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Hier gelten gesetzlich geregelte Schutz- und Entwicklungsziele
Arten
Beschreibung
Das ca. 3.140 ha große Schutzgebiet ist besonders gekennzeichnet durch das größte Silikatfelsvorkommen im Leine-Weserbergland, die Bodensteiner Klippen (Silikatfelsen mit Felsspaltenvegetation) und andere Sandsteinfelsen. Zum Schutz der Felsen und der dort gut entwickelten Felsspaltenvegetation aus Dornfarn, Tüpfelfarn und Moosen einschließlich ihrer typischen Tier- und sonstigen Pflanzenarten ist das Klettern ausschließlich auf den in der Kletterkonzeption Niedersachsen des Deutschen Alpenvereins (Stand Mai 2007) dargestellten Kletterrouten erlaubt. Zudem prägen beispielsweise mesophile Kalkbuchenwälder, Hainsimsen- und Waldmeisterbuchenwälder mit ihrer biotoptypischen Ausstattung (z.B. Weiße Hainsimse, Hexenkraut, Waldmeister, Perlgras, Buschwindröschen, Waldveilchen, Waldziest, Frauen- und Eichenfarn) sowie strukturreiche Eichenwälder das Schutzgebiet. Gefährdete Arten wie Abendsegler, Zwergfledermaus, Bechsteinfledermaus, diverse Spechtarten, aber auch die Europäische Wildkatze, der Veilchen-Perlmutter- oder der Braune Würfelfalter sind dort zu finden. Das LSG dient dem Schutz des FFH-Gebiets Nr. 120 "Hainberg, Bodensteiner Klippen". Zuständig ist derLandkreis Goslarals untere Naturschutzbehörde.
Landschaftsschutzgebiete bewahren die Vielfalt und Einzigartigkeit unserer Natur- und Kulturlandschaften. Sie schützen wichtige Lebensräume und erhalten charakteristische Landschaftsbilder.
Sie bieten Raum für Erholung und ermöglichen eine nachhaltige Nutzung – etwa durch umweltfreundliche Landwirtschaft, nachhaltige Forstwirtschaft oder sanften Tourismus. So verbinden sie den Schutz der Landschaft mit einer verantwortungsvollen Nutzung. In Deutschland gibt es über 8.900 Landschaftsschutzgebiete.