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Icon Grambker See
Der Grambker See ist ein Stillgewässer im zum Bremer Stadtteil Burglesum gehörenden Ortsteil Burg-Grambke, der als Badesee genutzt wird. Entstanden ist der See durch einen Durchbruch von Hamme und Wümme durch die Bremer Düne. Der Zeitpunkt der Entstehung des Sees ist unbekannt. Als Himmelsteich wird er aus Niederschlägen und Grundwasser gespeist. Er verfügt über einen Abfluss in ein Fleet. Die Gewässerzustand ist polytroph. Im östlichen Bereich des Sees befindet sich ein als Sommerbad Grambker See bewirtschaftete Naturfreibad mit einem künstlich angelegten feinkörnigen Sandstrand. Seit 1987 betreute ein örtlicher Sportverein das Seebad, kündigte den Vertrag zum Betrieb des Bades mit der Stadt jedoch 2014. Im Mai 2016 ist das Seebad durch den 1. FC Burg e.V. erneut angemietet worden und soll für den Badebetrieb wieder zur Verfügung stehen. Der Bereich des Bades wird bewacht. Der übrige Uferbereich ist parkähnlich, der See wird von Laubbäumen gesäumt. Der See wird von einer Fußgängerbrücke in der Nähe des Seebades gequert.
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/ See
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Icon Bültsee
Der Bültsee (dänisch: Bulsø) liegt zwischen Schleswig und Eckernförde südlich von Kosel, auf dem Schnaaper Sander (benannt nach dem Ort Schnaap) im Norden von Schleswig-Holstein. Es handelt sich um ein Toteisloch, das in der letzten Kaltzeit (Weichsel-Eiszeit) entstanden ist. Der See gilt als oligotroph (nährstoffarm) und ist Standort von Pflanzen, die nur an nährstoffarmen Gewässern gefunden werden, wie z. B. Wasserlobelie, Brachsenkraut, Strandling und Wechselblütiges Tausendblatt. Die Seeufer sind Brutgebiet des Flussregenpfeifers. Der See und sein Uferbereich stehen seit 1982 unter Naturschutz (NSG Bültsee und Umgebung) und wird derzeit (Stand 2019) von Galloway des Vereins Bunde Wischen e.V. beweidet. Beabsichtigt wird damit die Der See wird vom Grundwasser gespeist und hat weder Zu- noch Abfluss. Am Westufer befindet sich eine Badestelle (zwischen Eckernförde und Fleckeby nahe der B 76) Der Name des Sees ist um 1600 erstmals schriftlich dokumentiert. Das Präfix leitet sich vom altdänischen bolt in der Grundbedeutung ründliche Erhöhung (vgl. auch idg. *bhel≈aufschwellen, sprudeln, rund sein) ab.
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/ See
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Icon Sodenmattsee
Der Sodenmattsee ist ein Baggersee im zum Bremer Stadtteil Huchting gehörenden Ortsteil Sodenmatt, der als Badesee genutzt wird. Darüber hinaus wird er auch von Sportfischern genutzt. Der See wurde 1962 im Zuge des Ausbaus der B 75 zwischen Bremen und Delmenhorst ausgehoben. Um den See entstanden die Grünanlagen am Sodenmattsee. Der See war wegen zu hoher Keimzahlen in den 1990er Jahren immer wieder für den Badebetrieb gesperrt. Nach mehrjähriger Restaurierung, in deren Verlauf im Jahr 1997 zur Verbesserung der Wasserqualität auch eine solarbetriebene Tiefenwasserbelüftungsanlage (TIBEAN) errichtet wurde, ist der See seit Juni 1998 wieder als Badesee nutzbar. Im Zuge der Restauration wurden 1998 Anglerstege angelegt. Der See wird aus Grundwasser gespeist. Die Gewässergüte ist seit der Restaurierung eutroph, vorher war sie eutroph bis polytroph. Am Westufer des Sees befindet sich ein Strand mit grobkörnigen Sand. Der Badebereich wird von einer DLRG-Station überwacht. Außerhalb des Badebereichs ist das Ufer relativ naturnah, zum Teil auch befestigt.
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/ See
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Icon Wesentliche Änderung einer Renn- und Teststrecke für Kraftfahrzeuge als ständige Anlage in 01998 Schipkau OT Klettwitz; Vorhaben-ID Süd- G02623
Die Firma DEKRA SE, Handwerkstraße 15, 70565 Stuttgart beantragt die Genehmigung nach § 16 des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (BImSchG), auf den Grundstücken in der Gemarkung Meuro, Flur 1, Flurstücke 510 und 514 in der Gemarkung Klettwitz, Flur 6, Flurstücke 196, 164, 165 und 167, in der Gemarkung Hörlitz, Flur 1, Flurstücke 819, 854, 994, 821, 823 und 855 und in der Gemarkung Schipkau, Flur 2, Flurstücke 1561 und 1562 eine Renn- und Teststrecke für Kraftfahrzeuge als ständige Anlage wesentlich zu ändern. Es handelt sich um eine genehmigungsbedürftige Anlage mit der Anlagennummer 10.17.1G des Anhangs 1 der Verordnung über genehmigungsbedürftige Anlagen (4. BImSchV). Das Vorhaben umfasst im Wesentlichen die Erweiterung des Test- und Technologiezentrums sowie den multifunktionalen Veranstaltungsort Lausitzring um weitere Teststrecken für automatisiertes und vernetztes bis hin zum autonomen Fahren von Fahrzeugen. Hierfür werden Straßen- und Streckenführungen nach Anforderungen der Automobilindustrie und in Zusammenarbeit mit wissenschaftlichen und technischen Institutionen errichtet, um Raum zum Forschen und Testen verschiedener außerörtlicher Verkehrssituationen zu schaffen. Zu den geplanten baulichen Maßnahmen gehören: - die Errichtung von Verkehrsflächen, - die Errichtung neuer und Erweiterung beziehungsweise Vergrößerung vorhandener Versickerungsanlagen, - die Errichtung von Lärmschutzanlagen (Lärmschutzwälle / Lärmschutzwand). Es liegen drei Anträge auf Zulassung des vorzeitigen Beginns vor. Beantragt wurden: - die Baufeldfreimachung durch Freischnitt der Straßenbegleitvegetation und die Baustelleneinrichtung auf dem Streckenabschnitt km 0+595 bis km 4+100, - das Abfräsen der Deckschicht, der Ausbau der Tragschicht sowie der Grundhafte Massenausbau auf dem Streckenabschnitt km 0+595 bis km 4+100, - die bedarfsgerechte Untergrundstabilisierung, die Streckenprofilierung, das Einbringen der Tragschicht sowie das Auftragen der Deckschicht auf dem Streckenabschnitt km 0+000 bis km 4+100. Für das Vorhaben wurde darüber hinaus eine wasserrechtliche Erlaubnis gemäß § 8 in Verbindung mit § 9 des Wasserhaushaltsgesetzes (WHG) zur Benutzung eines Gewässers bei der unteren Wasserbehörde des Landkreises Oberspreewald-Lausitz beantragt. Gegenstand dieses Verfahrens ist: - Erlaubnis zur Einleitung von Niederschlagswasser in das Grundwasser. Im Rahmen des Vorhabens ist die Rodung von circa 34,5 h Wald vorgesehen. Das Vorhaben ist daher unter der Nr. 17.2.1X der Anlage 1 des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) einzuordnen. Für das Vorhaben besteht die Pflicht zur Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung. Die Inbetriebnahme der Anlage ist im 1. Quartal 2025 vorgesehen.
Zuletzt aktualisiert: 17.10.2023
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Icon Wesentliche Änderung einer Sonderabfallverbrennungsanlage durch Errichtung und Betrieb einer Rauchgasreinigungsanlage am Standort 15806 Zossen OT Schöneiche; Vorhaben-ID Süd-G07024
Die Firma Märkische Entsorgungsanlagen-Betriebsgesellschaft (MEAB) mbH, Tschudistraße 3 in 14476 Potsdam beantragt die Genehmigung nach § 16 in Verbindung mit § 8 des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (BImSchG), auf dem Grundstück Am Galluner Kanal, 15806 Zossen OT Schöneiche in der Gemarkung Gallun, Flur 3, Flurstück 409 die Sonderabfallverbrennungsanlage mit einer Durchsatzkapazität von 90 Tonnen pro Tag wesentlich zu ändern. Weiterhin wird eine Zulassung vorzeitigen Beginns gemäß § 8a BImSchG beantragt. Das Gesamtvorhaben umfasst im Wesentlichen folgende Maßnahmen: - den Neubau und Betrieb der neuen Verbrennungslinie mit Drehrohrofen und Kesselanlage, - die Erhöhung der Durchsatzkapazität auf 135 Tonnen pro Tag, - den Neubau und Betrieb einer Rauchgasreinigungsanlage und eines 40 m hohen Schornsteins, - den Neubau und Betrieb von Silo-Anlagen für Filterrückstände aus der Rauchgasreinigung und für Betriebsmittel, - die Erweiterung des vorhandenen Bunkers um eine 4. Bunkerkassette, - die Erhöhung der Abfalllagermengen von 1 705 Tonnen auf 2 055 Tonnen, - den Neubau Vorbehandlungsanlage (mechanische Aufbereitung), - den Neubau einer überdachten Stellfläche für Heiß-Sonderchargen, - den Neubau eines Turbinengebäudes mit Luftkondensator und Wasser-Dampf-Kreislauf, - den Neubau von Betriebsgebäuden für EMSR-Technik, Drucklufterzeugung, Netzersatzaggregat etc., - den Bau neuer Verkehrsflächen (Anlagenumfahrung, Andienung Abfall) sowie - die Neuordnung des Leergutlagers. Es handelt sich dabei um die Änderung von Anlagen der Nummer 8.1.1.1 GE und 8.12.1.1 GE des Anhangs 1 der Verordnung über genehmigungsbedürftige Anlagen (4. BImSchV) sowie um die Änderung eines Vorhabens nach Nummer 8.1.1.1 X der Anlage 1 des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG). Für das Vorhaben besteht die Pflicht zur Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung. Das beantragte Vorhaben fällt gemäß § 3 der 4. BImSchV unter die Industrieemissions-Richtlinie. Für das Vorhaben werden darüber hinaus wasserrechtliche Erlaubnisse gemäß § 8 in Verbindung mit § 10 des Wasserhaushaltsgesetzes (WHG) bei der unteren Wasserbehörde des Landkreises Dahme-Spreewald beantragt. Gegenstand dieser Verfahren sind: das Einbringen und Einleiten von Stoffen in Gewässer, das Entnehmen, Zutagefördern, Zutageleiten und Ableiten von Grundwasser sowie das Versickern von Niederschlagswasser. Für das Vorhaben wurde eine erste Teilgenehmigung nach § 8 BlmSchG beantragt. Diese umfasst die Errichtung und den Betrieb der neuen Rauchgasreinigung inklusive der dazugehörigen Siloanlagen. Die Inbetriebnahme der neuen Rauchgasreinigung ist im Juli 2026 vorgesehen. Die Inbetriebnahme der neuen zweiten Verbrennungslinie mit Drehrohrofen inklusive der Nebenanlagen ist voraussichtlich im Dezember 2028 vorgesehen. Hinweis: Der Firma Märkische Entsorgungsanlagen-Betriebsgesellschaft (MEAB) mbH, Tschudistraße 3 in 14476 Potsdam wurde die Genehmigung nach § 16 in Verbindung mit § 8 des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (BImSchG) erteilt, die Sonderabfallverbrennungsanlage mit einer Durchsatzkapazität von 90 Tonnen pro Tag wesentlich zu ändern.
Zuletzt aktualisiert: 06.11.2025
Icon UVP-Vorhaben
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Icon Saarenbruch-Matzwerder
Saarenbruch-Matzwerder ist ein Naturschutzgebiet in den Städten Coswig (Anhalt) und Oranienbaum-Wörlitz im Landkreis Wittenberg in Sachsen-Anhalt. Das Naturschutzgebiet mit dem Kennzeichen NSG 0095 ist etwa 354 Hektar groß. 97 Hektar des Naturschutzgebietes sind als Totalreservat ausgewiesen und ihrer natürlichen Entwicklung überlassen. Das Naturschutzgebiet ist Bestandteil des FFH-Gebietes „Dessau-Wörlitzer Elbauen“ und des EU-Vogelschutzgebietes „Mittlere Elbe einschließlich Steckby-Lödderitzer Forst“. Das Gebiet, das nahezu vollständig vom Landschaftsschutzgebiet „Mittlere Elbe“ umgeben ist, steht seit Ende 2003 unter Schutz (Datum der Verordnung: 15. Dezember 2003). In ihm ist das zum 1. Mai 1961 ausgewiesene Naturschutzgebiet „Saarenbruch“ aufgegangen. Zuständige untere Naturschutzbehörde ist der Landkreis Wittenberg. Das aus zwei Teilflächen bestehende Naturschutzgebiet liegt zwischen Roßlau und Coswig (Anhalt) im Biosphärenreservat Flusslandschaft Elbe. Es stellt drei Altarme der Elbe, Kurzer Wurf und Alte Elbe sowie Saarensee mit der sie umgebenden Bruchlandschaft unter Schutz. Zwei Bereiche mit landwirtschaftlichen Nutzflächen und einem Gehöft, die vollständig innerhalb des Naturschutzgebietes liegen, sind aus dem Geltungsbereich der Naturschutzverordnung ausgenommen. Kurzer Wurf und Alte Elbe werden am Ufer von Gehölzen begleitet. Der Kurze Wurf ist noch mit der Elbe verbunden, er unterliegt der natürlichen Flussdynamik. Auf der von dem Flussmäander gebildeten Insel stocken kleine Bruchwälder. Andere Bereiche werden von Grünland eingenommen. An den Kurzen Wurf schließen sich weitere Bruchwälder an, die eine Verbindung zur Alten Elbe herstellen. Die Alte Elbe ist durch Deiche von der Flussdynamik der Elbe abgetrennt. In sie mündet der Katschbach, der die Alte Elbe über ein Pumpwerk auch zum Kurzen Wurf entwässert. Die Ufer der Alten Elbe und ihre Verlandungszonen werden von Röhrichten mit Schilfrohr, Teichbinsen, Wasserschwaden, Schachtelhalm und als Schlankseggenried und Glanzgrasried ausgebildeten Rieden eingenommen. Weiterhin sind im Bereich der Alten Elbe kleinräumig Reste eines Hartholzauwaldes mit Eichen, Eschen und Ulmen vorhanden. In den Altwassern siedeln Laichkrautgesellschaften, Krebsscherengesellschaften und Schwimmblattgesellschaften mit Wassernuss (mit besonders reichen Vorkommen im Saarensee) und Teichrose. Weiterhin siedeln Wasserschwebergesellschaften mit Teichlinsen, Schwimmfarnen, Gewöhnlichem Wasserschlauch und Sternmoos. Im Saarensee ist auch Quellmoos zu finden. Der Saarensee im Norden des Naturschutzgebietes liegt direkt am Seeberg, der mit einem Steilhang zum Elbtal abfällt. Er wird von Grundwasser und aus Hangquellen sowie einem Graben gespeist und entwässert zur Alten Elbe. Auf dem Seeberg und seinem Steilhang stocken Kiefernforste und ein Hainbuchen-Ulmen-Hangwald. Im Bereich der Hangquellen stockt Schaumkraut-Erlenbruchwald. Der See wird von Erlenbruchwald und Erlen-Ulmenbruchwald sowie Rieden mit Wasserschierling, Sumpffarn, Rispensegge, Scheinzypergrassegge und Sumpfcalla, die in feuchte Staudenfluren übergehen, umgeben. Das Naturschutzgebiet ist Lebensraum zahlreicher Vögel. Hier sind z. B. Rohrschwirl, Drosselrohrsänger, Schilfrohrsänger, Teichrohrsänger, Sperbergrasmücke, Beutelmeise, Schwanzmeise, Braunkehlchen, Raubwürger, Bekassine, Kiebitz, Rohrweihe, Schleiereule, Hohltaube, verschiedene Rallenarten und Kranich heimisch. Das Gebiet ist für Fisch- und Seeadler sowie verschiedene Enten- und Sägerarten, darunter Pfeifente, Spießente, Löffelente, Tafelente, Reiherente, Gänsesäger, Mittelsäger und Zwergsäger Rast- und Überwinterungsgebiet. Die Altwasser sind Lebensraum des Elbebibers. Das Naturschutzgebiet ist überwiegend von landwirtschaftlichen Nutzflächen umgeben, die teilweise in das Naturschutzgebiet hineinreichen. Nach Westen grenzt es an die Elbe, nach Norden an Wälder und im Nordosten auch an den Ort Klieken.
Zuletzt aktualisiert: 01.01.2004
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/ Naturschutzgebiet
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Icon Wasserrechtliches Planfeststellungsverfahren Hochwasserrückhalteraum Wyhl-Weisweil
Das Land Baden-Württemberg, vertreten durch das Regierungspräsidium Freiburg, Abteilung 5, Referat 53.3, Freiburg, hat mit Schreiben vom 18.12.2018 die wasserrechtliche Planfest-stellung für den Bau und Betrieb des Hochwasserrückhalteraumes Wyhl/Weisweil auf den Gemarkungen der Gemeinden Sasbach a.K., Wyhl a.K., Weisweil und Rheinhausen nach §§ 68, 70 des Gesetzes zur Ordnung des Wasserhaushalts (Wasserhaushaltsgesetz – WHG) i.V.m. §§ 72 ff. Verwaltungsverfahrensgesetz (VwVfG) beantragt. Der Hochwasserrückhalteraum Wyhl/Weisweil ist ein Bestandteil des Gesamtkonzeptes Integriertes Rheinprogramm, das zwischen Basel und Mannheim 13 Hochwasserrückhal-teräume vorsieht. Ziel des Integrierten Rheinprogramms ist die Verbesserung des Hoch-wasserschutzes am Oberrhein. Das Überflutungsgebiet des geplanten Rückhalteraums Wyhl/Weisweil erstreckt sich mit einer Gesamtfläche von 595 Hektar auf den Gemarkungen der Gemeinden Sasbach, Wyhl und Weisweil. Begrenzt wird der Rückhalteraum im Westen vom Rheinseitendamm der Stauhaltung Rhinau, im Osten vom Hochwasserdamm (HWD) IV, im Süden durch den Verbindungsdamm zwischen Rheinseitendamm und HWD IV und im Norden durch die „Weisweiler Rheinstraße“, die als Querdamm erhöht wird. Der in Fließrichtung des Rheines nördlich zum Rückhalteraum unmittelbar angrenzende Abströmbereich erstreckt sich mit einer Gesamtfläche von 480 ha auf den Gemarkungen der Gemeinden Weisweil und Rheinhausen. Er beginnt am Querdamm „Weisweiler Rheinstraße“ und ist im Westen ebenfalls begrenzt vom Rheinseitendamm bzw. im Unterwasser des Stauwehrs Rhinau vom Leinpfad sowie im Osten vom HWD IV. Im Norden endet der Abströmbereich am lin-ken Leopoldskanaldamm bzw. am Leopoldskanal selbst. Zur Herstellung des Rückhalteraums sind im Wesentlichen folgende Maßnahmen vorge-sehen: Der Um- bzw. Neubau von drei Einlassbauwerken am Rhein zur Beflutung des Rückhalteraums, der Aus- und Neubau von Gewässern im Rückhalteraum und damit ver-bunden die Reaktivierung der sogenannten Schluten, die Erhöhung der Wyhler Rheinstraße und der Weisweiler Rheinstraße, die Ertüchtigung von Dämmen und der Bau von Grundwasserbrunnen zum Schutz der Ortslagen vor ansteigendem Grundwasser bei Be-trieb des Rückhalteraums. Vorgesehen sind die Umwandlung von Waldflächen und Auf-forstung von landwirtschaftlichen Flächen. Im Betrieb ist geplant, bei Hochwasser kontrolliert Rheinwasser in den Rückhalteraum rechtsseitig des Rheines zwischen dem Rheinseitendamm und dem Hochwasserdamm IV zu leiten, das dann zeitlich verzögert südlich der Mündung des Leopoldkanals wieder in den Rhein zurückfließt. Als anrechenbares Volumen sind 7,7 Mio. m³ berechnet. In den Ortslagen der Gemeinden Weisweil und Wyhl sowie im Freizeitgebiet Kuhwaide Wyhl werden Schutzbrunnen errichtet und betrieben, um einen zusätzlich schadbringenden Grundwasseranstieg durch den Betrieb des Rückhalteraumes zu vermeiden. Für das Vorhaben besteht die Pflicht zur Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung nach dem Gesetz über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG). Die Umweltver-träglichkeitsprüfung wird nach §§ 74 i.V.m. 3 ff. UVPG in der bis zum 16.05.2017 geltenden Fassung durchgeführt. Das Landratsamt Emmendingen, Amt 55, Bahnhofstr. 2-4, 79312 Emmendingen, ist zu-ständige Anhörungs- und Planfeststellungsbehörde. Durch die Auslegung des Plans wird auch die Unterrichtung der Öffentlichkeit zu den Umweltauswirkungen des Bauvorhabens nach § 9 Abs. 1 UVPG in der bis zum 16.05.2017 geltenden Fassung mit umfasst. Eine grenzüberschreitende Beteiligung der Préfecture du Bas-Rhin, Frankreich, findet statt. Zur Beurteilung der Umweltauswirkungen des Vorhabens hat der Antragsteller den Erläu-terungsbericht, Planunterlagen (insbes. Lage- und Höhenpläne, hydraulische Berechnun-gen), einen Landschaftspflegerischen Begleitplan, eine Umweltverträglichkeitsstudie, eine spezielle Artenschutzprüfung sowie ein FFH-Natura-2000- Gutachten vorgelegt. Als naturschutzrechtliche Vermeidungs- bzw. Minimierungsmaßnahme ist die Durchführung von „Ökologischen Flutungen“ Teil des Antrags.
Zuletzt aktualisiert: 17.12.2019
Icon UVP-Vorhaben
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folder_code Hydrogeologische Karte von Sambia "Lusaka Provinz und Südprovinz" (HYGMAP Sambia) 1:250.000/1:100.000
In Sambia steigt der Bedarf an Trink- und Nutzwasser ständig an. Die sambische Regierung kooperiert im Wassersektor mit der BGR als einer der Durchführungsorganisationen der bilateralen Technischen Zusammenarbeit. Innerhalb des Projektes "Grundwasserressourcen für die Südprovinz" werden Lösungskonzepte für die südlichen Landesteile erarbeitet, in denen Oberflächenwasser knapp und nicht ganzjährig verfügbar ist. Die Gewährleistung eines integrierten, nachhaltigen Managements der nationalen Grundwasserressourcen setzt voraus, dass genügend Informationen über die verfügbaren Mengen und Qualitäten sowie des Oberflächen- als auch des Grundwassers vorhanden sind. Ein Ergebnis der Datenrecherche ist die GIS-basierte Hydrogeologische Karte der Südprovinz Sambias. Sie besteht aus 3 Karten im Maßstab 1:250.000 und einer Karte im Maßstab 1:100.000.
Zuletzt aktualisiert: 13.01.2026
folder_code Datenkataloge
/ Unbekannt
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Icon Erweiterung des Holcim-Steinbruchs "Kollenbach II" um die Flächen "Königkamp" und "Vellern-Süd" in Beckum
Die Firma Holcim WestZement GmbH, Werk Beckum-Kollenbach, Am Kollenbach 27, 59269 Beckum hat bei mir für die Abgrabung von Kalkstein im Grundwasser in den Erweiterungsflächen "Königkamp“ und „Vellern-Süd" des „Steinbruchs Kollenbach II“ in Beckum mit der anschließenden Herrichtung verschiedener Gewässer in der Stadt Beckum, Gemarkung Beckum, Flur 14, Flurstücke 12, 18, 84-89, Flur 162, Flurstücke 5, 6, 19-22, 60, 61, 63, 64, 80-82, 102, 128 am 17.05.2022 die Feststellung des Planes mit Festlegung von Anforderungen aus der Umweltverträglichkeitsprüfung gemäß § 68 WHG* in Verbindung mit dem LWG*, dem UVPG* sowie dem UVPG NRW* beantragt. Die Planunterlagen zum beantragten und nachstehend beschriebenen Vorhaben werden hiermit öffentlich ausgelegt: Die Holcim WestZement GmbH besitzt den rechtskräftigen Planfeststellungsbeschluss vom 25.11.2004, zuletzt geändert am 15.01.2018, für die Abgrabung von Kalkstein im Steinbruch „Kollenbach“. Dieser besteht aus dem Abschnitt „Kollenbach I“, der bereits ausgebeutet ist, sowie dem Abschnitt „Kollenbach II“, der sich aktuell im Abbau befindet. Zur weiteren ausreichenden Versorgung des angegliederten Zementwerks der Fa. Holcim mit Kalkstein soll der Steinbruch „Kollenbach II“ im Norden/Nordosten um die beiden Abbauflächen „Königkamp“ und „Vellern-Süd“ mit zusammen 42,5 ha erweitert werden: Diese Abbauflächen umfassen 22,3 ha bzw. 20,2 ha, erreicht werden maximale Abbautiefen von 29 m bzw. 35 m, die Abbaumächtigkeiten des Kalksteins liegen zwischen 10 und 25 m. Das gewinnbare Kalksteinvolumen beträgt rd. 10,3 Mio. m³; nicht verwertbares Gestein, sogenannter Abraum, liegt in einem Volumen von rd. 0,77 Mio. m³ vor. Die Kalksteinentnahme erfolgt im Trockenabbau mittels Hydraulikbagger, was die Sümpfung des Geländes durch Abpumpen von Grund- und Oberflächenwasser erfordert. Die hiermit verbundene Grundwasserabsenkung ist in ihrer Wirkung über den Steinbruch hinaus räumlich eng begrenzt. Zur Ableitung des Sümpfungswassers sollen die vorhandenen Gräben, Leitungen, Teiche und Gewässer genutzt werden, die auch für den Steinbruch „Kollenbach II“ verwendet werden. Der Abtransport des gebrochenen Kalksteinmaterials aus dem Steinbruch findet auf werkseigenen Straßen statt. Über Fachgutachten wird der Nachweis eines ausreichenden Schutzes vor Schall- und Staubimmissionen erbracht. Da die zusätzlichen Abgrabungsflächen der Erweiterungen "Königkamp“ und „Vellern-Süd" eine Fläche von 25 ha in Summe überschreiten, erfordert das anstehende wasserrechtliche Planfeststellungsverfahren zum Kalksteinabbau zwingend die Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung (nach UVPG*, Anlage 1, Ziff. 2.1.1). Nach Abschluss der Abbautätigkeit soll das Gebiet den Zielen und Zwecken des Naturschutzes sowie der Landwirtschaft zur Verfügung gestellt werden. Die Rekultivierung besteht schwerpunktmäßig aus einem größeren Stillgewässer in den bereits genehmigten Abbaubereichen „Kollenbach I und II“ sowie einem kleineren Grundwassersee im Abgrabungsbereich „Vellern-Süd“. Diese Gewässer werden in unterschiedlicher Art ergänzt um Tief- und Flachwasserzonen, Hecken, Feldgehölze, Sukzessionsflächen mit teils feuchten Hochstaudenfluren bzw. Vorwaldstadien und Steilhängen. Weiter sind in Teilbereichen zukünftig wieder landwirtschaftliche Flächen und Extensivgrünland vorgesehen. Die Rekultivierung folgt dem abschnittsweisen Abbau, auch werden partiell Ausgleichsmaßnahmen dem Eingriff vorgezogen. Die Gesamtmaßnahme erfordert weiter die Umlegung eines Wirtschaftswegs und den Rückbau einer Hofstelle, die sich im Eigentum der Antragstellerin befindet. Die Abbautätigkeit wird sich durch die Hinzunahme der Erweiterungsgebiete „Königkamp“ und „Vellern-Süd“ um rd. 18 Jahre verlängern. Weiter soll ein bereits zum Abbau genehmigtes Flurstück im Erweiterungsgebiet „Königkamp“ in die Gesamtrekultivierungsplanung einbezogen werden. Die Fa. Holcim plant die Fortsetzung ihres Kalksteinabbaus in den Erweiterungsgebieten ab dem Jahr 2022 bzw. 2023.
Zuletzt aktualisiert: 24.06.2022
Icon UVP-Vorhaben
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Icon Bergrechtliches Planfeststellungsverfahren mit Umweltverträglichkeitsprüfung gemäß § 52 Abs. 2a sowie § 57a BBergG i. V. m. §§ 72 ff. VwVfG zum Änderungsvorhaben Teilfeld Mühlrose im Braunkohlentagebau Nochten
Die Lausitz Energie Bergbau AG (LE-B) beabsichtigt, das Abbaugebiet 1 des Tagebaus Nochten um das Teilfeld Mühlrose zu erweitern. Der aktive Tagebaubetrieb geht inklusive der erforderlichen Prozessschritte und -linien sukzessive vom Abbaugebiet 1 in das Teilfeld Mühlrose über. Hierbei bezieht sich die Inanspruchnahme im Wesentlichen auf das unverritzte Gelände südöstlich der Ortschaft Mulkwitz. Sie bezieht sich zudem auf Kohlevorräte, die sich im Bereich des Randböschungssystems des Abbaugebietes 1 befinden und durch die Erweiterung des Tagebaus Nochten um das Teilfeld Mühlrose zugänglich werden. Neben der Inanspruchnahme des Teilfeldes Mühlrose sind auch Änderungen der Bergbaufolgelandschaft in Teilen des Abbaugebietes 1 des Tagebaus Nochten Gegenstand des Verfahrens. Zum gegenwärtigen Zeitpunkt erfolgt die Braunkohlegewinnung im Tagebau Nochten auf der Grundlage des „Fakultativen Rahmenbetriebsplans für den Tagebau Nochten 1994 bis Auslauf“, zugelassen mit Bescheid des damaligen Bergamtes Hoyerswerda vom 25. Februar 1994, geändert durch Bescheide des damaligen Bergamtes Hoyerswerda vom 11. April 1994, 14. August 1996 und 19. Juli 1999 sowie den auf dieser Zulassung basierenden zugelassenen Haupt- und Sonderbetriebsplänen. Der aktive Teil des Tagebaus Nochten befindet sich derzeit südwestlich der Stadt Weißwasser und entwickelt sich im Parallelabbau in nordwestliche Richtung. Ab Höhe Trebendorf wird der Tagebau im Schwenkabbau, entgegen dem Uhrzeigersinn, fortgeführt und erreicht anschließend den westlichen Abschnitt der Abbaugrenze des Abbaugebietes 1. Das Teilfeld Mühlrose befindet sich südwestlich des Abbaugebietes 1 und umfasst mit der Landinanspruchnahme und den Randflächen eine ca. 562 ha große Fläche westlich von Weißwasser und südöstlich von Spremberg. Die Gewinnung im Teilfeld Mühlrose erfolgt aus dem Abbaugebiet 1 heraus und stellt nahtlos die Fortsetzung des Abbaugebietes 1 dar. Die Rohbraunkohle aus dem Teilfeld Mühlrose einschließlich der Randböschungen des Abbaugebietes 1 dient der anteiligen Kohleversorgung der Kraftwerke Boxberg, Schwarze Pumpe sowie der Kohleveredlungsanlage Schwarze Pumpe. Insbesondere wird die Braunkohle in den Kraftwerken zum Zwecke der Energieerzeugung verstromt. Gegenstand des Änderungsvorhabens sind folgende Tätigkeiten: • Erweiterung des Abbaugebietes 1 des Tagebaues Nochten um das Teilfeld Mühlrose, • Gewinnung von ca. 110 Mio. t Rohbraunkohle aus dem Teilfeld Mühlrose bis zur Beendigung des Tagebaubetriebes in 2038, • Gewinnung des Rohstoffes im Schwenkabbau entgegen des Uhrzeigersinns und anschließend in kombiniertem Schwenk- und Parallelabbau, • Förderung des Abraums durch zwei Fördersysteme, einen Abraumbandbetrieb für die oberflächennahen Schichten und einen Abraumförderbrückenbetrieb für die Freilegung des Kohleflözes mit der Abraumförderbrücke, vorbereitende Maßnahmen und Tätigkeiten zur Vorfeldfreimachung, • Niederbringen von Erkundungs- und Entwässerungsbohrungen im Vorfeld des Tagebaus, • Errichtung und Betrieb von Anlagen zur Grundwasserabsenkung, • Errichtung von Immissionsschutzbauwerken sowie Veränderung von betriebsnotwendigen Einrichtungen, • Weiterbetrieb von Anlagen zur Grundwasserreinigung und Einleitung von gereinigtem Grundwasser in Vorfluter, • Weiterführung der Stützwasserversorgung von Schutzgebieten, • Gestaltung der Bergbaufolgelandschaft im Teilfeld Mühlrose und Änderung der Gestaltung der Bergbaufolgelandschaft in einem Teilbereich des Abbaugebietes 1 durch landwirtschaftliche, forstwirtschaftliche, wasserwirtschaftliche und naturschutzfachliche Wiedernutzbarmachung, • Herstellung eines Bergbaufolgesees mit einer Größe von ca. 2.000 ha in der Bergbaufolgelandschaft des Tagebaus nach Beendigung der Gewinnung, • Flutung des Bergbaufolgesees und dessen Anbindung an das Gewässernetz in etwa bis zum Jahr 2072. Das Vorhaben befindet sich in den im Betreff genannten Gemeinden im Landkreis Görlitz. Das Vorhaben wird sich in diesen Gemeinden und darüber hinaus in den Gemeinden Groß Düben und Weißkeißel im Landkreis Görlitz, in der Gemeinde Spreetal im Landkreis Bautzen sowie in der Gemeinde Felixsee und der Stadt Spremberg im Landkreis Spree-Neiße des Landes Brandenburg auch indirekt auswirken (z.B. Immissionen, Grundwasserwiederanstieg).
Zuletzt aktualisiert: 06.06.2025
Icon UVP-Vorhaben
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