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21.304 Ergebnisse
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folder_code Rohdaten der Hubschrauber-Radiometrie (HRD)
Der BGR-Messhubschrauber (Sikorsky S-76B) wird zur aerogeophysikalischen Erkundung des Erduntergrundes eingesetzt. Das Standardmesssystem umfasst die Methoden Elektromagnetik, Magnetik und Radiometrie. Das passive Radiometriemesssystem (HRD) ist im Messhubschrauber eingebaut und besteht aus einem Gammastrahlenspektrometer mit fünf Natriumiodid-Detektoren zur Erfassung der Gammastrahlung. Neben der Totalstrahlung werden die (Äquivalent-)Gehalte von Kalium, Thorium und Uran am Boden sowie Ionendosisleistung abgeleitet.
Zuletzt aktualisiert: 13.01.2026
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/ Unbekannt
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public Nds. Landschaftsprogramm (Karte 2): Übergangsgewässer bzw. Ästuare gemäß WRRL
Übergangsgewässer gemäß Wasserrahmenrichtlinie (WRRL) sind die Oberflächenwasserkörper in der Nähe von Flussmündungen, die aufgrund ihrer Nähe zu den Küstengewässern einen gewissen Salzgehalt aufweisen, aber im Wesentlichen von Süßwasserströmungen beeinflusst werden. Sie gehören zu den landesweit bedeutsamen Gewässern. Karte 2 „Schutzgüter Boden und Wasser“ des Landschaftsprogramms stellt die aus landesweiter Sicht bedeutsamen Bereiche für die Schutzgüter Boden und Wasser dar. Die schutzwürdigen Böden außerhalb der Siedlungsfläche umfassen die Böden mit besonderen Werten, Böden mit hoher natürlicher Bodenfruchtbarkeit sowie Moorböden und kohlenstoffreiche Böden gemäß Programm Nds. Moorlandschaften. Die landesweit bedeutsamen Gewässer setzen sich aus den Fließgewässern für die Umsetzung der Wasserrahmenrichtlinie, den Laich- und Aufwuchsgewässern, den überregionalen Wanderrouten für die Fischfauna, den Küsten-, Übergangs- und Stillgewässern sowie den Gewässerauen gemäß Aktionsprogramm Nds. Gewässerlandschaften zusammen. Quellennachweis: © 2025, daten@nlwkn.niedersachsen.de
Zuletzt aktualisiert: 18.12.2025
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/ Geodatensatz
Open Data
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public Nds. Landschaftsprogramm (Karte 2): Prioritäre Gewässer zur Umsetzung der WRRL
Der Datensatz aus Karte 2 des Niedersächsischen Landschaftsprogramms enthält die für die Wasserrahmenrichtlinie (WRRL) relevanten Prioritären Gewässer mit den Prioritäten 1 bis 6 zur Umsetzung der WRRL, die zu den landesweit bedeutsamen Gewässern gehören. Karte 2 „Schutzgüter Boden und Wasser“ des Landschaftsprogramms stellt die aus landesweiter Sicht bedeutsamen Bereiche für die Schutzgüter Boden und Wasser dar. Die schutzwürdigen Böden außerhalb der Siedlungsfläche umfassen die Böden mit besonderen Werten, Böden mit hoher natürlicher Bodenfruchtbarkeit sowie Moorböden und kohlenstoffreiche Böden gemäß Programm Nds. Moorlandschaften. Die landesweit bedeutsamen Gewässer setzen sich aus den Fließgewässern für die Umsetzung der Wasserrahmenrichtlinie, den Laich- und Aufwuchsgewässern, den überregionalen Wanderrouten für die Fischfauna, den Küsten-, Übergangs- und Stillgewässern sowie den Gewässerauen gemäß Aktionsprogramm Nds. Gewässerlandschaften zusammen. Quellennachweis: © 2021, daten@nlwkn.niedersachsen.de
Zuletzt aktualisiert: 18.12.2025
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/ Geodatensatz
Open Data
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public Flächennutzungsplan 6. Änderung Samtgemeinde Lühe
Verschiedene Änderungen der Flächennutzung. Teilflächen: Die Gemeinde Hollern-Twielenfleth überplant mit dem Bebauungsplan Nr.18 „GE - Bassenflether Chaussee II“ ein Areal von ca. 4,8 ha. Die Eingriffe werden den jeweiligen Grundstückseigentümern (Elbe-Obst, Hofmosterei Holst, Gartenbau Winckler) zugeordnet. Für die Eingriffe in das Schutzgut Landschaftsbild und Teile des Schutzgutes Boden ist der Ausgleich im Rahmen des Plangebietes möglich. Der verbleibende Ausgleich für das Schutzgut Boden (Flächenversiegelung) wird auf der Pool- fläche in der Gemeinde (Jork, OT) Ladekop bzw. in der Gemeinde Stadt Stade (Hollerner Moor) erbracht. Bei Umsetzung aller Vermeidungs-, Verminderungs- und Ausgleichsmaßnahmen ist davon auszugehen, dass keine erheblichen nachteiligen Auswirkungen verbleiben. Somit kann der Eingriff, bei Durchführung aller Vermeidungs-, Verminderungs- und Ausgleichsmaßnahmen, durch den Bebauungsplan Nr.18 „GE - Bassenflether Chaussee II“, als ausgeglichen angesehen werden. Insgesamt: 5,42 ha
Zuletzt aktualisiert: 13.11.2024
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/ Geodatensatz
INSPIRE Open Data
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public Nds. Landschaftsprogramm (Karte 2): Gewässerauen gemäß Aktionsprogramm Nds. Gewässerlandschaften (reduziert)
Der Datensatz aus Karte 2 des Niedersächsischen Landschaftsprogramms enthält die reduzierten Gewässerauen gemäß Aktionsprogramm Niedersächsische Gewässerlandschaften, die zu den landesweit bedeutsamen Gewässern gehören. Die Darstellung beschränkt sich im besiedelten Bereich auf die Überschwemmungsgebiete (nicht identisch mit der Gesamtkulisse des Programms). Karte 2 „Schutzgüter Boden und Wasser“ des Landschaftsprogramms stellt die aus landesweiter Sicht bedeutsamen Bereiche für die Schutzgüter Boden und Wasser dar. Die schutzwürdigen Böden außerhalb der Siedlungsfläche umfassen die Böden mit besonderen Werten, Böden mit hoher natürlicher Bodenfruchtbarkeit sowie Moorböden und kohlenstoffreiche Böden gemäß Programm Nds. Moorlandschaften. Die landesweit bedeutsamen Gewässer setzen sich aus den Fließgewässern für die Umsetzung der Wasserrahmenrichtlinie, den Laich- und Aufwuchsgewässern, den überregionalen Wanderrouten für die Fischfauna, den Küsten-, Übergangs- und Stillgewässern sowie den Gewässerauen gemäß Aktionsprogramm Nds. Gewässerlandschaften zusammen. Quellennachweis: © 2021, daten@nlwkn.niedersachsen.de
Zuletzt aktualisiert: 19.12.2025
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/ Geodatensatz
Open Data
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public Nds. Landschaftsprogramm (Karte 5b): Schutzwürdige Bereiche mit landesw. Bedeutung für das Schutzgut Biolog. Vielfalt bzw. für die Schutzgüter Boden und Wasser, Kulturlandschaften, Landschaftsbild und Erholung (für Ausweisung als NSG bzw. LSG geeignet)
Der Datensatz aus Karte 5b des Niedersächsischen Landschaftsprogramms enthält die schutzwürdigen Bereiche mit landesweiter Bedeutung für das Schutzgut Biologische Vielfalt bzw. für die Schutzgüter Boden und Wasser sowie Kulturlandschaften, Landschaftsbild und Erholung aus der landesweiten Schutzgebietskulisse, die die Voraussetzung als Natur- bzw. Landschaftsschutzgebiet erfüllen. Karte 5b behandelt das Thema der übergeordneten Maßnahmenkonzepte und stellt in Form von räumlichen Kulissen die Landesteile dar, für die Aktionsprogramme bestehen („Niedersächsische Moorlandschaften“ und „Niedersächsische Gewässerlandschaften“) oder geschaffen werden sollen. Darüber hinaus wird die Schutzgebietskulisse mit Schutzgebieten im Sinne von § 22 BNatSchG i.V.m. § 14 NNatSchG und § 32 BNatSchG sowie weiteren schutzwürdigen Bereichen mit mindestens landesweiter Bedeutung für das Schutzgut Biologische Vielfalt bzw. für die Schutzgüter Boden und Wasser sowie Kulturlandschaften, Landschaftsbild und Erholung dargestellt. Quellennachweis: © 2021, daten@nlwkn.niedersachsen.de
Zuletzt aktualisiert: 22.12.2025
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/ Geodatensatz
Open Data
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public Nds. Landschaftsprogramm (Karte 2): Laich- und Aufwuchsgewässer und überregionale Wanderrouten für die Fischfauna gemäß WRRL
Der Datensatz aus Karte 2 des Niedersächsischen Landschaftsprogramms enthält die für die Wasserrahmenrichtlinie (WRRL) relevanten Laich- und Aufwuchsgewässer sowie die überregionalen Wanderrouten der Flussgebiete Elbe, Ems, Vechte und Weser, die zu den landesweit bedeutsamen Gewässern gehören. Karte 2 „Schutzgüter Boden und Wasser“ des Landschaftsprogramms stellt die aus landesweiter Sicht bedeutsamen Bereiche für die Schutzgüter Boden und Wasser dar. Die schutzwürdigen Böden außerhalb der Siedlungsfläche umfassen die Böden mit besonderen Werten, Böden mit hoher natürlicher Bodenfruchtbarkeit sowie Moorböden und kohlenstoffreiche Böden gemäß Programm Nds. Moorlandschaften. Die landesweit bedeutsamen Gewässer setzen sich aus den Fließgewässern für die Umsetzung der Wasserrahmenrichtlinie, den Laich- und Aufwuchsgewässern, den überregionalen Wanderrouten für die Fischfauna, den Küsten-, Übergangs- und Stillgewässern sowie den Gewässerauen gemäß Aktionsprogramm Nds. Gewässerlandschaften zusammen. Quellennachweis: © 2021, daten@nlwkn.niedersachsen.de
Zuletzt aktualisiert: 18.12.2025
folder_code Datenkataloge
/ Geodatensatz
Open Data
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Icon FNP_Bevern_SG (Zusammenzeichnung)
Windkraftwerk (10003) - Windkraftanlage Konzentrationszone (1000_3_XX)
Windkraftanlagen (Konzentrationsfläche gem. § 35 Abs. 3 BauGB) und Fläche für die Landwirtschaft Windkraftanlagen mit einer max. Bauhöhe von 100m über gewachsenem Boden - Vollziehbarkeit der Errichtung und Betrieb von Windenergieanlagen vorbehaltlich - der Vorschriften des Vogelschutzgebietes V68 Sollingvorland - möglicher neuer Vorgaben im Zuge der Neuaufstellung des RROP
ID: 53cd6e00-3c36-411d-8bb2-914a914c54df
place Umweltdaten
/ Flächennutzung Wind
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public Nds. Landschaftsprogramm (Karte 2): Küstengewässer gemäß WRRL
Der Datensatz aus Karte 2 des Niedersächsischen Landschaftsprogramms enthält die für die Wasserrahmenrichtlinie (WRRL) relevanten Küstengewässer, die zu den landesweit bedeutsamen Gewässern gehören und seewärtig an die Übergangsgewässer / Ästuare anschließen und bis eine Seemeile seewärts der sogenannten Basislinie in die Hoheitsgewässer hineinreichen. Der Bereich außerhalb der Küstengewässer bis an die Niedersächsische Hoheitsgrenze (12-Seemeilen-Grenze) wird als Küstenmeer bezeichnet. Karte 2 „Schutzgüter Boden und Wasser“ des Landschaftsprogramms stellt die aus landesweiter Sicht bedeutsamen Bereiche für die Schutzgüter Boden und Wasser dar. Die schutzwürdigen Böden außerhalb der Siedlungsfläche umfassen die Böden mit besonderen Werten, Böden mit hoher natürlicher Bodenfruchtbarkeit sowie Moorböden und kohlenstoffreiche Böden gemäß Programm Nds. Moorlandschaften. Die landesweit bedeutsamen Gewässer setzen sich aus den Fließgewässern für die Umsetzung der Wasserrahmenrichtlinie, den Laich- und Aufwuchsgewässern, den überregionalen Wanderrouten für die Fischfauna, den Küsten-, Übergangs- und Stillgewässern sowie den Gewässerauen gemäß Aktionsprogramm Nds. Gewässerlandschaften zusammen. Quellennachweis: © 2025, daten@nlwkn.niedersachsen.de
Zuletzt aktualisiert: 18.12.2025
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/ Geodatensatz
Open Data
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public Nds. Landschaftsprogramm (Karte 2): Stillgewässer > 50 ha gemäß WRRL
Der Datensatz aus Karte 2 des Niedersächsischen Landschaftsprogramms enthält die für die Wasserrahmenrichtlinie (WRRL) relevanten Stillgewässer (> 50 ha) in Niedersachsen, die der Berichtspflicht unterliegen und zu den landesweit bedeutsamen Gewässern gehören. Darunter fallen nicht nur natürliche Seen, sondern auch künstlich geschaffene Stillgewässer wie Baggerseen oder erheblich veränderte Gewässer wie Talsperren. Karte 2 „Schutzgüter Boden und Wasser“ des Landschaftsprogramms stellt die aus landesweiter Sicht bedeutsamen Bereiche für die Schutzgüter Boden und Wasser dar. Die schutzwürdigen Böden außerhalb der Siedlungsfläche umfassen die Böden mit besonderen Werten, Böden mit hoher natürlicher Bodenfruchtbarkeit sowie Moorböden und kohlenstoffreiche Böden gemäß Programm Nds. Moorlandschaften. Die landesweit bedeutsamen Gewässer setzen sich aus den Fließgewässern für die Umsetzung der Wasserrahmenrichtlinie, den Laich- und Aufwuchsgewässern, den überregionalen Wanderrouten für die Fischfauna, den Küsten-, Übergangs- und Stillgewässern sowie den Gewässerauen gemäß Aktionsprogramm Nds. Gewässerlandschaften zusammen. Quellennachweis: © 2021, daten@nlwkn.niedersachsen.de
Zuletzt aktualisiert: 18.12.2025
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