Umweltdaten
Naturschutzgebiete

Westliche Dümmerniederung

Beschreibung

Der Teilbereich im Landkreis Osnabrück ist seit 01.01.2013 durch das neu ausgewiesene NSGWE 326 "Westliche Dümmerniederung im Landkreis Osnabrück"geschützt. Das Naturschutzgebiet "Westliche Dümmerniederung" besteht aus den Landschaftsteilen Osterfeiner und Rüschendorfer Moor. Es ergänzt die bestehenden NaturschutzgebieteHA 251 "Dümmer, Hohe Sieben und Ochsenmoor"sowieHA 204 "Huntebruch und Huntebruchwiesen". Auf den außerhalb des Naturschutzgebietes gelegenen, aber innerhalb des Vogelschutzgebietes verbleibenden Flächen ist vorgesehen, die Sicherungsverpflichtung des Landes über den seitens der Landwirtschaft angebotenen Vertragsnaturschutz umzusetzen. Auf diesen Flächen gilt darüber hinaus ein allgemeines und grundsätzliches Verschlechterungsverbot. Die rund 1.432 ha große Fläche ist Teil des großräumigen Feuchtgebietes und Vogelschutzgebietes der weithin bekannten Niedermoorlandschaft der Dümmerniederung und des Dümmers selber. Schutzbedürftig sind hier insbesondere die Lebensräume bzw. die Rast- und Brutgebiete typischer Vogelgemeinschaften der großräumig offenen, baumarmen bis baumfreien, störungsarmen Niederungslandschaft. Es handelt sich überwiegend um eine Kulturlandschaft mit Weiden und Mähweiden, artenreichen Feucht- und Nasswiesen, Sumpfdotterblumenwiesen, Hochstaudenfluren, Großseggenriedern, Röhrichten, Gräben und vereinzelten Bruchwaldbereichen, die von den zu schützenden Vogelarten für das Brutgeschäft und die Rast ausgiebig genutzt. Das NSG dienst dem Schutz desFFH-Gebietes 065 "Dümmer"sowie desEU-Vogelschutzgebietes V39 "Dümmer". Zuständig sind die LandkreiseVechtaundDiepholzals untere Naturschutzbehörden. Wählen Sie in der Infospalte weitere Informationen über das Gebiet aus...

Arten in Kooperation mit

In diesem Gebiet wurden in den letzten Monaten 2 interessante Arten gesichtet.
Vögel (Aves)
Gefäßpflanzen (Tracheophyta)

Wissen

Naturschutzgebiete gehört zum Thema:

Naturschutzgebiete sind gesetzlich ausgewiesene Flächen, in denen Natur und Landschaft besonders geschützt werden. Hier sollen seltene Tier- und Pflanzenarten, empfindliche Lebensräume und charakteristische Landschaften erhalten bleiben. Eingriffe durch Landwirtschaft oder Bauvorhaben sind nur in Ausnahmefällen erlaubt.

Wandern oder Radfahren ist meist möglich, wenn man auf den Wegen bleibt und Rücksicht auf die Natur nimmt. Naturschutzgebiete gehören neben Nationalparks zu den strengsten Schutzformen in Deutschland.

Quellen und Lizenzen

Objekt-ID: nlwkn-nsg-nsg-we-00262
Niedersächsischer Landesbetrieb für Wasserwirtschaft, Küsten- und Naturschutz (NLWKN), https://www.nlwkn.niedersachsen.de/
Datenlizenz Deutschland Namensnennung 2.0, https://www.govdata.de/dl-de/by-2-0
(letzter Abruf 19.12.25)
Weitere Informationen zum Datensatz stehen auf den zugehörigen Fachportalen zur Verfügung:
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