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Icon Planfeststellungsverfahren der Kieswerk Fischer GmbH & Co. KG zur 4. Änderung des Planfeststellungsbeschlusses vom 27.02.2007 zur Erweiterung der Rohstoffgewinnung südlich der Kiesstraße in Tensfeld
Die Kieswerk Fischer GmbH & Co. KG hat die 4. Änderung des Planfeststellungsbeschlusses vom 27.02.2007 in der Gestalt des 3. Änderungsbeschlusses vom 19.06.2024 zur Erweiterung der Rohstoffgewinnung südlich der Kiesstraße in Tensfeld beantragt. Die Antragsfläche besteht aus zwei Teilflächen – die Teilfläche 1 ist der westliche, Teilfläche zwei ist der östliche Teilbereich – und umfasst die Flurstücke 24/1, 25, 28/1, teilweise 29, teilweise 30, teilweise 46/1, teilweise 50/1, teilweise 64, teilweise 85/47, teilweise 93/54, teilweise 100/5, 122 und 128 der Flur 1 der Gemeinde und Gemarkung Tensfeld sowie die Flurstücke 37, 38, 39/2 und 124 der Flur 2 der Gemeinde und Gemarkung Tensfeld. Die Antragsfläche beträgt insgesamt 25,68 ha. Es ist der vollständige Abbau des anstehenden Materials vorgesehen unter Benutzung des Grundwassers. Die Rohstoffe sollen sowohl oberhalb des Grundwassers als auch im Grundwasser gewonnen werden. Anschließend ist die Verfüllung zunächst mit anstehendem Feinmaterial bis 1,50 m oberhalb des höchstmöglichen Grundwasserstandes und nachfolgend mit unbelastetem Fremdboden bis zum jetzigen Geländeniveau vorgesehen. Es soll keine offene Wasserfläche bestehen bleiben. Als Folgenutzung ist die extensive Grünlandnutzung geplant. Die gewonnenen Rohstoffe sollen im Kieswerk der Antragstellerin nördlich der Kiesstraße aufbereitet werden. Die Verbindung zum Kieswerk erfolgt von der Teilfläche 2 aus über einen unter der K 52 hindurchgeführten bereits genehmigten Tunnel, in dem ein Förderband verläuft.
Zuletzt aktualisiert: 04.09.2025
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Icon Lankauer See
Der Lankauer See ist ein See in Schleswig-Holstein bei Lankau. Die Seefläche beträgt 30 Hektar und die mittlere Tiefe 7,37 Meter, die tiefste Stelle liegt jedoch bei 22,9 Metern. Der Lankauer See hat ein Einzugsgebiet von 1,4 km² und liegt in den Flussgebietseinheiten Schlei und Trave. Besonders ist, dass die beiden Seebecken mit einem schmalen Verbindungsgraben vereint sind. Es ist ein kalkreicher, geschichteter Tieflandsee mit relativ geringem Einzugsgebiet. Es gibt keine nennenswerte Zuflüsse; es wird aufgrund der hohen Abflussmenge von etwa 11 l/s km² angenommen, dass der Lankauer See mit Grundwasser gespeist wird.
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/ See
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Icon Holmmoor
Das Naturschutzgebiet Holmmoor liegt im Süden der Stadt Quickborn und westlich der Bundesautobahn 7 rund 30 Kilometer nördlich der Hamburger Innenstadt. Es ist etwa 110 Hektar groß und steht seit März 1994 unter Naturschutz. In dem Gebiet befinden sich zum Teil noch mehrere Meter hohe Hochmoorkörper als Kernzone. Ein direkt angrenzendes Feuchtgrüngebiet dient als Pufferzone und liegt zum großen Teil auf dem Gebiet der Gemeinde Hasloh. Am östlichen Rand des Gebiets, direkt an der Autobahn, entspringt die Mühlenau. Das Holmmoor gehört zu den typischen nährstoffarmen, durch Regenwasser gespeisten Hochmooren in Schleswig-Holstein. Es entstand im Laufe von Jahrtausenden durch die Versumpfung einer feuchten Senke und hat keine Verbindung zum Grundwasser mehr. Das Moor hatte eine weitaus größere Fläche, die im Osten bis an die Grenze des Kreises Pinneberg reichte. Durch Torfgewinnung bis zur Mitte des 20. Jahrhunderts und darauffolgende Besiedlung, aber auch durch intensive landwirtschaftliche Nutzung wurde es stark entwässert und verkleinert. Durch den Bau der Bundesautobahn 7 durch das Holmmoor wurde es nachhaltig geschädigt und zerschnitten. Es wird noch heute durch die Autobahn negativ beeinflusst. Seit 1978 wird wieder versucht, das Holmmoor in einen naturnahen Zustand zurückzuversetzen. Auf den gleichmäßig nassen Torfen wachsen seltene Pflanzen wie Glockenheide, Moorbeere und Rosmarinheide. Vereinzelt ist auch Sonnentau zu finden, eine Pflanze, die sich von Kleininsekten ernährt. Als weitere Pflanzen auf den Gebieten mit wechselnder Feuchte wachsen unter anderen Birken und das Pfeifengras. Die Tierwelt im Holmmoor besteht aus vielen Arten von Libellen, Schmetterlingen und Amphibien wie dem Moorfrosch. Ebenso zu finden sind die giftige Kreuzotter und seltene Vögel wie die Krickente, die Bekassine und der Steinkauz. Die Raststätte Holmmoor der Bundesautobahn 7 grenzt östlich an das Gebiet an.
Zuletzt aktualisiert: 22.03.1994
place Umweltdaten
/ Naturschutzgebiet
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Icon Errichtung und Betrieb von elf Windkraftanlagen in 15518 Berkenbrück - Reg.-Nr.: G02024
Die Firma reVenton Asset Partners GmbH, Theatinerstraße 14 in 80333 München, beantragt die Genehmigung nach § 4 des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (BImSchG), auf den Grundstücken in 15518 Berkenbrück in der Gemarkung Berkenbrück, Flur 7, Flurstücke 95, 96, 112, 113, 143, 144, 169, 170, 177, 283, 285, 293, 294, 299, 347 elf Windkraftanlagen zu errichten und zu betreiben (Az.: G02024). Das Vorhaben umfasst im Wesentlichen die Errichtung und den Betrieb von elf Windkraftanlagen des Typs V172-7.2 MW mit einem Rotordurchmesser von 172 m, einer Nabenhöhe von 175 m und einer Gesamthöhe von 261 m über Geländeoberkante. Die Nennleistung beträgt jeweils 7,2 MW und 79,2 MW insgesamt. Zu jeder Windkraftanlage gehören Fundament, Zuwegung und Kranstellfläche. Es wurden Anträge zur Errichtung von drei Löschwasserzisternen, auf Waldumwandlung nach § 8 des Waldgesetzes des Landes Brandenburg und auf Befreiung vom Alleenschutz nach § 67 des Bundesnaturschutzgesetzes in Verbindung mit § 29 des Brandenburgischen Naturschutzausführungsgesetzes gestellt. Es handelt sich dabei um eine Anlage der Nummer 1.6.2 des Anhangs 1 der Verordnung über genehmigungsbedürftige Anlagen (4. BImSchV) sowie um ein Vorhaben nach Nummer 1.6.2 A der Anlage 1 des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG). Für das Vorhaben wurde darüber hinaus eine wasserrechtliche Erlaubnis gemäß § 8 in Verbindung mit § 10 des Wasserhaushaltsgesetzes (WHG) zur Benutzung eines Gewässers bei der unteren Wasserbehörde des Landkreises Oder-Spree beantragt. Gegenstand dieses Verfahrens sind Baugrundverbesserungsmaßnahmen, die Auswirkungen auf das Grundwasser haben können. Für das Vorhaben besteht die Pflicht zur Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung. Die Inbetriebnahme der Anlage ist im Zeitraum zwischen März 2026 und September 2026 vorgesehen.
Zuletzt aktualisiert: 15.04.2025
Icon UVP-Vorhaben
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Icon Auslegung des obligatorischen Rahmenbetriebsplanes im bergrechtlichen Planänderungsverfahren zum Vorhaben „Kieswerk Zitzschen (6117)“ auf der Gemarkung Zitzschen der Stadt Zwenkau und der Gemarkung Schkorlopp der Stadt Pegau im Landkreis Leipzig sowie...
Die Mitteldeutsche Baustoffe GmbH betreibt in den Bundesländern Sachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen mehrere Steinbrüche und Kieswerke und ist unter anderem Inhaberin der Bergbauberechtigung/Bewilligung „Zitzschen“ zur Gewinnung von Kiesen und Kiessanden. Mit dem bergrechtlichen Planfeststellungsbeschluss vom 7. Mai 2004 ließ das Sächsische Oberbergamt bereits die Gewinnung von Kiesen und Kiessanden auf 100,50 ha im Trockenschnitt einschließlich des Betreibens der nachgeschalteten Aufbereitung sowie der Wiedernutzbarmachung der in Anspruch genommenen Fläche zu. Im Jahr 2008 folgte die Zulassung zur Änderung des obligatorischen Rahmenbetriebsplanes hinsichtlich eines optimierten Immissionsschutzkonzeptes. Aufgrund geänderter Rahmenbedingungen ist dem Unternehmen die ehemals beabsichtigte Wiedernutzbarmachung mit landwirtschaftlicher Folgenutzung nach Vollverfüllung in einem angemessenen Zeitraum nicht mehr möglich. Das Unternehmen strebt deshalb die Änderung des Planfeststellungsbeschlusses 2004 in der Fassung des Planänderungsbeschlusses 2008 für das Kieswerk Zitzschen an. Die Kiessande beabsichtigt das Unternehmen künftig im Nassabbau zu gewinnen und in Folge des Abbaus mehrere Gewässer (Kiesseen) zu schaffen. Die Mitteldeutsche Baustoffe GmbH reichte dafür die 2. Änderung des obligatorischen Rahmenbetriebsplanes ein. Die Änderung umfasst: - die Gewinnung von Kiesen und Kiessanden im Nassschnitt auf einer Abbaufläche von insgesamt 84,77 ha, verteilt auf drei Teilfelder von 38,29 ha (Feld I), 33,44 ha (Feld II Süd), 13,04 ha (Feld II Nord), - den Verbleib von Landschaftsseen im Zuge der Wiedernutzbarmachung, - die Änderung der wasserrechtlichen Erlaubnis gemäß § 8 WHG für die Entnahme von Wasser aus einem Oberflächengewässer zur Nutzung als Waschwasser und das Einleiten von Waschwasser ins Grundwasser (§ 9 Abs. 1 Nr. 1 und 4 WHG), - die Wasserrechtlichen Erlaubnis gemäß § 8 WHG für die Entnahme von Brauchwasser für die Sozialanlagen aus einem Brunnen und das Einleiten von Abwasser der Sozialanlagen ins Grundwasser (§ 9 Abs. 1 Nr. 5 und 4 WHG), - die Verlängerung der Baugenehmigung gemäß §§ 62 und 72 SächsBO für das Aufstellen von Containern, - die Verlängerung der Straßensondernutzungserlaubnis nach SächsStrG für den Anschluss des Kieswerkes an eine öffentliche Straße, - die Genehmigung nach § 68 WHG für die Herstellung von drei Gewässern im Zuge der Kiesgewinnung, - die Verlängerung der denkmalschutzrechtlichen Genehmigung nach SächsDSchG und - die Verlängerung der Geltungsfrist des Rahmenbetriebsplanes über den 5. Mai 2030 hinaus bis zum 31. Dezember 2051. Der beantragte Geltungsbereich des Rahmenbetriebsplanes beträgt insgesamt 100,25 ha, wovon das Unternehmen 84,77 ha für die Gewinnung in Anspruch nehmen möchte. Die gewinnbaren Vorräte innerhalb der Lagerstätte Zitzschen betragen etwa 10,3 Millionen Tonnen Kiessande, wobei ca. 4,7 Millionen Tonnen innerhalb Baufeld I und 5,6 Millionen Tonnen in Baufeld II lagern. Bezogen auf den gewinnbaren Vorrat von 10,3 Millionen Tonnen und der beantragten jährlichen Rohstofffördermenge von 500 Kilotonnen ergibt sich eine rein auf die Gewinnungsarbeiten bezogene Laufzeit von bis zu 22 Jahren. Aufgrund der erforderlichen Wiedernutzbarmachungsarbeiten beantragt das Unternehmen eine Gesamtlaufzeit von 28 Jahren. Das Vorhaben befindet sich im Landkreis Leipzig und in der kreisfreien Stadt Leipzig. Für das Bergbauvorhaben und die landschaftspflegerischen sowie naturschutzfachlichen Kompensationsmaßnahmen nimmt das Unternehmen Flurstücke in der Gemarkung Zitzschen der Stadt Zwenkau, der Gemarkung Schkorlopp der Stadt Pegau und der Gemarkung Knautnaundorf der Stadt Leipzig in Anspruch. Der Untersuchungsrahmen der Umweltverträglichkeitsprüfung und weiterer Umweltprüfungen erstreckt sich auf Flächen der Städte Zwenkau, Pegau und Leipzig.
Zuletzt aktualisiert: 08.12.2023
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Icon Hammelwiese
Die Hammelwiese ist ein Naturschutzgebiet in der Stadt Blankenburg (Harz) im Landkreis Harz in Sachsen-Anhalt. Das Naturschutzgebiet mit dem Kennzeichen NSG 0063 ist rund 5,84 Hektar groß. Es ist Bestandteil des FFH-Gebietes „Kalkflachmoor im Helsunger Bruch“ und wird vom Landschaftsschutzgebiet „Harz und Vorländer“ umgeben. Es steht seit 1967 unter Schutz, zuständige untere Naturschutzbehörde ist der Landkreis Harz. Das Naturschutzgebiet liegt südöstlich von Blankenburg (Harz) und nordwestlich von Thale im Naturpark Harz/Sachsen-Anhalt. Es stellt die Reste des in einer Kreidemulde liegenden, letzten kalkhaltigen Durchströmungsmoores in Sachsen-Anhalt unter Schutz. Das Moor wird von kalkhaltigem Grundwasser gespeist. Die Hammelwiese wurde bis in die 1960er Jahre als Weide genutzt und sporadisch gemäht. Danach fiel sie brach, so dass sich feuchte- und kalkliebende Pflanzen ausbreiten konnte. So sind hier Stumpfblütige Binse, Herbstzeitlose, Schwarzes Kopfried, Sumpfsitter, Breitblättriges Knabenkraut, Sumpfläusekraut, Gemeines Fettkraut, Gewöhnlicher Teufelsabbiss, Sumpfherzblatt und Gewöhnliche Natternzunge zu finden. Weiterhin befindet sich eine großflächig ausgebildete Engelwurz-Kohldistelwiese, die in gemähtem Zustand reich an konkurrenzschwachen Kräutern wie Breitblättrigem Knabenkraut, Scharfem Hahnenfuß und Sumpfpippau ist, im Naturschutzgebiet. Weitere Bereiche werden von Schlank- und Sumpfsegge sowie Schilfröhrichten und Rieden eingenommen. Die Hammelwiese bietet u. a. Rohrweihe, Wachtelkönig und Braunkehlchen einen Lebensraum. Auch Heuschrecken, wie Sumpfschrecke, Große Goldschrecke sowie Langflüglige und Kurzflüglige Schwertschrecke und Libellen, wie Kleine Pechlibelle, Kleiner Blaupfeil und Nordische Moosjungfer leben hier. Das Gebiet entwässert über mehrere von Gebüschen begleitete Gräben zum Zapfenbach, der bei Quedlinburg in den Mühlengraben, einem Nebenbach der Bode, mündet. Es grenzt an landwirtschaftliche Nutzflächen, die in direkter Umgebung zur Hammelwiese überwiegend als Grünland genutzt werden. Der Bereich nördlich des Naturschutzgebietes ist mit Bäumen bestanden.
Zuletzt aktualisiert: 01.01.1967
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/ Naturschutzgebiet
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Icon Achterdieksee
Der Achterdieksee ist ein Baggersee im Bremer Ortsteil Oberneuland, der als Badesee genutzt wird. Darüber hinaus wird er auch von Sportfischern genutzt. Der See, der direkt an die A 27 angrenzt, wurde 1969 im Zuge des Baus der Autobahn ausgehoben und anschließend als einer von vier Sandentnahmestellen für den Autobahnbau zu einem Badesee umgestaltet.Der See wird aus Grundwasser gespeist, das durch den Einfluss des Salzstocks Lilienthal leicht salzig ist. Er verfügt über einen Abfluss in Form eines Fleets zum Autobahnrandgraben. Die Gewässergüte ist eutroph. Am Westufer des Sees befindet sich ein Strand mit grobkörnigem Sand. Der Badebereich wird von einer DLRG-Station überwacht, die 1974 gebaut wurde. Über den See verläuft eine Holzbrücke, die den Nichtschwimmer- vom Schwimmerbereich trennt. Außerhalb des Badebereichs ist das Ufer naturnah und wird von Gehölzen und teilweise einem Röhrichtgürtel gesäumt.
place Umweltdaten
/ See
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Icon Bultensee
Der Bultensee ist ein Baggersee im zum Bremer Stadtteil Osterholz gehörenden Ortsteil Tenever, der als Badesee genutzt wird. Darüber hinaus wird er auch von Sportfischern genutzt. Der See wurde 1969 im Zuge des Baus der Autobahn 27 ausgehoben und anschließend als einer von vier Sandentnahmestellen für den Autobahnbau zu einem Badesee umgestaltet. Er wird aus Grundwasser gespeist. Die Gewässergüte ist eutroph bis polytroph. Am Nordufer des Sees befindet sich ein Strand mit grobkörnigem Sand. Der Badebereich wird von einer DLRG-Station überwacht. Außerhalb des Badebereichs ist das Ufer naturnah und wird von Gehölzen und teilweise einem Röhrichtgürtel gesäumt. Nach Westen wird der See durch einen schmalen Gehölzstreifen von der A 27 getrennt. Hier verläuft ein Weg und parallel zur Autobahn der Embser Mühlengraben. Im Osten verläuft am Rand des den See weitgehend umgebenen Gehölzsaums die Landesgrenze zu Niedersachsen.
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/ See
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Icon Waller Feldmarksee
Der Waller Feldmarksee ist ein Baggersee im zum Bremer Stadtteil Gröpelingen gehörenden Ortsteil In den Wischen, der als Badesee genutzt wird. Der See wird auch von Windsurfern genutzt; für sie gibt es eine Slip­möglichkeit. Weiterhin nutzen die Sportfischer eines Vereins den See. Der See, der in der Nähe der A 27 und in Sichtweite der Mülldeponie liegt, wurde in den Jahren 1972/73 im Zuge des Baus der Autobahn ausgehoben und anschließend als einer von vier Sandentnahmestellen für den Autobahnbau zu einem Badesee umgestaltet.Der See wird aus Grundwasser gespeist, das durch den Einfluss des Salzstocks Lilienthal leicht salzig ist. Die Gewässergüte ist eutroph. Am nordwestlichen Ufer des Sees befindet sich ein schmaler Sandstrand. Der Badebereich wird von einer DLRG-Station überwacht. Außerhalb des Badebereichs ist das Ufer teilweise naturnah mit Gehölzen, teilweise auch befestigt.
place Umweltdaten
/ See
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Icon Nutzung von Wasser der Wyhra zur Beschaffenheitssteuerung Hainer See
Errichtung eines Überleiters sowie eines gesteuerten Entnahmebauwerkes an der Wyhra zur teilweisen Überleitung von Wasser aus der Wyhra für die pH-Neutralisation im Hainer See. Veranlassung und Kurzbeschreibung der Vorzugsvariante Im Rahmen der Braunkohlegewinnung südlich von Leipzig wurde u. a. die Pleiße in den 1960er Jahren über die Kippe Witznitz II verlegt. Nach Einstellung der bergbaubedingten Wasserhaltungen zur Grundwasserabsenkung steigt das Grundwasser großräumig wieder an. Dadurch kommt es zu einer Exfiltration von saurem, eisen- und sulfatbelastetem Kippengrundwasser in die Pleiße und in den Hainer See. Eine Einleitung von Wyhra-Wasser würde zu einem Alkalinitätseintrag in den zur Rückversauerung neigenden Hainer See führen. In der Vergangenheit wurde wird die Nachsorge des Hainer Sees über die Einleitung von Sümpfungswässern des Gewinnungsbergbaus der MIBRAG mbH realisiert. Laut LMBV-Flutungskonzept Mitteldeutschland wird die noch gebotene Nachsorgeneutralisation entweder ggf. mit Oberflächenwasser der Wyhra selbsttragend oder durch den Einsatz eines Sanierungsschiffes realisiert werden. Weiter heißt es im LMBV-Flutungskonzept Mitteldeutschland: „Das Eigenwasseraufkommen der Witznitzer Seen ist relativ gering. Ohne die künftige Einleitung von Wasser der Wyhra ist bei fortschreitendem Klimawandel in Trockenjahren der Seewasserspiegel von +126,0 m NHN nicht haltbar.“ Auch laut Strategiepapier zur weiteren Nutzung von Profener Wasser ist die Einleitung eines Teilstromes der Wyhra zur Deckung des Neutralisationsbedarfs zu prüfen und zu verfolgen. Deshalb ist die Gewährleistung der Wasserbeschaffenheit des Hainer Sees durch eine Wyhra-Einleitung ebenfalls zu untersuchen. Die Vorzugsvariante 1d beschreibt die Überleitung der minimal erforderlichen Wassermenge aus der Wyhra in den Hainer See zur Nachsorgeneutralisation des Hainer Sees. Die geringe Reduzierung des Zuflusses der Wyhra in die Pleiße hat kaum Auswirkungen auf die mögliche Reduzierung des dortigen Eisengehaltes. Der Hauptstrom der Wyhra verbleibt im derzeitigen Flussbett. Zur Neutralisation des Hainer Sees ist die Entnahme von 0,21 m³/s im Jahresmittel aus der Wyhra erforderlich. Um auftretende Schwankungen der Wasserverfügbarkeit ausgleichen zu können, soll der maximale Ausbaugrad des Überleiters nach aktueller Bewertung auf den doppelten Wert der durchschnittlich notwendigen Überleitung, demnach 0,42 m³/s, festgelegt werden.
Zuletzt aktualisiert: 13.07.2020
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