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Icon Ufersicherung Padingbüttel, Gemeinde Wurster Nordseeküste, Landkreis Cuxhaven
Der Deichverband (DV) Land Wursten hat die Planfeststellung für die Ufersicherung Padingbüttel gemäß §12 des Niedersächsischen Deichgesetzes (NDG) i. V. m. §§ 68 ff Wasserhaushaltsgesetz (WHG) sowie den §§ 72 bis 78 des Verwaltungsverfahrensgesetzes (VwVfG) beantragt. Zuständige Behörde für die Durchführung dieses Planfeststellungsverfahrens ist der Niedersächsische Landesbetrieb für Wasserwirtschaft, Küsten- und Naturschutz (NLWKN), Direktion, Standort Lüneburg, Adolph-Kolping-Straße 6, 21337 Lüneburg. Bei der Maßnahme handelt es sich um die Sicherung des letzten gänzlich ungeschützten Vorlandabschnitts entlang der Wurster Küste im Verbandsgebiet des DV Land Wursten. Die Maßnahme betrifft einen ca. 500 m breiten, unbefestigten Küstenstreifen zwischen Generalplan-Kilometer 461,8 und 462,3 (nach Kilometrierung des DV Land Wursten: km 14+550 bis 15+050), südlich der Ortschaft Dorum-Neufeld. In diesem Abschnitt wurde die voranschreitende Erosion während der regelmäßig stattfindenden Deichschauen wiederholt festgestellt und im Deichschauprotokoll dokumentiert. Aufgrund der fortschreitenden Abbrüche und der gegebenen Vorlandstruktur (alte Kleientnahmeflächen) hat die unmittelbare Sicherung der Vorlandkante zur Gewährleistung der Deichsicherheit oberste Priorität. Dementsprechend ist die Planung und Umsetzung des Neubaus einer effektiven und dauerhaften Ufersicherung (Deckwerk) erforderlich, die gleichzeitig den wertvollen ökologischen Zustand des Vorlandes im Nationalpark „Niedersächsisches Wattenmeer“ nicht verändert. Das Gesamtvorhaben besteht aus den nachfolgend genannten Bestandteilen: Deckwerk auf der Vorlandkante, Fußsicherung der Deckwerksböschung, Bauzeitlicher Kajedeich (Sturmflutsicherung auf ganzer Trasse), Rückwerk, Deckwerkanschlussbereiche Nord und Süd, Verwallung auf dem Deckwerk mit Speigatten, Anlagen im Deckwerk zur Beibehaltung der Be- und Entwässerung des Salzwiesenvorlandes, Schwellen (Abschnitte Süd und Nord) mit Gabionenlahnungen, Durchlassbauwerk (Abschnitt Mitte), Anpassungen der Geländeoberfläche des Vorlandes an das Deckwerk, Anpassungen des Grabennetzes an das geänderte Entwässerungssystem im Vorland, „Mittlere Rinne“, Binnenseitige Abdämmung der Baugrube für das Durchlassbauwerk und Wasserhaltung, Zuwegung und Transportwege im Deichvorland, Lagerflächen für Bodenaushub und Baumaterialien, Verkehrswege ins Watt, Maßnahmen zur Vermeidung oder Verminderung von Beeinträchtigungen von Vegetation und Fauna, Erforderliche Kompensation- und Kohärenzmaßnahmen. Das Vorhaben wirkt sich im Bereich der Gemeinde Wurster Nordseeküste aus. Zusätzlich wirkt es sich im Bereich der Stadt Cuxhaven im Stadtteil Berensch-Arensch im Ortsteil Arensch im Zusammenhang mit einer naturschutzrechtlichen Ausgleichs- und Ersatzmaßnahme aus. Nähere Einzelheiten zu dem beantragten Vorhaben sind den untenstehenden Planunterlagen zu entnehmen. Im Falle einer positiven Entscheidung ergeht nach § 74 VwVfG ein Planfeststellungsbeschluss. Die Antragsunterlagen lagen in der Zeit vom 18.02.2025 bis 17.03.2025 (jeweils einschließlich) bei der Gemeinde Wurster Nordseeküste zur Einsichtnahme aus. Jeder, dessen Belange durch das Vorhaben berührt werden, konnte sich bis einschließlich 17.04.2025 zu der Planung äußern. Des Weiteren wurden die durch das Vorhaben in ihrem Aufgabenbereich berührten Behörden und sonstige Träger öffentlicher Belange sowie die in Niedersachsen anerkannten Naturschutzvereinigungen gesondert beteiligt. Die eingegangenen Stellungnahmen und Einwendungen wurden sodann in Vorbereitung auf den noch anzuberaumenden Erörterungstermin bzw. der noch durchzuführenden Onlinekonsultation ausgewertet. Aufgrund § 73 Abs. 6 i. V. m. § 27c VwVfG wird nunmehr eine Onlinekonsultation durchgeführt, die den Erörterungstermin ersetzt. Wesentliches Ziel der Onlinekonsultation ist es, die rechtzeitig erhobenen Einwendungen, die rechtzeitig abgegebenen Stellungnahmen von Vereinigungen nach § 73 Abs. 4 S. 5 VwVfG sowie die Stellungnahmen der Behörden zu dem o. a. Plan zu erörtern. Bei der Onlinekonsultation tritt an die Stelle der mündlichen Erörterung die Gelegenheit, sich schriftlich zu den bereitgestellten Unterlagen zu äußern. Zu den Unterlagen gehören insbesondere die eingegangenen Stellungnahmen und Einwendungen sowie die diesbezüglichen Erwiderungen der Träger des Vorhabens. Für die Onlinekonsultation werden den zur Teilnahme Berechtigten die zu behandelnden Informationen in der Zeit vom 22.10.2025 bis zum 11.11.2025 über eine Internetseite des Niedersächsischen Landesbetriebs für Wasserwirtschaft, Küsten- und Naturschutz (NLWKN) zugänglich gemacht. Ihnen wird Gelegenheit gegeben, sich bis zum 11.11.2025 (einschließlich) schriftlich oder elektronisch dazu zu äußern (§ 27c Abs. 2 VwVfG). Die Behörden, der Träger des Vorhabens und diejenigen, die Einwendungen erhoben oder Stellungnahmen abgegeben haben, werden von der Onlinekonsultation individuell benachrichtigt. Betroffene, die sich bisher nicht am Verfahren beteiligt haben, sind ebenfalls zur Teilnahme an der Onlinekonsultation berechtigt und können beim NLWKN – Direktion, Standort Lüneburg, Geschäftsbereich 6, Adolph-Kolping-Straße 6, 21337 Lüneburg über die E-Mail-Adresse GB6-LG-Poststelle@nlwkn.niedersachsen.de ab sofort per E-Mail oder schriftlich (über die o. g. Adresse) den Zugang zur Onlinekonsultation anfordern. Es gilt das Ende der o. g. Äußerungsfrist. Die Teilnahme an der Onlinekonsultation für Betroffene, die sich bisher nicht am Verfahren beteiligt haben, eröffnet nicht die Möglichkeit zur Erhebung einer erstmaligen Einwendung. Über die Onlinekonsultation wurde mit gemeinsamer ortsüblicher Bekanntmachung der Gemeinde Wurster Nordseeküste und der Stadt Cuxhaven informiert. Den Text dieser Bekanntmachung mit weiteren Informationen können Sie sich unterhalb dieses Textes herunterladen. Ebenso stehen weiterhin die Planunterlagen zum Herunterladen unterhalb dieses Textes zur Verfügung.
Zuletzt aktualisiert: 15.10.2025
Icon UVP-Vorhaben
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Icon Niedersächsisches Wattenmeer und angrenzendes Küstenmeer
Das EU-Vogelschutzgebiet „Niedersächsisches Wattenmeer und angrenzendes Küstenmeer“ erstreckt sich entlang der niedersächsischen Nordseeküste von der Elbmündung bei Cuxhaven bis zur niederländischen Grenze im Dollart. Es umfasst im Nationalpark ausgedehnte Wattflächen, Salzwiesen und Düneninseln sowie Sandbänke und Riffe in den Flachwasserzonen. Zum VSG gehören zudem in die offene See angrenzende Wasserflächen der 12-Seemeilen-Zone (NSG Borkum Riff, Nordergründe). Als Feuchtgebiet von internationaler Bedeutung sind die verschiedenen Lebensräume des Wattenmeeres für zahlreiche Brut- und Gastvogelarten von herausragender Bedeutung. Dabei beschränken sich die niedersächsischen Verbreitungsschwerpunkte vieler Arten auf Vorkommen an der Wattenmeerküste (z. B. der überwinternden Kleinvögel Schneeammer, Berghänfling, Strandpieper und Ohrenlerche). Wertbestimmend für das Vogelschutzgebiet sind insbesondere die Gastvogelbestände der Limikolen Alpenstrandläufer, Austernfischer, Dunkler Wasserläufer, Kiebitzregenpfeifer, Knutt, Meerstrandläufer, Säbelschnäbler, Sanderling, Sichelstrandläufer, Steinwälzer sowie Grün- und Rotschenkel. Sie finden im Rhythmus der Gezeiten mit Krebsen, Würmern, Schnecken und Muscheln reichlich Nahrung. Während des Tide-Hochwassers weichen die Vögel auf Hochwasserrastplätze in den Salzwiesen, auf Gewässer in ehemaligen Kleientnahmestellen (Pütten) oder auf binnendeichs gelegene Grünlandflächen aus, die meist in den unmittelbar angrenzenden Vogelschutzgebieten liegen. Meer und Watt dienen auch vielen Wat- und Wasservögeln wie den Meeresenten Trauerente, Eiderente und Brandgans ein geschütztes Rückzugsgebiet für den Gefiederwechsel während der Mauser. Ein im Vergleich zu den ausgedehnten Watt- und Wasserflächen der Nordsee vielfältiges und kleinräumiges Mosaik verschiedener Habitate findet sich in den Küstenbereichen und vor allem auf den Nordseeinseln. Neben den bewohnten Ostfriesischen Inseln, deren Siedlungen und siedlungsnahe Bereiche außerhalb des Vogelschutzgebiets liegen, gibt es weitere für den Naturschutz ebenfalls sehr bedeutsame, unbewohnte Vogelinseln, zu denen Memmert und Mellum gehören. Die Düneninseln besitzen im Gegensatz zu den Nordfriesischen Inseln keinen Festlandskern. Aufgrund einer, von Sturmfluten und Hochwasser mitunter auch unterbrochenen, Sukzession findet sich von der Küste ins Inselinnere eine charakteristische Gliederung. Auf der Landseite der Inseln und an der Festlandsküste werden die Wattflächen meist von Salzwiesen abgelöst. Besonders auf den Inseln finden sich naturnahe Ausprägungen der Salzwiesen, die von zahlreichen, unregelmäßig mäandrierenden Prielen durchzogen sind. Ein typischer Brutvogel dieses Lebensraumes ist der Säbelschnäbler, der zur Nahrungssuche mit pendelndem Kopf durch flache Wasserflächen und Schlickwatten schreitet und dabei mit dem nach oben gebogenen Schnabel kleine Tiere keschert. An der Festlandsküste zeigt sich meist eine klare, vom Menschen vorgegebene Gliederung der Salzwiesen in Grüppen – tiefere Gräben zur Entwässerung – und höhere Beete. Die Salzwiesen unterliegen heute überwiegend keiner Nutzung mehr, werden in einigen Bereichen aber noch gemäht oder beweidet. Die Grünländer und Wiesen sind ein wichtiger Brutlebensraum für Feldlerche, Schafstelze und Wiesenlimikolen wie Kiebitz, Uferschnepfe und Rotschenkel. Im Winterhalbjahr dienen die Vorländer u. a. der in der Tundra brütenden Ohrenlerche, dem häufig durchziehenden Goldregenpfeifer und verschiedenen Gänsen als Gastvogellebensraum. Die seewärts gewandten Inselbereiche werden dagegen von teils breiten Stränden und Dünenfeldern eingenommen, die ungestört einer typischen Sukzessionsabfolge unterliegen. Die Entwicklung beginnt am Strand mit lückigem Grasbewuchs auf Primärdünen, die z. B. dem Seeregenpfeifer als Brutplatz dienen, und geht über in Dünengebüsche und -wälder. Den Lebensräumen der Strände, Sandplaten sowie in Primärdünen kommt eine sehr hohe Verantwortung beim Schutz der Strandbrüterarten zu, da in Niedersachsen Seeregenpfeifer und Zwergseeschwalbe ausnahmslos und etwa 60-70 % des Landesbestandes des Sandregenpfeifers hier im VSG brüten. Ergänzende Lebensräume sind durch Meereseinbrüche entstandene Strandseen und feuchte Dünentäler, in denen z. B. der Löffler mit einem bedeutenden Bestand brütet. Die Kornweihe, ein Greifvogel der Dünengebiete, hat ihren niedersächsischen Verbreitungsschwerpunkt auf den Ostfriesischen Inseln. Weitere Greifvögel, die den Wert des Vogelschutzgebietes bestimmen, sind Rohrweihe und Wanderfalke, weiterhin die Sumpfohreule. Bodenbrüter profitieren auf den Inseln und Sandbänken von der geringeren Bedrohung durch Nesträuber wie den Fuchs, so dass z. B. Flussseeschwalbe, Küstenseeschwalbe, Zwergseeschwalbe und die mit Sturzflügen auf offener See fischende Brandseeschwalbe große Kolonien bilden können. Die Seeschwalben haben darüber hinaus ebenso wie die Möwenarten Dreizehenmöwe, Heringsmöwe, Lachmöwe, Mantelmöwe, Silbermöwe, Sturmmöwe und Zwergmöwe bedeutende Gastvogelbestände im Vogelschutzgebiet. Das Gebiet ist nicht nur für den Schutz der Vogelwelt von Bedeutung, sondern auch für Lebensraumtypen und Arten gemäß der FFH-Richtlinie. Eine Beschreibung hierzu findet sich auf der oben verlinkten Webseite zum FFH-Gebiet 001 „Nationalpark Niedersächsisches Wattenmeer“. Das Gebiet ist zugleich Projektgebiet desintegrierten LIFE-Projektes „GrassBirdHabitats“und bis 2024 Teil desLIFE+ Natur Projektes „Wiesenvögel“. Der Kurzfilm zum Wiesenvogelprojekt zeigt besondere Impressionen des Vogellebensraumes Grünland auf Borkum (LIFE „Wiesenvögel“ – Imagefilm - YouTube). Weitere Informationen finden sich außerdem auf der Webseite desNationalparks Niedersächsisches Wattenmeer.
Zuletzt aktualisiert: 28.07.2009
place Umweltdaten
/ Vogelschutzgebiet
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Icon Nationalpark Niedersächsisches Wattenmeer
Das FFH-Gebiet „Nationalpark Niedersächsisches Wattenmeer“ erstreckt sich zwischen dem Elbästuar bei Cuxhaven im Osten und der niederländischen Grenze im Westen entlang der Küste Niedersachsens. Es umfasst mit weitläufigen Wattflächen, den Salzwiesen und Dünen der Inseln sowie Sandbänken und Riffen in den Flachwasserzonen der Nordsee von Wind, Wasser und Gezeiten geformte Lebensräume höchster Dynamik, welche zusammen mit dem niederländischen Wattenmeer bis Den Helder und den schleswig-holsteinischen, hamburgischen sowie den dänischen Küstenbereichen bis Esbjerg als UNESCO-Weltnaturerbe ausgewiesen sind. Auch durch diesen Status wird der herausragenden Bedeutung Rechnung getragen, welche das Wattenmeer für die biologische Vielfalt besitzt. Die Flachwasserzonen der Nordsee konzentrieren sich auf den Raum nördlich der Inseln; flache Meeresarme ziehen sich aber, geformt durch starke Gezeitenströmungen, zwischen den Inseln hindurch bis beinahe an die Küstenlinie und bis hinein in den Jadebusen – eine durch Sturmfluten geformte Bucht bei Wilhelmshaven. Die Flachwasserzonen sind eng verzahnt mit Sandbänken sowie weitläufigen Schlick-, Sand- und Mischwattflächen – den wohl bekanntesten Lebensräumen der Nordsee –, in welchen unzählige Organismen leben und dazu beitragen, dass das Wattenmeer zu den produktivsten Ökosystemen der Erde gehört. Die Mündungen größerer Flüsse wie Ems und Weser liegen partiell im Gebiet und entsprechen dem Lebensraumtyp der Ästuarien. In den flachen Küstenbereichen, durchsetzt von Sandbänken und Riffen, finden viele Arten geeignete Habitate, zu welchen mit dem Schweinswal, der Kegelrobbe und dem Seehund mehrere prominente und europaweit bedeutsame Säugetierarten gehören. Auch die Finte, eine Fischart, Flussneunauge und Meerneunauge leben im Gebiet, wandern als sogenannte anadrome Arten zum Laichen jedoch in die Binnengewässer. Ein im Vergleich zu den ausgedehnten Watten und Wasserflächen der Nordsee vielfältiges und kleinräumiges Mosaik verschiedener Habitate findet sich in den Küstenbereichen und vor allem auf den Nordseeinseln. Neben den bekannten Ostfriesischen Inseln, von welchen die Siedlungen und siedlungsnahen Bereiche außerhalb des FFH-Gebiets liegen, gibt es weitere für den Naturschutz ebenfalls sehr bedeutsame Inseln, zu welchen Memmert und Mellum gehören.. Die Düneninseln besitzen im Gegensatz zu den Nordfriesischen Inseln keinen Festlandskern. Aufgrund einer, von Sturmfluten und Hochwasser mitunter auch unterbrochenen, Sukzession findet sich von der Küste ins Inselinnere eine charakteristische Abfolge verschiedener Lebensgemeinschaften, denen unterschiedliche Lebensraumtypen zugeordnet sind. Von sehr hoher Dynamik und kurzlebigen, hochspezialisierten Pflanzenarten (die eine hohe Salzkonzentration tolerieren) gekennzeichnet ist das Quellerwatt. Es wird auf durch Sedimentation höhergelegenen Böden von den atlantischen Salzwiesen abgelöst, deren Vorkommen zumeist an der Festlandsküste oder auf der Landseite der Inseln liegt. Insbesondere auf den Inseln finden sich naturnahe Ausprägungen der Salzwiesen, in welchen je nach Überflutungshäufigkeit und Substrat verschiedene Tier- und Pflanzenarten dominieren. Zahlreiche Priele durchziehen das Grünland in unregelmäßigen Mäandern. An der Festlandsküste zeigt sich zumeist eine durch den Menschen vorgegebene klare Gliederung der Salzwiesen in Grüppen – niedrigere Gräben zur Entwässerung – und höhere Beete. Die Salzwiesen unterliegen heute überwiegend keiner Nutzung mehr, werden in einigen Bereichen aber noch gemäht oder beweidet. Die seewärts gewandten Inselbereiche werden von Dünenfeldern eingenommen, die ungestört einer typischen Sukzessionsabfolge unterliegen: Nur spärlich bewachsene Vordünen nah der Küstenlinie können bei weiterer Sedimentation zu Weißdünen aufwachsen. Pflanzen wie der in besonderer Weise an diese Standorte angepasste Strandhafer wirken als Sandfang und Stabilisator und leiten hier die Bodenbildung ein. Neben den Pflanzengesellschaften können Dünen auch nach Humusgehalt klassifiziert werden, welcher sich in der Farbe des Oberbodens widerspiegelt. Die Bezeichnungen Weiß-, Grau- und Braundünen basieren auf diesen unterschiedlichen Farbgebungen. Mit der Bodenentwicklung geht eine höhere Stabilität, eine bessere Wasserversorgung und eine Veränderung des Nährstoffgehalts einher. In Abhängigkeit der Standortparameter und Lebensgemeinschaften finden sich auf den Inseln die Lebensraumtypen der Graudünen mit krautiger Vegetation, der entkalkten Dünen mit Krähenbeere oder kleinflächig auch mit Besenheide. Für das Inselinnere sind überdies von Gebüschen aus Sanddorn oder Kriech-Weide bewachsene Dünen charakteristisch, welche teilweise von kleinen Dünenwäldchen ergänzt werden. Einen deutlichen Gegensatz zu den Erhebungen stellen feuchte Dünentäler oder durch Meereseinbrüche geformte Strandseen dar. Insbesondere in den teils vermoorten Dünentälern finden sich einige seltene Tier- und Pflanzenarten, zum Beispiel das streng geschützte Sumpf-Glanzkraut oder die unscheinbare, aber europaweit bedeutsame Schmale Windelschnecke. Ein im Gegensatz zu den weiten Wattflächen und Dünenfeldern kleinerer, aber ebenfalls bedeutsamer Lebensraumkomplex liegt am Jadebusen: das Sehestedter Außendeichsmoor, welches oft auch als schwimmendes Moor bezeichnet wird. Einst als Hochmoor im Landesinnern entstanden, führte der Einbruch des Jadebusens dazu, dass das Moor an der Küstenlinie zu liegen kam. Da Hochmoortorfe und Süßwasser eine geringere Dichte besitzen, als die salzige Nordsee, wird das gesamte Moor bei schweren Sturmfluten nicht etwa überflutet, sondern schwimmt auf; teilweise werden allerdings ganze Teile der Moordecke abgerissen und abgeschwemmt. Das heute mittlerweile deutlich kleinere Moor liegt auch heute noch vor der Deichlinie und stellt ein weltweit einzigartiges Naturphänomen dar. Das Gebiet ist nicht nur für den Schutz von Lebensraumtypen und Arten der FFH-Richtlinie wichtig, sondern auch für die Vogelwelt gemäß der EU-Vogelschutzrichtlinie von Bedeutung. Eine Beschreibung hierzu findet sich auf der oben verlinkten Webseite zum EU-Vogelschutzgebiet V01 „Niedersächsisches Wattenmeer und angrenzendes Küstenmeer“. Zudem liegt das FFH-Gebiet in der Kulisse desIP-LIFE - Projektes "Atlantische Sandlandschaften". Weitere Informationen finden sich auf der Webseite desNationalparks Niedersächsisches Wattenmeer.
Zuletzt aktualisiert: 26.11.2015
place Umweltdaten
/ Fauna-Flora-Habitat-Gebiet (FFH)
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Icon WP Oldenbroker Feld, Erweiterung Südwest
Die Projekt Ökovest GmbH beantragt die Neuerrichtung einer Windenergieanlage (WEA) in der Gemeinde Ovelgönne im Landkreis Wesermarsch. Bauleitplanung Die im Flächennutzungsplan der Gemeinde Ovelgönne festgesetzten Steuerungs-wirkungen gemäß §35 Abs.3 Satz 3 BauGB sind mit Urteil des OVG Lüneburg vom 18.02.2019 für unwirksam erklärt worden. Damit befindet sich der antragsgegen-ständliche WEA-Standort im baurechtlich privilegierten Außenbereich der Gemein-de Ovelgönne. Windenergieanlage Die für die Errichtung und den Betrieb vorgesehene, antragsgegenständliche Windenergieanlage des Typs Vestas EnVentus V 150 entspricht dem heutigen Stand der Technik und weist eine Leistung von 5,6 MW auf. Der geplante WEA-Typ hat einen Rotordurchmesser von 150,0 m und eine Nabenhöhe von 125 m. Durch die statischen Gegebenheiten wird das Fundament so in den Untergrund einge-bunden, dass es 2 m über Gelände herausragt, was zu einer Nabenhöhe von 127,0 m über Gelände führt. Die rechnerische Gesamtbauwerkshöhe beträgt dann 202,0 m, dadurch wird eine Kennzeichnung als Luftfahrthindernis, die als bedarfsgerech-te Nachtkennzeichnung zu steuern ist, notwendig. Der antragsgegenständliche Windenergieanlagenstandort liegt auf nachfolgend benanntem Flurstück: Gemarkung Oldenbrok, Flur 11, Flurstück 24/1 Windpark Der Windpark Oldenbroker Feld umfasst mehrere Bauabschnitte mit insgesamt 22 WEA. Die antragsgegenständliche Windenergieanlage ist im südwestlichen Teil des Windparks geplant. Zurzeit ist der 1. BA des Repowering im Windpark Oldenbroker Feld im Verfahren. Hierbei werden 8 WEA zurückgebaut und drei Windenergieanlagen des Typs Vestas V 150 neu errichtet. Zu den Schallimmissionen Die Einhaltung der gesetzlich vorgeschriebenen Richtwerte gemäß TA-Lärm wird durch eine detaillierte Schallprognose der Firma PLANkon nachgewiesen (siehe Kapitel 5.1). Grundlage für die Beurteilung der Schallimmissionen sind die aktuel-len Hinweise zum Schallimmissionsschutz bei Windkraftanlagen (WKA) der Bund/ Länder-Arbeitsgemeinschaft für Immissionsschutz (LAI) (Interimsverfahren). Im Ergebnis werden die Schallimmissionswerte an allen Immissionspunkten einge-halten. Daher bestehen aus Sicht des Schallimmissionsschutzes unter den im Gut-achten dargestellten Bedingungen keine Bedenken gegen die Errichtung und den Betrieb der geplanten Windenergieanlagen während der Tages- und Nachtzeit. Zum Schattenwurf Der zu erwartende Schattenwurf wurde durch das Gutachten der Firma PLANkon in Kapitel 5.1 berechnet. An einigen Immissionsorten werden die zulässigen Orientie-rungsgrenzwerte durch die antragsgegenständlichen Windenergieanlagen über-schritten. An diesen Immissionsorten ist die Belastung durch die geplanten Anlagen so zu reduzieren, dass die Orientierungswerte (30 Minuten/Tag und 30 Stun-den/Jahr worst-case bzw. 8 Stunden/Jahr real) eingehalten werden. Durch den Einbau eines Schattenwurfmoduls, können die Anlagen so program-miert und gesteuert werden, dass diese zu bestimmten Zeiten und bei tatsächlich auftretendem Schattenwurf vorrübergehend abgeschaltet werden. Eine Überschrei-tung der geforderten Richtwerte kann dadurch ausgeschlossen werden. Sonstige Belastungen Außer Schall- und Schattenemissionen gehen von Windkraftanlagen keine Emis-sionen aus, die die Schutzgüter beeinträchtigen können. Die Stromerzeugung ist frei von umwelt- und klimaschädigenden Abgasen oder problematischen Abfällen. Die Stromerzeugung mit Windkraftanlagen trägt zur Verringerung von Schadstoffen in der Luft bei und ist ein Beitrag zum globalen Klimaschutz. Da die nächtliche Befeuerung aufgrund des Luftverkehrsrecht eine Beeinflussung der Umgebung darstellt, wird die antragsgegenständliche WEA mit einer Einrichtung zur bedarfsgesteuerten Nachtkennzeichnung (BNK), vorbehaltlich einer luftverkehrs-rechtlichen Genehmigung zum Betrieb, ausgerüstet. Nach § 9 Abs. 8 S.1, 3 EEG 2017 müssen Betreiber von Windenergieanlagen an Land, die nach den Vorgaben des Luftverkehrsrechts zur Nachkennzeichnung verpflichtet sind, ihre Anlagen mit einer solchen Einrichtung ausrüsten. Beeinträchtigungen von Natur und Landschaft, Artenschutz und FFH Verträglich-keit Im Rahmen des UVP-Berichtes, des LBP sowie der Fachgutachten ist eine voll-ständige Eingriffsermittlung durchgeführt worden. Diese sind den Antragsunterla-gen in Kapitel 13 und 14 beigefügt. Unter Berücksichtigung der erforderlichen Ver-meidungs- und Minderungsmaßnahmen, sowie nach Umsetzung des ermittelten Kompensationsbedarfs / der erforderlichen Kompensationsmaßnahmen verbleiben keine erheblichen nachteiligen Umweltauswirkungen für den Menschen und den Naturhaushalt (s. Kapitel 13.5). Erhebliche nachteilige Auswirkungen durch die an-tragsgegenständliche WEA und die Vorbelastung (Bestandsanlagen und Hoch-spannungsfreileitungen) sind definitiv auf das Landschaftsbild gegeben, denn Be-einträchtigungen des Landschaftsbildes durch WEA sind i.d.R. nicht vermeidbar und weder durch Ausgleichs- noch durch Ersatzmaßnahmen kompensierbar. Daher wurde für dieses Schutzgut eine Ersatzgeldzahlung ermittelt gemäß § 15 Abs. 6 Satz 1 BNatSchG. Die Berechnungen basieren auf den Empfehlungen des Niedersächsischen Landkreistages (NLT 2018). Die aktualisierte Arbeitshilfe zur Bemessung der Ersatzgeldzahlung für Windenergieanlagen berücksichtigt die Ent-scheidungen des Oberverwaltungsgerichtes Lüneburg vom 10.01.2017 (4 LC 197/15 und 198/15). Nachteilige Umweltauswirkungen auf die Natura-2000 Gebiete sowie die nationa-len Schutzgebiete können ausgeschlossen werden. Die Eingriffsregelung nach §13 BNatSchG wird in dem LBP bearbeitet. Dieser ist im Kapitel 13 eingefügt. Es werden Eingriffe in Natur und Landschaft festgestellt und bewertet und geeignete Kompensationsmaßnahmen aufgelistet. Für den Eingriff werden auf insgesamt 8,62 ha Kompensationsflächen zur Verfügung gestellt. Zur Bewertung von artenschutzrechtlichen Belangen wurde ein Artenschutzfach-beitrag erstellt und diesem Antrag im Kapitel 13 eingefügt. Der Fachbeitrag kommt zu dem Ergebnis, dass unter Berücksichtigung der vorgesehenen Vermeidungs-maßnahmen das Eintreten der Verbotstatbestände nach § 44 Abs. 1 BNatSchG in Verbindung mit § 44 Abs. 5 BNatSchG vollständig vermieden werden kann. Eine Darlegung der Voraussetzungen für eine Ausnahme ist somit nicht erforderlich. Zur artenschutzrechtlichen Beurteilung wurden folgende Untersuchungen herangezo-gen. Diese sind ebenfalls im Kapitel 13 eingefügt. • Avifaunistisches Gutachten 2019/2020 zur geplanten Erweiterung des Wind-parks Oldenbroker Feld (Erweiterung VI) • Erweiterung des Windparks Oldenbroker Feld (Erweiterung VI) Weißstorch Raumnutzungskartierung 2021 • Fledermauskundliches Gutachten 2020 zur geplanten Erweiterung des Windparks Oldenbroker Feld (Erweiterung VI) Erschließung Der Windpark wird direkt von der B 211 Oldenburg/ Brake erschlossen. Für die Erschließung innerhalb des Plangebietes bis zum WEA-Standort wird bis zur WEA 4 des Windparks die bestehende Windparkzuwegung genutzt und ausge-baut. Ab der WEA 4 wird die Zuwegung der antragsgegenständlichen Windener-gieanlage in Schotterbauweise mit einer Breite von ca. 4,5 m, für eine Achslast von 12t, angelegt. Zusätzlich zu den Erschließungswegen ist an dem Windenergieanlagenstandort die Anlage einer Kranstellfläche sowie ggfs. weiterer Lager- und Montageflächen erforderlich. Die Kranstellfläche wird dabei wie der Wegebau in Schotterbauweise hergerichtet; der Unterbau wird entsprechend den Vorschlägen des Bodengutach-tens (siehe Kapitel 12.7) erfolgen um die erforderlichen Kranlasten aufzunehmen. Die Anlage temporärer Lager- und Montageflächen erfolgt mittels geeigneten Me-tallplatten und wird nach der Errichtung wieder zurückgenommen. Zum Netzanschluss Es ist geplant für die beantragte Windenergieanlage den bereits vorhandenen Netzanschluss als Netzverknüpfungspunkt zu nutzen und den erzeugten Strom dort einzuspeisen. Die Übergabestation des vorhandenen Windparks wird dabei ersetzt werden müssen, die Anschlussmöglichkeit entspricht nicht mehr den heuti-gen Anforderungen. Somit ist lediglich eine Neuverlegung von Mittelspannungska-bel der beantragten WEA untereinander notwendig. Die Planung ist in der Planzeichnung in Kapitel 2 ersichtlich.
Zuletzt aktualisiert: 17.02.2023
Icon UVP-Vorhaben
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Icon 380-kV-Ltg Wesel-Meppen GA7 Haddorfer See-Meppen DB3
Planfeststellungsverfahren für den Neubau und den Betrieb der 380-kV-Höchstspannungsfreileitung Wesel – Meppen, hier: Abschnitt Haddorfer See – Meppen, Änderung der 110-kV-Hochspannungsfreileitung Anschluss Hanekenfähr (teilweiser Rückbau) und Änderung der 110-kV-Bahnstromleitung Salzbergen-Haren (teilweiser Rückbau), 3. Planänderung Die Niedersächsische Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr (NLStBV), Dezernat 41 „Planfeststellung“, Göttinger Chaussee 76 A, 30453 Hannover, führt auf Antrag der Amprion GmbH, Rheinlanddamm 24, 44139 Dortmund für das o. a. Vorhaben ein Planfeststellungsverfahren gemäß §§ 43a ff. Energiewirtschaftsgesetz (EnWG) in Verbindung mit den §§ 72 bis 78 des Verwaltungsverfahrensgesetzes (VwVfG) durch. Die bei Einleitung des Verfahrens vorliegenden Planungen haben bereits vom 26.09.2017 bis einschließlich 25.10.2017 in den Gemeinden Emsbüren, Geeste, Salzbergen, Twist und Wietmarschen, den Samtgemeinden Emlichheim, Land Hadeln, Neuenhaus, Salzhausen, Schüttorf und Uelsen sowie den Städten Bad Bentheim, Lingen, Meppen und Nordhorn ausgelegen. Die ursprüngliche Planung hat sich auch aufgrund der zur damaligen Auslegung vorgetragenen Äußerungen geändert bzw. ist ergänzt und aktualisiert worden. Die Vorhabenträgerin hat aufgrund der eingegangenen Stellungnahmen und Einwendungen mit der 1. Deckblattänderung eine Änderung der Planung im Bereich der Masten Nr. 310 bis 319 auf dem Gebiet der Gemeinde Geeste sowie im Bereich der Masten Nr. 325 bis 329 auf dem Gebiet der Stadt Meppen beantragt. Im Rahmen der Änderung wurde ein Mast (Nr. 318A) ergänzt. Die öffentliche Auslegung gemäß § 43b EnWG i.V.m. § 73 Abs. 8 VwVfG erfolgte im Zeitraum von 20.07. bis 19.08.2021. In der 2. Deckblattänderung erfolgte eine Reduzierung der Masthöhen der Maste Nr. 238, 239, 246, 252, 253, 254 sowie eine geringfügige Verschiebung des Maststandortes Nr. 253. Ebenso erfolgte eine Änderung des Masttyps und der Höhe von Mast Nr. 3449 (DB Energie), eine Anpassung des Schutz-streifens im Mastbereich Nr. 232 – 238 sowie eine Korrektur von Angaben in den Mastschemazeichnungen und der Masttabelle des Antrags vom 29.05.2015. Zuletzt wurde im Bereich von Mast Nr. 302 eine neue Richtfunkstrecke in die Planunterlagen aufgenommen. Der von der 2. Deckblattänderung berührte Bereich beschränkt sich auf die Gebiete der Gemeinden Emsbüren und Geeste. Eine Beteiligung Betroffener gemäß § 43b EnWG i.V.m. § 73 Abs. 8 VwVfG erfolgte mit Schreiben der Niedersächsischen Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr vom 24.03.2022 bis zum 22.04.2022. Die Planänderungen der 3. Deckblattänderung betreffen im Wesentlichen: • Großräumige Änderung der Leitungsführung der Bl. 4201 im Bereich der Gemeinden Emsbüren, Wietmarschen und der Stadt Lingen (Ems) im Bereich der Maste Nr. 255 bis 272 • Geringfügige Verschiebung und Neubau von Mast Nr. 3412 (DB) auf dem Gebiet der Gemeinde Wietmarschen • Bezeichnungsänderung der Maste Nr. 272 und 273 in „Pkt. Lohne Süd“ sowie „Pkt. Lohne“ auf dem Gebiet der Gemeinde Wietmarschen • Aktualisierte Darstellung der Richtfunkstrecken im Mastbereich 274 • Redaktionelle Korrektur der Darstellung von Zuwegungen im Bereich der Maste Nr. 272 – 274 Im Rahmen der Beteiligung der Träger öffentlicher Belange im Planfeststellungsverfahren hat das Bundesamt für Infrastruktur, Umweltschutz und Dienstleistungen der Bundeswehr (BAIUDBw) der Neuerrichtung von Strommasten im Gebiet des Luft- und Bodenschießplatzes Nordhorn (kurz: „Nordhorn Range“) innerhalb des Bausperrbereichs widersprochen und im Bereich des Baubeschränkungsgebiets der Errichtung von Strommasten nur bis zu einer maximalen Höhe von 152 m über Grund zugestimmt. Darüber hinaus wird der 380-kV-Leitung nur dann zugestimmt, wenn sie parallel zu der Bestandstrasse geführt und nicht höher als diese errichtet wird. Daher wurde die Trassenführung zwischen Mast 255 und Mast 272 angepasst: 1. Die Masthöhen im Bereich des Bausperrbereiches der Nordhorn Range, insvesondere im Bereich von Autobahnquerungen, wurden verringert und weisen nun eine maximale Bauhöhe von 77,50 m auf (zum Teil bereits mit der 2. Deckblattänderung umgesetzt). 2. Der neue Trassenverlauf zwischen Mast Nr. 255 und 272 wurde bis auf einen Maststandort bzw. zwei Spannfelder parallel zu Bestandsleitungen der Amprion sowie Fremdleitungen der DB Energie und der Westnetz geführt, um den flugbetrieblichen Erfordernissen zu entsprechen. 3. Die Masthöhen im Parallelverlauf mit den Bestandsleitungen orientieren sich an den Masthöhen der Bestandsleitungen. Die mit Antrag von 29.05.2015 beantragte ursprüngliche Trasse sah im Bereich der Maste Nr. 255 – 265 eine Bündelung mit der BAB 31 vor. Ab dem Spannfeld 265 – 266 erfolgte eine Verschwenkung in nordöstliche Richtung, infolge dessen die Trasse auf den (ehemaligen) Punkt Lohne zulief. Der Trassenverlauf im Landkreis Grafschaft Bentheim und dem Landkreis Emsland wird nachfolgend von Süden nach Norden beschrieben: Ab Mast Nr. 255 wird der Parallelverlauf zur BAB 31 der beantragten Freileitungstrasse aufgegeben und ein Parallelverlauf auf der westlichen Seite der 380-kV-Freileitungen Bl. 4305 (Gronau – Hanekenfähr) und Bl. 4307 (Hanekenfähr – Gersteinwerk) geplant. Die Höhe der Masten orientiert sich an den Höhen der bestehenden Freileitungen. Aus technischen Gründen sind die Maststandorte im Parallelverlauf der 380-kV-Freileitungen so gewählt, dass diese im Gleichschritt verlaufen. Damit ist gewährleistet, dass die Leitungen beim Ausschwingen den nach DIN EN 50341 notwendigen Abstand zueinander haben und somit ein Kurzschluss verhindert wird, welcher eine Gefährdung der Netzstabilität bedeuten würde. Die Maststandorte sollen so nah wie möglich an das vorhandene Trassenband platziert werden. Allerdings verläuft westlich der Bestandstrasse eine Gashochdruckleitung, die eine stärkere Bündelung begrenzt. Darüber hinaus wird durch die Wahl der Maststandorte die Sichtbarkeit der Freileitung aus dem Bereich des Siedlungskörpers des Ortsteiles Elbergen (Gemeinde Emsbüren) minimiert. Zwischen den Masten Nr. 255 und Nr. 256 wird ein Baumbestand überspannt, der bereits vom angrenzenden Waldgebiet (Masebergs Holz) durch die Bestandsleitungen getrennt wird. Ab dem Mast Nr. 256 bis Mast Nr. 264 verläuft die Leitung ca. drei km über landwirtschaftliche Flächen. Aufgrund der Leiterseilhöhen von mindestens 16 m über Grund erfolgt eine Einschränkung der Bewirtschaftung nur direkt an den Maststandorten. Ab dem Mast Nr. 265 mit Ausnahme von Mast Nr. 266 und Mast Nr. 271E liegen alle Maste bis zum Mast Nr. 272 im Waldgebiet. Ab dem Mast Nr. 267 wird die Parallelfüh-rung zum 380-kV-Leitungsband aufgegeben und eine Verschwenkung zum Trassenband der beiden vorhandenen 110-kV-Freileitungen Bl. 0830 (Westnetz GmbH, Anschluss Hanekenfähr) und DB Nr. 0541 (DB Energie, Salzbergen – Haren) ausgeführt. Mit dem Mast Nr. 268 ändert sich der eingesetzte Masttyp. Ist für die Masten Nr. 255 bis Nr. 268 der Masttyp D48 vorgesehen, so soll für die folgenden Maste der Masttyp D46 eingesetzt werden (vgl. Anlage 4.1 DB3). Zudem reduzieren sich die Masthöhen ab dem Mast Nr. 268 deutlich und überschreiten eine Höhe von 62 m über Erdoberkante (EOK) nicht. Die Maste Nr. 255 bis 267 wiederum haben eine Höhe von über 70 m über EOK, ausgenommen davon sind Mast Nr. 257 mit einer Höhe von 68,5 m und Mast Nr. 262 mit einer Höhe von 67,5 m. Hintergrund der Masttypänderung sind die gegenüber den 380-kV-Bestandsleitungen wesentlich niedrigeren 110-kV-Leitungen, an deren Höhe sich Amprion orientiert, um den Forderungen des BAIUDBw nachzukommen. Aufgrund der maximalen Masthöhen, die nach Rücksprache mit dem Träger öffentlicher Belange einzuhalten sind, ist eine Mitnahme der 110-kV-Stromkreise auf einem Freileitungsgestänge im Bereich der Parallelführung zu den 110-kV-Leitungen nicht möglich. Entsprechend wird in diesem Bereich eine neue 380-kV-Trasse längsseits zu dem 110-kV-Trassenband geplant. In Parallelführung mit dem vorhandenen Trassenband der 110-kV-Leitungen erfolgt der Verlauf nun in nordwestliche Richtung. Der Gleichschritt der Maststandorte zu den 110-kV-Leitungen wird hierbei aufgegeben, um die Spannfeldlängen zu maximieren und die Anzahl der Maste zu minimieren. Um eine Kurzschlussgefahr durch die Schwingbewegung der Leitungen zu verhindern, wird der Schutzstreifen respektive der Abstand zu den 110-kV-Leitungen der DB Energie sowie der Westnetz GmbH vergrößert. Für die Masten Nr. 271E und Nr. 271F muss die unmittelbare Parallelführung aufgegeben werden, weil ansonsten ein aufgrund seiner Archivfunktion denkmalschutzrechtlich geschützter Wölbacker durch bau- oder anlagebedingte Auswirkungen beeinträchtigt wäre. Nur durch den ausreichenden Abstand des Maststandortes Nr. 271F als auch der Baustelleneinrichtungsflächen und Zuwegungen kann eine Beeinträchtigung ausgeschlossen werden. Nördlich von Mast Nr. 271F erfolgt die Anbindung an den Mast Nr. 272 (Pkt. Lohne Süd), dessen Standort unverändert bleibt. Am Mast Nr. 272 (Pkt. Lohne Süd) erfolgt die Aufnahme der Stromkreise der DB Nr. 0541. Aus technischen sowie betrieblichen Gründen ist es erforderlich, den Mast Nr. 3412 um ca. 35 m in Richtung des Masten Nr. 3411 (DB) zu verschieben und dort neu zu errichten. Durch diese Maßnahme liegt der neue Standort des Masts Nr. 3412 (DB) außerhalb des Schutzstreifens der Bl. 4201 und erfüllt damit die sicherheitsrelevanten Anforderungen. Dabei verlängert sich das Spannfeld zwischen dem Masten Nr. 3412 (DB) und dem Mast Nr. 272 von 99,4 m auf 134,4 m Länge. Geplant ist hier der Gestängetyp Ebf 30000 (vgl. Anl. 4.2 DB3 bzw. Tab. 2). Durch die geänderte Trassenführung sowie zur Anbindung der DB-Stromkreise erfolgt darüber hinaus gegenüber der bisherigen Planung eine leichte Drehung des Masten Nr. 272 entgegen dem Uhrzeigersinn. Am darauffolgenden Mast Nr. 273 (Punkt Lohne) werden die Stromkreise der Bl. 0830 der Westnetz GmbH auf das Gestänge der geplanten Bl. 4201 aufgenommen. Aus redaktionellen Gründen erfolgt mit dieser Deckblattänderung eine Änderung der Punktbezeichnung der Maste Nr. 272 und Nr. 273. Der Mast Nr. 272 wird fortan als Pkt. Lohne Süd bezeichnet, während der Mast Nr. 273 als Pkt. Lohne bezeichnet wird. Im Rahmen dieser Deckblattänderung erfolgt darüber hinaus die Korrektur eines redaktionellen Fehlers im Bereich der Maste Nr. 272 – Nr. 274. In den Lageplänen der Antragsunterlagen des Antrages vom 29.05.2015 erfolgte die Darstellung der Zuwegungen (blau gepunktete Darstellung) fälschlicherweise von den Baueinrichtungsflächen und Maststandorten bis zum nächstgelegenen Weg. Richtigerweise führen diese jedoch bis zur nächstgelegenen öffentlich gewidmeten Straße („Am Geestkamp“). Diese Änderung ist in den Lageplänen der Anl. 7.1.11 DB3 Blatt 20 und 21 erfolgt. Eine Auswirkung auf die umweltfachliche Bilanzierung ergibt sich durch diesen Umstand nicht, da diese bereits mit den Antragsunterlagen vom 29.05.2015 korrekt erfolgte. Einzelheiten sind aus den geänderten Planunterlagen ersichtlich. Eine Zusammenstellung der Planänderungen ist den Unterlagen vorangestellt. Die Änderungen der 3. Deckblattänderung im Text und die Eintragungen in Plänen sind in Braun gehalten.
Zuletzt aktualisiert: 01.06.2023
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Icon Wendeburg
Wendeburg ist eine Gemeinde im Landkreis Peine in Niedersachsen.
Zuletzt aktualisiert: 23.11.2020
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/ Gemeinde
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Icon Wanhödener Moor
Das Hochmoorgebiet befindet sich im westlichen Teil der Westerwannaer Moorgeest. Nach Westen schließt der Geestrand der Hohen Lieth an. Das NSG stellt ein Restgebiet dar, das noch unkultivierte Hochmoorflächen aufweist. Diese Flächen sind entwässert, so dass die Birke auch die trockenen Torfstiche besiedelt. Birken-Kiefern-Moorwald wächst vor allem am Rand der Flächen. Glockenheide und Scheidiges Wollgras prägen die Flächen. Aber auch Besenheide, Rosmarienheide, Schmalblättriges Wollgras, Moosbeere und Sonnentau sind hier ebenso zu finden wie Gagelbestände. Durch Entkusselung werden die Bäume zurückgedrängt und freie Flächen geschaffen. Im Gebiet brütet der Kranich. Randlich gelegene Flächen sind zu Grünland kultiviert. Zuständig ist derLandkreis Cuxhavenals untere Naturschutzbehörde. Natur erleben ohne zu stören: Bleiben Sie bitte auf den Wegen und führen Sie Hunde an der Leine. Wählen Sie in der Infospalte weitere Informationen über das Gebiet aus...
Zuletzt aktualisiert: 16.07.1986
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Icon Bad Salzdetfurth
Bad Salzdetfurth ist eine Kleinstadt im Landkreis Hildesheim im südlichen Niedersachsen. Die Stadt ist ein regional bedeutender Erholungs-, Kur-, Klinik- und Industriestandort. Sie ist als Sole- und Moorheilbad staatlich anerkannt. Bad Salzdetfurths Geschichte ist eng mit der Stein- und Kalisalzgewinnung verbunden. Die erste urkundliche Erwähnung der Stadt lässt sich auf das Jahr 1194 zurückführen. Die ersten Bewohner der Stadt waren aller Wahrscheinlichkeit nach Salzsieder. Die Kaliwerke Salzdetfurth AG, die älteste Vorläufergesellschaft der heutigen K+S Aktiengesellschaft, hatte von 1889 bis 1971 ihren Stammsitz in Bad Salzdetfurth. Der für die lokale Wirtschaft bedeutsame Kalibergbau wurde im Jahr 1992 eingestellt. Seit 2001 ist die Bevölkerungszahl rückläufig; in den 1990er Jahren hatte sie noch bei rund 14.500 Einwohnern gelegen. Bad Salzdetfurth liegt etwa elf Kilometer südlich von Hildesheim. Weitere nächstgelegenen Großstädte sind Salzgitter (etwa 24 km nordöstlich), Hannover (39 km nördlich) und Braunschweig (etwa 42 km nordöstlich).
Zuletzt aktualisiert: 27.11.2017
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Icon Vechelde
Vechelde [fɛçɛlˌdə] ist eine Gemeinde mit 18.138 Einwohnern (Stand: 31. Dezember 2024) im niedersächsischen Landkreis Peine.
Zuletzt aktualisiert: 14.06.2021
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Icon Hellern bei Wietze
Das FFH-Gebiet „Hellern bei Wietze“ liegt südwestlich von Winsen (Aller) im Naturraum Aller-Talsandebene. Das kleine, von der Wietze durchflossene Laubwaldgebiet ist auch durch den hohen Alt- und Totholzanteil ein bedeutender Lebensraum für verschiedene Tier-, Pilz- und Pflanzenarten.
Zuletzt aktualisiert: 26.11.2015
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/ Fauna-Flora-Habitat-Gebiet (FFH)
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