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Icon B6 Ortsumgehung Neustadt am Rübenberge von AS Himmelreich bis AS L 193
Die Niedersächsische Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr (Straßenbaubehörde) – regionaler Geschäftsbereich Nienburg - plant im Zuge der Ersatzneubaumaßnahme der Leinebrücke (BW 5439) und der Brücke über die DB-Strecke (BW 5442) den richtlinienkonformen Ausbau der B 6 (OU Neustadt) zwischen der Anschlussstelle (AS) Himmelreich und der AS L193 Hannoversche Straße. Die Maßnahme befindet sich in der Region Hannover, Stadt Neustadt am Rübenberge. Die B 6, welche von der Autobahn A 27 (nördlich Bremen) bis zur Autobahn A 369 (östlich Goslar) verläuft, verbindet dabei die beiden Städte Nienburg/Weser und Hannover. Im Bereich von Neustadt am Rübenberge wird die B 6 von der DB-Strecke 1740 (Wunstorf-Bremerhaven), der Leine und fünf weiterer Verkehrswege unterführt. Zudem trennt die B6 im Planungsbereich in weiten Teilen des Strecken-verlaufs Wohn- und Gewerbegebiet voneinander und stellt eine wichtige Verbin-dungsfunktion der Stadt und darüber hinaus über die DB-Strecke und Leine dar. Die Landstraßen L 191 sowie auch die L 193 sind über direkte Anschlussstellen mit der B 6 verbunden. Der in der Planung zu betrachtende Streckenabschnitt beginnt südlich der Anschlussstelle Himmelreich bei Bau-km 0+541,890 (Netzknoten 3422019) und endet südlich der Anschlussstelle L 193 (Hannoversche Straße) bei Bau-km 3+957,632 (Netzknoten 3422025) und umfasst damit die gesamte Strecke der B 6 im Bereich der Stadt Neustadt am Rübenberge auf einer Länge vom rd. 4 km. Anlass des Vorhabens ist, dass die Verkehrsbelastung in dem Streckenabschnitt seit der Inbetriebnahme im Jahr 1961 stark gestiegen ist. Aufgrund der nicht mehr ausreichenden Tragfähigkeit bzw. Dauerhaftigkeit der Brücke über die DB-Strecke und der Leinebrücke sind Ersatzneubauten der Brückenbauwerke in diesem Ab-schnitt und ein regelkonformer Ausbau der B 6 einschließlich der Berücksichtigung von Ein- und Ausfädelungsspuren an den Anschlussstellen der Landesstraßen erforderlich. lm Rahmen der Ausbauplanung der B 6 und der hohen Verkehrsbelas-tung sind Lärmvorsorgebetrachtungen in Hinblick auf lärmtechnische Schutzmaß-nahmen gegenüber der angrenzenden Wohnbebauung zu betrachten sowie ent-sprechend den aktuellen technischen Regelwerken und Planungsrichtlinien zu überprüfen und planerisch einzubeziehen. Insgesamt werden durch das Vorhaben sieben Brückenbauwerke erneuert, ein Brückenbauwerk ersatzlos zurückgebaut (Brücke über Suttdorfer Straße – BW 5438), die Anschlussstellen Neustadt Nord (L 191 Leinstraße) und Otternhagen (L 193 Mecklenhorster Weg / Hannoversche Straße) umgebaut sowie der Querschnitt der vierspurigen Straße entsprechend den einschlägigen Richtlinien für die Anlage von Landstraßen (RAL) von 16 m auf 21 m (RQ 21) vergrößert.
Zuletzt aktualisiert: 28.08.2025
Icon UVP-Vorhaben
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Icon BAB 7 – 6-streifiger Ausbau zwischen AS Dorfmark und AS Bad Fallingbostel
Die Niedersächsische Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr, Geschäftsbereich Verden, hat für das o. g. Vorhaben die Durchführung eines Planfeststellungsverfahrens nach dem Bundesfernstraßengesetzes (FStrG) in Verbindung mit den §§ 72 bis 78 des Verwaltungsverfahrensgesetzes (VwVfG) bei der Niedersächsischen Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr, Dezernat 51 - Planfeststellung, Göttinger Chaussee 76 A, 30453 Hannover, beantragt. Die vorliegende Planung umfasst den 2. Bauabschnitt des 6-streifigen Ausbaues der Bundesautobahn 7 von nördlich der Anschlussstelle Dorfmark bis nördlich der Anschlussstelle Bad Fallingbostel von km 78,000 bis km 87,545. Der 2. Bauabschnitt des sechsstreifige Ausbaus der Bundesautobahn 7 stellt den mittleren Teil der insgesamt 32,2 km langen Maßnahme „Sechsstreifiger Ausbau der A 7 von der AS Soltau-Ost bis zum AD Walsrode“ dar. Die Gesamtlänge des 2 Bauabschnitts beläuft sich auf einen ca. 9,545 km langen Abschnitt und erstreckt sich auf das Gebiet der Stadt Bad Fallingbostel (Fahrtrichtung Hannover) und des Gemeindefreien Bezirks Osterheide (Fahrtrichtung Hamburg). Das Vorhaben ist im Bedarfsplan für Bundesfernstraßen unter Nr. 688 der Anlage zu § 1 Abs. 1 des Fernstraßenausbaugesetzes (FStrAbG) im Vordringlichen Bedarf eingestellt. Für das Vorhaben besteht nach § 3b Abs. 2 des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) - in der vor dem 16.05.2017 geltenden Fassung, § 74 Abs. 2 UVPG i.d.F. G v. 20.07.2017 - die Pflicht zur Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung, welches nach der bis zum 16.05.2017 gelten Fassung des UVPG zu Ende geführt wird. Im Rahmen des Vorhabens werden die Überführungsbauwerke der Gemeindestraße nach Küddelse, die Vogteistraße, über den Fischdorfer Bach, den Steinbach, den Forellenbach sowie die Durchlassbauwerke der querenden Gräben und das Anschlussgleis im Bereich Dorfmark / Oerbke erneuert. Zudem werden zur Verbesserung der Querungsmöglichkeiten für Wildtiere die Bauwerke über den Forellenbach, Oerbker Bach und Steinbach aufgeweitet. Durch das Vorhaben kommt es u. a. durch Flächeninanspruchnahme zu einer bau- und anlagebedingten Betroffenheit des FFH-Gebietes „Böhme“ (DE 2924-301), das sich westlich der Autobahntrasse befindet. Das Plangebiet liegt innerhalb des Einzugsgebietes des Oberflächenwasserkörpers Böhme II mit den Nebengewässern Fischdorfer Bach, Forellenbach, Steinbach, Bullengraben und Oerbker Bach, die zudem von der Autobahn gequert werden. Durch das Vorhaben werden Lärmschutzmaßnahmen ausgelöst. Der durch die Straßenbaumaßnahme entstehende Eingriff in den Naturhaushalt und das Landschaftsbild wird durch landschaftspflegerische Maßnahmen im Bereich und im Umfeld der Baumaßnahme ausgeglichen.
Zuletzt aktualisiert: 31.05.2022
Icon UVP-Vorhaben
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Icon Ottersberger Moor
Das Hochmoorgebiet ist durch bäuerlichen Torfstich stark zerkuhlt worden. Bis in die 1960er Jahre fand dort Torfstich statt. Nur im Randbereich des Gebietes sind einige Flächen kultiviert worden. In den Torfkuhlen, in denen sich das Wasser gehalten hat, wachsen Torfmoosschwingrasengesellschaften. Moorheiden und Birkenbruchwald kommen verbreitet vor. Besenheide-Degradationsstadien und Birkenmoorwald charakterisieren die trockenen Bereiche. Durch die südlich angrenzende Autobahn ist das Gebiet einem starken Verkehrslärm ausgesetzt. Wiederkehrende Pflegemaßnahmen halten Moorheiden und Schwingrasen offen. Zuständig ist derLandkreis Verdenals untere Naturschutzbehörde. Natur erleben ohne zu stören: Bleiben Sie bitte auf den Wegen und führen Sie Hunde an der Leine. Wählen Sie in der Infospalte weitere Informationen über das Gebiet aus...
Zuletzt aktualisiert: 16.09.1997
place Umweltdaten
/ Naturschutzgebiet
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Icon Planfeststellung Neubau Elbbrücke Darchau/Neu Darchau
Der Landkreis Lüneburg, Betrieb Straßenbau- und Unterhaltung (nachfolgend: Vorhabenträger), hat am 30.04.2024 für das o.g. Vorhaben die Durchführung eines Planfeststellungsverfahrens nach § 38 des Niedersächsischen Straßengesetzes (NStrG) in Verbindung mit den §§ 72 bis 78 des Verwaltungsverfahrensgesetzes (VwVfG) bei dem Landkreis Lüneburg, Regional und Bauleitplanung, Auf dem Michaeliskloster 4, 21335 Lüneburg (Anhörungs- und Planfeststellungsbehörde) beantragt. Die vorliegende Planung umfasst den Neubau einer Straßenbrücke über die Elbe bei Darchau (Gemeinde Amt Neuhaus, Landkreis Lüneburg) und Neu Darchau (Samtgemeinde Elbtalaue, Landkreis Lüchow-Dannenberg) mit einem begleitenden Fuß- und Radweg. Gegenstand des Vorhabens ist zudem eine an das Brückenbauwerk anschließende nördliche Ortsumfahrung von Neu Darchau, die in Katemin an die L 231 anschließt. Bei der geplanten festen Elbbrücke handelt es sich um eine große freitragende Stabbogenbrücke über den Schifffahrtsweg mit anschließenden Vorlandbrücken. Die Gesamtlänge der Brücke umfasst rund 1.100 m. Zum Maßnahmenumfang gehören weiterhin die erforderlichen Anbindungen an die innerörtlichen Straßen L 231 und K 61 sowie die dort erforderlichen Umbaumaßnahmen für die verkehrstechnischen Anschlüsse. Für das Vorhaben einschließlich der landschaftspflegerischen Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen werden Grundstücke in den Gemarkungen Katemin, Popelau und Darchau beansprucht. Der Vorhabenträger hat einen UVP-Bericht sowie sonstige das Vorhaben betreffende entscheidungserhebliche Unterlagen vorgelegt, die Bestandteil der nachfolgend aufgeführten Auslegungsunterlagen sind und öffentlich zugänglich gemacht werden: · Erläuterungsbericht (U 1.0) · Übersichtskarte (U 2.0) · Übersichtslageplan (U 3.0) · Lagepläne (U 5.0) · Höhenplan (U 6.0) · Lagepläne der Entwässerungsmaßnahmen (U 8.0) · Landschaftspflegerische Maßnahmen (U 9.0-9.5) · Grunderwerb (U 10.0-10.2) · Regelungsverzeichnis (U 11.0) · Kostenermittlung (U 13.0) · Straßenquerschnitt (U 14.0-14.2) · Bauwerksskizzen (U 15.0-15.4) · Sonstige Pläne (U 16.0-16.6) · Immissionstechnische Untersuchungen (U 17.0-17.3) einschließlich Luftschadstoffgutachten (U 17.1), Schalltechnische Untersuchungen (U 17.2), Stellungnahme zu den baubedingten Lärmimmissionen (U 17.2.1), Treibhausgasbilanz (U 17.3), · Wassertechnische Untersuchung (18.0) · Umweltfachliche Untersuchungen (19.0 bis 19.5) einschließlich Landschaftspflegerischer Begleitplan (U 19.1), Artenschutzrechtlicher Fachbeitrag (U 19.2), FFH-Verträglichkeitsprüfung (U 19.3), FFH-Ausnahmeprüfung (U 19.4), UVP-Bericht (19.5), · Baugrunduntersuchung (U 20), · Sonstige Gutachten (U 21) einschließlich hydraulische Gutachten inkl. Eis (U 21a), Fachbeitrag zur Wasserrahmenrichtlinie (U 21b), Fachbeitrag Klimaschutz (U 21c), Gutachten Regionalwirtschaftliche Effekte (U 21d), Verkehrsuntersuchung (U 21e), Floristische und faunistische Kartierungen (U 21f), Visualisierung zur Unterstützung der Landschaftsbildanalyse (U 21g), · Verkehrsqualität (U 22), · Verkehrssicherheitsaudit (U 23) Die vorliegende FFH-Verträglichkeitsprüfung kommt zu dem Ergebnis, dass eine Zulassung des Projekts nur im Rahmen eines FFH-Ausnahmeverfahrens gemäß § 34 Abs. 3, Abs. 5 Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG) möglich ist (U 19.3 und 19.4), da das Vorhaben zu erheblichen Beeinträchtigungen des FFH-Gebiets DE 2528-331 „Elbeniederung zwischen Schnackenburg und Geesthacht“ (landesinterne Nr. 74) in seinen für die Erhaltungsziele oder den Schutzzweck maßgeblichen Bestandteilen führen kann. Hinsichtlich des EU-Vogelschutzgebiet V37 „Niedersächsische Mittelelbe“ ergibt sich, dass das Vorhaben unter Berücksichtigung von Schadensbegrenzungsmaßnahmen mit den Erhaltungszielen des EU-Vogelschutzgebiets V37 verträglich ist. Mit dem Vorhaben ist die erlaubnispflichtige Benutzung von Gewässern verbunden. Über deren Gestattung entscheidet die Planfeststellungsbehörde im Zusammenhang mit der Entscheidung über die Zulassung des Vorhabens im Planfeststellungsbeschluss oder durch gesonderten Bescheid. Allgemeine Einsichtnahmen 1. Der Plan für das o.g. Bauvorhaben wird in der Zeit vom 27.08.2024 bis 26.09.2024 zur allgemeinen Einsichtnahme während der ortsüblichen Öffnungszeiten an folgenden Standorten ausgelegt: Landkreis Lüneburg, Auf dem Michaeliskloster 4, 21335 Lüneburg Stadt Bleckede, Lüneburger Str. 2 A, 21354 Bleckede Gemeinde Amt Neuhaus, Am Markt 4, 19273 Neuhaus Samtgemeinde Dahlenburg, Am Markt 17, 21368 Dahlenburg Landkreis Lüchow-Dannenberg, Königsberger Straße 10, 29439 Lüchow (Wendland) Samtgemeinde Elbtalaue, Rosmarienstraße 3, 29451 Dannenberg (Elbe) Gemeinde Neu Darchau, Hauptstraße 15, 29490 Neu Darchau Stadt Lübtheen, Amtsstraße 3, 19249 Lübtheen und außerhalb der Öffnungszeiten nach Terminvereinbarung. Ihnen wird unter Hinweis auf § 73 Abs. 4 VwVfG Gelegenheit gegeben bis zum 07.11.2024 zu dem Plan Stellung zu nehmen oder, soweit Ihre Belange berührt werden, Einwand zu erheben. Die Planunterlagen können unter https://entera9.de/224_darchau eingesehen, heruntergeladen sowie Stellungnahmen bis zum 07.11.2024 dort abgegeben werden. Um eine Stellungnahme über den genannten Link zu verfassen, ist eine kurze Registrierung notwendig. Darüber hinaus können Ihre Stellungnahmen und Einwende per E-Mail an: planfeststellung_elbbruecke_darchau_neu_darchau@landkreis-lueneburg.de oder per Post an den Landkreis Lüneburg, Regional und Bauleitplanung, Auf dem Michaeliskloster 4, 21335 Lüneburg zugeschickt werden.
Zuletzt aktualisiert: 21.08.2025
Icon UVP-Vorhaben
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Icon Neubau der A33 von der A1 (nördlich Osnabrück) bis zur A33/B51n (OU Belm)
Der geplante Streckenabschnitt der A33 befindet sich nordöstlich der kreisfreien Stadt Osnabrück und bildet den Lückenschluss zwischen der A1 im Norden und dem derzeit vorhandenen Streckenende in Höhe der Gemeinde Belm. Der hier beantragte Abschnitt beginnt mit Bau-km 39+990 an der A1 (nördlich Osnabrück) und endet mit Bau-km 49+430 westlich der Gemeinde Belm mit dem Anschluss an die B 51n (OU Belm). Die Gesamtlänge beträgt ohne Anschlussrampen und Überführungs- oder Verteilerfahrbahnen etwa 9,5 km. Der Trassenverlauf führt durch die Gebiete der Stadt Bramsche sowie der Gemeinden Wallenhorst und Belm und tangiert nördlich die Stadt Osnabrück. Die Fernautobahn A33 wird als anbaufreie, zweibahnige Straße mit planfreien und teilplanfreien Knotenpunkten außerhalb und innerhalb bebauter Gebiete eingestuft. Die Nutzung ist ausschließlich dem schnellen Kfz-Verkehr vorbehalten. Die Trassierung in Lage und Höhe wurde so gewählt, dass außer in den Bereichen der planfreien Knotenpunkte am Bauanfang und -ende in der Regel keine Beschränkung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit erforderlich ist. Als maßgebend gilt somit eine Richtgeschwindigkeit von v = 130 km/h. Da es in Teilbereichen zu Unterschreitungen der erforderlichen Haltesichtweiten kommt, wird in den entsprechenden Abschnitten eine Geschwindigkeitsbeschränkung bei Nässe erforderlich. Aufgrund der durch den Neubau der A33 erwarteten Entlastung der B68 wird diese Bundesstraße zwischen der A1 (AS Osnabrück-Nord) und der A30 (AS Osnabrück-Nahne) zur Landesstraße abgestuft. Vier kommunale Verbindungswege, Barenauer Weg und Vor dem Bruch, beides Gemeindestraßen, sowie der Kohkamp und Hinter dem Felde werden über die Neubaustrecke geführt. Die querenden klassifizierten Straßen (Landesstraße Nr. 109 und Kreisstraßen Nr. 342 und Nr. 316) sowie die kommunalen Verbindungswege An der Ruller Flut und Eschkötterweg werden unterführt. Die Antragstrasse quert von Bau-km 40+026 bis Bau-km 42+214 das FFH-Gebiet DE 3614-334 „Fledermauslebensraum Wiehengebirge bei Osnabrück“. Unvermeidliche Zerschneidungswirkungen werden durch zwei Grünbrücken und drei Faunabrücken sowie vier weitere Faunapassagen (zwei Überführungsbauwerke und zwei Unterquerungen) gemindert. Zusätzlich werden entlang der Neubaustrecke abschnittsweise zahlreiche Kollisions- und Irritationsschutzeinrichtungen (Zäune/Wände) angelegt. Für die gewählte Linie, die nach Darstellung in den Planunterlagen ohne zumutbare Alternative ist, kann nach den vorgelegten Untersuchungen eine erhebliche Beeinträchtigung der Erhaltungsziele des FFH-Gebietes DE 3614-334 „Fledermauslebensraum Wiehengebirge bei Osnabrück“ nicht ausgeschlossen werden kann, wobei eine erhebliche Beeinträchtigung des prioritären LRT 91 EO* (Erlen-Eschen-Auwald) in Folge direkter Überbauung, Waldanschnitt sowie Vorhaben bedingter Stickstoffdepositionen entsprechend einer flächenhaften Beeinträchtigung von ca. 14.500 m² für das genannte FFH-Gebiet bilanziert ist. Das Projekt kann somit nur im Rahmen einer Abweichungsentscheidung nach § 34 Abs. 3 BNatSchG zugelassen werden, wofür resultierend aus der Betroffenheit eines prioritären Lebensraumtyps, in dem laufenden Verfahren eine Stellungnahme der EU-Kommission nach § 34 Abs. 4 BNatSchG eingeholt werden wird. Für das Bauvorhaben einschließlich der landschaftspflegerischen Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen werden Grundstücke in der Gemeinde Belm (Gemarkungen Icker, Powe, Vehrte), der Stadt Bramsche (Achmer, Engter, Evinghausen, Schleptrup), der Stadt Osnabrück (Gretesch, Haste, Schinkel) sowie der Gemeinde Wallenhorst (Lechtingen, Rulle, Wallenhorst) beansprucht. Die Planung wirkt sich mit Inanspruchnahmen für den Straßenbau und entlang der Trasse in der Gemeinde Belm (Gemarkung Powe), der Gemeinde Wallenhorst (Rulle, Wallenhorst), der Stadt Bramsche (Schleptrup) und der Stadt Osnabrück (Schinkel) aus. Für Kompensationsmaßnahmen außerhalb des Trassenbereiches werden Flächen in der Gemeinde Belm (Gemarkungen Icker, Powe, Vehrte), der Stadt Bramsche (Achmer, Engter, Evinghausen, Schleptrup), der Stadt Osnabrück (Gretesch, Haste, Schinkel) sowie der Gemeinde Wallenhorst (Lechtingen, Rulle, Wallenhorst) in Anspruch genommen. Zusätzlich ist der Plan wegen der Lärmbetroffenheit in der Gemarkung Harderberg in der Stadt Georgsmarienhütte auszulegen. Die öffentliche Auslegung des Plans erfolgte in der Zeit vom 26.10.2020 bis zum 25.11.2020. Im Rahmen der Anhörung wurden 29 Stellungnahmen von Trägern öffentlicher Belange abgegeben und 657 Personen haben Einwendungen gegen den Plan erhoben. Aufgrund der Reform der Bundesfernstraßenverwaltung ist seit dem 01.01.2021 die Autobahn GmbH des Bundes, Niederlassung Westfalen - Außenstelle Osnabrück, Trägerin des beantragten Vorhabens. Die im Rahmen der Planauslegung erhobenen Einwendungen und abgegebenen Stellungnahmen wurden durch die Vorhabenträgerin nach Sachthemen und Argumenten ausgewertet und beantwortet. Die Gesamterwiderungen (anonymisiert) der Vorhabenträgerin zu den eingegangenen Äußerungen sind hier unter "Weitere Unterlagen" abrufbar. Im Zuge der Auswertung und Bearbeitung der Einwendungen und Stellungnahmen hat die Vorhabenträgerin bei der NLStBV (Anhörungs- und Planfeststellungsbehörde) die Änderung des Plans beantragt. Im Rahmen der Änderung wurde der Plan (Zeichnungen und Erläuterungen) aktualisiert und ergänzt. Im Wesentlichen wurden die wassertechnischen und umweltfachlichen Untersuchungen angepasst; neu in das Verfahren eingebracht wurde u. a. ein Fachbeitrag Klimaschutz (Unterlage 21.2). Der geänderte Plan wurde in der Zeit vom 06.11.2024 bis einschließlich zum 05.12.2024 auf der Internetseite der NLStBV elektronisch veröffentlicht. Betroffene konnten bis einschließlich zum 20.01.2025 bei der NLStBV Einwendungen gegen den (geänderten) Plan erheben. Von Behörden und Trägern öffentlicher Belange wurden 27 Stellungnahmen abgegeben, 20 Betroffene haben Einwendungen gegen den Plan erhoben und ein Natur-/Umweltverband hat eine Stellungnahme abgegeben. Die Äußerungen wurden der Vorhabenträgerin zur Auswertung/Bearbeitung übergeben. Eine Zusammenfassung der Erwiderungen der Vorhabenträgerin zu den Einwendungen und Stellungnahmen zur ersten Planänderung steht hier unter "Erörterungstermin" zur Verfügung. Die im Rahmen der beiden Auslegungen rechtzeitig gegen den Plan erhobenen Einwendungen und abgegebenen Stellungnahmen wurden in der Zeit vom 27.10. bis zum 29.10.2025 in Osnabrück mit den Beteiligten/Betroffenen in einer mündlichen Verhandlung erörtert. Der Erörterungstermin war nicht öffentlich.
Zuletzt aktualisiert: 11.11.2025
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open_in_new Akkreditierung nach DIN EN ISO/IEC 17025 für die Zentrale Unterstützungsstelle Luftreinhaltung, Lärm
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open_in_new Akkreditierung nach DIN EN ISO/IEC 17025 für die Zentrale Unterstützungsstelle Luftreinhaltung, Lärm
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open_in_new Niedersächsische Verordnung über die Festsetzung des Lärmschutzbereichs für den Verkehrsflughafen Ha
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open_in_new Lärmschutzbereiche | Nds. Ministerium für Umwelt, Energie und Klimaschutz
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