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Bodenübersichtskarte der Bundesrepublik Deutschland 1:5.000.000
Die hier vorgestellte Bodenübersichtskarte im Maßstab 1:5.000.000 wurde durch eine weitere inhaltliche und räumliche Zusammenfassung aus den Legendeneinheiten der BÜK1000N abgeleitet. Diese Zusammenfassung orientierte sich an den Angaben zu den Bodenausgangsgesteinen und führte zu 20 bodenkundlichen (23) Legendeneinheiten mit Kartenpolygonen von mindestens 64 Quadratkilometern Größe.
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Bericht: "Makrozoobenthos: Sublitoral; Norderney nach Helgoland (1871)"
Schifffahrt Anfang Juli 1871: Beprobung durch Dredgsche Route: Nordwärts von Borkum und Juist bis ostwärts steuernd über Helgoland und zwischen Helgoland und Spiekeroog nächsten gelegenen Tiefe nach Norderney zurück. „Am ergiebigsten zeigte auf dieser Fahrt liegende Austerngrund.“ Insgesamt werden in diesem Bericht 100 Arten beschrieben.
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Gebietsgrenzen (Gemarkung, Gemeinde, Gemeindeverband u. Kreis) im Landkreis Rotenburg (Wümme)
In dem Datenbestand Gebietsgrenzen des Landkreises Rotenburg (Wümme) sind die Grenzen der Gemarkungen, Gemeinden, Gemeindeverbände und des Kreises enthalten. Die Grenzen wurden auf Grundlage der Liegenschaftskarte (ALKIS) erstellt. Neben der grafischen Darstellung sind auch Information über die Schlüsselnummer, amtliche Namen und Links für Homepages enthalten.
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Wasserschutzgebiete Landkreis Lüchow-Dannenberg
Abgrenzung der Wasserschutzgebiete. Nach § 91, 92 des Niedersächsischen Wassergesetzes (NWG) können Wasserschutzgebiete im Interesse der öffentlichen Wasserversorgung festgesetzt werden, um das Grundwasser im Einzugsgebiet einer Wasserentnahme vor nachteiligen Einwirkungen zu schützen. Wasserschutzzone I – Fassungsbereich Wasserschutzzone II – Engeres Schutzgebiet Wasserschutzzone III- Weiteres Schutzgebiet
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Naturdenkmäler, flächenförmig im Landkreis Nienburg/Weser
Ausweisung der flächenförmigen Naturdenkmäler im Landkreis Nienburg/Weser Naturdenkmäler sind Einzelschöpfungen der Natur (Gebiet z.B. Baumgruppen, Tümpel, Moore und Aufschlüsse). Der Schutz begründet sich durch die Seltenheit, Eigenart oder Schönheit des Naturdenkmals sowie seinen Wert für Wissenschaft, Heimatkunde und Naturverständnis und umfasst ein weitgehendes Veränderungsverbot.
Abgrenzung der Wasserschutzgebiete. Nach § 91, 92 des Niedersächsischen Wassergesetzes (NWG) können Wasserschutzgebiete im Interesse der öffentlichen Wasserversorgung festgesetzt werden, um das Grundwasser im Einzugsgebiet einer Wasserentnahme vor nachteiligen Einwirkungen zu schützen. Wasserschutzzone I – Fassungsbereich Wasserschutzzone II – Engeres Schutzgebiet Wasserschutzzone III- Weiteres Schutzgebiet
Abgrenzung des gesetzlich festgesetzten Überschwemmungsgebiete. Festgesetzte Überschwemmungsgebiete für ein 100-jähriges Ereignis liegen für Hase, Düte, Nette und Wilkenbach bereits vor. Das Überschwemmungsgebiet für den Belmer Bach ist bisher nur vorläufig gesichert. Die damit verbundenen Einschränkungen in der Grundstücknutzung sind im Wasserhaushaltsgesetz geregelt (§ 78 WHG).
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Landschaftsschutzgebiete (LSG) in schmaler Längsausdehnung
Digitale landesweite Übersichtskarte aller Geometrien der in Niedersachsen per Verordnung (§ 19 NNatSchG Abs. 1) festgesetzten Landschaftsschutzgebiete (LSG) in schmaler Längsausdehnung.Diese Daten sind auch im INSPIRE Datenmodell „Annex 1: Schutzgebiete“ erhältlich. Die Bereitstellung erfolgt per Darstellungs- und Downloaddienst, deren URLs in den Transferoptionen angegeben sind.
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Bericht: "Makrozoobenthos: Sublitoral; Norderney nach Helgoland (1871)"
Schifffahrt Anfang Juli 1871: Beprobung durch Dredgsche Route: Nordwärts von Borkum und Juist bis ostwärts steuernd über Helgoland und zwischen Helgoland und Spiekeroog nächsten gelegenen Tiefe nach Norderney zurück. „Am ergiebigsten zeigte auf dieser Fahrt liegende Austerngrund.“ Insgesamt werden in diesem Bericht 100 Arten beschrieben.
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2. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 11 "Rehrkamp" der Gemeinde Lachendorf
Um den heutigen Anforderungen und Bedarfen nachkommen zu können, sollen die Festsetzungen des Bebauungsplanes Nr. 11 „Am Rehrkamp“ überarbeitet werden. Dabei sollen die Festsetzungen den tatsächlichen Bestand berücksichtigen und eine angemessene Nachverdichtung ermöglichen. Hierfür wird die 2. Änderung und Erweiterung des Bebauungsplanes Nr. 11 erforderlich.