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Icon Greener Burg
Die Greener Burg befindet sich in der Ortschaft Greene und bietet über den begehbaren Bergfried einen schönen Ausblick über die Leine und in das Leinetal. Seit ihrem Bau im Jahr 1308 wurde die Greener Burg mehrfach zerstört und wieder aufgebaut. Nach einem fortschreitenden Verfall und dem vermehrten Diebstahl von Steinen, war im Wesentlichen nur noch der Turm erhalten. Dieser kann heutzutage nach dem Einbau von Treppen bis zur Turmspitze begangen werden. Von 1953 bis 1961 wurde die Burg zur Bundesweihestätte für die deutschen Kriegsgefangenen des zweiten Weltkrieges erklärt. Wandschreine der damaligen Bundesländer im Turm, ein Kreuz an der Außenmauer und eine Gedenktafel erinnern daran. Heutzutage können noch Teile der Burgaußenmauer, der wiederaufgebaute Bergfried und der Torbogen zur Oberburg besichtigt werden. Wer die Burg besichtigen möchte, kann über die Website von Einbeck Tourismus auf dieser Seite per Kontaktformular eine Burgbesichtigung anfragen und anschließend buchen. Tipp: Wanderungen zur Greener Burg können beispielweise in Einbeck auf der Hube oder auf dem Altendorfer Berg begonnen werden. Vom Altendorfer Berg aus sind es bis zur Burg rund 6 bis 7 km (1,5 Stunden) und von der Hube aus ungefähr 5 km (50 Minuten) Fußmarsch. Zudem können in unmittelbarer Nähe fünf beschilderte Wanderungen mit einer Streckenläge von 2,4 bis 8,4 km länge vom Wanderparkplatz im Greener Wald gestartet werden. Nähe Informatioenn hierzu erhaltet ihr auf einer Wandertafel am Zufahrtsweg zum Parkplatz.
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Icon Machurius Brunnen
Die Figur des Machurius ist in der Grünanlage zwischen Marienstraße und der Passage „Lookentor“ in der Nähe des Parkhügels platziert. In früheren Jahren konnte sie als Brunnenfigur bereits an verschiedenen Stellen der Innenstadt ihren „Dienst“ tun. Heute hat sie ein schattiges Plätzchen in einer kleinen Parkanlage der Innenstadt gefunden. Nach einer Sage trieb Machurius in Lingen sein Unwesen. Deshalb wurde er aus der Stadt, jenseits des Emsufers gebracht. Ihm wurde ein durchlöcherter Eimer mit der Weisung gegeben, wenn er ihn mit Wasser gefüllt zur Stadt brächte, dürfe er dableiben… Die ausführliche Machurius-Sage können Sie hier nachlesen: Als die erste Morgenröte des Evangeliums über die öden Gegenden der Mittelems aufging, hauste in der Gegend, wo jetzt die Stadt Lingen liegt, ein grausamer Häuptling, welchen die Sage Machurius oder Michorius nennt. Lange hatten seine Nachbarn seine Untaten geduldig ertragen. Endlich aber wurde es ihnen zuviel, und sie verbündeten sich gegen ihn. Zur Nachtzeit überrumpelten sie mit einer Schar leibeigener Knechte die Burg, erschlugen alle Bewohner, die sich ihnen widersetzten, und steckten alles in Brand. Die Ausgänge der Burg wurden besetzt, damit Machurius nicht entwischen konnte. Allein man wartete vergeblich; er wurde nirgends gesehen. Und als die Burg in Schutt und Asche zusammenstürzte, hielt man ihn für verbrannt. Die Sieger teilten die Beute und seine Besitzungen unter sich; aber keiner wurde seines Besitzes froh. Kaum war ein halbes Jahr verflossen, so hörte man bald hier, bald dort von neuen Greueltaten, ganz so, wie sie Machurius vordem bei Nachtzeiten ausgeführt hatte. Und nicht lange währte es, da hieß es, dass Machurius wieder sein Unwesen auf seinen früheren Besitzungen triebe. Diese Macht aber war ihm vom Teufel geworden. Als er in jener für ihn so verhängnisvollen Nacht, vor Wut und Schmerz heulend, sich in das Innere seiner Burg zurückgezogen hatte und sein Ende herannahen fühlte, da standen ihm auf einmal zwei wundersame Wesen zur Seite: zu seiner Rechten eine liebliche Erscheinung in langem, weißem Gewande, die ihm Ruhe und Frieden in der anderen Welt verhieß, wenn er von Herzen bereue; zur Linken aber eine hagere, hämisch grinsende Gestalt, die ihm Rache an seinen Feinden versprach, wenn er sechs Monate des Jahres sein eigen sein wolle. ''Gibst du mir Gelegenheit zur Rache'', schrie Machurius, ''so bin ich dein eigen, und wärest du der Fürst der Finsternis! Tunke nur die Feder in meine Wunde! Ich muß den Vertrag wohl mit Blut unterschreiben.'' - ''Erraten'', sprach die Gestalt, ''doch aus der Wunde darf kein Blut zur Unterschrift genommen werden, weil - doch, was braucht's der Erklärung - ritze nur mit dieser Nadel deine linke Seite und unterzeichne das Papier!'' So geschah es, und seufzend verschwand die Gestalt zur Rechten, während der Fürst der Hölle den Sterbenden hohnlachend anblickte und, als der Odem entflohen war, ihn mit seinen Krallen erfaßte und durch die Lüfte entführte. So war Machurius denn verflucht, sechs Monate des Jahres dem Teufel zu eigen zu sein, während er die anderen sechs Monate als neckender Geist seiner Rache und Bosheit auf Erden leben konnte. Bald mied jedes menschliche Wesen das Gebiet, wo er geherrscht hatte; aber mancher Wanderer, der zufällig durch diese Gegend kam, mußte des Geistes Tücke erfahren. Jahrhunderte verflossen, und öde und verlassen blieb die Gegend, wo der Geist des Machurius hauste. Als das Gebiet an der Ems aber später Eigentum der mächtigen Grafen von Tecklenburg geworden war, da faßte einer der Söhne des regierenden Grafen den Entschluß, sich hier eine Burg zu bauen. Er war aus Palästina zurückgekehrt und sehnte sich nach eigenem Herde. Der Prior eines nahen Klosters widerriet ihm und gebrauchte dabei den Ausdruck, ''die Gegend stehe in einer lingua mala, sie sei verschrien wegen der Tücke des dort hausenden Geistes.'' Allein dieses konnte ihn von seinem Vorhaben nicht abbringen. Er sprach: ''Ich habe böse Geister in Palästina gebändigt'' und nannte die Burg Lingua mala, woraus allmählich ''Lingen'' wurde. Kaum war aber die Burg fertig, als der Geist sein altes Wesen trieb. Da sich infolgedessen nur wenige Anbauer einfanden, sah sich der Graf schließlich genötigt, Verbrechern und anderm Gesindel hier eine Freistätte zu eröffnen, um nur Bewohner für die im Schutze der Burg gelegene Stadt zu erhalten. Je mehr Leute aber in der Folge hinzukamen, um so mehr hörte man von den bösen Streichen des Gastes. Da gelobte der Graf, den Geist zu bannen. Dazu fanden sich in kurzem mehrere bereit, und nachdem nun die frommen Mönche die Stiftungsurkunde, vom Grafen unterschrieben und gesiegelt in Händen hatten, wurde der Tag bestimmt, an welchem der Geist des Machurius gebannt werden sollte. Am Morgen des bestimmten Tages wurde eine feierliche Messe gelesen. Alle Gläubigen der Umgegend vereinigten ihre Gebete mit denen des Priesters, damit das Werk gelingen möge. Dann gingen zwei Mönche von der Regel des heiligen Benediktus zu der Stelle, wo der Geist am liebsten hauste. Sie umzogen den Ort mit einem Kreis heiliger Kreuzeszeichen, riefen den Geist dreimal bei Namen, murmelten die geheimnisvollen Bannworte und zwangen ihn, in einem bereitstehenden Wagen zwischen ihnen Platz zu nehmen. Dann fuhren sie mit ihm zum Looken , dem jetzigen Fährtore, hinaus. Der Geist gebärdete sich furchtbar im Wagen und übte noch unterwegs seine Tücke an dem Fuhrmann aus. Denn trotz der Warnung der frommen Väter, sich nicht umzusehen, er möge im Wagen hören, was er wolle, konnte er der Versuchung nicht widerstehen. Kaum sah er sich um, da saß ihm der Kopf verkehrt auf dem Rumpf. Indes fuhr der Wagen zur Ems. Während er in dem Fährschiff übergesetzt wurde, versuchte der Geist noch einmal seine Macht mit Hilfe des Bösen und drückte so schwer auf das Schiff, dass es jeden Augenblick zu sinken drohte. Doch kamen sie glücklich am jenseitigen Ufer an und setzten ihre Reise fort bis tief in den Lohneschen Sand. Hier wurde der Geist aus dem Wagen entlassen und ihm die Freiheit erteilt, jährlich einen Hahnenschritt sich Lingen zu nähern. Außerdem ward ihm ein durchlöcherter Eimer gegeben mit der Weisung, wenn er ihn mit Wasser gefüllt zur Stadt brächte, so dürfe er dableiben. Jeden aber, der nicht an ihn glaubte und der ihm im Lohneschen Sande entgegenkomme, dürfe er seine alte Tücke fühlen lassen. Mehrere Jahrhunderte sind seitdem verronnen, und der Sage nach hat sich der Geist des Machurius der Stadt Lingen schon bedeutend genähert. Viele Wanderer, die nächtlicherweise durch jene unwirtlichen Sandwüsten reisen mussten, haben ihn mit dem durchlöcherten Eimer im Wasser plätschern gehört. Und nicht wenige haben in früheren Jahren, als noch keine Landstraße durch die öde Gegend führte, ihren Unglauben an Machurius damit büßen müssen, dass sie auf der Flucht vor ihm ermüdet über Wurzeln und Sträucher fielen und sich zuletzt in dem Labyrinth der vielen Sandhügel verirrten. Weitkamp Entnommen aus: Unsere Heimat Nr. 10, Sagen der Heimat, Lesebogen für die Schulen des Kreises Lingen/Ems, Lingen /Ems 1954, S. 487-489
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Icon Hohlsteinhöhle
Die Hohlsteinhöhle befindet sich im Eggegebirge nahe Kohlstädt im nordrhein-westfälischen Kreis Lippe und ist ein Naturschutz- und FFH-Gebiet. Als eine der bedeutsamsten Höhlen in Ostwestfalen im Kluftsystem von Mergelkalken der Oberkreide (Turon, Lamarki-Schichten) wurde sie bereits 1779 erforscht. Dem Zutritt der Öffentlichkeit bleibt sie heute aber, bis auf wenige Ausnahmen, verwehrt, da sie als Naturdenkmal ausgewiesen und Überwinterungsquartier für Fledermäuse ist.
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/ Fauna-Flora-Habitat-Gebiet (FFH)
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Icon Erweiterung und Neubau einer Schweinemastanlage
Der Betreiber der landwirtschaftlichen Anlage Herr Andreas Krepp beantragt eine immissionsschutzrechtliche Änderungsgenehmigung für die Erweiterung und den Neubau seiner Schweinemastanlage. Vorgesehen ist im Wesentlichen der Neubau eines Mastschweinestalls mit 4.472 Mastschweineplätzen und eines Ferkelaufzuchtstalls mit 976 Ferkelaufzuchtplätzen für zu den Sauen zugehörige Ferkel sowie eines Zucht- und Jungsauenstalls mit 242 Sauenplätzen und 120 Ferkelplätzen mit insgesamt drei Anlagen zur Abluftreinigung und zwei Güllebehältern mit je 2.700 m³ Nutzinhalt. Der Endbestand der Tierzahlen wird insgesamt 5002 Mastschweineplätze, 760 Sauenplätze und 2.224 dazugehörige Ferkelplätze umfassen. Das Verfahren wurde nach Antragsrücknahme durch den Antragsteller vom 01.09.2022 eingestellt.
Zuletzt aktualisiert: 05.12.2022
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Icon Antrag gem. §16 BImSchG zur Änderung der bestehenden Hähnchenmastanlage in Soest
Der landwirtschaftliche Betrieb des Antragstellers Julius Hoffstädter-Plange, Oestinghauser Straße 95, 59494 Soest, beantragt gemäß § 16 Bundes–Immissionsschutzgesetz die Genehmigung zur Änderung der bestehenden Hähnchenmastanlage an der Hofstelle auf dem Grundstück in der Gemeinde Soest, Gemarkung Thöningsen, Flur 9, Flurstück 79. Gegenstand des Antrages ist die Errichtung und der Betrieb des Ersatzbaus für den alten zweistöckigen Hähnchenmaststall mit 17.490 Tierplätzen, eines oberirdischen Gastanks mit einem Fassungsvolumen von 4.850 l, die Errichtung eines Waschtanks mit 30m³, die Versetzung von zwei Futtersilos mit je 30m³ und der Austausch der Abluftkamine des Bestandsstalls. Eine Veränderung der Tierplatzzahlen findet nicht statt.
Zuletzt aktualisiert: 26.04.2024
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Icon ehemaliges Flugfeld Johannisthal
Der Flugplatz Johannisthal war ein Flugplatz in Berlin. Er wurde im September 1909 als zweiter unternehmerisch geführter Flugplatz und als zweiter Motorflugplatz in Deutschland eröffnet, nach dem August-Euler-Flugplatz in Darmstadt. Wegen seiner Lage zwischen den Berliner Vororten Johannisthal und Adlershof wurde er damals noch Motorflugplatz Johannisthal-Adlershof genannt. Nachdem die Nutzung für den zivilen Passagierluftverkehr mit der Eröffnung des Zentralflughafens Tempelhof im Jahr 1923 endete und er seit 1952 nicht mehr als öffentlicher Flugplatz genutzt worden war, wurde er 1995 offiziell geschlossen und anschließend umgenutzt (Gewerbe- und Wohnbebauung, Landschaftspark Johannisthal/Adlershof).
Zuletzt aktualisiert: 04.09.2002
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/ Naturschutzgebiet
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Icon Lippstadt
Lippstadt () ist eine große kreisangehörige Stadt im Osten des Bundeslands Nordrhein-Westfalen und gehört seit der kommunalen Neugliederung 1975 zum Kreis Soest. Mit rund 69.000 Einwohnern ist es die größte Stadt des Kreises und ein bedeutendes regionales Zentrum. Geografisch liegt Lippstadt etwa 65 Kilometer östlich von Dortmund, 40 Kilometer südlich von Bielefeld und 30 Kilometer westlich von Paderborn im östlichen Teil der Westfälischen Bucht. Die Stadt erstreckt sich beidseits der Lippe, die dem Ort auch seinen Namen gab, und ist von einer flachen bis leicht hügeligen Landschaft geprägt. Lippstadt wurde im Jahr 1185 als Planstadt gegründet und gilt damit als die älteste Gründungsstadt in Westfalen. Im Spätmittelalter war Lippstadt Mitglied der Hanse und entwickelte sich zu einem wichtigen regionalen Handelsplatz. Frühzeitig trat es zur Reformation über und war im 17. Jahrhundert eine der wenigen Städte mit einem paritätischen (konfessionell geteilten) Kirchenwesen. Während des Zweiten Weltkriegs spielte Lippstadt eine strategische Rolle durch seine Eisenbahnverbindungen und die umliegende Industrie. Ab 1944 wurde die Stadt mehrfach Ziel alliierter Luftangriffe. Im März und April 1945 kam es im Zusammenhang mit der alliierten Rheinüberquerung zur Schlacht um Lippstadt, bei der US-amerikanische Truppen im Rahmen der Schließung des Ruhrkessels (Ruhr Pocket) die Stadt einnahmen. Die Innenstadt wurde dabei nur teilweise zerstört und in der Nachkriegszeit rasch wiederaufgebaut. Heute besteht Lippstadt aus 18 Ortsteilen und ist geprägt durch eine teilweise mittelalterliche Altstadt, moderne Infrastruktur und weitläufige Grünanlagen. Bedeutende historische Bauwerke wie die Große Marienkirche, die Jakobikirche und Reste der mittelalterlichen Stadtbefestigung zeugen von seiner langen Geschichte. Wirtschaftlich ist die Stadt ein bedeutender Industriestandort, insbesondere in den Bereichen Automobilzulieferung, Lichttechnik und Maschinenbau mit international tätigen Unternehmen wie Hella. Die Stadt ist seit 2009 Hochschulstandort mit einem der beiden Campus der Hochschule Hamm-Lippstadt.
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/ Stadt/Gemeinde (NW)
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Icon Ergebnis der Vorprüfung nach § 5 Abs.2 UVPG, B3/B45 Ortsumgehung Wöllstadt
Neubau der Ortsumgehung Wöllstadt – Ortsteile Nieder- und Ober-Wöllstadt – im Zuge der Bundesstraßen B 3 und B 45, Antrag auf Zulassung der 3. Planänderung sowie bauzeitliche Grundwasserhaltung und Einleitung hier: Öffentliche Bekanntmachung nach § 5 Abs. 2 des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) Der Planfeststellungsbeschluss für den Neubau der Ortsumgehung Wöllstadt (Ortsteile Nieder- und Ober-Wöllstadt) im Zuge der Bundesstraßen B 3 von Bau-km 0+500 bis Bau-km 6+333 und der B 45 von Bau-km 0+000 bis Bau-km 2+274 wurde am 28.12.2009 erlassen. Die Bundesrepublik Deutschland (Bundesstraßenverwaltung), endvertreten durch die DEGES – Deutsche Einheit Fernstraßenplanungs- und Bau GmbH – hat im Rahmen der Bauausführung beim Hessischen Ministerium für Wirtschaft, Energie, Verkehr und Landesentwicklung beantragt, die 3. Planänderung zuzulassen sowie die wasserrechtliche Erlaubnis für die bauzeitliche Grundwasserhaltung und die bauzeitliche Einleitung von Grund- und Niederschlagswasser in den Rosbach zu erteilen. Gegenstand der 3. Planänderung ist die Anhebung der Gradiente der B 45neu zwischen Bau-km 1+800 und Bau-km 2+268 mit Anpassung der Verbindungsrampe B 3neu/ B 45neu sowie die Anhebung der Gradiente der B 3alt zwischen Bau-km 0+000 und Bau-km 0+280. Für die Entscheidung nach § 5 Abs. 2 des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) in der Fassung vom 24. Februar 2010 (BGBl. I S. 94), zuletzt geändert durch Gesetz vom 08. September 2017 (BGBl. I S. 3370), war bezüglich der Planänderung nach § 9 Abs. 1 Nr.1 UVPG und nach § 9 Abs. 1 Nr. 2 UVPG i.V.m. § 7 Abs. 1 UVPG unter Berücksichtigung der in Anlage 3 aufgeführten Kriterien zu prüfen, ob die beantragten Grundwasserhaltungsmaßnahmen und Einleitungen die in Anlage 1 des UVPG festgelegten Größen- oder Leistungswerte erreichen oder überschreiten und ob diese Maßnahmen gegebenenfalls aufgrund besonderer örtlicher Gegebenheiten erhebliche nachteilige Umweltauswirkungen haben können und daher die Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung erfordern. Die Prüfung hat ergeben, dass aufgrund der im Rahmen der 3. Planänderung durchzuführenden Maßnahmen erhebliche nachteilige Umweltauswirkungen unter Berücksichtigung der in Anlage 3 des UVPG aufgeführten Kriterien ausgeschlossen sind. Da die Lagetrassierung der Fahrbahn grundsätzlich beibehalten wird, sind anlagenbedingte Neuversiegelungen und somit dauerhafte Flächeninanspruchnahmen nicht zu erwarten. Der Flächenumgriff für Fahrbahnnebenflächen verringert sich geringfügig, sodass auch ein lufthygienischer Funktionsverlust sowie ein Verlust an Lebensräumen nicht zu erwarten ist. Belastungen des Grund- sowie Oberflächenwassers sind, insbesondere in Hinblick auf die geringfügige zusätzliche Einleitung des Grund- und Niederschlagswassers in den Rosbach/Gänsbach, nicht zu besorgen. Bezüglich der Entscheidung auf Zulassung der bauzeitlichen Wasserhaltung war gemäß § 7 Abs. 2 UVPG i. V. m. Anlage 1 Nr. 13.3.3 i.V.m. Anlage 3 Nr. 2.3 eine standortbezogene Vorprüfung des Einzelfalles durchzuführen. Diese ergab, dass durch die beantragten Grundwasserhaltungsmaßnahmen und die Einleitung in den Roßbach keine erheblichen nachteiligen Auswirkungen auf grundwasserabhängige Ökosysteme zu erwarten sind. Die bauzeitliche Wasserhaltungsmaßnahme befindet sich nicht im Bereich von festgesetzten Wasserschutzgebieten und ist räumlich auf den Bereich des herzustellenden Einschnittes begrenzt. Daher besteht keine Verpflichtung, für die beantragten Entscheidungen bezüglich der 3. Planänderung und der bauzeitlichen Wasserhaltung eine Umweltverträglichkeitsprüfung nach dem UVPG durchzuführen. Diese Feststellung ist nach § 5 Abs. 3 Satz 1 UVPG nicht selbständig anfechtbar. Wiesbaden, 07.11.2017 Hessisches Ministerium für Wirtschaft, Energie, Verkehr und Landesentwicklung VI 1-D – 061-k-06#2.094d
Zuletzt aktualisiert: 07.11.2017
Icon UVP-Vorhaben
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Icon Windpark Steinbach-Himmelreich / Errichtung und Betrieb von sieben Windkraftanlagen
Die Firma UKA Umweltgerechte Kraftanlagen GmbH & Co. KG, Dr.-Eberle-Platz 1, 01662 Meißen (Antragstellerin) plant die Errichtung und den Betrieb des Windparks „Steinbach-Himmelreich“ mit insgesamt sieben Windkraftanlagen in der Gemeinde Mudau, Gemarkung Steinbach, im Neckar-Odenwald-Kreis. Hierbei handelt es sich um folgende Anlagen, für die ein Antrag auf Erteilung eines immissionsschutzrechtlichen Vorbescheids zur Klärung einzelner Genehmigungsvo-raussetzungen gestellt wurde: WEA Gemeinde Gemarkung Flurstück 1 Mudau Steinbach 613 2 Mudau Steinbach 652 3 Mudau Steinbach 659 5 Mudau Steinbach 1129 6 Mudau Steinbach 1129/1 7 Mudau Steinbach 646 8 Mudau Steinbach 632 Gleichzeitig plant die Antragstellerin die Errichtung und den Betrieb von weiteren drei Anlagen des Windparks „Steinbach-Himmelreich“. Hierfür wurde ein gesonderter Antrag auf Erteilung eines immissionsschutzrechtlichen Vorbescheids gestellt. Die Standorte befinden sich in unmittelbarer Nähe des Windparks „Steinbacher Höhe“ in Mudau-Steinbach, mit dem die geplanten Anlagen eine Windfarm bilden. Der Windpark „Steinbach-Himmelreich“ liegt zwischen den Ortsteilen Steinbach (Mudau), Do-nebach (Mudau), Ünglert (Mudau), Stürzenhardt (Buchen), Hettigenbeuern (Buchen), sowie Beuchen (Amorbach). Die beantragten Anlagen des Typs Nordex N175-6,8 MW weisen eine Nabenhöhe von 179,0 m, einen Rotordurchmesser von 175 m, eine Ge-samthöhe von 267,5 m und eine Nennleistung von 6,8 MW je Anlage auf. Die Antragstellerin hat am 29.01.2024 einen Antrag auf Durchführung einer Umwelt-verträglichkeitsprüfung (UVP) für den Windpark „Steinbach-Himmelreich“ nach § 7 Abs. 3 UVPG (Umweltverträglichkeitsprüfungsgesetz) gestellt. Diesem Antrag hat das Landratsamt Neckar-Odenwald-Kreis mit Entscheidung vom 09.02.2024 entsprochen. Für das Vorhaben besteht somit die Pflicht zur Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP-Pflicht) und das Genehmigungsverfahren, sowie das Vorbescheidverfahren wird nach § 10 des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (BImSchG) mit Öffentlichkeitsbeteiligung durchgeführt. Der Scoping-Termin zur Festlegung des Untersuchungsrahmens, der Methoden sowie der erforderlichen Unterlagen fand am 06.03.2024 statt. Am 16.10.2024 führte die Antragstellerin die frühe Öffentlichkeitsbeteiligung in Form einer Dialogveranstaltung in der Odenwaldhalle in Mudau durch. Die Einreichung des Antrags auf Erteilung eines immissionsschutzrechtlichen Vorbescheids gemäß § 9 Abs. 1a BImSchG zur Klärung einzelner Genehmigungsvoraussetzungen für die Errichtung und den Betrieb der oben genannten Anlagen erfolgte am 09.12.2024. Der Vorbescheid soll Fragen hinsichtlich des Planungsrechts, Raumordnungsrecht, der Radaranlage Lauda und des militärischen und zivilen Luftverkehrs klären. Die hierbei eingereichten Unterlagen waren aus Sicht der Immissionsschutzbehörde nicht vollständig, weshalb Nachforderungen erfolgten. Seit dem 29.01.2025 sind die Unterlagen aus immissionsschutzrechtlicher Sicht vollständig. Insgesamt liegen dem Landratsamt seit dem 09.12. bzw. 10.12.2024 zwei Anträge auf Vorbescheid für den Windpark „Steinbach-Himmelreich“ vor, für die jeweils ein eigenes immissionsschutzrechtliches Vorbescheidverfahren durchzuführen ist.
Zuletzt aktualisiert: 11.06.2025
Icon UVP-Vorhaben
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Icon Errichtung und Betrieb einer Anlage zum Halten oder zur Aufzucht von Schweinen in gemischten Beständen und zur Lagerung von Gülle; Thomans Meiwes, Oelde
Herr Thomas Meiwes, Beckumer Straße 20, 59302 Oelde hat einen Antrag zur Errichtung und zum Betrieb einer Anlage zum Halten oder zur Aufzucht von Schweinen in gemischten Beständen und zur Lagerung von Gülle gemäß Nr. 7.1.11.1 i.V.m. 9.36 der 4. BImSchV vor-gelegt. Geplant ist die Errichtung eines Schweinemaststalles mit Abluftreinigungsanlage (1.495 Mastplätze) und entsprechender Nebeneinrichtungen. Die Anlage soll auf dem Grundstück Gemarkung Oelde, Flur 412, Flurstück 3 und 4, errichtet und betrieben werden. Nach Durchführung der geplanten Maßnahmen können auf dem Grundstück 1.495 Mastschweine, 525 Zuchtsauen, 30 Jungsauen, 2.700 Ferkel gehalten werden. Gemäß der 4. Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (Verordnung über genehmigungsbedürftige Anlagen) und den Bestimmungen des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (BImSchG), bedarf das beantragte Vorhaben einer Genehmigung nach diesen Vorschriften.
Zuletzt aktualisiert: 03.09.2020
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