info
Bitte bleibe auf den ausgewiesenen Wegen und führe deine Hunde stets an der Leine- zum Schutz von Pflanzen- und Tierwelt.
Beschreibung
Das NSG umfasst die stark geschwungenen Allerschleifen und eingeschlossene Grünlandgebiete. Die Grünländereien sind bis auf kleine Flächenanteile im Eigentum der öffentlichen Hand und sind zur weiteren extensiven Nutzung verpachtet. Bei hohen Allerhochwässern werden die Flächen überflutet. Die Aller hat hier stark ausgeprägte Flutrinnen und -mulden hinterlassen, die zeitweilig mit Wasser gefüllt sind. Hecken, einzelne Bäume und Weidengebüsche am Ufer der Aller prägen neben den ganz offenen Flächen das Landschaftsbild. Vor allem bei hohen Wasserständen wird das Gebiet von Wasservögeln bevölkert. Der Weißstorch, der in den benachbarten Siedlungen horstet, findet hier gute Lebensbedingungen. Das NSG dient dem Schutz desFFH-Gebietes 090 "Aller (mit Barnbruch), untere Leine, untere Oker"und desEU-Vogelschutzgebiets V23 "Untere Allerniederung". Zuständig ist der LandkreisHeidekreisals untere Naturschutzbehörde. Wählen Sie in der Infospalte weitere Informationen über das Gebiet aus...