Logo Logo
  • Start
  • Suche
  • Karte
  • Dashboard
  • Über
  • |
  • Kontakt
  • Start
  • Suche
  • Karte
  • Dashboard
  • Über
  • Kontakt
  • Impressum
  • Datenschutz
  • Barrierefreiheit
Was suchst Du?
Umweltinformationen werden gesucht. Bitte warten...
Filter filter_list Filter einstellen

Begrenze die Suche räumlich

search
2.076 Ergebnisse
2.076 Ergebnisse
Anzeigen:
Icon Planfeststellungsverfahren - Antrag auf Herstellung eines Gewässers im Rahmen eines Sandabbaus in der Gemeinde Hatten, Gemarkung Hatten, Hatterwüsting
Die Firma Joh. Beeken GmbH & Co. KG, Inh. Magnus Beeken, Sandwitten 11, 26219 Bösel, beabsichtigt die Herstellung eines Gewässers im Rahmen eines Sandab-baus in der Gemeinde Hatten, Gemarkung Hatten, Hatterwüsting, westlich der Hatter Landstraße (L872). Die ca. 18,6 ha große Abbaustätte ist innerhalb der in der 46. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Hatten ausgewiesenen "Sonderbauflächen Bodenabbau" vom 13.02.2008 gelegen. Auf einer Fläche von ca. 14,4 ha wird im Zuge des Sandabbauverfahrens Grundwasser freigelegt. Die UVP-Pflicht ist in einer Antragskonferenz am 03.12.2020 festgestellt worden. Insofern hat die Vorhabensträgerin die Durchführung eines wasserrechtlichen Planfeststellungsverfahrens mit integrierter Umweltverträglichkeitsprüfung nach den §§ 68 ff. des Wasserhaushaltsgesetzes (WHG) in Verbindung mit den Vorschriften des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) beantragt.
Zuletzt aktualisiert: 09.03.2023
Icon UVP-Vorhaben
open_in_new
Icon Feldungelsee
Wie etliche andere Seen der Umgebung verdankt auch der inmitten des 5 ha großen Schutzgebietes gelegene Feldungelsee seine Entstehung einem "Erdfall": Nachdem unterirdische Salzlager durch das Grundwasser aufgelöst und fortgespült worden waren, brach die Erdoberfläche metertief ein, und das Gewässer entstand. Genau genommen ist der See in seiner heutigen Form sogar das Produkt dreier Erdfälle, die im Abstand von jeweils mehreren tausend Jahren erfolgten. Das Gewässer ist umgeben von Weiden-Faulbaumgebüsch und Erlenbruchwald, und seine Oberfläche überzieht sich im Sommer mit großen Beständen der Seerose. Röhricht und Wald dienen zahlreichen Vogelarten als Lebensraum. Zuständig ist derLandkreis Osnabrückals untere Naturschutzbehörde. Natur erleben ohne zu stören: Bleiben Sie bitte auf den Wegen und führen Sie Hunde an der Leine. Wählen Sie in der Infospalte weitere Informationen über das Gebiet aus...
Zuletzt aktualisiert: 07.08.1937
place Umweltdaten
/ Naturschutzgebiet
arrow_right_alt
Icon Swinelake bei Barenburg
Das FFH-Gebiet „Swinelake bei Barenburg“ umfasst mit Abschnitten des Dalvesmoorgrabens und der Swinelake sowie der angrenzenden Grünland- und Ackerflächen Teile eines begradigten Fließgewässersystems in der Diepholzer Moorniederung östlich von Barenburg. Die Böden der Niederung sind großflächig durch hoch anstehendes Grundwasser beeinflusst und stellenweise vermoort. Die Swinelake fließt außerhalb der Gebietsgrenzen in die Große Aue, einen linken Nebenfluss der Weser. Das kleine Gebiet ist von besonderer Bedeutung für verschiedene Libellenarten. Die langsam fließenden Gräben, die sich im Sommer leicht erwärmen und im Winter nicht zufrieren, sind ein geeignetes Habitat für die streng geschützte Helm-Azurjungfer. Sie findet an der im Gebiet vorkommenden Berle – einer verbreiteten Pflanzenart in derartigen Gewässern – geeignete Orte zur Eiablage. Weitere Libellenarten, zum Beispiel der Kleine Blaupfeil, sind ebenfalls an Swinelake zu finden.
Zuletzt aktualisiert: 26.11.2015
place Umweltdaten
/ Fauna-Flora-Habitat-Gebiet (FFH)
arrow_right_alt
Icon Aßbütteler und Herrschaftliches Moor
Das FFH-Gebiet „Aßbütteler und Herrschaftliches Moor“ liegt südlich von Cuxhaven im Naturraum Wesermünder Geest und umfasst zwei durch Entwässerung teils degradierte, teils noch naturnahe Hochmoore. Das Aßbütteler und das Herrschaftliche Moor sind typische Geestrandmoore: Am Rande des sich bis Cuxhaven erstreckenden Geestrückens bildeten sich zunächst von Grundwasser gespeiste Niedermoore, die sich nach Absinken des Meeresspiegels und Aufwachsen des Torfkörpers zu Hochmooren entwickelten. Östlich des Geestrückens liegen die von zahlreichen Entwässerungsgräben durchzogenen Elbmarschen. Auf den Hochmoortorfen wachsen im Gebiet ausgedehnte und reich strukturierte Moorwälder, in welchen insbesondere Moor-Birken und Bulten des verbreiteten Pfeifengrases das Landschaftsbild prägen. Im östlichen Aßbütteler Moor liegt ein naturnahes Areal, in welchem kleine Übergangs- und Schwingrasenmoore sowie renaturierungsfähige, degradierte Hochmoorflächen vorkommen. Vereinzelt finden sich auch die charakteristischen Bulten- und Schlenkenkomplexe lebender Hochmoore mit ihren jeweils spezifischen Lebensgemeinschaften.
Zuletzt aktualisiert: 26.11.2015
place Umweltdaten
/ Fauna-Flora-Habitat-Gebiet (FFH)
arrow_right_alt
Icon Sandgrube Pirgo
Das Gebiet ist charakterisiert durch den nach Sandabbau freiliegenden Rohboden, die dadurch verursachte Nährstoffarmut des Standortes und die besonderen Wasserverhältnisse mit Überstauung oder hoch anstehendem Grundwasser. Es umfasst das Gewässer und den Uferbereich und bietet besonderen, an diese Standortverhältnisse angepassten Arten einen Lebensraum. Der besondere Schutzzweck ist die Erhaltung, Entwicklung und Wiederherstellung der ehemaligen Abbaustelle als nährstoffarmes Stillgewässer mit nährstoff- und basenarmem klarem Wasser, unbeschatteten, flachen, von Bewuchs durch Bäume und Sträucher freien Ufern mit einer rohbodentypischen Pflanzengesellschaft, u. a. mit dem Schwimmenden Froschkraut (Luronium natans). Weiterhin soll der Lebensraumtyp der nährstoffarmen bis mäßig nährstoffreichen Stillgewässer mit Strandlings- oder Zwergbinsen-Gesellschaften mit seinen charakteristischen Tier- und Pflanzenarten gefördert bzw. wiederhergestellt werden. Der Nährstoffgehalt und der Wasserchemismus sollen sich nicht durch das Einbringen von Stoffen verändern. Das Naturschutzgebiet dient dem Schutz desFFH-Gebietes 248 "Sandgrube Pirgo“. Zuständig ist derLandkreis Cloppenburgals untere Naturschutzbehörde. Wählen Sie in der Infospalte weitere Informationen über das Gebiet aus...
Zuletzt aktualisiert: 26.04.2018
place Umweltdaten
/ Naturschutzgebiet
arrow_right_alt
Icon Wietzendorfer Moor
Das durch Torfstiche zerkuhlte und durch Entwässerung beeinträchtigte Hochmoor mit seinen charakteristischen Pflanzen- und Tierarten besteht aus sechs Teilflächen des ehemaligen Großen Moores. Es wird geprägt durch Kiefern-Birken-Moorwald auf weitgehend entwässerten Torfböden und Torfmoos-Moorbirkenbrüchern in nassen Torfstichen. In den entkusselten und wiedervernässten Torfstichen regeneriert sich hochmoortypische Vegetation, insbesondere Wollgras-Torfmoos-Schwingrasen und Glockenheide-Gesellschaften. Teilweise wird der Anflugwald durch Fichtenforste und Intensivgrünland unterbrochen.Der Zentralbereich wird durch zahlreiche Dammwege zerschnitten. Alle Flächen sind von Intensivgrünland und Acker umgeben und werden durch ein System tiefer Gräben entwässert.Der nördliche Teil des Naturschutzgebietes ist geprägt durch die überwiegend extensiv genutzten und vom Grundwasser beeinflussten Bruch- und Radewiesen. Im Süden befinden sich die aus vogelkundlicher Sicht wertvollen ehemaligen Klärteiche der Kartoffelstärkefabrik. Zuständig ist derLandkreis Heidekreisals untere Naturschutzbehörde. Natur erleben ohne zu stören: Bleiben Sie bitte auf den Wegen und führen Sie Hunde an der Leine. Wählen Sie in der Infospalte weitere Informationen über das Gebiet aus...
Zuletzt aktualisiert: 16.07.1998
place Umweltdaten
/ Naturschutzgebiet
arrow_right_alt
Icon Genehmigungsverfahren nach § 9 des Nds. Gesetzes über den Wald und die Landschaftsordnung in Bissendorf Grambergen
Es wurde die Erstaufforstung von ca. 4,2 ha Wald in Bissendorf, Gemarkung Grambergen, beantragt. Nach der Vorprüfung ist eine UVP für das genannte Vorhaben aus den folgenden Gründen erforderlich: Die Flächen befinden sich in der Schutzzone III A des Wasserschutzgebietes Westerhausen/Föckinghausen/Oldendorf. Gemäß §§ 1 Nr. 1 und 2 Abs. 1 in Verbindung mit der Anlage 1 Nr. 1b der Verordnung über Schutzbestimmungen in Wasserschutzgebieten (SchuVO) unterliegt der Grünlandumbruch in der Schutzzone III A eines Wasserschutzgebietes einem Genehmigungsvorbehalt der Unteren Wasserbehörde. Da aus dem Umbruch der Grasnarbe wesentliche Nährstoffschübe resultieren können, können ohne das Vorliegen einer Genehmigung erhebliche Umweltauswirkungen auf das Grundwasser nicht ausgeschlossen werden. Erhebliche Auswirkungen auf das Schutzgut Wasser können somit nicht ausgeschlossen werden. Eine UVP ist erforderlich. Diese Bekanntgabe ist gem. § 5 Abs. 3 Satz 1 UVPG nicht selbständig anfechtbar. Osnabrück, den 10.09.2020 Landkreis Osnabrück Fachdienst Umwelt Die Landrätin i. A. Olschewski
Zuletzt aktualisiert: 21.12.2021
Icon UVP-Vorhaben
open_in_new
Icon Heerweger Moor und Quellbereiche der Ritterhuder Beeke
Das NSG "Heerweger Moor und Quellbereiche der Ritterhuder Beeke" liegt ca. 4,5 km südwestlich von Osterholz-Scharmbeck in den Gemarkungen Lesumstotel und Ritterhude der Gemeinde Ritterhude. Das Gebiet wird im Nordwesten durch die Ortschaft Lesumstotel, im Südwesten durch die Ortschaft Ritterhude und ansonsten durch landwirtschaftliche Nutzflächen begrenzt. Naturräumlich gehört das NSG zur Osterholz-Scharmbecker Lehmgeest als Teil der Wesermünder Geest, die als Grundmoränenlandschaft mit z. T. stark grundwasserbeeinflussten Böden charakterisiert ist. Das NSG ist durch Reste ehemals in dieser Grundmoränenlandschaft weit verbreiteter Quell- und Niedermoore sowie Reste standorttypischer Wälder gekennzeichnet. Es wird von der "Ritterhuder Beeke", ihren vier Quellbächen und den vom Grundwasser und Hangwasserzufluss stark beeinflussten Böden geprägt. Mit der Unterschutzstellung soll die Entwicklung nieder- und quellmoortypischer Vegetation und standorttypischer Wälder gesichert werden. Zuständig ist derLandkreis Osterholzals untere Naturschutzbehörde. Natur erleben ohne zu stören: Bleiben Sie bitte auf den Wegen und führen Sie Hunde an der Leine. Wählen Sie in der Infospalte weitere Informationen über das Gebiet aus...
Zuletzt aktualisiert: 29.05.1991
place Umweltdaten
/ Naturschutzgebiet
arrow_right_alt
Icon Planfeststellungsverfahren; Herstellung von Gewässern im Zuge der 4. Erweiterung eines Sand- und Kiesabbaus in den Gemarkungen Diethe, Gemeinde Stolzenau, und Huddestorf sowie Raddestorf, Gemeinde Raddestorf
Die Firma Helmut Meyer oHG, Raddestorf 60, 31604 Raddestorf, beabsichtigt, in der Gemarkung Diethe, Gemeinde Stolzenau, sowie in den Gemarkungen Raddestorf und Huddestorf, Gemeinde Raddestorf, den in der 3. Erweiterung betriebenen Sand- und Kiesabbau um rd. 38 ha zu erweitern. Verbunden mit dieser 4. Erweiterung ist auch eine Anpassung der bestehenden Planfeststellungsbeschlüsse vom 30.08.1991, 10.02.2010 und vom 28.04.2014. Diese beziehen sich auf die Einbringung von Rückspülsanden und Änderungen im Bereich bereits rekultivierter Flächen durch Anlage einer Bandstraße. Die Änderungen sind in den Antrag eingearbeitet worden. Die geplante Abbaustätte besteht aus zwei Flächen westlich und östlich des Bruchgrabens. Die westliche Fläche befindet sich zwischen den Ortschaften Dierstorf im Westen und Gräsebilde im Süden. Die östliche Fläche liegt zwischen den Ortschaften Langern im Norden und Strahle im Süden. Im Zuge des Abbauvorganges wird Grundwasser freigelegt. Die UVP-Pflicht ist in einer Antragskonferenz am 10.03.2017 festgestellt worden. Insofern hat die Vorhabensträgerin die Durchführung eines Planfeststellungsverfahrens mit integrierter Prüfung der Umweltverträglichkeit nach den §§ 68 ff. des Wasserhaushaltsgesetzes (WHG) in Verbindung mit den Vorschriften des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung beantragt.
Zuletzt aktualisiert: 08.06.2021
Icon UVP-Vorhaben
open_in_new
Icon Hallerbruch
Das FFH-Gebiet „Hallerbruch“ umfasst ein durch eine Kreisstraße zerschnittenes Waldgebiet am Nordrand des Kleinen Deisters südöstlich von Springe. Durch den Hallerbruch fließen mehrere kleine Bachläufe, die nördlich des Gebiets in die Haller münden. Der für den Naturraum Calenberger Lössbörde charakteristische Lösslehm ist im Gebiet durch hoch anstehendes Grundwasser beeinflusst. Auf den feuchten Böden des Hallerbruchs bestimmen daher insbesondere strukturreiche Eichen-Hainbuchenwälder mit einem hohen Alt- und Totholzbestand das Landschaftsbild. An einigen Stellen gehen sie in Waldmeister-Buchenwälder über. Die Wälder des Hallerbruchs unterlagen früher einer Hute- und Mittelwaldnutzung, die sich heute noch in einem hohen Eichenanteil zeigt. Die typischen Hutewaldstrukturen mit mächtigen, breitkronigen Stieleichen finden sich rudimentär noch in den Wildgehegen des Wisentgeheges Springe im östlichen Gebietsteil. Die alten Laubgehölze des Tierparks und der umgebenden Eichen-Hainbuchenwälder beherbergen Populationen des streng geschützten Eremiten. Diese Käferart ist in ihrem Vorkommen an alte, höhlenreiche Baumbestände gebunden, welche in der heutigen Kulturlandschaft nur noch selten zu finden sind. Die naturnahen Wälder werden überdies von verschiedenen Fledermausarten wie dem Großen Mausohr und der Bechsteinfledermaus als Lebensraum angenommen. Zur Nahrungssuche durchstreifen auch Wildkatzen die strukturreichen Waldgebiete des Hallerbruchs.
Zuletzt aktualisiert: 26.11.2015
place Umweltdaten
/ Fauna-Flora-Habitat-Gebiet (FFH)
arrow_right_alt
1681 - 1690 von 2.076 Ergebnissen
first_page arrow_left_alt 165 166 167 168
169
170 171 172 173 arrow_right_alt last_page

Räumliche Begrenzung der Suche festlegen

Umweltinformationsportal des Landes Niedersachsen
Logo
©
Niedersächsisches Ministerium für
Umwelt, Energie und Klimaschutz
Über Kontakt Impressum Datenschutz Barrierefreiheit
MVP