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public Außengrenze Nationalpark Nds. Wattenmeer
(1) Die Grenzen des Nationalparks ergeben sich aus dem beigefügten Kartenwerk, das Bestandteil dieses Gesetzes ist: 1. Digitale Topografische Karte (DTK) im Maßstab 1 : 100 000 (Anlage 2), 2. verkleinerte Amtliche Karte 1 : 5 000 (AK5) im Maßstab 1 : 10 000 (Anlage 3). Die geografischen Koordinaten der Anlagen 2 und 3 sind im geodätischen Referenzsystem WGS 84 sowie als projizierte Koordinaten im Europäischen Terrestrischen Referenzsystem 1989 (ETRS 89) mit der Universalen Transversalen Mercator-Abbildung bezogen auf die Zone 32 N (UTM 32N) dargestellt (Anlage 4); Gleiches gilt für die geografischen Koordinaten in den Anlagen 1 und 6. 3Die vom Nationalparkgebiet umschlossenen Flächen, die keiner der in § 5 Abs. 1 genannten Zonen zugeordnet sind, sind nicht Bestandteil des Nationalparks. (2) Für die Abgrenzung des Nationalparks ist seewärts und in den Mündungstrichtern von Ems, Weser und Elbe sowie in der Jade die Verbindungslinie zwischen den in der Anlage 2 eingetragenen, durch geografische Koordinaten bestimmten Punkten maßgeblich, soweit nicht in den Mündungstrichtern von Elbe und Weser zwischen zwei Koordinatenpunkten die niedersächsische Landesgrenze oder ein Leitwerk verläuft; in diesem Fall wird die Grenze durch die Landesgrenze oder den stromabgewandten Fuß des Leitwerks gebildet. (3) Die landwärtigen Grenzen des Nationalparks sind in den Anlagen 2 und 3 durch Punktlinien dargestellt. 2Auf den in den Anlagen 2 und 3 durch eine unterbrochene Punktlinie gekennzeichneten Grenzabschnitten ist die mittlere Hochwasserlinie maßgeblich. 3Auf den in den Anlagen 2 und 3 durch eine rote Punktlinie gekennzeichneten Abschnitten ist die seeseitige Grenze des Deiches (§ 4 Abs. 3 des Niedersächsischen Deichgesetzes) maßgeblich. 4Für den Verlauf der in den Anlagen 2 und 3 durch eine schwarze nicht unterbrochene Punktlinie gekennzeichneten Grenzen ist die Karte maßgeblich. 5Soweit gemäß Satz 3 die seeseitige Grenze des Deiches die Grenze des Nationalparks bildet, verändert sich diese Grenze mit den zugelassenen Veränderungen des vorhandenen Deiches. 6In diesem Fall macht das für den Naturschutz zuständige Ministerium soweit erforderlich die Anlagen 2 und 3 neu bekannt. Der Datensatz liefert die Grenzen als Vektoren. Die GIS-Daten können unter der Rubrik "Verweise" herunter geladen werden.
Zuletzt aktualisiert: 17.11.2025
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/ Geodatensatz
Open Data
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settings Kartendienst Naturschutz
Der Kartendienst stellt die folgenden Informationen zur Verfügung. Schutzgebiete NAGBNatSchG: Naturparke NP Nationalparke NLP Nds. Wattenmeer und Harz Biosphaerenreservat BSR Naturschutzgebiete NSG Naturdenkmal ND ND in schmaler Laengsausdehnung Naturdenkmal kleiner 1 ha Landschaftsschutzgebiete (LSG) DTK25 Landschaftsschutzgebiete (LSG) in schmaler Längsausdehnung DTK25 geschützte Landschaftsbestandteile (GLB) Flächen DTK25 geschützte Landschaftsbestandteile (GLB) in schmaler Längsausdehnung DTK25 geschützte Landschaftsbestandteile (GLB) kleiner 1 Hektar DTK25 Natura 2000: FFH-Gebiete EU-Vogelschutzgebiete Naturschutzprogramme und GR-Gebiete: Moorschutzprogramm Teil I von 1981 Hochmoorgrenzen Moorschutzprogramm Teil I Moorschutzprogramm Teil II von 1986 Moorschutzprogramm Neubewertung 1994 Gebiete mit gesamtstaatlich repraesentativer Bedeutung Wiesenvogelschutzprogramm Wertvolle Bereiche: Landesweite Biotopkartierung 1984 - 2004 Fauna - wertvolle Bereiche Gastvögel - wertvolle Bereiche 2018 Brutvögel - wertvolle Bereiche 2010 (ergänzt 2013) Großvogellebensräume Aktionsprogramm Niedersächsische Gewässerlandschaften: Naturschutzfachlich besonders bedeutsame Gebiete mit Auenbezug (Punkt) Fließgewässer Auen der WRRL-Prioritätsgewässer Naturschutzfachlich besonders bedeutsame Gebiete mit Auenbezug (Fläche) Niedersächsische Moorlandschaften: Programmkulisse Niedersächsische Moorlandschaften (NML) Schutzgüter niedersächsischer Moore: Moorbiotope: Biotop- und Lebensraumtypen der Moore Prüfkulisse I – Prüfkulisse für Moorbiotope Prüfkulisse II - Standorte mit zu prüfendem Klimaschutzpotenzial Prüfkulisse III - Standorte mit zu prüfendem Klimaschutzpotenzial (LBK 1984-2004) Weitere Vegetation gem. Basis-DLM auf kohlenstoffreichen Böden mit Bedeutung für den Klimaschutz Moore mit besonderer Bedeutung für den Biotopschutz: Moorbiotope mit besonderer Bedeutung für den Biotopschutz Prüfkulisse für bedeutsame Moorbiotope Lebensraumtypen (LRT) der Moore (Fauna-Flora-Habitat-RL): FFH-Lebensraumtypen (terrestrisch, Anhang I) in Mooren Entwicklungsflächen der (terrestrischen) FFH-Lebensraumtypen (Anhang I) in Mooren FFH-Lebensraumtypen (Anhang I) der Stillgewässer in Mooren Entwicklungsflächen der FFH-Lebensraumtypen (Anhang I) für Stillgewässer in Mooren Biogeografische Regionen und Moore Erhaltungsgrad der FFH-LRT in Mooren: Erhaltungszustand der FFH-Land-LRT in Mooren Erhaltungszustand der FFH-Stillgewässer-LRT in Mooren Vielfalt bekannter Vorkommen moortypischer Arten: Bekannte Vorkommen moortypischer Artenvielfalt Vielfalt bekannter Vorkommen bedrohter moortypischer Arten (Rote Liste): Vielfalt bekannter Vorkommen bedrohter moortypischer Arten Moore mit besonderer Bedeutung für Brutvögel: Kohlenstoffreiche Böden und zusätzliche Moorbiotope Brutvögel Moore mit besonderer Bedeutung für Brutvögel (wertvolle Bereiche 2010, ergänzt 2013) Moore mit besonderer Bedeutung für Gastvögel: Moore mit besonderer Bedeutung für Gastvögel (wertvolle Bereiche 2018) Kohlenstoffreiche Böden und zusätzliche Moorbiotope Gastvögel Moore mit besonderer Bedeutung für Großvogelarten: Moore mit besonderer Bedeutung für den Schwarzstorch Kohlenstoffreiche Böden und zusätzliche Moorbiotope Großvogelarten Wiesenvogelschutz auf Mooren: Moorgrünland in der Wiesenvogelschutzkulisse Kohlenstoffreiche Böden und zusätzliche Moorbiotope Wiesenvogelschutz Naturschutzrechtlich geschützte Moore: Kohlenstoffreiche Böden und zusätzliche Moorbiotope Naturschutzrecht EU-Vogelschutzgebiete (VSG) mit Mooranteil Fauna-Flora-Habitat-Gebiete (FFH) mit Mooranteil Naturdenkmale (ND) mit Mooranteil Gesetzlich geschützte Biotope mit Moor- und Torfanteil (klimaschutzrelevant) Prüfkulisse gesetzlich geschützte Biotope mit Moor- und Torfanteil (klimaschutzrelevant) Naturschutzgebiete (NSG) mit Mooranteil Landschaftsschutzgebiete (LSG) mit Mooranteil Nationalparke (NLP) mit Mooranteil Biosphärenreservate (BSR) mit Mooranteil Synergiepotenziale Niedersächsische Moor- und Gewässerlandschaften: Programmkulisse Niedersächsische Gewässerlandschaften - Fließgewässer Synergiepotenziale zwischen Niedersächsischen Moor- und Gewässerlandschaften Programmkulisse Niedersächsische Gewässerlandschaften - Auen der WRRL-Prioritätsgewässer Programmkulisse Niedersächsische Moorlandschaften (NML-NGL) Fließgewässer und Moore: Gewässerlinien und Moore Kohlenstoffreiche Böden und zusätzliche Moorbiotope Fließgewässer Fließgewässer der Wasserrahmenrichtlinie (WRRL) und Moore: WRRL-Fließgewässer und Moore Kohlenstoffreiche Böden und zusätzliche Moorbiotope WRRL-Fließgewässer Stillgewässer und Moore: Stillgewässer in Mooren Kohlenstoffreiche Böden und zusätzliche Moorbiotope Stillgewässer Seen der Wasserrahmenrichtlinie (WRRL) in Mooren: Seen (WRRL) in Mooren Kohlenstoffreiche Böden und zusätzliche Moorbiotope WRRL-Seen Moore in Bereichen mit Bedeutung für den Hochwasserschutz – Überschwemmungsgebiete (ÜSG): Kohlenstoffreiche Böden und zusätzliche Moorbiotope ÜSG Risikogebiete außerhalb von Überschwemmungsgebieten (§ 78 b WHG) und Moore vorläufig gesicherte Überschwemmungsgebiete und Moore Überschwemmungsgebiete Verordnungsflächen und Moore Moore in Bereichen mit Bedeutung für den Hochwasserschutz - Suchräume für Retentionsflächen: Kohlenstoffreiche Böden und zusätzliche Moorbiotope Retentionssuchräume Suchräume mit Berücksichtigung der Landnutzung und Moore Historische Kulturlandschaften von landesweiter Bedeutung mit Moorbezug: Bedeutsame Kulturlandschaften mit Moorbezug Kohlenstoffreiche Böden und zusätzliche Moorbiotope Kulturlandschaft Moore mit besonderer Bedeutung für die landschaftsgebundene Erholung: Bedeutsame Moore für das Landschaftserleben Kohlenstoffreiche Böden und zusätzliche Moorbiotope Landschaftserleben Allgemeine Daten: Naturräumliche Regionen DTK50 Naturräumliche Regionen und Unterregionen DTK50 Untere Naturschutzbehörden Landesgrenze inkl. 12 Seemeilen-Zone Bestandserfassung für den Naturschutz Quadranten Raster TK25 Minutenfelder Raster TK25 Geographisches Gitter EU 10 km Niedersachsen AUKM: Feldblöcke AN 4 Naturschutzgerechte Bewirtschaftung zum Schutz von Ackerwildkräutern AN 5 Naturschutzgerechte Bewirtschaftung zum Schutz von Feldhamstern AN 6 Naturschutzgerechte Bewirtschaftung zum Schutz von Ortolanen AN 7 Naturschutzgerechte Bewirtschaftung zum Schutz von Rotmilanen AN 9 Anlage von Feldvogelinseln (Kiebitzinseln) BB Maßnahmen zum Schutz Besondere Biotoptypen (BB 1 Beweidung besonderer Biotoptypen; BB 2 Mahd besonderer Biotoptypen) GN 2 Naturschutzgerechte Bewirtschaftung in bestimmten Schwerpunkträumen des Wiesenvogelschutzes GN 3 Weidenutzung in Hanglagen GN 4 Zusätzliche Bewirtschaftungsbedingungen in Schutzgebieten Billigkeitsrichtline Nordische Gastvögel Nutztierschäden: Wolfsrudel Territorien alle Nutztierschäden: alle Nutztierschäden - alle Jahre alle Nutztierschäden - 2025 alle Nutztierschäden - 2024 alle Nutztierschäden - 2023 alle Nutztierschäden - vor 2023 Ziege: Ziege - alle Jahre Ziege - 2025 Ziege - 2024 Ziege - 2023 Ziege - vor 2023 Pferde: Pferde - alle Jahre Pferde - 2025 Pferde - 2024 Pferde - 2023 Pferde - vor 2023 Gatterwild: Gatterwild - alle Jahre Gatterwild - 2025 Gatterwild - 2024 Gatterwild - 2023 Gatterwild - vor 2023 Rinder: Rinder - alle Jahre Rinder - 2025 Rinder - 2024 Rinder - 2023 Rinder - vor 2023 Schafe: Schafe - alle Jahre Schafe - 2025 Schafe - 2024 Schafe - 2023 Schafe - vor 2023 Sonstige Tiere: Sonstige Tiere - alle Jahre Sonstige Tiere - 2025 Sonstige Tiere - 2024 Sonstige Tiere - 2023 Sonstige Tiere - vor 2025
Zuletzt aktualisiert: 12.11.2025
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/ Geodatendienst
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settings Kartendienst Hochwasserschutz
Der Kartendienst Hochwasserschutz stellt folgende Daten zur Verfügung: HWRM-RL 2. Zyklus 2016 - 2021 Bearbeitungsgebiete HWRM-RL Einwohner HQhäufig Einwohner HQ100 Einwohner HQExtrem / HWExtrem Sperrwerk HWRM-RL Deiche / Wände HWRM-RL UNESCO Weltkulturerbe Industrieanlagen HWRM-RL Badegewässer Gewässerstationierung Risikogewässer Schutzdünen HWRM-RL Küstengebiete Grenzen der Risikogebiete HQhäufig Grenzen der Risikogebiete HQ100 Grenzen der Risikogebiete HQExtrem Grenzen der Gefahrengebiete HQhäufig Grenzen der Gefahrengebiete HQ100 Grenzen der Gefahrengebiete HQExtrem Wassertiefen Binnenland HQhäufig Wassertiefen Binnenland HQ100 Wassertiefen Binnenland HQExtrem Wassertiefen Küste HWExtrem FFH-Gebiet HWRM-RL Vogelschutzgebiet HWRM-RL Landnutzung Risikogebiete HQhäufig Landnutzung Risikogebiete HQ100 Landnutzung Risikogebiete HQExtrem Gewidmete Deiche/Schutzdünen/Sperrwerke Sperrwerke § 3 NDG Deichwidmungen § 3 NDG Schutzdünen § 20a NDG Retentionskataster Betrachtungsgrenze Suchräume Suchräume mit Berücksichtigung der Landnutzung Überschwemmungsgebiete vorläufig gesicherte ÜSG - NDS Verordnungsflächen einstweilig gesicherte ÜSF – HB Risikogebiete außerhalb von Überschwemmungsgebieten (§78b WHG)
Zuletzt aktualisiert: 22.02.2025
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/ Geodatendienst
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public FFH-Lebensraumtypen
GIS-Datensatz mit den zwischen 2001 und 2009 erstinventarisierten Biotoptypen und FFH-Lebensraumtypen in den Natura 2000-Gebieten im Biosphärenreservat Niedersächsische Elbtalaue. Das FFH-Gebiet „Elbeniederung zwischen Schnackenburg und Geesthacht“ (Melde-Nr. DE 2528-331) umfasst 22.654 Hektar. Es liegt, abgesehen vom Elbelauf zwischen Lauenburg und Geesthacht und der rechten Stromhälfte im Abschnitt zwischen Boizenburg und Lauenburg, im Biosphärenreservat „Niedersächsische Elbtalaue“ und nimmt etwa die Hälfte der Biosphärenreservatsfläche ein (MU 2006b) (vgl. Textkarte 5). Das in der Anlage 4 zum Gesetz über das Biosphärenreservat „Niedersächsische Elbtalaue“ (NElbtBRG) noch als FFH-Vorschlagsgebiet "Elbeniederung zwischen Schnackenburg und Lauenburg" dargestellte Gebiet ist gemäß Entscheidung der Kommission vom 7. Dezember 2004 (ABl. L 382/1 vom 28. Dezember 2004) in die Liste von Gebieten von gemeinschaftlicher Bedeutung in der kontinentalen biogeografischen Region aufgenommen worden. Es hat damit nicht mehr den Status eines Vorschlagsgebietes, sondern eines bestehenden FFH-Gebietes ("Elbeniederung zwischen Schnackenburg und Lauenburg", Melde-Nr. DE 2629-302) erhalten. Im Oktober 2004 hat die Niedersächsische Landesregierung eine Liste von FFH-Gebietsvorschlägen zur Nachmeldung an die Europäische Kommission beschlossen, die auch vier Bereiche enthielt, die das bestehende FFH-Gebiet ergänzen: - Elbe zwischen Boizenburg und Geesthacht - Rögnitz und Grabensystem - Gewässer und Sümpfe am Gartower Forst - Buchhorst südlich Gartow. Das bestehende FFH-Gebiet und die vier Nachmeldebereiche wurden unter der neuen Bezeichnung "Elbeniederung zwischen Schnackenburg und Geesthacht" zusammengefasst und der EU-Kommission mit dieser Bezeichnung insgesamt als FFH-Gebiet vorgeschlagen. Mit der Entscheidung der EU-Kommission vom 13. November 2007 hat nun der Biosphärenreservatsplan „Niedersächsische Elbtalaue“ vom 17.03.2009 41 auch das Gebiet „Elbeniederung zwischen Schnackenburg und Geesthacht“ den Status eines bestehenden FFH-Gebietes. Das FFH-Gebiet dient dem Schutz bestimmter Lebensraumtypen und Arten, von denen einige besonderen („prioritären“) Schutz genießen (NElbtBRG, Anlage 5). Prioritäre Lebensraumtypen befinden sich z. B. auf Trockenstandorten (trockene, kalkreiche Sandrasen und artenreiche Borstgrasrasen auf Silikatböden), auf Moorstandorten (Lebende Hochmoore, Moorwälder) und in der Bach- und Weichholzaue (Auenwälder mit Alnus glutinosa und Fraxinus excelsior - Alno-Padion, Salicion albae). Als prioritäre Art nach FFH-Richtlinie kommt der Eremit (Osmoderma eremita) im Biosphärenreservat vor, dazu zahlreiche weitere Arten des Anhangs II der FFH-Richtlinie (vgl. Kap. 5.1.1) Das FFH-Gebiet 247 „Gewässersystem der Jeetzel mit Quellwäldern“ reicht mit der nördlichen Spitze in das Biosphärenreservat hinein.
Zuletzt aktualisiert: 12.02.2026
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/ Geodatensatz
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settings Kartendienst Luft & Lärm
Der Kartendienst stellt die folgenden Informationen zur Verfügung. Fluglärm: Fluglärmschutzbereiche Siedlungsbeschränkungsbereich Langenhagen Umgebungslärm 2022: Kreisverkehre 2022 Ampelkreuzungen 2022 Lärmschutzwände 2022 Hauptverkehrsstraßen 2022 Gemeinden betroffen 2022 Ballungsraum 2022 Straßenlärm Lden 2022 Straßenlärm Lnight 2022 Fluglärm Lden 2022 Fluglärm Lnight 2022 Umgebungslärm (PLUS): Kreisverkehre 2022 (PLUS) Ampelkreuzungen 2022 (PLUS) Lärmschutzwände 2023 (PLUS) Hauptverkehrsstraßen u. sonstige Straßen 2023 (PLUS) Ballungsraum 2022 (PLUS) Straßenlärm Lden 2023 (PLUS) Straßenlärm Lnight 2023 (PLUS) Fluglärm: Fluglärmschutzbereiche Siedlungsbeschränkungsbereich Langenhagen Luftschadstoffberechnungen: Mittlere PM10 Belastung 2022 in µg/m³ Mittlere PM10 Belastung 2021in µg/m³ Mittlere PM10 Belastung 2020 in µg/m³ Mittlere PM10 Belastung 2019 in µg/m³ Mittlere PM10 Belastung 2018 in µg/m³ Stickstoffdioxid NO2 - Gesamtbelastung als Jahresmittelwert 2010 Stickstoffdioxid NO2 - Gesamtbelastung als Jahresmittelwert 2015 Stickstoffdioxid NO2 - Gesamtbelastung als Jahresmittelwert 2015 M Feinstaub PM10 - Ueberschreitungswahrscheinlichkeit des 35-Tage-Kriteriums als Jahresmittelwert 2010 Feinstaub PM10 - Überschreitungswahrscheinlichkeit des 35-Tage-Kriteriums als Jahresmittelwert 2015 Umweltzonen Orte mit Luftschadstoffberechnung Industrieanlagen: G-Anlagen IED-Anlagen Grossfeuerungsanlagen Luftqualitätsüberwachung: Standorte der Messstationen des LUEN Beurteilungsgebiete und Ballungsraeume - Luft Oekosystem-Schutzgebiete - Luft HErmEliN: Gesamtimmission: NO2-Gesamtimmission PM10-Gesamtimmission Vorbelastung: NOX-Immission, 500m-Raster NOX-Immission, 2km-Raster NO2-Immission, 500m-Raster NO2-Immission, 2km-Raster PM10-Immission, 500m-Raster PM10-Immission, 2km-Raster O3-Immission, 500m-Raster O3-Immission, 2km-Raster Gesamtemission: NOX-Gesamtemission PM10-Gesamtemission
Zuletzt aktualisiert: 22.02.2025
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/ Geodatendienst
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public Bericht: "Miesmuschel: Management Nationalpark „Niedersächsisches Wattenmeer“ – Zwischenbericht (2001)"
„Anfang Januar 1999 ist in Niedersachsen ein Miesmuschelmanagementplan in Kraft getreten, der u. a. eine wissenschaftliche Begleitung der Aufbauphase des Miesmuschelmanagements beinhaltet. Diese findet durch das Projekt „Wissenschaftliche Begleituntersuchungen zur Aufbauphase de Miesmuschelmanagements im Nationalpark Niedersächsisches Wattenmeer“ statt. Die Projektförderung erfolgt durch die Niedersächsische Wattenmeehrstiftung. Ziel des Projektes ist es, die Auswirkungen der Managementmaßnahmen zu dokumentieren und zu bewerten. Zu diesem Zweck werden regelmäßig Bestandserfassungen von Miesmuscheln im Eulitoral mit Hilfe von Luftbildern sowie Geländerarbeiten und Probenahmen durchgeführt. Die Proben werden anschließend im Labor ausgewertet. Die Gesamtbestandserfassung findet jeweils im Frühjahr und die Bestandserfassung an ausgewählten Standorten im Herbst statt. Weiterhin werden Standortfaktoren beurteilt. […] Eine weitere Aufgabe des Projektes ist die Erstellung von halbjährlichen Berichten über Arbeitsinhalte und Stand der Arbeiten und die Vorbereitung der Sitzungen des projektbegleitenden Gremiums. […] Die ersten Ergebnisse der Frühjahrsbestandserfassung wurden vorgestellt. Dieses ist der zweite Projektzwischenbericht mit den Ergebnissen des Untersuchungsjahres 2001.“
Zuletzt aktualisiert: 10.12.2021
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public Zonierung Elbtalaue
GIS-Datensatz mit der Abgrenzung der Gebietsteile A, B und C im Biosphärenreservat Niedersächsische Elbtalaue. Weltweit sind alle UNESCO-Biosphärenreservate in Kernzonen, Pflegezonen und Entwicklungszonen gegliedert. Das gilt auch für die „Niedersächsische Elbtalaue“. Sie ist in die Gebietsteile C (entspricht der Kern- und Pflegezone) sowie B und A (entspricht der Entwicklungszone) unterteilt. Abgestufte Vorschriften zum Schutz von Natur und Landschaft sollen ein harmonisches Nebeneinander von Menschen, Tieren und Pflanzen gewährleisten.Der Gebietsteil A besitzt besondere Funktionen für das Leben, Wohnen und Arbeiten der Menschen – kurz: für die regionale Entwicklung. Natur und Landschaft sollen hier verantwortungsvoll genutzt werden. Der Gebietsteil A beinhaltet im Wesentlichen die Ortslagen sowie sonstige durch menschlichen Einfluss besonders geprägte Bereiche. Der Gebietsteil B ist wie ein Landschaftsschutzgebiet geschützt. Er umfasst die vorwiegend nutzungsgeprägte Kulturlandschaft, hat aber auch wesentlichen Anteil an charakteristischen, von naturnahen Standortverhältnissen geprägten Lebensräumen. Dieser Bereich soll insbesondere in Hinblick auf die Erhaltung der Leistungsfähigkeit des Naturhaushaltes und die Bedeutung für das Landschaftsbild und die Erholung erhalten und entwickelt werden. Der Gebietsteil C genießt einen strengen Schutz – so wie ein Naturschutzgebiet. Ehemalige Naturschutzgebiete sind in die Teilräume des Gebietsteils C überführt worden. Der Gebietsteil C schließt die besonders schutzwürdigen beziehungsweise pflegebedürftigen Teile des Biosphärenreservates ein. Innerhalb des Gebietsteils C sindgesonderte Erholungsbereiche ausgewiesen. Hier dürfen z. B. die Flächen auch abseits der Wegebetreten werden und Hunde außerhalb der Brut- und Setzzeit frei laufen.Freizeitaktivitäten und Nutzungen sind vor allem im Gebietsteil C gesetzlich eingeschränkt. Rote Schilder im Gelände weisen darauf hin, dass hierbesondere Regeln zu beachten sind.Nach dem Biosphärenreservatsgesetz gibt es unterschiedliche Zuständigkeiten für die verschiedenen Gebietsteile: In den Gebietsteilen A und B sind die Landkreise Lüchow-Dannenberg bzw. Lüneburg als Untere Naturschutzbehörden tätig, im Gebietsteil C ist es die Biosphärenreservatsverwaltung.Die Daten berücksichtigen den durch das "Gesetz zum Staatsvertrag zwischen dem Land Mecklenburg-Vorpommern und dem Land Niedersachsen über die Änderung der gemeinsamen Landesgrenze (Nds. GVBl. Nr. 6/2014)" geänderten Grenzverlauf in der Gemeinde Amt Neuhaus.
Zuletzt aktualisiert: 12.02.2026
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/ Geodatensatz
Open Data
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public NG GL Naturschutzgerechte Bewirtschaftung auf Dauergrünland
Durch die Richtlinie 2009/147/EG des Rates über die Erhaltung der wildlebenden Vogelarten (EU Vogelschutzrichtlinie) ist das Land Niedersachsen dazu verpflichtet, die Lebensräume der in Anhang I und Artikel 4 Abs. 2 geschützten Vogelarten dauerhaft zu erhalten. Unter die geschützten Arten fallen die in Niedersachsen vorkommenden Arten: Nonnengans sowie die Zwerggans gemäß Anhang I und Ringelgans, Saatgans, Blässgans, Kurzschnabelgans und Graugans sowie Höckerschwan, Zwergschwan, Singschwan und Pfeifente gemäß Art. 4 Abs. 2 der EU-Vogelschutzrichtlinie. Niedersachsen hat der EU-Kommission EU-Vogelschutzgebiete mit einer Fläche von ca. 125.000 ha, in denen u.a. nordische Gastvogelarten wertbestimmend sind, gemeldet. Das Land Niedersachsen strebt z.Z. an, das in der Billigkeitsrichtlinie Nordische Gastvögel - Acker (noGa-Acker) festgeschriebenen Verfahren zur Minderung von durch Rastspitzen nordischer Gastvögel verursachter Ertragseinbußen auf landwirtschaftlich genutzten Ackerflächen auch auf Dauergrünlandflächen zu übertragen. Bewirtschaftende Personen haben die Möglichkeit, sich die durch rastende und überwinternde nordische Gastvögel infolge Äsung auf Dauergrünlandflächen hervorgerufene Großschadensereignisse (Rastspitzen) und die damit einhergehenden hohen Ertragsverluste anteilig ausgleichen zu lassen. Zur Zeit wird das von der Landwirtschaftskammer Niedersachsen entwickelte Modell zur Schätzung von Ertragseinbußen in der vorliegenden Kulisse erprobt.
Zuletzt aktualisiert: 23.08.2025
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Open Data
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public Bericht: "Salz-Zeigerwerte Gefäßpflanzen Nord- und Ostseeküste (1990)"
In der vorliegenden Arbeit wird die Salz- bzw. Chlorid-Toleranz wichtiger Salzmarsch-Halophyten der deutschen Nord- und Ostseeküste mittels so genannter Zeigerwerte beschrieben. Dabei wird die ELLENBEG´sche 3-stufige Skala auf eine 6-stufige erweitert. Jede „Salzzahl“ gibt dabei eine definierte Chloridgehalts-Spanne, der die Pflanze am Standort ausgesetzt ist, also deren ökologisches Optimum unter Konkurrenzbedingungen an. Die Einteilung erfolgte nach Daten aus der Literatur, die sich sowohl auf das ökologische, aber auch auf das physiologische Verhalten beziehen können und müssen häufig noch durch gezielte Messungen verifiziert werden. Die hier vorgestellten Zeigerwerte sollen es dem Pflanzensoziologen ermöglichen, über das Arteninventar verschiedener Salzmarsch-Pflanzengesellschaften auf eine „mittlere“ Chloridbelastung am Standort zurück zuschließen und diese somit auch ökologisch abzugrenzen. The salt- (chloride-) tolerance of saltmarsh halophytes in northern Germany is distinguished by spezial index-numbers. The 3-step-like scale of ELLENBERG (1979) is extended to a 6-step-like scale. Each so-called “salt-number” refers to clearly defined chloride ranges which the plants grow best under field conditions, their so called ecological optimum. The differentiation is the result of literature-dates on the ecological and physiological behaviour. In many cases there is still a lack of information. The index-numbers here presented enable to recognize the “medium” chloride content of the soil from the species composition of the plant community.
Zuletzt aktualisiert: 10.12.2021
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public Naturräume
Die Nordgrenze des Biosphärenreservates wird von der Elbe und im ehemaligen Amt Neuhaus von den Gewässerläufen der Sude und der Rögnitz gebildet. Im Süden liegt die Grenze zum Teil am Geestrand, zum Teil aber auch in Talsandgebieten und Niederungen. Im Biosphärenreservat sind naturräumlich drei Haupteinheiten mit folgenden fünf Untereinheiten vertreten (nach MEYNEN & SCHMITHÜSEN 1961, vgl.). Das „Wittenberger Stromland“ mit dem „Wittenberger Elbtal“ und der Geestinsel „Höhbeck“ im Südosten des Untersuchungsgebietes umfasst die Gartower Marsch und nimmt rund 10% des Biosphärenreservates ein. Es wird von der Elbe und ihren Zuflüssen Aland und Seege geprägt. Das „Elbtal zwischen Lenzen und Boizenburg“ mit dem „Dömitz-Boizenburger Talsandund Dünengebiet“, dem „Stromland zwischen Lenzen und Boizenburg“ und dem „Dünenplateau Carrenziener Forst“, nimmt mit rund 56% den überwiegenden Teil der Fläche des Untersuchungsgebietes ein. Das „Lauenburger Elbtal“ mit dem „Scharnebecker Talsand- und Dünengebiet“, dem „Neetze-Sietland“ und der „Artlenburger Elbmarsch“ nimmt im Nordwesten des Untersuchungsgebietes rund 11% der Gesamtfläche ein. Die Lüchower Niederung mit den Einheiten Bruch- und Jeetzelniederung , Langendorfer Geestplatte sowie Gartower Forst ragt mit ihren vorwiegend saaleeiszeitlichen Ablagerungen am südlichen Rand in das Biosphärenreservat hinein. Die Ostheide („Dannenberger Geest“ und „Dahlenburger Becken“) berührt das Untersuchungsgebiet im Südwesten nur randlich. In dieser Naturraumeinheit sind mit Grund- und Endmoränen gänzlich andere Standortbedingungen vorzufinden als in der vom Elbestrom geprägten Aue.Quellennachweis: Biosphärenreservatsverwaltung Niedersächsische Elbtalaue; Biosphärenreservatsplan „Niedersächsische Elbtalaue“ vom 17.03.2009.
Zuletzt aktualisiert: 12.02.2026
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