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219 Ergebnisse
219 Ergebnisse
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public Straßenlärm Lden 2022 (EU-Pflicht)
Digitaler landesweiter Datenbestand des Berechnungsergebnisses Lden (day, evening, night) 2022 nach EU-Umgebungslärmrichtlinie (2002/49/EG, 34. BImSchV). Die Berechnung des Pegels Lden erfolgte nach der Berechnungsmethode für den Umgebungslärm von bodennahen Quellen (BUB), die das europaweit einheitliche Berechnungsverfahren CNOSSOS-EU in nationales Recht umsetzt. Ermittelt werden diese Pegel rechnerisch in einer Höhe von 4 m über Grund und in einem Raster von 10 x 10 m. Als akustische Quelle dient das relevante Hauptstraßennetz mit ganz-täglichem (day, evening, night) Verkehr, welches ebenfalls unter dem Namen „Straßen_2022“ auf diesem Kartenserver vorliegt. Die Darstellung erfolgt in 5 dB Klassen gemäß Legende. Die Berechnungsergebnisse der Ballungsräume Hannover, Hildesheim, Braunschweig, Osnabrück, Oldenburg und Göttingen sind nicht Bestandteil dieses Datensatzes, dies gilt ebenso für die im Bundesland Bremen liegenden Berechnungsergebnisse.
Zuletzt aktualisiert: 23.08.2025
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/ Geodatensatz
INSPIRE Open Data
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settings WMS Regionales Raumordnungsprogramm 2016 Landkreis Diepholz
Kartendienst des Regionalen Raumordnungsprogramms Landkreis Diepholz 2016 mit folgenden Themen: Vorranggebiete für Freiraumfunktionen, Ober-, Mittel-, Grundzentrum, Schwerpunktaufgabe Wohnstätten, Schwerpunktaufgabe Arbeitsstätten, Ordnungsraum, Vorsorgegebiet für Natur und Landschaft, Vorranggebiete für Natur und Landschaft, Gebiet zur Verbesserung des Landschaftsstruktur und des Naturhaushaltes, Regional bedeutsamer Erholungsschwerpunkt, Vorranggebiet für Erholung mit intensiver Inanspruchnahme durch die Bevölkerung, Vorranggebiet für ruhige Erholung in Natur und Landschaft, Vorsorgegebiet für Erholung, Regional bedeutsamer Wanderweg, Standort mit besonderer Entwicklungsaufgabe Erholung, Standort mit besonderer Entwicklungsaufgabe Fremdenverkehr, Regional bedeutsame Sportanlage, Vorsorgegebiet für die Landwirtschaft, Vorsorgegebiet für Forstwirtschaft, von Aufforstung freizuhaltendes Gebiet, Vorsorgegebiet für Rohstoffgewinnung, Vorranggebiet für Rohstoffgewinnung, Haupteisenbahnstrecke, sonstige Eisenbahnstrecke (vorhanden), sonstige Eisenbahnstrecke (erforderlich, bedarf weiterer Abstimmung), S-Bahn/City-Bahn, Bahnhof mit Fernverkehrsfunktionen (vorhanden), Bahnhof mit Funktionen für den ÖPNV oder übrige Verkehre (vorhanden), elektrischer Betrieb (vorhanden), Park-and-ride/Bike-and-Ride, Autobahn (vorhanden), Autobahn (erforderlich), Anschlussstelle (vorhanden), Anschlussstelle (erforderlich, bedarf weiterer Abstimmung), Hauptverkehrsstraßen von überregionaler Bedeutung (vorhanden), Hauptverkehrsstraßen von überregionaler Bedeutung (erforderlich, bedarf weiterer Abstimmung), Hauptverkehrsstraßen von regionaler Bedeutung, Hauptverkehrsstraßen von regionaler Bedeutung (erforderlich, bedarf weiterer Abstimmung), Schiffbarer Fluss (vorhanden), Hafen (vorhanden), Sportboothafen (vorhanden), Vorrangstandort für Verkehrsflughafen (vorhanden), Verkehrslandeplatz (vorhanden), Verkehrslandeplatz (vorhanden), Vorsorgegebiet für die Trinkwassergewinnung, Vorranggebiet für die Trinkwassergewinnung, Wasserwerk (vorhanden), Fernwasserleitung (vorhanden), zentrale Kläranlage (vorhanden), Hauptabwasserleitung (vorhanden), Deich (vorhanden), Sicherung des Hochwasserabflusses, vom Weserdeich geschütztes Gebiet, Vorrangstandort für Siedlungsabfalldeponie (vorhanden), Vorrangstandorte für Sonderabfalldeponie, Vorrangstandort für Windenergiegewinnung, Elektr. Leitung ab 110 kV (vorhanden), Elektr. Leitung ab 110 kV (erforderlich), Umspannwerk ab 110 kV (vorhanden), Speicherung von Primärenergie (vorhanden), Rohrfernleitung (vorhanden), Naturpark, Fluglärmzone 1, Fluglärmzone 2, Gewässer (Polygon), Gewässer (Linie), Landesgrenze, Bezirksgrenze, Kreisgrenze, Gemeinde/Samtgemeinden, Planungsraum ---- Den Downloadservice zu den Einzelthemen (shp, gml, kml) inkl. weiterer Dokumente (beschreibende Darstellung, Umweltbericht, Begründung, etc.) finden Sie unter DOWNLOAD-LINKS ----
Zuletzt aktualisiert: 12.10.2023
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/ Geodatendienst
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open_in_new Lärm und Erschütterungen | Nds. Gewerbeaufsicht
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open_in_new Lärm und Bauleitplanung | Nds. Gewerbeaufsicht
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open_in_new Lärm und Vibrationen am Arbeitsplatz | Nds. Gewerbeaufsicht
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open_in_new Lärm, Schwingungen und Prävention | Nds. Gewerbeaufsicht
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open_in_new Lärm und Vibrationen am Arbeitsplatz | Nds. Gewerbeaufsicht
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Icon Lethetal
Das knapp 70 ha große Landschaftsschutzgebiet umfasst einen westlich des Fließgewässers gelegenen Ausschnitt der Lethe-Aue im Landkreis Cloppenburg. Die Lethe selber ist nicht Bestandteil des Schutzgebiets, sondern liegt in einem eigenen Naturschutzgebiet. Das langgestreckte Gebiet verläuft in unterschiedlicher Breite parallel zur Lethe und ist durch landwirtschaftliche Nutzflächen geprägt, wobei die Grünlandnutzung überwiegt. Daneben finden sich aber auch Gehölzbestände und kleine Wälder im Gebiet sowie Gehölzreihen, die den Gewässerlauf der Lethe säumen. Der Schutz der überwiegend im südlichen Teil des Schutzgebietes vorhandenen Eichenwälder und der sogenannten „feuchten Hochstaudenfluren“ ist vorrangiges Ziel der Unterschutzstellung. Zudem soll sie zum Erhalt und zur Entwicklung der Landschaft mit ihren Grünland- und Moorbiotopen und den sonstigen auetypischen Arealen beitragen. Das Landschaftsschutzgebiet dient dem Schutz desFFH-Gebietes 012 "Sager Meer, Ahlhorner Fischteiche und Lethe". Zuständig ist derLandkreis Cloppenburgals untere Naturschutzbehörde. Das Gebiet grenzt unmittelbar westlich an dasNaturschutzgebiet WE 316 „Lethe“, der östtliche Talbereich im LK Oldenburg wird durch dasLandschaftsschutzgebiet OL 067 "Lethetal"geschützt. Natur erleben ohne zu stören: Bleiben Sie bitte auf den Wegen und lassen Sie Hunde nicht frei laufen. Genießen Sie die Ruhe, ohne dass Sie zelten oder unnötigen Lärm machen.
place Umweltdaten
/ Landschaftsschutzgebiet
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Icon Planfeststellungsverfahren für die Erweiterung des Tagebaus Ardorf-Hohebarg der Firma Christian Siebels & Co. GmbH
Die Firma Christian Siebels & Co. GmbH plant die Erweiterung und Vertiefung Ihres bestehenden Tagebaus in der Stadt Wittmund (Ortsteil Ardorf-Hohebarg), um Quarzsand im Nassabbauverfahren zu gewinnen. Die Fläche befindet sich östlich der Straße Sliepershörn sowie südlich der Straße Am Rillenmoor. Der geplante Tagebau hat eine Gesamtgröße von 34,2 ha. Unter Einhaltung erforderlicher Abstände ergibt sich eine Gewinnungsfläche von ca. 27,0 ha. Aufgrund des voraussichtlichen Flächenzuschnitts und zu erwartender Abbauböschungen ergibt sich nach derzeitigem Stand eine maximale Abbautiefe von ca. 30 m unter Wasserspiegel (-25,00 m NHN). Überschlägig ist durch die Erweiterung eine Abbaumenge von 1,99 Mio. m³ zu erwarten. Nach Beendigung des Abbaus ist die Herrichtung der Gewinnungsfläche als naturnahes Stillgewässer (Folgenutzung Natursee) vorgesehen. Am 23.08.2023 ging der Antrag auf Zulassung des Rahmenbetriebsplans mit Umweltverträglichkeitsprüfung beim Landesamt für Bergbau, Energie und Geologie ein. Die Antragsunterlagen enthalten u.a. einen UVP-Bericht, einen artenschutzrechtlichen Fachbeitrag sowie Gutachten zur Hydrogeologie, Geotechnik, Lärm- und Staubemissionen. Die Antragsunterlagen wurden zwischen dem 02.10.2023 und dem 01.11.2023 (jeweils einschließlich) für jedermann zur Einsichtnahme ausgelegt. Die rechtzeitig gegen den Plan erhobenen Einwendungen, die rechtzeitig abgegebenen Stellungnahmen von Vereinigungen sowie die Stellungnahmen der Behörden zu dem Plan sind mit dem Träger des Vorhabens, den Behörden, den Betroffenen sowie denjenigen, die Einwendungen erhoben oder Stellungnahmen abgegeben haben, zu erörtern (§ 73 Abs. 6 VwVfG). Der Erörterungstermin wird durch eine Online-Konsultation nach § 27c VwVfG ersetzt. Dabei ist nur den zur Teilnahme Berechtigten Zugang zur Online-Konsultation zu gewähren (§ 73 Abs. 6 Satz 1 VwVfG). Diejenigen, die Einwendungen und Stellungnahmen eingebracht haben sind bekannt und erhalten eine persönliche Einladung zur Online-Konsultation. Auch Betroffene, deren Belange durch das Vorhaben berührt werden, die sich bislang jedoch noch nicht im Verfahren geäußert haben, können bis zum 02.08.2024 schriftlich oder per E-Mail beim Landesamt für Bergbau, Energie und Geologie Dienstsitz Clausthal-Zellerfeld An der Marktkirche 9 38678 Clausthal-Zellerfeld E-Mail: poststelle.clz@lbeg.niedersachsen.de unter Nennung des Stichwortes „L1.4/Online-Konsultation PFV Ardorf-Hohebarg“ ihre Betroffenheit anzeigen und den Zugang zur Online-Konsultation beantragen. Nähere Informationen sind der Bekanntmachung der Online-Konsultation (unter "Informationen zum Erörterungstermin") entnehmen.
Zuletzt aktualisiert: 27.07.2024
Icon UVP-Vorhaben
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Icon A 20: Abschnitt 6 von der B 495 bei Bremervörde bis zur L 114 bei Elm, Planänderung
Die Trasse des 6. Abschnitts der Autobahn A 20 verläuft von der B 495 kommend in nordöstlicher Richtung durch das Kornbecksmoor und tangiert anschließend das Waldgebiet Höhne. Südlich von Kiel ist eine Durchschneidung des nördlichen Waldrandes auf einer Länge von ca. 200 m erforderlich. Anschließend wird das langgestreckte Straßendorf Hönau-Lindorf (K 105) südlich gequert und die Trasse führt dann um die Gemeinde Nieder Ochtenhausen. Im weiteren Verlauf quert die Trasse der A 20 mit einem langgestreckten Bauwerk die Oste. Der Abschnitt endet an der L 114 bei Elm. Dieser hat eine Gesamtlänge von rund 12,4 km. ***Historie*** Das Planfeststellungsverfahren wurde am 28. September 2012 eingeleitet. Die Planunterlagen haben in der Zeit vom 8. November 2012 bis einschließlich 7. Dezember 2012 bei der Samtgemeinde Geestequelle, der historischen Samtgemeinde Oldendorf, heute Oldendorf-Himmelpforten und der Stadt Bremervörde zur allgemeinen Einsichtnahme öffentlich ausgelegen. Jeder, dessen Belange durch das Bauvorhaben berührt werden, konnte bis einschließlich 21. Dezember 2012 Einwendungen gegen die Baumaßnahme erheben. Eingegangen sind rund 400 Einwendungen. Neben den Schwerpunktthemen Gesamtkonzeption der A 20, Umweltbelangen sowie Lärm- und Abgasemissionen wird auch eine Vielzahl anderer Punkte (z. B. Artenschutz, Flächenverbrauch, Verkehrszahlen) in den Einwendungen behandelt. Außerdem wurden rund 30 Stellungnahmen von Trägern öffentlicher Belange abgegeben. Der Erörterungstermin fand vom 6. bis 8. Juni 2016 in Bremervörde statt. Die Ergebnisse des Erörterungstermins haben dazu geführt, dass die Planung überarbeitet wurde. Im Rahmen des Planänderungsverfahrens lagen die geänderten Unterlagen in der Zeit vom 13. Januar 2020 bis 12. Februar 2020 bei der Stadt Bremervörde sowie den Samtgemeinden Geestequelle und Oldendorf-Himmelpforten entsprechend der ortsüblichen Bekanntmachung öffentlich aus. Darüber hinaus ergaben sich aufgrund des Vorhabens mittelbare Wirkungen durch eine Zu- oder Abnahme des Verkehrsaufkommens und damit verbundener Lärmwirkungen im nachgeordneten Straßennetz in der Stadt Geestland, der Samtgemeinde Hambergen sowie den Gemeinden Gnarrenburg, Beverstedt, Schiffdorf, Loxstedt und Ritterhude. In diesen sieben Kommunen wurden daher nur die hierfür relevanten Planunterlagen ausgelegt (Erläuterungsbericht, Übersichtskarten, immissionstechnische Untersuchungen). Die Einwendungsfrist zu den geänderten Planunterlagen endete mit Ablauf des 25. März 2020. Eingegangen sind 35 private Einwendungen, 3 davon sind Einwendungen von einem Rechtsanwalt mit Mandantenliste. Ferner sind 2 Einwendungen von anerkannten Naturschutzvereinigungen eingegangen, die ebenfalls anwaltlich vertreten werden. Außerdem sind wiederum rund 30 Stellungnahmen von Trägern öffentlicher Belange eingegangen. Wie 2012 sind die Themen breit gefächert (Gesamtkonzeption der A 20, Umweltbelange, Lärm- und Abgasemissionen, Artenschutz, Flächenverbrauch, Verkehrszahlen etc.). ***Aktuell*** Infolge veränderter Anforderungen an die Planung von großen Straßenbauprojekten, sowohl der sich entwickelnden Richtlinien als auch der gesetzlichen Vorgaben, sind die Anforderungen an den Straßenentwurf gestiegen. Mit der 2. Deckblattänderung (Stand Mai 2022) wird diesen gestiegenen Ansprüchen in den folgenden Bereichen Rechnung getragen: • Wasserwirtschaft • Schalltechnische Untersuchung und Luftschadstoffuntersuchung • Belange Klimaschutz / CO2-Bilanz Mit der aktuellen 2. Deckblattänderung wurde der im Rahmen der 1. Deckblattauslegung eingeführte Fachbeitrag WRRL (Unterlage 20.2) nach Auswertung weiterer wasserwirtschaftlicher Untersuchungen unter Berücksichtigung der aktuellen Rechtslage sowie der geänderten Rechtlinie zur Straßenentwässerungstechnik (REwS Ausgabe 2021) überarbeitet und durch den neu ausgelegten Fachbeitrag WRRL (Unterlage 20.2 D) ersetzt. Die Auslegung fand in dem Zeitraum vom 16.08.2022 bis zum 15.09.2022 nach vorheriger Bekanntmachung bei der Samtgemeinde Geestequelle, der Samtgemeinde Oldendorf-Himmelpforten und der Stadt Bremervörde statt. Daneben wurden ergänzende immissionstechnische Untersuchungen (Unterlagen 17.1.4, 17.2.3, 17.4.1.5, 17.5.1.5) in das Verfahren eingebracht und der umweltfachliche Variantenvergleich Bremervörde (Unterlage 25) durch eine Betrachtung (Unterlage 25.1.8) von Klimaschutzbelangen nach § 13 Abs. 1 S. 1 KSG (Inanspruchnahme von Treibhausgassenken, Bau- und Lebenszyklus Emissionen, verkehrsbedingte Treibhausgasemissionen) ergänzt. Im Rahmen der 2. Änderungsplanauslegung sind weitere Einwendungen eingegangen, von denen eine Vielzahl erstmals im Verfahren erhoben worden sind. Ein Schwerpunkt dieser erstmals erhobenen Einwendungen thematisiert die großräumigen Klimaeinwirkungen des Gesamtprojekts der A20 (Küstenautobahn). Daneben sind weiterhin agrarstrukturelle und Umweltbelange abschnittsbezogen Gegenstand der neuerlichen Einwendungen. Insbesondere auf die vielfach erstmals im Verfahren erhobenen Einwendungen wird an dieser Stelle darauf hingewiesen, dass im förmlichen Planfeststellungsverfahren keine gesonderten Eingangsbenachrichtigungen versandt werden. Hierfür wird um Verständnis gebeten. Äußerungen (Einwendungen und Stellungnahmen), die im bisherigen Anhörungsverfahren zu den ursprünglichen Planunterlagen von 2012 und/oder im Rahmen der 1. Änderungsplanauslegung 2020 vorgetragen wurden, sind weiterhin Gegenstand des Planfeststellungsverfahrens. Gegenäußerungen der Vorhabenträgerin zu den nach der Auslegung 2020 und der Auslegung 2022 rechtzeitig erhobenen Einwendungen und Stellungnahmen wurden im Vorfeld der Erörterung überstellt. Die Erörterung fand vom 20. bis 22.02.2024 im Rathaus Bremervörde statt. Das Verfahren wird fortgesetzt.
Zuletzt aktualisiert: 19.06.2025
Icon UVP-Vorhaben
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