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Neuenburger Holz
Das FFH-Gebiet „Neuenburger Holz“ liegt zwischen den Siedlungsflächen von Neuenburg, Bockhorn und Zetel im Naturraum Ostfriesische Geest. Es wird durch naturnahe, teils historisch alte Laubwälder geprägt, die größtenteils auf stauwasserbeeinflussten Böden wachsen.
Das Landschutzgebiet „Wümmeniederung mit Dünen und Seitentälern“ liegt in den Ortschaften Fischerhude, Quelkhorn, Otterstedt und Ottersberg. Es erstreckt sich auf ca.18 km Länge in Ost-West-Richtung zwischen dem Landkreis Rotenburg (Wümme) und der Landesgrenze Bremen und hat eine Größe von rund 2.620 ha. Unmittelbar westlich grenzt das Naturschutzgebiet (NSG) „Fischerhuder Wümmeniederung“ an. Beide Gebiete zusammen verfügen über eine Größe von 3.392 ha. Die Niederung bildet mit ihren verschiedenen Wümmearmen ein sog. Binnendelta, das trotz einiger Ausbaumaßnahmen der Vergangenheit, noch immer eine für Niedersachsen einmalige Naturerscheinung darstellt. Die grundwassernahe, ebene und weitgehend offene, von regelmäßigen Überschwemmungen geprägte Wiesen- und Weidenlandschaft beherbergt eine Reihe von charakteristischen Lebensgemeinschaften ungenutzter wie genutzter Lebensraumtypen, wie Röhrichte, Rieder Feuchtgebüsche, kleinflächig Auen- und Bruchwälder entlang der Wümmearme sowie Nass- und Feuchtwiesen. In den höher gelegenen Bereichen findet sich teilweise mesophiles Grünland. Fischotter, Fluss- und Meerneunauge, Meerforelle, Grüne Flussjunger sowie die Brutvogelarten Wachtelkönig, Bekassine, Braunkehlchen, Kiebitz, Großer Brachvogel und Weißstorch zählen zu den wichtigsten Arten, die durch das LSG und angrenzende NSG geschützt werden sollen. Im Winter, wenn die Wümme über die Ufer tritt, ist die Niederung ein wichtiges Rastgebiet für viele Zugvogelarten. Das LSG dient dem Schutz desFFH-Gebietes 038 "Wümmeniederung"sowie desEU-Vogelschutzgebietes V36 "Wümmewiesen bei Fischerhude". Zuständig ist derLandkreis Verdenals untere Naturschutzbehörde.
Das Gebiet liegt in der Naturräumlichen Region „Ems-Hunte-Geest und Dümmer-Geestniederung“ im Nordosten der Stadt Bramsche und ist ca. 16 ha groß. Es handelt sich um einen natürlichen Erdfallsee mit charakteristisch ausgeprägter Unterwasser-, Schwimmblatt- und Röhrichtvegetation, der randlich von Bruchwäldern und Eichenmischwäldern eingerahmt wird. Der See ist Angelgewässer und wird in einem Teilbereich am Südostufer als Freibad genutzt. Das NSG dient dem Schutz desFFH-Gebietes 318 "Darnsee". Zuständig ist derLandkreis Osnabrückals untere Naturschutzbehörde. Wählen Sie in der Infospalte weitere Informationen über das Gebiet aus...
Das Landschaftsschutzgebiet „Nettetal (Landkreis Goslar)“ erstreckt sich im Westen des Landkreises über eine Fläche von 336 ha. Das Gebiet verläuft von Herrhausen im Süden bis nach Rhüden im Norden und ist geprägt durch die überwiegend naturnahen Gewässerstrukturen der Nette mit charakteristischer Begleitvegetation aus Feuchtgebüschen, Auenwäldern, Hochstaudenfluren sowie Feucht- und Nasswiesen. In den besonnten Abschnitten ist das Gewässer durch eine gut ausgeprägte flutende Wasservegetation gekennzeichnet. Zu den wertgebenden Tierarten zählen Groppe und Elritze, die hier ein repräsentatives Vorkommen aufweisen. Eine wichtige Bedeutung kommt dem Gewässer auch in seiner Funktion als Wanderkorridor zu, z.B. für die Europäische Wildkatze. Das LSG dient dem Schutz des FFH-Gebietes Nr. 389 "Nette und Sennebach". Zuständig ist derLandkreis Goslarals untere Naturschutzbehörde.
Das FFH-Gebiet „Hügelgräberheide Halle-Hesingen“ liegt westlich von Nordhorn nahe der Ortschaft Hesingen an der Landesgrenze zu den Niederlanden. Die für das Gebiet charakteristischen Zwergstrauchheiden und Eichenwälder setzen sich im niederländischen FFH-Gebiet „Springendal & Dal van de Mosbeek“ fort. Durch mehrere Hügelgräber und Wölbäcker ist die Hügelgräberheide auch aus kulturhistorischer Sicht bedeutsam.
Das Landschaftsschutzgebiet Filsumer Moor ist ein Landschaftsschutzgebiet auf dem Gebiet des Landkreises Leer im Nordwesten des Bundeslandes Niedersachsen. Es trägt die Nummer LSG LER 00017. Als untere Naturschutzbehörde ist die Landkreis Leer für das Gebiet zuständig.