebenbächen“ umfasst mit der Ilmenau, einem linken Nebenfluss der Elbe, und zahlreichen ihrer Neben- und Quellbäche ein verzweigtes Fließgewässernetz der Lüneburger Heide. Die Ilmenau entsteht südlich von Uelzen aus dem Zusammenfluss ihrer beiden Quellflüsse Gerdau, die westlich im Brambosteler Moor entspringt, und Stederau. Letztere nimmt über den Wrestedter Bach den ebenfalls im Gebiet liegenden Bornbach auf. Die Ilmenau durchfließt in nördlicher bis nordwestlicher Richtung die Naturräume Uelzener Becken und Ilmenauniederung, Luheheide sowie die Elbmarschen und passiert auf ihrem Weg zur Elbe die Städte Uelzen, Bad Bevensen, Bienenbüttel und Lüneburg, bevor sie bei Hoopte in die Elbe mündet. Ab der Einmündung des Neetzekanals fließt die Ilmenau im FFH-Gebiet 212 „Gewässersystem der Luhe und unteren Neetze“. Über weite Strecken entsprechen die Ilmenau und ihre Nebenbäche dem Lebensraumtyp der Fließgewässer mit flutender Wasservegetation. Die mäandrierenden Wasserläufe mit dem kiesigen bis sandigen Gewässerbett sind wertvolle Lebensräume für eine Vielzahl teils streng geschützter Tierarten. So kommen im Gebiet unter anderem die anadromen, das heißt vom Meer in die Binnengewässer wandernden Arten Fluss- und Meerneunauge vor. Auch Bachneunauge, Groppe, Steinbeißer, Rapfen, Bitterling sowie die Bachmuschel, für welche das Gebiet von herausragender Bedeutung ist, sind in den Fließgewässern zu finden. In den stellenweise vermoorten Niederungen prägen weite Wiesen und Weiden sowie – vor allem entlang der Nebenbäche – bedeutende und naturnahe Erlen-Eschen-Wälder, Weidenbestände und feuchte Eichen-Hainbuchenwälder das Landschaftsbild. Insbesondere am Mittellauf der Ilmenau strukturiert ein Saum feuchter Hochstaudenfluren die Uferbereiche. Das Grünland unterliegt im Gebiet einer überwiegend intensiven Bewirtschaftung; in einigen Bereichen haben sich aber unter extensiver Nutzung magere Flachland-Mähwiesen entwickelt. Immer wieder finden sich in der Aue naturnahe, nährstoffreiche Stillgewässer, die von verschiedenen Amphibien wie Kammmolch und Laubfrosch als Lebensraum angenommen werden. Unter anderem im Brambosteler Moor an der Gerdau finden sich mit Übergangs- und Schwingrasenmooren, Moorwäldern und dystrophen Stillgewässer wertvolle Moorbiotope. Auf den sich an die Aue anschließenden Geestböden begünstigen andere Standortbedingungen die Ausprägung weiterer Lebensräume: Trockene, von der Besenheide dominierte Heiden, teilweise durchsetzt von Wacholdern, kommen zum Beispiel in der Schmarbecker Heide südlich des Brambosteler Moors sowie in der Ellerndorfer Heide vor. Neben Nadelforsten wachsen auf den Geestrücken auch naturnahe Laubwälder. Insbesondere Hainsimsen-Buchenwälder und alte bodensaure Eichenwälder finden sich regelmäßig im Gebiet. Auf basenreicheren Böden aus Sandlöss oder Geschiebelehmen sind überdies Waldmeister-Buchenwälder ausgebildet. Insbesondere durch seine naturnahen Bach- und Flussläufe sowie die reich strukturierten Auen- und Feuchtwälder ist das Gebiet von herausragender Bedeutung für eine Vielzahl von Arten wie Biber, Fischotter und Grüne Flussjungfer. Von den angrenzenden Mooren und Heiden profitieren außerdem Schlingnatter und Zauneidechse. Das Gebiet ist nicht nur für den Schutz von Lebensraumtypen und Arten der FFH-Richtlinie wichtig, sondern auch für die Vogelwelt gemäß der EU-Vogelschutzrichtlinie von Bedeutung. Eine Beschreibung hierzu findet sich auf der oben verlinkten Webseite zum EU-Vogelschutzgebiet V38 „Große Heide bei Unterlüß und Kiehnmoor“. Zudem liegt das FFH-Gebiet in der Kulisse desIP-LIFE - Projektes "Atlantische Sandlandschaften".
Zuletzt aktualisiert: 26.11.2015
place Umweltdaten
/ Fauna-Flora-Habitat-Gebiet (FFH)
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Icon Windpark Oldenbroker Feld V WEA 3
Kurzbeschreibung Bauleitplanung: Mit der Aufstellung des Vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 3 hat die Gemeinde Ovelgönne die Grundlage zur Errichtung von 4 Windenergieanlagen zur Erweiterung des vorhandenen Windparks Oldenbroker Feld geschaffen. Als Grundlage des hier beantragten Windenergieanlagenstandortes dient die 1. Änderung des vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 3. Die Antragsstellerin beabsichtigt im Geltungsbereich der 1. Änderung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 3 entsprechend der Zweckbestimmung eine Windenergieanlage (WEA 3) zu errichten. Windenergieanlage: Die für die Errichtung und den Betrieb vorgesehene, antragsgegenständliche Windenergieanlage entspricht dem heutigen Stand der Technik und weist eine Leistung von 3,3/3,45 MW, einen Rotordurchmesser von 112 m, eine Nabenhöhe von 140 m und eine Gesamthöhe von 196 m auf. Die vorgesehene Bauwerkshöhe erfordert standardmäßig eine Kennzeichnung als Luftfahrthindernis, hier besteht die Möglichkeit auf Antrag bei der DFS eine bedarfsgerechte Befeuerung zu betreiben. Die Windenergieanlage wird entsprechend der hier eingereichten Unterlagen betrieben. Betriebseinschränkungen, die sich aufgrund der hier eingereichten Unterlagen und Gutachten ergeben, können über die Programmierung der Anlagensteuerung umgesetzt werden. Der antragsgegenständliche Windenergieanlagenstandort liegt auf nachfolgend benanntem Flurstück: WEA-Nr. 3 WEA- Typ: Vestas V 112 Leistung [MW] 3,3/3,45 Koordinaten UTM (ETRS98): Rechtsw. 32.459.091; Hochw. 5.902.357 Gemarkung: Oldenbrok Flur (Fl.): Fl. 14 Flurstück: 23 Fundamentbau: Für die Gründung der Windenergieanlage wurde auf der Grundlage eines Bodengutachtens eine statische Berechnung mit allen erforderlichen Ausführungsplänen erstellt. Aufgrund der vor Ort festgestellten Bodenverhältnisse ist das Fundament mit einer Einbindetiefe von rund 3,0 m unter GOK geplant. Für das Fundament werden zunächst Betonpfähle mit einer Länge von bis zu 19,0 m in den Untergrund eingebaut. Nachdem die Pfähle erstellt sind wird die Baugrube ausgehoben und eine stabilisierende Schicht aus Natursteinschotter eingebaut. Auf dem Schotter wird dann eine Betonsohle zur Aufnahme des Frischbetondrucks erstellt. Auf dieser Betonsohle werden dann alle erforderlichen Arbeiten zur Herstellung des Fundamentes ausgeführt. Nach der Herstellung des Fundamentes wird dieses mit Aushubboden bis zur Oberkante des Turmflansches in einer Böschungsneigung von 1:5 angefüllt. Für die Erdarbeiten ist diesem Antrag ein Aufgabenheft zur Bodenkundlichen Baubegleitung beigefügt. Die Arbeiten werden entsprechend diesem Aufgabenheft ausgeführt. Erschließung (Wegebau): Zum Erreichen der Windenergieanlage soll - um die Eingriffe in die Landschaft möglichst gering zu halten und zudem eine Beantragung weiterer Abfahrten von der Bundesstraße B212 zu vermeiden - die für den Bestandspark bereits bestehende Zuwegung (abgehend von der B212 gegenüber der Hofzufahrt Linebroker Str. 13/15) genutzt werden. Ausgehend von der bestehenden Zuwegung wird die zur Errichtung vorgesehene Windenergieanlage erschlossen. Es ist für die Erschleißung dieses Standortes nicht erfoderlich neue Wege auf privaten Ländereien anzulegen. Alle Wege zur Erschließung sind in einer Breite von ca. 4,50 m und mit einem Kurvenradius von 50,0 m ausgebaut. Es wird erforderlich für die bestehenden Wege Maßnahmen zur Erhöhung der Tragfähigkeit zu ergreifen. Dies ist für die Wegeabschnitte erforderlich, die bis lang noch nicht für den Schwerlastverkehr ausgebaut sind. Zusätzlich zu den Erschließungswegen ist an dem Windenergieanlagenstandort die Herstellung einer Kranstellfläche sowie weiterer Lager- und Montageflächen erforderlich. Die Kranstellfläche wird dabei – wie der Wegebau – jedoch in einer verstärkten mit Geogittern bewehrten Schottertragschicht hergestellt. Die bewehrte Schottertragschicht ist so bemessen, dass die auftretenden Kranlasten auf den Baugrund übertragen werden. Die Anlage temporärer Lager- und Montageflächen erfolgt mittels geeigneter Metallplatten und wird nach der Errichtung der Windenergieanlage wieder zurückgebaut. Hierdurch wird bewirkt, dass die versiegelten Flächen auf ein Minimum beschränkt werden. Netzanschluss und parkinterne Kabelbaumaßnahmen: Der Anschluss an das öffentliche Verteilnetz erfolgt am Umspannwerk in Brake. Hierzu wurden bereits für die in Betrieb befindlichen Anlagen eine Mittelspannungsanlage von der Übergabestattion im Windpark bis zum Umspannwerk in Brake aufgebaut. Ebenfalls auf Mittelspannungsebene wird die Windenergieanlage an die Übergabestation im Windpark angebunden. Parallel zum Mittelspannungsnetz sind Datenleitungen (z. B. LWL) für die Regelung der Windenergieanlagen verlegt. Für die hier beantragte Windenergieanlage wird eine entsprechende Datenleitung parallel zum Mittelspannungskabel zwischen der Übergabestation und der Windenergieanlage verlegt. Die Verlegung der Mittelspannungskabel erfolgt entsprechend der maßgeblichen Vorschriften (u. a. VDE-Richtlinien). Alle in Anspruch genommenen Flächen sind privatrechtlich gesichert.
Zuletzt aktualisiert: 27.08.2018
Icon UVP-Vorhaben
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Icon Entenfang Boye und Grobebach
Das Gebiet liegt in einer flachen Talmulde zwischen Dünengürtel und Geestplatten und ist im nordwestlichen Teilbereich durch große Wasserflächen sowie grundwassernahe und regelmäßig überschwemmte Grünland- und Waldstandorte geprägt. Im weiteren Verlauf bis zur Aller beschränkt sich das Naturschutzgebiet auf den Gewässerlauf des Bruchbachs, ein auf überwiegender Fließstrecke künstlich überformtes Fließgewässer ("Grobebach"), einschließlich seiner jeweils 5 m breiten Gewässerrandstreifen und begleitenden Galerie- oder Auwäldern. Gewässerbegleitend zu den Teichen und dem in diesem Abschnitt als "Heidgraben" bzw. "Moorgraben" bezeichneten Bruchbach liegen Moor-, Sumpf-, Au- und Bruchwälder sowie Moor- und Sumpfgebüsche. Eine Grünlandbewirtschaftung in unterschiedlichen Feuchtegraden und Nutzungsintensitäten, teilweise auch durch zeitlich angepasste und an kulturhistorisch tradierte Nutzungsformen angepasste Beweidung und Hutung, bestimmt die Landnutzung im südwestlichen Umfeld der Teiche, daneben auch vereinzelt in Randlage der östlichen und nordöstlichen Waldbereiche. Eingestreut sind weiterhin Seggenriede, Röhrichte, Hochstaudenfluren sowie naturfernere Wälder. Aus dem fast ganzjährig unterhalb der Teichanlage aufgestauten Bruchbach wird der extensiv genutzte, überwiegend naturnah ausgeprägte Heideweiher des Entenfangs Boye gespeist. Die nährstoffarmen bis mäßig nährstoffreichen, durch Dämme untergliederten Teichen beherbergen einer wertvolle Teichboden-, Unterwasser-, Verlandungs-, Ried-, Röhricht- und Sumpfvegetation. Das Teichgebiet unterliegt seit mehr als 300 Jahren besonderen jagdlichen und jagdrechtlichen Anforderungen der Wildhege; insbesondere wurde die allgemeine Jagd auf Wasserwild unterbunden und der Lebendfang von Wildenten auf die kulturhistorisch bedeutsame Entenfangkoje beschränkt. Der nordwestliche Teil des Gebietes ist ein weitgehend unzerschnittener Biotopkomplex von besonderer landschaftlicher Eigenart und Schönheit und bietet zahlreichen schutzbedürftigen Arten geeignete Lebensstätten. Der Bruchbach kann hingegen aufgrund der notwendigen Stauhaltung nur eingeschränkt Funktionen der aquatischen Vernetzung zwischen der Aller und dem Gewässersystem der Wittbek erfüllen. Das NSG dient dem Schutz desFFH-Gebietes 301 "Entenfang Boye und Bruchbach". Zuständig sind dieStadt Celleund derLandkreis Celleals untere Naturschutzbehörden. Wählen Sie in der Infospalte weitere Informationen über das Gebiet aus...
Zuletzt aktualisiert: 13.05.2021
place Umweltdaten
/ Naturschutzgebiet
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Icon Planfeststellungsverfahren für die Errichtung und den Betrieb einer
Die Firma Open Grid Europe GmbH (OGE) plant die Errichtung und den Betrieb der Wilhelmshaven-Küstenlinie (WKL), einer Doppelleitung zum Transport von Wasserstoff (H2) und Erdgas (CH4), und hat die Zulassung dieses Vorhabens bei der Planfeststellungsbehörde, dem LBEG, beantragt. Die WKL-Erdgasleitung soll an die Gasversorgungsleitung Nr. 109 (WAL 2) im Bereich der bestehenden Gasdruckregel- und Messanlage (GDRM) Wilhelmshaven Voslapper Groden anbinden. Die WKL-Wasserstoffleitung soll ihren Startpunkt in einer Molchschleuse westlich unmittelbar neben der bestehenden GDRM Wilhelmshaven haben und bis zur GDRM Wilhelmshaven Voslapper Groden parallel zur WAL 2 verlaufen. Von dort aus sollen die beiden Stränge der WKL in Parallellage bis zum Endpunkt auf dem Gelände der Nord-West Oelleitung GmbH geführt werden. Die Einzelstränge werden eine Nennweite von jeweils DN 1 000 haben (entspricht einem Durchmesser von ca. 1 000 mm) und können mit einem maximal zulässigen Betriebsdruck von 100 bar betrieben werden. Die Leitungsstränge werden überwiegend in offener Bauweise verlegt, einzelne Abschnitte werden in geschlossener Bauweise (bspw. mittels Horizontalbohrverfahren) errichtet. Die Erdgasleitung hat eine Länge von ca. 9,16 km, die Wasserstoffleitung aufgrund des unter-schiedlichen Startpunktes eine Länge von ca. 11,18 km. Von der Maßnahme sind Gebiete im Bereich der Stadt Wilhelmshaven betroffen. Errichtung und Betrieb der Leitung bedürfen der Planfeststellung gem. § 43 Abs. 1 Nr. 5 des Energiewirtschaftsgesetzes (EnWG). Für das Vorhaben besteht die Pflicht zur Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung nach dem Umweltverträglichkeitsprüfungsgesetz (UVPG). Aufgrund geänderter Antragsunterlagen, u.a. im Rahmen von Planänderungen, war eine Neuauslegung der Antragsunterlagen und daraus folgend eine Neubeteiligung der Öffentlichkeit erforderlich. Bereits während der ersten Öffentlichkeitsbeteiligung (Auslegung vom 05.02.2024 bis zum 04.03.2024, Einwendungsfrist bis zum 04.04.2024) erhobene Einwendungen und Stellungnahmen behalten ihre Gültigkeit, soweit sie auch auf die im Rahmen der Neuauslegung ausgelegten Antragsunterlagen noch zutreffen. Die Antragsunterlagen enthalten unter anderem einen UVP-Bericht, einen Landschaftspflegerischen Begleitplan, Unterlagen zum speziellen Artenschutz, Natura 2 000-Verträglichkeitsvoruntersuchungen sowie Fachgutachten zur EU-Wasserrahmenrichtlinie, zum Bodenschutz, zur Archäologie und zum Klimaschutz. Die Auslegung der Antragsunterlagen erfolgt gemäß § 43 a EnWG i.V.m. § 73 Abs. 2 des Verwaltungsverfahrensgesetzes (VwVfG) in elektronischer Form. Die Planunterlagen können vom 23.01.2025 bis zum 24.02.2025 eingesehen werden. Auf Verlangen eines Beteiligten, das während der Dauer der Auslegung an das LBEG zu richten ist, wird ihm gemäß § 43 a EnWG eine alternative, leicht zu erreichende Zugangsmöglichkeit zur Verfügung gestellt; dies ist in der Regel die Übersendung eines gängigen elektronischen Speichermediums, auf dem die auszulegenden Unterlagen gespeichert sind. Maßgeblich ist der Inhalt der Veröffentlichung im Internet. Gemäß § 75 Abs. 1 VwVfG werden durch die Planfeststellung die Zulässigkeit des Vorhabens einschließlich der notwendigen Folgemaßnahmen an anderen Anlagen im Hinblick auf alle von ihm berührten öffentlichen Belange festgestellt; neben der Planfeststellung sind andere behördliche Entscheidungen, ins-besondere öffentlich-rechtliche Genehmigungen, Verleihungen, Erlaubnisse, Bewilligungen, Zustimmungen und Planfeststellungen, nicht erforderlich. Jeder, dessen Belange durch das Vorhaben berührt werden, kann gemäß § 21 Abs. 2 UVPG bis einen Monat nach Ablauf der Auslegungsfrist, also bis zum 24.03.2025, Einwendungen gegen den Plan schriftlich oder zur Niederschrift bei den folgenden Stellen erheben: Landesamt für Bergbau, Energie und Geologie An der Marktkirche 9 38678 Clausthal-Zellerfeld oder Landesamt für Bergbau, Energie und Geologie Vitusstraße 6 49716 Meppen Mit Ablauf dieser Frist sind gemäß § 73 Abs. 4 VwVfG und § 21 Abs. 4 UVPG bis zur Feststellung des Planes alle Einwendungen ausgeschlossen, die nicht auf besonderen privatrechtlichen Titeln beruhen. Einwendungen müssen erkennen lassen, welches Rechtsgut oder Interesse aus Sicht des Einwenders verletzt wird. Vereinigungen, die auf Grund einer Anerkennung nach anderen Rechtsvorschriften befugt sind, Rechtsbehelfe nach der Verwaltungsgerichtsordnung gegen eine Entscheidung nach § 74 VwVfG (Planfeststellungsbeschluss, Plangenehmigung) einzulegen, können ebenfalls bis einen Monat nach Ablauf der Auslegungsfrist, also ebenfalls bis zum 24.03.2025 Stellungnahmen zu dem Plan abgeben.
Zuletzt aktualisiert: 20.01.2025
Icon UVP-Vorhaben
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Icon Niedersächsisches Wattenmeer und angrenzendes Küstenmeer
Das EU-Vogelschutzgebiet „Niedersächsisches Wattenmeer und angrenzendes Küstenmeer“ erstreckt sich entlang der niedersächsischen Nordseeküste von der Elbmündung bei Cuxhaven bis zur niederländischen Grenze im Dollart. Es umfasst im Nationalpark ausgedehnte Wattflächen, Salzwiesen und Düneninseln sowie Sandbänke und Riffe in den Flachwasserzonen. Zum VSG gehören zudem in die offene See angrenzende Wasserflächen der 12-Seemeilen-Zone (NSG Borkum Riff, Nordergründe). Als Feuchtgebiet von internationaler Bedeutung sind die verschiedenen Lebensräume des Wattenmeeres für zahlreiche Brut- und Gastvogelarten von herausragender Bedeutung. Dabei beschränken sich die niedersächsischen Verbreitungsschwerpunkte vieler Arten auf Vorkommen an der Wattenmeerküste (z. B. der überwinternden Kleinvögel Schneeammer, Berghänfling, Strandpieper und Ohrenlerche). Wertbestimmend für das Vogelschutzgebiet sind insbesondere die Gastvogelbestände der Limikolen Alpenstrandläufer, Austernfischer, Dunkler Wasserläufer, Kiebitzregenpfeifer, Knutt, Meerstrandläufer, Säbelschnäbler, Sanderling, Sichelstrandläufer, Steinwälzer sowie Grün- und Rotschenkel. Sie finden im Rhythmus der Gezeiten mit Krebsen, Würmern, Schnecken und Muscheln reichlich Nahrung. Während des Tide-Hochwassers weichen die Vögel auf Hochwasserrastplätze in den Salzwiesen, auf Gewässer in ehemaligen Kleientnahmestellen (Pütten) oder auf binnendeichs gelegene Grünlandflächen aus, die meist in den unmittelbar angrenzenden Vogelschutzgebieten liegen. Meer und Watt dienen auch vielen Wat- und Wasservögeln wie den Meeresenten Trauerente, Eiderente und Brandgans ein geschütztes Rückzugsgebiet für den Gefiederwechsel während der Mauser. Ein im Vergleich zu den ausgedehnten Watt- und Wasserflächen der Nordsee vielfältiges und kleinräumiges Mosaik verschiedener Habitate findet sich in den Küstenbereichen und vor allem auf den Nordseeinseln. Neben den bewohnten Ostfriesischen Inseln, deren Siedlungen und siedlungsnahe Bereiche außerhalb des Vogelschutzgebiets liegen, gibt es weitere für den Naturschutz ebenfalls sehr bedeutsame, unbewohnte Vogelinseln, zu denen Memmert und Mellum gehören. Die Düneninseln besitzen im Gegensatz zu den Nordfriesischen Inseln keinen Festlandskern. Aufgrund einer, von Sturmfluten und Hochwasser mitunter auch unterbrochenen, Sukzession findet sich von der Küste ins Inselinnere eine charakteristische Gliederung. Auf der Landseite der Inseln und an der Festlandsküste werden die Wattflächen meist von Salzwiesen abgelöst. Besonders auf den Inseln finden sich naturnahe Ausprägungen der Salzwiesen, die von zahlreichen, unregelmäßig mäandrierenden Prielen durchzogen sind. Ein typischer Brutvogel dieses Lebensraumes ist der Säbelschnäbler, der zur Nahrungssuche mit pendelndem Kopf durch flache Wasserflächen und Schlickwatten schreitet und dabei mit dem nach oben gebogenen Schnabel kleine Tiere keschert. An der Festlandsküste zeigt sich meist eine klare, vom Menschen vorgegebene Gliederung der Salzwiesen in Grüppen – tiefere Gräben zur Entwässerung – und höhere Beete. Die Salzwiesen unterliegen heute überwiegend keiner Nutzung mehr, werden in einigen Bereichen aber noch gemäht oder beweidet. Die Grünländer und Wiesen sind ein wichtiger Brutlebensraum für Feldlerche, Schafstelze und Wiesenlimikolen wie Kiebitz, Uferschnepfe und Rotschenkel. Im Winterhalbjahr dienen die Vorländer u. a. der in der Tundra brütenden Ohrenlerche, dem häufig durchziehenden Goldregenpfeifer und verschiedenen Gänsen als Gastvogellebensraum. Die seewärts gewandten Inselbereiche werden dagegen von teils breiten Stränden und Dünenfeldern eingenommen, die ungestört einer typischen Sukzessionsabfolge unterliegen. Die Entwicklung beginnt am Strand mit lückigem Grasbewuchs auf Primärdünen, die z. B. dem Seeregenpfeifer als Brutplatz dienen, und geht über in Dünengebüsche und -wälder. Den Lebensräumen der Strände, Sandplaten sowie in Primärdünen kommt eine sehr hohe Verantwortung beim Schutz der Strandbrüterarten zu, da in Niedersachsen Seeregenpfeifer und Zwergseeschwalbe ausnahmslos und etwa 60-70 % des Landesbestandes des Sandregenpfeifers hier im VSG brüten. Ergänzende Lebensräume sind durch Meereseinbrüche entstandene Strandseen und feuchte Dünentäler, in denen z. B. der Löffler mit einem bedeutenden Bestand brütet. Die Kornweihe, ein Greifvogel der Dünengebiete, hat ihren niedersächsischen Verbreitungsschwerpunkt auf den Ostfriesischen Inseln. Weitere Greifvögel, die den Wert des Vogelschutzgebietes bestimmen, sind Rohrweihe und Wanderfalke, weiterhin die Sumpfohreule. Bodenbrüter profitieren auf den Inseln und Sandbänken von der geringeren Bedrohung durch Nesträuber wie den Fuchs, so dass z. B. Flussseeschwalbe, Küstenseeschwalbe, Zwergseeschwalbe und die mit Sturzflügen auf offener See fischende Brandseeschwalbe große Kolonien bilden können. Die Seeschwalben haben darüber hinaus ebenso wie die Möwenarten Dreizehenmöwe, Heringsmöwe, Lachmöwe, Mantelmöwe, Silbermöwe, Sturmmöwe und Zwergmöwe bedeutende Gastvogelbestände im Vogelschutzgebiet. Das Gebiet ist nicht nur für den Schutz der Vogelwelt von Bedeutung, sondern auch für Lebensraumtypen und Arten gemäß der FFH-Richtlinie. Eine Beschreibung hierzu findet sich auf der oben verlinkten Webseite zum FFH-Gebiet 001 „Nationalpark Niedersächsisches Wattenmeer“. Das Gebiet ist zugleich Projektgebiet desintegrierten LIFE-Projektes „GrassBirdHabitats“und bis 2024 Teil desLIFE+ Natur Projektes „Wiesenvögel“. Der Kurzfilm zum Wiesenvogelprojekt zeigt besondere Impressionen des Vogellebensraumes Grünland auf Borkum (LIFE „Wiesenvögel“ – Imagefilm - YouTube). Weitere Informationen finden sich außerdem auf der Webseite desNationalparks Niedersächsisches Wattenmeer.
Zuletzt aktualisiert: 28.07.2009
place Umweltdaten
/ Vogelschutzgebiet
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Icon Antrag der enercity AG auf Bewilligung einer Grundwasserentnahme aus dem Fuhrberger Feld durch die Wasserwerke Elze-Berkhof und Fuhrberg mit den Fassungen Lindwedel, Berkhof und Fuhrberg
Die enercity AG' versorgt rund 700.000 Menschen in der Landeshauptstadt Hannover, in der Stadt Laatzen, in überwiegenden Teilen der Städte Seelze und Langenhagen sowie in Teilen von Hemmingen, Pattensen und Ronnenberg mit Trinkwasser. Darüber hinaus erfolgt eine indirekte Versorgung großer Teile des Wassergewinnungsgebietes „Fuhrberger Feld" über eine Lieferung von Trinkwasser an den Wasserverband Nordhannover. Zur Deckung des Trinkwasserbedarfs betreibt die enercity AG drei Wasserwerke im Umland von Hannover und bezieht Trinkwasser von der Harzwasserwerke GmbH und der Harzwasser-Kommunale Wasserversorgung GmbH. Die wasserrechtliche Bewilligung zur Grundwasserentnahme „Fuhrberger Feld" aus den Fassungen Lindwedel und Berkhof (Wasserwerk Elze-Berkhof) sowie Fuhrberg (Wasserwerk Fuhrberg) läuft am 31. Dezember 2020 aus. Mit der bis dahin geltenden Bewilligung der ehemaligen Bezirksregierung Hannover vom 02.05.1990 (mit Änderungen vom 28.01.1992, 27.10.1997 und der Region Hannover vom 09.09.2013) ist die Gesamtentnahme auf 41 Mio. m3/a Grundwasser begrenzt. Mit Vorlegen dieser Antragsunterlagen werden die auslaufenden Wasserrechte für die Fassungen Lindwedel, Berkhof und Fuhrberg („Fuhrberger Feld") im selben Umfang wie zuvor über 41 Mio. m3/a beantragt. Gleichzeitig wird mit Vorlage der Antragsunterlagen der Vorzeitige Beginn zur Entnahme von Grundwasser aus den Fassungen Lindwedel, Berkhof und Fuhrberg ab dem 01.01.2021 beantragt. Die beantragte Entnahmemenge mit einer Gesamthöhe von 41 Mio. m3/a verteilt sich auf die einzelnen Fassungen mit 7 Horizontalfilterbrunnen und 68 Vertikalfilterbrunnen wie folgt: Fassung Lindwedel: 2 Brunnen, max. Fördermenge Jahr 6 Mio. m3, max. Fördermenge am Tag 40.000 m3 Fassung Berkhof: 68 Brunnen, max. Fördermenge Jahr 16 Mio. m3, max. Fördermenge am Tag 60.000 m3 Fassung Fuhrberg: 5 Brunnen, max. Fördermenge Jahr 19 Mio. m3, max. Fördermenge am Tag 96.000 m3 Gesamthöhe Entnahme: max. Fördermenge Jahr 41 Mio. m3, max. Fördermenge am Tag 196.000 m3 Gegenüber dem bestehenden Entnahmerecht wurden unter Abwägung ökologischer und betrieblicher Belange folgende Anpassungen vorgenommen: · Optimierung der Förderkonstellationen der Brunnenfassungen zueinander (siehe Kap. 3.6.3, Teil A1 Erläuterungsbericht), · Verzicht auf eine Wiederbeantragung fassungsbezogener Entnahme-Mehrmengen (siehe Kap. 3.5, Teil A1 Erläuterungsbericht), · Reduktion der gemäß der gültigen Rechtsvorgabe zur Bedarfsberechnung (RdErl. d. MU v. 29.05.2015 - 23-62011/010) ansetzbaren Sicherheitszuschläge (siehe Kap. 3.5, Teil A1 Erläuterungsbericht). Die hier beantragte Grundwasserentnahme liegt im dringenden öffentlichen Interesse. Sie ist für die Wasserversorgung der Bevölkerung im Versorgungsgebiet der enercity AG wie auch für die wirtschaftliche Entwicklung der Stadt und Region Hannover notwendig. Die Antragsunterlagen sind zweiteilig aufgebaut: Sie umfassen einen Erläuterungsbericht nebst Anlagen (Teil A) und umfangreiche Fachgutachten bzw. weiterführende Ausführungen (Teil B). Teil A 1. Erläuterungsbericht 2. Übersichtskarte 3. Karte des Versorgungsgebietes und der Rohwasserleitungen 4. Lageplan der Förderbrunnen mit Flurstücksbezeichnungen und Eigentümerverzeichnis 5. Schichtenverzeichnisse, Ausbaupläne und Stammdaten der Förderbrunnen 6. Karte des aktuellen Messstellennetzes und der Pegel 7. Karte des Wasserschutzgebietes 8. Übersichtskarte Altablagerungen 9. Übersichten zur Wasserqualität des Grund-, Roh- und Trinkwassers 10. Wasserbedarfsprognose Teil B 1. Geohydrologisches Gutachten 2. Hydrologisches Gutachten 3. Bodenkundliches Gutachten 4. Fauna-Flora-Habitat (FFH)-Verträglichkeitsuntersuchung 5. Artenschutzrechtlicher Fachbeitrag 6. Gewässerkundlicher Fachbeitrag nach Wasserrahmenrichtlinie (WRRL) 7. Umweltverträglichkeitsstudie (UVS) 8. Naturschutzrechtliche Eingriffsregelung 9. Konzept zur Beweissicherung Der UVP-Bericht ist Bestandteil der Antragsunterlagen Teil B 7. Da sich das Verfahren auch auf Flächen des Landkreises Celle und des Landkreises Heidekreis erstreckt, ist es zweckmäßig, dass das Verfahren einheitlich von einer Behörde durchgeführt wird. Das Niedersächsische Ministerium für Umwelt, Energie und Klimaschutz hat die Region Hannover hierzu als zuständige Behörde bestimmt. Aufgrund des Antrages der Vorhabensträgerin auf Durchführung eines Scoping-Termins vom 12.01.2017 wurde bereits zu diesem Zeitpunkt gemäß § 3 b Abs. 1 des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) (a.F.) i.V.m. Anlage 1 Ziffer 13.3.1 zum UVPG (a.F.) geprüft, ob die Verpflichtung zur Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) besteht. Das Ergebnis wurde mit Datum vom 02.02.2017 festgestellt. Eine UVP ist erforderlich. Ein entsprechender Vermerk ist als Anlage beigefügt.
Zuletzt aktualisiert: 06.11.2023
Icon UVP-Vorhaben
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Icon Elbdeicherhöhung Hinterbrack
Der Deichverband der II. Meile Alten Landes hat beim NLWKN die Zulassung für das Vorhaben "Elbdeicherhöhung Hinterbrack" gem. den §§ 68 ff. des Wasserhaushaltsgesetzes (WHG) i. V. m. § 12 Nds. Deichgesetz (NDG) beantragt. Für die rechtliche Zulassung des Vorhabens ist die Durchführung eines Planfeststellungsverfahrens mit Öffentlichkeitsbeteiligung erforderlich. Der Deichverband der II. Meile Alten Landes plant den Elbdeich von der Landesgrenze zwischen Niedersachsen und der Freien und Hansestadt Hamburg bis zu dem Deichsiel Ost von Hahnöfersand in vorhandener Trasse zu verstärken und zu erhöhen. Die Deichkilometrierung des Elbdeiches befindet sich bei dem Siel Ost bei 581+835 und endet an der Landesgrenze bei 583+895. Der Bauabschnitt hat damit eine Länge von ca. 2,0 km. Der Deichkörper soll im Zuge der Maßnahme gemäß der amtlichen Bestickfestsetzung auf +9,00 bzw. +9,30 m ü. NHN erhöht werden. Die Deichhöhe ist abhängig von der Lage des Hauptdeiches zur Elbe. Die Deichböschungen sind der Regelbauweise entsprechend mit einer Neigung von 1:3 (binnen) und 1:4 (außen) gleichbleibend, dadurch verbreitert sich das Deichprofil. Der Treibselräumweg ist im Zuge der Deichnacherhöhung gemäß den Bestickvorgaben höher zu legen, sodass dieser bei einem Neubau des Deiches den allgemeinen anerkannten Regeln der Technik entspricht. Ebenso wird die Deichberme zwischen Deichaußenböschung und Treibselräumweg verbreitert, sodass auch bei einer weiteren Erhöhung des Deiches der Weg nicht erneuert werden muss. Der benötigte und zum Teil bereits vorhandene und getrocknete Kleiboden wird aus dem Kleilager nahe Hahnöfersand Ost und Neuenschleuse angefahren. Zusätzlich soll Klei aus der in diesem Verfahren mit zu genehmigenden Bodenentnahme Bullenbruch (bei Horneburg) gewonnen werden. Zum Ausgleich der durch die Maßnahme verursachten erheblichen Beeinträchtigungen von Natur und Landschaft sind verschiedene Kompensationsmaßnahmen geplant. Die Maßnahmen sollen sowohl im Bereich der eigentlichen Deichbaumaßnahme als auch in den Samtgemeinden Horneburg, Lühe und Nordkehdingen, der Hansestadt Buxtehude sowie der Hansestadt Stade umgesetzt werden. Für das Vorhaben besteht eine Verpflichtung zur Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung gemäß § 9 i. V. m. § 7 Abs. 3 des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG). Aufgrund der COVID-19-Pandemie und der damit aktuell einhergehenden Beschränkungen erfolgte die Auslegung des Antrages mit den Planunterlagen nach § 3 Abs. 1 Planungssicherstellungsgesetz (PlanSiG) im Internet. Dort konnten die Unterlagen in der Zeit vom 18.08.2021 bis 17.09.2021 (jeweils einschließlich) über dieses zentrale UVP-Portal des Landes Niedersachsen unter dem nachstehenden Link eingesehen werden: https://uvp.niedersachsen.de/ (bitte in der Suchfunktion „Elbdeicherhöhung Hinterbrack“ eingeben) Daneben lagen die Unterlagen als zusätzliches Informationsangebot gemäß § 3 Abs. 2 Satz 1 PlanSiG im o. g. Zeitraum bei der Gemeinde Jork, den Samtgemeinden Horneburg, Lühe und Nordkehdingen sowie den Hansestädten Buxtehude und Stade während der Dienststunden zur Einsichtnahme aus. Maßgeblich ist der Inhalt der im Internet veröffentlichten Unterlagen. Jeder, dessen Belange durch das Vorhaben berührt werden, konnte sich bis einschließlich 18.10.2021 zu der Planung äußern. Des Weiteren wurden die durch das Vorhaben in ihrem Aufgabenbereich berührten Behörden sowie die in Niedersachsen anerkannten Naturschutzvereinigungen beteiligt. Die eingegangenen Stellungnahmen und Einwendungen wurden sodann in Vorbereitung auf den noch anzuberaumenden Erörterungstermin (der ggf. aufgrund der Covid-19-Pandemie in Form einer Onlinekonsultation gem. § 5 PlanSiG durchgeführt wird) ausgewertet. Aufgrund der Stellungnahmen und Einwendungen gab es noch Umplanungen im Bereich des geplanten Siels und bei einer Kohärenzmaßnahme. Aufgrund der COVID-19-Pandemie und der damit immer noch einhergehenden Einschränkungen wird nunmehr eine Online-Konsultation durchgeführt, die gemäß § 5 Abs. 2 und 4 PlanSiG den Erörterungstermin ersetzt. Wesentliches Ziel der Online-Konsultation ist es, die rechtzeitig erhobenen Einwendungen, die rechtzeitig abgegebenen Stellungnahmen von Vereinigungen nach § 73 Abs. 4 S. 5 VwVfG sowie die Stellungnahmen der Behörden zu dem o. a. Plan zu erörtern. Bei der Online-Konsultation tritt an die Stelle der mündlichen Erörterung die Gelegenheit, sich schriftlich zu den bereitgestellten Unterlagen zu äußern. Zu den Unterlagen gehören insbesondere die eingegangenen Stellungnahmen und Einwendungen sowie die diesbezüglichen Erwiderungen des Trägers des Vorhabens. Aus den Unterlagen sind auch die v. g. Umplanungen ersichtlich. Für die Online-Konsultation werden den zur Teilnahme Berechtigten die zu behandelnden Informationen in der Zeit vom 08.02.2023 bis 01.03.2023 über eine Internetseite des Niedersächsischen Landesbetriebs für Wasserwirtschaft, Küsten- und Naturschutz (NLWKN) zugänglich gemacht. Ihnen wird Gelegenheit gegeben, sich bis zum 01.03.2023 (einschließlich) schriftlich oder elektronisch dazu zu äußern (§ 5 Abs. 4 S. 1 und 2 PlanSiG). Die Behörden, der Träger des Vorhabens und diejenigen, die Einwendungen erhoben oder Stellungnahmen abgegeben haben, werden von der Online-Konsultation individuell benachrichtigt. Betroffene, die sich bisher nicht am Verfahren beteiligt haben, sind ebenfalls zur Teilnahme an der Online-Konsultation berechtigt und können beim NLWKN – Direktion, Standort Lüneburg, Geschäftsbereich 6, Adolph-Kolping-Straße 6, 21337 Lüneburg über die E-Mail-Adresse GB6-LG-Poststelle@nlwkn.niedersachsen.de ab sofort bis zum Ende der Äußerungsfrist per E-Mail oder schriftlich (über die o. g. Adresse) den Zugang zur Online-Konsultation anfordern. Über die Online-Konsultation wurde mit ortsüblicher Bekanntmachung der betroffenen Gemeinden informiert. Den Text dieser Bekanntmachung mit weiteren Informationen können Sie unten unter der Rubrik "Erörterungstermin" einsehen. Weiterhin können Sie die Antragsunterlagen des Planfeststellungsverfahrens unten unter der Rubrik "UVP-Bericht/Antragsunterlagen" einsehen.
Zuletzt aktualisiert: 25.01.2023
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Icon Ufersicherung Padingbüttel, Gemeinde Wurster Nordseeküste, Landkreis Cuxhaven
Der Deichverband (DV) Land Wursten hat die Planfeststellung für die Ufersicherung Padingbüttel gemäß §12 des Niedersächsischen Deichgesetzes (NDG) i. V. m. §§ 68 ff Wasserhaushaltsgesetz (WHG) sowie den §§ 72 bis 78 des Verwaltungsverfahrensgesetzes (VwVfG) beantragt. Zuständige Behörde für die Durchführung dieses Planfeststellungsverfahrens ist der Niedersächsische Landesbetrieb für Wasserwirtschaft, Küsten- und Naturschutz (NLWKN), Direktion, Standort Lüneburg, Adolph-Kolping-Straße 6, 21337 Lüneburg. Bei der Maßnahme handelt es sich um die Sicherung des letzten gänzlich ungeschützten Vorlandabschnitts entlang der Wurster Küste im Verbandsgebiet des DV Land Wursten. Die Maßnahme betrifft einen ca. 500 m breiten, unbefestigten Küstenstreifen zwischen Generalplan-Kilometer 461,8 und 462,3 (nach Kilometrierung des DV Land Wursten: km 14+550 bis 15+050), südlich der Ortschaft Dorum-Neufeld. In diesem Abschnitt wurde die voranschreitende Erosion während der regelmäßig stattfindenden Deichschauen wiederholt festgestellt und im Deichschauprotokoll dokumentiert. Aufgrund der fortschreitenden Abbrüche und der gegebenen Vorlandstruktur (alte Kleientnahmeflächen) hat die unmittelbare Sicherung der Vorlandkante zur Gewährleistung der Deichsicherheit oberste Priorität. Dementsprechend ist die Planung und Umsetzung des Neubaus einer effektiven und dauerhaften Ufersicherung (Deckwerk) erforderlich, die gleichzeitig den wertvollen ökologischen Zustand des Vorlandes im Nationalpark „Niedersächsisches Wattenmeer“ nicht verändert. Das Gesamtvorhaben besteht aus den nachfolgend genannten Bestandteilen: Deckwerk auf der Vorlandkante, Fußsicherung der Deckwerksböschung, Bauzeitlicher Kajedeich (Sturmflutsicherung auf ganzer Trasse), Rückwerk, Deckwerkanschlussbereiche Nord und Süd, Verwallung auf dem Deckwerk mit Speigatten, Anlagen im Deckwerk zur Beibehaltung der Be- und Entwässerung des Salzwiesenvorlandes, Schwellen (Abschnitte Süd und Nord) mit Gabionenlahnungen, Durchlassbauwerk (Abschnitt Mitte), Anpassungen der Geländeoberfläche des Vorlandes an das Deckwerk, Anpassungen des Grabennetzes an das geänderte Entwässerungssystem im Vorland, „Mittlere Rinne“, Binnenseitige Abdämmung der Baugrube für das Durchlassbauwerk und Wasserhaltung, Zuwegung und Transportwege im Deichvorland, Lagerflächen für Bodenaushub und Baumaterialien, Verkehrswege ins Watt, Maßnahmen zur Vermeidung oder Verminderung von Beeinträchtigungen von Vegetation und Fauna, Erforderliche Kompensation- und Kohärenzmaßnahmen. Das Vorhaben wirkt sich im Bereich der Gemeinde Wurster Nordseeküste aus. Zusätzlich wirkt es sich im Bereich der Stadt Cuxhaven im Stadtteil Berensch-Arensch im Ortsteil Arensch im Zusammenhang mit einer naturschutzrechtlichen Ausgleichs- und Ersatzmaßnahme aus. Nähere Einzelheiten zu dem beantragten Vorhaben sind den untenstehenden Planunterlagen zu entnehmen. Im Falle einer positiven Entscheidung ergeht nach § 74 VwVfG ein Planfeststellungsbeschluss. Die Antragsunterlagen lagen in der Zeit vom 18.02.2025 bis 17.03.2025 (jeweils einschließlich) bei der Gemeinde Wurster Nordseeküste zur Einsichtnahme aus. Jeder, dessen Belange durch das Vorhaben berührt werden, konnte sich bis einschließlich 17.04.2025 zu der Planung äußern. Des Weiteren wurden die durch das Vorhaben in ihrem Aufgabenbereich berührten Behörden und sonstige Träger öffentlicher Belange sowie die in Niedersachsen anerkannten Naturschutzvereinigungen gesondert beteiligt. Die eingegangenen Stellungnahmen und Einwendungen wurden sodann in Vorbereitung auf den noch anzuberaumenden Erörterungstermin bzw. der noch durchzuführenden Onlinekonsultation ausgewertet. Aufgrund § 73 Abs. 6 i. V. m. § 27c VwVfG wird nunmehr eine Onlinekonsultation durchgeführt, die den Erörterungstermin ersetzt. Wesentliches Ziel der Onlinekonsultation ist es, die rechtzeitig erhobenen Einwendungen, die rechtzeitig abgegebenen Stellungnahmen von Vereinigungen nach § 73 Abs. 4 S. 5 VwVfG sowie die Stellungnahmen der Behörden zu dem o. a. Plan zu erörtern. Bei der Onlinekonsultation tritt an die Stelle der mündlichen Erörterung die Gelegenheit, sich schriftlich zu den bereitgestellten Unterlagen zu äußern. Zu den Unterlagen gehören insbesondere die eingegangenen Stellungnahmen und Einwendungen sowie die diesbezüglichen Erwiderungen der Träger des Vorhabens. Für die Onlinekonsultation werden den zur Teilnahme Berechtigten die zu behandelnden Informationen in der Zeit vom 22.10.2025 bis zum 11.11.2025 über eine Internetseite des Niedersächsischen Landesbetriebs für Wasserwirtschaft, Küsten- und Naturschutz (NLWKN) zugänglich gemacht. Ihnen wird Gelegenheit gegeben, sich bis zum 11.11.2025 (einschließlich) schriftlich oder elektronisch dazu zu äußern (§ 27c Abs. 2 VwVfG). Die Behörden, der Träger des Vorhabens und diejenigen, die Einwendungen erhoben oder Stellungnahmen abgegeben haben, werden von der Onlinekonsultation individuell benachrichtigt. Betroffene, die sich bisher nicht am Verfahren beteiligt haben, sind ebenfalls zur Teilnahme an der Onlinekonsultation berechtigt und können beim NLWKN – Direktion, Standort Lüneburg, Geschäftsbereich 6, Adolph-Kolping-Straße 6, 21337 Lüneburg über die E-Mail-Adresse GB6-LG-Poststelle@nlwkn.niedersachsen.de ab sofort per E-Mail oder schriftlich (über die o. g. Adresse) den Zugang zur Onlinekonsultation anfordern. Es gilt das Ende der o. g. Äußerungsfrist. Die Teilnahme an der Onlinekonsultation für Betroffene, die sich bisher nicht am Verfahren beteiligt haben, eröffnet nicht die Möglichkeit zur Erhebung einer erstmaligen Einwendung. Über die Onlinekonsultation wurde mit gemeinsamer ortsüblicher Bekanntmachung der Gemeinde Wurster Nordseeküste und der Stadt Cuxhaven informiert. Den Text dieser Bekanntmachung mit weiteren Informationen können Sie sich unterhalb dieses Textes herunterladen. Ebenso stehen weiterhin die Planunterlagen zum Herunterladen unterhalb dieses Textes zur Verfügung.
Zuletzt aktualisiert: 15.10.2025
Icon UVP-Vorhaben
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Icon Lüneburger Heide
Das FFH-Gebiet „Lüneburger Heide“ umfasst weite Flächen der niedersächsischen Geest zwischen Buchholz und Soltau mit einer von ausgedehnten Heideflächen, Mooren, klaren Heidebächen und naturnahen Laubwäldern geprägten, in ihrer Beschaffenheit einzigartigen Landschaft in den Naturräumen Hohe Heide, Südheide und Wümmeniederung. Insbesondere im Bereich eines Endmoränenzuges der Saale-Kaltzeit, dessen wohl bekannteste Erhebung der Wilseder Berg ist, haben sich durch die traditionelle Heidewirtschaft weitläufige Zwergstrauch- und Wacholderheiden, zerstreut auch artenreiche Borstgrasrasen, entwickelt und durch Pflegemaßnahmen erhalten, die heute Zeugnis geben über das Bild der früher den überwiegenden Teil der Geest einnehmenden Heidelandschaft. Prägend für das Erscheinungsbild dieser nicht nur kulturell, sondern auch für eine Vielzahl von Arten bedeutsamen Landschaft sind die auf den ersten Blick gleichförmigen, in weiten Bereichen von Wacholderbeständen gegliederten Flächen mit Besenheide, die sich auf den zweiten Blick aber als kleinräumiges und dynamisches Standortmosaik erweisen: Unterschiedliche Altersstadien der Besenheide begünstigen das Nebeneinander verschiedener, teils Offenboden, teils dichte Vegetationsbedeckung bevorzugender Lebensgemeinschaften. So profitieren unter anderem die beiden Reptilienarten Zauneidechse und Schlingnatter von der vielfältigen Heidelandschaft. Auf Binnendünen finden sich Übergänge zu Trockenrasen mit Strauß- und Silbergras. In grundwasserbeeinflussten, teils anmoorigen Senken sind feuchte Heiden mit Glockenheide ausgebildet, in welchen die Blütenstände der gefährdeten Moorlilie gelbe Farbakzente setzen. Partiell finden sich Übergänge zur typischen Hochmoorvegetation, die im Pietzmoor südöstlich von Schneverdingen auch in größerer Ausdehnung vorkommen. Durch Entwässerung und Torfabbau überprägt, sind hier zwar sekundäre Moorwälder – die in ihrem Bestand allerdings durch großflächige Entnahmen reduziert werden konnten – und dystrophe, in ehemaligen Torfstichen liegende Stillgewässer vorherrschend; es finden sich aber auch Torfmoor-Schlenken, Übergangs- und Schwingrasenmoore sowie die charakteristischen Strukturen degradierter, kleinflächig auch lebender Hochmoore. Im Gebiet entspringen zahlreiche Heidebäche und -flüsse wie Wümme, Böhme und Seeve. Teilweise entsprechen sie dem Lebensraumtyp der Fließgewässer mit flutender Wasservegetation und werden partiell von Bruch- und Quellwäldern mit Erlen und Eschen begleitet. Rundmäuler und Fische wie Bachneunauge und Groppe, sowie Libellen wie die Grüne Flussjungfer finden hier geeignete Lebensbedingungen. Der Weseler Bach speist außerdem die Holmer Teiche im Nordwesten des Gebiets, eine extensiv genutzte Teichwirtschaft, in der insbesondere mehrere mäßig nährstoffreiche Stillgewässer Standort einiger botanischer Besonderheiten wie des stark gefährdeten Strandlings sind. Von diesen Teichen sowie weiteren Tümpeln, Moorseen und Heideweihern im Gebiet profitieren neben dem Fischotter auch verschiedene Amphibienarten wie Kreuz- und Knoblauchkröte, Spring- und Moorfrosch, Kammmolch sowie die in Niedersachsen vom Aussterben bedrohte Sumpf-Heidelibelle. Die ausgedehnten Heideflächen sind von Nadelforsten und naturnahen Laubwäldern umgeben. In meist kleineren Beständen finden sich bodensaure Eichenwälder mit Stieleiche sowie Hainsimsen-Buchenwälder bzw. Eichen-Buchenwälder mit Stechpalme. Die Wälder sind unter anderem geeignete Jagdreviere für das Große Mausohr. In besonnten Eichenbeständen mit einem hohen Alt- und Totholzanteil, die als Hofgehölze und in Alleen prägend für das ortsnahe Landschaftsbild der Heide sind, findet sich vereinzelt der streng geschützte Hirschkäfer. Die Vielfalt von Arten und Lebensräumen, die insbesondere aus dem Nebeneinander verschiedener kulturell geprägter sowie sich natürlich entwickelnder Biotopen resultiert, unterstreicht die Bedeutung, die die Lüneburger Heide als eines der ältesten Naturschutzgebiete Deutschlands für den Schutz und Erhalt der Biodiversität und vor allem für die heute selten gewordenen Lebensgemeinschaften einer historischen Kulturlandschaft besitzt. Das Gebiet ist nicht nur für den Schutz von Lebensraumtypen und Arten der FFH-Richtlinie wichtig, sondern auch für die Vogelwelt gemäß der EU-Vogelschutzrichtlinie von Bedeutung. Eine Beschreibung hierzu findet sich auf der oben verlinkten Webseite zum EU-Vogelschutzgebiet V24 „Lüneburger Heide“. Zudem liegt das FFH-Gebiet in der Kulisse desIP-LIFE - Projektes "Atlantische Sandlandschaften".
Zuletzt aktualisiert: 26.11.2015
place Umweltdaten
/ Fauna-Flora-Habitat-Gebiet (FFH)
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Icon Nationalpark Niedersächsisches Wattenmeer
Das FFH-Gebiet „Nationalpark Niedersächsisches Wattenmeer“ erstreckt sich zwischen dem Elbästuar bei Cuxhaven im Osten und der niederländischen Grenze im Westen entlang der Küste Niedersachsens. Es umfasst mit weitläufigen Wattflächen, den Salzwiesen und Dünen der Inseln sowie Sandbänken und Riffen in den Flachwasserzonen der Nordsee von Wind, Wasser und Gezeiten geformte Lebensräume höchster Dynamik, welche zusammen mit dem niederländischen Wattenmeer bis Den Helder und den schleswig-holsteinischen, hamburgischen sowie den dänischen Küstenbereichen bis Esbjerg als UNESCO-Weltnaturerbe ausgewiesen sind. Auch durch diesen Status wird der herausragenden Bedeutung Rechnung getragen, welche das Wattenmeer für die biologische Vielfalt besitzt. Die Flachwasserzonen der Nordsee konzentrieren sich auf den Raum nördlich der Inseln; flache Meeresarme ziehen sich aber, geformt durch starke Gezeitenströmungen, zwischen den Inseln hindurch bis beinahe an die Küstenlinie und bis hinein in den Jadebusen – eine durch Sturmfluten geformte Bucht bei Wilhelmshaven. Die Flachwasserzonen sind eng verzahnt mit Sandbänken sowie weitläufigen Schlick-, Sand- und Mischwattflächen – den wohl bekanntesten Lebensräumen der Nordsee –, in welchen unzählige Organismen leben und dazu beitragen, dass das Wattenmeer zu den produktivsten Ökosystemen der Erde gehört. Die Mündungen größerer Flüsse wie Ems und Weser liegen partiell im Gebiet und entsprechen dem Lebensraumtyp der Ästuarien. In den flachen Küstenbereichen, durchsetzt von Sandbänken und Riffen, finden viele Arten geeignete Habitate, zu welchen mit dem Schweinswal, der Kegelrobbe und dem Seehund mehrere prominente und europaweit bedeutsame Säugetierarten gehören. Auch die Finte, eine Fischart, Flussneunauge und Meerneunauge leben im Gebiet, wandern als sogenannte anadrome Arten zum Laichen jedoch in die Binnengewässer. Ein im Vergleich zu den ausgedehnten Watten und Wasserflächen der Nordsee vielfältiges und kleinräumiges Mosaik verschiedener Habitate findet sich in den Küstenbereichen und vor allem auf den Nordseeinseln. Neben den bekannten Ostfriesischen Inseln, von welchen die Siedlungen und siedlungsnahen Bereiche außerhalb des FFH-Gebiets liegen, gibt es weitere für den Naturschutz ebenfalls sehr bedeutsame Inseln, zu welchen Memmert und Mellum gehören.. Die Düneninseln besitzen im Gegensatz zu den Nordfriesischen Inseln keinen Festlandskern. Aufgrund einer, von Sturmfluten und Hochwasser mitunter auch unterbrochenen, Sukzession findet sich von der Küste ins Inselinnere eine charakteristische Abfolge verschiedener Lebensgemeinschaften, denen unterschiedliche Lebensraumtypen zugeordnet sind. Von sehr hoher Dynamik und kurzlebigen, hochspezialisierten Pflanzenarten (die eine hohe Salzkonzentration tolerieren) gekennzeichnet ist das Quellerwatt. Es wird auf durch Sedimentation höhergelegenen Böden von den atlantischen Salzwiesen abgelöst, deren Vorkommen zumeist an der Festlandsküste oder auf der Landseite der Inseln liegt. Insbesondere auf den Inseln finden sich naturnahe Ausprägungen der Salzwiesen, in welchen je nach Überflutungshäufigkeit und Substrat verschiedene Tier- und Pflanzenarten dominieren. Zahlreiche Priele durchziehen das Grünland in unregelmäßigen Mäandern. An der Festlandsküste zeigt sich zumeist eine durch den Menschen vorgegebene klare Gliederung der Salzwiesen in Grüppen – niedrigere Gräben zur Entwässerung – und höhere Beete. Die Salzwiesen unterliegen heute überwiegend keiner Nutzung mehr, werden in einigen Bereichen aber noch gemäht oder beweidet. Die seewärts gewandten Inselbereiche werden von Dünenfeldern eingenommen, die ungestört einer typischen Sukzessionsabfolge unterliegen: Nur spärlich bewachsene Vordünen nah der Küstenlinie können bei weiterer Sedimentation zu Weißdünen aufwachsen. Pflanzen wie der in besonderer Weise an diese Standorte angepasste Strandhafer wirken als Sandfang und Stabilisator und leiten hier die Bodenbildung ein. Neben den Pflanzengesellschaften können Dünen auch nach Humusgehalt klassifiziert werden, welcher sich in der Farbe des Oberbodens widerspiegelt. Die Bezeichnungen Weiß-, Grau- und Braundünen basieren auf diesen unterschiedlichen Farbgebungen. Mit der Bodenentwicklung geht eine höhere Stabilität, eine bessere Wasserversorgung und eine Veränderung des Nährstoffgehalts einher. In Abhängigkeit der Standortparameter und Lebensgemeinschaften finden sich auf den Inseln die Lebensraumtypen der Graudünen mit krautiger Vegetation, der entkalkten Dünen mit Krähenbeere oder kleinflächig auch mit Besenheide. Für das Inselinnere sind überdies von Gebüschen aus Sanddorn oder Kriech-Weide bewachsene Dünen charakteristisch, welche teilweise von kleinen Dünenwäldchen ergänzt werden. Einen deutlichen Gegensatz zu den Erhebungen stellen feuchte Dünentäler oder durch Meereseinbrüche geformte Strandseen dar. Insbesondere in den teils vermoorten Dünentälern finden sich einige seltene Tier- und Pflanzenarten, zum Beispiel das streng geschützte Sumpf-Glanzkraut oder die unscheinbare, aber europaweit bedeutsame Schmale Windelschnecke. Ein im Gegensatz zu den weiten Wattflächen und Dünenfeldern kleinerer, aber ebenfalls bedeutsamer Lebensraumkomplex liegt am Jadebusen: das Sehestedter Außendeichsmoor, welches oft auch als schwimmendes Moor bezeichnet wird. Einst als Hochmoor im Landesinnern entstanden, führte der Einbruch des Jadebusens dazu, dass das Moor an der Küstenlinie zu liegen kam. Da Hochmoortorfe und Süßwasser eine geringere Dichte besitzen, als die salzige Nordsee, wird das gesamte Moor bei schweren Sturmfluten nicht etwa überflutet, sondern schwimmt auf; teilweise werden allerdings ganze Teile der Moordecke abgerissen und abgeschwemmt. Das heute mittlerweile deutlich kleinere Moor liegt auch heute noch vor der Deichlinie und stellt ein weltweit einzigartiges Naturphänomen dar. Das Gebiet ist nicht nur für den Schutz von Lebensraumtypen und Arten der FFH-Richtlinie wichtig, sondern auch für die Vogelwelt gemäß der EU-Vogelschutzrichtlinie von Bedeutung. Eine Beschreibung hierzu findet sich auf der oben verlinkten Webseite zum EU-Vogelschutzgebiet V01 „Niedersächsisches Wattenmeer und angrenzendes Küstenmeer“. Zudem liegt das FFH-Gebiet in der Kulisse desIP-LIFE - Projektes "Atlantische Sandlandschaften". Weitere Informationen finden sich auf der Webseite desNationalparks Niedersächsisches Wattenmeer.
Zuletzt aktualisiert: 26.11.2015
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/ Fauna-Flora-Habitat-Gebiet (FFH)
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