Logo Logo
  • Start
  • Suche
  • Karte
  • Messwerte
  • Dashboard
  • Über
  • |
  • Kontakt
  • Start
  • Suche
  • Karte
  • Messwerte
  • Dashboard
  • Über
  • Kontakt
  • Impressum
  • Datenschutz
  • Barrierefreiheit
Was suchst Du?
Umweltinformationen werden gesucht. Bitte warten...
Filter filter_list Filter einstellen

Begrenze die Suche räumlich

search
5.348 Ergebnisse
5.348 Ergebnisse
Anzeigen:
Icon Minzow, OT Woldzegarten
Wie gut ist die Luft? Das zeigt der Luftqualitätsindex (LQI). Der LQI ist ein aggregierter Indikator, der auf der Basis von Einzelmessungen für die folgenden Luftschadstoffe gebildet wird:
- Stickstoffdioxid (NO2)
- Ozon (O3)
- Schwebstaubfraktion PM10
- Schwebstaubfraktion PM2.5
equalizer Messwerte
/ Luftmessstation (Hintergrund)
arrow_right_alt
Icon Netzschkau OT Brockau
Wie gut ist die Luft? Das zeigt der Luftqualitätsindex (LQI). Der LQI ist ein aggregierter Indikator, der auf der Basis von Einzelmessungen für die folgenden Luftschadstoffe gebildet wird:
- Stickstoffdioxid (NO2)
- Ozon (O3)
- Schwebstaubfraktion PM10
- Schwebstaubfraktion PM2.5
equalizer Messwerte
/ Luftmessstation (Hintergrund)
arrow_right_alt
Icon St. Peter Ording
Wie gut ist die Luft? Das zeigt der Luftqualitätsindex (LQI). Der LQI ist ein aggregierter Indikator, der auf der Basis von Einzelmessungen für die folgenden Luftschadstoffe gebildet wird:
- Stickstoffdioxid (NO2)
- Ozon (O3)
- Schwebstaubfraktion PM10
- Schwebstaubfraktion PM2.5
equalizer Messwerte
/ Luftmessstation (Hintergrund)
arrow_right_alt
Icon Bad Hindelang, Gde.teil Unterjoch
Wie gut ist die Luft? Das zeigt der Luftqualitätsindex (LQI). Der LQI ist ein aggregierter Indikator, der auf der Basis von Einzelmessungen für die folgenden Luftschadstoffe gebildet wird:
- Stickstoffdioxid (NO2)
- Ozon (O3)
- Schwebstaubfraktion PM10
- Schwebstaubfraktion PM2.5
equalizer Messwerte
/ Luftmessstation (Hintergrund)
arrow_right_alt
Icon Amt Belzig, Gemeinde Lütte
Wie gut ist die Luft? Das zeigt der Luftqualitätsindex (LQI). Der LQI ist ein aggregierter Indikator, der auf der Basis von Einzelmessungen für die folgenden Luftschadstoffe gebildet wird:
- Stickstoffdioxid (NO2)
- Ozon (O3)
- Schwebstaubfraktion PM10
- Schwebstaubfraktion PM2.5
equalizer Messwerte
/ Luftmessstation (Hintergrund)
arrow_right_alt
Icon Neustadt a.d. Donau, Gde.teil Eining
Wie gut ist die Luft? Das zeigt der Luftqualitätsindex (LQI). Der LQI ist ein aggregierter Indikator, der auf der Basis von Einzelmessungen für die folgenden Luftschadstoffe gebildet wird:
- Stickstoffdioxid (NO2)
- Ozon (O3)
- Schwebstaubfraktion PM10
- Schwebstaubfraktion PM2.5
equalizer Messwerte
/ Luftmessstation (Hintergrund)
arrow_right_alt
Icon Bergwerk „Grube Käfersteige“, Gemarkung Würm, Stadtkreis Pforzheim, Anträge der Deutsche Flussspat GmbH vom 09.09.2025 und 12.09.2025 auf
Die Deutsche Flussspat GmbH (DFG), 75177 Pforzheim, beabsichtigt den Gewinnungsbetrieb des Bergwerkes „Grube Käfersteige“ im Stadtkreis Pforzheim auf der Gemarkung Würm wiederaufzunehmen. Bei der Grube handelt es sich um ein ehemaliges Fluss- und Schwerspat-Bergwerk, welches 1999 fachgerecht verschlossen und aus der Bergaufsicht entlassen wurde. (1) Mit Antrag vom 09.09.2025 auf Planfeststellung des bergrechtlichen Rahmenbetriebsplans sieht die DFG zunächst Arbeiten vor, die der Beurteilung dienen, inwieweit die Wiederaufnahme des Gewinnungsbetriebes grundsätzlich möglich ist. Hierzu sind zunächst die Sümpfung und Sicherung des Grubengebäudes geplant. Im Anschluss sollen durch Erkundungsmaßnahmen und einen Probebetrieb, die veranschlagten Ressourcenabschätzungen bestätigt und die Wirtschaftlichkeit eines zukünftigen Grubenbetriebes untersucht werden. Neben untertägigen Arbeiten ist auch die Einrichtung von Betriebsflächen und Betriebsanlagen über Tage vorgesehen. Die Zulassung des bergrechtlichen Rahmenbetriebsplans bedarf nach § 52 Abs. 2a Bundesberggesetz der Durchführung eines Planfeststellungsverfahrens. Der Antrag auf Planfeststellung des bergrechtlichen Rahmenbetriebsplans schließt folgende Anträge mit ein: a) Straßensondernutzung für die L 572 (Würmtalstraße) nach § 16 Straßengesetz b) Antrag auf Erteilung der befristeten Waldumwandlung gemäß § 11 Landeswaldgesetz c) Antrag auf Erteilung einer Ausnahmegenehmigung gemäß § 34 Abs. 3 Bundnaturschutzgesetz (BNatSchG) d) Anträge auf Erteilung naturschutzrechtlicher Befreiungen und Ausnahmen: - Antrag auf Befreiung von den Vorschriften der Verordnung des Bürgermeisteramtes Pforzheim über das Landschaftsschutzgebiet (LGS) für den Stadtkreis Pforzheim vom 12. Dezember 1994 gemäß § 7 der LSG-Verordnung i.V.m. § 67 BNatSchG - Antrag auf Befreiung von den Vorschriften der Verordnung des Regierungspräsidiums Karlsruhe über den Naturpark Schwarzwald Mitte/Nord vom 16. Dezember 2003 gemäß § 6 der Naturparkverordnung i.V.m. § 67 BNatSchG - Antrag auf Zulassung einer Ausnahme von den Verboten nach § 30 Abs. 2 BNatSchG gemäß § 30 Abs. 3 BNatSchG Auf Antrag der DFG nach § 7 Abs. 3 des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) ist im Rahmen des Planfeststellungsverfahrens eine Umweltverträglichkeitsprüfung durchzuführen. Zum Zeitpunkt des Beginns des Zulassungsverfahrens liegen folgende entscheidungserhebliche Berichte zum Vorhaben vor: Erläuterungsbericht zum Vorhaben, Schwingungstechnisches Gutachten, Schalltechnische Untersuchungen, Immissionsprognose Luft und Wasserdampf, Senkungsprognose, Eingriffs- und Ausgleichsbewertung, Artenschutzrechtlicher Fachbeitrag, Landschaftspflegerischer Begleitplan, Natura 2000-Erheblichkeitsvorprüfungen, Hydrogeologischer und Hydrologischer Fachbeitrag, Gewässerökologische Untersuchungsberichte, Fachbeitrag Wasserrahmenrichtlinie, UVP-Bericht. (2) Die für das Vorhaben erforderlichen wasserrechtlichen Zulassungen werden aufgrund der fehlenden Konzentrationswirkung des bergrechtlichen Rahmenbetriebsplans nicht von der Planfeststellung erfasst und daher mit Schreiben der DFG vom 12.09.2025 gesondert beantragt. Beantragt wird die Erteilung der a) wasserrechtlichen Erlaubnis zum Entnehmen, Zutagefördern und Zutageleiten des Grubenwassers und des zulaufenden Grundwassers aus der Sümpfung und der Wasserhaltung der Grube Käfersteige. b) wasserrechtlichen Genehmigung für den Bau- und Betrieb der Wasseraufbereitungsanlage der Grubenwässer aus der Grube Käfersteige und der anfallenden Oberflächenwässer im Bereich Würmtalrampe. c) wasserrechtlichen Erlaubnis für die Einleitung von aufbereitetem Grubenwasser und auf-bereitetem Oberflächenwasser in das Gewässer „Würm“. Des Weiteren ist nach Ziffer 13.3.2 der Anlage 1 UVPG für das Zutagefördern von 100.000 m³ bis weniger als 10 Mio. m³/a Grundwasser im Zuge der Sümpfung und Trockenhaltung des Grubengebäudes eine allgemeine Vorprüfung des Einzelfalls erforderlich. Die Prüfung der Umweltauswirkungen erfolgt im Wege der Umweltverträglichkeitsprüfung des Planfeststellungsverfahrens zur Erteilung des bergrechtlichen Rahmenbetriebsplans. Für den bergrechtlichen Rahmenbetriebsplan sowie für die wasserrechtlichen Zulassungen wird ein Geltungszeitraum von 15 Jahren beantragt. Das Regierungspräsidium Freiburg, Landesamt für Geologie, Rohstoffe und Bergbau, Referat 97, Landesbergdirektion, ist zuständige Zulassungsbehörde für den bergrechtlichen Rahmenbetriebsplan und für die wasserrechtlichen Zulassungen.
Zuletzt aktualisiert: 17.09.2026
Icon UVP-Vorhaben
open_in_new
Icon Kleine Röder
Die Kleine Röder, auch Schwarzgraben genannt, ist ein etwa 40 Kilometer langer linker Nebenarm der Großen Röder in Sachsen und Brandenburg, der von links in die Schwarze Elster mündet.
place Umweltdaten
/ Wasserlauf
arrow_right_alt
Icon Ergebnis der Vorprüfung nach § 5 Abs. 2 UVPG, Neubau der
Neubau der Bundesautobahn A 44 (Kassel-Herleshausen), Teilabschnitt zwischen Anschlussstelle Sontra Nord und dem Tunnel Alberberg (VKE 50) von Bau-km: 50+000,000 bis Bau-km: 60+760,000 – 2. Planänderung, Entwurfsfortschreibung Bau-km 53+660 bis Bau-km 60+760) hier: Öffentliche Bekanntmachung nach § 5 Abs. 2 des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) Der Planfeststellungsbeschluss für den Neubau der A 44 (Kassel-Herleshausen) Teilabschnitt zwischen Anschlussstelle Sontra Nord und dem Tunnel Alberberg (VKE 50), wurde am 5. September 2013 (Az. 061-k-04#2.138) erlassen. Die Bundesrepublik Deutschland (Bundesstraßenverwaltung), endvertreten durch die DEGES – Deutsche Einheit Fernstraßenplanungs- und Bau GmbH – plant nunmehr im Rahmen der Bauausführung Änderungen des planfestgestellten Vorhabens im Bereich von Bau-km 53+660 bis Bau-km 60+760. Die geplanten technischen Änderungen beinhalten im Wesentlichen - Umplanung der Anschlussstelle Sontra, - bereichsweise Anpassung Gradiente beider Richtungsfahrbahnen in Bezug auf eine Optimierung der Haltesichtweiten, - Optimierungen des Entwässerungskonzeptes, - Erhöhung der Ausbaubreite des eines Radwegeabschnittes, - Neutrassierung im Vorfeld der Tunnel Bubenrad und Dachsloch, - Konkretisierung der Planung der Betriebsgebäude und -zufahrten sowie der Havariebecken und Wartungsflächen im Bereich der Tunnel Bubenrad und Dachsloch, - bereichsweise Optimierung der Böschungsgestaltungen - sowie die erforderlichen Anpassungen an die in diesen Bereichen geplanten weiteren Maßnahmen. Die Vorhabenträgerin hat beim Hessischen Ministerium für Wirtschaft, Energie, Verkehr und Landesentwicklung beantragt, die Planänderung zuzulassen. Für die Entscheidung nach § 5 Abs. 2 des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) in der Fassung vom 24. Februar 2010 (BGBl. I S. 94), zuletzt geändert durch Gesetz vom 08. September 2017 (BGBl. I S. 3370), war bezüglich der Planänderung nach § 9 Abs. 1 Nr.1 UVPG und nach § 9 Abs. 1 Nr. 2 UVPG i. V. m. § 7 Abs. 1 UVPG unter Berücksichtigung der in Anlage 3 aufgeführten Kriterien zu prüfen, ob die beantragten Maßnahmen die in Anlage 1 des UVPG festgelegten Größen- oder Leistungswerte erreichen oder überschreiten und ob diese Maßnahmen gegebenenfalls aufgrund besonderer örtlicher Gegebenheiten erhebliche nachteilige Umweltauswirkungen haben können und daher die Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung erfordern. Dies ist hier nicht der Fall. Die weitere Prüfung hat ergeben, dass aufgrund der im Rahmen der 2. Planänderung durchzuführenden Maßnahmen erhebliche nachteilige Umweltauswirkungen unter Berücksichtigung der in Anlage 3 des UVPG aufgeführten Kriterien ausgeschlossen sind. Die Lage der Fahrbahn wird grundsätzlich beibehalten, hier ergeben sich nur geringfügige Verschiebungen. In Bezug auf die Schutzgüter Boden und Fläche ergibt sich zwar eine geringfügige zusätzliche Versiegelung von Flächen, dem steht jedoch eine darüberhinausgehende Reduzierung von sonstigen dauerhaften Flächenumwandlungen gegenüber, sodass die dauerhafte Beeinträchtigung von Flächen insgesamt reduziert wird. Bauzeitliche Flächeninanspruchnahmen werden ebenfalls reduziert. In Bezug auf das Schutzgut Wasser ergeben sich durch die Planänderung keine erheblichen zusätzlichen Betroffenheiten, Einleitungen in Oberflächengewässer werden reduziert. Die bau- und anlagebedingte Beeinträchtigung von klimarelevanten Wäldern wird durch die Planänderung ebenfalls geringfügig reduziert. Zusätzliche betriebsbedingte nachteilige Umweltauswirkungen in Bezug auf die Schutzgüter Tiere, Pflanzen und die biologische Vielfalt, Fläche, Boden, Wasser, Klima, Luft und Landschaft sind durch die Planänderung ebenfalls nicht zu erwarten, da die räumliche Lage der Trassen nahezu beibehalten wird und sich ggf. lediglich geringfügig verschiebt. Andere Schutzgüter im Sinne von § 2 Abs. 1 UVPG, namentlich die Schutzgüter kulturelles Erbe und sonstige Sachgüter sowie die Wechselwirkungen hinsichtlich der Schutzgüter des UVPG, sind durch die Planänderung nicht nachteilig betroffen Diese Feststellung ist nach § 5 Abs. 3 Satz 1 UVPG nicht selbständig anfechtbar. Wiesbaden, 12.07.2018 Hessisches Ministerium für Wirtschaft, Energie, Verkehr und Landesentwicklung VI 1a-B – 061-k-04#2.138b
Zuletzt aktualisiert: 16.07.2018
Icon UVP-Vorhaben
open_in_new
Icon Kluterthöhlensystem
Die Kluterthöhle liegt in Ennepetal südlich des Ruhrgebietes. Die Kluterthöhle ist durch Auslaugung einer nach Norden abfallenden, rund 12,5 m mächtigen Schicht aus Riffkalk entstanden, der im Devon vor rund 370 Millionen Jahren im Meer gebildet wurde. Aufgrund ihres Klimas wird sie auch als Erholungsort für Asthmatiker genutzt. In der Höhle herrscht eine konstante Temperatur von 10 °C. Im Zweiten Weltkrieg diente die Kluterthöhle der Bevölkerung als Bunker zum Schutz vor Luftangriffen. Die Höhle wird als Kurstätte und Schauhöhle genutzt. Zusätzlich zu konventionellen Führungen werden in ihr Abenteuerführungen angeboten, die den Besucher in einer Extremtour mit Taschenlampe und festem Schuhwerk durch enge Gänge führen.
place Umweltdaten
/ Nationales Naturmonument
arrow_right_alt
3571 - 3580 von 5.348 Ergebnissen
first_page arrow_left_alt 354 355 356 357
358
359 360 361 362 arrow_right_alt last_page

Räumliche Begrenzung der Suche festlegen

Umweltinformationsportal des Landes Niedersachsen
Logo
©
Niedersächsisches Ministerium für
Umwelt, Energie und Klimaschutz
Über Kontakt Impressum Datenschutz Barrierefreiheit
MVP