info
Hier gelten gesetzlich geregelte Schutz- und Entwicklungsziele
Arten
Beschreibung
Das Landschutzgebiet „Wümmeniederung mit Dünen und Seitentälern“ liegt in den Ortschaften Fischerhude, Quelkhorn, Otterstedt und Ottersberg. Es erstreckt sich auf ca.18 km Länge in Ost-West-Richtung zwischen dem Landkreis Rotenburg (Wümme) und der Landesgrenze Bremen und hat eine Größe von rund 2.620 ha. Unmittelbar westlich grenzt das Naturschutzgebiet (NSG) „Fischerhuder Wümmeniederung“ an. Beide Gebiete zusammen verfügen über eine Größe von 3.392 ha. Die Niederung bildet mit ihren verschiedenen Wümmearmen ein sog. Binnendelta, das trotz einiger Ausbaumaßnahmen der Vergangenheit, noch immer eine für Niedersachsen einmalige Naturerscheinung darstellt. Die grundwassernahe, ebene und weitgehend offene, von regelmäßigen Überschwemmungen geprägte Wiesen- und Weidenlandschaft beherbergt eine Reihe von charakteristischen Lebensgemeinschaften ungenutzter wie genutzter Lebensraumtypen, wie Röhrichte, Rieder Feuchtgebüsche, kleinflächig Auen- und Bruchwälder entlang der Wümmearme sowie Nass- und Feuchtwiesen. In den höher gelegenen Bereichen findet sich teilweise mesophiles Grünland. Fischotter, Fluss- und Meerneunauge, Meerforelle, Grüne Flussjunger sowie die Brutvogelarten Wachtelkönig, Bekassine, Braunkehlchen, Kiebitz, Großer Brachvogel und Weißstorch zählen zu den wichtigsten Arten, die durch das LSG und angrenzende NSG geschützt werden sollen. Im Winter, wenn die Wümme über die Ufer tritt, ist die Niederung ein wichtiges Rastgebiet für viele Zugvogelarten. Das LSG dient dem Schutz desFFH-Gebietes 038 "Wümmeniederung"sowie desEU-Vogelschutzgebietes V36 "Wümmewiesen bei Fischerhude". Zuständig ist derLandkreis Verdenals untere Naturschutzbehörde.