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Landschaftsschutzgebiete Landkreis Rotenburg (Wümme)
Die Ausweisung von Landschaftsschutzgebieten nach § 26 BNatSchG i. V. m. § 19 NAGBNatSchG dient dem Erhalt und der Wiederherstellung der Leistungsfähigkeit des Naturhaushaltes oder der Nutzbarkeit der Naturgüter, dem Schutz eines vielfältigen, eigenartigen oder schönen Landschaftsbildes, dem Schutz von Gebieten, die für die Erholung wichtig sind. Landschaftsschutzgebiete können ausgewiesen werden zum Schutz (Erhalt) oder zur Verbesserung der Naturgüter Arten und Lebensgemeinschaften, Landschaftsbild/Ruhe, Boden, Wasser sowie Luft/Klima. Landschaftsschutzgebiete können sowohl außerhalb der Ortschaften als auch im besiedelten Bereich erlassen werden.
In dieser Karte sind die Ergebnisse der Thermografiebefliegung des Osnabrücker Stadtgebietes in der Nacht vom 18. auf den 19. Februar 2015 dargestellt. Die aus etwa 2400 einzelnen Wärmebildern bestehende Karte kann Hinweise darauf geben, an welchen Gebäuden es Energiesparmöglichkeiten gibt. Dargestellt ist die Wärmeabstrahlung der Dächer, aber auch aller anderen aus der Luft sichtbaren Flächen. Bitte beachten Sie, dass eine Dachfläche, die in tiefem Blau erscheint, zweifellos eine geringe Wärmeabgabe und eine Dachfläche in intensivem Rot eine hohe Wärmeabgabe aufweist. Allerdings ist die Höhe der Wärmeabstrahlung von Dächern nicht nur von der Innentemperatur und der Qualität der Dämmung abhängig, sondern von einer Vielzahl weiterer Faktoren.
Standorte der Fahrrad-Lufttankstellen im Landkreis Diepholz auf Basis ALKIS---- Den Downloadservice zu diesem Thema finden Sie unter DOWNLOAD-LINKS ----
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Bericht: „WRRL: Schwermetall-Trend niedersächsische Küste (1982-2009)"
„Seit 1982 werden vom NLWKN (und deren Vorgängerinstitutionen) in Niedersachsen im Rahmen des Bund/Länder-Messprogramms für die Nord- und Ostsee (BLMP) Sedimentuntersuchungen u.a. auf Schwermetalle durchgeführt. In der EG-Richtlinie 2008/105/EG sind unter den prioritären Stoffen mit besonderer Beachtung zur Trendermittlung die 3 Schwermetalle Cadmium, Quecksilber und Blei aufgeführt. Die vorliegenden niedersächsischen Sedimentdaten wurden bereits entsprechend den Anforderungen der OgewV bewertet, die Ergebnisse werden im Folgenden dargestellt. Hierbei sind neben den 3 oben aufgeführten Schwermetallen auch Chrom, Kupfer, Nickel und Zink betrachtet worden. Die Qualität der Küstengewässer hängt hauptsächlich von Nährstoffen- und Schadstoffeinträgen vom Lande aus, von Schadstoffeinträgen über die Luft, von direkten Einträgen aus der Schifffahrt und von der Freisetzung von Nähr- und Schadstoffen aus belasteten Sedimenten ab. Somit kommt den Sedimenten der Wattgebiete eine besondere Bedeutung zu.“
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Bericht: „WRRL: Schwermetall-Trend niedersächsische Küste (1982-2009)"
„Seit 1982 werden vom NLWKN (und deren Vorgängerinstitutionen) in Niedersachsen im Rahmen des Bund/Länder-Messprogramms für die Nord- und Ostsee (BLMP) Sedimentuntersuchungen u.a. auf Schwermetalle durchgeführt. In der EG-Richtlinie 2008/105/EG sind unter den prioritären Stoffen mit besonderer Beachtung zur Trendermittlung die 3 Schwermetalle Cadmium, Quecksilber und Blei aufgeführt. Die vorliegenden niedersächsischen Sedimentdaten wurden bereits entsprechend den Anforderungen der OgewV bewertet, die Ergebnisse werden im Folgenden dargestellt. Hierbei sind neben den 3 oben aufgeführten Schwermetallen auch Chrom, Kupfer, Nickel und Zink betrachtet worden. Die Qualität der Küstengewässer hängt hauptsächlich von Nährstoffen- und Schadstoffeinträgen vom Lande aus, von Schadstoffeinträgen über die Luft, von direkten Einträgen aus der Schifffahrt und von der Freisetzung von Nähr- und Schadstoffen aus belasteten Sedimenten ab. Somit kommt den Sedimenten der Wattgebiete eine besondere Bedeutung zu.“