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open_in_new Gewässerüberwachungssystem Niedersachsen - GÜN - Pegelmessnetz: Messnetzkonzeption, Messtrategie | N
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Icon Elbe zwischen Geesthacht und Hamburg
Das FFH-Gebiet „Elbe zwischen Geesthacht und Hamburg“ liegt im Naturraum Stader Elbmarschen und umfasst den niedersächsischen Teil der Elbe zwischen dem Wehr in Geesthacht und der Stadtgrenze Hamburgs sowie angrenzende Uferbereiche. Die Elbe wird auf dieser Strecke von den fruchtbaren und daher großflächig landwirtschaftlich geprägten Landschaften der Vierlande und den Marschlanden rechterseits und den Winsener Elbmarschen linkerseits begleitet. Mit der Ilmenau (hier als FFH-Gebiet 212 „Gewässersystem der Luhe und unteren Neetze“ ausgewiesen) und der Seeve (FFH-Gebiet 041 „Seeve“) nimmt sie zwei größere Nebenflüsse auf, die ebenso wie die Elbe selbst von großer Bedeutung als Habitat und Wanderkorridor anadromer, also zum Laichen vom Meer in die Binnengewässer wandernder Fischarten und Neunaugen sind. So kommen im Gebiet unter anderem die streng geschützten Arten Finte, Fluss- und Meerneunauge sowie der Lachs vor. Auch der Rapfen ist in diesem Bereich der Unterelbe zu finden. Bis zum Stauwehr Geesthacht ist die Unterelbe von den Gezeiten beeinflusst, wodurch der Pegel des Flusses, wesentlich verstärkt durch die Elbvertiefung, periodisch ansteigt und absinkt. Das hierdurch entwickelte, süßwasserbeeinflusste Flusswatt ist vorwiegend vegetationsfrei oder von Röhricht bestanden. Vereinzelte Hochstaudenfluren und vor allem kleine Weiden-Auenwälder, Fragmente der früher ausgedehnten Weichholzaue, strukturieren die außendeichs gelegenen Flächen. Teilweise entspricht das Grünland vor und am Deich dem Lebensraumtyp der mageren Flachland-Mähwiesen.
Zuletzt aktualisiert: 26.11.2015
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/ Fauna-Flora-Habitat-Gebiet (FFH)
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open_in_new Pegelverzeichnis | Nds. Landesbetrieb für Wasserwirtschaft, Küsten- und Naturschutz
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Icon Lippe
Die Lippe ist ein 220 km langer rechter Nebenfluss des Rheins in Nordrhein-Westfalen mit einem Einzugsgebiet von 4.889,9 km². 2018 erhielt die Lippe die Auszeichnung Flusslandschaft des Jahres. Am Pegel Hamm weist die Lippe einen mittleren Abfluss von 23 m³/s auf; dieser steigt bis zur Mündung bei Wesel auf 45 m³/s.
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/ Wasserlauf
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open_in_new Veröffentlichungen zum Thema Seen, Pegeln, Gewässergüte & Fließgewässern | Nds. Landesbetrieb für Wa
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Icon Antrag der enercity AG auf Bewilligung einer Grundwasserentnahme aus dem Fuhrberger Feld durch die Wasserwerke Elze-Berkhof und Fuhrberg mit den Fassungen Lindwedel, Berkhof und Fuhrberg
Die enercity AG' versorgt rund 700.000 Menschen in der Landeshauptstadt Hannover, in der Stadt Laatzen, in überwiegenden Teilen der Städte Seelze und Langenhagen sowie in Teilen von Hemmingen, Pattensen und Ronnenberg mit Trinkwasser. Darüber hinaus erfolgt eine indirekte Versorgung großer Teile des Wassergewinnungsgebietes „Fuhrberger Feld" über eine Lieferung von Trinkwasser an den Wasserverband Nordhannover. Zur Deckung des Trinkwasserbedarfs betreibt die enercity AG drei Wasserwerke im Umland von Hannover und bezieht Trinkwasser von der Harzwasserwerke GmbH und der Harzwasser-Kommunale Wasserversorgung GmbH. Die wasserrechtliche Bewilligung zur Grundwasserentnahme „Fuhrberger Feld" aus den Fassungen Lindwedel und Berkhof (Wasserwerk Elze-Berkhof) sowie Fuhrberg (Wasserwerk Fuhrberg) läuft am 31. Dezember 2020 aus. Mit der bis dahin geltenden Bewilligung der ehemaligen Bezirksregierung Hannover vom 02.05.1990 (mit Änderungen vom 28.01.1992, 27.10.1997 und der Region Hannover vom 09.09.2013) ist die Gesamtentnahme auf 41 Mio. m3/a Grundwasser begrenzt. Mit Vorlegen dieser Antragsunterlagen werden die auslaufenden Wasserrechte für die Fassungen Lindwedel, Berkhof und Fuhrberg („Fuhrberger Feld") im selben Umfang wie zuvor über 41 Mio. m3/a beantragt. Gleichzeitig wird mit Vorlage der Antragsunterlagen der Vorzeitige Beginn zur Entnahme von Grundwasser aus den Fassungen Lindwedel, Berkhof und Fuhrberg ab dem 01.01.2021 beantragt. Die beantragte Entnahmemenge mit einer Gesamthöhe von 41 Mio. m3/a verteilt sich auf die einzelnen Fassungen mit 7 Horizontalfilterbrunnen und 68 Vertikalfilterbrunnen wie folgt: Fassung Lindwedel: 2 Brunnen, max. Fördermenge Jahr 6 Mio. m3, max. Fördermenge am Tag 40.000 m3 Fassung Berkhof: 68 Brunnen, max. Fördermenge Jahr 16 Mio. m3, max. Fördermenge am Tag 60.000 m3 Fassung Fuhrberg: 5 Brunnen, max. Fördermenge Jahr 19 Mio. m3, max. Fördermenge am Tag 96.000 m3 Gesamthöhe Entnahme: max. Fördermenge Jahr 41 Mio. m3, max. Fördermenge am Tag 196.000 m3 Gegenüber dem bestehenden Entnahmerecht wurden unter Abwägung ökologischer und betrieblicher Belange folgende Anpassungen vorgenommen: · Optimierung der Förderkonstellationen der Brunnenfassungen zueinander (siehe Kap. 3.6.3, Teil A1 Erläuterungsbericht), · Verzicht auf eine Wiederbeantragung fassungsbezogener Entnahme-Mehrmengen (siehe Kap. 3.5, Teil A1 Erläuterungsbericht), · Reduktion der gemäß der gültigen Rechtsvorgabe zur Bedarfsberechnung (RdErl. d. MU v. 29.05.2015 - 23-62011/010) ansetzbaren Sicherheitszuschläge (siehe Kap. 3.5, Teil A1 Erläuterungsbericht). Die hier beantragte Grundwasserentnahme liegt im dringenden öffentlichen Interesse. Sie ist für die Wasserversorgung der Bevölkerung im Versorgungsgebiet der enercity AG wie auch für die wirtschaftliche Entwicklung der Stadt und Region Hannover notwendig. Die Antragsunterlagen sind zweiteilig aufgebaut: Sie umfassen einen Erläuterungsbericht nebst Anlagen (Teil A) und umfangreiche Fachgutachten bzw. weiterführende Ausführungen (Teil B). Teil A 1. Erläuterungsbericht 2. Übersichtskarte 3. Karte des Versorgungsgebietes und der Rohwasserleitungen 4. Lageplan der Förderbrunnen mit Flurstücksbezeichnungen und Eigentümerverzeichnis 5. Schichtenverzeichnisse, Ausbaupläne und Stammdaten der Förderbrunnen 6. Karte des aktuellen Messstellennetzes und der Pegel 7. Karte des Wasserschutzgebietes 8. Übersichtskarte Altablagerungen 9. Übersichten zur Wasserqualität des Grund-, Roh- und Trinkwassers 10. Wasserbedarfsprognose Teil B 1. Geohydrologisches Gutachten 2. Hydrologisches Gutachten 3. Bodenkundliches Gutachten 4. Fauna-Flora-Habitat (FFH)-Verträglichkeitsuntersuchung 5. Artenschutzrechtlicher Fachbeitrag 6. Gewässerkundlicher Fachbeitrag nach Wasserrahmenrichtlinie (WRRL) 7. Umweltverträglichkeitsstudie (UVS) 8. Naturschutzrechtliche Eingriffsregelung 9. Konzept zur Beweissicherung Der UVP-Bericht ist Bestandteil der Antragsunterlagen Teil B 7. Da sich das Verfahren auch auf Flächen des Landkreises Celle und des Landkreises Heidekreis erstreckt, ist es zweckmäßig, dass das Verfahren einheitlich von einer Behörde durchgeführt wird. Das Niedersächsische Ministerium für Umwelt, Energie und Klimaschutz hat die Region Hannover hierzu als zuständige Behörde bestimmt. Aufgrund des Antrages der Vorhabensträgerin auf Durchführung eines Scoping-Termins vom 12.01.2017 wurde bereits zu diesem Zeitpunkt gemäß § 3 b Abs. 1 des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) (a.F.) i.V.m. Anlage 1 Ziffer 13.3.1 zum UVPG (a.F.) geprüft, ob die Verpflichtung zur Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) besteht. Das Ergebnis wurde mit Datum vom 02.02.2017 festgestellt. Eine UVP ist erforderlich. Ein entsprechender Vermerk ist als Anlage beigefügt.
Zuletzt aktualisiert: 06.11.2023
Icon UVP-Vorhaben
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Icon Bad Karlshafen
Bad Karlshafen (bis 1977 Karlshafen, niederdeutsch Korlshoawen) ist eine Kurstadt im Landkreis Kassel sowie die nördlichste Gemeinde Hessens. Im Stadtgebiet, das sich auf 14,85 km² Fläche ausbreitet, leben 3778 Einwohner, davon 2300 im Stadtteil Bad Karlshafen und 1600 im Stadtteil Helmarshausen (Luftkurort, selbständige Gemeinde bis 1972). Seit 1977 trägt Karlshafen als staatlich anerkanntes Heilbad den Zusatz Bad im Namen und wird auch als Barockstadt beworben. Das historische Weserhafenbecken wurde in den 1920er Jahren von der Weser abgeschnitten. Seit 2018 ist es wieder für Wasserfahrzeuge erreichbar. Eine Schleuse in der Zufahrt hält den Wasserstand im Hafen konstant.
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/ Stadt/Gemeinde (HE)
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Icon Hunteniederung
Das EU-Vogelschutzgebiet „Hunteniederung“ liegt östlich von Oldenburg im Naturraum Wesermarschen. Die Niederungsflächen schließen im Süden den eingedeichten und tidebeeinflussten Flusslauf der Hunte ein. Das Vogelschutzgebiet befindet sich teilweise knapp unter dem Meeresspiegel und ist daher stark durch verschiedene Feuchtlebensräume geprägt. Im westlichsten der durch Deiche gegliederten Polderbereiche liegen die Bornhorster Huntewiesen. Diese extensiv beweideten und gemähten Feucht- und Nasswiesen sind von zahlreichen gut strukturierten Gräben durchzogen. Östlich schließt sich der Moorhauser Polder an, der oft bis ins späte Frühjahr ausgedehnte Flachwasserbereiche aufweist. In der östlichen Gebietshälfte liegt der trockenere und teilweise intensiv ackerbaulich genutzte Gellener Polder sowie das ehemalige Teichgut Fährbucht mit mehreren röhricht- und gehölzbestandenen Stillgewässern. Mit der Inbetriebnahme des Huntesperrwerkes bei Elsfleth im Jahre 1979 verloren die Polderflächen in der Hunteniederung ihre Bedeutung für den Schutz der Stadt Oldenburg vor schweren Sturmfluten. Gleichzeitig verloren die Wiesen durch den Wegfall der winterlichen Überstauung wichtige Lebensraumqualitäten für Gastvögel und Wiesenbrüter. In den Bornhorster Huntewiesen sowie im Moorhauser Polder können die Wasserstände mit Hilfe technischer Bauwerke durch Flutung mit Huntewasser bzw. durch Aufstau von Niederschlägen aktiv im Sinne der Vogelwelt reguliert werden. Insbesondere imNSG Bornhorster Huntewiesenkonnten 2013 mit Hilfe des im Rahmen desLIFE-Projektes Wiesenvögelerrichteten Stauwehres bedeutsame Feuchtgrünlandlebensräume geschaffen und so deutliche Bestandszunahmen der Wiesenvögel und eine Erhöhung der Bruterfolge erreicht werden. Die Hunteniederung ist ein wichtiges Brutgebiet für Wiesenvögel wie Kiebitz, Uferschnepfe, Brachvogel, Rotschenkel (die vorgenannten sind wertbestimmend), Bekassine sowie für Feldlerche und Wiesenpieper. Auch für den auf spät gemähte Wiesen und Säume angewiesenen Wachtelkönig stellt das Gebiet einen geeigneten Lebensraum dar. Weiterhin sind die Flächen als Rast- bzw. Überwinterungsgebiet für zahlreiche Wasser- und Watvögel von herausragender Bedeutung. Wertbestimmende Gastvögel sind Zwergschwan, Pfeifente sowie die auch in der Hunteniederung brütende Löffelente. Das Gebiet ist zugleich Projektgebiet desintegrierten LIFE-Projektes „GrassBirdHabitats“und bis 2024 Teil desLIFE+ Natur-Projektes „Wiesenvögel. Das Gebiet ist nicht nur für den Schutz der Vogelwelt von Bedeutung, sondern auch für Lebensraumtypen und Arten gemäß der FFH-Richtlinie. Eine Beschreibung hierzu findet sich auf der oben verlinkten Webseite zum FFH-Gebiet 174 „Mittlere und Untere Hunte (mit Barneführer Holz und Schreensmoor)“.
Zuletzt aktualisiert: 28.07.2009
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/ Vogelschutzgebiet
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Icon Bornhorster Huntewiesen
Das Naturschutzgebiet ist das letzte großflächige, nicht flurbereinigte Grünlandgebiet in der Niederung der unteren Hunte. Der naturschutzfachliche Wert des Gebietes umfasst dabei die Kombination aus der Vielfalt an sehr wertvollen Biotopen, einer artenreichen Flora und Fauna, der Bedeutung als Lebensraum für Wiesenvögel sowie der kulturhistorischen Entstehung und Bedeutung des Gebietes. Aufgrund der hohen Bestandsdichte naturraumtypischer Vogelarten ist der Grünland-Graben-Komplex in der Hunteniederung mit seinen feuchten bis nassen, periodisch überfluteten Grünlandflächen sowie Kleingewässern u. a. ein Brutgebiet nationaler Bedeutung und im ökologischen Zusammenhang mit den östlich angrenzenden Flächen des NSG „Moorhauser Polder“ ein Rast- und Überwinterungsgebiet von internationaler Bedeutung für Wasservögel. Das Naturschutzgebiet weist in den Grünlandbereichen insgesamt nur geringe Höhenunterschiede auf. Im Gebiet besteht ein in Teilen engmaschiges Grabensystem von insgesamt ca. 63 km Länge. Am Geestrand ist eine Quelle vorhanden, die zwei Teiche speist. In den Herbst- und Wintermonaten sind die tiefer gelegenen Grünlandflächen regelmäßig bei hohen Niederschlagsmengen flach überschwemmt. Großflächig offene Niederungslandschaften mit Grasfluren entstanden erst durch die Nutzung als Mähwiesen und Weiden. Aufgrund der geologischen Gegebenheiten sowie des Grund- oder Stauwassereinflusses sind die Bornhorster Huntewiesen geprägt von nahezu gehölzfreien, sehr wertvollen feuchten und nassen Grünlandflächen mit integrierten kleinflächigen Röhrichten, Sümpfen und feuchten Hochstaudenfluren sowie zahlreichen artenreichen Gräben und Kleingewässern. Diese Landschaftselemente sind Lebensraum sowohl gefährdeter Pflanzen- und Vogelarten als auch Habitate gefährdeter Fledermaus-, Fisch-, Amphibien-, Reptilien-, Libellen- und Heuschreckenarten sowie weiterer wirbelloser Organismen. Außerdem ergibt sich aus der hohen Vielfalt und dem kleinräumigen Wechsel der Landschaftselemente sowie der großräumigen Offenheit ohne Vertikalstrukturen ein Landschaftsbild von besonderer Eigenart und Schönheit. Der Großteil der im Bestand gefährdeten Pflanzenarten in den Bornhorster Wiesen ist an Gewässer oder an Feucht- und Nasswiesen gebunden. Ein Großteil der Biotoptypen im NSG unterliegt dem unmittelbaren gesetzlichen Biotopschutz. Das NSG dienst dem Schutz desEU-Vogelschutzgebietes V11 "Hunteniederung". Zuständig sind dieStadt Oldenburgund derLandkreis Wesermarschals untere Naturschutzbehörde. Wählen Sie in der Infospalte weitere Informationen über das Gebiet aus...
Zuletzt aktualisiert: 19.12.2024
place Umweltdaten
/ Naturschutzgebiet
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Icon Zählgebiet: 1.8.11.11 Drennhauser Pegel - Drage
Hier wurden im #'Bewertungszeitraum '||ZEITRAUM||' wertvolle Gastvögelarten-Bestände festgestellt
place Umweltdaten
/ Wertvoller Lebensraum für Gastvögel
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