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2.150 Ergebnisse
2.150 Ergebnisse
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Icon HAGEDORN-NC GmbH
Branche: Chemische Industrie
Wirtschaftszweig (NACE): Herstellung von Kunststoffen in Primärformen
Tätigkeit: Herstellung von Basiskunststoffen
Letztes Berichtsjahr: 2022
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/ Industrieanlage (mit Freisetzung)
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Icon GDTS - VDS Achim Gasunie Deutschland Transport Services GmbH
Branche: Energiesektor
Wirtschaftszweig (NACE): Transport in Rohrfernleitungen
Tätigkeit: Verbrennungsanlagen > 50 MW
Letztes Berichtsjahr: 2023
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/ Industrieanlage (mit Freisetzung)
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Icon GDTS - VDS Holtum Gasunie Deutschland Transport Services GmbH
Branche: Energiesektor
Wirtschaftszweig (NACE): Transport in Rohrfernleitungen
Tätigkeit: Verbrennungsanlagen > 50 MW
Letztes Berichtsjahr: 2023
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/ Industrieanlage (mit Freisetzung)
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Icon astora - Speicher Rehden
Branche: Energiesektor
Wirtschaftszweig (NACE): Gasverteilung durch Rohrleitungen
Tätigkeit: Verbrennungsanlagen > 50 MW
Letztes Berichtsjahr: 2022
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/ Industrieanlage (mit Freisetzung)
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Icon GDTS - VDS Embsen Gasunie Deutschland Transport Services GmbH
Branche: Energiesektor
Wirtschaftszweig (NACE): Transport in Rohrfernleitungen
Tätigkeit: Verbrennungsanlagen > 50 MW
Letztes Berichtsjahr: 2023
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/ Industrieanlage (mit Freisetzung)
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Icon Eisengießerei Dinklage GmbH
Branche: Metallindustrie
Wirtschaftszweig (NACE): Eisengießereien
Tätigkeit: Eisenmetallgiessereien > 20 t/d
Letztes Berichtsjahr: 2023
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/ Industrieanlage (mit Freisetzung)
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Icon A 20: Abschnitt 6 von der B 495 bei Bremervörde bis zur L 114 bei Elm, Planänderung
Die Trasse des 6. Abschnitts der Autobahn A 20 verläuft von der B 495 kommend in nordöstlicher Richtung durch das Kornbecksmoor und tangiert anschließend das Waldgebiet Höhne. Südlich von Kiel ist eine Durchschneidung des nördlichen Waldrandes auf einer Länge von ca. 200 m erforderlich. Anschließend wird das langgestreckte Straßendorf Hönau-Lindorf (K 105) südlich gequert und die Trasse führt dann um die Gemeinde Nieder Ochtenhausen. Im weiteren Verlauf quert die Trasse der A 20 mit einem langgestreckten Bauwerk die Oste. Der Abschnitt endet an der L 114 bei Elm. Dieser hat eine Gesamtlänge von rund 12,4 km. ***Historie*** Das Planfeststellungsverfahren wurde am 28. September 2012 eingeleitet. Die Planunterlagen haben in der Zeit vom 8. November 2012 bis einschließlich 7. Dezember 2012 bei der Samtgemeinde Geestequelle, der historischen Samtgemeinde Oldendorf, heute Oldendorf-Himmelpforten und der Stadt Bremervörde zur allgemeinen Einsichtnahme öffentlich ausgelegen. Jeder, dessen Belange durch das Bauvorhaben berührt werden, konnte bis einschließlich 21. Dezember 2012 Einwendungen gegen die Baumaßnahme erheben. Eingegangen sind rund 400 Einwendungen. Neben den Schwerpunktthemen Gesamtkonzeption der A 20, Umweltbelangen sowie Lärm- und Abgasemissionen wird auch eine Vielzahl anderer Punkte (z. B. Artenschutz, Flächenverbrauch, Verkehrszahlen) in den Einwendungen behandelt. Außerdem wurden rund 30 Stellungnahmen von Trägern öffentlicher Belange abgegeben. Der Erörterungstermin fand vom 6. bis 8. Juni 2016 in Bremervörde statt. Die Ergebnisse des Erörterungstermins haben dazu geführt, dass die Planung überarbeitet wurde. Im Rahmen des Planänderungsverfahrens lagen die geänderten Unterlagen in der Zeit vom 13. Januar 2020 bis 12. Februar 2020 bei der Stadt Bremervörde sowie den Samtgemeinden Geestequelle und Oldendorf-Himmelpforten entsprechend der ortsüblichen Bekanntmachung öffentlich aus. Darüber hinaus ergaben sich aufgrund des Vorhabens mittelbare Wirkungen durch eine Zu- oder Abnahme des Verkehrsaufkommens und damit verbundener Lärmwirkungen im nachgeordneten Straßennetz in der Stadt Geestland, der Samtgemeinde Hambergen sowie den Gemeinden Gnarrenburg, Beverstedt, Schiffdorf, Loxstedt und Ritterhude. In diesen sieben Kommunen wurden daher nur die hierfür relevanten Planunterlagen ausgelegt (Erläuterungsbericht, Übersichtskarten, immissionstechnische Untersuchungen). Die Einwendungsfrist zu den geänderten Planunterlagen endete mit Ablauf des 25. März 2020. Eingegangen sind 35 private Einwendungen, 3 davon sind Einwendungen von einem Rechtsanwalt mit Mandantenliste. Ferner sind 2 Einwendungen von anerkannten Naturschutzvereinigungen eingegangen, die ebenfalls anwaltlich vertreten werden. Außerdem sind wiederum rund 30 Stellungnahmen von Trägern öffentlicher Belange eingegangen. Wie 2012 sind die Themen breit gefächert (Gesamtkonzeption der A 20, Umweltbelange, Lärm- und Abgasemissionen, Artenschutz, Flächenverbrauch, Verkehrszahlen etc.). ***Aktuell*** Infolge veränderter Anforderungen an die Planung von großen Straßenbauprojekten, sowohl der sich entwickelnden Richtlinien als auch der gesetzlichen Vorgaben, sind die Anforderungen an den Straßenentwurf gestiegen. Mit der 2. Deckblattänderung (Stand Mai 2022) wird diesen gestiegenen Ansprüchen in den folgenden Bereichen Rechnung getragen: • Wasserwirtschaft • Schalltechnische Untersuchung und Luftschadstoffuntersuchung • Belange Klimaschutz / CO2-Bilanz Mit der aktuellen 2. Deckblattänderung wurde der im Rahmen der 1. Deckblattauslegung eingeführte Fachbeitrag WRRL (Unterlage 20.2) nach Auswertung weiterer wasserwirtschaftlicher Untersuchungen unter Berücksichtigung der aktuellen Rechtslage sowie der geänderten Rechtlinie zur Straßenentwässerungstechnik (REwS Ausgabe 2021) überarbeitet und durch den neu ausgelegten Fachbeitrag WRRL (Unterlage 20.2 D) ersetzt. Die Auslegung fand in dem Zeitraum vom 16.08.2022 bis zum 15.09.2022 nach vorheriger Bekanntmachung bei der Samtgemeinde Geestequelle, der Samtgemeinde Oldendorf-Himmelpforten und der Stadt Bremervörde statt. Daneben wurden ergänzende immissionstechnische Untersuchungen (Unterlagen 17.1.4, 17.2.3, 17.4.1.5, 17.5.1.5) in das Verfahren eingebracht und der umweltfachliche Variantenvergleich Bremervörde (Unterlage 25) durch eine Betrachtung (Unterlage 25.1.8) von Klimaschutzbelangen nach § 13 Abs. 1 S. 1 KSG (Inanspruchnahme von Treibhausgassenken, Bau- und Lebenszyklus Emissionen, verkehrsbedingte Treibhausgasemissionen) ergänzt. Im Rahmen der 2. Änderungsplanauslegung sind weitere Einwendungen eingegangen, von denen eine Vielzahl erstmals im Verfahren erhoben worden sind. Ein Schwerpunkt dieser erstmals erhobenen Einwendungen thematisiert die großräumigen Klimaeinwirkungen des Gesamtprojekts der A20 (Küstenautobahn). Daneben sind weiterhin agrarstrukturelle und Umweltbelange abschnittsbezogen Gegenstand der neuerlichen Einwendungen. Insbesondere auf die vielfach erstmals im Verfahren erhobenen Einwendungen wird an dieser Stelle darauf hingewiesen, dass im förmlichen Planfeststellungsverfahren keine gesonderten Eingangsbenachrichtigungen versandt werden. Hierfür wird um Verständnis gebeten. Äußerungen (Einwendungen und Stellungnahmen), die im bisherigen Anhörungsverfahren zu den ursprünglichen Planunterlagen von 2012 und/oder im Rahmen der 1. Änderungsplanauslegung 2020 vorgetragen wurden, sind weiterhin Gegenstand des Planfeststellungsverfahrens. Gegenäußerungen der Vorhabenträgerin zu den nach der Auslegung 2020 und der Auslegung 2022 rechtzeitig erhobenen Einwendungen und Stellungnahmen wurden im Vorfeld der Erörterung überstellt. Die Erörterung fand vom 20. bis 22.02.2024 im Rathaus Bremervörde statt. Das Verfahren wird fortgesetzt.
Zuletzt aktualisiert: 19.06.2025
Icon UVP-Vorhaben
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Icon Planfeststellungsverfahren Deponie Driftsethe
Die Firma Freimuth Abbruch und Recycling GmbH, Am Kanal 1, 21782 Bülkau, hat am 04.03.2015 einen Antrag auf Planfeststellung zur Errichtung und zum Betrieb einer Deponie der Klasse I für mineralische Abfälle am Standort Driftsethe in der Gemeinde Hagen im Bremischen gestellt. Der Plan der Freimuth Abbruch und Recycling GmbH wurde durch Beschluss vom 01.09.2022 festgestellt. Das OVG Lüneburg hat in seinem die Deponie betreffenden Beschluss vom 07.05.2024 (Az. 7 MS 83/23) festgestellt, dass der Planfeststellungsbeschluss an einem Abwägungsdefizit leidet, da das KSG nicht in die Gesamtabwägung der Entscheidung eingestellt wurde. Vor dem Hintergrund dieses Beschlusses des OVG Lüneburg hat die Planfeststellungsbehörde ein ergänzendes Verfahren i. S. von § 75 Abs. 1 a Satz 2 VwVfG eingeleitet. Die Antragstellerin ergänzte die Planunterlagen im Rahmen dieses ergänzenden Verfahrens durch Einreichung eines „Fachbeitrages zum Klimaschutz“ vom 18.11.2024, der sich mit den vorhabenbedingt entstehenden Treibhausgasemissionen auseinandersetzt. Die ergänzte Planunterlage in Form des „Fachbeitrags zum Klimaschutz“ wird hiermit öffentlich bekannt gemacht und die Unterlage wird in der Zeit vom 09.04.2025 bis einschließlich 08.05.2025 zugänglich gemacht.
Zuletzt aktualisiert: 27.03.2025
Icon UVP-Vorhaben
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Icon Planfeststellungsverfahren für die Erweiterung des Tagebaus Ardorf-Hohebarg der Firma Christian Siebels & Co. GmbH
Die Firma Christian Siebels & Co. GmbH plant die Erweiterung und Vertiefung Ihres bestehenden Tagebaus in der Stadt Wittmund (Ortsteil Ardorf-Hohebarg), um Quarzsand im Nassabbauverfahren zu gewinnen. Die Fläche befindet sich östlich der Straße Sliepershörn sowie südlich der Straße Am Rillenmoor. Der geplante Tagebau hat eine Gesamtgröße von 34,2 ha. Unter Einhaltung erforderlicher Abstände ergibt sich eine Gewinnungsfläche von ca. 27,0 ha. Aufgrund des voraussichtlichen Flächenzuschnitts und zu erwartender Abbauböschungen ergibt sich nach derzeitigem Stand eine maximale Abbautiefe von ca. 30 m unter Wasserspiegel (-25,00 m NHN). Überschlägig ist durch die Erweiterung eine Abbaumenge von 1,99 Mio. m³ zu erwarten. Nach Beendigung des Abbaus ist die Herrichtung der Gewinnungsfläche als naturnahes Stillgewässer (Folgenutzung Natursee) vorgesehen. Am 23.08.2023 ging der Antrag auf Zulassung des Rahmenbetriebsplans mit Umweltverträglichkeitsprüfung beim Landesamt für Bergbau, Energie und Geologie ein. Die Antragsunterlagen enthalten u.a. einen UVP-Bericht, einen artenschutzrechtlichen Fachbeitrag sowie Gutachten zur Hydrogeologie, Geotechnik, Lärm- und Staubemissionen. Die Antragsunterlagen wurden zwischen dem 02.10.2023 und dem 01.11.2023 (jeweils einschließlich) für jedermann zur Einsichtnahme ausgelegt. Die rechtzeitig gegen den Plan erhobenen Einwendungen, die rechtzeitig abgegebenen Stellungnahmen von Vereinigungen sowie die Stellungnahmen der Behörden zu dem Plan sind mit dem Träger des Vorhabens, den Behörden, den Betroffenen sowie denjenigen, die Einwendungen erhoben oder Stellungnahmen abgegeben haben, zu erörtern (§ 73 Abs. 6 VwVfG). Der Erörterungstermin wird durch eine Online-Konsultation nach § 27c VwVfG ersetzt. Dabei ist nur den zur Teilnahme Berechtigten Zugang zur Online-Konsultation zu gewähren (§ 73 Abs. 6 Satz 1 VwVfG). Diejenigen, die Einwendungen und Stellungnahmen eingebracht haben sind bekannt und erhalten eine persönliche Einladung zur Online-Konsultation. Auch Betroffene, deren Belange durch das Vorhaben berührt werden, die sich bislang jedoch noch nicht im Verfahren geäußert haben, können bis zum 02.08.2024 schriftlich oder per E-Mail beim Landesamt für Bergbau, Energie und Geologie Dienstsitz Clausthal-Zellerfeld An der Marktkirche 9 38678 Clausthal-Zellerfeld E-Mail: poststelle.clz@lbeg.niedersachsen.de unter Nennung des Stichwortes „L1.4/Online-Konsultation PFV Ardorf-Hohebarg“ ihre Betroffenheit anzeigen und den Zugang zur Online-Konsultation beantragen. Nähere Informationen sind der Bekanntmachung der Online-Konsultation (unter "Informationen zum Erörterungstermin") entnehmen.
Zuletzt aktualisiert: 27.07.2024
Icon UVP-Vorhaben
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Icon Planfeststellungsverfahren für die Umgestaltung zum Weiterbetrieb des Tagebaus „Marx“ in 26446 Friedeburg OT Marx-Horsten
Die Quarzwerke Marx AG plant den Abbau von Quarzsand im Nassabbauverfahren durch Erweiterung und Vertiefung einer bestehenden Gewinnungsstätte auf einer Fläche im Landkreis Wittmund in der Gemeinde Friedeburg (Ortsteil Marx-Barge). Die Fläche befindet sich nordöstlich der B437 (Marxer Hauptstraße) sowie nordwestlich der K45 (Straße Hohemoor). Vorgesehen ist die Erweiterung der bestehenden Sand-Gewinnungsstätte. Da die Ausschöpfung der bestehenden Abbaurechte bereits weit fortgeschritten ist, wird diese Planung im Rahmen der langfristigen Standortsicherung erforderlich. Der geplante Tagebau (Gewinnungsstätte) hat eine Größe von 80,7 ha. Davon entfallen etwa 28 ha auf die Erweiterungsfläche. Überschlägig ist durch die Erweiterung eine Abbaumenge von 7 Mio. m³ zu erwarten. Nach dem Ende des Tagebaus ist die Herrichtung der Gewinnungsfläche als naturnahes Stillgewässer (Folgenutzung Natursee) vorgesehen. Aufgrund des Flächenbedarfs von mehr als 25 ha und der Erweiterung des Abbaugewässers ist für das Vorhaben eine Umweltverträglichkeitsprüfung sowie ein obligatorischer Rahmenbetriebsplan erforderlich, für dessen Zulassung ein Planfeststellungsverfahren gem. § 1 Nr. 1 b) aa) und bb) der Verordnung über die Umweltverträglichkeitsprüfung bergbaulicher Vorhaben, § 52 Abs. 2a Bundesberggesetz (BBergG) i.V.m. §§ 57a und 57c BBergG) durchzuführen ist. Die Quarzwerke Marx AG hat diesen Rahmenbetriebsplan beim zuständigen Landesamt für Bergbau, Energie und Geologie eingereicht und dessen Zulassung beantragt. Die Antragsunterlagen enthalten u.a. einen UVP-Bericht, einen artenschutzrechtlichen Fachbeitrag sowie Gutachten zur Hydrogeologie, Geotechnik, Lärm- und Staubemissionen. Die Planfeststellungsunterlagen haben vom 09.04.2025 bis zum 09.05.2025 öffentlich zur Einsicht ausgelegen. Jeder, dessen Belange durch das Vorhaben berührt werden, konnte bis zum 10.06.2025 Einwendungen gegen den Plan erheben. Die rechtzeitig gegen den Plan erhobenen Einwendungen, die rechtzeitig abgegebenen Stellungnahmen von Vereinigungen sowie die Stellungnahmen der Behörden zu dem Plan sind mit dem Träger des Vorhabens, den Behörden, den Betroffenen sowie denjenigen, die Einwendungen erhoben oder Stellungnahmen abgegeben haben, zu erörtern (§ 73 Abs. 6 VwVfG). Der Erörterungstermin wird in Form einer Onlinekonsultation nach § 27c VwVfG durchgeführt. Diejenigen, die Einwendungen und Stellungnahmen eingebracht haben sind bekannt und erhalten eine persönliche Einladung zur Erörterung in Form einer Onlinekonsultation. Auch Betroffene, deren Belange durch das Vorhaben berührt werden, die sich bislang jedoch noch nicht im Verfahren geäußert haben, können bis zum 18.09.2025 schriftlich oder per E-Mail beim Landesamt für Bergbau, Energie und Geologie Dienstsitz Clausthal-Zellerfeld An der Marktkirche 9 38678 Clausthal-Zellerfeld E-Mail: pfv-qstb-marx@lbeg.niedersachsen.de unter Nennung des Stichwortes „L1.4/EÖ-Online-Konsultation PFV Marx“ ihre Betroffenheit anzeigen und den Zugang zur Erörterung in Form einer Onlinekonsultation beantragen. Gleiches gilt für Vereinigungen, die auf Grund einer Anerkennung befugt sind, Rechtsbehelfe nach der Verwaltungsgerichtsordnung gegen eine Entscheidung über das Vorhaben einzulegen. Die Erörterung in Form einer Onlinekonsultation findet vom 19.09.2025 bis einschließlich 06.10.2025 statt. Nähere Informationen können dem Bekanntmachungstext (Downloaddokument)entnommen werden.
Zuletzt aktualisiert: 01.09.2025
Icon UVP-Vorhaben
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