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Schornsteinfegerkehrbezirke Landkreis Lüneburg
Schornsteinfeger sorgen mit ihrem Handwerk nicht nur für Sicherheit im Zuhause, sondern leisten auch einen wichtigen Beitrag für den Klimaschutz. Im Vordergrund steht also nicht nur die saubere Luft im jeweiligen Kehrbezirk: Sie beraten auch in Umwelt-, Energie- und Sicherheitsfragen. Der Datensatz enthält die Schornsteinfegerbezirke des Landkreis Lüneburg. Für jeden Kehrbezirk ist die jeweilige Adresse des bevollmächtigten Bezirksschornsteinfegers hinterlegt.
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Regionales Raumordnungsprogramm für den Großraum Braunschweig 2008 - Verkehr (Luftverkehr) - Vorranggebiet Verkehrsflughafen
Dieser Datensatz beinhaltet die Vorranggebiete "Verkehrsflughafen" entsprechend der zeichnerischen Darstellung des Regionalen Raumordnungsprogramms für den Großraum Braunschweig in der Fassung von 2008. Die Satzung über die Festlegung des Regionalen Raumordnungsprogramms für den Großraum Braunschweig 2008 wurde am 20.12.2007 von der Verbandsversammlung des Zweckverbands Großraum Braunschweig beschlossen. Gemäß § 8 Abs. 6 des Niedersächsischen Gesetzes über Raumordnung und Landesplanung (NROG) in der Fassung vom 07. Juni 2007 (Nds. GVBl. S. 223) hat das Niedersächsische Ministerium für Ernährung, Landwirtschaft, Verbraucherschutz und Landesentwicklung - Regierungsvertretung Braunschweig - als oberste Landesplanungsbehörde das Regionale Raumordnungsprogramm 2008 für den Großraum Braunschweig mit Erlass vom 30. April 2008 - Az.: RV BS 1.4-20303/ZGB2008 genehmigt. Das Regionale Raumordnungsprogramm 2008 für den Großraum Braunschweig tritt am 01. Juni 2008 in Kraft. Im Regionalen Raumordnungsprogramm 2008 ist die angestrebte räumliche und strukturelle Entwicklung des Großraums Braunschweig festgelegt. Zum Verbandsgebiet des Großraums Braunschweig gehören die kreisfreien Städte Braunschweig, Salzgitter und Wolfsburg sowie die Landkreise Gifhorn, Goslar, Helmstedt, Peine und Wolfenbüttel.
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Regionales Raumordnungsprogramm für den Großraum Braunschweig 2008 - Verkehr (Luftverkehr) - Vorranggebiet Verkehrslandeplatz
Dieser Datensatz beinhaltet die Vorranggebiete "Verkehrslandeplatz" entsprechend der zeichnerischen Darstellung des Regionalen Raumordnungsprogramms für den Großraum Braunschweig in der Fassung von 2008. Die Satzung über die Festlegung des Regionalen Raumordnungsprogramms für den Großraum Braunschweig 2008 wurde am 20.12.2007 von der Verbandsversammlung des Zweckverbands Großraum Braunschweig beschlossen. Gemäß § 8 Abs. 6 des Niedersächsischen Gesetzes über Raumordnung und Landesplanung (NROG) in der Fassung vom 07. Juni 2007 (Nds. GVBl. S. 223) hat das Niedersächsische Ministerium für Ernährung, Landwirtschaft, Verbraucherschutz und Landesentwicklung - Regierungsvertretung Braunschweig - als oberste Landesplanungsbehörde das Regionale Raumordnungsprogramm 2008 für den Großraum Braunschweig mit Erlass vom 30. April 2008 - Az.: RV BS 1.4-20303/ZGB2008 genehmigt. Das Regionale Raumordnungsprogramm 2008 für den Großraum Braunschweig tritt am 01. Juni 2008 in Kraft. Im Regionalen Raumordnungsprogramm 2008 ist die angestrebte räumliche und strukturelle Entwicklung des Großraums Braunschweig festgelegt. Zum Verbandsgebiet des Großraums Braunschweig gehören die kreisfreien Städte Braunschweig, Salzgitter und Wolfsburg sowie die Landkreise Gifhorn, Goslar, Helmstedt, Peine und Wolfenbüttel.
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Rasterdaten der beobachteten und projizierten Lufttemperatur für Niedersachsen (AR5-NI Version 2.1)
Der zip-Ordner enthält 30-jährige Rastermittel für Beobachtungs- (1881-1910 bis 1991-2020) und die Ergebnisbandbreite mit Mittelwert der Absolutwerte und Änderungssignale zu 1971-2000 für Projektionszeiträume der Klimaszenarien RCP8.5 und RCP2.6 (2031-2060 und 2071-2100) im Koordinatensystem epsg:4647 (UTM32) für die Zeiteinheiten: - yr: Kalenderjahr (Jan. - Dez.) - sp: Frühling (Mär. - Mai) - su: Sommer (Jun. - Aug.) - au: Herbst (Sep. - Nov.) - wi: Winter (Dez. - Feb.) - hyr: Hydrologisches Jahr (Nov. - Okt.) - hsu: Hydrologisches Sommerhalbjahr (Mai - Okt.) - hwi: Hydrologisches Winterhalbjahr (Nov. - Apr.) - gs: Vegetationsperiode (Apr. - Sep.) - vd: Vegetationsruhe (Okt. - Mär.) - m01.. Monate Januar bis Dezember Neben den Rasterdaten ist eine Information zu den Dateinamen und für eine Darstellung im GIS eine Klassifizierung der Rasterdaten mit Klassenname und hexcolor-code gegeben.
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Infrarot-Luftbilder - Digitale CIR-Orthofotos der Stadt Braunschweig aus dem Bildflug 2008
In einer digitalen Befliegung am 8. Mai 2008 wurden aus einem Flugzeug hunderte von Einzelbildern senkrecht aufgenommen. Die mit 10cm Bodenpixeln hochauflösenden Aufnahmen wurden digital entzerrt und anhand von GPS-Daten passgenau zusammengefügt. Parallel zu den Aufnahmen in Echtfarben (RGB) wurden über spezielle Infrarot-Kanäle der Luftbildkamera während des Bildflugs gleichzeitig sogenannte Falschfarben- oder Infrarot-Bilder (CIR) aufgenommen. Solche Aufnahmen werden in der Umweltplanung eingesetzt. So kann zum Beispiel der Vitalitätszustand von Bäumen aus den Bildern interpretiert werden. Das Chlorophyll der Blätter reflektiert in erhöhtem Maße die Infrarotstrahlung. Dieser Effekt lässt die sonst dunkelgrünen Blätter in hellem Rot erscheinen.
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Infrarot-Luftbilder - Digitale CIR-Orthofotos der Stadt Braunschweig aus dem Bildflug 2023
Die Befliegung des Stadtgebietes erfolgte am 30. April/1. Mai 2023 vom südlichen Stadtrand bis zum Schwarzen Berg und am 28. Mai vom nördlichen Stadtrand bis zum Schwarzen Berg mit einer Bodenauflösung von 7,5 cm. Parallel zu den Aufnahmen in Echtfarben (RGB) wurden über spezielle Infrarot-Kanäle der Luftbildkamera während des Bildflugs gleichzeitig sogenannte Falschfarben- oder Infrarot-Bilder (CIR) aufgenommen.
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Infrarot-Luftbilder - Digitale CIR-Orthofotos der Stadt Braunschweig aus dem Bildflug 2011
In einer digitalen Befliegung am 8. März 2011 wurden aus einem Flugzeug hunderte von Einzelbildern senkrecht aufgenommen. Die mit 10cm Bodenpixeln hochauflösenden Aufnahmen wurden digital entzerrt und anhand von GPS-Daten passgenau zusammengefügt. Parallel zu den Aufnahmen in Echtfarben (RGB) wurden über spezielle Infrarot-Kanäle der Luftbildkamera während des Bildflugs gleichzeitig sogenannte Falschfarben- oder Infrarot-Bilder (CIR) aufgenommen.
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Regionales Raumordnungsprogramm für den Großraum Braunschweig 2008 - Verkehr (Luftverkehr) - Vorranggebiet Verkehrsflughafen Punktsignatur
Dieser Datensatz beinhaltet die Punktsignaturen derVorranggebiete "Verkehrsflughafen" entsprechend der zeichnerischen Darstellung des Regionalen Raumordnungsprogramms für den Großraum Braunschweig in der Fassung von 2008. Die Satzung über die Festlegung des Regionalen Raumordnungsprogramms für den Großraum Braunschweig 2008 wurde am 20.12.2007 von der Verbandsversammlung des Zweckverbands Großraum Braunschweig beschlossen. Gemäß § 8 Abs. 6 des Niedersächsischen Gesetzes über Raumordnung und Landesplanung (NROG) in der Fassung vom 07. Juni 2007 (Nds. GVBl. S. 223) hat das Niedersächsische Ministerium für Ernährung, Landwirtschaft, Verbraucherschutz und Landesentwicklung - Regierungsvertretung Braunschweig - als oberste Landesplanungsbehörde das Regionale Raumordnungsprogramm 2008 für den Großraum Braunschweig mit Erlass vom 30. April 2008 - Az.: RV BS 1.4-20303/ZGB2008 genehmigt. Das Regionale Raumordnungsprogramm 2008 für den Großraum Braunschweig tritt am 01. Juni 2008 in Kraft. Im Regionalen Raumordnungsprogramm 2008 ist die angestrebte räumliche und strukturelle Entwicklung des Großraums Braunschweig festgelegt. Zum Verbandsgebiet des Großraums Braunschweig gehören die kreisfreien Städte Braunschweig, Salzgitter und Wolfsburg sowie die Landkreise Gifhorn, Goslar, Helmstedt, Peine und Wolfenbüttel.
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Regionales Raumordnungsprogramm für den Großraum Braunschweig 2008 - Verkehr (Luftverkehr) - Vorranggebiet Verkehrslandeplatz Punktsignatur
Dieser Datensatz beinhaltet die Punktsignaturen der Vorranggebiete "Verkehrslandeplatz" entsprechend der zeichnerischen Darstellung des Regionalen Raumordnungsprogramms für den Großraum Braunschweig in der Fassung von 2008. Die Satzung über die Festlegung des Regionalen Raumordnungsprogramms für den Großraum Braunschweig 2008 wurde am 20.12.2007 von der Verbandsversammlung des Zweckverbands Großraum Braunschweig beschlossen. Gemäß § 8 Abs. 6 des Niedersächsischen Gesetzes über Raumordnung und Landesplanung (NROG) in der Fassung vom 07. Juni 2007 (Nds. GVBl. S. 223) hat das Niedersächsische Ministerium für Ernährung, Landwirtschaft, Verbraucherschutz und Landesentwicklung - Regierungsvertretung Braunschweig - als oberste Landesplanungsbehörde das Regionale Raumordnungsprogramm 2008 für den Großraum Braunschweig mit Erlass vom 30. April 2008 - Az.: RV BS 1.4-20303/ZGB2008 genehmigt. Das Regionale Raumordnungsprogramm 2008 für den Großraum Braunschweig tritt am 01. Juni 2008 in Kraft. Im Regionalen Raumordnungsprogramm 2008 ist die angestrebte räumliche und strukturelle Entwicklung des Großraums Braunschweig festgelegt. Zum Verbandsgebiet des Großraums Braunschweig gehören die kreisfreien Städte Braunschweig, Salzgitter und Wolfsburg sowie die Landkreise Gifhorn, Goslar, Helmstedt, Peine und Wolfenbüttel.
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Regionales Raumordnungsprogramm für den Großraum Braunschweig 2008 - Verkehr (Luftverkehr) - Vorranggebiet Siedlungsbeschränkungsbereich
Dieser Datensatz beinhaltet die Vorranggebiete "Siedlungsbeschränkungsbereich" entsprechend der zeichnerischen Darstellung des Regionalen Raumordnungsprogramms für den Großraum Braunschweig in der Fassung von 2008. Die Satzung über die Festlegung des Regionalen Raumordnungsprogramms für den Großraum Braunschweig 2008 wurde am 20.12.2007 von der Verbandsversammlung des Zweckverbands Großraum Braunschweig beschlossen. Gemäß § 8 Abs. 6 des Niedersächsischen Gesetzes über Raumordnung und Landesplanung (NROG) in der Fassung vom 07. Juni 2007 (Nds. GVBl. S. 223) hat das Niedersächsische Ministerium für Ernährung, Landwirtschaft, Verbraucherschutz und Landesentwicklung - Regierungsvertretung Braunschweig - als oberste Landesplanungsbehörde das Regionale Raumordnungsprogramm 2008 für den Großraum Braunschweig mit Erlass vom 30. April 2008 - Az.: RV BS 1.4-20303/ZGB2008 genehmigt. Das Regionale Raumordnungsprogramm 2008 für den Großraum Braunschweig tritt am 01. Juni 2008 in Kraft. Im Regionalen Raumordnungsprogramm 2008 ist die angestrebte räumliche und strukturelle Entwicklung des Großraums Braunschweig festgelegt. Zum Verbandsgebiet des Großraums Braunschweig gehören die kreisfreien Städte Braunschweig, Salzgitter und Wolfsburg sowie die Landkreise Gifhorn, Goslar, Helmstedt, Peine und Wolfenbüttel.