Der potenzielle Zusatzwasserbedarf wird auf Basis der digitalen nutzungsdifferenzierten Bodenkarte von Niedersachsen 1 : 50 000 (BK50) berechnet. Dabei werden nur Flächen berücksichtigt, deren Nutzung in der BK50 als „Acker“ ausgewiesen ist. Unter Zusatzwasserbedarf wird die mittlere Beregnungsmenge innerhalb der Vegetationsperiode (April-September) verstanden, die zur Aufrechterhaltung eines Bodenwassergehaltes von mindestens 40 % der nutzbaren Feldkapazität (nFK) im effektiven Wurzelraum (nFKWe) erforderlich ist. Berechnet wird die mittlere Beregnungsmenge als Mittelwert der Fruchtarten Winterweizen, Wintergerste, Wintergerste mit Zwischenfrucht, Sommergerste, Mais, Zuckerrüben und Kartoffeln. Die Berechnung des 30-jährigen potenziellen Zusatzwasserbedarfs wird auf Basis von bereitgestellten Niederschlags- und Verdunstungsdaten des DWD durchgeführt. Die 30-jährigen Mittelwerte wurden aus den täglichen Daten ermittelt. Der Niederschlag basiert auf dem korrigierten REGNIE-Produkt (Stand 25.05.2021). Die Verdunstung wurde vom DWD mit dem Standard-Verfahren nach FAO zur Ermittlung der Grasreferenzverdunstung an Klimastationsdaten berechnet und anschließend in die Fläche auf ein 1 km Raster interpoliert (Stand 10.12.2021). Referenzen: BUG, J., HEUMANN, S., MÜLLER, U. & WALDECK, A. (2020): Auswertungsmethoden im Bodenschutz - Dokumentation zur Methodenbank des Niedersächsischen Bodeninformationssystems (NIBIS®). – GeoBerichte 19: 383 S. Hannover: LBEG DEUTSCHER WETTERDIENST (DWD), 2017: Abteilung Hydrometeorologie: REGNIE (REGionalisierte NIEederschläge): Verfahrensbeschreibung & Nutzeranleitung, DWD internal report, Offenbach 2017.
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Schutzwürdige Böden in Niedersachsen 1 : 50 000 - Weitere Hinweise auf Böden mit hoher naturgeschichtlicher Bedeutung
Zu den besonders schutzwürdigen Böden zählen Böden, welche die natürlichen Funktionen sowie die Archivfunktion in besonderem Maße erfüllen. Beeinträchtigungen dieser Funktionen sollen nach Bodenschutzrecht vermieden werden (vgl. §1 BBodSchG). Böden mit hoher naturgeschichtlicher bzw. geowissenschaftlicher Bedeutung geben einen Einblick in Bodenentwicklungen lange vergangener Zeiten und stellen Bausteine zum besseren Verständnis der Natur- und Landschaftsentwicklung dar. Sie liefern auch Informationen über Klima- und Vegetationsverhältnisse. Darunter fallen Böden mit hoher naturgeschichtlicher Bedeutung sowie Böden, die für das Bundesland Niedersachsen repräsentativ sind (Bodendauerbeobachtungsfläche/BDF). Der Datensatz zeigt Suchräume, also nur die ungefähre Lage, von solchen Böden. Sie beruhen auf Hinweisen aus Erhebungen zur Lage solcher Flächen. Darunter fallen Braunerden mit Tangelhumus (nach Capelle & Caspers, 1998), Paläoböden (diverse Quellen) und Podsole mit Ortstein (Bodenschätzung). Die Aufnahme ist nicht flächendeckend und daher unvollständig. Sie wird kontinuierlich aktualisiert. Die Methoden zur Ermittlung der Schutzwürdigkeit von Böden in Niedersachsen sind ausführlich in Bug et al. (2019) beschrieben. Grundlage der Auswertungen sind die Bodenkarte von Niedersachsen 1 : 50 000 (BK50) und weitergehende Arbeiten des LBEG.
Der potenzielle Zusatzwasserbedarf wird auf Basis der digitalen nutzungsdifferenzierten Bodenkarte von Niedersachsen 1 : 50 000 (BK50) berechnet. Dabei werden nur Flächen berücksichtigt, deren Nutzung in der BK50 als „Acker“ ausgewiesen ist. Unter Zusatzwasserbedarf wird die mittlere Beregnungsmenge innerhalb der Vegetationsperiode (April-September) verstanden, die zur Aufrechterhaltung eines Bodenwassergehaltes von mindestens 40 % der nutzbaren Feldkapazität (nFK) im effektiven Wurzelraum (nFKWe) erforderlich ist. Berechnet wird die mittlere Beregnungsmenge als Mittelwert der Fruchtarten Winterweizen, Wintergerste, Wintergerste mit Zwischenfrucht, Sommergerste, Mais, Zuckerrüben und Kartoffeln. Die Berechnung des 30-jährigen potenziellen Zusatzwasserbedarfs wird auf Basis von bereitgestellten Niederschlags- und Verdunstungsdaten des DWD durchgeführt. Die 30-jährigen Mittelwerte wurden aus den täglichen Daten ermittelt. Der Niederschlag basiert auf dem korrigierten REGNIE-Produkt (Stand 25.05.2021). Die Verdunstung wurde vom DWD mit dem Standard-Verfahren nach FAO zur Ermittlung der Grasreferenzverdunstung an Klimastationsdaten berechnet und anschließend in die Fläche auf ein 1 km Raster interpoliert (Stand 10.12.2021). Referenzen: BUG, J., HEUMANN, S., MÜLLER, U. & WALDECK, A. (2020): Auswertungsmethoden im Bodenschutz - Dokumentation zur Methodenbank des Niedersächsischen Bodeninformationssystems (NIBIS®). – GeoBerichte 19: 383 S. Hannover: LBEG DEUTSCHER WETTERDIENST (DWD), 2017: Abteilung Hydrometeorologie: REGNIE (REGionalisierte NIEederschläge): Verfahrensbeschreibung & Nutzeranleitung, DWD internal report, Offenbach 2017.
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Seismische Stationen - Beeinflussungsbereich Windenergieanlagen
Im Rahmen der Planung von Windenergieanlagen ist der Betrieb von seismischen Stationen zu berücksichtigen. Studien weisen nach, dass die durch den Betrieb der Windenergieanlagen über das Fundament erzeugte Bodenunruhe die Signalqualität seismischer Messstationen beeinträchtigt. Die auftretenden Störsignale überlagern seismische Signale und beinträchtigen die Beobachtungsbedingungen der Erdbebenüberwachung. Die durch eine Windenergieanlage erzeugten Störsignale nehmen mit der Entfernung von der Windenergieanlage ab, können aber auch in einigen Kilometern Entfernung noch deutliche Störungen verursachen. Aus fachlicher Sicht und vor dem Hintergrund der wesentlichen öffentlichen Bedeutung seismischer Messsysteme ist es geboten, einen möglichst großen Abstand zwischen den Stationen der seismischen Messnetze und Windenergieanlagen einzuhalten. Nach derzeitigem Kenntnisstand ist anzustreben, einen Abstand von 5 km nicht zu unterschreiten. Wir empfehlen ebenfalls, die für Windenergieanlagen vorgesehenen Flächen außerhalb der Beeinflussungsbereiche der seismischen Ortungsstationen auszuweisen. Beeinflussungsbereiche um Stationen des Landesmessnetzes Niedersachsen (LBEG) sowie des Kooperationsnetzes Niedersachsen (LBEG, BGR) sind auf dem NIBIS Kartenserver des LBEG dargestellt. Weiterführende Informationen zu den seismischen Stationen (Inbetriebnahme, Ziele der Messungen) finden Sie in den Metadaten des Themas „Seismische Stationen“. Bei Fragen zu diesen Stationen und bei allgemeinen Fragen zu seismischen Stationen in Niedersachsen wenden Sie sich gerne an den Niedersächsischer Erdbebendienst (NED). In Niedersachsen werden weitere seismische Stationen durch andere Betreiber betrieben. Für Informationen dazu verweisen wir auf die Erläuterungen in den Metadaten des Themas „Seismische Stationen“ (Messnetze 3, 4, 5 und 6). Mit konkreten Fragen zu Stationen anderer Betreiber wenden Sie sich bitte direkt an diese.
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Programmkulisse Aktionsprogramm Niedersächsische Moorlandschaften (aggregiert)
Die aggregierte Programmkulisse Niedersächsische Moorlandschaften setzt sich aus der Karte der kohlenstoffreichen Böden mit Bedeutung für den Klimaschutz (BHK50) sowie dem Datensatz der zusätzlichen bedeutsamen Moorbiotope (NLWKN) zusammen.Bei den kohlenstoffreichen Böden mit Bedeutung für den Klimaschutz (BHK50) handelt es sich um eine Auswahl kohlenstoffreicher Böden, die ausgehend vom Bodentyp eine klimarelevante Torfauflage aufweisen und denen ein Treibhausgasminderungspotenzial im Falle einer Wiedervernässung eingeräumt wurde. Da der Datenbestand auf einem Maßstab von 1:50.000 basiert, bedarf eine Einschätzung des tatsächlichen Reduktionspotenzials jedoch in jedem Falle jedoch einer Überprüfung der lokalen Standortfaktoren.Bei den enthaltenen Zusatzbiotopen handelt es sich ausschließlich um Biotoptypen, die unabhängig vom vorkartierten Bodentyp als Moorbiotoptyp/Biotoptyp organischer Standorte mit besonderer Bedeutung für den Biotopschutz identifiziert werden können. Ein Sonderfall stellt der Biotoptyp WET dar. Der Biotop kann teilweise auch den mineralischen Böden angeschlossen werden. Dennoch wurde er hier mit ausgewertet, da die z.T. relativ kleinräumigen Bereiche organischer Böden in Auen von grobmaßstäbigen Bodenkarten (z.B. BK50) nicht immer erfasst werden, WET aber viele Vorkommen auf kohlenstoffreichen Böden hat. Standorte vom Biotoptyp WET sollten daher im Gelände/lokal auf ihren Bodentyp überprüft werden.Die Biotoptypen zählen (mit Ausnahme von MY, das heute nicht nach §30 geschützt wäre) alle gemäß §30 BNatSchG zu den gesetzlich geschützten Biotopen (WOE z.T. in Zusammenhang mit §24 NNatSchG). Sie weisen alle Wertstufen von V bis IV auf (vgl. Drachenfels 2012).
„Zusammenfassung aller Teilberichte: Durch die vorliegenden Ergebnisse können die Besiedlungsabläufe in Kleipütten heute in ihren Grundzügen beschrieben werden. Es zeigt sich aber auch, dass die Sukzession in Pütten oft gebietsspezifisch verläuft und Ergebnisse aus einem Untersuchungsgebiet daher nicht pauschal auf andere Gebiete übertragbar sind. Die Daten zur Püttenentwicklung wurden im Jadebusen und Elisabeth-Außengroden gewonnen, zwei Küstengebieten, die innerhalb Niedersachsens die höchsten Anteile von Kleientnahmestellen aufweisen, im Mittel rd. 12% der Außendeichsfläche. Die Erhebungen wurden über bis zu 10 Jahre in z. T. verschiedenen alten Pütten durchgeführt, so dass Daten aus einem Zeitraum von nahezu 40 Jahren nach einer Entnahme vorliegen. Zudem wurden gleich alte Pütten in verschiedenen Gebieten untersucht, da bereits innerhalb eines relativ kleinen Gebietes deutliche Differenzen in der Entwicklung von Kleientnahmen auftreten können, z. B. im westlichen Jadebusen eine Zunahme der Verlandungsdauer von Nord nach Süd. Im Folgenden werden die Ergebnisse aus den einzelnen Teilberichten zur Bodenkunde, Vegetation, Wirbellosen- und Avifauna sowie dem Püttenverzeichnis im Gesamtzusammenhang dargestellt. Dabei wird zunächst die allgemeine Püttenentwicklung von der Wattanbindung bis zum Stadium des unteren Andelrasens (ca. 10 Jahre) sowie die langfristige Püttenentwicklung und Ausdifferenzierung von der unteren bis zur oberen Salzwiese (bis zu einem Alter von rd. 30 Jahren nach Wattanbindung) beschrieben. Im Weiteren werden dann die Auswirkungen der räumlichen Lage auf die Püttenentwicklung verdeutlicht und die Unterschiede zwischen Pütten und umliegenden Salzwiesen umrissen. Details zu Ergebnissen oder zur Methodik sind den jeweiligen Teilberichten zu entnehmen und sollen hier nicht im Einzelnen wiederholt werden.“
Von 1989 bis 1997 wurde unter Federführung des Niedersächsischen Umweltministeriums eine systematische Gefährdungsabschätzung von Rüstungsaltlasten auf allen bekannten beziehungsweise im Zuge dieser Bearbeitung hinzugekommenen Verdachtsflächen durchgeführt. Das Gefährdungspotenzial von Rüstungsaltlasten muss besonders hoch eingeschätzt werden, weil der Aufbau der Rüstungsindustrien und deren Betrieb in der Regel unter Kriegsbedingungen erfolgte und die Produktion grundsätzlich Vorrang vor Maßnahmen zum Schutz der dort Beschäftigten und der Umwelt hatte. Kontaminationen größeren Ausmaßes wurden beispielsweise durch Luftangriffe, die die Produktionsanlagen beschädigten oder zerstörten und durch nicht fachgerechte Entmilitarisierung der Anlagen verursacht, wobei toxische Produktionsstoffe unkontrolliert in die Umwelt gelangten. Ob eine konkrete Gefahr am jeweiligen Standort besteht und wie sich das Ausmaß einer Kontamination darstellt, muss durch Untersuchungen belegt werden. Bei den Orientierungs- und Detailuntersuchungen wurden rüstungsbezogene Umweltchemikalien, sprengfähiges Material und in Einzelfällen auch chemische Kampfstoffe gefunden. Diese führten zu zum Teil erheblichen Kontaminationen des Bodens und des Grundwassers. 181 Standorte wurden in Niedersachsen als Rüstungsaltlasten eingestuft. Eine Aktualisierung durch Abfrage bei den zuständigen Bodenschutzbehörden erfolgt alle 3 Jahre. Die Zuständigkeit für (Rüstungs-) Altlasten liegt nach NBodSchG § 10 bei den Landkreisen und kreisfreien Städten, bei denen die standortbezogenen Gutachten aus der Gefährdungsabschätzung von Rüstungsaltlasten vorliegen. Das LBEG hat bei fachlichen Fragen dieser Behörden beratende Funktion. Weitergehende und ggf. aktuellere Informationen können bei der zuständigen Bodenschutzbehörde erfragt werden.
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Bericht: "Makrozoobenthos: Langeoog Watt (1953)"
1) Im Sommer 1953 wurden die bodenbewohnenden Lebensgemeinschaften im Tidebereich des Langeooger Watts untersucht und kartiert. 2) Die biozönotische Zusammensetzung des Langeooger Watts besitzt dank seiner Mittellage im ostfriesischen Wattenraum einige Ähnlichkeiten mit den innerhalb von Buchten ausgebildeten Watten. 3) Das Vorhandensein großer Mischwattkomplexe weist darauf hin, dass sich in fast allen Teilregionen des Langeooger Watts noch kein stationär biologisches Gleichgewicht eingestellt hat. Demzufolge müssen die zu ziehenden Schlüsse, Umlagerungen des Bodens betreffend, mit einigen Vorbehalten aufgenommen werden. 4) Gesicherte Aufhöhungs- und Verfestigungstendenzen sind nur im Bereich der Steinplate und im Südabschnitt der Westerplate nachweisbar. 5) Die Ruteplate wird im Westen erodiert und durch ablaufendes Wasser, welches die Plate in westlicher Richtung überströmt, auch an der Oberfläche geschürft. 6) Das Langeooger Watthohe unterliegt im nördlichen Teil nur mäßigen Angriffen von Seiten der Langeooger Balje. Im südlichen Teil dagegen ist der von der Rute ausgehende Angriff als erheblich zu bezeichnen. 7) Das Festlandswatt kann durchweg als lagestabil bezeichnet werden. Geringfügige Ansätze zu einer natürlichen Verlandung finden sich jedoch nur auf engbegrenztem Raum vor Dornumersiel. 8) Der westliche Teil des Langeooger Inselwattes hat sich durch Zufuhr von Sand in der vergangenen Zeit verbreitert. Die im Mittelteil nachweisbare vormalige Bodenabtragung wird offenbar z. Zt. durch geringe Neuablagerung wieder ausgeglichen.
Das Gewässernetz der trockenfallenden stehenden Gewässer dient der Erfassung und Führung des Verzeichnisses der Gewässer in Niedersachsen gem. § 58 Abs. 1 des Niedersächsischen Wassergesetzes (NWG) vom 11.11.2020 (Nds. GVBl Nr. 43/2020), die regelmäßig weniger als sechs Monate im Jahr wasserführend sind. Über dieses Verzeichnis sollen die Ausnahmeregelungen zum Gewässerrandstreifen im Rahmen des Aktionsprogramms "Niedersächsischer Weg" vollzogen werden.Das Gewässernetz basiert auf dem Digitalen Geländemodell (Basis-DLM) des Landesamtes für Geoinformation und Landesvermessung Niedersachsen (LGLN) mit dem jeweils an den Gewässerabschnitten angegeben Aktualitätsdatum. Für die Modellierung des Gewässernetzes wurde das Datenabgabeprodukt "GEW01" verwendet. Es wurden zusätzliche Felder ergänzt, um Fortschreibungshinweise zufügen zu können.GEW01 - Die Objektartengruppe mit der Bezeichnung "Gewässer" und der Kennung "44000" umfasst die mit Wasser bedeckten Flächen. Für die Modellierung wird nur die Objektart AX_StehendesGewaesser (44006) genutzt. Als zusätzliche Kriterien werden für die Feststellung eines trockenfallenden Gewässers Datenauszüge zu Karstgebieten, bodenkundlicher Feuchtestufe und Grundwasserstufe des Landesamtes für Bergbau, Energie und Geologie (LBEG), die Angaben des Grünlandzentrums Niedersachsen/Bremen e.V. zu Gemeinden mit hoher Gewässerdichte, sowie Angaben darüber ob ein Gewässerabschnitt Teil des WRRL Gewässernetzes (Anlage 1 Nr. 2 der OGewV) ist, verwendet. Diese Angaben sind attributiv in den Datenbestand eingearbeitet worden.
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Rüstungsaltlasten in Niedersachsen (WMS Dienst)
Von 1989 bis 1997 wurde unter Federführung des Niedersächsischen Umweltministeriums eine systematische Gefährdungsabschätzung von Rüstungsaltlasten auf allen bekannten beziehungsweise im Zuge dieser Bearbeitung hinzugekommenen Verdachtsflächen durchgeführt. Das Gefährdungspotenzial von Rüstungsaltlasten muss besonders hoch eingeschätzt werden, weil der Aufbau der Rüstungsindustrien und deren Betrieb in der Regel unter Kriegsbedingungen erfolgte und die Produktion grundsätzlich Vorrang vor Maßnahmen zum Schutz der dort Beschäftigten und der Umwelt hatte. Kontaminationen größeren Ausmaßes wurden beispielsweise durch Luftangriffe, die die Produktionsanlagen beschädigten oder zerstörten und durch nicht fachgerechte Entmilitarisierung der Anlagen verursacht, wobei toxische Produktionsstoffe unkontrolliert in die Umwelt gelangten. Ob eine konkrete Gefahr am jeweiligen Standort besteht und wie sich das Ausmaß einer Kontamination darstellt, muss durch Untersuchungen belegt werden. Bei den Orientierungs- und Detailuntersuchungen wurden rüstungsbezogene Umweltchemikalien, sprengfähiges Material und in Einzelfällen auch chemische Kampfstoffe gefunden. Diese führten zu zum Teil erheblichen Kontaminationen des Bodens und des Grundwassers. 181 Standorte wurden in Niedersachsen als Rüstungsaltlasten eingestuft. Eine Aktualisierung durch Abfrage bei den zuständigen Bodenschutzbehörden erfolgt alle 3 Jahre. Die Zuständigkeit für (Rüstungs-) Altlasten liegt nach NBodSchG § 10 bei den Landkreisen und kreisfreien Städten, bei denen die standortbezogenen Gutachten aus der Gefährdungsabschätzung von Rüstungsaltlasten vorliegen. Das LBEG hat bei fachlichen Fragen dieser Behörden beratende Funktion. Weitergehende und ggf. aktuellere Informationen können bei der zuständigen Bodenschutzbehörde erfragt werden.