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Hier gelten gesetzlich geregelte Schutz- und Entwicklungsziele
Beschreibung
Das knapp 70 ha große Landschaftsschutzgebiet umfasst einen westlich des Fließgewässers gelegenen Ausschnitt der Lethe-Aue im Landkreis Cloppenburg. Die Lethe selber ist nicht Bestandteil des Schutzgebiets, sondern liegt in einem eigenen Naturschutzgebiet. Das langgestreckte Gebiet verläuft in unterschiedlicher Breite parallel zur Lethe und ist durch landwirtschaftliche Nutzflächen geprägt, wobei die Grünlandnutzung überwiegt. Daneben finden sich aber auch Gehölzbestände und kleine Wälder im Gebiet sowie Gehölzreihen, die den Gewässerlauf der Lethe säumen. Der Schutz der überwiegend im südlichen Teil des Schutzgebietes vorhandenen Eichenwälder und der sogenannten „feuchten Hochstaudenfluren“ ist vorrangiges Ziel der Unterschutzstellung. Zudem soll sie zum Erhalt und zur Entwicklung der Landschaft mit ihren Grünland- und Moorbiotopen und den sonstigen auetypischen Arealen beitragen. Das Landschaftsschutzgebiet dient dem Schutz desFFH-Gebietes 012 "Sager Meer, Ahlhorner Fischteiche und Lethe". Zuständig ist derLandkreis Cloppenburgals untere Naturschutzbehörde. Das Gebiet grenzt unmittelbar westlich an dasNaturschutzgebiet WE 316 „Lethe“, der östtliche Talbereich im LK Oldenburg wird durch dasLandschaftsschutzgebiet OL 067 "Lethetal"geschützt. Natur erleben ohne zu stören: Bleiben Sie bitte auf den Wegen und lassen Sie Hunde nicht frei laufen. Genießen Sie die Ruhe, ohne dass Sie zelten oder unnötigen Lärm machen.
Wissen
Landschaftsschutzgebiete gehört zum Thema:
Ziel ist der Schutz unter naturwissenschaftlich-ökologischen als auch kulturell-sozialen Gesichtspunkten