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Icon Antrag § 4 BImSchG Windpark Breunsdorf I GmbH in Zeitz zur Errichtung und Betrieb von 15 WKA
Die Windpark Breunsdorf I GmbH, Glück-Auf-Straße 1, 06711 Zeitz, beantragte mit Datum vom 28.02.2022 die immissionsschutzrechtliche Genehmigung gemäß § 4 des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (BImSchG) zum Schutz vor schädlichen Umwelteinwirkungen durch Luftverunreinigungen, Geräusche, Erschütterungen und ähnliche Vorgänge in der Fassung der Bekanntmachung vom 17. Mai 2013 (BGBl. I S. 1274, 2021 I S. 123), geändert durch Artikel 3 des Gesetzes vom 8. Juli 2022 (BGBl. I S. 1054), zur Errichtung und zum Betrieb von 15 Windkraftanlagen des Typs GE 6.0-164 mit einer Leistung von je 6,0 MW, Nabenhöhe 167 m, Rotordurchmesser 164 m, Gesamthöhe 249 m auf den Grundstücken - in 04539 Groitzsch, Gemarkung Pödelwitz, Flurstücke 154/2 und 155/2; Gemarkung Droßdorf, Flurstück 2/3; Gemarkung Schleenhain, Flurstück 1/9, - in 04575 Neukieritzsch, Gemarkung Breunsdorf, Flurstücke 141, 148, 149, 157, 167, 179, 180, 200, 211, 321. Die Standorte der Windkraftanlagen liegen innerhalb des Vorrang-und Eignungsgebietes zur Nutzung der Windenergie „Gebiet 08 Breunsdorf“. Die Inbetriebnahme der Windkraftanlagen ist für den Zeitraum März bis August 2024 vorgesehen. Die Windkraftanlagen werden in die Nummer 1.6.2 des Anhang 1 der Vierten Verordnung zur Durchführung des BImSchG (Verordnung über genehmigungsbedürftige Anlagen – 4. BImSchV) in der Fassung der Bekanntmachung vom 31. Mai 2017 (BGBl. I S. 1440), geändert durch Artikel 1 der Verordnung vom 12. Januar 2021 (BGBl. IS. 69), eingestuft. Die Errichtung und der Betrieb einer Windfarm mit 6 bis weniger als 20 Windkraftanlagen sind der Nummer 1.6.2 (A) des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG), geändert durch Artikel 14 des Gesetzes vom 10. September 2021 (BGBl. I S. 4147), zugeordnet (allgemeine Einzelfallprüfung). Die allgemeine Einzelfallprüfung entfällt, da der Vorhabenträger gemäß § 7 Abs. 3 des UVPG ein Verfahren mit freiwilliger UVP beantragt hat. Das Vorhaben bedarf einer Genehmigung nach den Vorschriften des BImSchG und wird hiermit gemäß § 10 Abs. 3 BImSchG in Verbindung mit §§ 8 ff. der Neunten Verordnung zur Durchführung des BImSchG (Verordnung über das Genehmigungsverfahren – 9. BImSchV) in der Fassung der Bekanntmachung vom 29. Mai 1992 (BGBl. I S. 1001), geändert durch Artikel 2 der Verordnung vom 11. November 2020 (BGBl. I S. 2428) sowie §§ 18 ff. des UVPG, öffentlich bekannt gemacht. Der Genehmigungsantrag sowie alle der zuständigen Genehmigungsbehörde bis zum Zeitpunkt der öffentlichen Bekanntmachung vorliegenden entscheidungserheblichen Berichte und Empfehlungen liegen nach der Bekanntmachung einen Monat vom 16. August 2022 bis einschließlich 15. September 2022 für jedermann zur Einsicht bei den folgenden Stellen aus: 1. Landratsamt Landkreis Leipzig, Umweltamt, Zimmer 121 in 04668 Grimma, Karl- Marx- Straße 22, Haus 1 Dienstag 08:30 – 12:00 Uhr, 13:30 – 18:00 Uhr, Donnerstag 08:30 – 12:00 Uhr, 13:30 – 16:00 Uhr, Freitag 08:30 – 12:00 Uhr 2. Gemeindeverwaltung Neukieritzsch, Bauamt, in 04575 Neukieritzsch, Schulplatz 1 Dienstag 09:00 – 12:00 Uhr, 13:00 – 18:00 Uhr, Donnerstag 09:00 – 12:00 Uhr, 13:00 – 17:00 Uhr, Freitag 09:00 – 12:00 Uhr 3. Stadtverwaltung Groitzsch, Bauamt, in 04539 Groitzsch, Markt 1 Dienstag 09:00 – 12:00 Uhr, 14:00 – 18:00 Uhr, Mittwoch 09:00 – 12:00 Uhr Donnerstag 09:00 – 12:00 Uhr, 14:00 – 17:00 Uhr, Freitag 07:30 – 11:30 Uhr Diese Bekanntmachung ist während des o.g. Zeitraums auch auf der Internetseite des Landkreises Leipzig unter https://www.landkreisleipzig.de/bekanntmachungen.html unter Umweltamt und auf dem zentralen UVP-Portal der Länder (www.uvp-verbund.de) einsehbar. Die veröffentlichten Unterlagen enthalten im Wesentlichen: - Untersuchung zur Prüfung der Umweltverträglichkeit (UVP-Bericht) gemäß § 16 UVPG, GICON GmbH - Schallimmissionsprognose, GICON GmbH - Schattenwurfprognose, GICON GmbH - Untersuchungen zu Auswirkungen der Avifauna, Fledermäuse, FFH-und SPA-Gebiete, GICON GmbH; Biotopmanagement Schonert - Naturschutzrechtliche Eingriffs-und Ausgleichsplanung, GICON GmbH - Artenschutzrechtlicher Fachbeitrag, GICON GmbH - Stellungnahme der Stadt Groitzsch, - Stellungnahme der Gemeinde Neukieritzsch, - Raumordernische Stellungnahme, Landesdirektion Sachsen, - Regionalplanerische Stellungnahme, Regionaler Planungsverband Leipzig Westsachsen, - Gutachterliche Stellungnahme zur Nachlaufströmung, 50Hertz Transmission GmbH, - Richtfunkauskunft des Polizeiverwaltungsamtes Sachsen, SG Netzplanung. Etwaige Einwendungen gegen das Vorhaben können während der Einwendungsfrist vom 16. August bis einschließlich 14. Oktober 2022 gemäß § 12 Abs. 1 Satz 2 der 9. BImSchV schriftlich bei einer der vorgenannten Stellen oder elektronisch durch Übermittlung eines mit einer qualifizierten Signatur versehenen Dokuments, welches an das besondere Behördenpostfach /beBPo) des Landratsamtes des Landkreises Leipzig, Umweltamt, zu richten ist, erhoben werden. Der Zugang für elektronische Dokumente ist auf die Dateiformate docx und pdf beschränkt. Es gilt das Eingangsdatum. Die Einwendungen müssen leserlich neben dem Vor- und Familiennamen auch die volle Anschrift des Einwenders tragen. Unleserliche Namen und Anschriften werden bei gleichförmigen Einwendungen unberücksichtigt gelassen. Darüber hinaus können nur solche Einwendungen berücksichtigt werden, die angeben, welche Beeinträchtigungen befürchtet werden. Mit Ablauf der Einwendungsfrist sind alle Einwendungen ausgeschlossen, die nicht auf besonderen privatrechtlichen Titeln beruhen. Des Weiteren bleiben gemäß § 1 des Gesetzes zur Regelung des Verwaltungsverfahrens- und des Verwaltungszustellungsrechtes für den Freistaat Sachsen (SächsVwVfZG - Gesetz zur Regelung des Verwaltungsverfahrens- und des Verwaltungszustellungsrechts) vom 19. Mai 2010 (SächsGVBl, S. 142), geändert durch Artikel 3 des Gesetzes vom 12. Juli 2013 (SächsGVBl, S. 503), gleichförmige Einwendungen unberücksichtigt, die nicht auf jeder mit einer Unterschrift versehenen Seite deutlich Name und Anschrift des Vertreters der übrigen Unterzeichner erkennen lassen oder bei denen der Vertreter keine natürliche Person ist. Einwendungsschreiben werden an die Antragstellerin zur Stellungnahme weitergegeben. Auf Verlangen des Einwenders werden dessen Name und Anschrift unkenntlich gemacht, soweit die Angaben nicht zur Beurteilung des Inhalts der Einwendung erforderlich sind. Nach Ablauf der Einwendungsfrist entscheidet die Genehmigungsbehörde nach pflichtgemäßem Ermessen (§ 10 Abs. 6 BImSchG, § 12 Abs. 1 und § 14 Abs. 1 der 9. BImSchV), ob ein Erörterungstermin gemäß § 10 Absatz 6 BImSchG durchgeführt wird, in dem dann die form- und fristgemäß erhobenen Einwendungen erörtert werden. Diese Entscheidung wird öffentlich bekannt gemacht. Sofern ein Erörterungstermin durchgeführt wird, findet dieser am 22. November 2022, um 10.00 Uhr im Restaurant Auszeit-Restaurant & Cafe am Schwanenpark in 04575 Neukieritzsch, Badstaße 6 und falls nicht alle Einwendungen abschließend erörtert werden können, am darauffolgenden Tag ebenfalls ab 10:00 Uhr statt. Die Erörterung ist öffentlich. Das Recht, sich an der Erörterung zu beteiligen, haben jedoch neben den Vertretern der beteiligten Behörden und der Antragstellerin und deren Beauftragten nur diejenigen, die rechtzeitig Einwendungen erhoben haben. Eine gesonderte Einladung zum Erörterungstermin ergeht nicht. Die Zustellung der Entscheidung der Genehmigungsbehörde über den Antrag mit Ausnahme an die Antragstellerin erfolgt durch öffentliche Bekanntmachung. Die Zustellung der Entscheidung über die Einwendungen an die Personen, die Einwendungen erhoben haben, kann durch öffentliche Bekanntmachung ersetzt werden. Die öffentliche Bekanntmachung erfolgt nach Maßgabe des § 10 Abs. 8 BImSchG.
Zuletzt aktualisiert: 16.08.2022
Icon UVP-Vorhaben
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Icon Erweiterung des Hochwasserrückhaltebeckens Auelsbach in Lohmar
Bekanntmachung der Bezirksregierung Köln Planfeststellungsverfahren gemäß § 68 WHG für die Hochwasserschutzmaßnahme „Erweiterung des Hochwasserrückhaltebeckens Auelsbach in Lohmar“ – Az.: 54.1.16.1- Agger-(8.7)-3 Auf Grundlage der §§ 68, 70 Abs. 1 und Abs. 2 des Gesetzes zur Ordnung des Wasserhaushalts (Wasserhaushaltsgesetz – WHG) in Verbindung mit § 73 Abs. 5 des Verwaltungsverfahrensgesetzes für das Land Nordrhein-Westfalen (VwVfG NRW) und den §§ 18, 19 des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG), alle in der zurzeit geltenden Fassung, gebe ich folgendes bekannt: Die Stadt Lohmar (Antragstellerin) plant im Rahmen eines Gewässerausbauverfahrens gemäß den §§ 67 und 68 WHG die Erweiterung des bestehenden Hochwasserrückhaltebeckens (HRB) Auelsbach zur Optimierung des Hochwasserschutzes im Stadtgebiet von Lohmar. Das Vorhaben beinhaltet im Wesentlichen folgende Maßnahmen: - die Erhöhung der heutigen Dammkrone des HRB Auelsbach auf dem Grundstück Gemarkung Lohmar, Flur 6, Flurstück 1478, um ca. 2,9 m auf 90,9 m ü.NN, - die für die Erhöhung der Krone erforderliche Verbreiterung des Dammbauwerks auf der Luftseite des Dammes, - die Begrenzung des Drosselbauwerks auf zukünftig 3,0 m³/s, - die Erhöhung des Mönchsbauwerks (Hochwasserentlastung) um 2,7 m auf 89,2 m ü.NN. Durch diese Maßnahmen wird das einstaubare Volumen des HRB von 57.000 m³ (entspricht derzeit dem statistisch alle 50 Jahre auftretendem Hochwasser, d.h. HQ50) auf zukünftig ca. 166.000 m³ (entspricht derzeit HQ200) erhöht und die maximal überstaute Fläche vergrößert sich in Richtung Osten (entlang des Auelsbaches) und in Richtung Süden (entlang des Holzbaches) von derzeit ca. 3 ha auf zukünftig ca. 5,4 ha. Durch die Dammverbreiterung selbst und durch den ganz oder teilweisen Einstau des Stauraums des HRB im Falle eines Volleinstaus werden dann zukünftig folgende Grundstücke ganz oder teilweise tangiert: Gemarkung Lohmar, Flur 6, Flurstücke Nr. 462, 463, 464, 468, 469, 472, 478, 480, 481, 482, 483, 484, 485, 498, 570, 571, 809, 1178, 1438, 1439, 1440, 1441, 1443, 1447, 1452, 1453, 1454, 1455, 1456, 1457, 1458, 1459, 1460, 1461, 1478, 1567 und Gemarkung Lohmar, Flur 7, Flurstücke Nr. 1137, 2252 Während der Bauzeit erfolgt eine Wasserhaltung in Form einer Umleitung des Auelsbaches über eine temporäre Verrohrung (DN 1000) bis hinter das Auslassbauwerk. Die Baustelle im Wald wird im Wesentlichen über die Straße Buchbitze erschlossen. Als Gewässerausbau im Sinne des § 67 Abs. 2 S. 3 WHG bedarf das Vorhaben gemäß § 68 WHG der Zulassung durch ein Planfeststellungsverfahren. Für das Vorhaben nach Nr. 13.18.1 der Anlage 1 zum UVPG wird eine Umweltverträglichkeitsprüfung durchgeführt. Die Antragstellerin hat hierzu gemäß § 16 UVPG einen UVP-Bericht vorgelegt. Die Entscheidung über die Zulässigkeit des Verfahrens erfolgt im Rahmen des Planfeststellungsverfahrens unter Berücksichtigung der Bewertung der bei der Umweltverträglichkeitsprüfung festgestellten Umweltauswirkungen des Vorhabens. Durch die Offenlage des Plans erfolgt gleichzeitig die Anhörung der Öffentlichkeit zu den Umweltauswirkungen des Bauvorhabens nach § 19 Abs. 1 UVPG. Gemäß § 20 UVPG werden die Unterlagen parallel im zentralen UVP-Internetportal (UVP Verbund Umweltverträglichkeitsprüfungen der Länder; www.uvp-verbund.de) veröffentlicht. Die Antragstellerin hat die nachfolgend genannten Unterlagen vorgelegt, die umweltbezogene Auswirkungen auf die Schutzgüter im Sinne des § 2 Abs. 1 UVPG sowie etwaige Wechselwirkungen zwischen den vorgenannten Schutzgütern erkennen lassen. (Hinter dem Titel der im Folgenden aufgezählten Unterlagen findet sich in Kursivschrift eine allgemeinverständliche Erklärung des Titels bzw. des wesentlichen Inhalts): - Bericht zur Umweltverträglichkeitsprüfung (Untersuchung der Auswirkungen auf umweltbezogene Schutzgüter) - Landschaftspflegerischer Begleitplan (Darstellung der Kompensations- und Eingriffsminimierungsmaßnahmen) - Artenschutzprüfung (Untersuchung zum Ausmaß der Beeinträchtigung von Tier- und Pflanzenarten durch die Planungsmaßnahme) - Hydraulische Berechnung Notentlastung (Darstellung des Wasserabflusses) Für den Antrag sowie die zugehörigen Unterlagen zu dem Vorhaben ist gemäß § 70 Abs. 1 und Abs.2 WHG in Verbindung mit § 73 Abs. 3 und 5 VwVfG NRW und den §§ 18 Abs. 1 S. 3, 19 und 21 UVPG für die Dauer eines Monats eine Auslegung zur Einsichtnahme vorgeschrieben. Aufgrund der aktuellen Corona-Pandemie und der damit verbundenen beschränkten Zugänglichkeit des Rathauses für die Öffentlichkeit kann eine solche Einsichtnahmemöglichkeit nicht in dem üblichen Umfang gewährleistet werden. Gemäß § 3 Abs. 1 des Gesetzes zur Sicherstellung ordnungsgemäßer Planungs- und Genehmigungsverfahren während der COVID-19-Pandemie (Planungssicherstellungsgesetz – PlanSiG) vom 20.05.2020 (BGBl. I S. 1041) ersetze ich deshalb die vorgesehene Auslegung durch eine Internetveröffentlichung. In der Zeit vom 06.09.2021 bis zum 05.10.2021 einschließlich werden dieser Bekanntmachungstext, der Antrag und die zugehörigen Unterlagen auf der Internetseite der Bezirksregierung Köln https://www.bezreg-koeln.nrw.de/brk_internet/verfahren/54_gewaesserausbau_planfeststellungsverfahren/index.html zugänglich gemacht. Während dieses Zeitraums der Internetveröffentlichung besteht als zusätzliches Informationsangebot im Sinne von § 3 Abs. 2 S. 1 PlanSiG die Möglichkeit, montags von 08:30 – 12:00 und von 14:00 – 18:00 Uhr, freitags von 08:00 Uhr – 12:00 Uhr sowie nach vorheriger telefonischer Vereinbarung bei der Stadtverwaltung Lohmar, Hauptstraße 27 - 29, 53797 Lohmar, Einsicht in den Antrag und die Unterlagen zu nehmen. Dies ist pandemiebedingt nur nach vorheriger individueller Terminabstimmung unter Tel. 02246 / 15-281, Frau Hilgenberg, möglich. Besucherinnen und Besucher werden seitens der Stadtverwaltung Lohmar gebeten, bei einem solchen persönlichen Termin einen Mund-Nasen-Schutz zu tragen. Jeder, dessen Belange durch das Vorhaben berührt werden, kann gemäß § 21 UVPG bis spätestens einen Monat nach dem Ende der Internetveröffentlichung, d.h. bis einschließlich 05.11.2021, schriftlich bei der Stadtverwaltung Lohmar, Hauptstraße 27 - 29, 53797 Lohmar, oder bei der Bezirksregierung Köln, Zeughausstraße 2 - 10, 50667 Köln, Einwendungen erheben. Die Einwendungen sind jeweils mit vollständigem Namen und der vollen leserlichen Anschrift an die Bezirksregierung Köln oder an die Stadtverwaltung Lohmar zu richten. Pandemiebedingt ist die Entgegennahme von Einwendungen zur Niederschrift bei der Stadtverwaltung Lohmar und der Bezirksregierung Köln ggf. nicht bzw. nur mit unverhältnismäßigem Aufwand möglich. Ich schließe deshalb gemäß § 4 Abs. 1 PlanSiG die grundsätzliche Möglichkeit zur Abgabe von Einwendungen zur Niederschrift aus. Es besteht stattdessen gemäß § 4 Abs. 2 PlanSiG ergänzend die Möglichkeit, innerhalb der genannten Frist Einwendungen generell auch als elektronische Erklärung per E-Mail unter der E-Mail-Adresse Einwendungen54@bezreg-koeln.nrw.de abzugeben. Daneben kann innerhalb der genannten Frist zusätzlich – je nach aktueller Pandemie-Situation – möglicherweise auch eine Erhebung von Einwendungen zur Niederschrift nach individueller Terminabstimmung möglich sein. Bitte erfragen Sie dies bei der Stadt Lohmar unter Tel. 02246 / 15-281 bzw. bei der Bezirksregierung Köln unter 0221/147-3479. Mit Ablauf der vorgenannten Frist sind für das Planfeststellungsverfahren alle Einwendungen ausgeschlossen, die nicht auf besonderen privatrechtlichen Titeln beruhen. Vereinigungen, die auf Grund einer Anerkennung nach anderen Rechtsvorschriften befugt sind, Rechtsbehelfe nach der Verwaltungsgerichtsordnung gegen Entscheidungen nach § 74 VwVfG NRW einzulegen, können nach § 73 Abs. 4 S. 5 VwVfG NRW innerhalb der vorgenannten Frist, d.h. bis zum 05.11.2021 einschließlich, Stellungnahmen zu dem Vorhaben abgeben. Die Einwendungen werden der Antragstellerin sowie – soweit erforderlich – weiteren Fachbehörden bekannt gegeben. Auf Verlangen der Einwenderin bzw. des Einwenders wird deren/dessen Name und Anschrift unkenntlich gemacht, soweit die Angaben nicht zur Beurteilung des Inhalts der Einwendungen erforderlich sind. Sollten gegen das Vorhaben im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung Einwendungen erhoben werden bzw. Stellungnahmen von Fachbehörden oder von Vereinigungen gemäß § 73 Abs. 4 S. 5 VwVfG NRW eingehen, so wären diese mit dem Antragsteller, den Behörden und Betroffenen sowie denjenigen, die Einwendungen erhoben oder Stellungnahmen abgegeben haben, zu erörtern. In welcher ggf. durch die Regelungen des PlanSiG modifizierten Form der Erörterungstermin durchgeführt wird, werde ich rechtzeitig – mindestens eine Woche vorher – ortsüblich bekannt machen. Der Träger des Vorhabens, die Behörden und diejenigen, die Einwendungen erhoben bzw. Stellungnahmen abgegeben haben, werden zudem benachrichtigt. Sind außer der Benachrichtigung des Trägers des Vorhabens und der Behörden mehr als 50 Benachrichtigungen vorzunehmen, so können diese Benachrichtigungen durch öffentliche Bekanntmachung ersetzt werden. Ebenso kann die Zustellung der Entscheidung über die Einwendungen durch öffentliche Bekanntmachung ersetzt werden, wenn mehr als 50 Zustellungen vorzunehmen sind. Kosten, die bspw. durch die Erhebung von Einwendungen oder eine Vertreterbestellung entstehen, werden nicht erstattet. Weitere Informationen sowie Äußerungen und Fragen zum Verfahren können bis zum Ablauf der Internetveröffentlichung bei der für das Verfahren zuständigen Bezirksregierung Köln angefordert bzw. eingereicht werden. Es wird darauf hingewiesen, dass die Einwendungsfrist von dem Zeitpunkt der Übermittlung angeforderter Informationen bzw. der Beantwortung gestellter Fragen unberührt bleibt. Köln, den 27.08.2021 Im Auftrag gez.: Hülsen
Zuletzt aktualisiert: 02.09.2021
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Icon Himmelmoor, Kummerfelder Gehege und angrenzende Flächen
Das Himmelmoor liegt in Quickborn und angrenzenden Gemeinden im Kreis Pinneberg. Mit ursprünglich rund 600 Hektar Mooroberfläche war es das größte Hochmoor Schleswig-Holsteins. Bis 2018 wurde im Moor noch Torf abgebaut. Laut einem Vertrag aus dem Jahre 1919 sollte der Torfabbau so lange weitergehen, bis das Moor vollständig verschwunden ist. Der Abbau wurde jedoch im Jahr 2018 vorzeitig beendet, ursprünglich war dieser bis 2020 vorgesehen. Bereits zuvor wurde aber die schrittweise Renaturierung des Himmelmoors betrieben. Flächen im Nordteil des Himmelmoores wurden bereits wiedervernässt. Es gibt zwei Rundwanderwege, auf denen man sich über das Moor informieren kann, einen Wanderweg auf den Spuren der Torfbahn und seit 2012 einen Reitweg rund um das Moor. Mehrere Aussichtsplattformen erlauben einen Überblick über die Parzellen. An manchen Wochenenden sind auch Rundfahrten mit der Lorenbahn möglich. Die Randbereiche des Himmelmoors liegen – zusammen mit dem Kummerfelder Gehege und der Bilsbek-Niederung – im FFH-Gebiet Himmelmoor, Kummerfelder Gehege und angrenzende Flächen (Kennung DE-2224-391), wodurch sie zum europäischen Schutzgebietsnetz Natura 2000 gehören. Ausgenommen war jedoch der Kernbereich des Moors, der noch bis 2018 abgetorft wurde und teilweise schon wiedervernässt ist. Dieser Bereich liegt seit 1969 im Landschaftsschutzgebiet LSG des Kreises Pinneberg. Im Jahr 2022 wurden auch der Kernbereich sowie Teile der umliegenden Bereiche, die zuvor schon FFH-Gebiet waren, als Naturschutzgebiet ausgewiesen.
place Umweltdaten
/ Fauna-Flora-Habitat-Gebiet (FFH)
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Icon Penzberg
Penzberg ist eine Kleinstadt im oberbayerischen Landkreis Weilheim-Schongau und liegt rund 50 Kilometer südlich von München. Die ehemalige Bergwerksstadt wird heute durch Roche Diagnostics geprägt.
place Umweltdaten
/ Stadt/Gemeinde (BY)
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Icon Zweckverband IndustriePark Oberelbe
Entwurf des Bebauungsplan Nr. 1.1 „Technologiepark Feistenberg“ des Zweckverbandes IndustriePark Oberelbe • Bekanntmachung der Ergänzung des Aufstellungsbeschlusses, • Ankündigung der Öffentlichen Auslegung und der Bürgerinformationsveranstaltung Am 22.05.2018 wurde für den Bebauungsplan Nr. 1 „IndustriePark Oberelbe“ des Zweckverbandes In-dustriePark Oberelbe der Aufstellungsbeschluss in der Sitzung der Verbandsversammlung gefasst. Der Geltungsbereich umfasste zahlreiche Flurstücke der Gemarkungen Pirna, Zuschendorf, Großsedlitz, Krebs und Dohna, mit einer Gesamtfläche von ca. 260 ha. Der Planvorentwurf in der Fassung vom 12.03.2020, ergänzt am 26.05.2020 wurde im Rahmen der frühzei-tigen Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) öffentlich ausgelegt. In Auswertung der eingegangenen Stellungnahmen im Rahmen der frühzeitigen Behörden- und Öffent-lichkeitsbeteiligung hat der Zweckverband entschieden, zunächst einen Teil des Plangebietes mit der Bezeichnung Teilbebauungsplan 1.1 „Technologiepark Feistenberg“ mit einem Geltungsbereich von 140 ha weiter zu beplanen, der die Bauflächen C + D, die neue Abfahrt von der B172 a und die Anpassung an den Kreisstraßen K8771 und K8772 darstellt. Durch den Aufstellungsbeschluss IPO-010/2020 vom 23.11.2020 für den B-Plan 1.1 „TechnologiePark Feistenberg“ wurde der Aufstellungsbeschluss konkretisiert. Zu diesem B-Plan1.1 wurde mit Beschluss IPO-004/2023 am 24.07.2023 durch die Verbandsversammlung der Entwurfs- und Offenlagebeschluss gefasst, gleichzeitig wurde der konkretisierte Aufstellungsbe-schluss um 6 Flurstücke ergänzt. Der Geltungsbereich wird nach dieser Ergänzung wie folgt begrenzt: - Im Nordwesten des Plangebiets durch einen Randstreifen der Ackerschläge nördlich der K8772 auf der Flur von Heidenau-Großsedlitz - im Nordosten durch Flurstücksgrenzen innerhalb der sich an die Dippoldiswalder Straße bzw. die K 8772 anschließenden Ackerschläge auf Pirnaer Flur - im Osten durch die Gartensparte „Am Feistenberg“, das Motorsportgelände an der alten Depo-nie Feistenberg und die Flächen des künftigen Knotenpunktes vom Autobahnzubringer zur Ortsumgehung Pirna - im Süden durch den Kirchweg von Dohna nach Krebs und einen Feldweg, der Krebs mit dem Oberlindigt und dem Lindigtgut in Pirna verbindet - im Westen durch die Gemarkungsgrenze zwischen Pirna und Dohna, die inmitten eines Acker-schlages südlich des Autobahnzubringers verläuft. Die nachfolgenden Abbildungen verdeutlichen die Lage des Plangebietes des B-Plan1.1 innerhalb des Verbandsgebietes des Zweckverbandes IndustriePark Oberelbe. Die blaue Markierung stellt dabei die Ergänzung des Geltungsbereiches dar. Planungsziele sind: • Entwicklung von ca.64 ha Industrie- und ca.22 ha Gewerbegebieten • Bau der zugehörigen Erschließungsanlagen einschließlich einer neuen Zu- bzw. Abfahrt von der B 172 a und eines Regenrückhaltebeckens • Anlage von ca.22 ha Grünflächen und den • Erhalt von ca.13 ha Landwirtschaftsfläche • Umsetzung vorgezogener Maßnahmen zum Artenschutz (sog. CEF–Maßnahmen) Hingewiesen wird darauf, dass der Plan außerhalb des zeichnerisch festgesetzten Geltungsbereichs fol-gende Aussagen zur Einordnung von externen Artenschutzmaßnahmen trifft: • Gemarkung Fürstenwalde der Stadt Altenberg auf ca. 9,3 ha Landwirtschaftsflächen • Gemarkung Zuschendorf der Stadt Pirna: 30 m Streifen südlich des Geltungsbereiches auf ca.4 Hektar Landwirtschaftsflächen und • Gemarkung Rottwerndorf der Stadt Pirna: Entsiegelungsmaßnahme im ehem. Park von Schloss und Rittergut Rottwerndorf auf ca. 1,5 ha Es handelt sich dabei um Zuordnungsfestsetzungen nach § 9 Abs. 1a BauGB. Das sonst für derartige Straßenbau-Maßnahmen durchzuführende Planfeststellungsverfahren wird im vorliegenden Fall gemäß § 17b Abs. 2 S. 1 Bundesfernstraßengesetz durch das B-Plan-Verfahren ersetzt. Für das Vorhaben besteht eine Verpflichtung zur Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung gem. § 5 des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) in Verbindung mit § 3 Abs. 1 Nr. 2, Anlage 1 Nr. 2 c des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung im Freistaat Sachsen (SächsUVPG), ohne dass die Vorprüfung des Einzelfalls nach UVPG durchgeführt werden musste. Bei der betrachteten Planung handelt es sich um ein Vorhaben gemäß Nr.18.5.1 gemäß Anlage 1 UVPG. Die An-gaben zur Umweltverträglichkeitsprüfung werden im Rahmen der Umweltprüfung nach BauGB zusam-mengetragen. Der Zweckverband Industriepark Oberelbe als Vorhabenträger hat die entscheidungserheblichen Unter-lagen über die Umweltauswirkungen des Vorhabens zusammengestellt, die Bestandteil der nachfolgend aufgeführten Auslegungsunterlagen sind. Der Zweckverband ist gemäß seiner Satzung gleichzeitig Träger der verbindlichen Bauleitplanung und damit zuständig für die Durchführung des Beteiligungsverfahrens nach BauGB. Die ausgelegten Planunterlagen enthalten die nach § 16 Abs. 1 UVPG notwendigen Unterlagen für die Umweltverträglichkeitsprüfung. Die hiermit eingeleitete Beteiligung zum Planentwurf gemäß § 3 Abs.2 BauGB stellt zugleich die Beteiligung der Öffentlichkeit zu den Umweltauswirkungen nach § 18 Abs. 1 UVPG i. V. m. § 73 Abs. 3 und 5 bis 7 VwVfG dar. Zum Zweck der Beteiligung der Öffentlichkeit wird der Entwurf des Bebauungsplanes gemäß § 3 Abs. 2 Satz 1 BauGB öffentlich ausgelegt. Zu den ausliegenden Planunterlagen zum B-Plan-Entwurf bzw. zum Vorentwurf der Verkehrsanlagen gehören: 1. Entwurf des Bebauungsplanes 1.1, Stand 02.05.2023 bestehend aus Planzeichnung, textlichen Fest-setzungen und Begründung 2. Umweltbericht zum Entwurf des Bebauungsplanes 1.1, Stand 02.05.2023, 3. Unterlagen für den Vorentwurf der IPO-Verkehrserschließung, bestehend aus Auf- und Abfahrt B 172A, Anschluss K 8771, Wilddurchlass und Faunabrücke, Stand 08.07.2022 bzw. 02.05.2023 4. Sonstige Unterlagen zur Verkehrsplanung 4.1 Untersuchung Verkehrsqualität / Leistungsfähigkeit, Stand 21.04.2022 u. 09.02.2023 4.2 Planunterlagen des Vorentwurfs zur K 8771 (TP II.1), Stand 08.07.2022 4.3 Planunterlagen des Vorentwurfs zur K 8772 (TP III.1), Stand 08.07.2022 5. Grünordnungsplan zum Entwurf des Bebauungsplanes 1.1, Stand 02.05.2023 mit Darstellung der externen Kompensationsflächen sowie den Anlagen: Bilanzierung, Fachteil Sichtachsen und Land-schaftsbild, Dunkelkonzept 6. Artenschutzbeitrag inkl. Anhang (Erfassung Fledermäuse und Feldlerchen), Stand 14.07.2022 7. FFH –Verträglichkeitsprüfung, Stand 08.07.2022 8. Lokalklimatische und lufthygienische Untersuchung, Stand 06.07.2022 9. Schalltechnische Untersuchungen, Stand 15.06.2022 10. Geotechnische Untersuchungen im Bereich der Verkehrsanlagen, Stand 20.06.2022 11. Geotechnische Untersuchungen im Bereich der Abwasser- und Regenwasserableitung, Stand 20.06.2022 12. Vorplanung Schmutz- und Regenwasserentsorgung, Stand 05.06.2023 13. Fachbeitrag WRRL (Wasserrahmenrichtlinie), Stand 07.07.2023 Die folgenden, nach Einschätzung des Zweckverbandes wesentlichen, bereits vorliegenden umweltbe-zogenen Stellungnahmen werden nach § 3 Abs. 2 BauGB ebenfalls ausgelegt: Themen Flächeninanspruchnahme, Naturschutz, Gewässerschutz, Hochwasserschutz, Agrarstruktur Verfasser der Stellungnahme Datum, thematischer Bezug Stellungnahmen im Rahmen der informellen Behördenbeteiligung zum Arbeitsstand des Entwurfs (2022) S 1 Landesdirektion Sachsen (Raumordnungsbehörde), 14.09.2022 • aus raumordnerischer Sicht grundsätzliches Mittragen der Entwicklung an diesem Standort • Hinweise auf das Vorranggebiet Kulturlandschaftsschutz Sichtexponierter Elbtalbereich und die • landesplanerisch angestrebte Verminderung der Flächen-Neuinanspruchnahme und die • Notwendigkeit einer Entsiegelungsmaßnahme S 2 Regionaler Planungsverband Oberes Elbtal/ Osterzgebirge, 06.09.2022 • Regionalplanerische Zustimmung zum Vorhaben einschließlich der Erschließungskon-zeption und zur Einordung von Ausgleichsmaßnahmen im Vorranggebiet Landwirt-schaft, • Hinweis auf die Notwendigkeit der Abstimmung mit den Vorhaben der Eisenbahn Neu-baustrecke S 3 Landesamt für Umwelt, Landwirtschaft und Geologie, 08.09.2022 • Grundsätzliche Bedenken gegen die Inanspruchnahme landwirtschaftlicher Fläche S 4 Regionaler Planungsverband Oberes Elbtal/ Osterzgebirge, 12.09.2022 • Auseinandersetzung in Verbindung mit dem ökologischen Verbundsystem und dem Erhalt der natürlichen Bodenfruchtbarkeit • Hinweis auf Notwendigkeit von Aussagen zu Gebieten mit hoher geologisch bedingter Grundwassergefährdung sowie mit möglicher Beeinträchtigung des Grundwasservor-kommens durch die Folgen des Klimawandels S 5 Landestalsperrenverwaltung, Betrieb Oberes Elbtal, 08.09.2022 • Prinzipiell ist Ableitung des Regenwassers möglich, Hinweis auf das Verschlechterungs-verbot bzgl. der Ausdehnung von Überflutungsgebieten S 6 Landkreis Sächsische Schweiz/ Osterzgebirge, Landratsamt, 13.10.2022 Hinweise auf • Notwendigkeit der Ausgliederung aus dem Landschaftsschutzgebiet, • Notwendigkeit einer Blendschutzkonzeption und von durchgängigen Transferkorrido-ren für den Artenschutz, • Notwendigkeit des Nachweises der Abwasserentsorgung, • Auseinandersetzung mit Belangen der Agrarstruktur Stellungnahmen zum Vorentwurf des B-Plans Nr.1 (2020) S 7 Landkreis Sächsische Schweiz/ Osterzgebirge, Landratsamt, 24.08.2020 Forderung nach: • Festsetzung geeigneter Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen • Freihalten von Frisch- und Kaltluftentstehungsgebieten und –abflussbahnen, • Darstellung der Auswirkungen des gravierenden Flächenentzuges auf den Boden und die Landwirtschaft, • Beachtung der Sichtachsen des Barockgarten S 8 • Landesdirektion Sachsen (Raumordnungsbehörde), • Forderung nach einer nachvollziehbaren Untersetzung des notwendigen Flächenbedar-fes im Rahmen der Begründung zum Bebauungsplan Die vorgebrachten Anregungen, Hinweise und Bedenken sind in den Planentwurf eingearbeitet worden. Weiterhin liegen die in nachstehender Tabelle aufgezählten umweltbezogenen Informationen vor: Art der vorhandenen Informatio-nen Datum Thematischer Bezug Regionalplan 2020 (2.Gesamtfortschreibung des Regi-onalplanes der Planungsregion Oberes Elbtal/Osterzgebirge) mit Umweltbericht und Fachbeitrag Landschaftsrahmenplan rechtswirksam seit 17.09.2020 Darstellung des derzeitigen Bestandes und der Entwicklungsperspektiven für Natur und Land-schaft in der Region Oberes Elbtal/ Osterzgebir-ge sowie Prüfung der Verträglichkeit mit den Erhaltungszielen der Gebiete von gemein-schaftlicher Bedeutung und der Europäischen Vogelschutzgebiete. Landschaftsplan der Verwaltungs-gemeinschaft Pirna/ Dohma 20.10.2003 Erfassung aller geschützten Biotope, Integrierte Bestandsaufnahme und Bewertung aller Schutzgüter, Entwicklung schutzgutbezogener Ziele und Zusammenführung in einer Entwick-lungskonzeption für das Gebiet der Verwal-tungsgemeinschaft Landschaftsplan der Verwaltungs-gemeinschaft Dohna/ Müglitztal 26.03.2018 „ Entwurf des Landschaftsplans –der Stadt Heidenau 21.11.2022 „ Managementplan für das SCI 085E – Seidewitztal und Börnersdorfer Bach 20.11.2008 einführende Angaben zum Gebiet mit Ergeb-nissen der Ersterfassung von Lebensraumtypen nach Anhang I der FFH-RL und Arten nach An-hang II der FFH-RL, Aufstellung der daraus abgeleiteten Erhaltungs- und Entwick-lungsmaßnahmen Managementplan für das SCI 173 – Barockgarten Großsedlitz Januar 2006 „ Fachteil 'Lärmschutz' aus dem Rea-lisierungskonzept des Zweckver-bandes IndustriePark Oberelbe 31.10.2019 Interpretation und Ergänzung der Ergebnisse des Schalltechnischen Gutachtens um Aussagen zu Verkehrslärm   Hydronumerische Modellierung der Oberflächenabflüsse des Zweckverbandes IndustriePark Oberelbe 05.11.2019 Lokalisierung potenziell drohender Zunahmen der Oberflächenabflüsse , Aufzeigen von Kom-pensationsmöglichkeiten zur Wahrung des Ver-schlechterungsgebotes Stellungnahmen von Trägern Öf-fentlicher Belange, Umweltver-bänden und Betroffenen zum Be-bauungsplan Nr.1 des Zweckver-bandes IndustriePark Oberelbe 06-08/2020 Bedenken zur Flächeninanspruchnahme und zur Beeinträchtigung des Landschaftsbildes durch Bauflächen-Ausweisungen, Beeinträchti-gung der Kulturlandschaft, Bedenken zur Nie-derschlagsentwässerung Protokoll zur Abstimmung der Ar-tenschutz- Konzeption mit der Un-teren Naturschutzbehörde 23.02.2023 / 05.04.2023 Abstimmungsergebnisse zu Fledermaus-Transferkorridoren und Dunkel-konzept Die Auslegung erfolgt vom 21.08.2023 bis 29.09.2023 in folgenden Dienststellen des Zweckverbandes bzw. der beteiligten Kommunen: Zweckverband IndustriePark Oberelbe: Geschäftsstelle Breite Straße 4, 01796 Pirna zu folgenden Geschäftszeiten: Mo. 9:00 – 12:00 Uhr und 13:00 – 15:00 Uhr Di. 9:00 – 12:00 Uhr und 13:00 – 18:00 Uhr Mi. 9:00 – 12:00 Uhr und 13:00 – 15:00 Uhr Do. 9:00 – 12:00 Uhr und 13:00 – 16:00 Uhr Fr. 9:00 – 12:00 Uhr Stadt Pirna: Mehrzweckraum 0.01, Eingang Stadthaus (gegenüber vom Rathaus), Am Markt 1/2, 01796 Pirna zu fol-genden Dienstzeiten: Mo. 8:00 – 12:00 Uhr und 13:00 – 15:00 Uhr Di. 8:00 – 12:00 Uhr und 13:00 – 16:00 Uhr Mi. 8:00 – 12:00 Uhr und 13:00 – 15:00 Uhr Do. 8:00 – 12:00 Uhr und 13:00 – 18:00 Uhr Fr. 8:00 – 12:00 Uhr Stadt Heidenau Bauamt, von-Stephan-Straße 4, 1. OG Zimmer 103, 01809 Heidenau zu folgenden Dienstzeiten: Mo. 08:30 – 12:00 Uhr und 13:00 – 15:30 Uhr Di. 08:30 – 12:00 Uhr und 13:00 – 18:00 Uhr Mi. geschlossen Do. 08:30 – 12:00 Uhr und 13:00 – 18:00 Uhr Fr. 08:30 – 12:00 Uhr Stadt Dohna Stadtverwaltung Dohna (Rathaus) Zimmer A201, Am Markt 10/11, 01809 Dohna, zu folgenden Dienstzei-ten: Mo. geschlossen Di. 8:30 – 12:00 Uhr und 13:30 – 18:00 Uhr Mi. 8:30 – 12:00 Uhr Do. 8:30 – 12:00 Uhr und 13:30 – 15:30 Uhr Fr. 8:30 – 12:00 Uhr Der Inhalt der ortsüblichen Bekanntmachung und die auszulegenden Unterlagen werden auf der Inter-netseite des Zweckverbandes unter https://www.zv-ipo.de/daten/ zugänglich gemacht. Weiterhin sind der Inhalt der ortsüblichen Bekanntmachung und sämtliche Planungsunterlagen auch auf dem zentralen Landesportal Bauleitplanung unter www.bauleitplanung.sachsen.de unter Eingabe des Suchbegriffs „Zweckverband Industriepark Oberelbe“ sowie auf dem Portal https://www.uvp-verbund.de einsehbar. Möglichkeiten der Abgabe einer Stellungnahme Während der öffentlichen Auslegung wird jedermann die Gelegenheit zur Stellungnahme gegeben. Es wird hiermit darauf hingewiesen, dass Stellungnahmen elektronisch ( z.B. per E-Mail an stadtentwicklung@pirna.de oder per Landesportal Bauleitplanung über die o.g. website) übermittelt werden sollen, bei Bedarf aber auch auf anderem Weg (z.B. schriftlich oder zur Niederschrift an einem der 4 Auslegungsorte in den o.a. Geschäftszeiten usw.) abgegeben werden können. Auch Kinder und Jugendliche sind Teil der Öffentlich-keit im Sinne des § 3 BauGB. Stellungnahmen, die nicht während der Auslegungsfrist abgegeben werden, können entsprechend § 4 a Abs. 6 BauGB bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben. Auch kann eine Mitteilung über das Abwägungsergebnis nur zu den Stellungnahmen erfolgen, wo die Anschrift des Verfassers lesbar beigefügt ist. Die verbindliche Mitteilung über das Abwägungsergebnis erfolgt nach dem Abwägungs- und Satzungsbeschluss in der Verbandsversammlung. Bürgerinformationsveranstaltung Zusätzlich zur gesetzlich vorgeschriebenen Auslage findet am 30.08.2023 im Zeitraum von 16:00 bis 19:00 Uhr in der Herder-Halle, Rudolf-Renner-Straße 41c, 01796 Pirna eine Bürgerinformationsveranstaltung in Form eines Planungs-Dialogs statt. In dieser Zeit stehen Planer, Mitarbeiter und die Zweckverbandsvorsitzenden für individuelle vertiefende Gespräche und Nachfragen zur Verfügung. An verschiedenen Ständen werden die unterschiedlichen Themen erörtert. So stehen die jeweiligen Fachexperten z.B. zu den Themenblöcken, Artenschutz, Natur und Landschaftsbild, Verkehr, Technische Medien, Siedlungswasserwirtschaft und Immissionsschutz bereit. Opitz Verbandsvorsitzender
Zuletzt aktualisiert: 08.08.2023
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Colmberg (fränkisch: Kolmbärch) ist ein Markt im mittelfränkischen Landkreis Ansbach in Bayern und zählt zur Metropolregion Nürnberg.
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Die Lessingstadt Kamenz (obersorbisch , vom altsorbischen Bachnamen Kamenica, wörtlich ‚Steinbach‘) ist eine Große Kreisstadt im Landkreis Bautzen in Sachsen. Sie liegt etwa 40 km nordöstlich von Dresden und etwa 30 km nordwestlich von Bautzen.
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Icon Rundgang durch den Kurpark
Gehen Sie auf eine Rundtour durch den Hausberger Kurpark. An 10 Stationen sind QR-Codes angebracht, die über den Kurpark informieren. Einfach mit dem Smartphone vor Ort einscannen und zuhören: Station 1 - Haus des Gastes: Dass ein Kurort für seine Gäste auch Einrichtungen zur Betreuung und Freizeitgestaltung vorhalten muss, ist gesetzliche Vorgabe des Landes Nordrhein-Westfalen. Deshalb gab es schon lange Planungen für ein Haus des Gastes, die am 26. März 1981 mit der Eröffnung des Haus des Gastes zum erfolgreichen Abschluss gebracht wurden. Verantwortlich für Planung und Bau war der Hausberger Architekt Hans-Werner Lachwitz, der sich in einem vorangegangenen Architektenwettbewerb gegen 27 Konkurrenten durchgesetzt hatte. Das Haus des Gastes hat sich in den 34 Jahren seines Bestehens äußerlich kaum verändert. Verändert hat sich allerdings das Umfeld, denn der große gepflasterte Parkplatz ist inzwischen sehr nahe an das Haus des Gastes herangekommen. Bei der Einweihungsfeier wurde bekannt gegeben, dass der Bau des Hauses 1,9 Mio. DM gekostet hat, wobei das Land rund ein Drittel dieser Kosten übernahm. Dass sich diese Investition gelohnt hat, zeigen Zahlen, die 10 Jahre später vorgelegt wurden: Die Kurgastzahlen stiegen von 9.000 im Jahre 1980 auf 48.000 Kurgäste im Jahr 1990, was natürlich große Einnahmen bei der Kurtaxe bedeutete. Im Schnitt kamen damals pro Jahr rund 2.500 Personen, Einheimische wie Kurgäste, zu den Veranstaltungen in das Haus des Gastes. Es gab Dia-Vorträge und Filmveranstaltungen, Kreativkurse (u. a. in den Bereichen Seidenmalerei, Töpfern, Batik, Bauernmalerei, Emaillieren), Gesundheitsvorträge und Kurse in der Gymnastikhalle. Nach dem Wegbrechen des Kurbereiches Ende der 90er Jahre wurde auch darüber diskutiert, wie das Haus des Gastes in der Zukunft genutzt werden könnte - sollte es Jugendzentrum werden oder sollte es die Stadtbücherei aufnehmen? Zunächst wurde das Haus als Ausweichquartier für die Kämmerei und andere Fachämter gebraucht, als in den Jahren 2004 und 2005 das Rathaus umgebaut wurde. Damals wurde zum Leidwesen des Kneippvereins und anderer Vereine sogar die Gymnastikhalle zum Großraumbüro umfunktioniert. Danach aber wurde das Haus des Gastes, seinem eigentlichen Ursprung wieder etwas mehr entsprechend, Sitz des städtischen Sachgebietes Wirtschaftsförderung und Tourismus mit der Tourist Information als Anlaufstelle für alle Fremdenverkehrsbelange. Seit ein paar Jahren hat die Volksbank das Haus des Gastes als Übergangsquartier eingenommen, bis das neue Volksbank-Gebäude am Kirchsiek gegenüber der Stadtsparkasse fertiggestellt ist. Station 2 - Parkplatz: Der Kurpark, Hausberges Grün- und Erholungsanlage, wurde nach gut einjähriger Bauzeit fertig gestellt und am 8. Mai 1980 offiziell eingeweiht. 2,2 Mio. DM hatte die Umwandlung des verlängerten Faulensieks in den Kurpark gekostet, wobei 75 % der Kosten als Zuschüsse von Land, Bund und Kreis flossen. Zusätzlich stifteten Firmen, Vereine und einzelne Bürger für insgesamt 49.500,- DM Ruhebänke für die Parkanlage. Die Einrichtungen im Kurpark wie Wasserspiele, Veranstaltungsforum, Schutzdächer, Ruhe- und Spielplätze werden seitdem bis in die heutige Zeit hinein von den Bürgerinnen und Bürgern, den jüngeren wie den älteren, als Freizeit- und Erholungsanlage angenommen und gerne genutzt. Insbesondere ältere Mitbürger genießen den inzwischen alten Baumbestand des Parks als Ersatz für den für sie nicht mehr nutzbaren viel zu steilen Bergwald am Jakobsberg. Station 3 - Forum: Die große Konzertmuschel, auch Forum genannt, im Zentrum des Kur- und Bürgerparks war ein sehr häufig genutzter Veranstaltungsort für musikalische Darbietungen, Tanzvorführungen und auch Gottesdienste. So wurden früher in den Sommermonaten im Rahmen der Kurgastbetreuung regelmäßig Sonntagskonzerte und Serenadenkonzerte am Mittwochabend durchgeführt, die auch bei der Bevölkerung sehr beliebt waren. Deshalb ist es nicht verwunderlich, dass auch nach dem Auslaufen des Kurbetriebes die Konzerte am Sonntagnachmittag weiterhin veranstaltet wurden. Fast alle Chor- und Instrumentalgruppen, die es in Porta Westfalica gibt, sind hier schon einmal aufgetreten wie auch viele andere Musikgruppen aus dem Mühlenkreis und darüber hinaus. Ganz aktuell wurde für das Jahr 2015 allerdings entschieden die Konzerte nicht mehr im Kurpark durchzuführen. Viele Stammgäste der Kurparkkonzerte sind traurig, das gewohnte Konzert am Sonntagnachmittag nicht mehr im Kurpark genießen zu können. Ob ein ständiger Wechsel des Aufführungsortes in den verschiedenen Dörfern zu einer Belebung der Veranstaltung führt, bleibt abzuwarten. Station 4 - Pavillon: Im Jahre 1971 gab es den ersten Vorentwurf für den geplanten Kurpark durch den Landschaftsarchitekten Helge Reuter aus Borgholzhausen. Man sah auf den Entwürfen sofort, dass der Landschaftsarchitekt die natürlichen Gegebenheiten des Geländes sehr stark in seine Planungen einbezogen hat. Dieser 1. Bauabschnitt des Kurparks in einer Größe von fast 3,9 ha hat 2,3 Mio. DM gekostet, wobei der Stadt mit 1,747 Mio. DM Bundes- und Landesmitteln geholfen wurde. In einem 2. Bauabschnitt wurde etwas später u. a. noch ein behindertengerechter Zugang von der Hoppenstraße aus gebaut. Seit der Fertigstellung im Jahr 1980 erfüllt der Kurpark mehrere wichtige Funktionen. So war er zunächst eine der Keimzellen der Kurortentwicklung, er war aber auch von Anfang an eine stadtkernnahe Ruhezone, Erholungs- und Freizeitanlage für die Bürger und eine Möglichkeit für Künstler, Vereine, Schulen, Kirchen, städtische Ämter, wie z. B. das Jugendamt zur Durchführung von Open-Air-Veranstaltungen. Denn von Beginn an hatte der Kurpark auch die Funktion eines Bürgerparks. So wird die gesamte Anlage seit vielen Jahren von den verschiedensten Bevölkerungsgruppen frequentiert: von älteren Mitbürgern, die die Wege zum Spazierengehen rege nutzen, von Fußgängern, die auf kürzestem Wege zur Innenstadt wollen oder von Erholung Suchenden, die bei schönem Wetter auf den Wiesen lagern, von Kindern, die auf den Wiesen und auf dem Spielplatz herumtollen und von Jugendlichen, die sich nachmittags und in den Abendstunden unter den Dächern der Pavillons treffen. Wenn Sie von hier aus zur Großen Konzertmuschel, dem Forum schauen, dann blicken Sie auf eine grüne Wiese, die bereits in Privatbesitz der Volksbank ist. Auf diese Grünfläche möchte die Volksbank ein Mehrfamilienhaus bauen, so wie Sie es bereits hinter diesem kleinen Pavillon oben auf dem Hang sehen, wenn der Kurpark vom Stadtrat als Baugebiet ausgewiesen wird. Station 5 - Schwarzerle am östlichen Teich: Sie stehen hier an einer Schwarzerle, welche deshalb eine Besonderheit ist, weil Erlen als einzige Laubbäume Zapfen als Früchte besitzen. Im Frühjahr sieht man viele lange Blütenstände von den Zweigen hängen, da es sich bei der Erle um einen windblütige Baum handelt. D.h. die Erle lässt ihre Pollenkörner nicht von Insekten zu einer anderen Erle tragen, sondern die Schwarzerle lässt die Pollenkörner mithilfe des Windes zu einer weiblichen Blüte auf einen anderen Baum fliegen. Da es sehr unwahrscheinlich ist, dass der Blütenstaub auf eine Erlenblüte gelangt, produziert der Baum Millionen kleine Pollenkörner, die bei Wind als gelbe Wolke verweht werden. Die Schwarzerle steht hier an dem östlichsten Teich des Kurparks. In diesem Teich wachsen die im Sommer gelb blühende Sumpfschwertlilien, der imposante Pfeifenputzer bildende Rohrkolben sowie der gelb blütige Zungenhahnenfuß. Auch einige Erdkröten legen hier alljährlich ihre Laichschnüre in das Teichwasser ab. Viele Erdkröten verdanken ihr Leben den Amphibienzäunen, die jedes Jahr von der Stadt entlang des Faulensieks und der Straße "Unter dem Friedhof" aufgestellt werden. Außerdem werden die Kröten vorm Straßentod bewahrt, weil engagierte Hausberger als Krötenzaunbetreuer jeden Abend und jeden Morgen die Krötenzäune kontrollieren und die gefährdeten Amphibien über die Straße in den Kurpark tragen. Station 6 - Spielplatz: Als der Rat der Stadt Porta Westfalica am 7. November 2005 beschloss die Kurtaxe aufzuheben, titelte das Mindener Tageblatt damals dazu: „Ein Abgesang auf die Portaner Kurgeschichte?“ Einer der Väter des Kneippkurortes Hausberge, Albert Münstermann, antwortete in einem Interview auf diese Frage: „Nein. Diese Geschichte ist nie zu Ende, da der Auftrag bestehen bleibt, den wir aus der Landschaft haben: nämlich anderen Menschen Erholung und Erlebnisse zu bieten.“ Die Aussage Münstermanns scheint sich zu bewahrheiten, wenn man die jüngste Entwicklung Hausberges ansieht, die davon geprägt ist, dass die Stadtverwaltung sich inzwischen wieder intensiv um die Belebung des Tourismus in der Stadt kümmert. Dazu passt ein Kurpark als Erlebnisraum für Touristen z.B. mit einem angedachten Bienenlehrpfad des hiesigen Imkervereins ideal. Aber auch die Einheimischen können sich im Kurpark bei einer Partie Boule erholen oder ihren Kindern beim Schlittenfahren auf den abschüssigen Rasenflächen sowie beim Klettern auf dem kleinen Spielplatz zuzusehen. Insbesondere Kinder sind ganz fasziniert, wenn sie abends über dem Kurpark Fledermäuse flattern sehen. Anhand der artspezifischen Ortungsrufe konnten auf mehreren Exkursionen mit der Mindener Fledermausexpertin Sandra Meier nachgewiesen werden, dass drei Fledermausarten den Kurpark als Jagdrevier nutzen. Der Hausberger Kurpark stellt einen wichtigen innerörtlichen Lebensraum für die geschützten Fledermausarten Zwergfledermaus, Großer Abendsegler und Breitflügelfledermaus dar. Die vielen verschiedenen heimischen Baum- und Straucharten, die naturnahen Teiche, die Streuobstwiese, aber auch die Blumenwiesenbereiche bieten vielen Insekten einen idealen Lebensraum, sodass die Fledermäuse hier viele Insekten als Nahrung vorfinden. Außerdem bietet der seit über 30 Jahren bestehende Kurpark mit seinem alten Baumbestand den Flattertieren vermutlich auch geeignete Sommerquartiere in hohlen Bäumen. Station 7 - Frühblüher: Inzwischen haben sich auch viele heimische Frühblüher hier im Kurpark angesiedelt. So wächst hier unter den Sträuchern und Bäumen das gelbblühende Scharbockskraut mit seinen sternförmigen, glänzenden Blüten. Der Name Scharbockskraut ist abgeleitet vom Skorbut, der berüchtigten Seefahrerkrankheit, bei der den Seeleuten die Zähne aufgrund von Vitamin-C-Mangel ausgefallen sind. Und genau deshalb trägt das Scharbockskraut seinen Namen - es enthält viel Vitamin C - eignet sich allerdings aufgrund seiner Salzunverträglichkeit nicht dazu auf langen Schiffspassagen als Vitamin-C-Vorrat mitgenommen zu werden. Eine weitere spannende Pflanze hat schwarz gefleckte große Blätter. Es handelt sich um den Aronstab, dessen Blüte aussieht wie ein Stab. Diese Blüte strömt einen für Fliegen und Mücken betörenden Harngeruch aus, sodass diese in die Blüte kriechen. Dort rutschen die Insekten dann aufgrund von Öltröpfchen in die Kessel-Gleitfallenblume hinein. Reusenhaare verhindern für bis zu 1 Tag das Herausfliegen der Insekten, welche erst die Bestäubung durchführen sollen. Ein dritter Frühlingsbote des Kurparks hat sowohl violette als auch weiße Blüten: Der Hohle Lerchensporn. Der Name rührt daher, dass die giftige Wurzelknolle nach außen wächst und dabei innen hohl wird. Und die Bezeichnung Lerchensporn kommt von der Form der Blüte, die aussieht wie die gespornten Füße des Vogels Lerche. Der Hohle Lerchensporn hatte eine um 90 Grad gedrehte Blüte, sodass nur intelligente Insekten zum Nektar gelangen können. Einige spornbeißende Hummeln tricksen diese Intelligenzblume allerdings aus, indem sie einfach von hinten an den Sporn herankriechen und den Sporn aufbeißen, um an den dortigen Nektar zu gelangen. Station 8 - Roelsche Wiese: Wenn Sie von hier oben am Busch des Schwarzen Holunders vorbeischauen, dann blicken Sie auf die Roelsche Wiese, auf der inzwischen einige seltene Obstbäume stehen, die unter anderem der Verein "Naturschutz und Heimatpflege Porta" dort gepflanzt hat. In der Baumreihe direkt hinter dem Holunderbusch sehen Sie von oben nach unten folgende Bäume: Einen Apfelbaum der Sorte Jonagold, einen Apfel der Sorte Alkmene, einen Maulbeerbaum, eine alte Pflaumensorte namens "Gelber Spilling", eine seltene Süßkirsche namens "Garrns Bunte" sowie eine alte Pflaumensorte, die "Flotows Mirabelle" heißt. Auf der Obstwiese stehen sogar mehrere Apfelbäume der Sorte "Kaiser Wilhelm", was angesichts des schönen Ausblicks auf das "Kaiser-Wilhelm-Denkmal" sehr gut passt. Im Herbst kann man den einen oder anderen Hausberger sehen, wie er nach Falläpfeln des Kaiserapfels Ausschau hält. Unterhalb der Obstwiese sehen Sie das Seniorenpflegeheim Sophienhof mit seinen 115 Einzel- und Doppelzimmern. Auf dem Internetseite des Sophienhofs wird folgendermaßen mit dem Kurpark geworben: "Hinter dem Haus liegt eine große Sonnenterrasse. Es sind nur wenige Schritte bis in den Kurpark mit seinen gepflasterten Klinkerwegen, wo im Sommer mitten im Grünen Kurkonzerte aufgeführt werden." Und tatsächlich nutzen viele Bewohner des Altenheims die Wege des Kurparks mit oder ohne Rollator um etwas an die frische Luft zu kommen, was in dem Luftkurort Hausberge gerade dank des luftfilternden alten Baumbestandes im Kurparks sehr gut möglich ist. Station 9 - Kurmittelhaus: Von hier aus haben Sie einen guten Blick auf das große Gebäude am nördlichen Rand der Roelschen Wiese. Es handelt sich um das Kurmittelhaus, das die Eheleute Karin und Wilfried Müller am 15. November 1983 eröffnet haben. Damit war damals die letzte Voraussetzung für die Anerkennung Hausberges als Kneippkurort erfüllt. Am 25. Mai 1984 kam der nordrhein-westfälische Gesundheitsminister mit der lang ersehnten Anerkennung Hausberges als Kneippkurort nach Hausberge. Heute steht das große Gebäude auf dem Schwartzen Brink neben dem Kurparkgelände leider komplett leer, nachdem dort zuletzt ein Orthopäde und eine Praxis für Krankengymnastik ausgezogen sind. Es gibt Stimmen, die sich dafür aussprechen, dass das imposante Kurmittelhaus wieder genutzt wird, z.B. für betreutes Wohnen für ältere Bürger. Vor allem sehen es viele Hausberger kritisch, dass auf der einen Seite so große Gebäude im Ort leerstehen, während es konkrete Pläne für große Neubauten im Kurpark gibt. Station 10 - Ziergehölze: Da es sich bei dem Kurpark um einen Erholungsraum für Menschen handelt beherbergt der Park auch einige Pflanzenarten, die zwar ein hübsches Bild abgeben, die aber außer der Dekoration keinen Nutzen in der Natur haben. Zu diesen in unserem Naturhaushalt nutzlosen Pflanzen gehört die aus China stammende Forsythie, ein bis zu 4 m hoher Zierstrauch, der von heimischen Insekten nicht besucht wird. Auch die gegenüber stehende Magnolie hat in unserem Ökosystem keinen Wert, da auch sie nicht heimisch ist und deshalb kaum eine einheimische Tierart etwas mit der Pflanze anfangen kann. Unbestritten sind die sehr großen dekorativen Blüten vieler der ca. 240 Magnolienarten, die aus Amerika oder Asien stammen. Auch die nur wenige Tage sehr intensiv rosa blühende Japanische Zierkirsche, die am Rand der Kempstraße steht, ist aus ökologischer Sicht fragwürdig, da auch sie von kaum einer heimischen Tierart genutzt werden kann. Sehr dekorativ ist der Zierkirschenbaum allerdings zur Blütezeit, wenn die schlichten Blüten Reinheit und Einfachheit symbolisieren– traditionelle Werte der japanischen Kultur. Diese 3 Ziergehölze stehen stellvertretend für viele nicht-heimische Arten in unseren Gärten, die unserem Naturhaushalt nicht nützen, sodass es viel besser ist heimische Gehölze, wie Schlehe, Weißdorn oder Schneeball anzupflanzen, die vielen Tierarten Nahrung und Unterschlupf bieten können. Und viele heimische Gehölze sind sogar sehr dekorativ, auch wenn man sie nicht in jedem Baumarkt kaufen kann! (Der Audio-Rundgang wurde von Holger Hansing u.a. mithilfe der Informationen aus dem Buch "Hausberge - damals und heute" von Hans-Martin Polte erstellt) Bitte beachten: Der Rundgang ist nicht ausgeschildert!
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Icon Spaziergang durch Hausberge
Der Rundgang beginnt im Zentrum des Luftkurortes Hausberge. Ausgehend von "Unter der Schalksburg" geht es durch die Gasse "Schlossbrink" in die Schalksburgstraße. Am ehemaligen Seidenweberhaus geht es über die Pumpentreppe zum Kiekenbrink. Dieser folgend gelangt man zur evangelischen Kirche. Hier biegen wir in die Straße "Hinter der Kirche" ein bevor es anschließend links weiter über den Kiekenbrink geht. Sie gehen an einem Landschaftspark vorbei, an dessen Ende Sie eine Treppe hoch zum jüdischen Friedhof nehmen können. Kehren sie anschließend zurück zum Kiekenbrink und gehen rechts durch den Hohlen Weg, vorbei an einem Buchenwald, bevor Sie erneut auf den Kiekenbrink stoßen. Hier gehen Sie rechts. Nach etwa 100 Metern zweigt ein Fußweg (Hucksweg) rechts in den unterhalb liegenden Nadelwald ab. Die anschließenden Wege führen durch die "Hausberger Schweiz". Folgen Sie dem Faulensiek, überqueren die Hoppenstraße und spazieren den Findelsgrund entlang. Am Wiedemannskopf geht es steil hoch zum Sportplatz und zum Schulzentrum. Links neben dem Tennisplatz führt ein kleiner Fußweg zur Hoppenstraße, diese überqueren und bei Hausnummer 21 dem kleinen Weg rechts folgen. Es geht vorbei am Friedhof und folgen der Treppe hinunter zum Kurpark. An den Teichen und der Konzertmuschel entlang, gelangt man zum Haus des Gastes. Hier nun linkerhand die Treppe hinunter und zwischen den ehemaligen Burgmannshöfen hindurch kehren Sie zurück zur Hauptstraße und Ihrem Ausgangspunkt. Bitte beachten: Der Spaziergang ist nicht ausgeschildert!
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/ Wanderrouten Niedersachsen
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Icon Jerichow
Jerichow [ˈjeːʁɪçoː] ist eine Stadt im Landkreis Jerichower Land in Sachsen-Anhalt. Mit fast 270 km² gehört Jerichow zu den nach Fläche größten Gemeinden Deutschlands.
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