info
Ausgewiesene Lebensräume von gemeinsamem Interesse. Ziel ist die Vernetzung von Schutzgebieten sowie der Schutz bestimmter Arten.
Arten
Beschreibung
Das FFH-Gebiet „Rehburger Moor“ liegt nördlich von Rehburg im Naturraum Hannoversche Moorgeest. Der Hochmoorkomplex umfasst mehrere durch Entwässerung und Torfabbau überprägte Hochmoore oder Teile davon, zum Beispiel das Landesberger Moor, das namensgebende Rehburger Moor, das Hüttenmoor und das Bieförthmoor. Neben Hochmoortorfen finden sich im Gebiet auch Niedermoorböden und kleinflächig grundwasserbeeinflusste Geestböden. Den größten Flächenanteil nehmen strukturreiche Moorwälder ein, die in den Mooren sekundär aufwachsen konnten. Hier prägen lichte Bestände aus Moor-Birken und Wald-Kiefern sowie Bulten des Pfeifengrases und verschiedener Laubmoose, teils Torfmoose, das Landschaftsbild. Insbesondere im Rehburger Moor haben sich zwischen den Wäldern weitgehend gehölzfreie Flächen degradierter, renaturierungsfähiger Hochmoore erhalten bzw. wieder entwickelt. Zwischen den hier vorherrschenden Heidekrautgewächsen liegen einige Moorseen, die dem Lebensraumtyp der dystrophen, das heißt nährstoffarmen, durch Huminsäuren bräunlich gefärbten Stillgewässer entsprechen. Torfmoosreiche Übergangs- und Schwingrasenmoore und feuchte Heiden, für welche die Glockenheide kennzeichnend ist, sind im Gebiet nur kleinflächig ausgebildet. Im Übergang zu den mineralischen Böden der Geest liegt ein Vorkommen trockener Heiden mit Besenheide. In dem ausgedehnten Gebiet mit den teils nassen, teils trockeneren Moor- und Heidebiotopen finden viele Tier- und Pflanzenarten geeignete Lebensbedingungen. Von den strukturreichen Zwergstrauchheiden mit Übergängen zu lichten Gehölzbeständen profitieren beispielsweise Zauneidechse und Schlingnatter. An offenen Wasserflächen finden sich mit Moorfrosch und verschiedenen Libellenarten wie der Großen Moosjungfer weitere teils seltene Tierarten. Auch die Teichfledermaus, für welche über den offenen Wasserflächen geeignete Jagdmöglichkeiten bestehen, kommt im Gebiet vor.
Veröffentlicht
Amtsblatt der Europäischen Union Nr. L338 vom 23.12.2015, Seite 688 (Az: C(2015) 8219)