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Icon Lethetal
Das knapp 70 ha große Landschaftsschutzgebiet umfasst einen westlich des Fließgewässers gelegenen Ausschnitt der Lethe-Aue im Landkreis Cloppenburg. Die Lethe selber ist nicht Bestandteil des Schutzgebiets, sondern liegt in einem eigenen Naturschutzgebiet. Das langgestreckte Gebiet verläuft in unterschiedlicher Breite parallel zur Lethe und ist durch landwirtschaftliche Nutzflächen geprägt, wobei die Grünlandnutzung überwiegt. Daneben finden sich aber auch Gehölzbestände und kleine Wälder im Gebiet sowie Gehölzreihen, die den Gewässerlauf der Lethe säumen. Der Schutz der überwiegend im südlichen Teil des Schutzgebietes vorhandenen Eichenwälder und der sogenannten „feuchten Hochstaudenfluren“ ist vorrangiges Ziel der Unterschutzstellung. Zudem soll sie zum Erhalt und zur Entwicklung der Landschaft mit ihren Grünland- und Moorbiotopen und den sonstigen auetypischen Arealen beitragen. Das Landschaftsschutzgebiet dient dem Schutz desFFH-Gebietes 012 "Sager Meer, Ahlhorner Fischteiche und Lethe". Zuständig ist derLandkreis Cloppenburgals untere Naturschutzbehörde. Das Gebiet grenzt unmittelbar westlich an dasNaturschutzgebiet WE 316 „Lethe“, der östtliche Talbereich im LK Oldenburg wird durch dasLandschaftsschutzgebiet OL 067 "Lethetal"geschützt. Natur erleben ohne zu stören: Bleiben Sie bitte auf den Wegen und lassen Sie Hunde nicht frei laufen. Genießen Sie die Ruhe, ohne dass Sie zelten oder unnötigen Lärm machen.
place Umweltdaten
/ Landschaftsschutzgebiet
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Icon Planfeststellungsverfahren für die Erweiterung des Tagebaus Ardorf-Hohebarg der Firma Christian Siebels & Co. GmbH
Die Firma Christian Siebels & Co. GmbH plant die Erweiterung und Vertiefung Ihres bestehenden Tagebaus in der Stadt Wittmund (Ortsteil Ardorf-Hohebarg), um Quarzsand im Nassabbauverfahren zu gewinnen. Die Fläche befindet sich östlich der Straße Sliepershörn sowie südlich der Straße Am Rillenmoor. Der geplante Tagebau hat eine Gesamtgröße von 34,2 ha. Unter Einhaltung erforderlicher Abstände ergibt sich eine Gewinnungsfläche von ca. 27,0 ha. Aufgrund des voraussichtlichen Flächenzuschnitts und zu erwartender Abbauböschungen ergibt sich nach derzeitigem Stand eine maximale Abbautiefe von ca. 30 m unter Wasserspiegel (-25,00 m NHN). Überschlägig ist durch die Erweiterung eine Abbaumenge von 1,99 Mio. m³ zu erwarten. Nach Beendigung des Abbaus ist die Herrichtung der Gewinnungsfläche als naturnahes Stillgewässer (Folgenutzung Natursee) vorgesehen. Am 23.08.2023 ging der Antrag auf Zulassung des Rahmenbetriebsplans mit Umweltverträglichkeitsprüfung beim Landesamt für Bergbau, Energie und Geologie ein. Die Antragsunterlagen enthalten u.a. einen UVP-Bericht, einen artenschutzrechtlichen Fachbeitrag sowie Gutachten zur Hydrogeologie, Geotechnik, Lärm- und Staubemissionen. Die Antragsunterlagen wurden zwischen dem 02.10.2023 und dem 01.11.2023 (jeweils einschließlich) für jedermann zur Einsichtnahme ausgelegt. Die rechtzeitig gegen den Plan erhobenen Einwendungen, die rechtzeitig abgegebenen Stellungnahmen von Vereinigungen sowie die Stellungnahmen der Behörden zu dem Plan sind mit dem Träger des Vorhabens, den Behörden, den Betroffenen sowie denjenigen, die Einwendungen erhoben oder Stellungnahmen abgegeben haben, zu erörtern (§ 73 Abs. 6 VwVfG). Der Erörterungstermin wird durch eine Online-Konsultation nach § 27c VwVfG ersetzt. Dabei ist nur den zur Teilnahme Berechtigten Zugang zur Online-Konsultation zu gewähren (§ 73 Abs. 6 Satz 1 VwVfG). Diejenigen, die Einwendungen und Stellungnahmen eingebracht haben sind bekannt und erhalten eine persönliche Einladung zur Online-Konsultation. Auch Betroffene, deren Belange durch das Vorhaben berührt werden, die sich bislang jedoch noch nicht im Verfahren geäußert haben, können bis zum 02.08.2024 schriftlich oder per E-Mail beim Landesamt für Bergbau, Energie und Geologie Dienstsitz Clausthal-Zellerfeld An der Marktkirche 9 38678 Clausthal-Zellerfeld E-Mail: poststelle.clz@lbeg.niedersachsen.de unter Nennung des Stichwortes „L1.4/Online-Konsultation PFV Ardorf-Hohebarg“ ihre Betroffenheit anzeigen und den Zugang zur Online-Konsultation beantragen. Nähere Informationen sind der Bekanntmachung der Online-Konsultation (unter "Informationen zum Erörterungstermin") entnehmen.
Zuletzt aktualisiert: 27.07.2024
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