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Regionales Raumordnungsprogramm für den Großraum Braunschweig 2008 - Wald und Forstwirtschaft - Vorbehaltsgebiet von Aufforstung freizuhaltendes Gebiet
Dieser Datensatz beinhaltet die von Aufforstung freizuhaltenden Gebiete entsprechend der zeichnerischen Darstellung des Regionalen Raumordnungsprogramms für den Großraum Braunschweig in der Fassung von 2008. Die Satzung über die Festlegung des Regionalen Raumordnungsprogramms für den Großraum Braunschweig 2008 wurde am 20.12.2007 von der Verbandsversammlung des Zweckverbands Großraum Braunschweig beschlossen. Gemäß § 8 Abs. 6 des Niedersächsischen Gesetzes über Raumordnung und Landesplanung (NROG) in der Fassung vom 07. Juni 2007 (Nds. GVBl. S. 223) hat das Niedersächsische Ministerium für Ernährung, Landwirtschaft, Verbraucherschutz und Landesentwicklung - Regierungsvertretung Braunschweig - als oberste Landesplanungsbehörde das Regionale Raumordnungsprogramm 2008 für den Großraum Braunschweig mit Erlass vom 30. April 2008 - Az.: RV BS 1.4-20303/ZGB2008 genehmigt. Das Regionale Raumordnungsprogramm 2008 für den Großraum Braunschweig tritt am 01. Juni 2008 in Kraft. Im Regionalen Raumordnungsprogramm 2008 ist die angestrebte räumliche und strukturelle Entwicklung des Großraums Braunschweig festgelegt. Zum Verbandsgebiet des Großraums Braunschweig gehören die kreisfreien Städte Braunschweig, Salzgitter und Wolfsburg sowie die Landkreise Gifhorn, Goslar, Helmstedt, Peine und Wolfenbüttel.
Der hier vorliegende Sedimentbilanzindex geht auf das von Möller et al. (2008) beschriebene Ableitungsverfahren zurück und ist eine Weiterentwicklung der von BÖHNER & SELIGE (2006) beschriebenen Methode. Grundlage hierfür ist die Kombination verschiedener Reliefparameter, wobei Parameter des Bodens (Bodenart), der Niederschläge oder der Landbedeckung in der Anwendung unberücksichtigt bleiben. Die Berechnung geht vom Grundgedanken des LS-Faktors des USLE (WISCHMEIER & SMITH (1978)) aus. Die Hangneigung wird über ein Äquivalent des Sedimenttransportindex (STIS) integriert. Die Hanglänge fließt über Exponentenwerte für flache Hänge ein (SCHWERTMANN et al. (1990)). Der Sedimentbilanzindex beschreibt somit ein relatives Potential des Reliefs zum Abtrag (Index -4 bis <1) bzw. zur Akkumulation (Index >1 bis 4,5) von Bodenmaterial. Weiterentwicklungen werden bei MÖLLER et al. (2008) beschrieben. MÖLLER, M., VOLK, M., FRIEDRICH, K. & LYMBURNER, L. (2008): Placing soil-genesis and transport processes into a landscape context: A multiscale terrain-analysis approach. Journal of Plant Nutrition and Soil Science 171 (3), 419-430. BOEHNER, J. & SELIGE, T. (2006): Spatial Prediction of Soil Attributes Using Terrain Analysis and Climate Regionalisation. In: Boehner, J., McCloy, K.R., Strobl, J.: SAGA - Analysis and Modelling Applications, Goettinger Geographische Abhandlungen, Vol.115, p.13-27. SCHWERTMANN, U., VOGL, W. & KAINZ, M. (1990): Bodenabtrag durch Wasser – Vorhersage des Abtrags und Bewertung von Gegenmaßnahmen. – 2. Aufl.: Stuttgart, 64 pp. WISCHMEIER, W.H. & SMITH, D.D. (1978): Predicting rainfall erosion losses – A guide to conversation planning. – Agriculture Handbook No. 537: US Department of Agriculture, Washington DC.
Das Schutzpotenzial der Grundwasserüberdeckung bewertet die Schutzwirkung der ungesättigten Zone einschließlich des Bodens über dem oberen zusammenhängenden, wasserwirtschaftlich nutzbaren Grundwasserleiter mit potenziellem Grundwasserdargebot gegenüber dem vertikalen Eindringen von Schadstoffen. Die Erarbeitung bundesweiter flächendeckender Informationen zum Schutzpotenzial der Grundwasserüberdeckung in den Jahren 2002 bis 2005 war ein Beitrag der Staatlichen Geologischen Dienste (SGD) zur erstmaligen Beschreibung der Grundwasserkörper im Rahmen der Berichtspflichten zur Umsetzung der Europäischen Wasserrahmenrichtlinie. Die Ermittlung des Schutzpotenzials folgte methodisch grundsätzlich den Vorgaben der LAWA-Arbeitshilfe (Stand 2003) und sieht in der Kartendarstellung eine Einstufung in die Kategorien „günstig“, „mittel“ und „ungünstig“ vor. In Abhängigkeit von der digitalen Verfügbarkeit der benötigten Informationsgrundlagen ergaben sich in den geologischen Diensten der einzelnen Bundesländer im Wesentlichen zwei Lösungsverfahren: 1). In den Bundesländern Berlin, Brandenburg, Bremen, Hamburg, Hessen, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz, Schleswig-Holstein, dem Saarland und Sachsen wurden mit konventionellen empirischen Methoden vorhandene Flächeninformationen (Hydrogeologische Übersichtskarte HÜK250 oder andere landesspezifische Grundlagen) und/oder Punktinformationen (Schichtenverzeichnisse aus Bohrungen) mit hydrogeologischem Informationsgehalt hinsichtlich einer potenziellen Schutzwirkung gegen Schadstoffeintrag klassifiziert und nach den Vorgaben der LAWA interpretiert. 2). In Baden-Württemberg, Bayern, Sachsen-Anhalt und Thüringen wurde die von den SGD entwickelte Methodik zur Ermittlung der Schutzfunktion der Grundwasserüberdeckung (HÖLTING et al. 1995) angewendet. Sie führt zu differenzierteren Aussagen, setzt aber flächendeckende Informationen über Sickerwasserrate/Grundwasserneubildung, nutzbare Feldkapazität des Bodens, Gesteinsart und Mächtigkeit der Grundwasserüberdeckung unterhalb des Bodens, Gefügeeigenschaften der Festgesteine und artesische Druckverhältnisse voraus. Die auf einem Punktbewertungsschema beruhende Klassifikation wurde in die Kategorien nach Vorgabe der LAWA-Arbeitshilfe übersetzt. Flächen mit stehenden Oberflächengewässern und Gebiete mit bisher unzureichender Informationsdichte wurden nicht bewertet.
Gemäß § 6 der vierundvierzigsten Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (Verordnung über mittelgroße Feuerungs-, Gasturbinen- und Verbrennungsmotoranlagen - 44. BImSchV) hat der Betreiber einer Feuerungsanlage nach § 1 Absatz 1 Nummer 1 und 3 der Verordnung vor der Inbetriebnahme den beabsichtigten Betrieb der Feuerungsanlage schriftlich oder elektronisch der zuständigen Behörde anzuzeigen und dabei die in der Anlage 1 der 44. BImSchV genannten Angaben vorzulegen. Abweichend davon hat der Betreiber einer bestehenden Feuerungsanlage den Betrieb der Feuerungsanlage schriftlich oder elektronisch der zuständigen Behörde bis zum 1. Dezember 2023 anzuzeigen und dabei die in der Anlage 1 der 44. BImSchV genannten Angaben vorzulegen. Nach § 36 Absatz 1 der 44. BImSchV führt die zuständige Behörde ein Register mit Informationen über jede gemäß § 6 zu registrierende Feuerungsanlage (Anlagenregister). Nach § 36 Absatz 4 macht die zuständige Behörde die im Anlagenregister enthaltenen Informationen nach den Bestimmungen über den Zugang zu Umweltinformationen öffentlich zugänglich, unter anderem auch über das Internet. Dieser Veröffentlichungspflicht kommt das LBEG durch Bereitstellung der geforderten Informationen auf dem NIBIS® Kartenserver nach. Anlagenregister: https://nibis.lbeg.de/project/cm3/DetailSeitenKartenserver/DetailSeitenBergbau/BetriebsueberwachungAnlagen/Anlagenregister_44_BV.pdf
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Wasserversorgungskonzept Niedersachsen 1 : 500 000 - Veränderung des Nutzungsdrucks für den Betrachtungszeitpunkt 2100 (zu IST-Zustand) bei trockenen Verhältnissen für Landkreise
Das Wasserversorgungskonzept Niedersachsen dient dem übergeordneten Ziel der langfristigen Sicherstellung der niedersächsischen Wasserversorgung, insbesondere der öffentlichen Wasserversorgung als ein maßgeblicher Baustein der Daseinsvorsorge. Die Wasserversorgung muss entsprechend der aktuellen und regionalen Herausforderungen und unter der Maßgabe einer nachhaltigen Grundwasserbewirtschaftung weiterentwickelt werden. Hierzu ist es sowohl für Politik und Wasserbehörden als auch für die Nutzer der Ressource notwendig, Handlungsbedarfe frühzeitig erkennen zu können, um im Weiteren rechtzeitig notwendige Maßnahmen für eine langfristige Sicherstellung der niedersächsischen Wasserversorgung zu ergreifen. Das Wasserversorgungskonzept Niedersachsen stellt einen hierfür erforderlichen landesweiten Informationsrahmen dar. Als Fachkonzeption dient es Wassernutzern, Zulassungsbehörden und dem Land für die Wasserbewirtschaftung und der Öffentlichkeit als transparente und in die Zukunft gerichtete Informations- und Planungsgrundlage. Vorgaben für Einzelverfahren sind ausdrücklich nicht das Ziel. Im Rahmen des Wasserversorgungskonzeptes erfolgt eine Bilanzierung des derzeitigen Standes (Bezugsjahr 2015) sowie der mittel- und langfristigen Entwicklungen der niedersächsischen Wasserversorgung. Hierbei werden das Grundwasserdargebot für mittlere und trockene Verhältnisse und die Wasserbedarfe der maßgeblichen Grundwassernutzer einander zu verschiedenen Zeitpunkten (2015, 2030, 2050 und 2100) gegenübergestellt. Die Methodik des Wasserversorgungskonzeptes Niedersachsen wurde rasterbasiert durchgeführt. Dafür wurde ein 500 x 500 m Raster erstellt, welches sich über ganz Niedersachsen und Bremen erstreckt. Landesweite Datengrundlagen, die der Planung der aktuellen und zukünftigen Bewirtschaftung des Grundwassers dienen, wurden auf das Raster übertragen. Diese bildeten die Grundlage der durchgeführten Berechnungen, Bewertungen und abschließenden Darstellungen. In der Karte ist für den Betrachtungszeitpunkt 2100 die Veränderung des Nutzungsdrucks gegenüber dem IST-Zustand bei trockenen Verhältnissen für Landkreise dargestellt.
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Sedimentverteilung Deutsche Nordsee – Klassifikation nach FOLK (1954, 1974)
Die Karte im Maßstab 1 : 250.000 stellt die Sedimentverteilung nach FOLK (1954, 1974) dar. Diese basiert auf einer von FOLK (1974) entwickelten prozentualen Verteilung der drei zusammengefassten Korngrößenfraktionen Kies & Steine, Sand sowie Schluff & Ton, die in einem Dreiecksdiagramm in 15 Klassen unterteilt werden. Grundlage der Kartendarstellung sind Sedimentproben von der Meeresbodenoberfläche bis zu einer Tiefe von 0,2 m sowie Schichtbeschreibungen von Bohrungen in 0,2 m Tiefe, die bis November 2012 im deutschen Nordseeraum zur Verfügung standen. Die Grundlagendaten sind in Datenbanken beim BSH und LBEG abgelegt, zukünftig erhobene Daten werden darin integriert. Die Karte zeigt Flächen gleichartiger Lockersedimente an der Meeresbodenoberfläche. Lockersedimente werden entsprechend ihrer Korngrößen nach DIN EN 14688-1 eingeteilt: Ton (Korngröße <0,002 mm); Schluff (Korngröße 0,002 bis 0,063 mm); Sand (Korngröße 0,063 bis 2,0 mm); Kies (Korngröße 2,0 bis 63 mm); Steine und Blöcke (>63 mm). Auf Basis der im Labor durchgeführten Korngrößenanalysen sowie den Schichtbeschreibungen aus Bohrungen werden für entsprechende Fragestellungen Korngrößenbereiche zusammengefasst und danach klassifiziert.
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Wasserversorgungskonzept Niedersachsen 1 : 500 000 - Veränderung des Nutzungsdrucks für den Betrachtungszeitpunkt 2100 (zu IST-Zustand) bei trockenen Verhältnissen für Grundwasserkörper (WMS Dienst)
Das Wasserversorgungskonzept Niedersachsen dient dem übergeordneten Ziel der langfristigen Sicherstellung der niedersächsischen Wasserversorgung, insbesondere der öffentlichen Wasserversorgung als ein maßgeblicher Baustein der Daseinsvorsorge. Die Wasserversorgung muss entsprechend der aktuellen und regionalen Herausforderungen und unter der Maßgabe einer nachhaltigen Grundwasserbewirtschaftung weiterentwickelt werden. Hierzu ist es sowohl für Politik und Wasserbehörden als auch für die Nutzer der Ressource notwendig, Handlungsbedarfe frühzeitig erkennen zu können, um im Weiteren rechtzeitig notwendige Maßnahmen für eine langfristige Sicherstellung der niedersächsischen Wasserversorgung zu ergreifen. Das Wasserversorgungskonzept Niedersachsen stellt einen hierfür erforderlichen landesweiten Informationsrahmen dar. Als Fachkonzeption dient es Wassernutzern, Zulassungsbehörden und dem Land für die Wasserbewirtschaftung und der Öffentlichkeit als transparente und in die Zukunft gerichtete Informations- und Planungsgrundlage. Vorgaben für Einzelverfahren sind ausdrücklich nicht das Ziel. Im Rahmen des Wasserversorgungskonzeptes erfolgt eine Bilanzierung des derzeitigen Standes (Bezugsjahr 2015) sowie der mittel- und langfristigen Entwicklungen der niedersächsischen Wasserversorgung. Hierbei werden das Grundwasserdargebot für mittlere und trockene Verhältnisse und die Wasserbedarfe der maßgeblichen Grundwassernutzer einander zu verschiedenen Zeitpunkten (2015, 2030, 2050 und 2100) gegenübergestellt. Die Methodik des Wasserversorgungskonzeptes Niedersachsen wurde rasterbasiert durchgeführt. Dafür wurde ein 500 x 500 m Raster erstellt, welches sich über ganz Niedersachsen und Bremen erstreckt. Landesweite Datengrundlagen, die der Planung der aktuellen und zukünftigen Bewirtschaftung des Grundwassers dienen, wurden auf das Raster übertragen. Diese bildeten die Grundlage der durchgeführten Berechnungen, Bewertungen und abschließenden Darstellungen. Nutzungsdrucks gegenüber dem IST-Zustand bei trockenen Verhältnissen für Grundwasserkörper dargestellt.
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Abschätzung der potenziellen Erosionsgefährdung durch Wind gemäß Anlage 4 der GAP-Konditionalitäten-Verordnung (GAPKondV) GLÖZ 5
Ausweisung der potenziellen Erosionsgefährdung durch Wind gemäß § 16, Anlage 4 der GAP-Konditionalitäten-Verordnung auf Feldblockebene für die Bundesländer Niedersachsen, Bremen und Hamburg. Die potenzielle Winderosionsgefährdung wird auf Rasterebene auf Basis der Bodenerodierbarkeit, der Windgeschwindigkeit und –richtung sowie unter Berücksichtigung von Windschutzelementen (Windhindernisse) ermittelt. Ein Feldblock wird insgesamt in die Winderosionsgefährdungsklasse „KWind“ eingestuft, wenn sich aus dem Median, also für mehr als die Hälfte der Rasterzellen, die mit ihrem Mittelpunkt innerhalb des Feldblocks liegen, die Klasse „KWind“ errechnet. Aufgrund von EU-Vorgaben (Grundanforderung an die Betriebsführung (GAB) der GAP-Konditionalitäten-Verordnung) müssen alle landwirtschaftlichen Flächen (Feldblöcke) in Wasser- und Winderosionsgefährdungsklassen eingestuft werden. Die Einstufung erfolgt bundesweit einheitlich auf den vorhandenen Regelwerken DIN 19706 für Winderosion und 19708 für Wassererosion. Die Kriterien der Konditionalitäten-Stufen (KStufen) wurden so gewählt, dass Maßnahmen nur für sehr hoch gefährdete Flächen (Feldblöcke) vorgeschrieben werden. Für Wassererosion werden zwei Gefährdungsklassen (KWasser1 und KWasser2) und für Winderosion wird eine Gefährdungsklasse (KWind) ausgewiesen.
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Programmkulisse Aktionsprogramm Niedersächsische Moorlandschaften (NML)
Basierend auf dem Datenbestand der kohlenstoffreichen Böden mit Bedeutung für den Klimaschutz und dem Datenbestand der bedeutsamen Moorbiotope, bildet die Kulisse der Niedersächsischen Moorlandschaften die Bereiche ab, auf denen es bei Wiedervernässung gemäß der Bodeneigenschaften zu einer THG-Verminderung kommen kann. Dem Land Niedersachsen wird für die Steuerung von Fördermitteln zum klimabezogenen Moorschutz hier der entsprechende Suchraum bereitgestellt. Auch für die Schutzgüter Wasser, Boden, Arten, Biotope und die landschaftsgebundene Erholungsfunktion sind Moorschutzprojekte in Teilbereichen dieser Kulisse von besonderer Relevanz. Die Kulisse ist daher fachliche Grundlage für landesweite Planungen und stellt den Suchraum für das Moormanagement zur Umsetzung der Ziele der Niedersächsischen Moorlandschaften dar.Kohlenstoffreiche Böden mit Bedeutung für den KlimaschutzDer Datenbestand ist ein Auszug aus der nutzungsdifferenzierten Bodenkarte 1: 50.000 (BK50n) von Niedersachsen. Nutzungsdifferenziert bedeutet in diesem Zusammenhang, dass durch Einbeziehung der Nutzung nach ATKIS eine stärkere Differenzierung der Bodentypen im Vergleich zur BK50 ermöglicht wurde. Diese wirkt sich u.a. in der Ansprache der oberflächennahen Horizonte, in der Ableitung der Bodentypen sowie in den daraus abgeleiteten horizont- oder profilbezogenen Kennwerten wider. Der Datenbestand stellt die kohlenstoffreichen Böden mit Bedeutung für den Klimaschutznach aktuellem Wissensstand dar.Sie zeichnen sich u. a. durch eine aktualisierte Verbreitung der Moore und hohe räumliche Differenzierung der Bodentypen aus. Die Vererdungsstufen in den Mooren und die Moortreposole wie z. B. Sandmischkulturen, Niedermoorsanddeckkultur oder Spittkulturböden werden ausgewiesen.Moorböden sind besonders dynamisch, da die in ihnen enthaltene organische Substanz labil ist, und verändern sich vor allem bei Entwässerung und Nutzung sowie durch kulturtechnische Maßnahmen. Durch Entwässerung entsteht ein aerober Bereich im Torfkörper, der Prozesse wie Sackung, Torfschrumpfung und -zersetzung in Gang bringt und zu einem Verlust an Torfmächtigkeit (Vererdungsprozesse im Moor) führt. Der vorliegende Datenbestand kann diese Änderungen nur zeitlich verzögert abbilden.Es wird darauf hingewiesen, dass es sich bei dem Datenbestand um eine Übersichtsdarstellung handelt. Er kann dazu dienen, sich einen Überblick über die kohlenstoffreichen Böden Niedersachsens zu verschaffen oder auch Suchräume auszuweisen. Dagegen kann ser keine Grundlage für flächenscharfe, lokale Aussagen, z.B. auf Flurstückebene, sein.Zusätzliche bedeutsame MoorbiotopeFür die Darstellung der für den Naturschutz zusätzlich bedeutsamen Moorbiotope wurden folgende Datengrundlagen des NLWKN ausgewertet: Flächendeckende Biotopkartierung in den FFH-Gebieten (Basiserfassung, aktuell), aktualisierte selektive Landesweite Biotopkartierung (aktuell), selektive Landesweiten Biotopkartierung (LBK, 1984-2004).Bei den zusätzlichen bedeutsamen Moorbiotopen handelt es sich um Biotoptypen, die gemäß Kartierhinweisen des Kartierschlüssels für Biotoptypen in Niedersachsen als Biotoptyp organischer Standorte gelten. Sie lassen sich daher unabhängig von Bodendaten als Moorbiotoptyp identifizieren. Darüber hinaus orientierte sich die Auswahl vor allem an durch von Drachenfels den Biotoptypen zugeordneten Wertstufen. Nur Moorbiotope, die dem Kriterium einer Mindest-Wertstufe von IV bis V entsprechen, wurden in die Auswahl der zusätzlichen bedeutsamen Moorbiotope aufgenommen. Die so generierte Flächenauswahl wurde nur dort abgebildet, wo Hinweise gemäß des Datenbestandes der kohlenstoffreichen Böden mit Bedeutung für den Klimaschutz (BHK50) auf organische Standorte fehlen, um die Kulisse der Niedersächsischen Moorlandschaften um diese zusätzlichen bedeutsamen Moorbiotope zu ergänzen.