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Geotechnische Klassifizierung der Sedimente – Bodenverflüssigung – Meeresbodensedimente mit Korngrößenverteilungen die bei Einwirkung zur Bodenverflüssigung neigen
Karte bis 0,2m GOK
Die Karte Bodenverflüssigungspotenzial stellt Informationen zur Verbreitung von Sedimenten an der Meeresbodenoberfläche dar, die aufgrund ihrer spezifischen Korngrößenverteilungen unter äußerer Lasteinwirkung (Entstehung von Porenwasserüberdruck) zur Bodenverflüssigung neigen können. Bei den Sedimenten handelt es sich in der Regel um eng gestufte Grobschluffe bis Mittelsande. Der Effekt der Bodenverflüssigung kann bei Baumaßnahmen und Bauwerken, wie z.B. Pipelines und Seekabel am Meeresboden, von Bedeutung sein. Die Karte umfasst den Bereich der gesamten deutschen Nordsee im Maßstab 1 : 250.000 mit einer Aussage zu den Sedimenten der oberen 0,2 m ab Meeresbodenoberfläche. Zwei zusätzliche Karten zeigen Ergebnisse der Auswertung von Bohrdaten in Teufen von 1 m und 2 m unter Meeresboden. Grundlage der Kartendarstellung sind Sedimentproben der Meeresbodenoberfläche bis zu einer Teufe von 0,2 m sowie Schichtbeschreibungen von Bohrungen in den oben genannten Teufenbereichen, die bis April 2012 zur Verfügung standen. Die Grundlagendaten sind in Datenbanken beim BSH und LBEG abgelegt, zukünftig erhobene Daten werden darin integriert. Die Lockersedimente werden entsprechend ihrer Korngrößen nach DIN EN 14688-1 eingeteilt: Ton (Korngröße <0,002 mm); Schluff (Korngröße 0,002 bis 0,063 mm); Sand (Korngröße 0,063 bis 2,0 mm); Kies (Korngröße 2,0 bis 63 mm); Steine und Blöcke (Korngröße >63 mm). Auf Basis der im Labor durchgeführten Korngrößenanalysen, den Schichtbeschreibungen aus Bohrungen und der Kornsortierung werden die Sedimente auf Grundlage der Klassifizierung von STUDER & KOLLER (1997) klassifiziert. Die Legende umfasst zwei Klassen, Bodenverflüssigung „potentiell möglich“ und „nicht zu erwarten“.
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Hydrogeologische Raumgliederung von Deutschland (HYRAUM) (WMS)
Die hydrogeologische Raumgliederung liefert eine Abgrenzung von Gebieten mit gleichen oder sehr ähnlichen hydrogeologischen Eigenschaften, wobei diese Gebiete mit abnehmendem Detaillierungsgrad Hydrogeologische Teilräume, Hydrogeologische Räume und Hydrogeologische Großräume umfassen. Dabei setzt sich die jeweils übergeordnete Ebene vollständig aus einer oder mehreren Einheiten der darunter liegenden Ebene zusammen. Für die bundesweite Kartendarstellung der hydrogeologischen Großräume, Räume und Teilräume wurden die überwiegend im Maßstab 1 : 500.000 erarbeiteten Entwürfe und Einzelbearbeitungen der Länder in eine einheitliche Nomenklatur überführt und zu einer digitalen Karte zusammengefasst. Insgesamt wurde das Gebiet der Bundesrepublik Deutschland in 10 hydrogeologische Großräume, 36 hydrogeologische Räume und 247 hydrogeologische Teilräume untergliedert. Die der Systematik der hydrogeologischen Raumgliederung zugrunde liegenden Begriffe wurden durch die Unterarbeitsgruppe EU-WRRL der Ad-hoc-AG Hydrogeologie ausgearbeitet: Hydrogeologische Großräume sind große Bereiche der Erdkruste mit ähnlichen hydrogeologischen Eigenschaften und ähnlichen Grundwasserverhältnissen, die auf derselben geologischen Entstehungsgeschichte und einem einheitlichen tektonischen Baumuster beruhen. Hydrogeologische Räume sind Bereiche der Erdkruste, deren hydrogeologische Eigenschaften aufgrund ähnlichen Schichtenaufbaues, ähnlicher geologischer Struktur, ähnlicher Morphologie und ähnlicher Grundwasserbeschaffenheit im Rahmen einer festgelegten Bandbreite einheitlich sind. Die Grenzziehung berücksichtigt, wo hydrogeologisch sinnvoll, die naturräumliche Gliederung der Physischen Geographie. Hydrogeologische Teilräume sind einzelne oder mehrere hydrogeologische Einheiten, die einen regional einheitlichen Bau aufweisen. Die Grenzziehung berücksichtigt, wo hydrogeologisch sinnvoll, die naturräumliche Gliederung der Physischen Geographie.
Dieser Downloaddienst (Web Feature Service oder kurz WFS) stellt die Zusammenzeichnung des Flächennutzungsplans der in der Überschrift angegebenen Kommune des Landes Niedersachsen in einer landesweit einheitlichen Visualisierung bereit. Eine rechtlich verbindliche Auskunft erteilt jedoch ausschließlich die zuständige Einheits- oder Samtgemeinde als Trägerin der Flächennutzungsplanung. Hierbei handelt es sich um einen an XPlanung angelehnten Gebrauchsdienst der Zusammenzeichnungen von Planelementen des Flächennutzungsplans der in der Überschrift angegebenen Kommune mit mindestens einem Layer pro XPlanung-Klasse. Es handelt sich explizit nicht um einen XPlanung-konformen Dienst, da er nicht dem XPlanung-Schema entspricht. Stattdessen wird ein eigenes, abgeflachtes Schema verwendet. Die Zusammenzeichnung beinhaltet den aktuellen Stand der rechtswirksamen Flächennutzungs-planung, der in den ursprünglich aufgestellten Flächennutzungsplan alle inzwischen rechtswirksam erfolgten Änderungen und Berichtigungen einarbeitet, so dass es ein Gesamtplanwerk ergibt. Die Grenzen der Geltungsbereiche von Flächennutzungsplan-Änderungen und Berichtigungen sind im Layer „Geltungsbereiche“ zusammengefasst. Die Daten wurden im Rahmen des Projektes PlanDigital erstellt bzw. veröffentlicht und werden durch die Plattform PlanDigital (www.testportal-plandigital.de) bereitgestellt. Das angegebene Datum der kontinuierlichen Aktualisierung bezieht sich auf die letzte technische Aktualisierung des Geodatensatzes bzw. der Dienste, die möglicherweise keine Änderung der Inhalte bedeutet. Die Veröffentlichung aktualisierter Daten sollte mindestens einmal jährlich erfolgen. In der Plattform/Testportal PlanDigital wurde in den Dienstmetadaten von der zuständigen Kommune folgende Aktualität angegeben: Flächennutzungsplan Werlte inkl. Änderungen und Berichtigungen bis 11.02.2025. Das angegebene Veröffentlichungsdatum soll das Datum der Rechtskraft des Plans oder der letzten Änderung sein; diese Information wird der XPlanGML entnommen.
Dieser Downloaddienst (Web Feature Service oder kurz WFS) stellt die Zusammenzeichnung des Flächennutzungsplans der in der Überschrift angegebenen Kommune des Landes Niedersachsen in einer landesweit einheitlichen Visualisierung bereit. Eine rechtlich verbindliche Auskunft erteilt jedoch ausschließlich die zuständige Einheits- oder Samtgemeinde als Trägerin der Flächennutzungsplanung. Hierbei handelt es sich um einen an XPlanung angelehnten Gebrauchsdienst der Zusammenzeichnungen von Planelementen des Flächennutzungsplans der in der Überschrift angegebenen Kommune mit mindestens einem Layer pro XPlanung-Klasse. Es handelt sich explizit nicht um einen XPlanung-konformen Dienst, da er nicht dem XPlanung-Schema entspricht. Stattdessen wird ein eigenes, abgeflachtes Schema verwendet. Die Zusammenzeichnung beinhaltet den aktuellen Stand der rechtswirksamen Flächennutzungs-planung, der in den ursprünglich aufgestellten Flächennutzungsplan alle inzwischen rechtswirksam erfolgten Änderungen und Berichtigungen einarbeitet, so dass es ein Gesamtplanwerk ergibt. Die Grenzen der Geltungsbereiche von Flächennutzungsplan-Änderungen und Berichtigungen sind im Layer „Geltungsbereiche“ zusammengefasst. Die Daten wurden im Rahmen des Projektes PlanDigital erstellt bzw. veröffentlicht und werden durch die Plattform PlanDigital (www.testportal-plandigital.de) bereitgestellt. Das angegebene Datum der kontinuierlichen Aktualisierung bezieht sich auf die letzte technische Aktualisierung des Geodatensatzes bzw. der Dienste, die möglicherweise keine Änderung der Inhalte bedeutet. Die Veröffentlichung aktualisierter Daten sollte mindestens einmal jährlich erfolgen. In der Plattform/Testportal PlanDigital wurde in den Dienstmetadaten von der zuständigen Kommune folgende Aktualität angegeben: Flächennutzungsplan Twist inkl Änderungen und Berichtigungen bis 19.05.2025. Das angegebene Veröffentlichungsdatum soll das Datum der Rechtskraft des Plans oder der letzten Änderung sein; diese Information wird der XPlanGML entnommen.
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Geodatensatz Flächennutzungsplan Samtgemeinde Papenteich (Zusammenzeichnung)
Dieser Geodatensatz beinhaltet den Flächennutzungsplan der in der Überschrift angegebenen Kommune des Landes Niedersachsen in einem standardisierten Format. Eine rechtlich verbindliche Auskunft zur Flächennutzungsplanung erteilt jedoch ausschließlich die zuständige Einheits- oder Samtgemeinde als Trägerin der Flächennutzungsplanung. Die Daten beinhalten mindestens einen Layer pro XPlanung-Klasse, basierend auf dem Datenaustauschformat XPlanGML. Die hier vorliegende Zusammenzeichnung beinhaltet den aktuellen Stand der rechtswirksamen Flächennutzungsplanung, der gegebenenfalls in den ursprünglich aufgestellten Flächennutzungsplan alle inzwischen rechtswirksam erfolgten Änderungen und Berichtigungen einarbeitet, so dass es ein Gesamtplanwerk ergibt. Die XPlanGML-Dateien wurden im Rahmen des Projektes PlanDigital erstellt bzw. veröffentlicht und werden über die Plattform PlanDigital (https://testportal-plandigital.de/kvwmap/index.php) für die Träger der Flächennutzungsplanung zugangsbeschränkt bereitgestellt. Das angegebene Datum der kontinuierlichen Aktualisierung bezieht sich auf die letzte technische Aktualisierung des Geodatensatzes bzw. der Dienste, die möglicherweise keine Änderung der Inhalte bedeutet. Die Veröffentlichung aktualisierter Daten sollte mindestens einmal jährlich erfolgen. In der Plattform/Testportal PlanDigital wurde in den Dienstmetadaten von der zuständigen Kommune folgende Aktualität angegeben: Flächennutzungsplan der Samtgemeinde Papenteich inkl. aller Änderungen und Berichtigungen bis 30.10.2020. Das angegebene Veröffentlichungsdatum soll das Datum der Rechtskraft des Plans oder der letzten Änderung sein; diese Information wird der XPlanGML entnommen.
Dieser Darstellungsdienst (Web Map Service oder kurz WMS) stellt die Zusammenzeichnung des Flächennutzungsplans der in der Überschrift angegebenen Kommune des Landes Niedersachsen in einer landesweit einheitlichen Visualisierung bereit. Eine rechtlich verbindliche Auskunft erteilt jedoch ausschließlich die zuständige Einheits- oder Samtgemeinde als Trägerin der Flächennutzungsplanung. Hierbei handelt es sich um einen Gebrauchsdienst der Zusammenzeichnungen von Planelementen des Flächennutzungsplans der in der Überschrift angegebenen Kommune mit mindestens einem Layer pro XPlanung-Klasse, basierend auf dem Datenaustauschformat XPlanGML. Es handelt sich explizit nicht um einen XPlanung-konformen Dienst, da er nicht dem XPlanung-Schema entspricht. Stattdessen wird ein eigenes, abgeflachtes Schema verwendet. Die Zusammenzeichnung beinhaltet den aktuellen Stand der rechtswirksamen Flächennutzungs-planung, der in den ursprünglich aufgestellten Flächennutzungsplan alle inzwischen rechtswirksam erfolgten Änderungen und Berichtigungen einarbeitet, so dass es ein Gesamtplanwerk ergibt. Die Grenzen der Geltungsbereiche von Flächennutzungsplan-Änderungen und Berichtigungen sind im Layer „Geltungsbereiche“ zusammengefasst. Die Daten wurden im Rahmen des Projektes PlanDigital erstellt bzw. veröffentlicht und werden durch die Plattform PlanDigital (https://testportal-plandigital.de/kvwmap/index.php) für die Träger der Flächennutzungsplanung zugangsbeschränkt bereitgestellt. Das angegebene Datum der kontinuierlichen Aktualisierung bezieht sich auf die letzte technische Aktualisierung des Geodatensatzes bzw. der Dienste, die möglicherweise keine Änderung der Inhalte bedeutet. Die Veröffentlichung aktualisierter Daten sollte mindestens einmal jährlich erfolgen. In der Plattform/Testportal PlanDigital wurde in den Dienstmetadaten von der zuständigen Kommune folgende Aktualität angegeben: Zusammenzeichnung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Brookmerland inkl. Änderung bis Datum d. Rechtskraft 21.07.2025. Das angegebene Veröffentlichungsdatum soll das Datum der Rechtskraft des Plans oder der letzten Änderung sein; diese Information wird der XPlanGML entnommen.
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Bericht: "Beweissicherung Küstenschutz Leybucht: Vegetationsentwicklung Leyhörn (1998)"
„Im Jahr 1985 begann das StAWA Aurich (nachfolgend NLWK Betriebsstelle Aurich) mit der Maßnahme „Küstenschutz Leybucht“. Im Rahmen dieser Maßnahme wurde im Bereich der Leybucht eine nach Nordwesten bis zum tiefen Wasser (Norderley) vorstoßende, sturmflutsichere Deichnase (Leyhörn) mit Sielbauwerk, Schleuse und Speicherbecken errichtet. Mit dem Bau von Leyhörn sowie den weiteren Maßnahmen zum „Küstenschutz Leybucht“ wurden insgesamt rd. 740 ha Sommerpolder-, Salzwiesen- und Wattflächen überbaut oder anderweitig ihrer bisherigen Funktion entzogen. Mit dem Planfeststellungsbeschluss von 1985 wurden Auflagen erlassen, die den Naturschutz im Leyhörn in den Vordergrund stellen. Dementsprechend wurden im Jahr 1994 Leyhörn und die südwestlich angrenzenden Kleientnahmen durch die Bezirksregierung Weser-Ems unter Naturschutz gestellt (NSG Leyhörn). Das NLÖ-Forschungsstelle Küste (NLÖ – FSK) wurde von der Bezirksregierung Weser-Ems […] beauftragt, die erste Phase der Beweissicherung (1989 bis 1997) mit einer zweiten Untersuchungsphase (1998 bis 2000) fortzusetzen. Diese umfasst u. a. eine Bestandsaufnahme von Flora und Vegetation des NSG Leyhörn (ohne Kleiabgrabungsflächen bei Hauen). Mit ihr befasst sich der Dienstbericht. Die Bestandsaufnahme wurde 1998 in Form einer flächendeckenden Vegetationskartierung im Maßstab 1:2.500 sowie einer Erfassung aller Pflanzenarten und der „Rote Liste-Arten“ durchgeführt. Zusätzlich erfolgten an repräsentativen Standorten bodenkundliche Erhebungen. Die Erhebungen wurden 1999 durch weitere Teiluntersuchungen ergänzt. Der Bericht stellt die gewonnenen Daten und Ergebnisse zusammen. […]“
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INSPIRE: The General Geological Map of the Federal Republic of Germany 1:250,000 (GÜK250) (WMS)
The WMS GÜK250 (INSPIRE) represents the surface geology of Germany on a scale of 1:250,000. In general, the term “surface geology” refers to geologic formations up to a depth of two meters. However, particularly in the south of Germany, considerable deviations of this concept exist and thicknesses of a couple of hundred meters may be displayed. According to the Data Specification on Geology (D2.8.II.4_v3.0) the geological map provides INSPIRE-compliant data. The GÜK250 (INSPIRE) contains a base layer and an overlay layer which usually represents thin Quaternary deposits. The WMS GÜK250 (INSPIRE) contains correspondingly two layers for the geologic units (GE.GeologicUnit.BaseLayer and GE.GeologicUnit.OverlayLayer). Additionally the WMS comprises layers representing the faults (GE.GeologicFault), marginal position of the ice shield (GE. NaturalGeomorphologicFeature) and quartz veins (GE.GeologicUnit.QuartzVein). The layers are mostly displayed according to the INSPIRE portrayal rules. The geologic units are represented graphically by stratigraphy (GE.GeologicUnit.BaseLayer.AgeOfRocks and GE.GeologicUnit.OverlayLayer.AgeOfRocks, stored in group layer GE.AgeOfRocks) and lithology (GE.GeologicUnit.BaseLayer.Lithology and GE.GeologicUnit.OverlayLayer.Lithology, stored in group layer GE.Lithology). Because INSPIRE doesn’t provide portrayal rules for the genesis (event process und event environment), this display mode is not available compared to the original WMS GÜK250. In case of different geochronologic minimum and maximum ages, e.g. Pleistocene - Holocene, the portrayal is defined by the colour of the geochronologic minimum age (olderNamedAge). The portrayal of the lithology is defined by the rock or rock group representing the main part of the petrographic composition of the geologic unit. For the portrayal of different petrographic main components the corresponding colours are superimposed in a dot pattern. Analogous to the original WMS GÜK250 the petrographic content is represented graphically according to the generic terms of the main components, e.g. clastic sedimentary rock, pure carbonate sedimentary rock or metamorphic rock. In case of the geologic units the user obtains detailed information on the stratigraphy, lithology and genesis via the getFeatureInfo request.
Das Bergwerkseigentum gewährt einer Person oder Firma das Recht, den Bodenschatz, für den das Bergwerkseigentum verliehen ist, abzubauen. Das Bergwerkseigentum ist beim Grundbuchamt in das Berggrundbuch eingetragen. Die Suche nach volkswirtschaftlich bedeutenden Bodenschätzen wie z.B. Kohlenwasserstoffe, Stein- und Braunkohle oder Kali- und Steinsalze und deren Gewinnung unterliegen in der Bundesrepublik Deutschland den Vorschriften des Bundesberggesetzes (BBergG). Unterschieden werden dabei „bergfreie“ und „grundeigene“ Bodenschätze. Grundeigene Bodenschätze stehen im Eigentum des Grundeigentümers. Auf bergfreie Bodenschätze erstreckt sich das Eigentum an einem Grundstück nicht. Wer bergfreie Bodenschätze gewinnen (abbauen) will, benötigt dazu eine Bewilligung gemäß § 8 BBergG oder das Bergwerkseigentum gemäß § 9 BBergG. Die Erteilung erfolgt durch die zuständige Behörde. Für die Länder Niedersachsen, Schleswig-Holstein, Hamburg, Bremen und den Festlandsockel der Nordsee ist dies das Landesamt für Bergbau, Energie und Geologie (LBEG). Sowohl Bewilligung als auch Bergwerkseigentum gewähren das Recht, innerhalb eines bestimmten Feldes Bodenschätze zu gewinnen. Das Bergwerkseigentum ist darüber hinaus ein „grundstücksgleiches“ Recht, das heißt es ist grundbuch- und beleihungsfähig. Das Feld der Bewilligung oder des Bergwerkseigentums ist über Tage flächenmäßig begrenzt und erstreckt sich bis in die „ewige Teufe“, also theoretisch bis zum Erdmittelpunkt. Die Themenkarte „Bergwerkseigentum“ zeige das aktuell vom LBEG vergebene Bergwerkseigentum.