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Raumordnungsverfahren Erweiterung Steinbruch Sülm
Mit Schreiben vom 21. Dezember 2018 hat die Firma Eneco Ingenieurs Conseils, L-Contern im Auftrag der Natursteinwerk Burkel GmbH, Sülm die Durchführung eines Raumordnungsverfahrens inclusive der Umweltverträglichkeitsprüfung nach dem Planstand gemäß § 49 Abs. 1 UVPG für das o.g. Vorhaben beantragt. Die nun vorgesehene Erweiterung des Steinbruches um ca. 45 ha sowie der Abbau unterhalb des Grundwasserspiegels dienen der langfristigen Sicherung des Standortes, der getätigten Investitionen sowie der Arbeitsplätze in Sülm und damit der nachhaltigen und bedarfsgerechten Versorgung mit qualifizierten natürlichen Rohstoffen.
Das Naturschutzgebiet Birkbuschwiesen ist ein 130 Hektar umfassendes Naturschutzgebiet in Mecklenburg-Vorpommern vier Kilometer nördlich von Neubrandenburg. Es liegt im Tollensetal. Die Tollense bildet die Westgrenze des Schutzgebiets. Die Unterschutzstellung erfolgte am 22. März 1971 mit dem Zweck, ein typisches mecklenburgisches Talmoor mit seltenen Tier- und Pflanzenarten zu schützen und zu entwickeln. Der aktuelle Gebietszustand wird als unbefriedigend eingeschätzt, da der Wasserhaushalt der Flächen durch Grundwasserabsenkung gestört ist. Umliegend befindet sich intensiv genutztes Grünland. Das Naturschutzgebiet ist Bestandteil des FFH-Gebietes Tollensetal mit Zuflüssen. Ein alter Wirtschaftsweg ermöglicht ein Betreten der Flächen von Westen.
Wasserrechtliches Planfeststellungsverfahren zur Erweiterung des Steinbruchs Burglengenfeld durch Heidelberg Materials AG
Die Heidelberg Materials AG, Werk Burglengenfeld, Schmidmühlener Str. 30, 93133 Burglengenfeld, hat beim Landratsamt Schwandorf die wasserrechtliche Planfeststellung nach § 68 WHG zur Erweiterung des Steinbruchs in Burglengenfeld zum Abbau von Ton und Kalkstein mittels Sprengungen beantragt. Der Abbau soll auf mehreren Flurstücken der Gemarkungen Pottenstetten und Burglengenfeld erfolgen. Die Erweiterung umfasst insgesamt rund 45 Hektar und ist in vier Teilbereiche aufgeteilt. Für die Dauer des Abbaus sind ca. 26 Jahre geplant. Das beantragte Abbauvolumen beträgt 42,0 Mio. t bzw. 16,8 Mio. m³ Kalkstein und 6,5 Mio. t bzw. 3,61 Mio. m³ Ton. Nach Abbauende entsteht in dem ehemaligen Steinbruchareal ein ca. 90 ha großer Grundwassersee mit einem Volumen von ca. 7,6 Mio. m³.
Inertstoffdeponie Julia-Süderweiterung in Aldenhoven
Für die Süderweiterung der Inertstoffdeponie Julia hat die Tholen Deponiegesellschaft mbH einen Antrag auf Planfeststellung nach dem Kreislaufwirtschaftsgesetz vorgelegt. Die räumliche Erweiterung der bestehenden Deponie Julia hat eine Größe von etwa 3,9 ha und betrifft in der Gemarkung Aldenhoven die Grundstücke Flur 21, Flurstücke 104-107, die Wegeparzelle Flurstück 108 und die Abstands- und Böschungsflächen auf dem Flurstück 24, Flur 22 mit ca. 0,9 ha. Es ist die zusätzliche Ablagerung von rd. 688.500 m³ Inertabfall oberhalb des zukünftigen Grundwasserspiegels bis in Höhe des umgebenden Geländeniveaus nach den Vorgaben der Deponieverordnung vorgesehen. Die Anlieferung soll mit straßengängigen Lastkraftwagen erfolgen. Für den Einbau sind handelsübliche Erdbaugeräte vorgesehen. Die Deponieerweiterung soll über einen Zeitraum von zehn Jahren betrieben werden.
Antrag der RWE Power AG auf Zulassung des Rahmenbetriebsplans für den Bau und Betrieb der Rheinwassertransportleitung zu den Tagebauen Garzweiler und Hambach einschließlich Rheinwasserentnahme
Zum Abschluss der Rekultivierung für die Befüllung der Tagebauseen Hambach und Garzweiler, für die Versorgung der Feuchtgebiete im Nordraum des Tagebaus Garzweiler und für die Schaffung dauerhaft stabiler Grundwasserverhältnisse ist der Bau der Rheinwassertransportleitung einschließlich dazugehöriger baulicher Anlagen bis 2030 erforderlich. Dafür sollen aus dem Rhein bei Dormagen in Abhängigkeit vom Rheinwasserstand nach einem gestaffelten Entnahmekonzept bis zu 18 m³/s Wasser entnommen und über ein ca. 45 km langes Rohrleitungssystem zu den Tagebauen Hambach und Garzweiler gefördert werden. Der Zeitraum für die Befüllung der Tagebauseen Hambach und Garzweiler bis zur Erreichung der jeweiligen Zielwasserstände beträgt rund 40 Jahre. Anschließend soll die Rheinwassertransportleitung noch voraussichtlich rund weitere 30 Jahre betrieben werden, um Versickerungsverluste auszugleichen, bis die Seen vollständig vom natürlichen Grundwasserzustrom gespeist werden können. Zuständig für das Verfahren ist die Bezirksregierung Arnsberg als Bergbehörde in Nordrhein-Westfalen.
Das Naturschutzgebiet Binnensalzwiese bei Sülten ist ein Naturschutzgebiet westlich der Ortschaft Sülten in Mecklenburg-Vorpommern. Es umfasst ein 17 Hektar großes Areal, welches am 3. März 1994 ausgewiesen wurde, eine Erweiterung erfolgte 1999. Das Gebiet grenzt an die westlich liegende Warnow. Der besondere Charakter als Salzwiese fernab des Meeres entsteht durch den Austritt salzhaltigen Grundwassers im Bereich der Wiesen, dadurch entsteht ein Lebensraum für salztolerante Pflanzen. Löffelkraut und Breitblättriges Knabenkraut bilden im Frühsommer große Bestände. Das Schutzziel besteht in Erhalt, Entwicklung und Pflege der größten Binnensalzwiese des Bundeslandes. Der Gebietszustand wird befriedigend eingestuft. Umfangreiche Entwässerungsmaßnahmen zu DDR-Zeiten wirken sich noch nachteilig auf die Flächen aus. Die Wiesen werden durch naturschutzgerechte Grünlandnutzung bewirtschaftet. Das Naturschutzgebiet liegt im Naturpark Sternberger Seenland. Große Teile des Naturschutzgebietes sind Bestandteil des FFH-Gebietes Binnensalzwiese bei Sülten.
Planfeststellungsverfahren gem. § 68 Wasserhaushaltsgesetz für die Errichtung eines Polder Orsoy-Land
Der Planungsraum liegt im Stadtgebiet von Rheinberg. Diese Fläche weist eine Größe von rund 705 ha auf und liegt auf dem linken Rheinufer zwischen Strom-km 802,0 und km 805,0. Der Deichverband beabsichtigt neben einer Begrenzung des Polders durch einen neuen Deich in einer Länge von ca. 7,75 km die Planung und Errichtung von Bauwerken zur Flutung des Polders und anschließenden Entleerung nach Ablauf der Hochwasserwelle im Rhein. Weitere Maßnahmen bestehen aus der Umgestaltung des Wegenetzes innerhalb des Polders, dem Stilllegen des Wasserwerkes und Rückbau von Teilanlagen (Brunnen) sowie der Sicherung eines Gebäudes, einer Anbindung der Stadt Rheinberg an den Polderdeich, dem Umbau der Ossenberger Schleuse im Rheinberger Altrhein sowie der Errichtung eines Grundwasserpumpwerkes im Rheinberger Ortsteil Eversael zur Trockenhaltung der Kellergeschosse. Die Flutung des Polders soll über eine feste Schwelle innerhalb des Banndeiches erfolgen, sodass es sich hier um einen ungesteuerten Polder handeln würde.
Hochholz-Kapellenbruch ist ein Naturschutzgebiet und ein ergänzendes Landschaftsschutzgebiet zwischen Malsch, Rauenberg, Wiesloch und Sankt Leon-Rot im Rhein-Neckar-Kreis in Baden-Württemberg. Es gehört zum Naturraum Kraichgau-Hardtebenen und umfasst die drei Teilgebiete Dörnigt, Kehrgrabensystem und Bruchwald, Watzenbruch und Straßenwiesen.
Herstellung eines Gewässers durch Entnahme von Kies mit teilweiser Wiederverfüllung auf dem Grundstück Fl. Nr. 966 der Gemarkung Winzer
Die Firma Lorenz Leitenmaier KG, Thannhausen, beantragt die Planfeststellung für den Abbau von quartären Kiesen im Mindeltal auf dem Flurstück 966 auf der Gemarkung Winzer (Gem. Aletshausen). Das Abbaugrundstück hat eine Größe von ca. 6 Hektar, wovon die Abbaufläche selbst ca. 4,8 Hektar einnimmt. Die geplante Abbaufläche befindet sich im FFH-Gebiet „Mindeltal“. Da sich der geplante Abbau im „faktischen“ noch nicht ausgewiesenen Überschwemmungsgebiet befindet, sollen die Randwälle der Abbaufläche nicht quer zur Fließrichtung (Hochwasser der Flossach) hergestellt werden. Innerhalb des vorgesehenen Kiesabbaus sollen 630.000 t Kies abgebaut werden. Nach Beendigung der Kiesausbeute soll ca. ein Drittel der entstandenen Wasserfläche mit unbelastetem Fremdmaterial (LAGA Z-0) wiederverfüllt werden. Dabei sind Kiesböschungen auf der Nordseite (15 m) und auf der Südseite (80 m) vorgesehen, um einen signifikanten Aufstau im Grundwasserkörper zu vermeiden. Die Maßnahmen verhindern wesentliche Veränderungen des Grundwasserspiegels, sodass Vernässungen angrenzender Flächen bei Durchführung des Kiesabbaus nicht zu befürchten sind. Von Seiten des Antragsstellers wurde dies innerhalb eines hydrogeologischen Gutachtens nachgewiesen.
Der Unternehmer RTH J. Koops GmbH + Co. KG hat die 6. Planänderung bzw. ein Verfahren nach § 76 Abs. 1 VwVfG M-V beantragt. Damit ist ein neues Planfeststellungsverfahren für • die Erweiterung der bergbaulich zu beanspruchenden Fläche des Tagebaus Zarrentin 1 zur Gewinnung von Kiesen und Sanden um ca. 79 ha mit einer Abbaufläche für die Rohstoffgewinnung von ca. 73,8 ha in östliche und südöstliche Richtung über die bestehende Planfeststellungsgrenze hinaus, • die Offenlegung des Grundwassers zum Zwecke der Kiessandgewinnung auf bis zu 51,4 ha im Bereich der Erweiterungsfläche des Tagebaus Zarrentin 1, • die Wiedereinleitung des vorgereinigten Brauchwassers aus dem Wasch-prozess in der Aufbereitungsanlage einschließlich der herausgewaschenen mineralischen Feinststoffe in den Baggersee ohne Zugabe von synthetischen Zusatzstoffen, • die Verspülung/Wiedereinlagerung von nicht vermarktungsfähigen Über-schusssanden und Sedimenten in den entstehenden Baggersee, • die Verlängerung der Geltungsdauer der bergrechtlichen Planfeststellung um 12 Jahre, bis 31.12.2050, abgeleitet aus der Menge der gewinnbaren Restvorräte und der Prognose der Rohstofffördermengen in den kommenden Jahren sowie • die Änderung/Anpassung und Darstellung der bergrechtlichen Wiedernutzbarmachungs- und naturschutzrechtlichen Kompensati-onsplanung im Bereich des bestehenden und planfestgestellten Tagebaus Zarrentin 1 erforderlich.