Betroffene Gemeinden sind Gemeinden, die eine von Straßenlärm belastete Fläche aufweisen. Die lärmbelasteten Flächen wurden auf Grundlage der Berechnung der Straßenlärmkarten nach der EU-Umgebungslärmrichtlinie (2002/49/EG, 34. BImSchV) 4. Runde ermittelt.
Standorte der genehmigten Anlagen nach Bundesimmissionsschutzgesetz im Landkreis Diepholz; zu diesen Anlagen gehören: Tierhaltungsanlage, Gärrestlager, Güllebehälter, Siloplatte, Mistplatte, sonstige Lagerbehälter und Lagerplätze, lärmintensive und staubintensive Anlagen,Trocknungsanlage, Biogasanlagen, Blockheizkraftwerke
Die Daten beschreiben ausschließlich den Siedlungsbeschränkungsbereich des Flughafens Hannover / Langenhagen. Innerhalb Bereiches dürfen in Flächennutzungsplänen und Bebauungsplänen keine neuen Flächen bzw. Gebiete für Wohnnutzungen und besonders lärmempfindliche Einrichtungen dargestellt oder festgesetzt werden.
Digitaler landesweiter Datenbestand der relevanten Schallschutzwände, welche zur Berechnung der Lärmkarten 2022 nach EU-Umgebungslärmrichtlinie (2002/49/EG, 34. BImSchV) genutzt werden. Der Sachdatenbestand enthält die für eine Lärmberechnung nach BUB (Berechnungsmethode für den Umgebungslärm von bodennahen Quellen) relevanten Attribute für jedes Element. Die Geometrie soll die jeweilige Mittelachse des Bauwerkes an der höchsten Stelle repräsentieren und ist in seiner Detaillierung an die akustischen Erfordernisse und die Modellbildung angepasst. Die Höhenangaben sind als Höhe über Gelände (nicht über NN) zu verstehen und sind Bestandteil der Sachdatentabelle. Die Lärmschutzwände der Ballungsräume Hannover, Hildesheim, Braunschweig, Osnabrück, Oldenburg und Göttingen sind nicht. Bestandteil dieses Datensatzes, dies gilt ebenso für die zum Bundesland Bremen zugehörigen Lärmschutzwände.
Die Stadt Barsinghausen ist zur Aufstellung eines Lärmaktionsplanes verpflichtet. Die Umsetzung von Maßnahmen obliegt aber weiterhin den Baulastträgern, die die Maßnahmenvorschläge des Lärmaktionsplanes berücksichtigen, prüfen und einordnen. Der vorliegende Endbericht gibt einen Überblick über den aktuellen Stand der Lärmaktionsplanung und wurde im Rahmen der Beteiligung mit den Trägern öffentlicher Belange (TÖB) und den Bürgern abgestimmt und anschließend den politischen Gremien zum Beschluss vorgelegt. Der Verwaltungsausschuss hat in seiner Sitzung vom 20.08.2013 dem Plan zugestimmt.