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Icon Elbe zwischen Geesthacht und Hamburg
Das FFH-Gebiet „Elbe zwischen Geesthacht und Hamburg“ liegt im Naturraum Stader Elbmarschen und umfasst den niedersächsischen Teil der Elbe zwischen dem Wehr in Geesthacht und der Stadtgrenze Hamburgs sowie angrenzende Uferbereiche. Die Elbe wird auf dieser Strecke von den fruchtbaren und daher großflächig landwirtschaftlich geprägten Landschaften der Vierlande und den Marschlanden rechterseits und den Winsener Elbmarschen linkerseits begleitet. Mit der Ilmenau (hier als FFH-Gebiet 212 „Gewässersystem der Luhe und unteren Neetze“ ausgewiesen) und der Seeve (FFH-Gebiet 041 „Seeve“) nimmt sie zwei größere Nebenflüsse auf, die ebenso wie die Elbe selbst von großer Bedeutung als Habitat und Wanderkorridor anadromer, also zum Laichen vom Meer in die Binnengewässer wandernder Fischarten und Neunaugen sind. So kommen im Gebiet unter anderem die streng geschützten Arten Finte, Fluss- und Meerneunauge sowie der Lachs vor. Auch der Rapfen ist in diesem Bereich der Unterelbe zu finden. Bis zum Stauwehr Geesthacht ist die Unterelbe von den Gezeiten beeinflusst, wodurch der Pegel des Flusses, wesentlich verstärkt durch die Elbvertiefung, periodisch ansteigt und absinkt. Das hierdurch entwickelte, süßwasserbeeinflusste Flusswatt ist vorwiegend vegetationsfrei oder von Röhricht bestanden. Vereinzelte Hochstaudenfluren und vor allem kleine Weiden-Auenwälder, Fragmente der früher ausgedehnten Weichholzaue, strukturieren die außendeichs gelegenen Flächen. Teilweise entspricht das Grünland vor und am Deich dem Lebensraumtyp der mageren Flachland-Mähwiesen.
Zuletzt aktualisiert: 26.11.2015
place Umweltdaten
/ Fauna-Flora-Habitat-Gebiet (FFH)
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Icon Antrag der enercity AG auf Bewilligung einer Grundwasserentnahme aus dem Fuhrberger Feld durch die Wasserwerke Elze-Berkhof und Fuhrberg mit den Fassungen Lindwedel, Berkhof und Fuhrberg
Die enercity AG' versorgt rund 700.000 Menschen in der Landeshauptstadt Hannover, in der Stadt Laatzen, in überwiegenden Teilen der Städte Seelze und Langenhagen sowie in Teilen von Hemmingen, Pattensen und Ronnenberg mit Trinkwasser. Darüber hinaus erfolgt eine indirekte Versorgung großer Teile des Wassergewinnungsgebietes „Fuhrberger Feld" über eine Lieferung von Trinkwasser an den Wasserverband Nordhannover. Zur Deckung des Trinkwasserbedarfs betreibt die enercity AG drei Wasserwerke im Umland von Hannover und bezieht Trinkwasser von der Harzwasserwerke GmbH und der Harzwasser-Kommunale Wasserversorgung GmbH. Die wasserrechtliche Bewilligung zur Grundwasserentnahme „Fuhrberger Feld" aus den Fassungen Lindwedel und Berkhof (Wasserwerk Elze-Berkhof) sowie Fuhrberg (Wasserwerk Fuhrberg) läuft am 31. Dezember 2020 aus. Mit der bis dahin geltenden Bewilligung der ehemaligen Bezirksregierung Hannover vom 02.05.1990 (mit Änderungen vom 28.01.1992, 27.10.1997 und der Region Hannover vom 09.09.2013) ist die Gesamtentnahme auf 41 Mio. m3/a Grundwasser begrenzt. Mit Vorlegen dieser Antragsunterlagen werden die auslaufenden Wasserrechte für die Fassungen Lindwedel, Berkhof und Fuhrberg („Fuhrberger Feld") im selben Umfang wie zuvor über 41 Mio. m3/a beantragt. Gleichzeitig wird mit Vorlage der Antragsunterlagen der Vorzeitige Beginn zur Entnahme von Grundwasser aus den Fassungen Lindwedel, Berkhof und Fuhrberg ab dem 01.01.2021 beantragt. Die beantragte Entnahmemenge mit einer Gesamthöhe von 41 Mio. m3/a verteilt sich auf die einzelnen Fassungen mit 7 Horizontalfilterbrunnen und 68 Vertikalfilterbrunnen wie folgt: Fassung Lindwedel: 2 Brunnen, max. Fördermenge Jahr 6 Mio. m3, max. Fördermenge am Tag 40.000 m3 Fassung Berkhof: 68 Brunnen, max. Fördermenge Jahr 16 Mio. m3, max. Fördermenge am Tag 60.000 m3 Fassung Fuhrberg: 5 Brunnen, max. Fördermenge Jahr 19 Mio. m3, max. Fördermenge am Tag 96.000 m3 Gesamthöhe Entnahme: max. Fördermenge Jahr 41 Mio. m3, max. Fördermenge am Tag 196.000 m3 Gegenüber dem bestehenden Entnahmerecht wurden unter Abwägung ökologischer und betrieblicher Belange folgende Anpassungen vorgenommen: · Optimierung der Förderkonstellationen der Brunnenfassungen zueinander (siehe Kap. 3.6.3, Teil A1 Erläuterungsbericht), · Verzicht auf eine Wiederbeantragung fassungsbezogener Entnahme-Mehrmengen (siehe Kap. 3.5, Teil A1 Erläuterungsbericht), · Reduktion der gemäß der gültigen Rechtsvorgabe zur Bedarfsberechnung (RdErl. d. MU v. 29.05.2015 - 23-62011/010) ansetzbaren Sicherheitszuschläge (siehe Kap. 3.5, Teil A1 Erläuterungsbericht). Die hier beantragte Grundwasserentnahme liegt im dringenden öffentlichen Interesse. Sie ist für die Wasserversorgung der Bevölkerung im Versorgungsgebiet der enercity AG wie auch für die wirtschaftliche Entwicklung der Stadt und Region Hannover notwendig. Die Antragsunterlagen sind zweiteilig aufgebaut: Sie umfassen einen Erläuterungsbericht nebst Anlagen (Teil A) und umfangreiche Fachgutachten bzw. weiterführende Ausführungen (Teil B). Teil A 1. Erläuterungsbericht 2. Übersichtskarte 3. Karte des Versorgungsgebietes und der Rohwasserleitungen 4. Lageplan der Förderbrunnen mit Flurstücksbezeichnungen und Eigentümerverzeichnis 5. Schichtenverzeichnisse, Ausbaupläne und Stammdaten der Förderbrunnen 6. Karte des aktuellen Messstellennetzes und der Pegel 7. Karte des Wasserschutzgebietes 8. Übersichtskarte Altablagerungen 9. Übersichten zur Wasserqualität des Grund-, Roh- und Trinkwassers 10. Wasserbedarfsprognose Teil B 1. Geohydrologisches Gutachten 2. Hydrologisches Gutachten 3. Bodenkundliches Gutachten 4. Fauna-Flora-Habitat (FFH)-Verträglichkeitsuntersuchung 5. Artenschutzrechtlicher Fachbeitrag 6. Gewässerkundlicher Fachbeitrag nach Wasserrahmenrichtlinie (WRRL) 7. Umweltverträglichkeitsstudie (UVS) 8. Naturschutzrechtliche Eingriffsregelung 9. Konzept zur Beweissicherung Der UVP-Bericht ist Bestandteil der Antragsunterlagen Teil B 7. Da sich das Verfahren auch auf Flächen des Landkreises Celle und des Landkreises Heidekreis erstreckt, ist es zweckmäßig, dass das Verfahren einheitlich von einer Behörde durchgeführt wird. Das Niedersächsische Ministerium für Umwelt, Energie und Klimaschutz hat die Region Hannover hierzu als zuständige Behörde bestimmt. Aufgrund des Antrages der Vorhabensträgerin auf Durchführung eines Scoping-Termins vom 12.01.2017 wurde bereits zu diesem Zeitpunkt gemäß § 3 b Abs. 1 des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) (a.F.) i.V.m. Anlage 1 Ziffer 13.3.1 zum UVPG (a.F.) geprüft, ob die Verpflichtung zur Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) besteht. Das Ergebnis wurde mit Datum vom 02.02.2017 festgestellt. Eine UVP ist erforderlich. Ein entsprechender Vermerk ist als Anlage beigefügt.
Zuletzt aktualisiert: 06.11.2023
Icon UVP-Vorhaben
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Icon Lippe
Die Lippe ist ein 220 km langer rechter Nebenfluss des Rheins in Nordrhein-Westfalen mit einem Einzugsgebiet von 4.889,9 km². 2018 erhielt die Lippe die Auszeichnung Flusslandschaft des Jahres. Am Pegel Hamm weist die Lippe einen mittleren Abfluss von 23 m³/s auf; dieser steigt bis zur Mündung bei Wesel auf 45 m³/s.
place Umweltdaten
/ Wasserlauf
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Icon Parkplatz Pegelturm Goitzsche

2 Ladepunkte
Stadtwerke Bitterfeld-Wolfen GmbH
Parkplatz Pegelturm Goitzsche 0, Muldestausee
In Betrieb

Steckertypen
AC Typ 2 Steckdose

Bezahlsysteme
–

Nennleistung gesamt
44 kW
Zugang zum Parkraum
–
Inbetriebnahme
30.11.2021
place Umweltdaten
/ Ladestation
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Icon Bad Karlshafen
Bad Karlshafen (bis 1977 Karlshafen, niederdeutsch Korlshoawen) ist eine Kurstadt im Landkreis Kassel sowie die nördlichste Gemeinde Hessens. Im Stadtgebiet, das sich auf 14,85 km² Fläche ausbreitet, leben 3778 Einwohner, davon 2300 im Stadtteil Bad Karlshafen und 1600 im Stadtteil Helmarshausen (Luftkurort, selbständige Gemeinde bis 1972). Seit 1977 trägt Karlshafen als staatlich anerkanntes Heilbad den Zusatz Bad im Namen und wird auch als Barockstadt beworben. Das historische Weserhafenbecken wurde in den 1920er Jahren von der Weser abgeschnitten. Seit 2018 ist es wieder für Wasserfahrzeuge erreichbar. Eine Schleuse in der Zufahrt hält den Wasserstand im Hafen konstant.
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/ Stadt/Gemeinde (HE)
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