Das ca. 3.140 ha große Schutzgebiet ist besonders gekennzeichnet durch das größte Silikatfelsvorkommen im Leine-Weserbergland, die Bodensteiner Klippen (Silikatfelsen mit Felsspaltenvegetation) und andere Sandsteinfelsen. Zum Schutz der Felsen und der dort gut entwickelten Felsspaltenvegetation aus Dornfarn, Tüpfelfarn und Moosen einschließlich ihrer typischen Tier- und sonstigen Pflanzenarten ist das Klettern ausschließlich auf den in der Kletterkonzeption Niedersachsen des Deutschen Alpenvereins (Stand Mai 2007) dargestellten Kletterrouten erlaubt. Zudem prägen beispielsweise mesophile Kalkbuchenwälder, Hainsimsen- und Waldmeisterbuchenwälder mit ihrer biotoptypischen Ausstattung (z.B. Weiße Hainsimse, Hexenkraut, Waldmeister, Perlgras, Buschwindröschen, Waldveilchen, Waldziest, Frauen- und Eichenfarn) sowie strukturreiche Eichenwälder das Schutzgebiet. Gefährdete Arten wie Abendsegler, Zwergfledermaus, Bechsteinfledermaus, diverse Spechtarten, aber auch die Europäische Wildkatze, der Veilchen-Perlmutter- oder der Braune Würfelfalter sind dort zu finden. Das LSG dient dem Schutz des FFH-Gebiets Nr. 120 "Hainberg, Bodensteiner Klippen". Zuständig ist derLandkreis Goslarals untere Naturschutzbehörde.
Das FFH-Gebiet „Upjever und Sumpfmoor Dose“ liegt südwestlich von Schortens im Naturraum Ostfriesische Geest und umfasst in zwei Teilgebieten naturnahe Laubwälder des Forsts Upjever und das kleine Sumpfmoor Dose. Der Forst Upjever liegt auf einem sogenannten alten Waldstandort, zeichnet sich also durch eine lange Habitatkontinuität und die vergleichsweise ungestörte Entwicklung von Boden, Wasserhaushalt und Lebensgemeinschaften aus. Auf den frischen bis feuchten Böden im Gebiet wachsen vorwiegend strukturreiche Eichen- und Hainbuchenwälder sowie Hainsimsen-Buchenwälder. Im südwestlichen Gebietsteil liegt das Sumpfmoor Dose. Das kleine Übergangsmoor wird unter anderem durch Moor- und Bruchwälder geprägt. Vereinzelt sind auch weitgehend gehölzfreie Übergangs- und Schwingrasenmoore ausgebildet. In der Niederung des Emder Tiefs, südlich der FFH-Gebietsgrenze fließend, dominieren Grünlandflächen.
Der II. Oldenburgische Deichband führt derzeit die weitere Erhöhung und Verstärkung des Wapelergroden-Deiches durch. Hierzu ist das Aufbringen von bindigem Deichbaumaterial (Klei) notwendig. Dieser deichfähige Klei soll auf einer ca. 20 ha großen Abbaufläche im Alten Wapeler Groden, Gemeinde Jade im Landkreis Wesermarsch, gewonnen werden. In direkter Nachbarschaft befinden sich bereits die zwei abgeschlossenen Abbauvorhaben Alter Wapeler Groden I und II, s. Abb. 2. Ein Raumordnungsverfahren ist nach Prüfung durch den Landkreis Wesermarsch nicht erforderlich. Für das Genehmigungsverfahren werden folgende Gutachten vorgelegt: - landschaftspflegerischer Begleitplan (LBP) mit integriertem UVP-Bericht, s. Unterlage A, - spezielle artenschutzrechtliche Prüfung (SAP), s. Unterlage C.1, - FFH-Verträglichkeitsprüfung, s. Unterlage C.2, - Antrag auf Ausnahmegenehmigung der LSG-Verordnung, s. Unterlage C.3, - Entwässerungskonzept, s. Unterlage D.1 und - Bodengutachten, s. Unterlage D.2 bis D.4, - Schalltechnisches Gutachten, s. Unterlage D.5. Im Rahmen des Vorhabens wird das Graben- und Entwässerungssystem der Abbaufläche geändert. Die für die wasserrechtliche Genehmigung erforderlichen Unterlagen sind v.a. in der Unterlage D.1 enthalten. Die naturschutzrechtliche Eingriffsregelung gem. §§ 14 ff. BNatSchG für die geplanten Maßnahmen ist in diesem Erläuterungstext integriert.