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Bericht: "Makrozoobenthos: Wesermündung; ökologische Effekt-Überwachung (1985-1987)"
Mit den hier vorgelegten Kurzberichten soll nur über den Stand der Arbeiten informiert und neu hinzugewonnenes Datenmaterial übermittelt werden. Wenn erste Interpretationen versucht werden, sind sie vorläufig. Erst in den vollständigen Berichten werden die Ergebnisse kritisch gewertet, da die Prozesse im Gesamtsystem des Ästuars und Literaturbefunde berücksichtigt werden müssen. Es sind Kurzberichte zusammengefasst über: Daueruntersuchungen von Sediment, Pflanzenfarbstoffen und Bodenfauna an den Stationen T1-T7 (1985-1987); Schwermetalluntersuchungen an Sedimenten, Ufervegetation und Bodenfauna (1985; 1986); Untersuchung des Schöpfplanktons (1982; 1983; 1986; 1987); Sonderuntersuchung zur Toleranz von Vaucharia-Arten de Brackwassers gegenüber Abwässern aus der Titandioxid-Industrie (1986; 1987)
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Relative Bindungsstärke von Kupfer in Oberböden Deutschlands
Die Karte der relativen Bindungsstärke von Kupfer im Oberboden (0-30 cm) gibt einen Überblick über die mögliche Sorption dieses Schwermetalls in den Böden Deutschlands. Eine hohe Bindungsstärke kann die schädliche Wirkung von Kupfer in der Umwelt mindern, da die Mobilität verringert wird. Die Ableitung der relativen Sorptionsstärke erfolgte auf Basis der Bodendaten der Bodenübersichtskarte 1:1.000.000 (BÜK1000) zusammen mit Verknüpfungsregeln und Tabellenwerten für die Bindung von Kupfer aus Hennings et al. (2000). Die Bindung von Kupfer ist bei dieser Auswertung vom pH-Wert, dem Humusgehalt und der Bodenart (Indikator für den Gehalt von Tonmineralen und Sesquioxiden) abhängig. Als pH-Wert des Bodens wurde der Ziel-pH-Wert genutzt, dieser wurde basierend auf den Daten der BÜK1000 aus nutzungsabhängigen Tabellenwerten abgelesen.
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Relative Bindungsstärke von Kupfer in Oberböden Deutschlands (WMS)
Die Karte der relativen Bindungsstärke von Kupfer im Oberboden (0-30 cm) gibt einen Überblick über die mögliche Sorption dieses Schwermetalls in den Böden Deutschlands. Eine hohe Bindungsstärke kann die schädliche Wirkung von Kupfer in der Umwelt mindern, da die Mobilität verringert wird. Die Ableitung der relativen Sorptionsstärke erfolgte auf Basis der Bodendaten der Bodenübersichtskarte 1:1.000.000 (BÜK1000) zusammen mit Verknüpfungsregeln und Tabellenwerten für die Bindung von Kupfer aus Hennings et al. (2000). Die Bindung von Kupfer ist bei dieser Auswertung vom pH-Wert, dem Humusgehalt und der Bodenart (Indikator für den Gehalt von Tonmineralen und Sesquioxiden) abhängig. Als pH-Wert des Bodens wurde der Ziel-pH-Wert genutzt, dieser wurde basierend auf den Daten der BÜK1000 aus nutzungsabhängigen Tabellenwerten abgelesen.
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Kohlenstoffreichen Böden in Niedersachsen 1: 50 000 mit Bedeutung für den Grünlanderhalt ohne versiegelte Flächen (WFS Dienst)
Laut §5 Abs. 2 S. 5 Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG) ist auf erosionsgefährdeten Hängen, in Überschwemmungsgebieten, auf Standorten mit hohem Grundwasserstand sowie auf Moorstandorten ein Grünlandumbruch zu unterlassen. Das Ziel eines Grünlandumbruchverbots ist es, den Verlust an ökologisch wertvollem Dauergrünland zu unterbinden. Mit der Vereinbarung des niedersächsischen Weges zwischen Landwirtschaft, Naturschutz und Politik wurde ein bußgeldbewehrtes Grünlandverbot für Moorstandorte ausgesprochen, das im §2a des niedersächsischen Ausführungsgesetzes zum BNatSchG (NAGBNatSchG) rechtlich formuliert ist. Die Moorstandorte, für die das Grünlandumbruchverbot gilt, wurden in der Auslegungshinweise des MU genau beschreiben und werden auf dieser Karte gezeigt. Hierzu gehören die Bodenkategorien Hochmoor, Niedermoor, flach überdecktes Moor, Organomarsch mit Niedermoorauflage und Sanddeckkultur.
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Kohlenstoffreichen Böden in Niedersachsen 1: 50 000 mit Bedeutung für den Grünlanderhalt (BHK50GLE) (WFS Dienst)
Laut §5 Abs. 2 S. 5 Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG) ist auf erosionsgefährdeten Hängen, in Überschwemmungsgebieten, auf Standorten mit hohem Grundwasserstand sowie auf Moorstandorten ein Grünlandumbruch zu unterlassen. Das Ziel eines Grünlandumbruchverbots ist es, den Verlust an ökologisch wertvollem Dauergrünland zu unterbinden. Mit der Vereinbarung des niedersächsischen Weges zwischen Landwirtschaft, Naturschutz und Politik wurde ein bußgeldbewehrtes Grünlandverbot für Moorstandorte ausgesprochen, das im §2a des niedersächsischen Ausführungsgesetzes zum BNatSchG (NAGBNatSchG) rechtlich formuliert ist. Die Moorstandorte, für die das Grünlandumbruchverbot gilt, wurden in der Auslegungshinweise des MU genau beschreiben und werden auf dieser Karte gezeigt. Hierzu gehören die Bodenkategorien Hochmoor, Niedermoor, flach überdecktes Moor, Organomarsch mit Niedermoorauflage und Sanddeckkultur.
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Kohlenstoffreichen Böden in Niedersachsen 1: 50 000 mit Bedeutung für den Grünlanderhalt (BHK50GLE)
Laut §5 Abs. 2 S. 5 Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG) ist auf erosionsgefährdeten Hängen, in Überschwemmungsgebieten, auf Standorten mit hohem Grundwasserstand sowie auf Moorstandorten ein Grünlandumbruch zu unterlassen. Das Ziel eines Grünlandumbruchverbots ist es, den Verlust an ökologisch wertvollem Dauergrünland zu unterbinden. Mit der Vereinbarung des niedersächsischen Weges zwischen Landwirtschaft, Naturschutz und Politik wurde ein bußgeldbewehrtes Grünlandverbot für Moorstandorte ausgesprochen, das im §2a des niedersächsischen Ausführungsgesetzes zum BNatSchG (NAGBNatSchG) rechtlich formuliert ist. Die Moorstandorte, für die das Grünlandumbruchverbot gilt, wurden in der Auslegungshinweise des MU genau beschreiben und werden auf dieser Karte gezeigt. Hierzu gehören die Bodenkategorien Hochmoor, Niedermoor, flach überdecktes Moor, Organomarsch mit Niedermoorauflage und Sanddeckkultur.
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Kohlenstoffreichen Böden in Niedersachsen 1: 50 000 mit Bedeutung für den Grünlanderhalt ohne versiegelte Flächen (WMS Dienst)
Laut §5 Abs. 2 S. 5 Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG) ist auf erosionsgefährdeten Hängen, in Überschwemmungsgebieten, auf Standorten mit hohem Grundwasserstand sowie auf Moorstandorten ein Grünlandumbruch zu unterlassen. Das Ziel eines Grünlandumbruchverbots ist es, den Verlust an ökologisch wertvollem Dauergrünland zu unterbinden. Mit der Vereinbarung des niedersächsischen Weges zwischen Landwirtschaft, Naturschutz und Politik wurde ein bußgeldbewehrtes Grünlandverbot für Moorstandorte ausgesprochen, das im §2a des niedersächsischen Ausführungsgesetzes zum BNatSchG (NAGBNatSchG) rechtlich formuliert ist. Die Moorstandorte, für die das Grünlandumbruchverbot gilt, wurden in der Auslegungshinweise des MU genau beschreiben und werden auf dieser Karte gezeigt. Hierzu gehören die Bodenkategorien Hochmoor, Niedermoor, flach überdecktes Moor, Organomarsch mit Niedermoorauflage und Sanddeckkultur.
Die Karten der Historischen Landnutzung in Niedersachsen 1 : 25 000 zeigen den Zustand vor und am Anfang der großen Kultivierungsmaßnahmen des 20. Jahrhunderts. Um möglichst genaue, bodenkundlich interpretierbare Aussagen zur historischen Landnutzung gewinnen zu können, wertet das Landesamt für Bergbau, Energie und Geologie (LBEG) alte topographische Kartenwerke aus der Zeit des 18. bis beginnenden 20. Jahrhunderts aus. Das LBEG passt die dargestellten Landnutzungen in die aktuellen Topographien ein und hält sie nach digitaler Erfassung in der Datenbank für weitere Auswertungen bereit. Aus diesen Daten der damaligen Bodennutzung lassen sich Hinweise auf die Bodenentwicklung gewinnen sowie die Verbreitung von unter anderem Feuchtgebieten oder Mooren rekonstruieren.
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Kohlenstoffreichen Böden in Niedersachsen 1: 50 000 mit Bedeutung für den Grünlanderhalt (BHK50GLE) (WMS Dienst)
Laut §5 Abs. 2 S. 5 Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG) ist auf erosionsgefährdeten Hängen, in Überschwemmungsgebieten, auf Standorten mit hohem Grundwasserstand sowie auf Moorstandorten ein Grünlandumbruch zu unterlassen. Das Ziel eines Grünlandumbruchverbots ist es, den Verlust an ökologisch wertvollem Dauergrünland zu unterbinden. Mit der Vereinbarung des niedersächsischen Weges zwischen Landwirtschaft, Naturschutz und Politik wurde ein bußgeldbewehrtes Grünlandverbot für Moorstandorte ausgesprochen, das im §2a des niedersächsischen Ausführungsgesetzes zum BNatSchG (NAGBNatSchG) rechtlich formuliert ist. Die Moorstandorte, für die das Grünlandumbruchverbot gilt, wurden in der Auslegungshinweise des MU genau beschreiben und werden auf dieser Karte gezeigt. Hierzu gehören die Bodenkategorien Hochmoor, Niedermoor, flach überdecktes Moor, Organomarsch mit Niedermoorauflage und Sanddeckkultur.
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Kohlenstoffreichen Böden in Niedersachsen 1: 50 000 mit Bedeutung für den Grünlanderhalt ohne versiegelte Flächen
Laut §5 Abs. 2 S. 5 Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG) ist auf erosionsgefährdeten Hängen, in Überschwemmungsgebieten, auf Standorten mit hohem Grundwasserstand sowie auf Moorstandorten ein Grünlandumbruch zu unterlassen. Das Ziel eines Grünlandumbruchverbots ist es, den Verlust an ökologisch wertvollem Dauergrünland zu unterbinden. Mit der Vereinbarung des niedersächsischen Weges zwischen Landwirtschaft, Naturschutz und Politik wurde ein bußgeldbewehrtes Grünlandverbot für Moorstandorte ausgesprochen, das im §2a des niedersächsischen Ausführungsgesetzes zum BNatSchG (NAGBNatSchG) rechtlich formuliert ist. Die Moorstandorte, für die das Grünlandumbruchverbot gilt, wurden in der Auslegungshinweise des MU genau beschreiben und werden auf dieser Karte gezeigt. Hierzu gehören die Bodenkategorien Hochmoor, Niedermoor, flach überdecktes Moor, Organomarsch mit Niedermoorauflage und Sanddeckkultur.